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Hersfelöer Tageblatt

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Hersfelöer Kreisblatt

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfelö

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Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei in Hersfeld, Mitglied des VDJV.

Nr. 170

Freitag, den 22. Juli 1932

82. Jahrgang

Scharfer Kurswechsel in Preussen

Zahlreiche hohe Beamte abgesetzt Strafantrag gegen die bisherigen Berliner Polizeiführer

Ergebnis der Woche

Unruhige Zeiten.

Mit der sommerlichen Ruhe ist es in diesem Jahre nichts. Schon vor einem Jahre, ebenfalls im Julimonat, wurden die deutschen Urlaubsreisenden wie die Daheimgebliebenen durch den Berliner Bankenkrach unangenehm aus Ferienstim- mung und geruhsamer Träumerei herausgerissen. Heute ist es der K o n f l i k t R e i chP reußen, der eine Entwick­lung genommen hat, wie sie bisher ohne Vergleich dasteht. Das glimmende Feuer, das sich bereits lange vor den April­neuwahlen bemerkbar machte, ist jetzt zu heißer Glut ent­facht, weil sich Reichspräsident und Reichsregierung veran­laßt sahen, dem Schwebezustand in Preußen ein Ende zu machen. Durch diese Aktion ist das Problem ReichPreußen überraschend stark in den Vordergrund getreten, und selbst aus Bayern kommen Stimmen, die darauf verweisen, daß es an der Zeit sei, diesen Dualismus Berliner Regierungs- politlk irgendwie einer erträglichen Lösung zuzuführen. Es ist grotesk, daß zwei Regierungen, die sich gewissermaßen über die Straße hinweg in die Fenster sehen können, in ihrer politischen Zielrichtung und ihrer staatsrechtlichen Auffassung wie zwei feindliche Mächte gegenüberstehen. Darunter leidet der Reichsgedanke, leidet die Staatsraison. Es ist für das , breite Volk eine unverständliche Erscheinung, wenn im Wahl­kampf aktive Minister von Stadt zu Stadt reisen und Wahl­reden halten, die sich nicht immer mit dem Gesichtspunkt der Staatsautorität vereinbaren lassen. Es ist aber fast uner­träglich, wenn das Länderminister gegen eine amtierend« Reichsregierung tun und damit in der Bevölkerung Span­nungen und Zweifel auslösen, die einer gesunden politischen Willensbildung nicht immer zuträglich f;nb. Reichspräsident

* chnM unternommene Schritt gegen Preußen im Inter­

esse einer einheitlichen Reichspolitik notwendig war. Der Staatsgerichtshof wird in kürzester Zeit darüber zu befinden haben, ob diese Auffassung richtig ist. Es ist erfreulich, daß trotz der äußersten Zuspitzung parteipolitischer und staats­rechtlicher Gegensätze die Bevölkerung und die Parteien Ruhe bewahren und Disziplin halten. Ein Unglück von un­berechenbarer Auswirkung kann nur dadurch verhütet wer­den. Ein besonderes Wort der Anerkennung verdienen in diesem Zusammenhang unsere Schutzpolizeibeamten und un­sere Landjäger. Was diese in den letzten Wochen und Mo­naten übersteigerten parteipolitischen Fanatismus' zum Besten der äußeren Ruhe und Ordnung bis zur Selbstauf­opferung geleistet haben, das sollte jeder Mann im Lande, gleich welcher Partei er angehören mag, rückhaltlos aner­kennen.

Straße frei!

