Hersfel-er Tageblatt
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Hersfelder Kreisblatt
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Druck und Berlag von Ludwig Funks Buchdruckerei In Hersfelb, Mitglied des BDZB.
Nr. 297
Montag, den 19. Dezember 1932
82. Jahrgang
Lockerung der Notmastnahmen
Reichsregierung beschließt Aufhebung der notverordneten Zwangsmaßnahmen
Berlin, 18. Dezember.
Im Vordergrund der Beratungen des Kabinetts am Sonnabend stand die Aufhebung der Notverordnungen über den Terror, über die Sondergerichte und die Presse. Diese Verordnungen werden nach der Entschließung des Reichskabinetts zum größten Teil aufgehoben. Was noch an allgemeinen Bestimmungen in Kraft bleiben muß, wird in eine Verordnung eingebaut, die in den ersten Tagen dieser Woche veröffentlicht werden wird. Gleichzeitig wird man in diese neue Verordnung voraussichtlich auch gewisse Bestimmungen des Republikfchuhgesetzes übernehmen, das mir Ende dieses Jahres abläuft.
Es handelt sich in erster Linie hierbei um die Schutz- bestimmungen für den Reichspräsidenten. Die Strafbestimmungen gegen Ausschreitungen dieser Art sollen verschärft werden, da die Würde und Ehre der Nation verlangen, daß das Reichsoberhaupt unter allen Umständen aus der Gehässigkeit des Tageskampfes herausge- halten wird. Die weiteren Bestimmungen, die aus dem Republikschutzgesetz übernommen werden, sind die zum Schutze der Wehrmacht, der Staatsform und der R e i ch s f a r b e n. Schließlich hat sich das Reichskabinett auch noch mit der Winterhilfe beschäftigt. Die Beratungen hierüber sind nach Auskunft unterrichteter Stellen ziemlich weit gediehen. Das Kabinett wird alle Anstrengungen machen, um die Winterhilfe so schnell wie möglich zu verwirklichen.
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Schon aus der Rundfunkrede des Reichskanzlers von Sätioteit des Reichskommissars für Arbeitsbeschaffung, Dr. Gereke, erkennen. Die Verordnung, welche diesem Aufgabenkreis selbst die gesetzliche Abgrenzung geben wird, erscheint in den nächsten Tagen. Die Verordnung selbst wird in zwei Teile zerfallen und eine Regelung für die Abwicklung des schon von den früheren Regierungen Brüning und Papen vorbereiteten Arbeitsbeschaffungsprogrammes enthalten und eine besondere Methode für die Durchführung eines neuen ArbeitsbefchaffungsproAramms in der gegenwärtigen Regierung. Für die Abwicklung der alten Arbeitsbeschaffungs- programme wird der Reichskommissar, wie sich der Reichskanzler ausdrückt, die Rolle eines „Schäferhundes" über- nehmen, d. h., die Verordnung wird ihm die Möglichkeit geben, in alle Ressorts hineinzuschauen und wenn nötig, mit entsprechendem Nachdruck auf die Durchführung dringen und sie auch überwachen.
Während also für diesen Teil der Arbeiten der Reichs- kommissar keine besondere Behörde benötigt, sondern ganz auf seine eigene Initiative gestellt sein wird, erhält er für das Arbeitsbeschaffungsprogramm der Regierung von Schleicher größere Vollmachten. Diese Vollmachten sollen ihn in die Lage versetzen, die Arbeiten vom Reichskommissariat aus in Angriff zu nehmen und durch- zuführen, d. h. also, sie werden unter Ausschaltung der sonst zuständigen Ressorts, abgewickelt.
