Dr. 159
Umfelder Cageblatt
2. Blatt.
Gedanken zum Sonntag
„Der Friede Gottes, welcher höher ist als alle Vernunft bewahre eure Herzen und Sinne in Christo Jesu." Vom inneren Frieden spricht dieses Apostelwort. Wie Haber sich die Menschen je und je nach ihm gesehnt! Diese Sehn- sucht geht durch die Jahrhunderte und die Jahrtausende hindurch, solange die Erde steht. Aus allen Völkern und Sprachen und Zeiten klingt es uns herzbeweglich entgegen: Süßer Friede, komm, ach komm in meine Brust! Was haben die Menschen alles versucht, um zum Frieden zu gelangen, von dem sie alle träumten. Und der Erfolg? Das Lied der Hoffnungslosigkeit und der Verzweiflung: dies arme Herz hinieden von manchem Sturm bewegt, erlangt den wahren Frieden erst, wenn es nicht mehr schlägt; und die sentimentale Unwahrheit, die ein Trost sein soll und doch kein Trost ist: Im Grabe ist Friede, im Grabe ist Ruhl — Soll das unserer Weisheit letzter Schluß sein?
Der Friede, von dem unser Wort spricht, hat nichts zu tun mit unseren Stimmungen und Bestimmungen. Er ist etwas ganz anderes als süße Bequemlichkeit und stille Beschaulichkeit. Er ist auch nicht abhängig von äußeren Dingen und Verhältnissen. Damit hat man ihn noch nicht, daß man sich zur Ruhe setzt und sich von dem Lärm und Getriebe der Welt zurückzieht. Es gibt auch ein friedloses Alter, und friedelose Herzen gibt es auch in den stillsten und abgeschiedensten Winkeln der Welt. Viele haben den Frieden nicht genossen, während alles still und friedevoll um sie her gewesen ist, während andere ihn hatten in Sturm und Wetter ihres Lebens. Wir sehen das ja an dem Apostel Paulus. Er sitzt im Kerker, jeden Augenblick eines gewaltsamen Todes gewärtig, und er hat doch Frieden. — Er wäre der Letzte gewesen, der von der Vernunft gering dachte. Sie ist eine göttliche Gabe, für die wir Gott nicht genug danken können. Aber Paulus weiß, das Herz muß Frieden haben, den Frieden, welcher höher ist denn alle Vernunft, so hoch, daß auch die Vernunft der Vernünftigsten nicht an ihn heranreicht, und doch wieder so schlicht, daß auch ein Armer am Geist ihn haben und besitzen kann. Das ist der Friede Gottes, wie ihn Gott in sich hat, und wie ihn nur Gott geben kann.
Aus eigener Vernunft und Kraft erlangen wir diesen Frieden nicht, er muß uns von dem kommen, der sich selber nennt_ ben Gott alles Friedens. Dieser Friede Gottes sei uns Schutz und Schirm vor allem Argen und eine heilige Wache um unser Herz und unsere Gedanken und bewahre uns vor jeder Verwirrung, daß uns Unruhe und Angst, Sorgen und Zweifel um uns her nicht schaden können, und erhalte uns in der Wahrheit und in der Liebe und in der Gemeinschaft mit unserem Gott und Herrn!
Städte und ziviler LMchutz
Daß heute ein ziviler Luftschutz notwendig ist, darüber besteht wohl bei keinem Deutschen — welcher Partei er auch angehört — kein Zweifel mehr Die Vorbereitung eines Erfolg versprechenden Luftschutzes der Zivilbevölkerung ist eine wichtige Reichsaufgabe, an der aber auch die kommunalen Behörden mitwirken müssen. Die Provinz Ostpreußen war in diesen Tagen der Schauplatz der ersten Uebungen, die die Möglichkeit eines zivilen Luftschutzes in weiterem Rahmen feststellen sollten. In der Presse ist hierüber eingehend berichtet worden Es ist klar, daß etwas Vollkommenes noch nicht gezeigt werden konnte, daß wir erst in den Anfängen der Arbeit stehen, eine brauchbare Luftschutzorganisation zu schaffen. Die Ostpreußen-Uebungen sollten neben der Schulung der Bevölkerung in erster Linie wichtige und notwendige Grundlage für die planmäßige Weiterarbeit erbringen.
