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Hersftlött Tageblatt

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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfelö in

Nr. 198

Mittwoch, den 24. August 1932

82. Jahrgang

Am Dunste des Vaterlandes...

Die Beisetzung dev Toten des Segel-SchulschiffesMobe- Eine tiefbewegende Trauerfeier in Kiel

Der Statt tuet Spruch

Selten hat wohl ein Gerichtsurteil solche Spannunger und Erregungen ausgelöst wie der Urteilsspruch des Beu thener Sondergerichts in Sachen der Potempaer politischer Bluttat. Es ist kein Zweifel, daß es mit diesem Urteil nid): fein Bewenden haben wird, weder juristisch noch politisch Der Führer der schlesischen SA., Heines, hat beirn Verlasser des Gerichtssaales impulsiv erklärt, daßdas Urteil das Fa­nal zum deutschen Aufbruch sei". Hitler hat in einem Te­legramm an die Verurteilten erklärt, daßihre Freiheil eine Frage unserer Ehre, der Kampf gegen die Regierunc unsere Pflicht" sei. Man wird also damit rechnen müssen daß dieses Sondergerichtsurteil noch eine weitgehende poli­tische Nachwirkung haben wird.

Wenn man zu dem Urteil sachlich Stellung nehmen will wird man an der Tatsache nicht vorübergehen können, das die jetzige Regierung bald nach Uebernahme der Regierungs- * Verantwortung die politische Lage dahin beurteilte, bei ent­sprechender Selbstdisziplin der einzelnen Parteien und poli­tischen Organisationen müßte es möglich sein, die politischer Gegensätze auf geistigem Gebiete auszufechten. Mit der Auf- Hebung des Uniformoerbotes glaubte sie, die betreffenden Or­ganisationen veranlassen zu können, ihre Autorität ihrer Mitgliedern gegenüber durchzusetzen. Wenn trotzdem, diesem Zeitpunkt die Zusammenstöße zwilchen politisch An­dersdenkenden, die politischen. Bluttaten sich in beängstigen­der Weise steigerten wenn ein Teil des deutschen Volker geradezu von einem politischen Fanatismus erfaßt und ir eine Art Blutrausch hineingetrieben wurde, dann ist das eir Zeichen dafür, daß wir uns innerpolitisch in einem Umwäl- zungsprozeß befinden, in welchem politische Logik und kühl« Ueberlegung keinen Boden mehr haben. Man hat zu langt den politischen Ausschreitungen ohne Erkenntnis der untei vielleicht auch zu sehr den Eindruck aufkommen lassen, das einseitig regiert würde.

Vielleicht hat die jetzige Regierung die politische Reift und Disziplin des deutschen Volkes doch für fortgeschrittene! gehalten als es in Wahrheit der Fall ist. Die gelockerter Zügel hatten eine Verschärfung des politischen Faustkamp-

Kundgebung

der Reichsregierung und preußischen Staatsregierung.

Amtlich wird mitgeteilt:

Berlin, 24. August.

Gezwungen durch Gewalttaten im innerpolitischen Kampf, welche das Ansehen des Reiches aufs schwerste ge- fährdeken, hat der Herr Reichspräsident auf Vorschlag der Reichsregierung die schärfsten Strafen gegen den politischen Terror verhängt. Mit dem Augenblick, in dem diese Ver­ordnung in Kraft getreten ist, mußte sie gleichmäßig gegen je- - dermann, der Recht und Gesetz verletzt, ohne Ansehen der 1 Partei oder der Person Anwendung finden. Die Reichsre­gierung wird nötigenfalls alle Machtmittel des Staates ein- setzen, um den Vorschriften des Rechtes unparteiisch Geltung zu verschaffen und wird nicht dulden, daß sich irgendeine Partei gegen ihre Anordnungen auflehnt. Ebensowenig wird sich die Preußische Staatsregierung durch politischen

sonderer Abgesandter Hitlers in Berlin eingetroffen, um ws,gen der Todesurteile gegen die fünf schlesischen National­sozialisten persönliche Vorstellungen bei Reichskanzler von Papen zu erheben.

