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Hersfel-er Tageblatt

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Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei in tzersfekb, Mitglied des BDJB.

Nr. 298

Dienstag, den 20. Dezember 1932

82. Jahrgang

Entscheidung über die Amnestie

Falls der Reichsrat gegen Begnadigung Einspruch erhebt, dürfte der Reichstag sofort einberusen werden

WM m| 6terermiiÄ««g

In diesen Wochen werden die neuen Steuerkarten für das Jahr 1933 versandt. Wer Anträge auf eine Ermäßigung der Lohn st euer stellen kann, muß das jetzt tun, denn eine spätere Erstattung von zu­viel gezahlten Lohnsteuern kommt heute nicht mehr in Frage, nachdem die betreffende Vorschrift des Einkom­mensteuergesetzes durch eine Notverordnung außer Kraft gesetzt wurde. Ein Rechtsanspruch auf Steuerermäßigung ergibt sich, wenn erstensbesondere wirtschaftliche Verhält­nisse" und zweitensbesonders hohe Werbungskosten und Sonderleistungen" vorliegen. In diesen Fällen ist ein An­trag an das zuständige Finanzamt unter Beifügung der Steuerkarte für das Jahr 1933 und von Schriftstücken, die diesen Anspruch belegen. zu stellen. Viele Finanzämter hal­ten auch Vordrucke für solche Anträge bereit, deren Aus­füllung dem Steuerpflichtigen die Geltendmachung seines Rechtsanspruches erleichtern soll.

Hinsichtlich der Steuerermäßigungen bei besonderen wirtschaftlichen Verhältnissen ist folgendes zu bemerken: Zunächst sind als steuerfreies Einkommen 720 RM jährlich oder 60 RM monatlich oder 14,40 RM wöchentlich festgesetzt. Dieser Betrag dient nach Ansicht der Gesetzgeber zur Sicherung des nötigsten Lebensbedarfes. Das Finanz­amt kann aber den steuerfreien Lohnbetrag erhöhen, wenn besondere wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen. Das Gesetz kennt hier folgende Fälle: Unterhalt und Erziehung ein­schließlich der Berufsausbildung der Kinder, Zahlung von Alimenten, die gesetzliche oder sittliche Verpflichtung zum Unterhalt mittelloser Angehöriger, auch wenn sie nicht zur Haushaltung des Steuerpflichtigen zählen, besondere Fälle von Krankheit. Körperverletzung, Unglücksfälle, Todesfälle, ja sogar eine Verschuldung kann unter Umständen zu einer Gr= höhung des st<ttiMijrEn.Äoh-noei rag«?- stkyren Wenn m einem Haushalt besondere Aufwendungen entstehen durch Erwerbstätigkeit einer Witwe mit minderjährigen Kindern, oder wenn ein Steuerpflichtiger gegenüber Personen unter­haltspflichtig wird, für die er keine Familienermäßigung erhält (zum Beispiel volljährige Kinder, Studenten), auch dann liegen besondere wirtschaftliche Verhältnisse vor. Ge­rade der Rechtsanspruch auf Steuerermäßigung wegen be­sonderer wirtschaftlicher Notlage wird heute häufiger an- zutreffen sein als in früheren Jahren. In allen Fällen wer­den die Steuerpflichtigen guttun, ihre Anträge möglichst gründlich durch Beifügung von Rechnungen, Quittungen und dergleichen zu belegen Wird der Antrag abschlägig beschie- den, so kann man bei dem Finanzamt Einspruch erheben, sofern die Verweigerung des Anspruches offensichtlich un­billig ist

