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Hersfelöer Tageblatt

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Nr. 20

Montag, den 25. Januar 1932

82. Jahrgang

Neuregelung der Privatschulden

Die Stillhalteverhandlvngen in Berlin haben zum^Abschluh einer neven Kreditabkommens geführt

Deutsches Kreditabkommen 1932

Die neuen Stillhalte-Vereinbarungen.

Berlin, 24. Januar.

Nach langwierigen und komplizierten Verhandlungen zwischen Vertretern ausländischer Gläubigerbanken und Mit­gliedern des deutschen Schuldnerausschusses ist ein alsDeut­sches Kreditabkommen 1932" bezeichnetes Abkommen zu­stande gekommen, das die Rechtsbeziehungen zwischen den ausländischen Bankengläubigern und den privaten Schuld­nern kurzfristiger Kredite für ein weiteres Jahr regelt. Der Abschluß ist von Auslandsseite an die Voraussetzung ge­knüpft, daß die deutsche Gesetzgebung in bisheriger Weise die Durchführung des Abkommens sichert. Die ausländischen Bankengläubiger sollen, falls diese Bedingung nicht erfüllt wird, berechtigt sein, das Abkommen zu kündigen, ebenso für den Fall, daß die der Reichsbank über die BJZ. gewähr­ten Notenbankkredite nicht erneuert werden, oder wenn beson­dere finanzwirtschaftliche Ereignisse auf internationalem Ge­biet nach Auffassung der ausländischen Bankenausschüsse die Ausführung des Abkommens wesentlich gefährden.

Das Abkommen endigt automatisch im Falle der Erklä­rung eines deutschen Auslandsmoratoriums. Von dem Ab­kommen werden alle kurzfristigen ausländischen Verbind­lichkeiten deutscher Banken, Handels- und Jndustriefirmen betroffen, und zwar auch die erst nach dem 1. 3. 1932 wäh­rend der D '.er des neuen Abkommens fällig werdenden Verbindlichkeiten. Das Abkommen sieht keine festen Bar- rückzahlungen vor, beginnt aber mit einer Rückführung der unbenutzten Kreditlinien. Jeder Gläubiger ist berechtigt, am 1. 3. 1932 die Gesamtheit der von ihm zugesagten Kre­dite um zehn Prozent zu kürzen, jedoch nur im Rahmen der unbenutzten Kreditlinien.

Eine besondere Behandlung, welche die Ansätze zu lana- ^u^avn.uuy vci ^u>uwt:ii tueni<ui taß», ist sur die von den deutschen Banken am 29. 2. 1932 in Anspruch zu nehmenden ungesicherten Barkredike vorgesehen. Die be­treffenden deutschen Banken sollen Werte im ausmachenden Betrage von fünfzehn Prozent dieser ungesicherten Barkre­dite, und zwar in erster Linie Sola-Wechsel ihrer Debitoren, bei der Reichsbank als Treuhänderin einliefern, wobei diese Werte auf einen Gesamtbetrag von ungefähr zweihundert Millionen RM geschäht werden. Auf Grund dieser Unter­lagen werden zu sechs Prozent verzinsliche in Halbjahres- raken rückzahlbare zehnjährige Zertifikate ausgestellt, die an Zahlungs Stakt an die diese Form der Rückzablung wün­schenden ausländischen Gläubiger gegeben werden.

Für die Möglichkeit eines Anschlusses der Jndustriekre- dite an dieses System sind die Voraussetzungen geschaffen. Einen anderen Weg zur Umwandlung der kurzfristigen Schulden in langfristige Kapitalsanlagen kann der Gläu­biger beschreiten, indem er über seine am 29. 2. 1932 aus­stehenden ungesicherten Valutakassekredite sowie die fällig werdenden älteren Kredite gleichen Charakters in Reichs­mark verfügt und den Reichsmarkbetrag in Deutschland ent­weder für mindestens fünf Jahre hypothekarisch festlegt oder Wertpapiere irgendwelcher Art kauft oder Grundbesitz und dergleichen, und zwar mit entsprechender Sperrfrist unter Aufsicht de Reichsbank erwirbt.