Der oft im politischen Meinungskampf erhoben« Ruf Straße frei!" hat auch noch eine andere Bedeutung. Die Reichsregierung hat kürzlich eine Verordnung über die Neu­regelung des Freiwilligen Arbeitsdienstes erlassen. Das Ziel ist, die Straße mehr und mehr von Arbeitslosen frei zu machen und sie wieder einer geregelten Beschäftigung zuzu­führen. Es ist ein kleiner Anfang, der hier gemacht wird. Weitere Schritte müssen folgen. Das Siedlungsproblem harrt noch der Lösung. Das Hauptwerk aber steht noch aus, nämlich die Einordnung des Millionenheeres der Arbeits­losen in den normalen wirtschaftlichen Arbeitsgang. Die Reichsregierung hat das als eine ihrer vordringlichsten Auf­gaben bezeichnet. Es wird Zeit, daß dieser Ankündigung bald greifbare Taten folgen. Die Mitte des Jahres ist er­reicht. Es stehen eigentlich nur noch wenige Wochen zur Verfügung, um das Werk in Gang zu setzen, damit zum Winter bereits die dringend notwendige Entlastung des Arbeitsmarktes eintreten kann. Hier müssen alle Faktoren herangezogen werden, um dieser furchtbaren Geißel der Arbeitslosigkeit Herr zu werden. Wenn das Ziel erreicht werden soll, muß jeder parteipolitische Streit schwei­gen und jede parteipolitische Taktik beiseitegelassen werden. Wer etwas anderes tut, versündigt sich gegen das Riesen­heer der Arbeitslosen, schädigt Volk und Vaterland.

> Die Abrüstungskomödie.

Die Genfer Abrüstungskomödie ist nun vor den Augen einer Weltöffentlichkeit enthüllt worden. Das Ergebnis der sogenannten ersten Konferenzphase ist im letzten Grunde ein neues Militärbündnis zwischen Frankreich, England und Amerika. Es mag sein, daß jeder der drei Beteiligten etwas anderes darunter versteht. Schließlich setzt sich doch der brutalere Wille durch. Wir haben es soeben mit dem Lau- sanner Pakt erlebt. Kaum war er mit schönen Reden be­siegelt, da vernahm man, zunächst gerüchtweise, dann offi­ziell, daß zwischen Frankreich und England ein Geheim­abkommen abgeschlossen wurde, das MacDonald als ersten Schritt zu einem allgemeinen Vertrauenspakt, Herriot aber als die Wiederaufrichtung der Entente cordiale bezeichnete. Man hat sich dann notgedrungen veranlaßt gesehen, auch andere Mächte zum Beitritt aufzufordern. Einige sind dieser Aufforderung bereits gefolgt: Deutschland hat zunächst n London nachgefragt, was es mit diesem Vertrauenspakt für innere Bewandtnis hat. Es liegt offenbar kein zwingender Grund vor, sich dem Hakt an^uschließen, *~

Militörbesehlrhaber stellt Strafantrag

gegen Grzesinski, Weiß und Heimannsberg.

Berlin, 22. Juli.

Wilikärbefehlshaber Generalleutnant von Rundstedt hat beim Generalstaatsanwalt beim Landgericht 1 gegen Grzesinski, Weiß und heimannsberg auf Grund des Pa­ragraphen 3 der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 20. 3uli über den militärischen Ausnahmezustand in Berlin und Brandenburg Strafanzeige erstattet.

General von Rundstedt hatte als Militärbefehlshaber den drei Beschuldigten nach der Amtsentsetzung den Befehl gegeben, sich jeder Amtshandlung zu enthalten, Die Be­schuldigten haben aber, und damit wird der Strafantrag begründet, bis zu ihrer Entfernung aus dem Dienst weiter ihre Amtsgeschäfte ausgeübt, obwohl sie die Zuständigkeit des militärischen Bevollmächtigten anerkannt hatten.

von Papen en Braun

Reichskanzler von Papen hat an den Ministerpräsi- 1 denten a. D. Otto Braun das folgende Antwortschreiben gerichtet:

Auf Ihr gestriges Schreiben beehre ich mich, zu er­widern, daß Ihre Enthebung vom Amte des preußischen Ministerpräsidenten auf Grund des Paragraphen 1 der Ver­ordnung des Reichspräsidenten, betreffend die Wiederherstel- Sung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete des Landes Preußen (Reichsgesetzblatt Teil 1 Seite 377) er­folgt ist, wie ich mir bereits durch mein Schreiben vom 20. Juli 1932 mitzuteilen erlaubt habe.

