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Hersfel-er Kreisblatt
Amtlicher /lnzeiger für ven Kreis hersfelS
Nr. 172
Montag, den 25. Juli 1032
82. Jahrgang
Heute Entscheidung
im Berfsssungsstreit stetigen — Reich
Leipzig, 25. Juli. ,
In der verfassungsrechtlichen Streitsache zwischen dem ; Land Preußen und den Fraktionen der Zentrums» und der Sozialdemokratischen Partei des Preußischen Landtages einerseits und dem Reich andererseits hat der Vorsitzende des Staatsgerichtshoses die Entscheidung über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung auf heute mittag 13 Uhr festgesetzt.
Leipzig, 23. Juli.
Die Verhandlung der Staatsrechtsklage der seitheriger Preußenregierung gegen die Einsetzung eines Reichskom missars in Preußen vor dem Staatsgerichtshof begann voi einer so großen Zuhörerschaft, daß sie in einem größerer Saale als vorgesehen, stattfinden mußte.
Durch die klage Preußens soll dem von der Reichsregie rung eingesehken Reichskommissar auferlegt werden, siä jeder Dienstausübung zu enthalten. Durch diese einstweilig! Verfügung soll die öffentliche Verwaltung in Preußen ehu vorläufige Regelung finden, bis über die klage der ehe maligen preußischen Regierung auf Feststellung der Verfas sungswidrigkeit der Einsetzung eines Reichskommissars it Preußen vom Staatsgerichtshof entschieden ist.
Den Vorsitz führt Reichsgerichtspräsident Dr. Bumke, dei zu diesem Zweck seinen Urlaub unterbrochen hat. Als Ber sitzer sind die Reichsgerichtsräte Triebel, Schmitz (Berichk erstatter) und Dr. Schwalb sowie die Oberverwaltung^ gerichtsräte Dr. von Müller (Berlin), Dr. Gümbel (Mün chen) und Dr. Strieglet (Dresden) tätig. Die Klage wirk von Ministerialdirektor i. W. Dr. B a d t und Mmistenab direktor Dr. Brecht sowie von Professor Dr. Giese^ Frankfurt a. M vertreten. Für die Zentrumsfraktion der Peußischen Landtages ist Professor Dr. Peters- Berlir w^ t^ tca^ruwem^ ipaner nr Preußischen Landtag Professor Dr. Hermann Heller- Frankfurt a. M erschienen. Das Reich wird durch den Mi- nisterialdMktor im Reichsministerium des Innern Gott Heiner vertreten.
Zu Beginn der Sitzung verlas der Vorsitzende den preußischen Antrag.
Nach dieser Darstellung des Antrages, so erklärte bei Vorsitzende, werde ausgeführt daß der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich gemäß Artikel 19 der Reichsverfas- nnig zur Entscheidung des Streites voll zuständig sei, daß ferner das preußische Staatsministerium nach Artikel 49 und 59 der Verfassung zur Vertretung des Antrages berechtigt sei und daß das Staatsministerium nach seinem Rücktritt die laufenden Geschäfte weiterführe. Dazu gehöre auch die Vertretung Preußens in der anhängigen Streitsache. Zur Sache selbst werde ausgeführt, die Einsetzung des Reichskommissars sei zu Unrecht aus dem Artikel 48 der Reichsverfassung begründet worden. Es treffe weder der Absaß I noch der Absatz II des Artikels 48 zu, weil einmal von einer Nichterfüllung der Preußen nach der Reichsverfassung obliegenden Pflichten nicht die Rede sein könne und weil sodann weder die ^öffentliche Ruhe und Sicherheit gestört ober gefährdet worden sei, noch auch die Maßnahmen des Reichspräsidenten zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit erforderlich waren. Der Staatsgerichtshof habe also diese Fragen nachzuprüfen.
Der Schriftsatz komme zu dem Schluß, daß die Voraussetzung des Artikels 48 für die Einsetzung eines Reichskommissars nicht vorlägen, und daher die Einsetzung des Reichskommissar der Verfassung widerspricht. Die von dem Reichskommissar vorgenommenen Regierungsmaß- nahmen hätten daher keinen Anspruch auf rechtliche Beachtung. Da es unter diesen Umständen unumgänglich sein würde, daß widersprechende Anordnungen ergehen, sei eine ordnungsmäßige Verwaltung nicht mehr möglich. Die schweren Folgen könnten nur dadurch verhütet werden, daß der Staatsgerichtshof eine einstweilige Verfügung im Sinne des Antrages treffe. Durch den Erlaß der Verfügung werde der Entscheidung zur Hauptsache nicht vorgegriffen, sondern lediglich vorläufig angeordnet, daß es einstweilen bei dem bestehenden Zustand zu bewenden habe.
