ßr. 15?
Melder Tageblatt
2. Matt.
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Gedanken zum Sonntag
„Wer an mich glaubt, wie die Schrift sagt, von des Leibe werden Ströme des lebendigen Wassers fliesten." — Der Glaube an Jesus stillt nicht nur alles Dürsten der Seele, gibt nicht nu^dem Glaubenden selber etwas, sondern — und das bringt unser Heilandswort klar zum Ausdruck — er setzt auch in den Stand, macht fähig und willig, anderen etwas zu sein und zu werden. Welche Bedeutung wird damit der glaubensvollen, von Christus erfaßten, von ihm genährten christlichen Persönlichkeit zugesprochen! Es mag demütigend sein, daß kein Mensch unentbehrlich ist, und jeder ersetzt werden kann, auch der bedeutendste und einflußreichste, erhebend ist doch, daß kein einziger, und wäre er noch so schlicht und gering, einflußlos und ohne Bedeutung ist! Es kommt freilich sehr darauf an, wie der Einfluß be- ' schaffen ist, den wir auf andere ausüben. Wer an mich glaubt, spricht der Herr, von des Leibe, oder, wie es ganz wörtlich übersetzt heißt: aus dessen Innern werden Ströme ließen. Also nicht von äußeren Kräften hängt unser egnendes Tun ab, sondern von unserer Innerlichkeit. Inser Wirken hat seine geheimnisvollen Wurzeln in jener tillen, verborgenen Werkstatt, wo Gott uns begegnet und wir mit Gott handeln, wo er uns gibt und wir von ihm nehmen, — im Glauben. Nicht das entscheidet, wohin ich gestellt bin, äußerlich, sondern wie ich gestellt bin, innerlich. Die Geschichte im großen und unsere eigene Erfahrung im kleinen hat es oft genug bewiesen, daß äußere Gebundenheit und leibliche Schwäche in der Kraft des Glaubens das größte zu leisten vermag. Wo eigene Kraft gründlich zu Schanden wurde, hat Glaubenskraft Wunder gewirkt durch innerlich geweihte, tief gegründete Persönlichkeiten, die mit ihrem Gott und Herrn ein Leben im Verborgenen führten, das dann in die Erscheinung trat und von Mensch auf Mensch, von Geschlecht auf Geschlecht ins Unge- messene fortwirkte. Wer an seinen Heiland glaubt, wer sich von seinem Geiste beseelen, durch seine Kraft treiben, durch seine Liebe bewegen, durch seine Gnade beleben läßt, kurz, wer in ihm wurzelt und mit ihm verbunden bleibt, wird selbst eine Quelle des Lebens. Denn der lebendige Glaube beherrscht den ganzen Menschen von innen nach außen und schafft neu' Kreaturen, ausgeprägte Sboraftero ' '
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Der Sternenhimmel im 3«n
Wenn nach später Dämmerung die Nacht ihre Fittich« rwer das Land breitet und an der dunkelnden Wölbung die ersten Funken auszuglimmen beginnen, findet der Sternen- rundlge im Westhimmel als letzten Boten des scheidenden Tages zunächst Jupiter im Löwen, der mit seiner Mondschar Anfang des Monats bis 22.45 Uhr leuchtet, zu Monatsende schon um 21 Uhr untergeht. Als Abendstern zeigt sich uns auch Merkur, besonders in der ersten Monatshälfte bis zum 20., wo er rund eine Stunde nach der Sonne unter
verschwindet zu Monatsende schon eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang.