Bei der vorübergehenden militärischen Besetzung des Umtsgebäudes des preußischen Staatsministeriums handelt ;s sich um eine Maßnahme des Militärbefehlshabers, auf ^*...WW ................................ UUb iiil'IIWpWW Renten betreffend die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Groß-Berlin und Provinz Bran­denburg vom 20. Juli 1932 die vollziehende Gewalt über­tragen worden ist.

Die genannten Verordnungen des Herrn Reichspräsi­denten sind auf Grund des Artikels 48 Abs. 1 und 2 bzw. auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung erlassen worden. Die Gründe für die von Ihnen bean­standeten Maßnahmen habe ich gestern der Oeffentlichkeit bekanntgegeben. gez. von Papen."

Berordnung über Wassenbesitz

Der Inhaber der vollziehenden Gewalt in Berlin und der Provinz Brandenburg erläßt folgende Verordnung:

Auf Grund der Notverordnung vom 20. Juli 1932 wird folgendes verordnet:

§ 1-

Wer hinreichend verdächtig ist, eine strafbare Handlung mittels einer Waffe begangen oder eine Waffe unbefugt ge- sührt zu haben, oder wer gemeinsam mit anderen an öffent­lichen Orten bewaffnet erschienen ist, wird unbeschadet der strafrechtlichen Verfolgung in Haft genommen.

§ 2

Wer bei einer Waffendurchsuchung gegenüber der be­waffneten Macht oder der Polizei auf Befragen den Besitz von Waffen oder Munition oder andere ihm bekannte Be­stände an Waffen oder Munition verheimlicht, wird un« beschadet der strafrechtlichen Verfolgung in Haft ge­nommen.

8 3.

Die Haftanordnung unterliegt keiner Anfechtung.

§ 4.

Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.

Scharfer Erlab an die Polizei

Der Rlililärbef-blsbaber hat eine Anweisung an die Polizei erlassen, wo es notwendig wird, von den Waffen energisch und schnellstens Gebrauch zu machen. Es gibt keine Entschuldigung für den Polizeibeamten, der einen Auftrag nicht ausführen konnte, weil er die Waste nicht schnell genug angewendet hat.

I Generalstreik-Aufforderung verboten

Berlin, 22. Butt.

Der Militärbefrhlshaber für Groß-Berlin und Pro- blut Brandenburg gibt bekannt:

Verordnung.

1. Auf Grund der Verordnung vom Reichspräsidentey vom 20. Juli 1982 verbiete ich jegliche Art der Austor^ derung zum Generalstreik durch Wort oder Schrift eme schließlich Herstellung und Verbreitung von Druckschrlften, die derartige Aufforderungen enthalten.

2. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 3 der obigen Verordnung des Reichspräsidenten bestraft.

3. Die Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft.

Der Militärbefehlshaber

-ez. von Runstedt, Generalleutnant.

Reue Verwalter preußischer Ministerien.

In seiner Eigenschaft als Reichskommissar hat Reichskanzler von Papen den Staatssekretär im preußischen Handelsmini­sterium Dr. Staudinger seines Amtes enthoben und an seine Stelle den Bankenkommissar Dr. Ernst (rechts) gesetzt.. Eben­falls wurde Staatssekretär Krüger im Landwirtschaftsmin^ sterium beurlaubt und der bisherige Staatssekretär des Reichsernährungsministeriums Mussehl (links) mit dieser Tätigkeit beauftragt.

In den Ruhestand verletzt

Beschlüsse der ersten Kabinellssitzung.

Berlin, 21. Juli.

