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HersMerTageblatt

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Druck und Berlag von Ludwig Funks Buchdrucker«! in HerSfeld, Mitglied des BDJB.

Nr. 29)

Montag, den 12. Dezember 1932

82. Jahrgang

Die Einigung erzielt!

Gleichberechtigung -er leitende Grundsatz

Genf, 12. Dezember.

Die Besprechungen der fünf Mächte sind am Sonn­abendabend zu einem positiven Abschluß gekommen. Nach Ueberwindung des französischen Widerstandes gelang es, eine Formulierung zu finden, die Deutschland die Mög­lichkeit geben soll, unter Zusicherung der Gleichberechti­gung seinen Platz in der Abrüstungskonferenz wieder aufzunehmen. Dieser Einigungsformel hat der franzö­sische Ministerrat noch am Sonnabend spät abends zu­gestimmt. Die Einwilligung wurde sofort nach Genf übermittelt.

Am Sonntagvormittag hat auch Deutschland die neue Erklärung endgültig angenommen.

Nachdem auch die anderen Mächte ihre Zustimmung er­klärt hatten, wurde die eine Schreibmaschinenseite um­fassende, in englischer Sprache abgefaßte Erklärung noch am Sonntagvormittag in der Schlußsitzung der Fünf- mächtekonferenz von sämtlichen fünf Mächten endgültig angenommen und unterzeichnet.

Die Erklärung wurde in fünf Exemplaren unterzeichnet. Ein weiteres Exemplar wurde dem Präsidenten der 91b« rüstungskonferenz, Henderson, übergeben, der auf An- trag MacDonalds zu einer kurzen Aussprache über die weitere Gestaltung der Konferenzarbeiten hinzugezogen wurde. Dabei wurde auf Anregung MacDonalds verein­bart, daß sich die fünf Mächte während der Konferenz immer zusantmenfinden sollen, wenn entstehende Schwie­rigkeiten zu überwinden sind.

Die Erklärung trägt folgende Unterschriften:

3. Ramsay MacDonald als Vorsitzender, Norman §. Davis, John Simon, I. P. Boncour, C. kvon ^Neurgth, A

&m ^cyruM-oer eMung^warbe von MacDonald für die Teilnehmer der Konferenz ein Diner gegeben.

Deutschland lehrt zur Konferenz zurück

Keine Gewaltanwendung mehr?

Die Fünf-Mächte-Erklärung umfaßt vier Einzelerkä- rungen. Sie hat folgenden Wortlaut:

1. Die Regierungen des Vereinigten Königreiches, Frankreichs und Italiens haben erklärt, daß einer der Grundsätze, die die Konferenz leiten sollen, darin be­stehen muß,

Deutschland und den anderen durch Vertrag abgerüsteten Staaten die Gleichberechtigung zu gewähren in einem System, das allen Nationen Sicherheit bietet und daß dieser Grundsatz in dem Abkommen, das die Beschlüsse der Abrüstungskonferenz enthält, verkörpert werden soll.

Diese Erklärung schließt in sich, daß die Rüstungs­beschränkungen für alle Staaten in den in Aussicht ge­nommenen Abrüstungsabkommen enthalten sein müssen. Es besteht Einigkeit darüber, daß die Art und Weise der Anwendung dieser Gleichberechtigung auf der Konferenz erörtert werden soll.

2. Aus der Grundlage dieser Erklärung hat Deutsch­land seine Bereitwilligkeit ausgesprochen, an der Ab­rüstungskonferenz wieder teilzunehmen.

3. Die Regierungen des Vereinigten Königreiches, Frankreichs, Deutschlands und Italiens sind bereit, ge­meinsam mit allen anderen europäischen Staaten feier­lich noch einmal zu bestätigen, daß sie unter keinen Um­ständen versuchen werden, gegenwärtige oder künftige Streitfragen zwischen den Unterzeichnern mit Gewalt zu lösen. Dies soll einer näheren Erörterung der Frage der Sicherheit nicht vorgreifen.

