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hersfe! öer Tageblatt

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tzersfelöer Kreisblatt

Amtlicher Anzeiger Dr ven Kreis Hersfelö

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Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei in tzersfelb, Mitglied des VDIV.

Nr. 64

Mittwoch, den 16. März 1932

82. Jahrgang

Burgfrieden über Ostern

Die Reichsregierung wird für die Karwoche und die ersten Tage nach Ostern Burgsrieden verfügen

DurtWhrMg der vklhilke

Eine neue Ausführungsverordnung.

Berlin, 16. März.

Im Reichsgesetzblatt vom 14. März wird eine Verord­nung zur Durchführung des Osthilfegesetzes veröffentlicht, die vom Reichskanzler B r ü n i n g und dem Reichskommissar für die Osthilfe Schlange-Schöningen unterzeichnet ist. Die allgemeinen Bestimmungen der Verordnung besagen u. a. folgendes: Die landwirtschaftliche Entschuldung im Osthilfegebiet ist nach Richtlinien durchzuführen, die der Reichskommissar für die Osthilfe erläßt.

Soweit der Entschuldungsplan unbare Befriedigung vorfreht, ist der Gläubiger verpflichtet, Osthilfe-Entschul- dungsbriefe anzunehmen. Die Hingabe von Osthilfe-Ent- schuldungsbriefen hat die gleiche Wirkung wie die Zahlung einer Geldsumme in Höhe des Nennbetrages der Entfchul- dungsbriefe. War der Betriebsinhaber für eine Verbind- lichkeit eine Wechselverpflichtung eingegangen, so erstreckt sich die Regelung, die in dem Entschuldungsplan über die Ver­bindlichkeit getroffen ist, auch auf die Verpflichtung des Be- triebsrnhabers aus dem Wechsel. Die einer Wechselerpflich- tung zugrunde liegende Verbindlichkeit wird auch dadurch getilgt, daß die in dem Entschuldungsplan festgesetzte Abfin- düng an den Inhaber des Wechsels gezahlt wird. Dieser ist verpflichtet, Osthilfe-Entschuldungsbriefe zum Nennbetrag anzunehmen. Soweit eine Wechfelverpflichtung des Be­triebsinhabers durch Herabsetzung im Entschuldungsplan er­lischt, bleiben die Verbindlichkeiten der übrigen Wechselver- pflichteten unberührt. Der Wechselinhaber kann aus der Verpflichtung, Osthilfeentschuldungsbriefe anzunehmen, Re- greszansprüche gegen seine Vormänner nicht herleiten.

Werden Forderungen von Gläubigern eines landwirt­schaftlichen Betriebes im Entschuldungsplan herabgesetzt, so werden die Rechte der Gläubiger gegen ^.stschuldner und ^T^u^p^Ss^eu^

einem für die Forderung bestehenden Pfandrecht, aus einer > für sie bestehenden Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld oder aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormer­kung, sofern die Sicherheiten nicht von dem Betriebsinhader, sondern von einer anderen Seite bestellt sind. Die Durch­führung der einzelnen Entschuldungsfälle auf Grund des Osthilfegesetze, der Sicherungsverordnung und der Entschul- dungsverordnung unterliegt der Prüfung durch den Rech­nungshof des Deutschen Reiches. Die Bank für Deutlet Industrie-Obligationen (Jndustriebank) kann, soweit sie auf Grund des Osthilfegesetzes, des Jndustriebankgesetzes, der Sicherungsverordnung oder der Entschuldungsverordnung an der landwirtschaftlichen Entschuldung beteiligt ist, die Durch­führung der Entschuldungsmaßnahmen mit Zustimmung des Reichskommissars für die Osthilfe ganz oder teilweise einer Bankanstalt zur selbständigen Erledigung übertragen.

Der Reichskommissar für die Osthilf« ernennt zur Wahr­nehmung der Reichsaufsicht über die Deutsche Rentenbank, Abteilung Osthilfe, einen besonderen Kommissar.

