Hersfelöer Tageblatt
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Hersfelöer Kreisblatt
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Nr. 45
Dienstag, den 23. Februar 1932
82. Jahrgang
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Sanierung der Großbanken
Verschmelzung der Danatbank und Dresdner Bank — Fusion des Barmer Bankvereins mit der Commerz- und Privat-Bank
Rel-stagrlrile?
Der Reichstag ist für heute zu einer kurzen Tagung einberufen. Programmäßig soll er sich lediglich mit der Gesetzesvorlage über den Zeitpunkt der Reichspräsidenten w a h l beschäftigen. Die Parteien werden aber das jetzt zur Seltenheit gewordene Zusammensein des Reichstages dazu benutzen, um eine Aussprache über die allgemein« Politik der Regierung herbeizuführen. Da die Parteien der Rechtsopposition für diese Tagung ihren Beschluß, dem Reichstag fernzubleiben, aufgehoben haben, ist nicht nur mit einer recht lebhaften Aussprache zu rechnen, sondern auch mit bedeutsamen Abstimmungskämpfen. Eine Reihe von Mißtrauensanträgen gegen das Gesamtkabinett bezw. gegen einige Minister wird eine Klarstellung der Machtoer- teilung der Parteien bringen. Zudem sind in den letzten Tagen Auflösungsanträge für den Reichstag eingebracht worden. Überraschungen sind somit nicht ausgeschlossen, das um so mehr, als bekanntlich die Parteien der nationalen Opposition nur ein Ziel haben: den Sturz des Kabinetts bezw. die Aenderung des bisherigen Regimes.
Inwieweit der bekannte Groener-Erlaß über die Einstellung von Nationalsozialisten in die Reichswehr bei den jetzigen Reichstagskämpfen eine Rolle spielen wird hängt davon ab. ob sich die hinter dem Reichsbanner stehenden Parteien durch den Schriftwechsel zwischen Dr. Groe ner und dem Reichsbanner als befriedigt erklären. Hier liegt eine gewisse Gefahr für das Kabinett, das bei Annahme eines Mißtrauensvotums gegen Dr. Groener sich der Notwendigkeit einer Gesamtdemission gegenübersehen würde, nachdem der Kanzler seinerzeit hat erklären lassen, daß dieser Erlaß in vollem Einverständnis mit dem Kanzler und dem Kabinett herausgegeben wurde. Es wird jedenfalls erklärt, daß eine Aenderung oder gar Aufhebung -dLS-EMÜLL-NiM.ln Frage kommt. Auch der durch die Bierpreisfenkungsoerfügung ausgelöste allgemeine Bier- streik birgt gewisse Gefahrenmomente in sich. Denn dieser Bierpreisstreit hängt engstens zusammen mit den Maßnahmen der Regierung um die Sicherung von Wirtschaft und Finanzen. Obwohl dieser Sanierungskampf nun bereits länger als 1% Jahre währt, kann nicht behauptet werden, daß hier ein sichtbarer Erfolg erzielt werden konnte. Von einer Sicherung der Wirtschaft ist jedenfalls nicht die Rede: im vergangenen Jahre sind rund 17 000 Firmen in Konkurs gegangen, den Riesenzusammenbrüchen des vorigen Sommers folgen jetzt noch immer neue nach, und die Arbeits- l o f e n z i f f e r ist in ständigem Steigen begriffen. Eben- so wenig aber wie eine Belebung der Wirtschaft ist eine Sanierung der öffentlichen Finanzen gelungen. Einige nüchterne Ziffern lassen das klar erkennen:
