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Hersfelöer Tageblatt

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Hersfel-er Kreisblatt

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Druck und Berlag von Ludwig Funks Buchbruckerei in Hersfeld, Mitglied des BDJB.

Nr. 98

Mittwoch, den 27. April 1932

82. Jahrgang

Der Rücktritt des Dreustenkabinetts

Der neue Landtag ist zum 24. Mai einberufen worden, an dem das Kabinett zurücktreten wird

MWimwzW für nie?

Am 29. April finden im Reichsarbeitsministerium dir Besprechungen mit den Vertretern der Arbeitgeber und Ar­beitnehmer über die Einführung einer Arbeitszeitoerkürzunx statt. Die Grundlage für diese Besprechungen ist die Notoer ordnung vom 5. Juni 1931. Nach dieser Notverordnung ist die Regierung befugt, auf dem Wege einer allgemeinen Ver­ordnung die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit auf die un­tere Grenze von 40 Stunden wöchentlich festzusetzen. So­fort nach dem Erlaß der Notverordnung hat die Reichsregie­rung das Reichsarbeitsministerium beauftragt, Verhandlun­gen mit verschiedenen Gewerben über die Einführung einer Arbeitszeitbeschränkung durch freiwillige Vereinbarung zu führen Im Laufe der Monate Juni und Juli 1931 würden mit dem Baugewerbe, dem Vervielfältigungsgewerbe. der Papierindustrie, der Industrie der Steine und Erden, dem Braugewerbe, der chemischen Industrie und dem Holzge­werbe solche Verhandlungen geführt. Im großen und gan­zen war diesen Verhandlungen kein Erfolg' beschieden. Nur im Braugewerbe kam es allgemein, in der chemischen In­dustrie, der Industrie der Steine und Erden und im Berliner Baugewerbe in erheblichem Umfang zu tarifvertraglichen Arbeitszeitverkürzungen.

In engster Verbindung mit diesen Verhandlungen über eine freiwillige Vereinbarung einer Arbeitszeitverkürzung stand die Forderung des Krümpersystems durch das Reichs­arbeitsministerium. Das Krümperfystem ist schon wiederholt zur Einführung gelangt, jedoch scheiterte seine allgemeine Verbreitung daran, daß die Arbeitnehmer während der Zeit der Arbeitsunterbrechung keine Unterstützung bezogen. Die Schwierigkeiten wurden durch die Notverordnung vom 6 Oktober 1931 überwunden. Die Notverordnung ließ die Ge- Arbeitslosenunterstützung während der Dauer der Arbeits­unterbrechung zu. Voraussetzung für die Gewährung ist das Bestehen einer Vereinbarung des Arbeitgebers mit der Betriebsvertretung, die eine hinreichende Gewähr für die ordnungsmäßige Durchführung des Krümpersystems. und zwar in längstens monatlichen Zeitabschnitten bietet. Dem Präsidenten des zuständigen Landesarbeitsamts ist die Ent­scheidung darüber, ob eine Krümperunterstützung zu gewäh­ren ist, übertragen worden, der sie unter Umständen dem Vorsitzenden des zuständigen Arbeitsamtes weiter übertra­gen kann.

Die Grundlage für die Verhandlungen am 29. April ist mit dem Scheitern der Verhandlungen über eine freiwillige Vereinbarung einer Arbeitszeitbeschränkung und mit dem allgemeinen Lohn- und Gehaltsabbau durch die Vierte Not­verordnung gegeben. Die Reichsregierung hat bisher von einer Anwendung der Notverordnung vom 5. Juni 1931 ab­gesehen, da eine gleichzeitige Lohn- und Gehaltssenkung durch Notverordnung und eine weitere Lobn- und Gehalts­kürzung durch Arbeitszeitverkürzung nach Ansicht der Reichs- regierung von den Arbeitnehmern nicht getragen werden können. Denn eine Herabsetzung der Arbeitszeit bedeutet eine starke Schmälerung der Arbeitseinkommen. Im Normal­fall, d. h. bei einer Herabsetzung der Arbeitszeit von 48 auf 40 Stunden wöchentlich beträgt der Ausfall 16% o. H. Jetzt, nachdem eine gewisse Stabilisierung des Lohn- und Gehalts- niveaus eingetreten ist, glaubt die Regierung, die Zeit für Verhandlungen über die Vorbereitungen einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung nutzen zu sollen.

