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Dr. 19.

Umfelder cageblan

2. Blatt.

Der Neichswehrsoldat

Grundsätzliche Leitgedanken der Heeresleitung.

Das Reichswehrministerium hat Leitgedanken über die Aufgaben der Offiziere herausgegeben. In den Richtlinien für die Ausbildung im Heere liegen nunmehr Leitgedanken über die Aufgaben des Heeres und die Pflichten des Solda­ten vor, die grundlegend für die Aufbauarbeit im Reichs­heer sein sollen. In diesen Leitgedanken heißt es:

„Das Diktat von Versailles zertrümmerte das Heer der Kaiserzeit; es raubte dem deutschen Volke das vornehmste Recht eines freien Staates, seine Wehrmacht nach den nationalen Belangen zu gestalten; es raubte damit zu- Ödem deutschen Manne in seiner Gesamtheit das stolze des Freien, dem Vaterlande mit der Waffe zu dienen. Durch das Diktat der Siegerstaaten wurde Deutschland sein heutiges, nach Zahl und Bewaffnung schwaches Berufsheer aufgezwungen. Ihm sind die Aufgaben der alten Wehr­macht übertragen, neue treten hinzu. Die Kraft, sie zu lösen, findet das junge deutsche Heer, wenn es — ohne an überlieferten äußeren Formen starr festzuhalten — das große geistige Erbe der alten Armee als lebendigen Besitz erwirbt.

Trotz ihrer schwierigen Lage wird und darf aber die deutsche Wehrmacht nicht auf die Erfüllung ihrer Bestim­mung, die Grenzen zu schützen, verzichten. Auch in ihrer Schwäche bedeutet sie für einen kriegslüsternen Gegner eine ernste Warnung, Reichsgebiet zu betreten wenn sie nur kriegsgeübt und kampffreudig ist und ein opferwilliges Volk hinter sich hat.

Alle Arbeit im Frieden, der höchste Opfermut im Ernst­fall sind aber umsonst, wenn sich nicht das ganze Volk hinter sein Heer stellt. Wer in Zeiten nationaler Not dem Bater- lande den Dienst versagt, fällt dem Kämpfer an der Front in den Rücken. Dem Kriegsdienstverweigerer gebührt daher ebenso wie dem Landesverräter die Feindschaft und Ver­achtung jedes Deutschen. Aber auch schon der pazifistische Allerweltsbeglücker oder der egoistische Schwächling bilden eine Gefahr, denn sie untergraben den Wehrwillen im Volke

Die lange Dienstzeit macht manchen gleichgültig und mißmutig. Bei vielen tritt nach Jahren eine gewisse Krisis ein, wenn sie nicht befördert werden können, wenn Sorgen in der Familie und um die Gestaltung ihrer Zukunft nach dem Ausscheiden auftreten. Dann lassen auch ihre Leistun­gen nach. Sie vernachlässigen sich in und außer Dienst und ziehen sich Strafen zu. Mancher verzweifelt an seinem Dasein und faßt verhängnisvolle Entschlüsse. Da muh der Erzieher auf der Hut sein, um rechtzeitig eingreifen zu können. Er muß deshalb auch dem außerdienstlichen Le­ben seiner Untergebenen unauffällig und mit Takt seine Aufmerksamkeit widmen. Der Unterstützung durch ihre Kameraden kann er hierbei nicht entraten; doch darf da« durch nicht ein Spitzelsystem in der Truppe geschaffen wer- -den. Auch der- ^Himri^»^- und der Heeresschullehrer können hier nützliche Dienste leisten.

Vaterland bedeutet zugleich Verpflichtung, Verpflichtung denen gegenüber, die nach UNS kommen, gegenüber unseren Kindern und Kindeskindern. Ob sie einmal fluchen werden oder uns segnen, das steht bei uns Das deutsche Schicksal ist in unsere Hand gegeben.