Vom 1. April bis 31. Dezember 1931 sind im Reichshaushalt an Steuern, Zöllen und Verbrauchsabgaben rund 5,8 Milliarden eingenommen worden oder rund 63 Prozent des ursprünglichen und 71 Prozent des berichtigten Solls für das ganze Haushaltsjahr 1931-32. Rein rechnerisch würde sich deshalb für das laufende Haushaltsjahr eine Gesamteinnahme von 7 710 Millionen RM und damit ein Fehlbetrag von rund 460 Millionen RM ergeben Nun machen aber Steuererhöhungen, Vorverlegung der Steuertermin« usw. Mehreinnahmen von rund 465 Millionen, bezogen auf das ganze Jahr, wahrscheinlich. Dagegen wird aus der weiteren Krisenzuspitzung ein erheblicher E i n* nahmeausfall eintreten. Trotz aller Steuererhöhungen usw. haben schon in den ersten neun Monaten des laufenden Haushaltsjahres die Reichseinahmen nur 5,8 Milliarden RM betragen gegen rund 6,79 Milliarden in der entsprechenden Zeit 1929. Etwaige Mehrerträgnisse werden deshalb icher ausgeglichen durch die Einnahmerückgänge: der tat- ächliche Fehlbetrag wird höchstwahrscheinlich noch weit über )em rechnerischen' liegen, wobei die Fehlbeträge früherer Jahre noch nicht berücksichtigt sind. Allerdings verfügt das Reich noch über einige Reserven, rote 3. B. Ausprägung von Silbermünzen, Gewinnbeteiligung des Reiches an der Reichsbank usw. Diese Mittel müssen aber für das noch schwierigere künftige Haushaltsjahr zurückgehalten werden, zumal das laufende Rechnungsjahr größtenteils nur auf Grund einmaliger Einnahmen (z. B. Vorverlegung der Einzahlungstermine) das fetzige noch verhältnismäßig günstige Aussehen gewonnen hat. Allein bei der Lohn-, Einkommen- und Körperschaftssteuer wird die Verminderung des Aufkommens im künftigen Jahr auf 7 bis 800 Millionen veranschlagt. Bei der Körperschaftssteuer rechnet man nur mit 15 bis 20 Prozent des ursprünglichen Solls: ob und wie weit Mehreingänge aus der Umsatzsteuer «inen Ausgleich schaffen, bleibt abzuwarten. Diese Entwicklung ist um w unbefriedigender, als der Reichsetat auf der Ausgabenseite «ine Entlastung von 1616,5 Millionen Mark gegenüber 1928 erfahren hat, und zwar infolge des Reparationsfeierjahres
Bei den Ländern und Gemeinden schloß das Haushaltsjahr 1930 mit einem Fehlbetrag von 420 Millionen RM ab. Seit 1929 ergaben sich an Mehrbelastungen aus Erwerbslosenfürsorge, Schuldendienst, Steuerausfällen Rückgang der Werkserträge usw. rund 2100 Millionen RM Dem standen an Entlastungen gegenüber aus Gehaltskürzungen, neuen Steuern, Reichshilfe usw. rund 1800 Millionen RM, so daß das Rechnungsjahr 1981 mit einem Sesams
fehlbetrag von mindestens .300 Millionen RM ab- Ichließen wird. Künftig werden sich nicht nur aus der Gewerbesteuer usw. erhebliche Ausfälle ergeben, sondern auch aus den sogenannten nichtkonjunkturempfindlichen Einnahmen, denen Reserven nicht gegenüberstehen. Die Verminderung der Einnahmen aus den Reichssteuerüberweisungen wird wahrscheinlich mehr als 500 Millionen RM betragen. Die Einnahmen aus der Bürgersteuer werden für 1931 auf rund 225 Millionen RM mit der Tendenz stärkerer Steigerung für 1932 veranschlagt: aus der G e m e i n d e g e - tränke st euer werden sie für 1931 auf rund 350 Millionen RM geschätzt: dafür werden die Ausgaben für die Erwerbslosenfürsorge eine Erhöhung von min» bestens 3 bis 400 Millionen RM erfahren. Schon jetzt sind bei den meisten Ländern und Gemeinden die Finanzen in schlimmster Unordnung. In Preußen beispielsweise mit seinem echten Fehlbetrag« von mindestens 130 bis 140 Millionen RM wurde sogar geplant, durch Notverordnung den jetzigen Etat kurzerhand auf den neuen zu übertragen. Im ganzen sind rund 62 000 deutsche Gemeinden vorhanden. Aber wenn man auch nur die größten 500 in Rechnung zieht, so zeigt sich bereits die Unmöglichkeit, mit den heutigen Methoden eine klare Uebersicht über die Etatsverhältnisse dieser Städte zu gewinnen.
