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tzersfelöer Kreisblatt
Amtlicher Anzeiger Dr ven Kreis Hersfelö
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Nr. 64
Mittwoch, den 16. März 1932
82. Jahrgang
Burgfrieden über Ostern
Die Reichsregierung wird für die Karwoche und die ersten Tage nach Ostern Burgsrieden verfügen
DurtWhrMg der vklhilke
Eine neue Ausführungsverordnung.
Berlin, 16. März.
Im Reichsgesetzblatt vom 14. März wird eine Verordnung zur Durchführung des Osthilfegesetzes veröffentlicht, die vom Reichskanzler B r ü n i n g und dem Reichskommissar für die Osthilfe Schlange-Schöningen unterzeichnet ist. Die allgemeinen Bestimmungen der Verordnung besagen u. a. folgendes: Die landwirtschaftliche Entschuldung im Osthilfegebiet ist nach Richtlinien durchzuführen, die der Reichskommissar für die Osthilfe erläßt.
Soweit der Entschuldungsplan unbare Befriedigung vorfreht, ist der Gläubiger verpflichtet, Osthilfe-Entschul- dungsbriefe anzunehmen. Die Hingabe von Osthilfe-Ent- schuldungsbriefen hat die gleiche Wirkung wie die Zahlung einer Geldsumme in Höhe des Nennbetrages der Entfchul- dungsbriefe. War der Betriebsinhaber für eine Verbind- lichkeit eine Wechselverpflichtung eingegangen, so erstreckt sich die Regelung, die in dem Entschuldungsplan über die Verbindlichkeit getroffen ist, auch auf die Verpflichtung des Be- triebsrnhabers aus dem Wechsel. Die einer Wechselerpflich- tung zugrunde liegende Verbindlichkeit wird auch dadurch getilgt, daß die in dem Entschuldungsplan festgesetzte Abfin- düng an den Inhaber des Wechsels gezahlt wird. Dieser ist verpflichtet, Osthilfe-Entschuldungsbriefe zum Nennbetrag anzunehmen. Soweit eine Wechfelverpflichtung des Betriebsinhabers durch Herabsetzung im Entschuldungsplan erlischt, bleiben die Verbindlichkeiten der übrigen Wechselver- pflichteten unberührt. Der Wechselinhaber kann aus der Verpflichtung, Osthilfeentschuldungsbriefe anzunehmen, Re- greszansprüche gegen seine Vormänner nicht herleiten.
Werden Forderungen von Gläubigern eines landwirtschaftlichen Betriebes im Entschuldungsplan herabgesetzt, so werden die Rechte der Gläubiger gegen ^.stschuldner und ^T^u^p^Ss^eu^
einem für die Forderung bestehenden Pfandrecht, aus einer > für sie bestehenden Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld oder aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung, sofern die Sicherheiten nicht von dem Betriebsinhader, sondern von einer anderen Seite bestellt sind. Die Durchführung der einzelnen Entschuldungsfälle auf Grund des Osthilfegesetze, der Sicherungsverordnung und der Entschul- dungsverordnung unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof des Deutschen Reiches. Die Bank für Deutlet Industrie-Obligationen (Jndustriebank) kann, soweit sie auf Grund des Osthilfegesetzes, des Jndustriebankgesetzes, der Sicherungsverordnung oder der Entschuldungsverordnung an der landwirtschaftlichen Entschuldung beteiligt ist, die Durchführung der Entschuldungsmaßnahmen mit Zustimmung des Reichskommissars für die Osthilfe ganz oder teilweise einer Bankanstalt zur selbständigen Erledigung übertragen.
Der Reichskommissar für die Osthilf« ernennt zur Wahrnehmung der Reichsaufsicht über die Deutsche Rentenbank, Abteilung Osthilfe, einen besonderen Kommissar.