Die Anlage der Uebungen war so gestaltet, daß man sich stets im Rahmen des Wirklichkeitsfalles hielt. Gibt es nun einen wirksamen zivilen Luftschutz? Darf man annehmen, daß ein Luftschutz, wie er in diesem Rahmen organisiert war, sich lebensfähig und zweckvoll erweist? EinLuter Kenner der Luftschutzfragen befaßt sich in eingehender Weise in der „Voss. Ztg." mit diesem Problem. Er bejaht diese Frage mit einer gewissen Einschränkung. Die erste Einschränkung, so bemerkt er, ist die, daß ein völliger Schutz nach allgemeiner Ansicht — auch in anderen Ländern — unmöglich ist. Die Wirksamkeit wird naturgemäß weiter beschränkt durch das Fehlen eigener militärischer Luftstreitkräfte, die auch vom Abwehrstandpunkt aus als einer der wichtigsten Schutzfaktoren angesehen werden müssen. Immer aber bleibt ein gewisser Grad von Wirksamkeit beim glatten Funktionieren des vorgesehenen Schutzsystems anzunehmen. Das ist die Verhütung der vollen Auswirkung der Gefahren zu einer hoffnungslosen Katastrophe. Gelingt nur diese Verhütung, so hat der zivile Luftschutz eine wichtige, ja entscheidende Wirkung ausgeübt.
Die Organisation eines zivilen Luftschutzes muß reibungslos arbeiten — oder sie ist nutzlos. Das vielgliedrige, in allen feinen Teilen aufeinander abgestellte System muß von langer Hand vorbereitet, in allen Einzelheiten durchgeübt und von Personen getragen werden, die ihre speziellen Funktionen genauestens beherrschen und jederzeit im Gesamtrahmen selbständige Entschlüsse zu treffen wissen. Ausbildung des einzelnen im kleinen, Erziehung der Führer zum fachgemäßen Handeln im Rahmen des Ganzen, ist auch auf diesem Gebiet ebenso bringend und wichtig wie auf irgendeinem anderen der Landesverteidigung. Um diese Forderung gründlicher, systematischer Arbeit bis zum letzten Mann herunter, kommt such der zivile Luftschutz nicht herum, wenn er seine Aufgaben erfüllen soll. Die technisch-materielle Seite des zivilen Luftschutzes steckt noch in ersten Anfängen. Ein größeres Interesse aller technischen Kreise mit dem Lustschutzproblem könnte bei der Vorrangstellung der deutschen Technik Ergebnisse erwarten lassen, die denen in anderen Staaten überlegen sind. Die Aufklärung der breiten Massen über ihr Verhalten ist notwendig. Die Uebungen haben dem Interesse an solchen Fragen einen gewaltigen Auftrieb gegeben. Es bedarf planmäßiger Arbeit, um die zwar einfachen aber zuverläßlichen Kenntnisse bis an den letzten Volksgenossen heranzubringen.
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Neuregelung der Auroerlauirweleus
Durch die Verordnung des Reichspräsidenten $um Schutze der Wirtschaft vom 9. März 1932 wurden die bisherigen Vorschriften über das Ausverkaufswesen wesentlich geändert. Aus den neuen Bestimmungen ist besonders her- vorzuheben, daß als Ausverkäufe in Zukunft nur solche Veranstaltungen angekündigt werden dürfen, die ihren Grund in der Aufgabe des Geschäftes oder des Geschäftsbetriebes einer Zweigniederlassung oder in der Aufgabe einer einzelnen Warengattung haben. Alle anderen seitherigen sogenannten Teilausverkäufe, die nur zum Zwecke der Räumung eines bestimmten Warenvorrates veranstaltet wurden, wie z. B. anläßlich eines Umbaues oder eines Umzugs, dürfen nicht mehr als Ausverkäufe bezeichnet werden. Derartige Veranstaltungen sind vielmehr nun als Umzugsverkäufe und dergl. anzukündigen.
Bemerkenswert ist auch die Bestimmung, daß nach Beendigung eines Ausverkaufes dem Geschäftsinhaber nicht mehr gestattet ist, vor Ablauf einer Frist von einem Jahr an dem Ort, an dem der Ausverkauf stattgefunden hat, einen Handel mit den davon betroffenen Warengattungen wieder zu eröffnen. Der Eröffnung eines eigenen Handels steht es gleich, wenn der Geschäftsinhaber sich zum Zwecke der Umgehung dieser Bestimmung an dem Geschäft eines anderen beteiligt oder in diesem tätig wird.
