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Reisfelder Kreisblatt

Amtlicher Mrzeiger Dr den Kreis Hersfelö

Nr. 138

Mittwoch, den 15. Juni 1932

82. Jahrgang

Das neue Notopfer

Notverordnung über Maßnahmen für Erhaltung der Arbeitslosenhilfe, der Sozialversicherung und zur Entlastung der Gemeinden

Die neuen Lasten

Die Notverordnung der Reichsregierung ist nunmehr erlassen. Ihr wesentlicher Inhalt ist folgender:

Der Etat balanciert auf beiden Seiten mit 8,2 Milliar­den, d. h. um 1,1 Milliarden niedriger als 1931. Die Steuereinnahme!, werden auf 7,5 gegenüber 7,8 im Jahre 1931 geschäht.

Steuererhöhungen

Eine S a l z st e u e r soll 70 Millionen Ertrag bringen, sie beträgt 1 2 Pfennig für das Kilogramm, also ebensoviel wie in der Vorkriegszeit. 50 Millionen von diesem Aufkommen werden Siedlungszwecken zugeführt.

Es handelt sich dabei um bereits angefangene Sied- lungsarbeiten, die infolge der schlechten Länderfinanzen nicht weitergeführt werden konnten.

Eine Beschäftigkenabgabe von 1H Prozent des Einkommens wird erhoben. Sie wird mit der krisen- sleuer verschmolzen und direkt der Reichsversicherungsan- statt zur Verwendung für die Arbeitslosenfürsorge überwie- sen. Sie soll 400 Millionen bringen.

~ Zu der bisher gezahlten Krisenlohnsteuer tritt also die Sonderbelastung der l^prozentigen Veschäftigtensteuer. Die­jenigen, die keine Krisensteuer zahlen, d. h. Einkommen unter 1500 Mark jährlich haben, sowie die B< rmten unterliegen nur der Veschäftigtensteuer. Einkommen über 3600 Mark werden also mit 3% bis 514 Prozent belastet.

Die Krisenveranlagtensteuer wird für Etatszwecke weiter erhoben, und zwar ebenso wie im Haus- hüLtsj-ahr LSsL. Zur Einkommensteuer wirv im Januar eine Sonderrate der Krisenveranlagtensteuer besonders erhoben. Die Bürger ff euer fällt mit dem 31. Juni o. Js. restlos fort. Bei der Umsatzsteuer fällt die Freigrenze von 5000 RM fort

Man rechnet, daß sich das Aufkommen um 725 Millio­nen Mark erhöht, da die bereits durch die letzte Notverord­nung dekredierte Erhöhung des Satzes von 0,85 Prozent auf 2 Prozent sich in diesem Etatjahr voll auswirkt. Durch die Abschaffung der Freigrenze sollen weitere 100 Millionen flüssig werden, also eine Gesamtmehreinnahme von 825 Millionen Mark.

Ausgabensteigerungev

In den Etat werden, wie oben erwähnt, 50 Millionen Mark für Siedlungszwecke eingesetzt. Für die Stützung des landwirtschaftlichen Marktes werden 60 Millionen im Etat angesetzt. Der Arbeitslosenfürsorge wird ein Zuschuß von 860 gegen 230 Millionen im Jahre 1931 zur Verfügung gestellt, da die Gemeinden aus eigenen Mitteln den außer­ordentlich angewachsenen Ausaaben für Wohlfahrtspflege und Krisenfünftel nicht gewachsen sind.

Weiter werden in den Etat folgende Ausgaben neu ein. gestellt: für Befreiung der Untertagearbeiter von der Ar­beitslosenversicherung 33 Millionen, für die knappschaftliche Pensionsversicherung 25 Millionen, für freiwilligen Arbeits­dienst 20 Millionen.

Ausgabensevlvvgen

An Sachausgaben im Etat werden Abstriche von 100 Millionen Mark gemacht, die nötigenfalls durch Einbehal­tung der Kafsenmittel wirksam »erben sollen.

Die Senkung der Renten für die Leicht- kriegsbeschädigten um 20 Prozent soll 10 Millionen einbringen. Die Kinderzulagen und Waisenrenten sollen nur bis zum 15. Lebensjahr gezahlt und ebenfalls etwas gekürzt werden. Die Ersparnis wird mit 20 Millionen Mark errechnet.