Von den Fixsternen finden wir am Osthimmel zunächst das Kreuz des Schwanes und den Adler, darunter stehen Pegasus, Andromeda und Perseus. Die Milchstraße zieht durch den Adler und Schwan östlich am Polarstern vorbei durch Cepheus zu der im Nordosten stehenden Cassiopeia. Den Südhimmel beherrschen Herkules, Krone und Bootes; fast im Scheitelpunkt steht die Leier mit der halben Wega. Südlich von Herkules finden wir den Schlangenträger mit der Schlange sowie den Schützen. Später folgt am Südosthimmel der Steinbock, in dem der ringsumkränzte Saturn zunächst ab 21.50 Uhr, zu Monatsende schon ab 19.40 Uhr glänzt. Saturn steht am 24. Juli in Opposition zur Sonne, wobei er gleichzeitia seine kleinste diesjährige Entfernung von der Erde mit „nur" 1340 Millionen Kilometern erreicht. Unter Berücksichtigung der Geschwindigkeit des Lichtes (300 000 Kilometer in der Sekunde) braucht der Lichtstrahl Erde—Saturn eine Stunde 1414 Minuten zur Bewältigung dieser „kleinsten" Entfernung. Am Südwesthimmel leuchtet der blutigrote Antares im Skorpion und im Westen der Löwe, die Jungfrau und der Wagen auf.
Unser Erdbegleiter, der Mond, ist zunächst als Neumond am 3. Juli unsichtbar, .im ersten Viertel erscheint er am 11., als volle Scheibe am 17. und als letztes Viertel am 25. Juli.
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folgen würde, der nie sein Knie gebeugt vor Menschen. Ihr wißt, daß ich immer wieder versuchte, Euch in die Knie zu zwingen. Ihr tatet es nicht. Meine Seele hat gezittert, daß Ihr schwach werden und knien könntet. Ich hätte Euch darm nicht mehr lieben gedurft. Well Frau Jadwig nur lieben kann, was groß und stolz und stark. Als sie gestern Euern Kerker zumauerten, habe ich gebangt davor, daß Ihr in der Todesstunde noch Euer Knie beugtet aus Menschenfurcht. Gejubelt Hai meine Seele, als sie sah, daß Ihr fest bliebt. Als der letzte Mauerstein geschlossen, wußte ich, daß Eure Seele zu der meinen gehörte und daß Frau Jadwig nicht kleiner wurde, wenn sie Euch liebte. Von da an suchte ich Euch zu retten. Denn meine Seele und meine Liebe schrien nach Euch.
Ich kannte den Gang wohl, den mein Vater einst zumauern ließ. Anders konnte ich nicht in Euern Kerker, da am Wall die Wachen standen.
Wenn mein Vater erfährt, was ich getan, bin ich nicht mehr sein Kind. Denn er haßt Euch. Wir müssen uns verbergen und mit Morgengrauen über die Grenze. Da sind wir sicher."
Er sah sie an. Ein Schütteln ging durch seinen Körper. Ihre Knie umklammerte er und barg sein Haupt in ihrem Schoß.
Es war das erstemal in seinem Leben, daß Herr Ra- timer vor Atenschen kniete.
Sie beugte sich tief über ihn und hob mit beiden Händen sein stolzes Haupt. Da preßte er sie an sich in namenlosem Glück. Unbeweglich ließ sie ihm ihre Lippen.
Er sah ihr in die nachtschwarzen Augen.
„Und nun will die stolze Frau Jadwig mit dem heimatlosen Ratimer ins Fremdland gehen?"
anotftellftoWtWterimg und Setorerenung.
Von Verwaltungsoberinspektor Karl Thomas
„ ®U Verordnung des Reichspräsidenten über Maß- AZrnen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der sowie zur Erleichterung der Wohl- ^rtslchten der Gemeinden vom 14. Juni 1932 bringt tot ^owtel 2 des ersten Teiles neben Kürzungen der Invaliden-, Knuppi chasts- und Unfallrenten auch eine
der Ruhegelder und Hinterbliebenenrenten der Angestelltenverircherung. Die Kürzung ist verschie- denartig sttr^ neue Rentenleistungen (solche, die nach s^,??- Juni 1932 beantragt werden) und alte Rente^ leistungen (solche, dre vor dem 1. Juli 1932 beantragt worden sind bezrv. werden). 0
1. Die Bezugsberechtigten, die den Ruhegelöantrag nach dem 30. Juni 1932 stellen, erhalten alsGrunübe- trag des jährlichen Ruhegeldes nur noch 396 RM. (bisher betrug der Grundbetrag 480 RM.); die ihnen für Kinder bis zum 15. Lebensjahr zu gewährenden Kin- derzuschüsse betragen nur noch je 90 RM. (bisher betrug der Kinöerzuschutz 120 RM).