Weiter wird darauf hingewiesen, daß die Dauer eines Ausverkaufes 2 Monate, die der anderen Verkaufsoeran- staltungen 1 Monat nicht überschreiten darf. Eine Verlängerung dieser Fristen ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Im Hinblick auf die kommenden Saison- und Jnventucverkäufe wird jetzt schon darauf aufmerksam gemacht, daß bei der Ankündigung derselben ebenfalls das Wort Ausverkauf zu vermeiden ist; sie sind als Saifonfchluh- oder Jnventurverkäufe zu bezeichnen.
Vom Wert des Einheitswerts
In gewissen Zeitabständen wird für allen Grundbesitz und das gewerbliche Betriebsvermögen nach den Verhält- nisten eines bestimmten Stichtages der Einheitswert fest- gelegt. Zum letzten Male geschah das für den 1. Januar 1928, an die Stelle der damals angenommenen Werte des 1. Januar 1931. Für jeden Grundbesitzer ist dies eine Angelegenheit von großer Bedeutung, denn die. Einheitswerts bilden die Grundlage für die Veranlagung der Reichsvermögenssteuer. der Erbschafts- und Schenkungssteuer und werden voraussichtlich die bisherigen Grundvermögenssteuerwerte in Preußen ersetzen. Durch die neue Einheits- ben-ertung hat sich das deutsche Volksvermögen um reichlich 20 Milliarden erhöht. Das mag volkswirtschaftlich im Hinblick auf Auslandskredite vorteilhaft fein, von den Grundbesitzern, deren Vermögen im Zusammenhang damit auf ^Ml_PLLiL!l__aNLewaMen ist, wird die Mehrzahl nicht damit j einn-rstandsn sein, weil durch diese „Aufwertung" der Der- 1 mögen automatisch die auf dieser Bewertungsgbundlage er= haben«« Steuern steigen. Drei Begriffe sind es, mit denen bei der Vru>ertung gearbeitet wird: der Wehrbeitragswert, der gemeine ^ect'unb die Jahresrohmiete. Der gemeine Wert wirb für Grundstücke zugrunde gelegt, für die kein Wehrbei- traa festgesetzt wurde, weil sie damals als selbständige Grund- stüse ;wch nicht vorhanden oder noch nicht bebaut waren. Er:mnd ermittelt nach den Verhältnissen der Umgebung, in b<r das Grundstück liegt, z. B. nach den dort gezahlten Bodenpreisen. Bei Bemessung nach dem Wehrbeitragswert, wird dieser heute im allgemeinen zur Bestimmung des Ein- Heitswertes verdoppelt. Am besten kommen die Grundbesitzer weg, wenn die Jahresrohmiete als Maßstab benutzt »izt. Der Ginheitswert ist dann das Acht- bis Zwölffache dieser Jahresrohmiete. Am meisten Meinungsverschiedenheiten über die neu« Einheitsbewertung dürften sich bei den Kleinhäusern ergeben, die ausschließlich oder doch in der Hauptsache nur ihren Besitzern als Wohnstätte dienen. Hier hatten diese die Möglichkeit, bei ihren Steuererklärungen den Nietwert ihrer Häuser selbst einzuschätzen, und die Finanz- Kmter haben diese Angaben als Unterlage benutzt. Wer sich hoch eingeschätzt glaubt, muß Einspruch einlegen. Jeder Mnfvr'ich wird sorgfältig geprüft. Er hat aber nur dann Aussicht anst Erfolg, wenn er genaue Angaben enthält, nach b»n«n die tBemerhmg berichtigt werden kann.
