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Reisfelder Kreisblatt

Amtlicher Anzeiger Dr den Kreis Reisfeld

Nr. 44

Montag, den 22. Februar 1932

82. Jahrgang

Litauens Rechtsbruch vor dem Rat

Scharfe Anklagerede des deutschen Vertreters Rechtfertigungsversuch Litauens

Erricht Wer Litauen

Deutsche Anklage vor dem Rat Haager Urteil im Memelkonflikt?

Genf, 21. Februar.

In der Aussprache im Völkerbundsral über die Memel. frage verlangte der Berichterstatter, Eolban. in feinem Vor­schlag an den Rat Feststellung der jetzigen anormalen Lag« im Memelgebiet, dringende Maßnahmen, um eine weitere Verschärfung der Lage zu verhindern, und sofortige Bildung eines verfassungsmäßigen Direktoriums auf der Grundlagi des Vertrauens des Landtags. Dieses Direktorium müsse sich unverzüglich dem Landtag vorstellen. Der Rat müsse darauf dringen, daß endlich der gesetzliche Zustand im Me­melgebiet wiederhergestellt werde entsprechend den Bestim­mungen des Memelabkommens. Iur Klärung der Rechts­frage schlug der Berichterstatter vor, ein Gutachten des Haager Gerichtshofs einzuholen.

Der litauische Außenminister Zaunius lehnte den Bericht ab. Er behauptete, die gegenwärtige Mehrheit im Landtag stände unter fremdem Einfluß. Die litauische Regierung werde daher zu einer Auflösung des Landtags schreiten müssen.

Steatsfefreter von Bilaw

gab dann in ungewöhnlich scharfem Ton eine längere Er­klärung ab, in der er darauf hinwies, daß '.ohne jede recht­liche Begründung seit Jahren im Memelgebiet ein Kriegs­zustand herrsche, daß die litauische Regierung die in der Autonomie festaeleate Presse-, Versammlung- und persön-

Freiheit eingeschränkt habe und Schutztruppen aus landfremden Elementen gebildet worden seien, die nur ein Machtmittel in den Händen des Gouverneurs seien, um die Bevölkerung dem Willen des Gouverneurs gefügig zu machen. Von Bülow nannte dann den Namen des Panzer­wagens, den die litauische Regierung in Memel zur Ein­schüchterung der Bevölkerung benutze. Seit Jahren liegen fortgesetzte planmäßige Eingriffe der litauischen Regierung gegen die Memelautonomie vor.

Unter der Gewalt Sounds

Das Verbot der Reife der Mitglieder des Landtags nach Genf fei ein deutlicher Beweis dafür, daß die litauische Re­gierung offensichtlich alles Interesse habe, den wahren Zu­stand im Memelgebiet zu verschleiern. Leider habe der Völ­kerbund es nicht für notwendig gehalten, sich für diese Frage zu interessieren. Völlig unhaltbar sei der gegenwärtige Zu­stand im Memelgebiet. Die finanziellen Beziehungen zwi­schen Litauen und dem Memelgebiet seien seit Jahren in Unordnung. Der Rat müsse jetzt also auch diese Frage in Ordnung bringen. Die Bildung des verfassungsmäßigen letzten Direktoriums fei nur unter dem Druck des Rats er­folgt. Obwohl das Direktorium vom Landtag gebildet wor­den sei, habe die litauische Regierung, ohne ein Verfahren einzuleiten, den Präsidenten des Landtags verhaftet, die Mitglieder ihres Amtes enthoben. Die Erklärung des litau­ischen Außenministers, daß Neuwahlen vorgenommen wer­den müßten, stelle einen neuen Bruch der Memel-Autono- mie vor. Er müsse in aller Form Verwahrung gegen diese Absicht einlegen.

Der Berichterstatter habe einen Bericht vorgelegt, in dem der Ernst der Lage im Memelgebiet und die Dringlich­keit der Abhilfe anerkannt werden.