Ein Volk, das sich im Bewußtsein seiner Verpflichtung zum Gedanken seines Vaterlandes bekennt, wird zur Na­tion. National sein, heißt, die Sache des Vaterlandes über die einer einzelnen Volksklasse stellen, über das Heute hin­aus an die Zukunft des ganten Volkes denken, sich ver­antwortlich dafür fühlen, daß das deutsche Volk als Nation im Vaterlands gesichert sein Eigenleben entfalten kann.

Vaterlandslos aber nennen wir denjenigen, der solche Verpflichtung gegenüber der Vergangenheit und Zukunft sei­nes Volkes nicht empfindet, der nur an fein eigenes klei­nes Ich denkt und dem gemeinen Grundsatz nachlebt: Wo es mir gut geht, da ist mein Vaterland.

Vaterlandslos ist aber auch derjenige, der das Recht 'eines Volkes zu nationalem Eigenleben verneint, der inter- nationale Interessen einer Volksklasse oder das verschwom­mene Wunschbild einer internationalen Menschheit den Le- vensnotwendigkeiten der deutschen Volksgemeinschaft voran- stellt.

Der Treuschwur des freiwilligen Soldaten ist eine selbstübernommene Verpflichtung; sie bindet mehr als eine durch Gesetz erzwungene. Wer den Eid mit Vorbehalt ab- legt, begeht' daher eine Unwahrhaftigkeit gegen sich selbst, die seine ganze Einstellung zum Beruf vergiftet. Dies gilt be­sonders für sein Verhältnis zum Staate. „Wer es unter­nimmt, die Verfassung des Reiches oder der Länder ge­waltsam zu ändern, begeht Hochverrat. Wer sein Vater­land oder dessen Geheimnisse verrät, behegt Landesverrat." (Berufspflichten, Artikel 3). In beiden Füllen bricht der Soldat seinen Treueid. Der Eidbruch ist das schwerste Ver­brechen für den Soldaten. Besonders schimpflich ist es, wenn er sich durch Selbstsucht, Genußsucht oder Geldgier vom Pfade der Treue und Pflicht abbringen läßt. Der bezahlte Verräter ist das gemeinste Geschöpf auf Erden., Der Eid­brecher schändet nicht nur sich selbst, er ist auch ein vchand- fleck seiner Truppe. Ihm gegenüber darf es daher keine kameradschaftlichen Rücksichten geben."

Aus der Arbeit der Reichsdruckerei. Täglich werden in Deutschland etwa 20 Millionen Briefmarken verbraucht. Soviel sind es nämlich, die an jedem Abend von der Reichs­druckerei in Berlin abgeliefert werden. Ihre Herstellung ge­schieht in der Abteilung für Wertdrucke. Papierrollen von einem Meter Breite werden zuerst gummiert, für die Druck­maschine zugeschnitten, und dann auf die Runddruckmaschine geleitet, wo die Bedrückung erfolgt. Zugleich werden die Markenbogen durchlocht und in kleinere Bogen zu je 100 Marken geschnitten. Obwohl die respektable Menge von 20 Millionen täglich herzustellen ist, stellt die Briefmarkendruk- kerei nur einen verhältnismäßig kleinen Teil des Gesamt- betriebes dar. Banknoten, Postscheckhefte, kurz alle Druck­sachen des Reiches werden nur in der Reichsdruckerei ge­druckt. Dazu dienen 479 Pressen, 48 Setzmaschinen, 4000 Tonnen Papier und 900 Tonnen Schriftgut. 4000 Arbeiter und Arbeiterinnen stellen täglich damit Drucksachen und Wertzeichen in 2500 verschiedenen Sorten her.