Anschließend führte der Vorsitzende Dr. Bumke aus. er würde es daher begrüßen, wenn in den Verhandlungen schon gewisse Grundlagen der gegenseitigen Einstellung so ausgearbeitet werden könnten, daß die einzelnen Streittelle ich darüber klar sind, worauf es im weiteren Verlauf Haupt- ächlich an kommen kann. Der Vorsitzende ging sodann auf sie Telegramme der bayerischen und der badischen Sta? ► regierung an den Staatsgerichtshof ein. Er betonte, i 1 diese Telegramme nicht bezweckten, der preußischen Klw;c ohne weiteres beizutreten, sondern sie enthielten den Wunsch daß der Staatsgerichtshof gewisse prinzipielle Fragen, die durch das Vorgehen der Reichsregierung akut geworden seien, entscheide.
Darauf ergriffen die Parteivertreter zur Erörterung dieser $rage das Wort. Zunächst sprach für das Reich Ministerialdirektor G o t t h e I n « r. Nachdem er erklärt hatt«, daß diese in der Verhandlung auf einstweilig« Verfügung zum WnLMn ksins Bedenken aeaen eine Aktiol«aitimation «aen
die Antragsteller geltend machen werde, und vorschlug, btefe Frage überhaupt bis zur Verhandlung in der Hauptsache zu- rückzustellen, entspann sich eine längere Erörterung über die Frage, ob der Staatsgerichtshof überhaupt in der Lage sei, einstweilige Verfügungen zu erlassen. Hierzu erklärte Reichsgerichtspräsident Dr. Bumke, es sei bekannt, daß der Staatsgerichtshof dieses Recht bereits in zwei Fällen für sich in Anspruch genommen habe, daß aber gerade die preußische Staatsregierung es gewesen sei, die dem Staats- genchtshof dieses Recht früher abgesprochen habe.
Ministerialdirektor Dr. Brecht wies demgegenüber darauf hin, daß die preußische Staatsregierung selbstverständlich auch zu ihren Gunsten von der Rechtsprechung Gebrauch machen könne. Im übrigen sei der Antrag im vorliegenden Falle gerechtfertigt, weil die Entscheidung des Staatsgerichtshofes keinen Aufschub dulde, und man angesichts des Vorgehens des Reichs nicht bis zur Hauptverhandlung warten könne, für die eine mehrwöchige Ladungs- frift gewährt werden müsse.
Ein neuer Antrag
Im weiteren Verlauf der Verhandlungen überreichte Ministerialdirektor Dr. Brecht den folgenden neuformulierten Antrag:
Der Staatsgerichtshof wolle die durch die Ausnahmeverordnung vom 29. Juli 1932 und ihre Durchführungsbestimmungen entstandene rechtliche und tatsächliche Lage im Wege der einstweiligen Verfügung einstweilig regeln und dabei insbesondere bestimmen:
1. daß der Reichskommissar sich nicht als preußischer Ministerpräsident oder preußischer Staatsminister oder Mikalied der preußischen'Landesregierung bezeichnen dürfe,
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als Staatsminister absprechen dürfe,
3. daß er und seine Vertreter nicht ohne Vollmacht der Staatsminister Preußen im Reichsrat vertreten oder den Mitgliedern der preußischen Staatsregierung das Recht zur Vertretung Preußens im Reichsrat und zur Instruktion der Reichsratsbevollmächtigten entziehen dürfen,
4. daß Beamtenernennungen und Absetzungen mit dauernder Wirkung nicht vorgenommen werden können.
Reichsgerichkspräs. Bumke macht darauf aufmerksam, daß es sich um eine weittragende Frage unseres Staatslebens handele, um eine Rechtsfrage von ungeheurer Tragweite, bei der zwar nichts verzögert, aber nichts übereilt werden dürfe. „Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, als ob die offensichtlich sehr schnell zusammengezimmerte Klage der preußischen Regierung sehr schnell einer Aenderung unterworfen werden wird." Es sei möglich, daß beispielsweise der Gegner die in der Klageschrift angegebenen Gründe für die Beseitigung eines nur geschäftsführenden Ministeriums für feine Maßnahmen als gar nicht maßgebend bezeichne.
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„Unmöglich", sagt die Reichsregierung
Dr. Gottheiner erklärte jedoch im Namen der Reichsregierung eine solche Gewaltenteilung für unmöglich: ' , k
Es gebe nur zwei Möglichkeiten, daß entweder der Reichskommissar maßgeblich zu eutscheDen habe, o?e: das bisherige preußische SMa-sministerium. E ne so rge Entscheidung würde aber eine Entscheidung zur Haupt a h« bedeuten. Jede ande e Regelung würde aber nicht zum e.^ träglichen Zustand führen. Es sei untragbar, daß durch das bisherige Staatsministerium Anweisungen ergehen könnten,die der durch den Reichskommissar auf Grund der De ordnung des Reichspräsidenten 3 4 bestimmenden Gesamtrichtung der preußischen Politik entgegengesetzt fern könnten. Das würde nur weitere G.gensäVichkeiten ut ote preußische Verwaltung hineintragen, und da nit würde dem deutschen Volke nicht gedient werden.