Der Gewertschastsbund an den Kanzler
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat an den Reichskanzler von Schleicher ein Schreiben gerichtet, in dem die Ausführungen des Reichskanzlers über den Zusammenhang zwischen Arbeitsbeschaffung und Siedlung unterstrichen wer- den. Das Schreiben verweist auf die früheren Vorschläge des Bundes und fährt dann fort: „Wir müssen feststel- Len, daß in der Zwischenzeit eine wirkliche Förderung der Siedlung nicht eingetreten ist, sondern daß sich alle Anzeichen für einen weiteren Rückgang gezeigt haben. Wir sind infolgedessen, gezwungen, auch Ihnen Jjerr Reichskanzler unsere Forderungen zu unterbreiten. Sie, Herr Reichskanzler, haben sich klarer als Ihr Vorgänger zu dieser Aufgabe bekannt. Sorgen Sie dafür, daß es nicht bei diesen eindrucksvolle!! Worten bleibt, sondern daß das Siedlungswerk wirklich vollbracht wird. Nach einer Reihe von Einzelvorschläaen schließt das Schreiben.
„Der Deutsche Gewerkschaftsbund erwartet vom Herrn Reichskanzler und vom Herrn Neichskommifsar für Arbeitsbeschaffung, daß sie die Hemmnisse, die der Siedlung seit der Uebersübrung ihrer Betreuung in das Reichsernährungs- miniftertum in den Weg gelegt worden sind, durch rücksichtsloses Durchgreifen überwinden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat nicht das Vertrauen, daß der bisher für diese Fragen allein zuständige Herr Reichsernährnngsminister von Braun der Siedlung das notwendige und erfolgreich fördernde Qntereffe tntgegengebm.d)» ha: z
Dienstag politische Notverordnung
Berlin, 19. Dezember. Die Veröffentlichung der Verordnung, die die bisherigen politischen Verordnungen mildert, erkolgt voraussichtlich am Dienstag.
Der angebliche Kaiser-Paragraph
In der Oeffentlichkeit ist im Zusammenhang mit den Kabinettsbesprechungen über die Aufhebung und Umänderung der politischen Notverordnungen davon die Rede, daß mit dem Ablauf des Republikschutzgesetzes auch der sogenannte Kaiser-Paragraph falle, der in die neue Notverordnung nicht wiederaufgenommen werden soll. Von zuständiger Stelle wird darauf hingewiesen, daß diese Darstellung völlig abwegig ist, da dieser „Kaiser-Paragraph", wonach dem früheren Kaiser die Rückkehr nach Deutschland verboten war, überhaupt nicht mehr besteht. Bei der Verlängerung des Republikschutzgesetzes im März 1930 ist dieser Paragraph bereits gestrichen worden, da im Reichstag nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit vorhanden war. Angesichts dieser Tatsache gehen alle Erörterungen, die auch in der ausländischen Presse über die Rückkehr des früheren Kaisers an die angeblich beabsichtigte Streichung des Paragraphen geknüpft worden sind, völlig fehl.
Las tzyvothekek-MoratonM
Eine Durchführungs- und Ergänzungsverordnung.
Berlin, 18. Dezember.
Zu der Hypothekenmoratoriumsverordnung vom 11. November 1932 und zu der Verordnung über die landwirtschaftliche Zinssenkung vom 27. September 1932 hat die Reichsregierung je eine Durchführungs- und Ergänzungsverordnung erlassen. Die Verordnung erweitert zunächst die Voraussetzungen, unter denen ein säumiger Schuldner durch Nachzahlung rückständiger Beträge seine Schuld noch dem Moratorium unterstellen kann. Während dies bisher nur dann geschehen konnte, wenn eine Hypothek vorzeitig fällig geworden war, weil sie selbst unpünktlich bedient worden war, eröffnet die Durchführungsverordnung auch für die Fälle die Möglichkeit einer wichen Nachzahlung, in denen der Grund der vorzeitigen Fälligkeit darin lag, daß ein aus einer anderen privaten oder öffentlichen Grundstücks- iast geschuldeter Betrag nicht pünktlich gezahlt worden war.
Die Durchführungsverordnung regelt ferner den Einfluß des Moratoriums auf T >. l g u n g s - und A b zah- 'u n g s h y p o t h e k e n. Eigentliche nnlgungshypotheten, bei denen Zinszuschläge zur allmählichen Tilgung der Kapitalschuld vereinbart sind, werden von dem Moratorium überhaupt nicht berührt. Umgekehrt unterliegen Abzah- lungshypotheken, bei denen die Jahresrate über 5 v. H. der ursprünglichen Kapitalschuld hinaus geht, in vollem Umfange dem Moratorium. Bei geringeren Raten ist wegen der wirtschaftlichen Verwandtschaft solcher Abzahlungshypotheken mit Tilgungshypotheken die Verpflichtung zur Weiterabzahlung bis zu 3 v. H. der ursprünglichen Kapitalschuld für ein Jahr vorgesehen worden.