ob die Reichsregierung vom 5. Juni 1931 aus

Vom Ausgang der Besprechungen wird es abhängen, ob die Reichsregierung beide Möglichkeiten der Verordnung vom 5. Juni 1931 ausnutzt oder sich nur mit einer dieser Möglichkeiten begnügt. Es ist selbstverständlich, daß einer allgemeinen Herabsetzung der regelmäßigen werktägigen Ar­beitszeit auf 40 Stunden wöchentlich eine Genehmigungs- Pflicht für Mehrarbeit von Arbeitern und Angestellten vor- auszugehen hat. Die Genebmigungspflicht bezieht sich nach der Notverordnung nur auf die tarifvertraglich vereinbarte Mehrarbeit. Soweit die Mehrarbeit unmittelbar auf dem Gesetz beruht, wird sie durch die Genehmigungspflicht nicht berührt. Der Arbeitgeber ist also, falls die tarifliche Mehr­arbeit auf Grund einer Regierungsverordnung verboten wird, immer noch berechtigt, auf Grund der Arbeitszeitver­ordnung an 30 Tagen im Kalenderjahr bis zu 2 Ueberstun- den täglich zu machen oder seine Arbeiter mit den gesetzlich zugelassenen Vorbereitungs- und Ergänzungsarbeiten zu be-

fchaftlgen.

Die freien Gewerkschaften haben stets eine allgemeine Verkürzung der Arbeitszeit auf die 40-Stundenwoche gefor­dert. Diese Forderung ist zu ihrem Programmpunkt gewor­den. Dabei haben sie entsprechend ihrer politischen Haltung diese Arbeitszeitverkürzung für die Arbeiter und Angestellten gemeinsam beantragt. Die christlich-nationalen Angestellten­gewerkschaften, welche organisatorisch im Gesamtverband deutscher Angestellten-Gewerkschaften zusammengefaßt sind, haben eine gesetzliche Verkürzung der Arbeitszeit sür die An­gestellten allgemein oder für Angestellte bestimmter Ge­werbegruppen stets abgelehnt. Die bisherigen Erfahrungen mit der vereinbarten Kurzarbeit für Angestellte haben bewiesen, daß die Erwartung, durch die verkürzte Arbeitszeit einen Anreiz oder einen Zwang zur Mehreinstellung von Angestellten zu geben, nicht in Erfül­lung gegangen ist. Spürbar für den einzelnen Angestellten

war nur die mit der Kurzarbeit verbundene Gehaltssenkung In einer Eingabe an das Reichsarbeitsministerium hat dei Gefamtoerband deutscher Angestelltengewerkschaften da- Verbot jeglicher Mehrarbeit über die 48-Stundenwoche him aus gefordert. Dieses- Verbot soll auch die vereinbarte Mehr- arbeitszeit erfassen, die vor Jahren unter völlig anderen Ver­hältnissen von den Angestelltenverbänden zugestanden wor­den ist. Damit das Verbot auch wirksam wird, verlangen die Angestellten strenge Strafvorschriften gegenüber allen Uebertretungen. Weiterhin aber betonen die Angestellten in ihrer Eingabe, daß, wenn die Reichsregierung eine all­gemeine Arbeitszeitverkürzung einführen will, dieser Ein­griff nicht auf bestimmte Gewerbegruppen beschränkt bleiben darf, sondern für die gesamte Arbeitnehmerschaft einschließ­lich der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und einschließ­lich der gesamten Beamtenschaft, deren Arbeitszeit heute teilweise noch über die 48-Stundenwoche hinausgeht, erfol­gen muß.

Die Entscheidung der Regierung wird nicht nur von dem Verlauf der Besprechungen mit den Vertretern der Or­ganisationen beeinflußt werden, sondern auch von dem Ver­lauf der schwebenden Verhandlungen über die Erneuerung der von den Arbeitgebern gekündigten Lohntarife. Wenn diese Lohntarife in einem großen Umfang und für zahlreiche Arbeitnehmer eine weitere erhebliche Gehalts- und Lohnkür­zung ergeben, dann wird die Reichsregierung entsprechend ihrer bisherigen Haltung von einer allgemeinen Arbeits­zeitverkürzung durch Regierungsverordnung absehen müssen.

Rechtsloalition in Preußen?