Die Osthilfe-Entschuldungsbriefe lauten auf den Inhaber und werden auf Reichsmark ausgestellt. Die Entfchnl- dungsbriefe werden in Stücken von 200, 500, 1000, 3000, 5000 und 10 000 RM. ausgegeben. Die Osthilfe-Entfchul- dungsbriefe werde« von der Deutschen Rentenbank, Abteilung Osthilfe, ausgestellt und müssen mit der Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder der Deutschen Rentenbank versehen sein. Die nach § 2 der Entschuldungsverordnung ein- zutragenden Hypotheken sind auch auf die Beträge zu erstrecken, die die Gläubiger des zu entschuldenden Betriebes in bar erhalten. Die Industriebank ist berechtigt, in Höhe der im Entschuldungsverfahren zur Auszahlung gelangenden Barbeträge Entschuldungshypolheken aus der treuhän- derifchen Verwaltung in Verwaltung für eigene Rechnung zu übernehmen, sofern der Gesamtbetrag der in der treu- händerischen Verwaltung verbleibenden Hypotheken den Gesamtbetrag der umlaufenden Enkschuldungsbriefe übersteigt. Die Jndustriebank ist verpflichtet, aus den in eigene Verwaltung übernommenen Hypotheken für die Deckung Ersatz- hypotheken zu stellen, wenn bei den zur Deckung gehörenden Hypotheken Ausfälle eintreten und die umlaufenden Lnt- schuldungsbriefe dadurch die verbleibende Deckung überschreiten.
Die Zins- und Tilgungsbeträge der von der Industrie- bank in Verwaltung für eigene Rechnung übernommenen Hypotheken sind unter entsprechender Anwendung des § 4 der Entschuloungsverordung für die Verzinsung und Einlösung der Entschuldungsbriefe zu verwenden. Der Reichs- kommissar für die Osthilfe bestellt für die im § 2 der Entschuldungsverordnung vorgesehene Deckungsmasse einen Treuhänder sowie einen oder mehrere Stellvertreter. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden. Die Verordnung erläutert dann im einzelnen die Aufgaben des Treuhänders.
Ein weiteres Kapitel der Verordnung beschäftigt sich mit der Bereitstellung der zur Einlösung der Osthilfe-Entschuldungsbriefe erforderlichen Beträge.
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung jn Kraft.
Kownos neuester Vorstoß
Die Wemelaukonomie soll „ausgelegk" werden.
Kowno, 16. März
Gouverneur Werkys erklärte in einer Unterredung, daß die Regierung zur „Verhütung weiterer Konflikte" mit den autonomen Behörden des Memelgebiets jetzt ein Gesetz sowie verschiedene Ausführungsbestimmungen zum Memelstatut vorbereite. Die Ausarbeitung des Gesetzes erfolge im Einvernehmen mit den Signatar-Wächten, mit denen die lilau- ifche Regierung in ständiger Fühlung stehe. Wie der Gouverneur betonte, soll durch die Ausführungsbestimmungen eine Reihe „dehnbarer Begriffe" des Statuts „klargestellt" werden. Bei diesem Gesetz handelt es sich um die bereits viel erörterten und vom litauischen Staatsrat schon von zwei wahren ausgearbeiteten 12 Gesetzentwürfe, die nunmehr in einem Gesetz zusammengefaßt werden sollen. Die 12 Gesetze waren seinerzeit den Unkerzeichnermächten zur Begutachtung unterbreitet worden, wurden aber wegen der das Wemel- statut verletzenden Fassung damals bis zu vier Fünfteln abgelehnt.
Gouverneur Merkys erklärte noch, daß die Angelegenheit Böttcher der Staatsanwaltschaft des Obersten Tribunals übergeben werde, die jetzt zu entscheiden habe, ob und vor welchem Gericht ein Verfahren gegen Böttcher wegen Amtsvergehens stattfinden soll.
Deutscher Protest
Die Reichsregierung hat die nötigen Schritte gegen das litauische Vorgehen in Memel unternommen und sowohl ««Ä'ww'Hhe^^ genaue Darstellung der Sachlage überreichen lassen.
Die Reichsregierung hat verlangt, daß sofort Maßnahmen getroffen werden, um die statutenmäßigen Zustände im Memelgebiet wiederherzustellen.