Verletzung des Memelstatuks

In dem Vorgehen der litauischen Regierung liege zwei­fellos eine Verletzung des Memelstaluts. Die Weigerung Litauens, diese Frage der Entscheidung der höchsten In­stanz w unterbreiten, flehe mit jedem Rechtsempfinden in Widerspruch. Abgesehen oavdn, daß die Haltung Litauens kein Beweis für die Richtigkeit der litauischen These zu sein scheine, müsse er entschieden Verwahrung gegen diese Hal­tung der litauischen Regierung einlegen. Dem Völkerbund komme nach Artikel 17 Absatz 1 des Statuts die Rolle eines Hüters des Statuts zu. Er sollte danach in der Lage sein, geschehenes Anrecht wiedergutzumachen, wenn der Artikel 17 nicht bloß ein Trugbild sein solle.

Die Voraussetzungen des Artikels 17 Absatz 1 liegen vor. Sollte infolge wirklicher und vermeintlicher Mängel des Statuts der Rat außerstande sein, die Aufgabe zu er­füllen, die ihm das Statut zuweist, mehr noch, sollte* er außerstande sein, eine Aufgabe zu erfüllen, die die Welt­öffentlichkeit von ihm erwartet, die Erfüllung der Verträge zu gewährleisten, gefährdete Volksteile vor Entrechtung zu schützen, Rechtsbrüche wiedergutzumachen? Es hat keinen Zweck, daß wir uns über den Ernst der Lage täuschen. Wir haben einen ausgezeichneten Berichterstatter gewählt, der zur Beurteilung der vorliegenden Frage berufen erscheint und dem die hervorragendsten Juristen der Unterzeichner­mächte zur Seite gestanden haben, die, wie wir wissen, die größte Mühe haben, der Sache Herr zu werden. Es ist ihnen offensichtlich nicht gelungen, und das ist nicht ihre

Warnung an den Völkerbund

Ich warne dringend davor, sich mit einem solchen Ver­sagen des Völkerbundsmechanismus und des Memelstatuls abzufinden. Es hat keinen Zweck, daß wir die Auswirkun­gen eines derartigen Mißerfolges beschönigen. Wir würden damit weder uns noch die Oeffentlichkeit oder wenigstens die unmittelbar davon Betroffenen, die Memelländer, täuschen, wir dürfen uns aber nicht dabei beruhigen, daß es etwa bei einem solchen negativen Ergebnis sein Bewenden behalten kann. Das wäre für den Völkerbund fast ebenso nieder­schmetternd wie für die Memelländer, die so gut wie rest­los der Willkür einer ihr nicht wohlgesinnten Obrigkeit aus­gesetzt wären. Die vier alliierten Hauptmächte, deren Unter­schrift dieses unzulängliche Memelstatut deckt, das sich in das Gegenteil ihrer Absicht verkehren läßt, haben eine schwere Verantwortung auf sich geladen. 3m Interesse des Friedens und des guten Einvernehmens zwischen den Völ­kern, im Interesse von Recht und Gerechtigkeit wende ich mich jetzt hier an die vier Unterzeichnermächte mit der Bitte, daß sie der Verantwortung Rechnung tragen, die sie über rammen haben und daß sie von ihren Rechten gegenüber Litauen Gebrauch machen,

Lttauilche Entgleisung

Auf die in der Form sehr abgewogene, sachlich aber sehr scharfe Rede des deutschen Vertreters erwiderte der litauische Außenminister Zaunius mit einigen Ausführun­gen, die seine völlige Unsicherheit klar erkennen ließen. Dies ging auch daraus hervor, daß er zum größten Befremden der Versammlung sogar die bei solchen Auseinandersetzungen übliche Form verletzte und dem deutschen Vertreter in einer Weise entgegentrat, die die einfachsten Gebote der inter­nationalen Höflichkeit außer acht ließ, indem er die deut-

Zaunius protestierte dagegen, daß der Vertreter Deutschlands sich im Rate für die memetländische Bevölke­rung einsetze. Die Sorge für das Wohlergehen dieser Be­völkerung liege allein den zuständigen Behörden in Li­tauen ob. Er protestierte auch dagegen, daß man der litau­ischen Regierung vorwerfe, daß sie sich gegen die Anerken­nung der Rechtsprechung des internationalen Gerichtshofs wende. Die Behauptung des deutschen Vertreters, daß Litauen nicht das Vertrauen rechtfertige, das der Rat aus­gesprochen habe, greife die Ehre Litauens an.