Die Osthilfe-Entschuldungsbriefe lauten auf den Inha­ber und werden auf Reichsmark ausgestellt. Die Entfchnl- dungsbriefe werden in Stücken von 200, 500, 1000, 3000, 5000 und 10 000 RM. ausgegeben. Die Osthilfe-Entfchul- dungsbriefe werde« von der Deutschen Rentenbank, Abtei­lung Osthilfe, ausgestellt und müssen mit der Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder der Deutschen Rentenbank ver­sehen sein. Die nach § 2 der Entschuldungsverordnung ein- zutragenden Hypotheken sind auch auf die Beträge zu er­strecken, die die Gläubiger des zu entschuldenden Betriebes in bar erhalten. Die Industriebank ist berechtigt, in Höhe der im Entschuldungsverfahren zur Auszahlung gelangen­den Barbeträge Entschuldungshypolheken aus der treuhän- derifchen Verwaltung in Verwaltung für eigene Rechnung zu übernehmen, sofern der Gesamtbetrag der in der treu- händerischen Verwaltung verbleibenden Hypotheken den Ge­samtbetrag der umlaufenden Enkschuldungsbriefe übersteigt. Die Jndustriebank ist verpflichtet, aus den in eigene Ver­waltung übernommenen Hypotheken für die Deckung Ersatz- hypotheken zu stellen, wenn bei den zur Deckung gehörenden Hypotheken Ausfälle eintreten und die umlaufenden Lnt- schuldungsbriefe dadurch die verbleibende Deckung über­schreiten.

Die Zins- und Tilgungsbeträge der von der Industrie- bank in Verwaltung für eigene Rechnung übernommenen Hypotheken sind unter entsprechender Anwendung des § 4 der Entschuloungsverordung für die Verzinsung und Ein­lösung der Entschuldungsbriefe zu verwenden. Der Reichs- kommissar für die Osthilfe bestellt für die im § 2 der Ent­schuldungsverordnung vorgesehene Deckungsmasse einen Treuhänder sowie einen oder mehrere Stellvertreter. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden. Die Verord­nung erläutert dann im einzelnen die Aufgaben des Treu­händers.

Ein weiteres Kapitel der Verordnung beschäftigt sich mit der Bereitstellung der zur Einlösung der Osthilfe-Entschul­dungsbriefe erforderlichen Beträge.

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung jn Kraft.

Kownos neuester Vorstoß

Die Wemelaukonomie sollausgelegk" werden.

Kowno, 16. März

Gouverneur Werkys erklärte in einer Unterredung, daß die Regierung zurVerhütung weiterer Konflikte" mit den autonomen Behörden des Memelgebiets jetzt ein Gesetz sowie verschiedene Ausführungsbestimmungen zum Memelstatut vorbereite. Die Ausarbeitung des Gesetzes erfolge im Ein­vernehmen mit den Signatar-Wächten, mit denen die lilau- ifche Regierung in ständiger Fühlung stehe. Wie der Gou­verneur betonte, soll durch die Ausführungsbestimmungen eine Reihedehnbarer Begriffe" des Statutsklargestellt" werden. Bei diesem Gesetz handelt es sich um die bereits viel erörterten und vom litauischen Staatsrat schon von zwei wahren ausgearbeiteten 12 Gesetzentwürfe, die nunmehr in einem Gesetz zusammengefaßt werden sollen. Die 12 Gesetze waren seinerzeit den Unkerzeichnermächten zur Begutachtung unterbreitet worden, wurden aber wegen der das Wemel- statut verletzenden Fassung damals bis zu vier Fünfteln ab­gelehnt.

Gouverneur Merkys erklärte noch, daß die Angelegen­heit Böttcher der Staatsanwaltschaft des Obersten Tribu­nals übergeben werde, die jetzt zu entscheiden habe, ob und vor welchem Gericht ein Verfahren gegen Böttcher wegen Amtsvergehens stattfinden soll.

Deutscher Protest

Die Reichsregierung hat die nötigen Schritte gegen das litauische Vorgehen in Memel unternommen und sowohl ««Ä'ww'Hhe^^ genaue Darstellung der Sachlage überreichen lassen.