Ferner betragen die nach dem 30. Juni 1932 beantragten Witwen- und Witwerrenten fünf Zehntel (bisher sechs Zehntel), die Waisenrente für jede Waise vier Zehntel (bisher fünf Zehntel) des Grundbetrages und des Steigerungsbetrages des Ruhegeldes.
- Bei Wauderversicherten, die den Antrag nach dem 30. Juni 1932 stellen, tritt zum Ruhegeld bezw. zur Hinterbliebenenrente aus der Angestelltenversicherung der Steigerungsbetrag aus den zur Invalidenversicherung entrichteten Beiträgen erst dann, wenn die Leistungsvoraussetzungen der Invalidenversicherung erfüllt sind) das heißt: es kann den Steigerungsbetrag aus der Invalidenversicherung erst erhalten
a) der Ruhegelöempfänger, wenn er nicht nur be- rufsunfähig im Sinne des Angestelltenversicherungsgesetzes, sondern auch invalide im Sinne der Reichsversicherungsordnung ist:
6) die Witwenrentenempfängerin, wenn sie selbst invalide im Sinne der Reichsversicherungsordnung oder 65 Jahre alt ist: in jedem Falle aber auch nur, wenn die Wartezeit der Invalidenversicherung erfüllt ist.
Der Steigerungsbetrag der Invalidenversicherung wird den Wanderversicherten nur insoweit gewährt, als er bei dem Ruhegeld 5 RM. bet der Witwen- und Witwerrente 3 RM., bei der Waisenrente 2 RM. im Monat übersteigt.
2. Soweit Ruhegelder und Hinterbliebenenrenten der Angestelltenversicherung bereits vor dem 1. Juli 1932 beantragt waren, ruht monatlich beim Ruhegeld der Betrag von 6 RM., bei der Witwen- und Witwerrente 5 RM., bei der Waisenrente 4 RM.
Solange eine vor dem 1. Januar 1932 festgestellte Rentenleistung aus der Angestelltenversicherung bereits auf Grund der vierten Notverordnung vom 8. 12. 1931 teilweise t (rveae
auf Antrag des erechtigten Sie unter 2. vorstehend erläuterten Ruhensvorschriften der neuen Notverordnung insolveit keine Anwendung, als sonst die Rente insgesamt um mehr als die Hälfte beschränkt würde.
3. Nach Artikel 5, Par. 5 des Kapitels über die Aenderungen in der Sozialversicherung kann der Reichsarbeitsminister zulassen, daß in der Rentenversicherung die Selbstvenvaltung die gesetzlichen Leistung
(Regelleistungen) durch Mehrleistungen ergänzt.
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Sie Reichstagswahl am 31. Soli
6.
Nach der Verordnung des Reichspräsidenten vom
Juni 1932 findet die Neuwahl des Reichstages am Sonntag, 31. Juli 1932, statt. Maßgebend für die Wahl sind nachstehende gesetzliche Bestimmungen:
Die Abstimmungszeit dauert von 8 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags.
Für jeden Stimmbezirk wird für die dort wohnhaften Stimmberechtigten eine Stimmliste geführt.
Stimmberechtigt ist, wer am Abstimmungstage Reichsangehöriger und zwanzig Jahre alt ist.
Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme. Abstimmen kann nur, wer in eine Stimmliste eingetragen ist oder einen Stimmschein hat. Eingetragene Stimmberechtigte können
e u ntckle.
„Das will ich, Ratimer, denn ich liebe dich, und wo du bist, i|t nimmer Fremdland für mich. Weil meine Seele Heimat gefunden hat bei dir. Es liegt eine Burg tm Meißner Land, die mein ist von der Mutter her. Dahin gehen wir. Nach Jahresfrist wird des Vaters Zorn sich gelegt haben, dieweil er hängt an mir. Dann mögen wir heimkehren."