Für die Inanspruchnahme der von den ausländischen Banken zur Verfügung gestellten Akzeptkredite ist ein den deutschen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechender grö- ßerer Rahmen geschaffen worden, der die Warenbewegung einschließlich der Verabeitung importierter Güter und die dem Export voraufgehenden Fabrikationsvorgänge und Wa­renbewegungen umfaßt, und dadurch wohl alle Arten von Ziehungen deckt, wie sie sich aus den Bedürfnissen des deut­schen Geschäfts in der Vergangenheit und Gegenwart er- geben.

Gegenüber den bisherigen Abkommen bedeuten diese Bestimmungen insofern eine erhebliche Erleichterung, als die zur Verfügung gestellten Kreditlinien wieder in beque- merer Weise ausgenuht werden können. In der Frage der Zinsen und Provisionen kannte leider eine grundsätzliche Vervesserung nicht erzielt werden. Es ist jedoch zu hoffen, daß die im Vertrag enthaltene und in den Verhandlungen vielfach ausgesprochene Empfehlung sich in einer gewissen Ermäßigung der Zins- und Provisionssätze auswirken wird.

Zur Entscheidung über Streitigkeiten zwischen den Ver­tragsparteien ist wiederum ein Schiedsgericht vorgesehen, das auch weiterhin in völlig freier Entschließung seitens der BJZ. ernannt wird. Die Garantieverpflichtung der Gold­diskontbank wird auch auf die unter das neue Abkommen fallenden, also nach dem 1. März 1932 fällig werdenden Auslandsschulden ausgedehnt. Sie wird zum Vertreter der ausländischen Gläubiger bestellt, so daß sie die ^wberungen direkt nach ihrem Ermessen einziehen kann.

Zusammenfassend ist festzustellen, daß das Abkommen trotz einer gewissen bei solchen Verträgen kaum vermeidbaren Kompliziertheit mancher Einzelbeslimmungen doch einen tragbaren Ausgleich der Interessen darstellt zur Aufrecht­erhaltung und Fortführung der internationalen Handels­und Kreditbeziehungen. Naturgemäß wird das Gelingen der Durchführung des neuen Abkommens in erster Linie von der verständnisvollen Zusammenarbeit auf Gläubiger- wie Wf -chuldnerseile abhängem

Borah gegen Laval

Frankreichs These macht Moratoriumsverlängerung wertlos.

Washington, 25. Januar.

Senator Borah veröffentlicht folgende Erklärung: Der einzige sogenannte konkrete Vorschlag, der in dieser Woche aus den Verhandlungen in Europa hervorgegangen ist, besteht in der Verlängerung des internationalen Morato­riums. Dieser Vorschlag imponiert mir nicht; er bedeutet weder Erleichterung noch Erholung (!).

Unter den bestehenden Verhältnissen bedeutet ein Mo­ratorium einen Aufschub der Operation, bis der Patient so schwach ist, daß er sie nicht überleben kann.

Wenn Frankreich ein Programm bieten würde, das uns den Wiederaufbau Europas und die wirtschaftliche Erholung der Welt in Aussicht stellt, so würde er die Vereinigten Staa­ten außerordentlich interessiert finden.

Aber welche Ermutigung besteht für Amerika nach Lavals Rede vom letzten Mittwoch, sich für Europa zu interessieren?

Laval stellte drei Forderungen auf: erstens die Unantastbar- keit und volle Bezahlung der Reparationen, zweitens verlangte er, daß die Friedensverträge das geheiligte Statut Europas fein und bleiben sollten, drittens lehnte er die A b r ü st u n g so lange ab, bis die Nationen einen Sicher- Heitspakt zur Verteidigung dieser Friedensverträge ab­schließen.

Was nützt bei einem derartigen Programm ein Mora­torium; wie kann dadurch irgendjemand geholfen werden?

Sm Schatten Poincares

Der Eindruck der Rede Lavals in Berlin.