Schließlich erweitert die Durchführungsverordnung die Vorschrift über die Nichtgeltung des Moratoriums für kurzfristige KreditaeWährungen dahin, daß es nicht Darlelmsfncderiingen zu fein brauchen, sondern daß auch andere Forderungen außerhalb des Moratoriums bleiben. wenn den Umständen zu entnehmen ist, daß eine lang- i rissige Kreditgewährung nicht beabsichtigt war. Nament- ich gilt dies für gewisse Anen von Sicherungshypotheken, )2! denen für einen Gläubiger ein Recht an erem Grund- tück entsteht, ohne daß es sich hierbei um einen Vorgang )es Realcredits handelt, so besondere bei ZwangsvolUckek- kungsn in Grundstücken.
Normale Entwicklung
Erläuterungen zum neuen Reichsbankausweis.
Berlin, 18. Dezember.
Nach dem neuen Ausweis der Reichsbank hat sich in Der verflossenen Bankwoche die gesamte Kapitalanlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Effekten um 57,6 Mill. auf 3157,0 Mill. NM verringert. An Reichsbanknoten und Rentenbankscheinen zusammen sind 34,2 Mill. RM in die Kassen der Reichsbank zurückgeflossen. Die fremden Gelder zeigen mit 354,0 Mill. RM eine Zunahme um 1,3 Mill. RM.
Die Bestände an Gold und deckungsfähigen Devisen haben sich um 1,9 Will. aus 916,1 Will. RW verringert. 3m einzelnen haben die Goldbestände um 5,5 Will. auf 798,5 Will. RW abgenommen, die Bestände an deckungsfähigen Devisen dagegen um 3,6 Will. auf 117,6 Will. Kid zugenommen. Die Deckung der Roten durch Gold und deckungsfähigen Devisen betrug am 15. Dezember 26,9 Prozent gegen 26,7 Prozent am Ende der Vorwoche.
Neuer BreisiiberwachungrlonmWr
Dr. Heinhe Rachfolger Goerdelers. j
Berlin, 18. Dezember.
Der Reichspräsident hat den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Dr. G o e r d e l e r , auf seinen vor läng ■ »r Zeit gestellten Antrag vom Amte des Reichskommissars für Preisüberwachung entbunden. Mir der Führung dieser Geschäfte wird der Ministerialdirektor im Reichswirtschasis- ministerium Dr. H e i n tz e betraut.
Kabinett Boncour gebildet
tzerriots Politik wird fortgesetzt.
Paris, 19. Dezember. Der ehemalige sozialistisch« Senator und Kriegsminister Paul-Boncour hat am Sonntag spät abends sein Kabinett gebildet und dem Präsidenten der Republik vorgestellt. Dem neuen Kabinett gehören an:
Ministerpräsidium und Auswärtiges: Paul-Boncour (Senator, ehem. Sozialist);
Finanzen: Cheron (Senator, Unabhängiger, ehemal. Mitgl. der Fraktion Poincare);
Oeffentliche Arbeiten: George Bonnet (Abg., radikal); Inneres: Chautemps (Abgeordneter, radikal);
Krieg: Daladier (Abgeordneter, radikal);
Luftfahrt: Pamleve (Abg., Sozialrepublikaner);
Kriegsmarine: Lehgues (Abg., unabh., frh. Linksrepbl.); Landwirtschaft: Oueuille (Abgeordneter, radikal);
Pensionen: Miellet (Abgeordneter, radikal);
i Justiz: Gardeh (Senator, radikal);
Ntl. Erziehung: de Monzie (Abg., resttssteh. Soz.);
Kolonien: Albert Sarraut (Senator, radikal);
Arbeiten: Dalimier (Abgeordneter, radikal);
Oeffil.Gesundheitspflege: Danielou (Abg. Rad. Linke);
Handel: Durand (Abgeordneter, radikal);
Post: Laurent Ehnac (Abgeordneter, Radikale Linke).