4. Die Regierungen der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreiches, Frankreichs, Deutschlands und Italiens erklären, daß sie entschlossen sind, auf der Kon­ferenz gemeinsam mit den anderen dort vertretenen Staa­ten darauf hinzuwirken, daß unverzüglich ein Abkommen ausgearbeitet wird, das eine wesentliche Herabsetzung und eine Begrenzung der Rüstungen herbeiführt und gleichzeitig eine künftige Revision zum Zwecke der weite­ren Herabsetzung vorsteht.

Was erreicht wurde

Bemerkenswert ist in dem grundlegenden ersten Teil der Erklärung, daß die Gleichberechtigung nicht mehr, wie in der französischen Formel, das Ziel der Abrüstungskon­ferenz, sondern

der leitende Grundsatz ihrer Arbeiten sein soll. Der Satz im zweiten Absatz des ' ersten Teiles, wonach die Art und Weise der Anwendung ' der Gleichberechtigung auf der Konferenz erörtert werden wird, entspricht den eigenen Vorschlägen Deutschlands. Teil 3 der Erklärung geht auf die Unterhauserklärung des englischen Außenministers zurück. Deutschland war von Anfang an bereit, diese Versicherung (nunmehr un­gefähr zum vierten Male!) abzugeben.

Ohne Zweifel ist durch das Abkommen erreicht worden, daß das Prinzip der Gleichberechtigung für alle ^Ar-

pettcii ver Konferenz und tu au ryren gramen anerkannt ist. Es steht Deutschland frei, wenn dies Prinzip künftig bestritten werden sollte, die Konferenz zu verlassen. Jeden­falls bedeuten die heutigen Beschlüsse, falls die Kon­ferenz künftig aus irgendwelchem Grunde scheitern sollte, ein für Deutschland wertvolles moralisches Zugeständnis, da man sie schlechterdings nicht wieder zu Deutschlands Ungunsten revidieren kann.

*

Deutschland nimmt nun seine Mitarbeit an der Ab­rüstungskonferenz wieder auf und wird zu den für diese Woche vorgesehenen Sitzungen des Präsidiums und des Hauptausschusses der Abrüstungskonferenz Vertreter ent­senden.

Nun auch gleiche Abrüstung!

Das nächste Ziel der deutschen Regierung.

Berlin, 12. Dezember.

In Berliner politischen Kreisen wird die am Sonntag in Genf erzielte Einigung als ein starker Erfolg der deut­schen Abrüstungspolitik bewertet. Die Reichsr^gierung hat trotz aller Schwierigkeiten und Widerstände jetzt erreicht, daß die deutsche Gleichberechtigung in der Abrüstung von den anderen Mächten grundsätzlich und effektiv anerkannt worden ist. Damit ist die Gleichberechtigung nicht, wie es bisher der französische Standpunkt war, das spätere Ziel, sondern als grundlegendes Prinzip der Ausgangspunkt aller wetteren Abrüstungsverhandlungen. Die Genfer Er­klärung geht aber auch noch den Schritt weiter vom gründ-, sätzlichen zum praktischen Zugeständnis, indem sie die Ent­schlossenheit der Mächte betont, darauf hinzuwirken, daß daS Abrüstungsabkommen unverzüglich aus gearbeitet wird. Kumir wird oer früher geäußerten deutschen Be­fürchtung Rechnung getragen, daß man versuchen könnte, einen positiven Ausgang der Abrüstungsverhandlungen immer weiter hinauszuschieben.

Ob die kommenden Abrüstungsverhandlungen eben­falls zu einem befriedigenden Ergebnis führen, das hängt natürlich von den Einzelheiten des materiellen Verhand­lungsinhalts ab. Die Art und Weise der Anwendung der Gleichberechtigung soll auf der Konferenz erörtert werden.