Abbau der Soziaveistungeu

Durch Senkung der Leistungen bei der Ar- beitslosenverficherung um 23 Prozent, durch An­passung der Sätze der Krisenfürsorge an die Wohlfahrts­pflege, die ebenfalls gesenkt werden, durch Herabsetzung der Unterstützungsdauer in der Arbeitslosenversicherung aus 13 Wochen oder weniger, durch Einführung der Bedürftig keitsprüfung werden die Ausgaben des Arbeitslosenetals um rund 500 Millionen gekürzt.

Die zur Aufrechterhaltung der Sozialleistungen dann noch nötigen 3 Milliarden Mark werden folgendermaßen aufgebracht: Die Gemeinden zahlen 680 Millionen Mark, die Einnahmen der Arbeitslosenversicherungsanstalt aus Be­trägen bringen 1083 Millionen Mark, der Reichszuschuß 860 Millionen Mark. Um das Defizit von 400 Millionen Mark zu decken, wird das Aufkommen aus Beschäftigtenabgabe zusammen mit der Krisenlohnsteuer in Höhe von 400 Mil­lionen Mark dem Fonds überwiesen.

Hngleiitung der Unlerftützungilätze

Von der Verschmelzung der Arbeitslosen- der Krisen und der Wohlfahrtssähe hat die Regierung Abstand genom­men, aber die Sätze sind einander so angenähert, daß der Unterschied nur formal vorhanden ist

Von dem Reichszuschuß werden 670 Millionen nach einem besonderen Schlüssel an die Gemeinden direkt ver- teilt. Der Zuschuß richtet sich nach der Zahl der Wohl- fahrtserwerbslosen dieser Gemeinden. Voraussetzung ist, daß sie eine Haushalts- und Kasienordnung einrichten und daß die Länder diesen Gemeinden ihre Einnahmen aus Staats- fteuer nicht kürzen.

Etatsausgleichung der Kommunen

Der Finanzausgleich der Länder wird also diktatorisch auf dem alten Stand gehalten. Außerdem wird den Ge­meinden auferlegt keine Beschlüsse durchzuführen, die die Gemeindevertretung verlangt, wenn diese Beschlüsse den Ge­meindeetat aus dem Gleichgewicht bringen. Dem Gemeinde­vorstand wird ein Einspruchsrecht eingeräumk.

Kürzung der Invaliden- und UnlaUrenten

Die Invaliden- und Unfallrenten werden in leichteren Fällen um 15 bis 20 Prozent gekürzt.

Die Aufrechterhaltung der notleidenden Versicherungs- anftal'.m wird unter allen Umständen gewährleistet, evtl. durch den bereits vorfinanzierten Verkauf von Obligationen im Betrag von 50 Millionen.

Die Notverordnung, die die finanzpolitischen Maßnah­men enthält, ist ein sehr umfangreiches Dokument, das 25 Seiten füllt. Sie wurde vom Reichspräsidenten unterzeich­net, nachdem Reichskanzler von Papen ausführlich über Inhalt und Auswirkungen Vortrag gehalten hatte.

Weitere Sparmaßnahmen

Vereinfachung der Rechtspflege und der Verwaltung.

Neben den jinanzpolittichen,uub sozialpolitischen Maß? nahmen bringt die neue N vwerordttnna Roch mkchktae Neuerungen auf dem (gebiete der Rechtspflege und der Verwaltung.

In der Strafrechtspflege sind in erster Linie Verein­fachungen auf dem Gebiete der Rechtsmittel getroffen worden. Die Not der Zeit gestattet es nicht mehr, in jeder Strafsache drei Instanzen zuzulassen. Es muß vielmehr genügen, wenn neben der ersten Instanz eine Rechts­mittelinstanz angegangen werden kann. Demgemäß wird angeordnet, daß gegen jedes Urteil des Amtsrichters oder des Schöffengerichts nur noch ein Rechtsmittel, ent­weder die Berufung oder die Revision zulässig ist Weiter soll künftig in allen Sachen, in denen das Rechtsmittel der Berufung gegeben ist, das Gericht den Umfang der Beweisaufnahme nach seinem freien Ermessen bestimmen.