Die Verantwortung der Signatarmächte für die weitere Entwicklung im Memelgebiet kann nicht scharf genug betont werden. Für die Signatarmächte ergeben sich nicht nur Verpflichtungen aus dem Memelstatut, sondern auch aus dem Beschluß des Völkerbundsrates, der von allen Großmächten unterzeichnet worden ist und die Schaffung eines gesetzmäßigen Direktoriums fordert. Die Reichsregierung hat bisher über Repressivmaßnahmen gegen Litauen keine Beschlüsse gefaßt.
Angesichts der Haltung Litauens ist es aber möglich, daß Repressivmaßnahmen jetzt nicht mehr lange auf sich warten lassen werden.
Auch die diplomatischen Fühlungnahmen wegen der grundsätzlichen Klärung der Vorgänge im Memelgebiet sind noch immer nicht abgeschlossen, so daß eine Entscheidung darüber, ob der Haager Gerichtshof oder ein besonderes Schiedsgericht mit der Untersuchung betraut werden, noch einige Tage auf sich warten lassen wird. Deutscherseits wird nach wie vor die Anrufung des Haager Gerichtshofes als das Wünschenswerteste bezeichnet.
Berechtigtes Mißtrauen
Englische Kritik am Vorschlag einer internationalen Luftpolizei
London, 16. März.
Bei der Beratung des Luftfahrtbudgets fand der Unterstaatssekretär für Luftfahrt, Sassoon, sehr entscheidende Worte zugunsten der Ziele der Abrüstungskonfe- r e n z. Dabei kam er auch auf die beiden dort vorgeschlagenen Methoden einer Abrüstung bzw. Jnternationalisierung der Luftstreitkräfte zu sprechen. „Haben wir", fragt« Sassoon bei der Besprechung des Vorschlages von Tardieu, „hinreichendes Vertrauen zu irgendeiner internationalen Organisation, um dem Gedanken näher treten zu können, dieser Organisation die Sicherheit des britischen Empire oder die der acht Millionen Londoner anzuoertrauen? — Offengestanden, nein!
Andererseits wird der Vorschlag einer Abschaffung der gesamten Militärluftfahrzeuge zur Folge haben, daß die Herrschaft in der Luft an das Land übergeht, das die stärkste Zivilluftfahrt besitzt. Beide Vorschläge haben also ihre Schwierigkeiten."
England gegen „Zwangs "-Erzeugnisie
London. Der konservative Abgeordnete Locker Lampson ersuchte das Unterhaus, durch Gesetz die Einfuhr von Erzeugnissen aus Zwangsarbeit zu verbieten. Lampson begründete seinen Antrag damit, daß man „diesen Handel mit Menschenfleisch und Menschenblut" in der Sowjetunion unterbinden müsse. Das Unterhaus nahm die Vorlage in erster Lesu ng an. i
Burgsrieden!
Berlin, 16. März
Die Reichsregierung plant für die Osterzeit einen ähnlichen politischen Burgfrieden vorzuschlagen, wie er schon zu Weihnachten eingeführt worden war. Wie verlautet, soll der Burgfrieden jedoch nicht auf die Karwoche beschränkt bleiben, sondern noch auf einige Tage über Ostern hinaus ausgedehnt werden.
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Man wird behaupten dürfen, daß eine solche Absicht in allen Bevölkerungskreisen Zustimmung finden wird. Der zurückliegende Wahlkampf für den ersten Wahlgang zur Hindenburgwahl war an sich kurz, aber außerordentlich heftig. Er hat die politischen Leidenschaften aufgewühlt und eine Zuspitzung der innerpolitischen Gegensätze im Gefolge gehabt, wie wir es in ähnlichem Ausmaß kaum je erfahren haben. Man ist in politischen Kreisen ohne Unterschied der Parteien vielfach der Meinung, daß man den Kampf deshalb etwas überspitzt hat, weil es sich nicht so sehr um die Frage einer Systemänderung sondern im letzten Grund« um eine Prestigefrage handelte, die durch taktische Ungeschicklichkeit aufgeworfen worden ist. Die Parteien haben sich dabei ziemlich stark ausgegeben, sowohl in der politischen Fragestellung wie auch in der — Kassen- frage. Der Ausgang der Wahl hat zudem ein so eigenartiges Ergebnis gehabt, daß gerade den unterlegenen Parteien eine Atempause willkommen sein dürfte, damit sie sich darüber klar werden können, was für den zweiten Wahlgang geschehen soll.