Gedanken zum Sonntag

„Abermals ist gleich das Himmelreich einem Kaufmann, der gute Perlen suchte. Und da er eine köstliche Perle fand, ging er hin und verkaufte alles, was er hatte, und kaufte

' Ueber Menscken, die so suchen, müssen wir uns dank­bar freuen. Sie sollten uns lieb sein, wir sollten ihnen, wenn wir es können, helfen. Es ist eine Gnade Gottes, wenn er redliche Sucher und Sehnsuchtsmenschen in unsere M-tt? stellt. Sie sollen uns vor falschem Sattsein, vor trä- jr. Selbsttäuschung bewahren. Sie sollen uns auf die Zei­chen der Zeit sehen und hören lehren.

Der Zweck alles Suchens aber ist das Finden. Und wenn nun so oft das Suchen doch zu keinem frohen Besitze fuhrt, woran liegt die Schuld? Daran, daß man zu der Stunde, wo die kostbare Perle in Sicht kam, nicht alles dranfetzte, sie zu erwerben; daran, daß man wohl suchte, aber nichts wagte, daß man wohl sah, aber nicht handelte, daß man wohl die Erkenntnis gewann, aber nicht zur eige­nen Erfahrung durchdrang. Die Hingabe kam nicht zu­stande. Das nötige Opfer wurde nicht gebracht. Im Him­melreich heißt Begreifen immer Ergreifen, entsteht Gewiß­heit nicht ohne Gehorsam, geht der Weg zum Sieg stets durch völlige Hingabe.

Wenn wir ehrlich sind, so müssen wir bekennen: Es ist uns mit unserem Suchen so oft schon im Grunde nur halb­wegs ernst gewesen. Gott zeigte uns die Möglichkeiten zu tieferer Erkenntnis und zu reicherem Besitz. Wir griffen nicht zu, mir betraten die Wege nicht, die er vor uns öff­nete. wir wichen dem Wagnis und Opfer aus. Es brannte das Heilsverlangen eben doch nicht so verzehrend in uns, daß wir alles an seine Befriedigung setzten. Es bedarf kei­ner besonderen Anstrengung, um in unserem Leben und im Leben unserer Mitmenschen solche versäumten Stunden und Gelegenheiten nachzuweisen. Wir wissen es auch sehr wohl, — unser Gewissen läßt uns darüber nicht im unklaren —, daß nur unbedingter Glaube beseligt, daß nur ganze Hin­gabe frei macht, daß wir nur durch rückhaltlose Ausliefe- rung unter den Willen Gottes gesegnete Werk,zeuge für das Reich Gottes werden. Ueber dem Gleichnis von der köst- lichen Perle liegt ein schwerer, verpflichtender Ernst. Unser Herr und Heiland bringt und gibt den Menschen etwas, was der völligen Hingabe wert ist, was aber auch nur durch sie erlangt wird. Es ist eine Perle von so unendlichem W-rt, daß, wer sie besitzt, ein seliger Mensch ist. Wir mfgen drangeben, was wir sind und haben und was wir doch eines Tages lassen müssen. Aber mir gewinnen, was uns einig gehört.

Jede 339. Ehe wird geschieden

Das Statistische Reichsamt veröffentlicht soeben eine interessante Statistik „Die Ehescheidungen im Deutschen Reich im Jahre 1930", die Aufschluß gibt über die Zahl der Sck-eiduNÄ^^^?? uu> UMLLlchiäre babe'i in den ein- zelnen deutschen Landesteilen und über die Gründe, die je­den 339. Ehemann oder jede 339. Gattin dazu geführt ha­ben, die Lebensgemeinschaft der Ehe zu lösen. Die Zahl der Ehescheidungen hat im Jahre 1930 weiter zugenommen, nachdem sie schon im Vorjahre beträchtlich angestiegen war. Es wurden in Deutschland nämlich 40 722 Ehen geschieden, d h. 700 mehr als 1929 und 3800 oder 10 Prozent mehr als im Jahre 1928. Auf 10 000 bestehende Ehen kamen 1930 29,5 Scheidungen gegen 29 im Jahre 1929, 27,7 im Jahre 1928 und nur 15,2 im letzten Jahr vor dem Welt­kriege.

