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Hersfeiöer Tageblatt

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Nr. 108

Dienstag, den 10. Mai 1932

82. Jahrgang

Wieder einmal Reichstag

NeLchsfinanzminister Dr. Dietrich über die finanzielle Lage des Reiches

Neulich« -reichst«

Die finanzielle Lage des Reiches

Berlin, 9. Mai.

Der Reichstag zeigte am Montag wieder einmal das Bild, das ein „großer Tag" mit sich bringt. Gruppen von Neugierigen sammelten sich vor dem Portal, durch das die Abgeordneten das 5)aus betraten. Photographen und Film­leute standen bereit, um Aufnahmen zu machen. Polizei­liche Schutzmaßnahmen waren getroffen.

Reichstagspräsident L ö b e eröffnet pünktlich um 3 Uhr die erste Reichstagssitzung nach der zehnwöchigen Pause. Er widmet dem vor kurzem verstorbenen früheren Vize­präsidenten Dr R i e ß e r einen Nachruf, der von den Ab­geordneten stehend angehört wird. Der Präsident gedenkt weiter mit ehrenden Worten der verstorbenen Abgg. Dr Iörijsen (W P.) und Limbertz (Soz.). Er teilt mit daß er dem Präsidenten der französischen Kammer das Mit­gefühl des Reichstags anläßlich des Ablebens des französi­schen Präsidenten Doumer infolge des grauenhaften An­schlags und wegen des Todes des Präsidenten des Interna­tionalen Arbeitsamts Albert Thomas übermittelt habe.

Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung des Schuldentilgungsgefetzes in Verbindung mit der allgemei­nen politischen Aussprache.

Reichsfinanzminister Dietrich

der dazu das Wort nimmt, wird von den Kommunisten mit dem Ruf empfangen: „Der Konkursverwalter hat das Wort!" Minister Dietrich weist bei der Begründung der Vorlage darauf hin, daß im Gegensatz zu den Tataren - Nachricht««, che ^H.^Ui4*W^

Schuld des Reiches tatsächlich nicht weiter angewachsen, son- dern wesentlich zurückgegangen sei. Er bringt dafür ein reiches Zahlenmaterial vor.

Die schwebende Schuld des Reiches betrug am 31. März 1030 1938 Millionen RM., am 31. März 1932 1591 Millionen, sie ist also um 347 Millionen zurückgegangen.

Dabei ist zu beachten, daß ein Teil der schwebenden Schul­den in eine fundierte Schuld verwandelt worden ist. Hier­für sind 293 Millionen abzusetzen. Im Gegensatz zu allen Tartarennachrichten ist festzustellen, daß das Reich nicht in neue Schulden hineingeraten ist. Allerdings ist es nicht gelungen, die Rückzahlung der kurzfristigen Schulden in dem Ausmaße vorzunehmen, wie es in den letzten Etats und durch die Notverordnung vom November 1930 fest­gelegt war. Man war davon ausgegangen, daß die ge­samte kurzfristige Schuld bis zum Ende des Haushaltspla­nes 1933 getilgt werden sollte. Das ist aus folgenden Grün- den nicht möglich gewesen: Das Jahr 1930 hat ein Defi­zit von 1190 Millionen erbracht, wovon 1931 420 Millionen getilgt wurden, so daß noch 770 Millionen Defizit aus 1930 in den kommenden Jahren abzudecken sind. In das Rechnungsjahr 1932 soll davon ein Betrag von 420 Mil­lionen fallen, so daß dann noch 350 Millionen Defizit des Jahres 1930 verbleiben. Dazu tritt das voraussichtliche De­fizit für 1931 mit 400 bis 500 Millionen. Im ganzen werden 800 bis 850 Millionen aus den Fehlbeträgen der Jahre 1930 und 1931 späteren Jahren zur Last fallen Ihre Tilgung ist für die Jahre 1933 und 1934 vorgesehen Außer diesen Defiziten der ordentlichen Haushalte schleppen wir noch mit ungedeckte Reste der außerordentlichen Haus­halte der Rechnungsjahre vor 1930 mit 335 Millionen Hin­zu treten Ausgaben des außerordentlichen Haushalts 1931 mit 215 Millionen, die zum Aufkauf von Reichsanleihen verwendet wurden. Aus diesen Vorgängen erklärt sich der Anleihebedarf.