Von nationalsozialistischer Seite ist zwar die sofortige Wiederaufnahme des Kampefs angekündigt worden; bevor dieser Kampf aber wirklich einsetzt, muß Klarheit darüber geschaffen werden, ob und unter welchen Bedingungen die liaWMiiiii;;^1» fassung zu sein, daß angesichts der Stimmverhältnisse des ersten Wahlganges ein zweiter Wahlgang sich erübrigt, da an der Wiederwahl Hindenburgs jetzt kaum noch gezweifelt werden kann. Für die einzelnen Parteien, vor allem auch für die des Hindenburg-Blockes werden zudem durch die dichtbevorstehenden Preußenwahlen Fragen aufgeworfen, die nach wesentlich anderen Gesichtspunkten zu entscheiden sind als bei der Präsidentenwahl.
Eine Atempause durch Einlegung eines politischen Burgfriedens während der Osterwoche erscheint deshalb auch vom rein parteipolitischen Gesichtspunkt als erwünscht, ganz abgesehen davon, daß es dem Empfinden der Mehrheit des deutschen Volkes nicht entsprechen würde, wenn die Karwoche durch garstiges Parteigezänk in Versammlungen und in der Presse profaniert würde.
Der zweite Wahlgang
Reichswahlausschutz am Freitag.
Berlin, 16. März.
Der Reichswahlleiter hat zur Feststellung des Ergeb- nisses des ersten Wahlganges zur Reichspräfidentenwahl den Reichswahlausschuß für den kommenden Freitag einberufen. Der Reichswahlleiter wird dem Reichswahlausschuß alsdann Bericht erstatten. Der Bericht wird das vorläufige Ergebnis enthalten und die Tatsache, daß es keinem der Reichspräsidentschaftskandidaten gelungen ist, die absolute Mehrheit zu erhalten. Schließt sich der Reichswahlausschuß dieser Fest- stellung an, so wird der Reichswahlleiter seinen Bericht mit diesem Votum dem Reichsinnenminister vorlegen. Wenn der Reichsminister des Innern gegen diese Feststellung des Berichts keine Bedenken hat, so wird er dann von sich aus die notwendigen Anweisungen geben, den zweiten Wahlgang zur Reichspräsidentenwahl an dem vom Reichstag beschlossenen Termin, nämlich dem 10. April, vorzunehmen.
Eine nochmalige Beibringung der 20 000 Stimmen für die Kandidaten ist nicht notwendig. Es genügen für diesen Fall 20 Unterschriften, wenn es sich um die gleichen Personen handelt, die bereits den ersten Wahlgang für den Kandidaten unterzeichnet haben. Oberbürgermeister Sahm und sein Vertreter, Reichsgerichtspräsident a. D. Simons, werden als Vertrauensmann und Stellvertreter demzufolge den Wahlvorschlag Hindenburg noch einmal einreichen.
Entspannung im Fernen Osten?
Paris, 16. März.
Wi« die Agentur Jndopacifiqu« aus Schanghai berichtet, haben die chinesisch-japanischen Verhandlungen, die am Montag in Anwesenheit der diplomatischen Vertveter Englands, der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Italiens geführt wurden, zur Abfassung einer g e m « i n s a - men Interpretation der Völkerbundsentschließung vom 4. März geführt. Die chinesische und japanische Dele- gation haben ihren Regierungen den Text zur Begutachtung uniei^breliet. ^ chinesische Delegation nicht mehr
auf der Zurückziehung der japanischen Truppen aus Ehtna vor Beginn der Verhandlungen bestehen. J