Bei Bekanntgabe der offiziellen Ministerliste erklärte Paul-Boncour: „Mein Ministerium ist die Fortsetzung der Politik des Ministeriums Herriot. Die Betrauung Cherons mit dem Finanzministerium beweist zur Genüge, 'daß die gegenwärtige Regierung entsprechend der Absicht des vorausgegangenen Kabinetts dem Lande die volle Wahrheit über die finanzielle Lage zu sagen vnd schnell die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen gedenkt."
Heute tre en dir Minister zu einem Kabinettsrat zu- famwen. Am Donnerstag wird sich des Ministerium dem Parlament vorstellen.
2. Kabinett de Broqueville
Brüssel, 19. Dezember. Das neue belgische Kabinett setzt sich wie folgt zusammen: Ministerpräsident de e b i IU. Aeuheres Hhmans, Justiz Janson, und Wissenschaft Lippens, Inneres und Post Poullet, Finanzen 3a spar, Kolonien Tschoffen, Industrie und Arbeit Va- nfadcr, Soziale Fürsorge und Gesundheit Carton de Wiart, Oeffentliche Arbeit und Landwirtschaft Sap.
Anm. d. Red.: Das neue Kabinett, das sich am Dienstag den Kammern vorstellt, besteht im wesentlichen aus den gleichen Persönlichkeiten wie das erste Ministerium de Broqueville, das Bündnis Katholiken-Liberale ist neu befestigt. Die Hauptaufgabe der neuen Regierung wird sein müssen, den Fehlbetrag im Staatshaushalt von 2i/2 Milliarden Francs zu beseitigen.
Die KZnseee^z der Kleinen
Wirtschafts-, Schulden- und Abrüstungsfragen.
Belgrad, 19. Dezember. Die erste Zusammenkunft der drei Außenminister der Klein m Gn eme fand am Sonntag statt. Nachdem die Mini'er die allgemeine politische Lage besprochen haben, legte der tsche ^slowakische Außenminister Benesch die Ergebnisse der Abrüstungskonferenz im Zusammenhang mit der letzten Entschließung der fünf Großmächte dar. Die drei Außenminister stellten ihre übereinstimmende Auffassung zu dieser Frage fest. Die Konferenz wird heute fortgesetzt.
Das Programm der Konferenz der Kleinen Entente soll vorsehen eine Besprechung der von Jugoslawien angeregten besonderen Frage der mitteleuropäischen Politik, ferner Beschlußfassung über eine gemeinsame Stellungnahme zu den Fragen der Abrüstung und der Reparationen und zn der Frage der europäischen Wirtschaftspolitik. Die Einigung der fünf Großmächte in der Abrüstungsfrage, die erst nach der Einberufung der Konferenz der Kleinen Entente erfolgt ist, dürfte geeignet fern, den Rahmen der Belgrader Verhandlungen zu erweitern.
Amerlksnilcher Urteil über LmMand
„Schleichers ausgezeichnetes Beispiel".
New Pork, 19. Dezember. „New Pork Times" schreibt in einem Leitartikel über die Rede des Reichskanzlers von Schleicher, die Kundgebung richte erneut die allgemeine Aufmerksamkeit auf
die gesamte Stetigkeit und den Sinn für Selbsterhal- tuug, die als wesentlich« Züge des deutschen Charakters bezeichnet werden könnten.
„Evening Post" erklärt, es könne keine Frage sein, daß 'eine Unterordnung polnischer Lehrmeinungen unter eine nationale Konzentration uumi telbare 'Aufgabe und notwendigstes Erfordernis für Dein schiand sei. Der neue Reichskanzler habe den deutschen Parteiführern mit oen in seiner Rundfunkrede zum Ausdruck gebrachten '-.In* schauungen ein ausgezeichnetes Beispiel gegeben.
Gleiches Recht für alle!
London, 19. Dezember. Der Präsident der Abrüstungskonferenz, Henderson, äußerte sich hier über den Abrüstungsvakt. Er müsse für alle Nationen gleiches Recht bringen und ein System schaffen, das allen Na- tioncn Sicherheit gibt.