Bemerkenswert ist, daß an dem Anstieg der Schei- dungshäufigkeit im Jahre 1930 in hervorragendem Maße die Ehen mit einer Dauer von über 10 Jahren beteiligt waren. Die Zahl der Scheidungen von Ehen, die länger als 15 Jahre bestanden, hat sogar um rund 10 Prozent zuge- nommen Interessant ist die Verschiedenartigkeit in der Zahl der Ehescheidungen in den deutschen Ländern. Die „Liebe der Matrosen" scheint sich auf die Ehescheidungsstatistik in erheblichem Maße ausgewirkt zu haben, stehen doch die Hansestädte hier in vorderster Linie. Von 10 000 Ehen führten in Hamburg z. B. 200,8 zur Scheidung, in Bre­men 129,9 und in Lübeck 99,1. Aber auch in dieser Zah- lenaufstellung will die Reichshauptstadt in der Spitzen­gruppe nicht vermißt werden. Mit 188,7 Scheidungen auf 10 000 Ehen liegt Berlin dicht hinter Hamburg an zweiter Stelle. Die treusten Gatten scheint es in Hohenzollern zu geben, wo nur 12,4 Ehen von 10 000 geschieden wurden.

Die Scheidungsgründe? In 75 Prozent aller im Jahre 1930 ausgesprochenen Ehescheidungsurteile wurde Ver­letzung der ehelichen Pflichten, ehrloses Verhalten usw ge­nannt. Ehebruch dagegen wurde nur in 44 Prozent aller Urteile als Grund bezeichnet. In Wirklichkeit dürfte in weit zahlreicheren Fällen tatsächlicher oder vermeintlicher Ehebruch der letzte Grund für die Erreichung der Ehe­scheidungsklage gewesen sein. Da jedoch die Feststellung des Tatbestandes des Ehebruches sehr oft langwierige Un­tersuchungen und Verhandlungen erfordert, andererseits aber eine Scheidung auf Grund der Verletzung ehelicher Pflichten usw. durch die moderne Spruchpraxis heute we­sentlich erleichtert ist. kommt es immer häufiger vor, daß während des Prozesses seitens des Klägers auf Feststellung von Ehebruch als Scheidungsgrund verzichtet wird, um eine Beschleunigung der Ehescheidung herbeizuführen. So ist es wohl zu erklären, daß die Häufigkeit der Scheidungen wegen Ehebruchs in den letzten Jahren ständig langsam zurückgeht.

Frostbeulen

Die kalten und besonders die naßkalten Tage werden vielen Menschen gefährlich, die an Frostbeulen leiden. Man versteht darunter jene Form der Hauterfrierung, die sich zu­nächst durch Rötung und Schwellung kundgibt und in ge­heizten Räumen oder abend« im Bett heftiges Brennen und Jucken hervorruft. Darüber hinaus kommt es nicht selten zu einer Blasenbildung respektive zum sogenannten „Auf­brechen" des Frostes. Abgesehen von der beim „aufgebro­chenen Frost" bestehenden allgemeinen Infektionsgefahr kann auch durch Kratzen an den eigentlichen Frostbeulen unter Umständen schwerer gesundheitlicher Sckladen entstehen.

Eine besondere Eigenart des Leidens ist es, daß es bei den­jenigen Personen, die einmal darunter gelitten haben, meist alljährlich wiederzukehren pflegt.