Schon heute steht fest, daß infolge des Rückganges des deutschen Volkseinkommens (von rund 75 Milliarden RM im Jahre 1929 auf rund 55 Milliarden RM im Jahre 1931 und wahrscheinlich 45 Milliarden RM im Jahre 1932). die Grenze der Besteuerungsfähigkeit erreicht ist. Das gilt auch für die indirekte Besteuerung in Gestalt der übersteigerten Kommunaltarife, für die die Einnahmen für das laufende Jahr auf 550 bis 600 Millionen RM veranschlagt werden können: das ist gegenüber dem Jahre 1928-29 «in i Rückgang von rund 10 Prozent, ein Beweis für die Unzulänglichkeit der bisherigen kommunalen Preisherabsetzung. Es wird nichts anderes als eine rücksichtslose Anpassung der fowre, besonders ' bei den Kommunen, eine Veräußerung überstüff^en öffent- lichen Besitzes übrigbleiben. Davon kann auch die Arbeitslosenfürsorge nicht ausgenommen werden. Es muß jedenfalls ein Weg beschriften werden, der erkennen läßt, daß wir die Gesundung anstreben, wobei natürlich der Fortfall der Tribute die erste Voraussetzung bleibt. Ob der Reichstag allerdings Kraft und Willen besitzt, sich hier führend einzu- schalten, muß nach allen bisherigen Erfahrungen, mehr als fraglich erscheinen.
Me MtHtMni
Berlin, 23. Februar.
Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht folgende Notverordnung des Reichspräsidenten über die Sanierung von Bankunternehmen vom 20. Februar 1932:
Auf Grund des Artikels 48 Abs. der Reichsverfassung wird verordnet:
8 1.
Die Reichsregierung ist im Hinblick auf die Wirtschaftskrise ermächtigt, zum Zwecke der Sanierung von Bankunternehmen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Sie kann für solche Zwecke insbesondere
a) das Reich an Bankunternehmen beteiligen und die erforderlichen Einlagen leisten sowie erworbene Beteiligungen veräußern,
b) Abweichungen von den Vorschriften des Handelsrechts für einzelne Fälle oder Fälle bestimmter Art zulassen,
c) Sicherheiten zu Lasten des Reichs übernehmen,
d) zu Lasten des Reichs vor Inkrafttreten dieser Verordnung übernommene Sicherheiten ablösen oder Ausschlußfristen für das Erlöschen solcher Sicherheiten sehen,
e) Beträge bis zu insgesamt 250 Millionen Reichsmark verausgaben,
f) bis zu 400 Millionen Reichsmark im Wege des Kredits beschaffen.
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Die Reichsregierung bestimmt den Zeitpunkt, in dem die Verordnung außer Kraft tritt.
Eine neue Ueberbank
Dem Wunsche höherer Stellen folgend, haben die leitenden Köpfe der deutschen Banken und ihre Helfer bis zum kleinsten Bankangestellten hinab in den letzten Wochen die Arbeit geleistet, die notwendig war, um, am 22. Februar, ihre Bilanzen vorzulegen. Jetzt wird bekannt, wie schwer die Banken unter der Krise, die den deutschen Wirtschaftskörper im Jahre 1931 getroffen hat, gelitten haben.
Umfangreiche Sanierungen und Zusammenschlüsse stehen bevor. Eine neue Mammuk-Bank, die unter starkem Regie- rungseinfluh stehen wird, wurde durch das Zusammengehen der Dresdner Bank mit der Danat Bank gegrünoel. Die Deutsche Bank und Disconko-Gesellschaft wird zwar kapitalmäßig nicht an dieses neue Unternehmen heranreichen, aber sie wird Deutschland größtes, rein privotwirtschaftlich geleitete» Bankunternehmen bleiben, _______^
Bas Ende der Danat-Nank
Von amtlicher Seite wird jetzt die seit Wochen behandelte Verschmelzung der Darmstädter und Nationalbank mit der Dresdner Bank bekanntgegeben. In einer Pressekonferenz am Montagnachmittag wurden über Vorgeschichte und Zweck der jetzt erfolgten Fusion nähere Mitteilungen gemacht. In der amtlichen Verlautbarung heißt es u. a.:
Der Aufsichksrat der Dresdner hat im Einvernehmen mit der Darmstädker und Nationalbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien, in seiner Montags-Sitzung beschlossen, daß die Dresdner Bank die Darmstädker und Nationalbank aus dem Wege der Fusion unter Ausschluß der Liquidation mit Wirkung vom 1. Januar 1932 übernimmt. Die Verschmelzung soll in der Weise vor sich gehen, daß die nach Absetzung der bei beiden Banken befindlichen eigenen Aktien verbleibenden Stammaktien der Dresdner- Bank im Verhältnis von 10 : 3 zusammengelegt werden und daß für die verbleibenden Aktien der Darmstädter und Nationalbank zusammengelegte Aktien der Dresdner Bank im Verhältnis 10 : 3 gewährt werden. Ferner werden bei der Dresdner Bank ebenfalls die Vorzugsaktien unter gleichzeitiger Umwandlung in Stammaktien im Verhältnis 3 : 2 zusammengelegt werden.