Dieser Auffassung tra en die Klage e.u e er entschieden entgegen. Prösessor Dr. Heller beoUe, daß d e Reichs- regieruug in lackier 2Le> e Gründe für den Nicy erlaß einer einstweiligen Verfügung ! elgebrgch. ha e.
Die Verhandiu. g wurde dann geschlossen.
Die neue preußische Regierrms.
Obere Reihe: Von Papen, Reichskommissar: Dr. Bracht, Innenminister; Dr. Schleusener, FinanzmiNister; Dr. Ernst, Handelsminister. — Untere Reihe: Mussshl, Landwirtschaftsminister; Scheidt, Wohlfahrtsminister; Hölscher, Iustizmini- « ster; Sommers, Kultusminister.
I Länder wieder beruhigt
Die Lage nach der Stuttgarter Konferenz.
Berlin, 23. Juli.
Der Reichskanzler und die beiden Minister, die ihn nach Stuttgart begleitet hatten, werden heute das Reichskabinett über ihre Besprechungen auf der Länderkonferenz unterrichten. Der Eindrvck, der in Berliner politischen Kreisen nach der Rückkehr aus Stuttgart besteht, ist der eines unverkennbaren größeren Fortschrittes zu weiterer । Beruhigung und Entspannung der innerpolitischen Si» 1 tuation. Die Länderdertreter haben ihre Bedenken offenbar f E^d gegen Sie Tatsache eines Reichstommisfars t an sich gerichtet, sondern vor allem gegen die Absetzung der preußischen Minister. Der Kanzler und der Reichsinnenminister dürften den Ländervertretern aber überzeugend dargelegt haben, daß nach der Art, wie die Mitglieder der früheren preußischen Regierung auf die ersten Maßnahmen des Reiches reagierten,
ein anderer Weg gar nicht möglich war.
Heute nachmittag wird der Kanzler nun auch dem Ueberwachungsausschuß des Reichstages Antwort stehen. Wesentliche praktische Ergebnisse oder Entscheidungen sind von ihr nicht zu erwarten.
Am Dienstag wird das Reichskabinett seine Beratungen über die wirtschaftlichen Fragen, namentlich über das Problem der Arbeitsbeschaffung
wieder aufnehmen. Die Fertigstellung des Programms hat sich durch die Ereignisse in Preußen so verzögert, daß . seine Veröffentlichung schon vor den Wahlen unmöglich sein dürste. Das Reichskabinett will aber auch in dieser / letzten Woche vor dem Wahltermin alle verfügbare Zeit ausnützen, um sobald wie möglich auch auf diesem Gebiet zu praktischen Ergebnissen zu gelangen.
Der bayerische Ministerpräsideut Dr. Held äußerte sich in Weiden (Oberpfalz) über das Ergebnis der Stuttgarter Konferenz dahin, daß die Befürchtungen nach den Erklärungen des Reichskanzlers und des Reichsinnenmini- sters sich als gegenstandslos erweisen sollen. Die Vertreter der Reichsregierung hätten erttärt, daß in kein anderes Land von der Reichsregierung ein Kommissar geschickt und nicht daran gedacht würde, einen Ausnahme- oder Belagerungszustand zu verhängen. Von Berlin aus sei nochmals versichert worden, daß die Reichstagswahl unter allen Umständen am 31. Juli stattfinden we.'de und daß das Ergebnis der Wahlen entscheidend sein soll für die Gestaltirng der künftigen Geschicke des Reiches.
Wahlreden im Rundfunk
Die Parteiführer am Mikrophon.
Berlin, 24. Juli.
In dieser Woche werden die verschiedenen Parteiführei ihre Wahlreden im Rundfunk halten. Für die meisten Tag« sind zwei solcher Reden vorgesehen, die in der Zeit vor 7.00 bis 7.25 Uhr und von 7.25 bis 7.50 Uhr liegen.
Am heutigen Montag werden sprechen der Führer der Christlich-Sozialen Volksdienstes S imv fen dürfe r vor Stuttgart aus und der Führer der Landvolkpartei vor H a u e n f ch i l d. Am Dienstag spricht für die Staatsparte: Reichsfinanzminister a. D. Dr. Dietrich von Freiburx aus und für die Bayerische Volkspartei der Abgeordnet« Pfeiffer von München aus, am Mittwoch der Vorfitzend« der Wirtschaftspartei, Drewitz, und der Vorsitzende bei , Deutschen Volkspartei, D i n g e l d e y , beide von Berlir | aus, am Donnerstag für die Deukfchnationalen Geheimra; Dr. H u g e n b e rg von Königsberg und für das Zentrum Reichskanzler a. D Dr. B r 8 n i n g von Berlin aus. An 1 Freitag wird für die Nationalsozialisten entweder Adolf ; Hitler oder Straffer von München aus sprechen unk i am Sonnaber-d für die Sczialdemokratifck-e Partei S e 0 e - j ring von Berlin aus.