Es müssen gedeckt werden: 770 Millionen Defizit 1930, 500 Millionen Defizit 1931 und 550 Millionen des außerordentlichen Haushalts. Die fundierten Schulden des Reiches betrugen am 31. Dezember 1931 10 208 Millionen RM.. 300 Millionen weniger als am 30. Sep. kember 1930.

In dieser Summe ist die Doung-Anleihe mit 1473 Millionen enthalten, von der das Reich keinen Vfennig be­kommen hat. Zwei Drittel sind der Entente z u g e f a l l e n , das andere Drittel der Reichsvost und der Reichsbahn. Die fundierte Schuld teilt sich auf in: Kriegs­und Vorkriegsschulden (Anleihe-Ablösungsschuld) 4631 Mil­lionen. Stabilisierungsschuld 607 Millionen, Entschädigungs- schuld 1291 Millionen, Reparationsschulden (Dawes- und Young-Anleihe) 2205 Millionen, Schulden für außerordent­liche Ausgaben 1474 Millionen Mark.

Das Reich hak also lediglich 114 Milliarden Schulden in der Nachkriegszeit für außerordentliche Ausgaben gemacht, alles andere entfällt auf den Krieg, Entschädi­gungen und Reparationen.

Es sind zwei Arten von Kreditermächtigungen im Umlauf: Solche, die der Regierung durch formelles Gesetz erteilt sind und solche, die in Notverordnungen enthalten sind. Zu den letzteren gehört die Notverordnung vom 29. März 1932, durch die der Reichspräsident die Kreditermächtigungen des Jahres 1932 aufrechterhalten hat. Ferner gehören dahin die Notverordnung vom 6. Oktober 1931 und die Verord-j

nung vom 20. Februar d. J. Während die Reichsschulden- verwaltung die Verordnung vom 6. Oktober 1931 als eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Erteilung von Kreditermächtigungen angesehen hat, hat sie diesen Stand­punkt bei der Verordnung vom 20. Februar verlassen. Zu der Frage, ob die Verlängerung der vorjährigen Ermäch­tigung durch die Notverordnung vom 29. März gültig sei, hat ie sich bislang nicht geäußert. Sie ist offenbar durch Auf- ätze schwankend geworden, in denen angesichts des Artikel- 87 der Reichsverfassung für Kreditermächtigungen ein for­melles Gesetz für erforderlich gehalten wird. Die Reichs­regierung ist allerdings gegenteiliger Auffassung. Ich ver­weise auch auf die sachlich unmöglichen Folgen, die die Stel­lungnahme der Reichsschuldenverwaltung für die Finanzen haben kann. Es ist auch ganz unverständlich, daß man mit dem Artikel 48 zwar die Möglichkeit haben sollte, z. B. Zwangsanleihen oder Zahlungssperren anzuordnen, nicht aber auch die Möglichkeit, Kredite aufzunehmen. Jedenfalls hat die Stellungnahme der Reichsschuldenverwaltung die Reichsregierung veranlaßt, in dem neuen Gesetzentwurf die zweifelhaften Kreditermächtigungen vorzulegen. Es wird nicht möglich sein, die durch Kreditermächtigungen erziel­ten Mittel für die verschiedenen Zwecke, für die sie vorge­sehen sind, getrennt zu halten. Es wird sich nur darum handeln, daß die Mittel nicht für ungesetzliche Aufgaben ver­wendet werden, wohl aber vorübergehend auch für Sanie- rungszwecke. Das gesamte Engagement des Reiches, das aus der Kreditkrise entstanden ist. beläuft sich neben der restlichen Garantie zugunsten der ehemaligen Danat-Bank auf 1115 Millionen, wovon aber nur ein kleiner Teil als wirklicher Aufwand des Reiches in Frage kommt.