Die Dresdner Saar
die unverändert firmieren wird, wird nach der Einschmel- zung der Darmstädter und Nationalbank ein größtenteils in Reichsbesitz befindliches Aktienkapital von 220 Millionen RM und Reserven in Höhe von 30 Millionen RM aufweisen. Der Personalbestand des Instituts umfaßt etwa 13 000 Beamte. Ein Personalabbau ist unvermeidlich. Die Durchführung soll unter größter Schonung erfolgen. Der Personalabbau erklärt sich aus der Tatsache, daß die vereinigten Institute an' 50 Plätzen gleichzeitig Filialen unterhalten, die nun zusammengelegt werden müssen.
Die Darmftödter und Naiionaibanl gibt über ihre Aufsichtsratssitzung eine Mitteilung heraus, in der es u. a. heißt:
Angesichts der Vereinigung beider Banken zu einem Institut mit einem zum größten Teil in den Händen des Reiches befindlichen Aktienkapital wird die R e i ch s b ü r g- schaft gegenüber den Jnlandgläubigern der Danatbank mit dem Tage der Eintragung der Fusion ins Handelsregister und der damit erfolgten Verschmelzung f o r t f a l l e n.
Wie der Inhaber der Darmstädter und Nationalbank, Jakob Goldschmidt, noch bekanntgab, hat die Danatbank im Jahre 1931 60 Prozent der gesamten Einlagen vom 31. Dezember 1930 zurückgezahlt.
Barmer Bankverein v. Lommerz-und Privatbank
Schließlich ist gestern auch die Fusion des Darmer Bankvereins mit der Commerz- und Privatbank bekanntgegeben worden dergestalt, daß nach einem Beschluß des Vorstandes des Aufsichtsrats das Aktienkapital der Commerz- und Privatbank im Verhältnis von 10:3 zusammengelegt wird, während der Barmer Bankverein in der Commerz- und Privatbank aufgeht. Durch die Zusammenlegung des Commerz-Kapitals vermindert sich dieses auf 22,5 Millionen, wird aber auf Beschluß des Vorstandes sofort auf 80 Millionen erhöht. ■ -ix
Reorganisation der Banken
Berlin, 23. Februar.
Zu ihrem Entschluß, durch Hergabe größerer Mittel die Reorganisation der deutschen Großbanken zu ermöglichen, gibt die Reichsbank eine Mitteilung aus, deren wesentlicher Inhalt sich mit den bereit» verbreiteten Ausführungen der Reichsbankpräsidenten Dr. Luther deckt.
In der Mitteilung heißt es, daß die Reichsbank im letzten Geschäftsjahr nicht unerhebliche Gewinne gemacht hat, die nach Ausschüttung einer angemessenen Dividend« zur Verbesserung ihres inneren Status verwendet werden sollen. Dabei will sich die Reichsbank nicht darauf beschränken, diese Beträge in der Bilanz als Reserven auszuweisen. Sie hält es vielmehr für zweckmäßig, damit zur Stärkung derjenigen ihrer hauptsächlichsten Kunden beizutragen, deren Rekonstruktion zur Zeit im Vordergründe steht. Es erscheine dies als der empfehlenswerteste Weg, um die Gewinn« der Reichsbank für die Wirtschaft, aus der sie stammen, wieder nutzbar zu machen. Die Mitteilung erwähnt dann die gemeldete Mitwirkung der Golddiskontbank und die Einrichtung einer besonderen Treuhand stelle.
Die Beteiligung der Reichsbank und Golddiskontbank am privaten Bankgewerbe ist nur als vorübergehende Maß- nähme gedacht, die ihre Begründung lediglich darin findet/ daß das erforderliche private Kapital zur Rekonstruktion der Banken in Deutschland jetzt nicht zur Verfügung steht. So- bald diese Möglichkeit eintritt, sollen die übernommenen Aktien wieder abgestohen und im Publikum untergebracht werden. _____ ______ _ __ j