Die Reichsregierung hat verlangt, daß sofort Maßnah­men getroffen werden, um die statutenmäßigen Zu­stände im Memelgebiet wiederherzustellen.

Die Verantwortung der Signatarmächte für die weitere Entwicklung im Memelgebiet kann nicht scharf genug be­tont werden. Für die Signatarmächte ergeben sich nicht nur Verpflichtungen aus dem Memelstatut, sondern auch aus dem Beschluß des Völkerbundsrates, der von allen Groß­mächten unterzeichnet worden ist und die Schaffung eines gesetzmäßigen Direktoriums fordert. Die Reichsregierung hat bisher über Repressivmaßnahmen gegen Litauen keine Beschlüsse gefaßt.

Angesichts der Haltung Litauens ist es aber möglich, daß Repressivmaßnahmen jetzt nicht mehr lange auf sich warten lassen werden.

Auch die diplomatischen Fühlungnahmen wegen der grund­sätzlichen Klärung der Vorgänge im Memelgebiet sind noch immer nicht abgeschlossen, so daß eine Entscheidung dar­über, ob der Haager Gerichtshof oder ein besonderes Schiedsgericht mit der Untersuchung betraut werden, noch einige Tage auf sich warten lassen wird. Deutscherseits wird nach wie vor die Anrufung des Haager Gerichtshofes als das Wünschenswerteste bezeichnet.

Berechtigtes Mißtrauen

Englische Kritik am Vorschlag einer internationalen Luftpolizei

London, 16. März.

Bei der Beratung des Luftfahrtbudgets fand der Unter­staatssekretär für Luftfahrt, Sassoon, sehr entscheidende Worte zugunsten der Ziele der Abrüstungskonfe- r e n z. Dabei kam er auch auf die beiden dort vorgeschlage­nen Methoden einer Abrüstung bzw. Jnternationalisierung der Luftstreitkräfte zu sprechen.Haben wir", fragt« Sassoon bei der Besprechung des Vorschlages von Tardieu,hin­reichendes Vertrauen zu irgendeiner internationalen Orga­nisation, um dem Gedanken näher treten zu können, dieser Organisation die Sicherheit des britischen Empire oder die der acht Millionen Londoner anzuoertrauen? Offenge­standen, nein!

Andererseits wird der Vorschlag einer Abschaffung der gesamten Militärluftfahrzeuge zur Folge haben, daß die Herrschaft in der Luft an das Land übergeht, das die stärkste Zivilluftfahrt besitzt. Beide Vorschläge haben also ihre Schwierigkeiten."

England gegenZwangs "-Erzeugnisie

London. Der konservative Abgeordnete Locker Lampson ersuchte das Unterhaus, durch Gesetz die Einfuhr von Erzeug­nissen aus Zwangsarbeit zu verbieten. Lampson begründete seinen Antrag damit, daß mandiesen Handel mit Men­schenfleisch und Menschenblut" in der Sowjetunion unter­binden müsse. Das Unterhaus nahm die Vorlage in erster Lesu ng an. i

Burgsrieden!

Berlin, 16. März

Die Reichsregierung plant für die Osterzeit einen ähn­lichen politischen Burgfrieden vorzuschlagen, wie er schon zu Weihnachten eingeführt worden war. Wie verlautet, soll der Burgfrieden jedoch nicht auf die Karwoche beschränkt blei­ben, sondern noch auf einige Tage über Ostern hinaus aus­gedehnt werden.

*

Man wird behaupten dürfen, daß eine solche Absicht in allen Bevölkerungskreisen Zustimmung finden wird. Der zurückliegende Wahlkampf für den ersten Wahlgang zur Hindenburgwahl war an sich kurz, aber außerordentlich heftig. Er hat die politischen Leidenschaften aufgewühlt und eine Zuspitzung der innerpolitischen Gegensätze im Gefolge gehabt, wie wir es in ähnlichem Ausmaß kaum je erfahren haben. Man ist in politischen Kreisen ohne Unterschied der Parteien vielfach der Meinung, daß man den Kampf des­halb etwas überspitzt hat, weil es sich nicht so sehr um die Frage einer Systemänderung sondern im letzten Grund« um eine Prestigefrage handelte, die durch taktische Ungeschicklichkeit aufgeworfen worden ist. Die Parteien haben sich dabei ziemlich stark ausgegeben, sowohl in der politischen Fragestellung wie auch in der Kassen- frage. Der Ausgang der Wahl hat zudem ein so eigen­artiges Ergebnis gehabt, daß gerade den unterlegenen Par­teien eine Atempause willkommen sein dürfte, damit sie sich darüber klar werden können, was für den zweiten Wahl­gang geschehen soll.