Der effektive Verlust aus der Bankentransaktion besteht in 185 Millionen RM. verlorenen Zuschüssen und 150

Millionen, die durch Zusammenlegung des Kapitals der WWWPMWWM ««r vertorengegattgen*MBM Zum Schluß wendet sich der Minister dem Haushalt für 1932 zu, dessen Entwurf, wie er hervorhebt, schon lange aufgestellt ist, und wobei nur noch die Frage der Kosten der Arbeitslosen ungeklärt ist. Es wird ungeheuer schwer, vielleicht sogar unmöglich sein, den Aufwand für die Ar­beitslosen im nächsten Winter schon jetzt genau zu errech­nen. Die Höhe der Ziffer wird auch davon abhängen, in­wieweit der Plan gelingt, einen Teil der Arbeitslosen zu beschäftigen oder anderweitig unterzubringen. Diese Auf­gabe ist aber auch deswegen vordringlich, weil in den Ost­gebieten demnächst viel Land seinem Besitzer wird wechseln müssen, da es anderenfalls in die Gefahr kommt, zu ver- öden. Es geht darum, dieses Land rechtzeitig aufzuteilen und zu besiedeln oder aber eine geeignete Uebergangswirt- schaft zu schaffen.

Mit dem Kredikermächkigungsgesetz wird eine Prämien­anleihe aufgelegt, um diese Gedanken in die Tat Um­setzen zu können. Es soll auch sonst noch der Frei­willige Arbeitsdienst ausgebaut und Arbeit beschafft werden. Leider ist es völlig unmöglich, Geld dafür aus laufenden Mitteln aufzubringen. 3m übrigen be­findet sich der Haushalt mit etwa 8,3 Milliarden im Gleichgewicht.

Er ist auf das sparsamste ausgestellt. Die Ueberweisungen an die Länder betragen einschließlich der Polizeikosten 2,3 Milliarden.

Abg Dr. Breitscheid (Soz.) erklärt, der Streit der Reichsschuldenverwaltung mit dem Reichsfinanzminister sollte im Ausschuß erörtert werden. Dem Ausschuß sollte auch die Svarprämien-Anleihe vorge­legt werden, ohne daß dadurch die Verabschiedung zu sehr verzögert wird. Die Vorarbeiten des Kabinetts für den Etat seien leider nicht so beschleunigt worden, daß der Etat jetzt schon vorgelegt werden kann; die SPD. erkenne die Notwendigkeit starker Sparsamkeit an, wünsche aber, daß die Leidtragenden nicht in erster Linie die Volksschichten seien, die jetzt schon am schwersten unter der Wirtschafts­krise litten. (Beifall links.) Das Defizit im neuen Etat müsse auf dreiviertel Milliarden geschätzt werden. Die Balancie- rung des Etats sei an zwei Voraussetzungen geknüpft. Erstens dürfe der Etat durch keinerlei Reparationszahlun­gen belastet fein. Zweitens müsse die Sanierung der Ar- beitsunterstützung und der durch sie in die höchste Bedräng­nis geratenen Gemeindefinanzen außerhalb des Reichshaus- Halts gefunden werden.

Breitscheid erklärte sodann: Wir leugnen gar nicht, daß die Nationalsozialisten nach den letzten Wahlen die stärkste Partei in Deutschland sind. Daraus können Sie aber doch nicht den Anspruch auf die Regierungsmacht her­leiten. Die Sozialdemokraten waren sehr lange die stärkste Partei, ohne die Regierungsgewalt zu haben. Ein Wirt­schaftsprogramm haben die Nationalsozialisten nicht, darum können sie jedem etwas anderes versprechen.

Adg. Seltener (Komm.) bezeichnet die sozialdemokratische Stellungnahme als schwäch­lich und ruft: Dieser kapitalistische Staat muß zerstört wer­den! Der Redner beschäftigt sich dann mit der Außenpolitik und macht der Regierung den Vorwurf, daß sie sich mit den Westinächten zum Kampf gegen Sowjetrußland verbunden wolle.

Reinhardt (Rat.-Soz.)

bezeichnet die Art der Kreditaufnahme durch den Reichs­finanzminister als unzulässig. Die Finanzpolitik der Not­verordnungen habe die deusiche Finanzlage nicht verbessert, aber die deutsche Wirtschaft in eine grauenhafte Unordnung gebracht. Jede neue Notverordnung habe die Kaufkraft der Massen neu vermindert, die Wirtschaft weiter geschwächt und die Arbeitslosigkeit weiter gesteigert. Das Volkseinkom­men sei in den letzten sechs Jahren um ein Drittel vermin­dert und gleichzeitig die Zahl der Arbeitslosen versechs­facht worden. Das vorliegende Schuldentilgungsgesetz sei ein typisches Produkt der Regierung Brüning—Dietrich Dem Reichsfinanzminister komme es offenbar nur daraus an, die Kredite, die er sich nach Meinung der Reichsschulden. Verwaltung verfassungswidrig verschaffen wollte, nun mit offizieller Ermächtigung des Reichstages zu besorgen. Die Nat.-Soz. dächten nicht daran, die Regierung durch die Zu­stimmung zu dem Schuldentilgungsgesetz aus ihren peinlichen verfassungsrechtlichen Lage zu befreien. Sie würden viel­mehr auf Grund des Artikels 59 der Reichsverfassung An­klage gegen die Regierung vor dem Staatsgerichtshof wegen bewußter Verfassungsverletzung zu erheben (Händeklat­schen b. d. Nat.-Soz.).