Herr Ratimer stand aus und kielt ihr seine leeren Hände hin.
„Nichts habe ich, Frau Jadwig, denn ich bin ein armer Geächteter ohne Heimat."
Da stand auch Frau Jadwig auf. Dicht zu ihm trat sie und legte ihr Haupt an seine Schulter.
„Gib du mir deine Liebe, mehr brauche ich nicht. Die- weil die Liebe größer ist als aller Welten Pracht. Dieweil Herrn Ratimers Liebe der Stolz und die Krone ist von Frau Jadwig. Gehe mit mir, wohin du willst. Deine Waffen hier in der Höhle werden uns Nahrung schaffen. Der Quell, der vom Felsen rinnt, stillt unsern Durst. Vor allen Unbill schirmt mich deine starke Hand. Ich will dein Weib sein, Ratimer vom Hockstein, weil ich dich liebe."
So standen sie aneinander, Hand in Hand und Lippe in Lippe.
Im Osten wurde es licht. Das Gewitter war vorüber- ^ezogen. Regentropfen hingen an den Halmen, als die Sonne aufging.
Da sah Herr Ratimer Frau Jadwig in die Augen.
„In der Höhle habe ich noch Kriegsgewand und Speise, llnd wenn du wirklich mit wr wandern willst ins Fremd, land, so komm, du Mann » rrz."
Ende.
nur in dem Stimmbezirk abstimmen, in dessen Stimmliste sie eingetragen sind. '
Inhaber von Stimmscheinen können in einem beliebigen Stimmbezirk des Reiches abstimmen.
Wählbar ist jeder Stimmberechtigte, der am Ab- stlmmungstage fünfundzwanzig Jahre alt und seit min- destens einem Jahre Reichsangehöriger ist.
Einen Stimmschein erhält auf Antrag ein Stimmberechtigter, der in eine Stimmliste eingetragen ist,
wenn er sich am Abstimmungstage während der Ab- stimmungszeit aus zwingenden Gründen außerhalb seines Stimmbezirks aufhält;
wenn er nach Ablauf der Einspruchsfrist seine Wohnung in einen anderen Stimmbezirk verlegt;
wenn er infolge eines körperlichen Leidens oder Gebrechens in seiner Bewegungsfreiheit behindert ist und durch den Stimmschein die Möglichkeit erhält, einen für ihn günstiger gelegenen Abltimmungsraum aufzusuchen; ein Stimmberechtigter, der nicht in eine Stimmliste eingetragen oder darin gestrichen ist,
wenn er nachweist, das er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat;
wenn er wegen Ruhens des Stimmrechts nicht eingetragen oder gestrichen war, der Grund aber nach Ablauf der Einspruchsfrist weggefallen ist;
wenn er Auslandsdeutscher war und seinen Wohnort nach Ablauf der Einspruchsfrist in das Inland verlegt hat.
Zuständig zur Ausstellung des Stimmscheins ist die Gemeindebehörde des Wohnorts.
Den Grund der Ausstellung eines Stimmscheins hat der Antragsteller auf Erfordern glaubhaft zu machen. Da bei mündlichen Anträgen jeder Antragsteller über feine Berechtigung, den Antrag zu stellen und den Stimmschein in Empfang zu nehmen, sich gehörig ausweisen muß, ist die Mitnahme geeigneter Ausweispapiere erforderlich.
Wer die Stimmliste für unrichtig oder unvollständig hält, kann dies bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei dem für seine Wohnung zuständigen Bezirksamt schriftlich anzeigen oder in der Auslegestelle zur Niederschrift geben. Soweit die Richtigkeit seiner Behauptungen nicht offenkundig ist, hat er für sie Beweismittel beizubringen.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist können Stimmberechtigte nur in Erledigung rechtzeitig angebrachter Ensprüche in die Stimmliste ausgenommen oder darin gestrichen werden.