Vrotest der Landtagsiraktion der NSDAP

Die nationalsozialistische Fraktion des Preußischen Land­tags protestiert in einer Erklärung ihres Vorstandes auf das schärfste gegen die BeuthenerTodesurteile. DieBegründungen der Anträge des Oberstaatsanwalts bedeuteten eine schwere

bewußte Kränkung der Nationalsozialistischen Deutschen Ar­beiterpartei. Der Nationalsozialismus werde alle legalen Mittel im Parlament in Anwendung bringen, um die vom Volk geforderte Sühne für das Urteil bei den zuftändiaenStel- len zu erzwingen. Der Fraktionsvorstand erachte es für seine Ehrenpflicht, den verurteilten Parteigenossen in Preußen mit allen Kräften beizustehen.

-reuten

preußische Staatsregierung durch politischen lichtmäßigen Prüfung beeinflussen lassen, ob

Druck in der p lichtmäßigen Prüfung beeinflussen lassen, ob sie ihr Begnad gungsrecht im Falle der Beuthener Todes­urteile ausüben kann.

Die leidenschaftlichen Vorwürfe, die in der Oeffenklich- keit gegen diese Urteile erhoben worden sind, sollten sich gegen die Urheber der blutigen Ereignisse und nicht gegen die Staatsgewalt richten, die im Interesse der Gesamtheit zu so scharfen Maßnahmen greifen mußte. Die Reichsregierung wird jedem Versuch, die Grundsätze des Rechtsstaates zu ver­fälschen und die politischen Leidenschaften zu erneuten Aus­schreitungen aufzustacheln, zu begegnen wissen.

Aufruf Hitlers ^um Seuthener Urteil

fes zur Folge. Die politischen Zusammenstöße nahmen mer mehr den Charakter gewallter blutiger Aktionen Verordneter Burgfriede vermochte nicht, die erhitzten

im an Ge-

müter abzukühlen Es erging eine letzte Warnung Mb dieser letzten Warnung setzte die Regierung gleichsam ihr« volle Autorität ein und konnte diese nur wahren, wenn sie der Warnung gegebenenfalls Maßnahmen folgen ließ, du ebenso eindeutig wie durchgreifend sein mußten. Auch diese letzte Warnung blieb ohne den gewünschten Erfolg. So kam die Notverordnung die mit Todesstrafe bedrohte, wer das Leben des politischen Gegners gewollt oder in der Hitze lei­denschaftlichen Kampfes vernichtete.

Ist es nicht eine furchtbare Entwicklung, die wir durch­wachen mußten? Noch vor wenigen Jahren hat es im Reichstag einen leidenschaftlichen Kampf um die Todesstrafe gegeben »- Weiteste Kreise verlangten eine Aenderung des Strafgesetzbuches zu Gunsten der Abschaffung der Todes­strafe. Und heute, nachdem auf dem Notverordnungswege diese Strafe in weit höherem Maße angedroht wird als in den geltenden Bestimmungen des Strafrechts. stellt man sich gerade in den Kreisen, die bie Abschaffung der Todes­strafe verlangten auf den Boden der jetzt gegebenen gesetz­lichen Tatsachen Alles das find Zeichen dafür, daß wir in einer außerordentlichen, in einer äußerst ernsten Zeit leben. Vielleicht war die Zeit seit der Revolution innenpolitisch kaum je so ernst wie heute. Und weil es so ist, weil die Zukunft unseres Volkes, der Zusammenhalt des Reiches auf dem Spiele stehen, deshalb hat die Regierung Maßnahmen notverordnet, die erstmals in dem Beuthener Prozeß ihre Anwendung finden sollten.

ImVölkischen Beobachte--" veröffentlicht Adolf Hit- »»r einen r-rusrus zum Beuthener Urteil. in dem es heWf

Am selben Tage fast, an dem die Mörder und Peiniger unserer Ohlauer Parteigenossen mit geringen Strafen da- vonkamen, haben die Gerichte der Regierung des Herrn von Papen fünf Nationalsozialisten zum Tode verurteilt. Deut­sche Volksgenossen, wer von Euch ein Gefühl für den Kamps um die Ehre und Freiheit der Nation besitzt, wird verstehen, weshalb ich mich weigerte, in diese bürgerliche Regierung einzutreten. Die Justiz des Herrn von Papen wird am Ende vielleicht Taust teilen. Glaub