Von nationalsozialistischer Seite ist zwar die sofortige Wiederaufnahme des Kampefs angekündigt worden; bevor dieser Kampf aber wirklich einsetzt, muß Klarheit darüber geschaffen werden, ob und unter welchen Bedingungen die liaWMiiiii;;^1» fassung zu sein, daß angesichts der Stimmverhältnisse des ersten Wahlganges ein zweiter Wahlgang sich erübrigt, da an der Wiederwahl Hindenburgs jetzt kaum noch gezwei­felt werden kann. Für die einzelnen Parteien, vor allem auch für die des Hindenburg-Blockes werden zudem durch die dichtbevorstehenden Preußenwahlen Fragen aufgewor­fen, die nach wesentlich anderen Gesichtspunkten zu ent­scheiden sind als bei der Präsidentenwahl.

Eine Atempause durch Einlegung eines politischen Burg­friedens während der Osterwoche erscheint deshalb auch vom rein parteipolitischen Gesichtspunkt als erwünscht, ganz ab­gesehen davon, daß es dem Empfinden der Mehrheit des deutschen Volkes nicht entsprechen würde, wenn die Kar­woche durch garstiges Parteigezänk in Versammlungen und in der Presse profaniert würde.

Der zweite Wahlgang

Reichswahlausschutz am Freitag.

Berlin, 16. März.

Der Reichswahlleiter hat zur Feststellung des Ergeb- nisses des ersten Wahlganges zur Reichspräfidentenwahl den Reichswahlausschuß für den kommenden Freitag einberufen. Der Reichswahlleiter wird dem Reichswahlausschuß alsdann Bericht erstatten. Der Bericht wird das vorläufige Ergebnis enthalten und die Tatsache, daß es keinem der Reichspräsi­dentschaftskandidaten gelungen ist, die absolute Mehrheit zu erhalten. Schließt sich der Reichswahlausschuß dieser Fest- stellung an, so wird der Reichswahlleiter seinen Bericht mit diesem Votum dem Reichsinnenminister vorlegen. Wenn der Reichsminister des Innern gegen diese Feststellung des Be­richts keine Bedenken hat, so wird er dann von sich aus die notwendigen Anweisungen geben, den zweiten Wahlgang zur Reichspräsidentenwahl an dem vom Reichstag beschlos­senen Termin, nämlich dem 10. April, vorzunehmen.

Eine nochmalige Beibringung der 20 000 Stimmen für die Kandidaten ist nicht notwendig. Es genügen für diesen Fall 20 Unterschriften, wenn es sich um die gleichen Per­sonen handelt, die bereits den ersten Wahlgang für den Kandidaten unterzeichnet haben. Oberbürgermeister Sahm und sein Vertreter, Reichsgerichtspräsident a. D. Simons, werden als Vertrauensmann und Stellvertreter demzufolge den Wahlvorschlag Hindenburg noch einmal einreichen.

Entspannung im Fernen Osten?

Paris, 16. März.

Wi« die Agentur Jndopacifiqu« aus Schanghai be­richtet, haben die chinesisch-japanischen Verhandlungen, die am Montag in Anwesenheit der diplomatischen Vertveter Englands, der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Ita­liens geführt wurden, zur Abfassung einer g e m « i n s a - men Interpretation der Völkerbundsentschließung vom 4. März geführt. Die chinesische und japanische Dele- gation haben ihren Regierungen den Text zur Begutachtung uniei^breliet. ^ chinesische Delegation nicht mehr

auf der Zurückziehung der japanischen Truppen aus Ehtna vor Beginn der Verhandlungen bestehen. J