Die Reichsregierung wird ihr besonderes Augenmerk darauf richten, daß der Inhalt der späteren Abrüstungs­konvention, also das, was sie den einzelnen Staaten zu» gesteht, auch dem jetzt feierlich erklärten Prinzip der Gleich- berechtigung Deutschlands entspricht-

Nur damit kann auch das System geschaffen werden, das nach dem Wortlaut der Genfer Erklärung allen Na­tionen Sicherheit bieten soll. Vorbedingung dazu ist nach der Entschließung der Völkerbundsversammlung vom 25. September 1928in erster Linie die gleichmäßige Ab­rüstung aller". DasSystem" ist also in der Abrüstungs­konvention zu sehen. Sie wird nach der Entschließung aller beteiligten Mächte noch ergänzt durch den in Aussicht genommenen Nichtangriffspakt.

Eine wesentliche Bedeutung der Genfer Erklärung liegt in der Tatsache, daß die Revision der Entwaffnungs- bestimmnngen des Versailler Vertrages damit eingeleitet ist. Der Teil V des Versail'er Vertrages kann nicht mehr als eine Sonderbestimmnng gegen Deutschland gelten. Wenn Deutschland gleichberechtigt ist, dann muß die uns aufgezwungene Entwaffnung auch auf die übrige Welt angewandt werden.

Dieser Teil des Versail'er Vertrages kann also nur insofern aufrecht erhalten werden, als seine einzelnen Bestimmungen von allen an der Abrüstungskonferenz be­teiligten Staaten für sich selbst in Anwendung gebracht werden. Es liegt im Zuge dieser Entwickelung, daß nun auch der von uns stets abgelehnte, aber immer noch zur Debatte stehende Artikel 53 des Konventionsentwurfes der Vorbereitenden Abrüstungskommission erledigt ist, der die Diskriminierung Deutschlands aufrecht zu erhal­ten suchte.

Der Erfolg der deutschen Bemühungen kommt gleich­zeitig auch anderen entwaffneten Staaten zugute, also Oesterreich, Ungarn und Bulgarien-

Fäßt man das Erreichte zusammen, so muß man zu der Feststellung ge'angen, daß ein sehr wesentlicher Fortschritt erzielt wurde. In den maßgebenden Meisen der Reichshauptstadt wird erwartet, daß er sich auch auf die schließliche Lösung des Abrüstungsproblems selbst aus­wirken wird. Man kann damit nur die Hoffnung verbin­den, daß die Einigung von Genf auch ganz allgemein auf die deutsch-französischen Beziehungen einen günstigen Ein­fluß ausüben wird. *

Genf, 12. Dezember. Reichsminister Freiherr von Neurath ist Sonntag abend in Begleitung des Gesandten Göppert und des Vo-tragenden Legationsrates Dr. Katzen- berger nach Berlin zurückgereift.

Paris ist befriedigt

Kabinettsrat über das Genfer Ergebnis.

Baris, 12. Dezember. Am Sonntagvormittag bertch, tete Ministerpräsident H e r r i o t in einem Kabtnettsraj über die in Genf erzielte Verständigung zwischen den fünf Mächten. In dem über die Sitzung ausgegebenen offiziellen (Kommunique verzeichnet die Regierung baj Genfer Ergebnis mit Genugtuung. herriot Forderte Paul« Boncour in einem Glückwunschtelegramm auf, MacDo» nald den Dank der französischen Regierung für seine Be­mühungen zu übermitteln.

England zahlt!

Aber dringende Vorhaltungen an Amerika.

London, 12. Dezember. Die britische Antwort an 9tmerita stellt mit Genugtuung fest, daß die Regierung der Vereinigten Staaten mit der Anregung einverstanden sei, die ganze Angelegenheit, wie sie in der britischen Note vom 1. Dezember behandelt ist, zwischen den beiden Län­dern gründlich zu prüfen. Keine andere Lösung als der Zahlungsaufschub könne die Transferschwierigkeiten be­seitigen. Da die Regierung der Vereinigten Staaten bedauerlicherweise beschlossen habe, diese Lösung dem Kon­greß nicht zu empfehlen, habe die englische Regierung sich entschlossen, den am 15. Dezember fälligen Betrag zu zahlen.