Das neue preußische Staatsministerium hielt unter dem Vorsitz des Reichskanzlers von Papen seine erste Sitzung ab, an der außer den Kommissaren Bracht, Dr. E r n st, Mussehl und Schleusener auch die Staatssekretär« Lämmer s und H ö l lcker teilnahmen, - Myrung WSr Aemter bereit erklär? haben. Staatssekretär Scheidt vom preußischen Wohlfahrtsministerium nahm an der Sitzung nicht teil, da er sich zur Zeit auf einer Dienst­reise befindet.

Ueber die Sitzung wird amtlich mitgeteilt:

Unter Vorsitz des Reichskommissars für das Land Preußen fand eine Sitzung des preußischen Staalsminisie- riums statt. Auf Vorschlag des mit der Stellvertretung des Reichskommissars betrauten Oberbürgermeisters Dr. Bracht wurden verschiedene personalfragen zur Verabschiedung ge- bracht."

Zahlreiche politische Beamte, die der Linken und dem Zentrum angehören, werden durch andere Beamte ersetzt. Dabei soll gleich ein Teil der Verwaltungsreform durä^e- führt werden; wo nämlich in einer Stadt sowohl ein Ober- präsident wie ein Regierungspräsident ihren Sitz haben, soll nur noch einer dieser beiden Posten besetzt werden.

Nach der Kabinettssitzung wurde folgende Verordnung erlassen: Auf Grund des § 3 der Verordnung betreffend die einstweilige Versetzung der unmittelbaren Staatsbeamten in

den Ruhestand vom 26. Februar 1919 (Gesetzsammlung Seite 33) werden unter Gewährung des gesetzlichen Warte­geldes sofort einstweilen in den Ruhestand versetzt:

Der Staatssekretär im Ministerium des Innern Dr. - Abegg, der Ministerialdirektor im Ministerium des Innern Dr. Badt (der dem Ministerialdirektor Dr. Badt erteilte Auftrag, die Klage der bisherigen Staatsregierung vor dem Staatsgerichtshof betreffend die Rechtsgültigkeit der Ver­ordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 zu ver­treten, bleibt bestehen), der Staatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe, Dr. Slaudinger, der Staatssekre­tär im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Krüger.

Die Oberpräsidenten: Lüdemann-N iederschlesien, Dr. Falck-Sachsen, Kürbis-Schleswig-Holstein, Haas-H e f s e n - N a s s a u ; Die Regierungspräsidenten Dr. Fitzner -Frankfurt (Oder), Simons - L i e g n i tz, Weber Magdeburg, von Harnack - Merseb urg , Dr. Zerbst- L ü n e b u r g , Dr. Amelunxen - M ü n st e r i. W.; die Po­lizeipräsidenten: Titze-Königsberg i. Pr., Dietrich. Kiel, Bauknecht -Köln, Arüngel in Elbing, Schöbel- inHagen, Hohenstein in K a s s e l, Ossowski in O p p e l n, Eggerstedt in Altona; die Polizeidirektoren: Polizeiprä­sident Mal -Wilhelmshaven, Dr. Thiemann - Schneidemühl.

Soweit eine Neubesetzung der frei gewordenen Stellen erfolgt, wird dabei vorzugsweise auf Wartestandsbeamte zu­rückgegriffen werden. Soweit die Stellen durch aktive Be­amte neu besetzt werden, werden entsprechende Stellenein- sparungen vorgenommen werden.

Rechtsverwahrung der seitherigen Minister

Die von der Führung der laufenden Geschäfte enthobe­nen sechs preußischen Minister beschlossen in einer Bespre­chung, die sie in der Wohnung des bisherigen Wohlfahrts- ministers Dr. Hirtsiefer abhielten, ein Schreiben an den Reichskanzler zu richten, in dem Rechtsverwahrung gegen Die getroffenen Maßnahmen eingelegt wird.

Amerikanisches Gesetz gegen die Arbeitslosigkeit.

Washington. Präsident Ho oder hat das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unterzeichnet.