Hersfel-er Tageblatt
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hersfel-er Kreisblatt
/lmtlicher Anzeiger für öen Kreis hersfelS
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Nr. 298
Dienstag, den 20. Dezember 1932
82. Jahrgang
Entscheidung über die Amnestie
Falls der Reichsrat gegen Begnadigung Einspruch erhebt, dürfte der Reichstag sofort einberusen werden
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In diesen Wochen werden die neuen Steuerkarten für das Jahr 1933 versandt. Wer Anträge auf eine Ermäßigung der Lohn st euer stellen kann, muß das jetzt tun, denn eine spätere Erstattung von zuviel gezahlten Lohnsteuern kommt heute nicht mehr in Frage, nachdem die betreffende Vorschrift des Einkommensteuergesetzes durch eine Notverordnung außer Kraft gesetzt wurde. Ein Rechtsanspruch auf Steuerermäßigung ergibt sich, wenn erstens „besondere wirtschaftliche Verhältnisse" und zweitens „besonders hohe Werbungskosten und Sonderleistungen" vorliegen. In diesen Fällen ist ein Antrag an das zuständige Finanzamt unter Beifügung der Steuerkarte für das Jahr 1933 und von Schriftstücken, die diesen Anspruch belegen. zu stellen. Viele Finanzämter halten auch Vordrucke für solche Anträge bereit, deren Ausfüllung dem Steuerpflichtigen die Geltendmachung seines Rechtsanspruches erleichtern soll.
Hinsichtlich der Steuerermäßigungen bei besonderen wirtschaftlichen Verhältnissen ist folgendes zu bemerken: Zunächst sind als steuerfreies Einkommen 720 RM jährlich oder 60 RM monatlich oder 14,40 RM wöchentlich festgesetzt. Dieser Betrag dient nach Ansicht der Gesetzgeber zur Sicherung des nötigsten Lebensbedarfes. Das Finanzamt kann aber den steuerfreien Lohnbetrag erhöhen, wenn besondere wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen. Das Gesetz kennt hier folgende Fälle: Unterhalt und Erziehung einschließlich der Berufsausbildung der Kinder, Zahlung von Alimenten, die gesetzliche oder sittliche Verpflichtung zum Unterhalt mittelloser Angehöriger, auch wenn sie nicht zur Haushaltung des Steuerpflichtigen zählen, besondere Fälle von Krankheit. Körperverletzung, Unglücksfälle, Todesfälle, ja sogar eine Verschuldung kann unter Umständen zu einer Gr= höhung des st<ttiMijrEn.Äoh-noei rag«?- stkyren Wenn m einem Haushalt besondere Aufwendungen entstehen durch Erwerbstätigkeit einer Witwe mit minderjährigen Kindern, oder wenn ein Steuerpflichtiger gegenüber Personen unterhaltspflichtig wird, für die er keine Familienermäßigung erhält (zum Beispiel volljährige Kinder, Studenten), auch dann liegen besondere wirtschaftliche Verhältnisse vor. Gerade der Rechtsanspruch auf Steuerermäßigung wegen besonderer wirtschaftlicher Notlage wird heute häufiger an- zutreffen sein als in früheren Jahren. In allen Fällen werden die Steuerpflichtigen guttun, ihre Anträge möglichst gründlich durch Beifügung von Rechnungen, Quittungen und dergleichen zu belegen Wird der Antrag abschlägig beschie- den, so kann man bei dem Finanzamt Einspruch erheben, sofern die Verweigerung des Anspruches offensichtlich unbillig ist
Außer dem genannten steuerfreien Lohnbetrag muß dem Steuerpflichtigen noch ein Pauschsatz für „Werbungs- kosten und Sonderleistungen" eingeräumt werden, der monatlich 40 RM und wöchentlich 9,60 RM beträgt. Im allgemeinen werden durch diesen Pauschsatz die entsprechenden Aufwendungen des Steuerpflichtigen abge- aolten sein Sehr oft kommt es aber vor, daß die Werbungskosten, d. h die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einkünfte gemachten Aufwendungen, sowie die Sonderleistungen höher sind als der gesetzlich vorgeschriebene Pauschsatz. Auch in diesen Fällen besteht Anspruch auf eine Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrages. Als Werbungskosten gelten die Ausgaben durch Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte sowie die Aufwendungen für Arbeitsmittel, mag es sich nun um eigene Werkzeuge oder um Berufskleidung handeln Bei der Berufskleidung ist allerdings der Gesetzgeber sehr engherzig, er läßt nämlich nur ausgesprochene Dienstkleidung zu, während der besondere Kleiderverschleiß eines Reisenden oder Verkäufers im allgemeinen nicht als