Außer dem genannten steuerfreien Lohnbetrag muß dem Steuerpflichtigen noch ein Pauschsatz fürWerbungs- kosten und Sonderleistungen" eingeräumt wer­den, der monatlich 40 RM und wöchentlich 9,60 RM be­trägt. Im allgemeinen werden durch diesen Pauschsatz die entsprechenden Aufwendungen des Steuerpflichtigen abge- aolten sein Sehr oft kommt es aber vor, daß die Werbungs­kosten, d. h die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einkünfte gemachten Aufwendungen, sowie die Sonder­leistungen höher sind als der gesetzlich vorgeschriebene Pauschsatz. Auch in diesen Fällen besteht Anspruch auf eine Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrages. Als Werbungs­kosten gelten die Ausgaben durch Fahrten zwischen der Woh­nung und der Arbeitsstätte sowie die Aufwendungen für Arbeitsmittel, mag es sich nun um eigene Werkzeuge oder um Berufskleidung handeln Bei der Berufskleidung ist allerdings der Gesetzgeber sehr engherzig, er läßt nämlich nur ausgesprochene Dienstkleidung zu, während der beson­dere Kleiderverschleiß eines Reisenden oder Verkäufers im allgemeinen nicht als Berufskleidung im Sinne der Steuer­ermäßigung anerkannt wird Selbstverständlich gehören zu den Werbungskosten auch sonstige regelmäßige Aufwendun­gen zur Erwerbung. Sicherung und Erhaltung der Ein­künfte. Nur wenn Aufwandsentschädigungen besonders vergütet werden, dann kann kein Antrag'auf Ermäßigung gestellt werden, da diese Aufwandsentschädi­gungen (zum Beispiel Spesen für llebernachtung. Verpfle­gung bei auswärtigen beruflichen Arbeiten und dergleichen) sowieso steuerfrei sind. Zu den Sonderleistungen gehören Beiträge, die der Steuerpflichtige für sich und seine nicht selbständig veranlagten Haushaltsangehörigen zur Kran­ken-, Unfall-,' Haftpflicht-, Angestellten- Invaliden- tinb Erwerbsloienverlicherung Witwen-, Waisen- und P e n ! i o n s k a I i e zahlt Abzugsfähig sind auch Beitragsanteile der Sozialversiche­rung. die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer freiwillig übernimmt, allerdings muß das Bruttoeinkommen um den Betrag dieser freiwillig übernommenen Beitragsanteile er­höbt werden Zu den Sanderleistungen gehören weiterhin Beiträge zur Sterbekasse zur Lebensveriiche- r u n g , Kirchensteuern. Beiträge bei den Gewerk­schaften und Ausgaben für die Fortbildung im Beruf Jeder Steuerpflichtige wird guttun. einmal die ihm persönlich ent­standenen Werbungskosten und Sonderleistungen zu!om--en- -«rechnen und nachzuprüfen. ob diese den Betrag von 40 RM monatlich ober 9,60 RM wöchentlich übersteigen m:b sonst' bU Voran-setzungen für einen Ermäßigungsantrag gegeben

Für die Aermfte«

Erweiterung der Frischfleischverbilligungsaktion?

Berlin, 20. Dezember.

Im Reichsarbeitsministerium fand eine abschließende Beratung des zuständigen Referenten des Reichsarbeitsmini- steriums und des Reichsernährungsministeriums über die Durchführung der Frischfleischverbilligungsaktion für die Er­werbslosen statt, für die neue zusätzliche Mittel bewilligt werden sollen. Als Ergebnis dieser Beratungen wurde nach den Informationen derFleischer-Verbands-Zeitung" fol­gendes festgestellt:

1. Der kreis der zum Empfang von Fleischbons berech­tigten Erwerbslosen wird durch die Hereinnahme der allein- Hebenben Arbeitslosen um 2% Millionen Personen erweitert.

2. Die verbilligte Fleischmenge wird von bisher zwei Wo­chenkarten im Monat auf vier Wochenkarten ä 1 Pfund Fleisch ausgedehnt.

3. Um den besonderen Verhältniffen der alleinstehenden Erwerbslosen Rechnung zu tragen, kann in Zukunft auch statt des Frischfleisches für jede Karte 1 Pfund frische Koch­wurst (Leber-, Blut-, Grützwurst usw.), jedoch keine Dauer­wurst bezogen werden. Die Karten sollen auch weiter auf Frischfleisch ausgestellt werden, doch können wahlweise die Erwerbslosen sämtliche Gutscheine auch für die genannten Wurstarten in Zahlung geben. 4. Um den Erwerbslosen ein billiges Aufstrichmittel zur Verfügung zu stellen, ist es auch gestattet, auf eine Wochenkarte im Monat wahlweise ein Pfund Schmalz zu kaufen. Hier besteht also ein Unter­schied zur Frischwurst, die auf alle Karten genau wie Fleisch bezogen werden kann.

5. Die Frischfleischverbilligungsaktion, die bisher nur bis in den Monat Februar hineinreicht, wird vorläufig bis Ende März 1933 ausgedehnt.

Die Erweiterung der Frih^^'chnerbilliguna der Reicbs- cegierung ecforoert zusätzliche Mittel im Befrage von etwa 30 Millionen RM. Es ist als sicher anzunehmen, daß das Kabinett diesen technischen Einzelheiten seine Zustimmung nicht versagen wird, zumal die Beratungen unter Berücksich­tigung der vom Finanzministerium zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt sind.

AmnMe ssr Sem Neichsrat

. Berlin, 20. Dezember.

Am heutigen Dienstag berät der Reichsrat das vom Reichstag beschlossene Amnestiegesetz. In Kreisen der Reichs­regierung und des Reichstags hofft man nach wie vor, daß der Reichsrat auf einen Einspruch gegen das Amnestisgesetz verzichten wird, so daß eine Weihnachtstagung des Reichs­tags zur Wiederbeseitigung dieses Einspruchs vermieden wird. Die Bemühungen der Reichsregierung gehen insbe­sondere dahin, zu erreichen, daß Baden sich im Reichsrat dem Einspruch Bayerns nicht anschließt. Eine endgültige Entscheidung über die Haltung Badens liegt jedoch zur Stunde noch nicht vor.