In Privatklagesachen tritt, sofern nicht das Armenrecht bewilligt ist, das Gericht erst in Tätigkeit, wenn ein Vorschuß gezahlt worden ist.

Durch eine Reihe anderer Bestimmungen soll er­reicht werden, daß die dem Reichsgericht auf dem Gebiete der Zivilsachen anfallende Arbeitslast erheblich herab­gedrückt wird. Weiter wird in Kostensachen die Be­schwerde von einer Beschwerdesumme von 50 Mark ab­hängig gemacht. Für die Einsichtnahme des Schuldners Verzeichnisses und für die Erteilung von schriftlichen Auskünften aus dem Verzeichnis ist eine Gebühr von 0,50 bezw. 1 Mark eingeführt. Endlich ist der Reichs­regierung die Ermächtigung zu Vereinfachungen auf dem Gebiete des Zustellungswesens erteilt worden.

Weiter bringt die Verordnung eine gewisse Ent­lastung der Kartellgerichte sowie Vereinfachungen in der Reichsfinanzverwaltung. ,

Erweiterter BoWreUungsschutz

Wichtig ist ferner die Ergänzung der Vorschriften über die Zwangsvollstreckung. Die in der Ver­ordnung des Reichspräsidenten vom 8. Dezember 1931 zugunsten des Grundbesitzes getroffenen Schutzmaßnah­men waren in ihrer Wirkung zeitlich beschränkt. So war der Eintritt von Rechtsfolgen, die sich an die Nichter­füllung gewisser Verbindlichkeiten und Lasten knüpfen, nur für diejenigen Leistungen ausgeschlossen, die bis zum 15. Juli d. I. fällig werden. Diese Frist ist jetzt auf den 15. Januar 1933 erstreckt.

Auch sonst enthält die Verordnung noch verschiedene wichtige Bestimmungen über den Vollstreckungsschutz, na­mentlich für die Landwirtschaft. U. a. sollen Milch- geldforderungen für die Zeit bis zum 30. Sep­tember 1932 unter gewissen Sicherungen dem Zugriff der Gläubiger entzogen und Wohnlauben und ähnliche Wohneinrichtungen, die an sich der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unterliegen, unpfändbar sein, wenn sie von dem Schuldner oder seiner Familie- zur ständigen Unterkunft benutzt werden.

Lohn- vnd GehaltspsSndungsgrenze herabgesetzt

Die Pfändungsgrenze betrug in der Vorkriegszeit monatlich 125 Mark. Durch Gesetz vom 27. Februar 1928 wurde sie dem damaligen Inderstande von über 150 entsprechend auf etwas über das Eineinhalbfache von 125 = 195 Mark erhöht. Seitdem ist der Index erheblich gesunken. Dementsprechend ist die Pfändungs­grenze mit Wirkung vom 1. Juli d. 3. ab auf 165 Mark monoMK herabgesetzt worden.

SA. Notverordnung erst Donnerstag

Berlin. Es steht nunmehr fest, daß die Notberord- nuna über die innerpolitischen Fragen, die mit derPresse- frelhert und der Aufhebung des SA.- und des Aniform. Verbotes Zusammenhängen, nicht vor Donnerstag zu er« warten ist.

Der Grund der Verzögerung liegt darin, daß Schwie­rigkeiten in der Uniformfrage eingetreten sind, und zivai insofern, als eine Form der Notverordnung gefunden werden muß, die verhindert, daß die Länder von sich aus Verbote erlassen, und damit die Absichten der Reichs­regierung durchkreuzen. Es scheint, daß mit den Ländern selbst wohl auch noch Fühlung genommen wird, um zu einer Verständigung zu gelangen. In politischen Krei­sn nimmt man an, daß mit dieser Frage auch ein Be­uch Adolf Hitlers und Goerings beim Reichskanzler zu- ammenhängt, der bereits am Donnerstag nachmittag tattfand.

Kundgebung derReichsregierung

Amtlich wird mitgeteilt:

Die Reichsregierung hat bei ihrem Amtsantritt den Willen bekundet, die soziale, finanzielle und wirtschaftliche Not Deutschlands durch organische neuaufbauende Maßnah­men zu bekämpfen.