Die Stellungnahme der Siguatarmachte

Der peinliche Eindruck, den die Ausführungen des litauischen Außenministers machten, fand feinen Widerhall in dem darauffolgenden Ausführungen der Vertreter der Signatarmächte der Memelkonvention. Der Vertreter Groß­britanniens Londonderry betonte nochmals die Notwendig­keit, daß in Litauen ein verfassungsmäßiges Direktorium gebildet werde und gab seinem Bedauern Ausdruck, daß der litauische Außenminister den Vorschlag, beim Haager Ge­richtshof ein Gutachten über die Frage einzuholen, nicht angenommen habe. Er werde nicht verfehlen, seiner Re­gierung von der Anregung des Berichterstatters Kenntnis zu geben, daß die Signatarmächte sich mit der Angelegen­heit befassen möchten. Der Vertreter Italiens Pilotti schloß sich den Ausführungen des englischen Delegierten an. In demselben Sinne sprach sich der Vertreter Japans Sato aus. Paul-Boncour schloß sich den Ausführungen der übrigen ^Vertreter der Sianatarmächte an. Bezüglich des Berichts regte er an, daß Litauen es bei der Aufnahme feiner Vor­behalte gegen die Punkte 5 und 6 (Feststellung der anorma­len Lage in Memel und sofortige Berufung eines Direkto­riums, das vom Vertrauen des Landtags getragen wird) in das Protokoll bewenden lasse, damit der Bericht als ein­stimmig angenommen gelten könne. Zaunius stimmte dieser Anregung zu. Nach einigen Bemerkungen des spanischen Delegierten de Madariaga, der es lieber gesehen hätte, wenn der Haager Gerichtshof nicht mit einer teilweise poli­tisch gefärbten Tatsachenfeststellung betraut worden wäre, konnte der Ratspräsident die einstimmige Annahme der Entschließung des norwegischen Berichterstatters feststellen.

Die Vorschläge des Berichterstatters Colban bestehen in der vom Rat unter litauischem Vorbehalt genehmigten Form aus fol­genden vier Punkten:

1. Gewissenhafte Einhaltung sämtlicher internationaler Ver­pflichtungen der für das Memelgebiet in Frage kommenden Be­stimmungen.

2. Die Lage im Memelgebiet .ist außerordentlich ernst; drin­gende Maßnahmen zur Vermeidung jeder Verschärfung der Lage müssen sofort ergriffen werden..

3. Sofortige Bildung eines rechtmäßigen Direktoriums, das sich dem Landtag vorstellen und sein Vertrauen haben muß.

4. Klärung der Rechtsfrage, ob die Abberufung des Präsiden­ten Böttcher rechtmäßig war oder nicht, durch den Haager Ge­richtshof.

Der Haager Gerichtshof hätte also folgende Fragen zu be­handeln:

1. Haben die litauischen Behörden das Recht, und unter wel- , chen Umständen, das Direktorium des Memelgebiets abzuberufen?

2. In bejahendem Falle: haben die litauischen Behörden in dem vorliegenden Fall der Abberufung des Präsidenten Böttcher und der übrigen Mitglieder des Direktoriums entsprechend diesem Zecht

Der Haager Gerichtshof soll entscheiden

Rechtskabinett in Frankreich

Tardieu reift Mittwoch nach Genf.

Paris, 22. Februar.

Tardieu hat nach Mitternacht fein Kabinett gebildet. Es ist ein ausgesprochenes Rechtskabinett. Das Außenmini- fterium hat Ministerpräsident Tardieu selbst übernommen. Finanzminister blieb F l a n d i n, Innenminister wurde Se­nator Mah ieu (demokratisch-radikale Vereinigung). Ju- stizminister R e y n a u d (Demokratisch-soziale Aktion). Das neugebildete Ministerium für nationale Verteidigung, das die bisherigen Ministerien für Heereswesen, Kriegsmarine und Militärluftfahrt vereinigt, übernahm der linksrepublikanische Abgeordnete P i e k r i. Der frühere Ministerpräsident L a - v a l ist als Arbeitsminister in das Kabinett Tardieu einge­treten.

Das neue Kabinett tritt morgen vor das Parlament. Tardieu beabsichtigt, am Miikwoch wieder nach Genf ab- zureisen, um die Führung der französischen Delegation auf der Abrüstungskonferenz wieder zu übernehmen.