'Siekostspieligen Agitationsbeschlüsse" des Reichstags.

Berlin, 20. Dezember. Die Beurteilung der parla­mentarischen Situation wird, wie wir noch ergänzend erfahren, von dem Gedanken beherrscht, daß es einfach nicht angeht, daß der Reichstag, ohne zu der entscheiden­den, grundsätzlichen Frage feines Verhältnisses zur Reichs­regierung Stellung zu nehmen, immer wieder' zu kurzen Tagungen Zusammentritt, in denen er Beschlüsse faßt, die doch nur agitatorischen Sinn haben. Die schwierigen

viufgaoen, vor Denen die Reichsregierung steht, werden aus diese Weise nur erschwert, und zwar schon deshalb, weil ihr ,a gac nicht die finanziellen Mittel zur Ver­fügung stehen, um kostspielige Agitationsbeschlüsse durch- zuführc i.

Es ist auch gar kein Zweifel, daß die Regierung sich einen etwaigen Affront unter keinen Umständen gefallen lassen würde.

Man muß natürlich abwarlen, wie die Situation im Ael- tefienrat sich heute vollzieht. Es ist aber wohl zu er­warten, daß der Reichstag sich den sachlichen Argumen­ten, die gegen eine Weihnachtstagung sprechen, ebenso wenig entzieht wie der bestimmten Haltung der Reichs­regie rung.

Neue Erörterung der Kriegsschuldensrage

Hoovers Sonderbotschaft an den Kongreß.

Washington, 20. Dezember. Hoover hat dem Kongreß ; eine Sonderbotschaft zugehen lassen, die er zusammen mit Roosevelt abgefaßt hat, um die Kontinuität der Außenpolitik Amerikas, insbesondere mit Bezug auf die Frage der Kriegsschulden, auf die Weltwirtschaftskonfe- renz und die Abrüstungsfrage zu sichern.

, hoover erklärte, er müsse unabhängig vom Kongreß vorgehen, um einen Organismus zu schaffen, der eine neue Erörterung der Kriegsschuldenfrage beginnen solle mit denjenigen Ländern, die nicht in Verzug geraten seien.

Der Präsident kündigt an, daß er binnen kurzem einen Schuldenausschuß ernennen werde, dessen Mitglieder zum Teil in der Weltwirtschaftskonferenz, zum Teil bei den Verhandlungen über die Abrüstungsfrage vertreten sind.

Die Lage ist so schwierig, daß wir der nationalen Solidarität und Zusammenarbeit drtzrzgechd PL-Msen. wenn <3«£dNttMMHMb|M|MpajMiRW>^9t!MMt^^

Kräfte besiegen wollen, "die zur Stunde selbst die Grund­lagen der Zivilisation bedrohen.

Eine der hauptsächlichsten Anstrengungen, die die Welt machen müsse, sei die Wiederherstellung des Preis­niveaus. Eines der wichtigsten Mittel hierfür sei ein fester Devisen- und Wechselkurs. Die Goldwährung bleibe die einzig mögliche praktische Grundlage für den internationalen Geldverkehr und die Festigkeit der Wäh­rung. Eine Herabsetzung der Rüstungen sei gleichfalls für die Lage der Weltwirtschaft von weittragender Be­deutung. Der Kriegsschuldenfrage werde mit Be­zug auf die anderen gegenwärtig in der Welt tätigen Wirtschaftskräfte eine übertriebene Bedeutung beigelegt. Hoover wiederholte zum Schluß der Botschaft, daß er es abgelehnt habe, den Zahlungstermin des 15. De­zember hinauszuschieben.

Die Kleine Entente

Konsequente Aktion in politischen und Wirtschaftsfragen."

Belgrad, 20. Dezember. Die außerordentliche Kon­ferenz Der Kleinen Entente fand am Montagabend ihren Abschluß. Auf der Tagesordnung der Konferenz standen Abrüstungsfrage, Ostreparationen, Fragen der wirtschaft­lichen Organisation Mitteleuropas und Stellungnahme zu derrevisionistischen Kampagne". Nach dem amtlichen Communique sind die drei Außenminister zu der Ueber- . Zeugung gekommen, daß das gemeinschaftliche Interesse eine konsequente Aktion der Kleinen Entente in allen politischen und wirtschaftlichen Fragen erfordere.

BerlinHamburg in 142 Mi­nuten.

Bei der ersten Probefahrt des neuen Schnelltriebwagens der Reichsbahn wurde die Strecke BerlinHamburg in 142 Mi­nuten zurückgelegt. Der Mo­torblitzzug erzielte auf offener Strecke eine Geschwindigkeit von über 150 Kilometern.