Eine Fliege hat mich gestochen
Der Sommer mit seinen Stechmücken und Fliegen aller Art, mit Hornisten und Wespen, Hummeln und Bienen ist die Zeit der gefährlichen Insektenstiche. Der schwüle, heiße Sommertag erhöht zudem zumeist die schmerzhafte Wirkung des Stiches. Die Stichstelle und ihre Umgebung rötet sich, beginnt stark zu schwellen, eitert bisweilen und kann zu Blutvergiftungen führen. Wird man von einem Insekt gestochen, so ist daher rasche Hilfe nötig. Schmerzmildernd wirkt ein sofort vorzunehmender Umschlag mit recht kaltem, reinem Wasser oder Spiritus. Sehr zu empfehlen ist auch das Abtupfen des Stiches mit Salmiakgeist. Der in die Stichwunde eindringende Salmiak tötet das Gift ab und lindert den Schmerz. Wenn alles fehlt, so leistet das Auflegen feuchter Lehmklümpchen, ein seit altersher angewandtes Bauernmittel, erste Hilfe. Wird man von einem besonders gefährlichen Infekt, z. B. von einer Hornisse, gestochen, und ist Blutvergiftung zu befürchten, so sind zerquetschte Spitzwegerichblätter ein vorzügliches Hausmittel. Dabei werden die Blätter des an Wiesenrändern und Straßengräben häufigen Spitzwegerichs in reinem Wasser gereinigt, durch Schwenken in freier Luft etwas abgetrocknet, dann zerquetscht und auf die Wunde gelegt. Der Spitzwegerichumschlag muß aber jeweils erneuert werden, wenn die zerdrückten Blätter trocken geworden sind. Als weiteres Mit- !el bei Insektenstichen sind Dampfbäder mit nachfolgendem kalten Wickel zu empfehlen. Dabei wird das verletzte Körperglied, z. B. die Hand, so über siedendes Wasser gehalten, daß der aufsteigende Dampf auf die Stichstelle einwirkt. Das Dampfbad ist solange wie möglich zu nehmen, doch sind Verbrennungen durch heißen Dampf zu vermeiden. Der nach- folgende kalte Wickel kann öfters erneuert werden. Da Jn» iektenstiche gefährlich ausarten können, rufe man bei starkem Anschwellen und Röten des gestochenen Gliedes den Arzt.
Keine Angst vor Fischvergistontz
Von Dr. Curt Kayser, Berlin.
Ist diese Angst berechtigt? Keineswegs! Zunächst heißt manches „Fischvergiftung", was durchaus keine Fischvergiftung ist. Dem Reichsseefischausschuß gelang es in den letzten Jahren, in 15 Fällen angeblicher Fischvergiftung festzustellen, daß es sich dabei in keinem Falle um eine Fischvergiftung sondern um andere Erkrankungsursachen handelte. Auch der Arzt weiß, daß wirkliche Fischvergiftungen verhältnismäßig sehr selten sind.
Vergiftungen durch Fische sind auf drei Weisen möglich: Einmal kann es sich um F i s ch e handeln, die, ähnlich den Giftpilzen, an sich giftig sind. Solche Fische kommen in Deutschland und auf den von deutschen Fahrzeuge» befischten Gründen überhaupt nicht vor. Die zweite Möglichkeit besteht darin, daß Fische während des Lebens krank machende Bakterien durch Verseuchung von Flüssen, Bächen und Teichen in sich ausgenommen haben. Dies kann gelegentlich einmal bei Süß- oder Brackwasserfischen zutreffen, macht sich aber dann meist durch ein allgemeines Fischsterben in den betreffenden Gewässern bemerkbar. Für Seefische scheidet diese Gefahrenquelle aus; denn daß das Meer mit Krankheitserregern verseucht sein könnte, ist kaun: denkbar. Zum dritten können krank machende Bakterien nachträglich, d. h. in der Zeit vom Fischfang bis zum Kochtopf, in die Fische hineingelangen, genau wie dies bei anderen Nahrungsmitteln möglich ist. Das ist aber keine Fischvergiftung, sondern dabei handelt es sich meist um Bazillen, bie wie bei vielen anderen Nahrungsmitteln auch im Fischfleisch besonders in der warmen Jahreszeit einen passenden Nährboden finden. Häufig sind an der Einbringung der genannten Bazillen sogenannte „Bazillenträger" schuld, d. h. Personen, die an sich gesund sind, aber eine, durch die betreffenden Bazillen hervorgerufene Krankheit Überständer! haben und nun noch dauernd aus ihrem Körper solche Krank- Heitsstoffe ausscheiden. Sauberkeit im Betriebe auf der einen Seite und der gesetzliche Schutz, der eine Kontrolluntersuchung nach dieser Richtung für alle Personen fordert, die im Lebensmittelgewerbe tätig sind, werden diese Uebertra- gungsmöglichkeit leicht und weitgehend eindämmen.
In bezug auf Bakterien in dem Verpackungsmaterial, insbesondere Eis und Eis wasser, mit dem der Fisch in Berührung kommen kann, ist zu sagen, daß speziell der Seefischtransport heutzutage im besonderen allen Anforderungen der Hygiene entspricht.