Der neue Preußische Landtag wird binnen Monatsfrist zusammentreten. Am 24. Mai will das Kabinett Braun in der Eröffnun^^nnn hem Parlament feinen Rücktritt tvih teilen. Den Parteien bleiben also gut vier Wochen griff, sich über die Nachfolge schlüssig zu werden. Wenn einige Berliner Rechtsblätter richtig informiert sind, dürften die ersten Ver­handlungen zwischen den Nationalsozialisten und dem Zen­trum über die Möglichkeit einer Neuordnung der preußischen Verhältnisse recht bald in Fluh kommen. Eine erste Anfrage der Nationalsozialisten, ob das Zentrum zu gemeinsamen Be­sprechungen bereit sei, soll bereits bei der preußischen Zen­trumsfraktion erfolgt sein. Von anderer Seite wird dies bestritten und behauptet, daß vorläufig nicht damit zu rech­nen sei, daß irgendwelche parteiamtlichen Verhandlungen zwischen der preußischen Zentrumsfraktion und den Natio­nalsozialisten beginnen könnten. In Zentrumskreisen erklärt man, daß vor der Rückkehr des Reichskanzlers aus Genf überhaupt keine Verhandlungen aufgenommen werden könn­ten. Erst nach einer eingehenden Aussprache der maßgeb­lichen Zentrumsführer mit dem Reichskanzler werde sich klä­ren, was für eine Haltung die Partei künftig einnehmen werde. Wie dem auch sei, auf alle Fälle wird eine Klärung der politischen Verhältnisse in Preußen erst in einigen Wo­chen eintreten. Mit einer schnellen Lösung rechnet in Berliner parlamentarischen Kreisen niemand mehr, trotzdem der Reichskanzler, der Führer der Zentrumspartei, Prälat Kaas, und auch Adolf Hitler schon für Donnerstag oder Freitag in Berlin erwartet werden.

Unterdessen werden die Regierungsmöglichkeiten in Ber­lin auf das eifrigste erörtert. Allgemein ist man sich darüber im klaren, daß eine tragfähige parlamentarische Regierung nur möglich ist, wenn sich Nationalsozialisten, Deutsch­nationale und Zentrum zu einer Rechtskoalition zusammen­finden. Die Erklärung des Zentrums zum Wahlergeb­nis stellt unzweideutig fest, daß es zur Beteiligung an einer derartigen Verbindung bereit ist, wenn sich die Nationalsozialisten bereit erklären, im Rahmen der von der Verfassung gezogenen Grenzen in der Regierung zu arbei­ten. Das Zentrum hat weiter erklärt, daß es bei der Be­setzung des einflußreichen Postens des Landtagspräsidenten nach dem parlamentarischen Brauch verfahren werde, wo­nach der stärksten Partei das Amt des Präsidenten zustehe. Es werde aber nur dann für einen Nationalsozialisten als Landtagspräsidenten stimmen können, wenn die National­sozialisten gemäß dem parlamentarischen Brauch nicht die Wahl des von der Sozialdemokratie als zweitstärkster Par­tei zu stellenden Ersten Vizepräsidenten unmöglich machen Von nationalsozialistischer Seite liegt bisher nur eine maß­gebliche Erklärung, die auf Lösungsmöglichkeiten deutet, vor, und zwar die des Abgeordneten Kube, der gesagt hat, daß die Nationalsozialisten bereit seien, in Preußen die Regie­rung zu übernehmen und mit jedem zusammenzuarbeiten der ein nationales, von sozialistischem Gerechtigkeitssinn er­fülltes und von kräftigem Geist veredeltes Preußen wolle

Ob die kommenden Verhandlungen in Preußen mit der Bildung einer Rechtskoalition abschließen, oder ob auf län­gere Zeit hinaus eine geschäftsführende Regierung mit dem Ziel« einer nochmaligen Wahl das Ruder in Preußen füh­ren wird, steht noch dahin. Für nicht gangbar halten wir jedenfalls den Weg, den das Zentralkomitee der Kommuni­stischen Partei mit einer Erklärung über die Notwendigkeit der Zusammenarbeit allerArbeiterorganisationen" offen­bar erschließen will. Man vermutet tatsächlich, daß die Kommunisten nicht abgeneigt sind, durch Stützung der Wei­marer Koalition die Bildung einer Rechtsregierung unter allen Umständen unmöglich zu machen.

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Brm bleibt bis 24. Mai

Eine Erklärung der preußischen Staatsregierung.

Berlin, 27. April.

DerAmtliche Preußische Pressedienst" teilt mit:

Das preußische Staatsministerium hat auf Grund des Artikels 17 der preußischen Berfassung beschlossen, den neuen Landtag zum 24. Mai d. 3. einzuberufen und ihm als verfassungsmäßige Folge aus dem Ausfall der Wahlen sei­nen Rücktritt in seiner Gesamtheit mitzuteilen. Bis zur Neuwahl des Ministerpräsidenten und der Uebernahme der Geschäfte durch eine neue Regierung ist das Staatsminisie- rium auf Grund des Artikels 59 der Verfassung verpflichtet, im Amte zu bleiben.