^-- ^ - - ^ ^ p^viMU^U 4HUM|^k^lU|la denken in Berliner politischen Kreisen läßt sich dahin zu­sammenfassen, daß sie ebensowenig wie die erste Rede Lavals einen sachlichen Fortschritt auf dem Wege zu der von allen Mächten außer Frankreich anerkanntermaßen unumgänglich notwendigen sofortigen Lösung des Repartionsproblems bringt. Die Ausführungen des französischen Ministerpräsi­denten wiederholen in überspitzter Form noch einmal die hinlänglich bekannte französische These.

Laval hat sich nun in seinen Ausführungen auf den Boden des Baseler Berichts gestellt, aus dem er den Passus von der Möglichkeit einer späteren Zahlungsfähigkeit Deutschlands zitiert. Aber er unterstellt dabei dieser bei­läufigen Wendung in den Darlegungen der Finanzsach­verständigen eine Bedeutung, die die Verfasser des Baseler Berichtes nicht im Auge gehabt haben. Denn diese haben gewissermaßen lediglich als Wissenschaftler keinerlei Möglich­keiten, die vielleicht einmal eintreten könnten, außer acht lasten wollen. Aber sie haben damit keinerlei Bemessungs- faktor für die gegenwärtige Entscheidung über das Repa- rationsproblem einschalten wollen. Wie sehr Lavals reiner Formalismus in seiner Rede, die sehr stark an frühere Re­den Poincaris erinnerte, im Gegensatz steht zu dem Baseler Bericht, ergibt sich im besonderen dann, wenn man sich an die Schlußfolgerungen der Baseler Sachverständigen er­innert. In diesen wird von dem deutschen Problem, das in großem Maße die Ursache für die fortschreitende finan­zielle Lähmung der Welt ist, gesagt, daß es weltweite Be­deutung habe. Und weiter wird von den Baseler Sachver­ständigen in Erinnerung an den ersten Baseler Bericht vom August 1931 noch einmal auf die Notwendigkeit eines so­fortigen Handelns der Regierungen hingewiesen, auf denen die Verantwortung ruht, um eine Besserung der Krise Her- beizuführen, die gleichermaßen auf allen lastet.

Aus dem Wege zur Tributpolitik

Die Rede Lavals bedeutet nach Auffassung der zustän­digen Stellen insofern einen Stellungswechsel, als die Aus­führungen über den angeblich gutausgerüsteten Wirtschafts­organismus Deutschlands ein Fallenlasten der sogenannten Wiedergutmachungsthese darstellen. Frankreich geht jetzt offensichtlich den Weg von der Reparationspolitik zur reinen Tributpolitik mit dem Ziel, den wirtschaftlichen Wiederauf­stieg Deutschlands zu unterbinden, was sich naturnotwendig auf die Weltwirtschaft auswirken werde.

Kein Pfandrecht am Saargediet

Der Aeußerung der Pariser Presse, daß Frankreich für die nichtbezahlten deutschen Schulden Pfandrechte am Saargebiet geltend machen werde, wird an zuständiger Stelle entgegengehalten, daß Frankreich für diese Ansprüche nicht einmal aus dem versailler Vertrag irgendwelche Rechte herleiten könne. Frankreich habe keinerlei formell­juristische Möglichkeiten über das Saargebiet zu verfügen.

Volksentscheid in Danzig gescheitert

Danzig. Bei bem Volksentscheid über die Auflösung des Danziger Volkstages wurden insgesamt 77 109 Stimmen ab­gegeben, davon mit Ja 75 331 Stimmen, mit Nein 687 Stim­men, ungültig 1091 Stimmen. Wahlberechtigt waren 228 044. Zum Gelingen des Volksentscheides hätte die Hälfte der Wahlberechtigten abstimmen müssen, das sind 114 023. Damit ist der Volksentscheid endgüstig gescheitert.

Wieder Putschgefahr in Österreich?

Ein amtliches Dementi.

Wien, 25. Januar.