Völlige Ruhe in Beuthen

Die Erregung, die im Zusammenhang mit den Urteilen des Beuthener Sondergerichts in Beuthen und darüber hin­aus in Oberschlesien entstanden war, hat sich äußerlich wie­der vollkommen gelegt. Verstärkte Polizeistreifen mit Stahl- Helmen. Karabinern und Maschinenpistolen durchzogen Beu­chen. Außer der Aufhebung zahlreicher Aussprache-Klubs sind ernstere Maßnahmen nicht notwendig geworden. In der Nacht wurde ein Kraftwagen mit KA.-Leuten. die nach Beuchen unterwegs waren, bei Sohakanau von der Polizei angehalten. Von feiten der oberschlesischen SA.-Führer wurde erklärt, daß sie ihre Leute völlig, in der Hand hatten und daß die Disziplin gewährleistet sei. Sollte es allerdings : zur Vollstreckung auch nur eines Todesurteils kommen, so sei nicht vorauszusehen, wie dies in nationalsozialistischen Kreisen ausgenommen würde.

ende von Nationalsozialisten zum Tode verur- 'te man, dieses von Blindheit geschlagene, das ganze Volk herausfordernde Vorgehen auch mit" meinem Namen decken zu können? Die Herren irren sich. Herr von Papen, Ihre blutige Objektivität kenne ich nicht. Ich wünsche dem nationalen Deutschland den Sieg und seinen marxisti­schen Zerstörern und Verderbern die Vernichtung. Zum Henker der nationalen Freiheitskämpfer des deutschen, Volkes

aber eigne ich mich nicht.

Mit dieser Tat ist unsere Haltung diesemnationalen Kabinett" gegenüber endgültig vorgezeichnet. Es mag der Himmel über uns Qualen über Qualen schicken, unsere Be­wegung wird auch mit dieser Regierung der Hinrichtung un­serer Mitkämpfer fertig werden. Herr von Papen kann ruhig solche Bluttribunale über unsere Bewegung fetzen. Die Kraft der nationalen Erhebung wird mit diesem System so sicher a, wie sie den Marxismus trotz dieser Versuche zu seiner ing dennoch beseitigen wird. Angesichts dieses unge­heuerlichsten Bluturteils gibt es für uns erst recht nur einen einzigen Lebensinhalt: Kampf und wieder Kampf. Wir wer­den den Begriffnational" befreien von dieser Umklamme­rung, deren wirkliches innerliches Wesen das Urteil von Beuthen gegen das nationale Deutschland aufzeigt. Herr von Papen hat damit seinen Namen mit dem Blute natio­naler Kämpfer in die deutsche Geschichte eingezeichnet. Die Saat, die daraus aber aufgehen wird, soll man künftig nicht

Die Todesurteile des Sondergenchts in Beuthen werden von der Presse aller Richtungen lebhaft kommentiert.

DerT a g" beschäftigt sich mit der Frage der Möglich­keit, durch Gnadenakt die Todesurteile rückgängig zu machen. Bei der Beurteilung des Beuthener Urteils falle psycholo­gisch ins Gewicht, daß gleichzeitig das Urteil für Ohlau nur Zuchthausstrafen vorsehe. Wenn auch für diese Mordtat die Bestimmungen der letzten Notverordnungen noch nicht in Be­tracht kämen, so werde die Masse den großen Unterschied des Strafmaßes nicht verstehen. Der' Kommentar des Lokal-Anzeiger" bewegt sich in ähnlichen Gedanken­gängen.

DieDeutsche Zeitung" vertritt die Auffassung, daß dem Buchstaben des Gesetzes in beiden Fällen Genüge geschehen fei; formal-juristisch fei gegen keines der beiden Urteile etwas einzuwenden, doch lieferten die Urteile von Brieg und Beuthen den» Beweis für die Unhaltbarkeit der Bestimmungen, daß für Sondergerichte nur die Tatbestände allein maßgebend sein dürften.

DieDeutsche Allgemeine Zeitung" meist in einer Erörterung der Begnadigungsfrage darauf hin, daß eine Begnadigung um so eher ausgesprochen werden könne, als die Hitlerbewegung sich eines Versuches enthalte, die zu­ständigen Instanzen unter politischen Druck zu setzen.

DieG e r m a n i a" meint, die Beuthener Richter hät­ten angesichts des Inhalts der Notverordnung zu keinem anderen Urteil kommen können, sofern die Autorität des Staates aufrechterhalten werden solle.