Die Weiterberatung wird auf Dienstag, 11 Uhr, vertagt.

Mitztrauenrantröge der Rechten

Der Fraktionsvorstand der nationalsozialistischen Reichs- kagsfraktion Hak einen Mißtrauensantrag gegen das Ge. famtfabinetl Brüning nud weitere einzelne Mihtrauensan- träge gegen die Minister Groener, Dietrich und Skegerwald beschlossen. Ferner wird ein Antrag auf Aufhebung der SA.-Notverordnung sowie ein Antrag auf Erlaß einer Am- neffte gesteift mettfett; ~ "^^ ^^'...............M»» 'm ' 'Wu --—

Auch die deutschnationale Fraktion beschloß die Ein­bringung eines Mißtrauensantrags gegen die Reichsregie, rung in ihrer Gesamtheit und besonderer Mißtrauensanträge gegen den Reichsaußenminister Brüning und dem Reichs­finanzminister Dietrich.

Starke Stellung desReichskabinetts

Mittwoch Parlamentsschluh? — Notverordnung und Reichsetat.

Berlin, 10. Mai.

Die erste Sitzung des Reichstages hat die Auffassung be­stätigt, daß diese Tagungsperiode keine Sensationen brin­gen würde. Das zeigte sich besonders in der starken Zurück­haltung, deren sich die radikalen Flügelparteien befleißigten.

Darüber hinaus hat dieser erste Tag auch als positi­ves Ergebnis erkennen lassen, daß die Stellung des Reichs- tabineffs gegenüber dem Parlament so stark ist, daß man ganz allgemein mit der Ablehnung aller Miß trau - ensankräge rechnet, denen damit nur noch demonstra- tive Bedeutung zukommt.

Es gilt als durchaus wahrscheinlich, daß man bereits am Mittwoch zum Abschluß der Tagung kommt. Die Reichs­regierung will die letzten Tage vor Pfingsten möglichst noch zu positiver Arbeit an der neuen Notverordnung aus- nutzen. Zudem drängt allmählich die Fertigstellung des Haushaltes. Die Etatverhältnisse stehen in enger Beziehung zu den Maßnahmen, die die Reichsregierung zur Bekämp­fung der Arbeitslosigkeit ergreifen will.

Im Reichstag rechnete man gestern damit, daß die nächste Tagungsperiode etwa zum letzten Juni- drittel beginnen wird. Man rechnet damit, daß der Reichs­tag bis gegen Mitte Juli zur Verabschiedung des Etats tagen muß. Die nächste Reichstagstagung würde dann mit der Lausanner Konferenz zeitlich zusammenfallen. Man glaubt, daß sich unter dem Gesichtswinkel der Lausan- ner Konferenz kaum Schwierigkeiten für die Reichstagung ergeben. '

400 Millionen Defizit

Der Rechnungsabschluß für 1931.

Berlin, 10. Mai.

Das Reichsfinanzministerium hat einen provisorischen Rechnungsabschluß für das Etatsjahr 1931 herausgegeben. Danach ist im Jahre 1931 ein neuer Fehlbetrag von etwa 423 Millionen entstanden, der sich jedoch noch bei den ge­nauen Berechnungen etwas erhöhen kann.

Das Defizit wird vor allem auf den Einnahme-Rück­gang bei Steuern und Zöllen zurückgeführt und auf die gleichzeitig notwendig gewesenen erheblicheren Ausgaben für die Erwerbslosen und andere sozial« Zwecke. Das aus dem Vorjahr, also 1930, übernommene Defizit ist in dieser Summe nicht mit enthalten.