Als Wohnort im Sinne des Reichswahlgesetzes gilt der Ort, an dem der Stimmberechtigte seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat Ein nur für wenige Tage oder Wochen bemessener oder nur gelegentlicher Aufenthalt ist kein gewöhnlicher Aufenthalt tm Sinne des Gesetzes.
Ko»mM । । l .................... frgfen — sowohl Männer wie Frauen — nach dem Reichs- wahlgesetz verpflichtet sind, die ehrenamtliche Tätigkeit als Abstimmungsvorsteher.Abstimmungsvorsteher-Stellvertreter, Beisitzer oder Schriftführer im Abstimmungsvorstand zu übernehmen.
Achtung, Sie hören:
am Sonntag, 3. Juli
Welle 1634,9 Königswusterhaufen sDeutschlandsender).
19: Orchesterkonzert. 20.25: SportübertragungsWachsplatten). 20.45: Aus Dresden: „Der Ring des Nibe- lungen" (2. Tag). „Siegfried", Bühnenfestspiel vonRtch. Wagner. 22.35: Tanzmusik.
Welle 283,5 Berlin II—Magdeburg—Stettin.
6.20: Hafenkonzert. 8: Für den Landwirt. 8.55: Morgenfeier: 11: Märchen. 11.30: Bachkantate. 12.10: Mit. tagskonzert. 14.30 und 15.20: Konzert. 16.20: Stralsund. 17: Deutsche Leichtathletikmeisterschaften. 17.45: Kammermusik. 19: Orchesterkonzert. 20.25: „Siegfried", von R Wagner. 22.35: Tanzmusik.
Welle 259,3 Leipzig.
6.15: Frühkonzert. 8: Landwirtschaftsfunk. 8.30: Orgelkonzert. 9: Morgenfeier: Otto Zoff: Deutsche Dichter besingen ihr Vaterland. 11.30: „Es ist das Heil uns kommen her", Kantate von I. S. Bach. 12: Mittagskonzert. 14.10: Was wir bringen. 14.30: Wer spielt mit? 15: „Dr. Klaus", Lustspiel. 16,15 und 16.45: Konzert. 18.15: „Guten Abend". Abendliche Schallplatten von einst und jetzt.
19.15: Blick in die Zeit. 19.30: Sportberichte. 20.45: „Der Ring des Nibelungen", 2. Tag, „Siegfried". Bühnenfestspiel von Rich. Wagner. 22.30: Tanzmusik.
am Montag, 4. Juli
Welle 1634,9 Königswusterhaufen sDeutschlandsender).
19.35: Reiseeindrücke aus Ostasien: Niederländisch- Indien. 20.20: Aus Wien: Volkstümliches Konzert. 22.30: Aus Leipzig: Unterhaltungskonzert.
Welle 283,5 Berlin II—Magdeburg—Stettin.
6.20, 11.30, 14, 16.30, 17.10, 18.30 und 19.10: Kon- zert. 15.40: Fischerei auf hoher See und an den Küsten. 17.30: Jugendstunde. 18.15: A. Eggebrecht liest Eigenes. 20: Bunte Stunde. 21.10: Kammertrio. 22.30: Aus Leipzig: Unterhaltungskonzert.
Welle 259,3 Leipzig.
6.15: Frühkonzert. 8.15: Ferienwanderungen. 10.15: Weltbörsenbericht. 12: Orchesterkonzert. 13.15: Volkslieder aus Oesterreich. 14: Frauen sind erwerbslos. 14.15: „Chronikzauber einer alten Gasse". 16: Kurkonzert aus Eisen ach. 18: Stunde der Neuerscheinungen. 19.30: Spanische Musik. 20: „Wald- und Wasserfreude", Textfolge. 21: Kammerkonzert. 22.30: Unterhaltungsmusik.
Welle 360,6 Mühlacker.
7.05, 10, 10.30, 12, 13 und 17: Konzert. 16: Brief- markenstunde. 18.25: Die Nationalfestspiele des deutschen Schillerbundes in Weimar. 19.30: Das deutsche Volkslied 1. 20: Ewige Romantik. 21; Unterhaltungskonzert. 23.05: Nachtmusik.