Berufskleidung im Sinne der Steuerermäßigung anerkannt wird Selbstverständlich gehören zu den Werbungskosten auch sonstige regelmäßige Aufwendungen zur Erwerbung. Sicherung und Erhaltung der Einkünfte. Nur wenn Aufwandsentschädigungen besonders vergütet werden, dann kann kein Antrag'auf Ermäßigung gestellt werden, da diese Aufwandsentschädigungen (zum Beispiel Spesen für llebernachtung. Verpflegung bei auswärtigen beruflichen Arbeiten und dergleichen) sowieso steuerfrei sind. Zu den Sonderleistungen gehören Beiträge, die der Steuerpflichtige für sich und seine nicht selbständig veranlagten Haushaltsangehörigen zur Kranken-, Unfall-,' Haftpflicht-, Angestellten- Invaliden- tinb Erwerbsloienverlicherung Witwen-, Waisen- und P e n ! i o n s k a I i e zahlt Abzugsfähig sind auch Beitragsanteile der Sozialversicherung. die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer freiwillig übernimmt, allerdings muß das Bruttoeinkommen um den Betrag dieser freiwillig übernommenen Beitragsanteile erhöbt werden Zu den Sanderleistungen gehören weiterhin Beiträge zur Sterbekasse zur Lebensveriiche- r u n g , Kirchensteuern. Beiträge bei den Gewerkschaften und Ausgaben für die Fortbildung im Beruf Jeder Steuerpflichtige wird guttun. einmal die ihm persönlich entstandenen Werbungskosten und Sonderleistungen zu!om--en- -«rechnen und nachzuprüfen. ob diese den Betrag von 40 RM monatlich ober 9,60 RM wöchentlich übersteigen m:b sonst' bU Voran-setzungen für einen Ermäßigungsantrag gegeben
Für die Aermfte«
Erweiterung der Frischfleischverbilligungsaktion?
Berlin, 20. Dezember.
Im Reichsarbeitsministerium fand eine abschließende Beratung des zuständigen Referenten des Reichsarbeitsmini- steriums und des Reichsernährungsministeriums über die Durchführung der Frischfleischverbilligungsaktion für die Erwerbslosen statt, für die neue zusätzliche Mittel bewilligt werden sollen. Als Ergebnis dieser Beratungen wurde nach den Informationen der „Fleischer-Verbands-Zeitung" folgendes festgestellt:
1. Der kreis der zum Empfang von Fleischbons berechtigten Erwerbslosen wird durch die Hereinnahme der allein- Hebenben Arbeitslosen um 2% Millionen Personen erweitert.
2. Die verbilligte Fleischmenge wird von bisher zwei Wochenkarten im Monat auf vier Wochenkarten ä 1 Pfund Fleisch ausgedehnt.
3. Um den besonderen Verhältniffen der alleinstehenden Erwerbslosen Rechnung zu tragen, kann in Zukunft auch statt des Frischfleisches für jede Karte 1 Pfund frische Kochwurst (Leber-, Blut-, Grützwurst usw.), jedoch keine Dauerwurst bezogen werden. Die Karten sollen auch weiter auf Frischfleisch ausgestellt werden, doch können wahlweise die Erwerbslosen sämtliche Gutscheine auch für die genannten Wurstarten in Zahlung geben. 4. Um den Erwerbslosen ein billiges Aufstrichmittel zur Verfügung zu stellen, ist es auch gestattet, auf eine Wochenkarte im Monat wahlweise ein Pfund Schmalz zu kaufen. Hier besteht also ein Unterschied zur Frischwurst, die auf alle Karten genau wie Fleisch bezogen werden kann.
5. Die Frischfleischverbilligungsaktion, die bisher nur bis in den Monat Februar hineinreicht, wird vorläufig bis Ende März 1933 ausgedehnt.
Die Erweiterung der Frih^^'chnerbilliguna der Reicbs- cegierung ecforoert zusätzliche Mittel im Befrage von etwa 30 Millionen RM. Es ist als sicher anzunehmen, daß das Kabinett diesen technischen Einzelheiten seine Zustimmung nicht versagen wird, zumal die Beratungen unter Berücksichtigung der vom Finanzministerium zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt sind.
AmnMe ssr Sem Neichsrat
. Berlin, 20. Dezember.
Am heutigen Dienstag berät der Reichsrat das vom Reichstag beschlossene Amnestiegesetz. In Kreisen der Reichsregierung und des Reichstags hofft man nach wie vor, daß der Reichsrat auf einen Einspruch gegen das Amnestisgesetz verzichten wird, so daß eine Weihnachtstagung des Reichstags zur Wiederbeseitigung dieses Einspruchs vermieden wird. Die Bemühungen der Reichsregierung gehen insbesondere dahin, zu erreichen, daß Baden sich im Reichsrat dem Einspruch Bayerns nicht anschließt. Eine endgültige Entscheidung über die Haltung Badens liegt jedoch zur Stunde noch nicht vor.