Die Bilanz, die die Regierung vorgefunden hat, zwingt sie, als ersten Schritt vor der Inangriffnahme ihres eigent­lichen Programms, die Kasienlage von Reich, Ländern und Gemeinden vorläufig zu sickern und die Sozialversicherung vor dem tatsächlich drohenden Zusammenbruch zu retten Herden di^ .7^^ und unaufschiebbaren Woraus- setzungen nicht erfüllt, so sind alle weiteren Maßnahmen von Anfang an in Frag« gestellt.

Für die ersten Rotmaßnahmen hat die Regierung an Vorbereitungen anknüpfen müssen, die schon das vorige Kabinett getroffen hatte. Da diese Maßnahmen jedoch nicht ausreichten, um Sassen und Finanzen zu sichern, ist die Reichsr^ierung genötigt, über sie Hinauszugehen.

Es sind infolgedessen weitere Abstriche am Reichshaushai! sowie an allen Ausgaben der öffentlichen Hand beschlossen worden. Es muß von der Ausgabenseite her versucht wer­den, eine Gesundung der Kassen- und Finanzlage herbeizu- führen; denn die Erfahrungen der letzten Monate haben ge­zeigt, daß Steuererhöhungen nicht mehr zu einer Verbesse­rung sondern nur noch zu einer Verschlechterung der Ein­nahmen führen. Es bleibt also eine der wichtigsten Auf­gaben, den gesamten Verwaltungsapparat Deutschlands weiter zu verbilligen. Das bringt zwangsläufig auch schart« Einschränkungen auf dem Gebiete der Sozialversicherung mit sich, deren Existenz jetzt auf dem Spiel steht.

Es ist eine schicksalhafte Entwicklung, daß es heute nach einem halben Jahrhundert des Bestehens der Sozialge­setzgebung nicht mehr um die Höhe der Leistungen geht, sondern um ihre Erhaltung überhaupt.

Die Reichsregierung, deren soziale Gesinnung in der von ihr vertretenen Weltanschauung begründet ist, würdigt in ihrer ganzen entscheidenden Bedeutung die mit der Schöpfung des ersten Kanzlers des Deutschen Reiches begonnenen so- Fialen Einrichtungen, zu deren Erhaltung in dieser Stunde äußerster Not an das Gemeinschaftsgefühl aller Deutschen neue harte Anforderungen gestellt werden müssen. Wenn die Reichsregierung heute zunächst den dringendsten Er­fordernissen der Stunde nachkommt, so betont sie besonders daß sie nicht die Absicht hat, den Weg der Erschließung neuer Einnahmequellen in Zukunft weiter zu beschreiten.

Ihr Ziel ist, die deutsche wirtschaft vernunftgemäß, unter Ausschaltung künstlicher Experimente, neu zu be­fruchten. Sie wird deshalb mit den auswärtigen Regie­rungen nach einer Lösung der Weltwirtschaftskrise su­chen. Darüber hinaus hält es die Reichsregierung an- gesichts der ungeheuren Wirtschaftsnot für ihre unabweis­bare Pflicht, die Wirtschaftsenergien des eigenen Landes zu mobilisieren und in erhöhtem Maße für die Ver­wertung der brachliegenden Arbeitskräfte nutzbar zu machen.

Die Regierung wird alles daranfetzen, um neben der Pflege des Güteraustausches der Länder untereinander durch ein« zielbewußte Binnenmarktpolitik, insbesondere unter Zu­hilfenahme des Arbeitsdienstes, durch geeignete Maßnahmen auf dem Gebiet der Siedlung und der bäuerlichen Berede- lungswirtschaft die deutsche Wirtschaft einer allmählichen Gesundung entgegenzuführen.

Der Wille des deutschen Volkes, von der Geißel der Ar­beitslosigkeit erlöst zu werden und die Hoffnung der jungen Generation, neue Lebensgrundlagen zu finden, werden von der Regierung als eine für die Zukunft der Ration ent- scheidende Aufgabe mit allen Mitteln unterstützt werden.

Staatsrat verübt Selbstmord

Berlin. 3m Gebäude des Preußischen Landtags hat sich auf der Toilette des Preußischen Staatsrats das stellvertretende Staatsratsmitglied Lagrange (SPD) aus bisher noch unaufgeklärten Gründ«« rrschoffen.