Eine frühere Einberufung des Landtags als zum 24. Mai ist abgesehen davon, daß die Legislaturperiode des alten Landtages bis zum 20. Mai läuft, aus technischen Gründen unmöglich. Auch eine Auflösung des jetzigen Landtages kann den Termin nicht verfrühen, denn der Landtag kann nicht eher zusammentreten, bis ein den Be­stimmungen des Landeswahlgesetzes entsprechendes endgül­tiges amtliches Wahlergebnis zusammen mit den Annahme­erklärungen der einzelnen gewählten Abgeordneten vorliegt Gemäß § 35 des Landeswahlgesetzes verzögert sich die Fest- stellung des endgültigen Wahlergebnisses deshalb, weil die Erklärung der einzelnen Parteien abgewartet werden muß, welche ihrer Kandidaten der Landesliste zu Abgeordneten vorgeschlagen werden.

Denn während früher die Abgeordneten der Landes­liste automatisch aufrückten, wenn ihre Vorgänger ihren Kreiswahlvorschlag angenommen hatten, ist jetzt unter Außerachtlassung der Reihenfolge die Bestimmung der Ab- geordneten aus der Landesliste der Entscheiduna der Par- retw miw*»^^ ;^ deshalb erst eine achttägige Cntscheidungsfrist der Parteien abwarten, ehe er an einzelne Abgeordnete mit der Frage Herantritt ob sie die Wahl aus der Landesliste annehmen. Endlich kann der Landtag weder unmittelbar vor noch unmittel­bar nach Pfingsten, das auf den 15. und 16. Mai fällt, einberufen werden.

Wahlkuriosa

Parteien ohne Stimmen.

Berlin, 27. April.

Als ein Wahlkuriosum verdient die Tatsache verzeichnel zu werden, daß von den 37 eingereichten Listen für die preu­ßische Landtagswahl drei Listen überhaupt ohne jegliche Stimmen blieben. Selbst diejenigen, die diese Listen einge­reicht haben, stimmten nicht für ihre Liste.

Es handelt sich dabei um die ListeHöchstgehalt der Beamten 5000 Mark" und um die Liste 26Radikale Par­tei" (Bewegung für gesetzliche Geburtenregelung und Wohl­stand). Auch die zuletzt eingereichte Liste Nr. 37Mensch- Heits-Partei" blieb in allen 23 preußischen Wahlkreisen ohne eine einzige Stimme. Die Liste 34Aktivistische Notgemein­schaft der Hypothekengläubiger" und dieDeutsche Kampf­partei gegen Inflation und Falschgeld-Politik" konnten es jedenfalls noch auf 234 bzw. 308 Stimmen bringen. Be­merkenswert ist weiterhin, daß diePreußisch-Litauische Volkspartei", die der Vifte derNationalen Minderheiten in Deutschland" angeschlossen war, insgesamt in Ostpreußen und im ganzen Reich nicht mehr als 363 Stimmen auf sich vereinigen konnte.

Hittdenburgs zweite Amtsperiode keine zweite Eidesleiftnng.

Berlin, 27. April.

Wie verlautet, soll die zweite Amtsperiode des Reichs- Präsidenten von Hindenburg in einer feierlichen Weise ein­geleitet werden. Die Reichsregierung wird einen Flaggen- schmuck anordnen, und die Länderregierungen werden das gleiche tun. Es ist weiter in Aussicht genommen, daß ein Gottesdienst im Dom stattfinden wird, an dem der Reichs­präsident von Hindenburg teilnehmen wird Die Reichswehr wird es sich nicht nehmen lassen, ihrem Oberbefehlshaber aus Anlaß feiner zweiten Amtsperiode militärische Ehren zu erweisen, außerdem dürfte ein Empfang der Reichsregie- rung und des Reichstagspräsidiums stattfinden.

Die Frage der Eidesleistung wird dadurch geklärt sein, daß der Reichspräsident von hindenburg als Staatsober­haupt selbst der Auffassung ist, daß aus ethischen und reli­giösen Gründen ihn der einmal geleistete Eid für immer bindet.

Der Reichspräsident hat in seiner Kundgebung aus An­laß der Wahl auf den von ihm geleisteten Eid bereits hin­gewiesen. Auch wenn der Artikel 42 der Weimarer Ver­fassung, der die Eidesfrage regelt, der amerikanischen Ver­fassung nachgebildet worden ist, so braucht man sich keines­falls hier sklavisch an dieses Vorbild zu halten. In den Vereinigten Staaten ist es allerdings die Regel, daß der wiedergewählt« Präsident aufs neue den Eid leistet.