Auch Fäulnis stoffe sind bei Fischen vielfach als Erreger einer besonderen Fischvergiftung angesehen worden; das dürfte nur bis zu einem gewissen Grade zutreffend sein. Jedes Fischgeschäft wird sicherlich darauf achten, nur gute Fische zu verkaufen. Beim Verzehr von Fischkonferven ist darauf zu achten, daß sich in der Büchse keine gasbilden- S e n 25 a ftwtisrr sttwWH»*«» S^ we be^-eder Art von Konservenvergiftung, den Deckel der Büchse an irgendeiner Stelle stark bucklig auftreiben. Beim Oeffnen der Dose entweicht das Gas unter pfeifendem Geräusch und üblem Geruch.
Fischkonserven soll man, besonders an heißen Tagen, nicht in angebrochenen Dosen aufbewahren. Es ist für sofortigen, restlosen Verzehr zu sorgen, oder die Fische sind auf einen Teller zu legen, der am besten mit einem Drahtnetz bedeckt an kühlem Orte aufbewahrt wird. Ein solches Drahtnetz gestattet der Luft ungehinderten Zutritt und hält vor allem auch die Fliegen ab, deren Bedeutung als Krank- Heisüberträger auch bei Fischkonserven und Fischfleisch nicht unterschätzt werden sollte.
Achtung, Sie hören: am Sonntag, 10. Juli
Welle 259,3 Leipzig. „ ~
6.20: Frühkonzert. 8: Landwirtschaftsfunk. 8.30: Orgelmusik. 9: Morgenfeier. 10: Kundgebung für das aus- landsdeutsche Studententum. 11.30: „Aergere dich,^ o Seele, nicht", Kantate von 3. S. Bach. 12.15: Militärkonzert. 14.30: Fernprobe des 11. Deutschen Sängerbundesfestes. 15.15: „Kopf hoch ist Trumpf", Hörfolge. 16.30: „Die Stadt im Urwald", Novelle. 17: Walzerstunde. 18.20: Unterhaltungskonzert. 19.30: Sportberichte. 20.30: „Der Ring des Nibelungen". 3. Tag: „Götter- bänmerung“ (3. Akt). 21.50: Festkonzert. 22.50: Tanzmusik.
Welle 360,6 Mühlacker.
6.15: Hafenkonzert. 8.25: Morgenkonzert. 10: Kammermusik. 10.40: Morgenfeier. 11.30: Bach-Kantate. 12.10: Barockmusik. 12.40, 13.15, 14.30, 16.15 und 19: Konzert. 14: Stunde des Landwirts. 15.15: Kinderstunde. 19.30: Balalaikakonzert. 20: 3m Fluge um die Welt. 21: Festkonzert. 22.45: Nachtmusik.
Welle 276,5 Heilsberg.
6.15: Frühkonzert. 9: Morgenfeier. 11: Autorenstunde. 11.30: Bach-Kantate. 12.05, 14.30 und 16.30: Kpnzert. 15.45: Ostpreußischer Humor. 18.10: Jugendstunde. 18.35: Kompositionsstunde: Theodor Blumer. 19.10: Deutsche Dichter besingen ihr Vaterland. 20: Musikalisches Durcheinander. 21: Festkonzert. 22.50: Tanzmusik.
am Montag, 11. Juli
Welle 259,3 Leipzig.
6.20: Frühkonzert. 8,15: Ferienfahrten. 10.15: Welt- börsenbericht. 12 und 16: Konzert. 13.15: Schlagersänger. 14: Erwerbslosenfunk. 14.15: „Traum und Tod", Novelle. 18: Stunde der Neuerscheinungen. 18.30: Weltliteratur in Lebensläufen: Frank Thieß. 19.30: Chorkonzert. Anläßlich des 700jährigen Jubiläums der Stadt S ch I e i z. 20: Geschichten aus Altpreußen. 20.30: Liederstunde. 21: „Das Bodetal". 22.40: Unterhaltungskonzert.
Welle 360,6 Mühlacker.
7.05, 10, 10.20, 12, J3 und 17: Konzert. 16.30: Die äußere Erscheinung des Menschen früherer Jahrhunderte (2). 18.25: Worum geht es in Chile? 19.30: Deutsche Studentenlieder. 20: Das Waldenburger Bergland. *