DieV o

Rechtlich ist kaum etwas gegen das Urteil einzuwenden. Dennoch ist es vielleicht ein Feh' ordnungsbestimmungen plötzlich stellte, deren Einzelheiten mit dem Glockenschlag mitternächt­licher Stunde eine mildere oder schärfere Beurteilung erfah­ren sollten. Was man in Brieg mit Freiheitsstrafen sühnte, ahndet man in Beuthen mit dem Tode. Solche Gegenüber­stellungen, mögen sie noch so laienhaft sein, entfachen in der breiten Masse eine Stimmung, die nicht der Beruhi­gung, sondern der weiteren Schürung der politischen Lei­denschaften dient, Deshalb ist es zunächst notwendig, daß die Oeffentlichkeit Klarheit schafft über das, was ist und was fein muß. Es ist der positive Kampf zum Bürgerkrieg ent­wickelt worden, der die Grundfesten des Reiches erschüttert. Hiergegen muß jede Regierung, welcher Art sie auch immer sei, durchgreifen, wenn es sein muß, mit den schärfsten Mit­teln. Um das Ziel, Ruhe und Ordnung sicherzustellen, aber auch Recht und Freiheit des Staatsbürgers zu gewährleisten und die Einigkeit des Volkes zu erstreben, müssen alle Par­teien den Willen und die Kraft haben, sich für das eine Ziel einzusetzen, und das heißt: Deutschland.

man diese Notver­

eine Situation Hinein-

Vorerst gilt es, die Ruhe zu bewahren und die Nerven m beruhigen. Die Regierung wird, ohne ihre Entscheidung sich von der einen oder anderen Seite erzwingen zu lassen, ernsthaft prüfen müssen, ob die Autorität des Staates mit dem Beuthener Urteil steht oder fällt.

nur das

durch Strafen beschwichtigen können. Der Kampf um Leben unserer fünf Kameraden setzt nun ein."

Die Absichten der Verteidigung

Von feiten der Verteidigung wird über die zu ergreifen- Maßncchmen erklärt, daß sofort alle Schritte beim preußischen Staatsministerium getan werden würden, um eine Vollstreckung der am Montag in Beuthen gefällten To­desurteile zu verhindern. In der Praxis fei mit einer Ent­scheidung darüber vor Ablauf dieser Woche nicht zu rechnen. Es sei erst einmal die Abfassung des Urteils erforderlich was einige Tage in Anspruch nehmen werde. Auf Grund dieser schriftlichen Niederlegung des Urteils und eines gleichfalls oorgefchriebenen Berichtes der Staatsanwaltschaft habe das

den

Staatsministerium zu entscheiden. Da gegen Urteile der Sondergerichte bekanntlich keine Rechtsmittel, also 'Berufung und Revision zulässig sind, werde vor allem der Weg des Wiederaufnahmeverfahrens beschritten werden. Das Wesen des Kurzverfahrens, das das Sondergericht darstellt mache es leicht, neue Beweismittel und Tatsachen geltend zu ma­chen, auf Grund deren die Wiederaufnahme des Verfahrens, zulässig sei. Möglich sei außerdem noch die Ablehnung der Richter wegen Befangenheit, die aus Tatsachen erfolgen könne, die die Angeklagten erst nachträglich in Erfahrung brachten.

Vorstellungen Röhms

Ler Stabschef der SA., Hauptmann Rohm, ist als be

es genügen, eine teil unvollstreckt zu lassen.

s s i s ch e Zeitung" schreibt, vielleicht werde -ine Warnungstafel aufzurichten und das Ur=

Das sozialdemokratische Zentralorgan. derVor­wärts" betrachtet die Begnadigung als gleichbedeutend mit einem Todesurteil über die Notverordnung vom 9. August.

KPD. fompatiliert mit Stieget Verurteilten

Berlin. Die Kommunistische Reichstagsfraktion hat den in Brieg verurteilten Reichsbannerleuten mitgeteilt, daß sie schärfsten rötest gegen dasTerrorurteil" erhebt. Die KPD.-Fraktion erklärt, beim Zusammentritt des Reichstages sofortige Aufhebung des Urteils und Freilas- üng der Verurteilten zu verlangen. Das Telegramm chließt:Es lebe die Antifaschistische Aktion! Mit brü- rerlichen Kampfgrüßen! Kommunistische Reichstagsfrak- tiom?

Klara Zetkin kommt.

Wie die kommunistische Presse meldet, habe sich Clara Zetkin trotz ihres leidenden Zustandes entschlossen, am Anti- kriegskongreß in Amsterdam, der am 27. und 28. August äattfindet, teilzunehmen. Alle Vorbereitungen zu ihrer Ab­reise aus Moskau würden getroffen. Von Amsterdam werde Clara Zetkin nach Berlin reisen, um den Reichstag eröffnen |u können. Dieser Entschluß stehe endaültia fest.