'Sie „kostspieligen Agitationsbeschlüsse" des Reichstags.
Berlin, 20. Dezember. Die Beurteilung der parlamentarischen Situation wird, wie wir noch ergänzend erfahren, von dem Gedanken beherrscht, daß es einfach nicht angeht, daß der Reichstag, ohne zu der entscheidenden, grundsätzlichen Frage feines Verhältnisses zur Reichsregierung Stellung zu nehmen, immer wieder' zu kurzen Tagungen Zusammentritt, in denen er Beschlüsse faßt, die doch nur agitatorischen Sinn haben. Die schwierigen
viufgaoen, vor Denen die Reichsregierung steht, werden aus diese Weise nur erschwert, und zwar schon deshalb, weil ihr ,a gac nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um kostspielige Agitationsbeschlüsse durch- zuführc i.
Es ist auch gar kein Zweifel, daß die Regierung sich einen etwaigen Affront unter keinen Umständen gefallen lassen würde.
Man muß natürlich abwarlen, wie die Situation im Ael- tefienrat sich heute vollzieht. Es ist aber wohl zu erwarten, daß der Reichstag sich den sachlichen Argumenten, die gegen eine Weihnachtstagung sprechen, ebenso wenig entzieht wie der bestimmten Haltung der Reichsregie rung.
Neue Erörterung der Kriegsschuldensrage
Hoovers Sonderbotschaft an den Kongreß.
Washington, 20. Dezember. Hoover hat dem Kongreß ; eine Sonderbotschaft zugehen lassen, die er zusammen mit Roosevelt abgefaßt hat, um die Kontinuität der Außenpolitik Amerikas, insbesondere mit Bezug auf die Frage der Kriegsschulden, auf die Weltwirtschaftskonfe- renz und die Abrüstungsfrage zu sichern.
, hoover erklärte, er müsse unabhängig vom Kongreß vorgehen, um einen Organismus zu schaffen, der eine neue Erörterung der Kriegsschuldenfrage beginnen solle mit denjenigen Ländern, die nicht in Verzug geraten seien.
Der Präsident kündigt an, daß er binnen kurzem einen Schuldenausschuß ernennen werde, dessen Mitglieder zum Teil in der Weltwirtschaftskonferenz, zum Teil bei den Verhandlungen über die Abrüstungsfrage vertreten sind.
Die Lage ist so schwierig, daß wir der nationalen Solidarität und Zusammenarbeit drtzrzgechd PL-Msen. wenn <3«£dNttMMHMb|M|MpajMiRW>^9t!MMt^^
Kräfte besiegen wollen, "die zur Stunde selbst die Grundlagen der Zivilisation bedrohen.
Eine der hauptsächlichsten Anstrengungen, die die Welt machen müsse, sei die Wiederherstellung des Preisniveaus. Eines der wichtigsten Mittel hierfür sei ein fester Devisen- und Wechselkurs. Die Goldwährung bleibe die einzig mögliche praktische Grundlage für den internationalen Geldverkehr und die Festigkeit der Währung. Eine Herabsetzung der Rüstungen sei gleichfalls für die Lage der Weltwirtschaft von weittragender Bedeutung. Der Kriegsschuldenfrage werde mit Bezug auf die anderen gegenwärtig in der Welt tätigen Wirtschaftskräfte eine übertriebene Bedeutung beigelegt. Hoover wiederholte zum Schluß der Botschaft, daß er es abgelehnt habe, den Zahlungstermin des 15. Dezember hinauszuschieben.
Die Kleine Entente
„Konsequente Aktion in politischen und Wirtschaftsfragen."
Belgrad, 20. Dezember. Die außerordentliche Konferenz Der Kleinen Entente fand am Montagabend ihren Abschluß. Auf der Tagesordnung der Konferenz standen Abrüstungsfrage, Ostreparationen, Fragen der wirtschaftlichen Organisation Mitteleuropas und Stellungnahme zu der „revisionistischen Kampagne". Nach dem amtlichen Communique sind die drei Außenminister zu der Ueber- . Zeugung gekommen, daß das gemeinschaftliche Interesse eine konsequente Aktion der Kleinen Entente in allen politischen und wirtschaftlichen Fragen erfordere.
Berlin—Hamburg in 142 Minuten.
Bei der ersten Probefahrt des neuen Schnelltriebwagens der Reichsbahn wurde die Strecke Berlin—Hamburg in 142 Minuten zurückgelegt. Der Motorblitzzug erzielte auf offener Strecke eine Geschwindigkeit von über 150 Kilometern.