Die britische Regierung sei aber davon überzeugt, daß das System der zwischenstaatlichen Kriegsschuldzah- lungen nicht wieder ausgenommen werden könne, ohne daß dadurch großes Unheil anqerich!et würde. Die Zahlung vom 15. Dezember sei daher nicht als Wiederaufnahme der der Iahreszahluttgen nach der bestehenden Vereinbarung anzusehen.

Die britische Regierung möchte die amerikanische Re­gierung dringend auf die Wichtigkeit eines früheren Meinungsaustausches Hinweisen, damit die Diskussion über die Angelegenheit vor dem nächsten Zahlungstermin, dem 15. Juni 1933, geschlossen und die Gefahr eines all­gemeinen Zusammenbruches der bestehenden internatio­nalen Abkommen vermieden werden könne.

Auch Frankreich gibt nach

ZahluugZvorschlag Herriots an die Kammer.

Paris, 12. Dezember. Der französische Kabinettsrat am Sonntag hat auch über die Haltung der französischen Regierung in der Schuldenfrage entschieden. Nach einem Havas-Bericht hätten die Minister einmütig die Ansicht vertreten, daß Frankreich den Fälligkeitstermin vom 15. Dezember einhalten müsse. herriot will heute der Kam­mer vorschlagen, die 19 600 000 Dollar unter Vorbehalt zu zahlen. Dieser Vorschlag soll heute von einem Mi­nisterrat unter Vorsitz des PräsideM'n der Republik rati­fiziert werden. herriot will in der Kammersitzung die Gründe für den Entschluß der Regierung darlegen.

Die französischen Frontkämpfer protestieren

Paris, 12. Dezember. Die Vereinigung der ehemali­gen Frontkämpfer sprach sich am Sonntag gegen die Zah­lung an Amerika aus und gab diesen Beschluß dem Mi­nisterpräsidenten durch eine Delegation bekannt. In einer Protestkundgebung vor dem Quai d'Orsay riefen die De­monstranten:Fort mit den Schulden! Keinen Sous an Amerika!" Ein Versuch, ins Außenministerium einzu- dringen, wurde von der Polizei vereitelt.

Scharfe Kampfrede Hitlers

Breslau, 12. Dezember.

Auf einer am Sonnabend in Breslau abgehaltenen Amtswalter-Versammlung der drei schlesischen Gaue der NSDAP erklärte Adolf Hitler in einer Ansprache, daß der Kampf nach den Geschehnissen der letzten Wochen mit allen erdenklichen Mitteln schärfer denn je geführt werde. Reichstagsabgeordneter Brückner legte namens der schle- sischen Nationalsozialisten ein Treuebekenntnis zu dem Führer ab, ohne den die nationalsozialistische Bewegung undenkbar sei.

Oesterreich fch-ungartscher Handelsvertrag endgültig abgeschlossen.

Wien, 12. Dezember. Die Paraphierung des Han­delsvertrags zwischen Oesterreich und Ungarn ist jetzt erfolgt. Der Vertrag ist so elastisch gehalten, daß er alle Möglichkeiten zur Intensivierung des Handels- und Wirt- schaftsverkehrs zwischen den beiden Ländern bietet. Der Abschluß erfolgt für die Dauer eines Jahres mit drei­monatlicher Kündigung.

Wann Belgrader Konferenz?

Bukarest, 12. Dezember. Nach Informationen aus hiesigen Regierungskreisen ist das Datum der außeror­dentlichen Konferenz der Kleinen Entente noch nicht end­gültig festgesetzt. Es wird vielmehr von der Abreise des Ministers Dr. Benesch aus Genf abhängig gemacht. Den Hauptpunkt der Beratungen soll die gemeinsame Beschluß­fassung über die Abrüstung, die Ostreparationen und die ^nropäische Wirtschaftspolitik bilden. .