Die neue Delegation werde sich, nach einer Erklärung Tardieus, nicht wesentlich von der alten Delegation unter­scheiden. Paul-Boncour werde der Delegation an­gehören.

Die Tatsache, daß Tardieu das Außenministerium über­nimmt, beweist, daß sich außenpolitisch nichts ändern wird, und daß in der Reparationsfrage ein Frontwechsel vorläufig nicht zu erwarten ist.

Die Ministerliste

Die einzelnen Ministerien weisen folgende Besetzung auf: Ministerpräsident und auswärtige Angelegenheiten: Tar­dieu; Justizminister und Kontrolle der öffentlichen Ver­waltung: Reynaud; Inneres: M ah ieu-, Finanzen: Ftanoin; RatwnAieHLkiewigung: Pietr.; Oestem- lichsr Unterricht: Mario Roustan; Pensionen und befreite Gebiete: Champetier d e R i b e s; Arbeit: L a v a l; Oeffent- liche Gesundheitspflege: Blaifot; Oeffentliche Arbeiten, Verkehrswesen und Handelsmarine: G u e r n i e r; Land­wirtschaft: Dr. Chauveau; Handel, Post und Telegra­fenverwaltung: Roll in; Kolonien: deChappede- l a i ne.

Dem neuen Kabinett, das sieben Mitglieder weniger zählt, als das vorausgegangene Kabinett, gehören u. a. an: ein Sozialrepublikaner und ein Unabhängiger, drei Mitglie­der der Radikalen Linken, sechs Linksrepublikaner, zwei Mit­glieder der Fraktion Franklin-Bouillon, ein katholischer De­mokrat, zwei Mitglieder der Demokratisch-Sozialen Aktion (Fraktion Maginot) und zwei Mitglieder der Demokratisch- Republikanischen Union (Fraktion Marth).

Die Opposition

Das Kabinett Tardieu wird von der Presse der Mehr­heit und von den großen Nachrichtenblättern mit Freuden begrüßt. Ein Teil der linksstehenden Presse nimmt das Mi­nisterium Tardieu mit Resignation auf.

Einige radikale Blätter sowie vor allem auch der soziali­stischepopulaire" erklären jedoch, daß es sich um ein fiampftabinett handele und daß die Mehrheit des Se­nats dieses Ministerium als Herausforderung deuten müsse. Der Kampf der Opposition gegen das Kabinett gehe fort.

Die ernstlichen Bemühungne des Präsidenten der Re­publik um eine Entspannung haben also, wenn nicht alles trügt, dazu geführt, daß der Riß zwischen Links und Rechts statt verkleinert, noch vergrößert worden ist. (D. Red.).

Amerika und Kriegsschuldenproblem

Washington, 22. Februar.

Dem Vernehmen nach ist eine offizielle amerikanische Aeußerung zur Frage der Reparationen und Kriegsschulden in den nächsten Tagen zu erwarten. Die Genfer Abrüstungs­konferenz wird in Washington sehr sorgfältig verfolgt.

Hindenburgwahl-Kuratorium

Berlin. Es hat sich ein Kuratorium der Hindenburg- ausschüsse gebildet, dem folgende Persönlichkeiten angehören:

Oberpräsident a. D. von Batocki, Königsberg i. Pr.; Franz Behrens, Vorsitzender des Verbandes ländlicher Ar­beitnehmer, Berlin; Robert Bosch, Stuttgart; Geheimrat Duisberg, Leverkusen; General der Infanterie a. D. von Eisenhart-Rothe, Berlin; Forstrat a. D. von Escherich, Mün­chen; Landrat a. D. Gereke (M. d. R.); Oberbürgermeister Dr. Sahm, Berlin; Oberst a. D. von Seißer, München; Reichs­gerichtspräsident a. D. Simons, Berlin; Graf Westarp (M. d. R.)> Berlin; Freiherr von WilmowsH), Marienthal; Gene­ralmajor a. D. von Winterfeldt, Berlin.

Das Kuratorium wird sich heute konstituieren und einen geschäftsführenden Ausschuß bestimmen, dem die Durchfüh­rung der Wiederwahl Hindenburgs obliegt.

Der Reichspräsident zur Washington-Feier.

Zum 200. Geburtstag von George Washington hat der Reichspräsident an den Präsidenten Hoover ein Tele­gramm gerichtet.