Unser Bezugnahme auf die in einzelnen Blättern ver­breiteten beunruhigenden Gerüchte über einen neuerlichen Heimwehrputsch wird amtlich festgestellt, daß diese Nachrich­ten jeder Begründung entbehren. Uebrigens seien seitens der Behörden alle notwendigen Vorkehrungen ge- troffen.

Sozialdemokratie bläst zum Sammeln

In einem Aufruf teilt die sozialdemokratische Parteiver- tretung mit, ihr seien verläßliche Mitteilungen zugekommen, daß die Heimwehren e r n st h a f t einen neuen Putsch oorbereiteten. Daher gebe die Sozialdemokratie

Weisungen für den Fall eines bewaffneten Putsches der Heimwehren bekannt: Alle sozialdemokratischen Bürger­meister und Ortsvorstände müssen die am Putsch beteiligten Personen entwaffnen und verhaften. Tritt der Schutzbund in Aktion, hat er die örtlichen Behörden zu verständigen, daß sein Vorgehen sich nur gegen die Putschisten richte. In dem Aufruf heißt es dann weiter: Sammeln sich die Heimwehren, so sammeln sich die Arbeiter auch, greifen die Heimwehren die gesetzlichen Einrichtungen an, so treten die Schutzbündler in Aktion. Die Eisenbahner haben jede Beförderung von Putschisten unbedingt zu verweigern. Haben die Putschisten irgendwo die Macht an sich gerissen, so ist dort jede Arbeit einzustellen.

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Madrid, 25. Januar.

Der Präsident der spanischen Republik unterzeichnete ein Dekret, durch das die Auflösung des Jesuitenordens verfügt wird.

Das Auflösungsdekret bestimmt, daß die Mitglieder der Gesellschaft Jesu künftig weder in Gemeinschaften noch ein­zeln in Spanien leben dürfen. Der gesamte Besitz des Jesuitenordens wird beschlagnahmt. Eventuell auf Grund des Dekrets zu erwartende Unruhen werden rücksichts­los unterdrückt.

Maffenverhastungen,Belagerungszustand

In S e v i l l a sind, da Unruhen erwartet werden, sämt­liche strategischen Punkte der Stadt durch Truppen be­setzt worden, während mit Maschinengewehren bewaffnet« Flugzeuge unablässig über der Stadt kreisen.

Bisher wurden 40 Kommunisten und Gewerkschaftler verhaftet. Die Verwaltungsräume der kommunistischen Ge­werkschaften sind auf Regierungsbefehl geschlossen worden. Auch das Madrider revolutionäre Komitee ist verhaftet worden.

Endgültiger Bruch ChinaJapan?

Ranking, 25. Januar.

Außenminister Eugen Tschen hat in einer Konferenz von Regierungsführern, an der auch Tschiangkaischek teil- nahm, den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Ja­pan vorgeschlagen. Man glaubt allgemein, daß diese Maß­nahme trotz der Ankündigung, daß dies vielleicht eine japa­nische Blockade der chinesischen Häfen zur Folge haben würde, beschlossen werden wird.

Die Nanking-Regierung will einen Rat für natio­nale Verteidigung unter Leitung Tschiangkai­schek s schaffen.

Besetzung Schanghais?

Schanghai, 25. Januar.

Die Japaner kündigen an, daß sie Teile von Groß- Schanghai, darunter die Lhinesenstadk, das Arsenal und die chinesischen städtischen Gebäude besetzen werden,. falls ihre Zorderungen nicht erfüllt werden. Die Besetzung wird inner­halb 48 Stunden erwartet.

Kommunistenrevolte in Salvador

San Salvador, 25. Januar.

Ein britisches Kriegsschiff befindet sich auf der Fahrt nach San Salvador, wo ein kommunistischer Aufstand aus- gebrochen fein soll. Die A u fst ä n d i s ch« n sollen mehrere Städte im Innern besetzt, aber später wieder an die Regie- rungstruppen verloren haben.

Wie aus W a s h i n g t o n berichtet wird, sind ein ameri­kanischer Kreuzer und zwei Zerstörer von Panama nach Guatemala abgegangen. Die kanadische Regierung hat zwei Zerstörer nach El Salvador beordert.