Aus der Art der Entstehung von Frostbeulen ergeben sich ohne weiteres schon eine Anzahl Möglichkeiten ihrer Verhütung. Man trage keine zu engen Schuhe oder Hand­schuhe, vermeide rund um das Bein herumlaufende, den Blutstrom abschnürende Strumpf- oder Armbänder. Auch die von Frauen getragenen Schlüpfer sollen nicht mit einem zu eng anliegenden Gummiband die Blutzirkulation ab-^ schnüren. Da nasse Kälte die Entstehung von Frostbeulen begünstigt, vermeide man längeres Stehen oder Sitzen im Freien und sorge möglichst für ausreichende Bewegung. Nach dem Waschen trockene man sorgfältig sich die Hände ab und ziehe beim Hinausgehen ins Freie besonders wollene Handschuhe an. An sonstigen Mitteln gegen den Frost ist kein Mangel. Das beste und wesentlichste ist die Sorge für Abhärtung der Haut und Förderung der Blutzirkulation, wie dies am besten schon im Sommer durch Turnen, Sport und Massage geschehen sollte.

Veranstaltungen der Schule

Der Beamte Sch. hatte seinen schulpflichtigen Sohn nicht zu einer Veranstaltung der Schule geschickt, weil die Schüler an einem Vogelschießen teilnehmen sollten. Der Beamte hielt sich nicht für verpflichtet, seinen schulpflichtigen Knaben zu dieser Veranstaltung zu entsenden, weil er annahm, daß das Vogelschießen mit dem Schulunterricht nicht in Zusammen­hang stehe, und daß nicht damit zu rechnen sei, daß die Leh­rer das Vogelschießen der Knaben fortwährend mit der er­forderlichen Aufmerksamkeit überwachen würden Gegen eine polizeiliche Strafverfügung beantragte der Beamte gericht­liche Entscheidung. Er stellte in Abrede, sich strafbar ge­macht zu haben, da das Vogelschießen mit Gefahren ver­knüpft sei, und nicht zu den Fächern der Schule zu rechnen sei. Das Amtsgericht verurteilte den Beamten zu einer Geldstrafe mit der Begründung, nach § 7 des Schul­pflichtgesetzes vom 15. Dezember 1927 sei der Beamte als Vater eines schulpflichtigen Knaben verpflichtet gewesen, dafür Sorge zu tragen, daß sein schulpflichtiger Sohn die Schule regelmäßig besuche, und an den Veranstaltungen der Schule teilnehme. Das Vogelschießen sei von der Schule oer- anstaltet und von den Lehrern vormittags überwacht wor­den; nachmittags hätten sich die Schüler in Begleitung ihrer Eltern nach dem Platz begeben, wo das Vogelschießen statt- gefunden hätte. Gegen seine Verurteilung legte der Beamte Revision beim Kammergericht ein, weil er die Entscheidung • für rechisirrig hielt; man könne unmöglich von den Eltern verlangen, daß sie ihre Kinder zum Vogelschießen schicken. Das Kammergericht wies in seinem Urteil die Revision des angeklagten Beamten als unbegründet zurück. Die Vorent­scheidung sei ohne ersichtlichen Rechtsirrtum ergangen. Nach dem Schulpflichtgesetz hätten die Eltern dafür zu sorgen, daß ihre Kinder an Veranstaltungen der Schule teilnähmen. Es I kämen nur Veranstaltungen in Frage, mit denen ein erzie­herischer Zweck verknüpft sei. Darüber hätten in der Regel y\g, Sckzntavsisichtsbeböroen zu befinden. Es sei n i ch t rechts­irrig, wenn vorliegend angenommen werde, daß ^1^ um eine Veranstaltung der Schule gehandelt habe, mit der ein ' erzieherischer Zweck verfolgt worden sei. Wenn Eltern mit Maßnahmen der Schulbehörde nicht einverstanden seien, so stehe ihnen die Beschwerde offen.

Warenhäuser lonzestionspstichttg?

Das Land Württemberg hat im Interesse des Mittel­standes kürzlich bei der Reichsregierung den Antrag gestellt, den Betrieb von Warenhäusern und Einheitspreisgeschäften von einer staatlichen Konzession abhängig zu machen. Die Reichsregierung hat diesen Antrag zunächst dem Reichswirt- schaftsrat zur gutachtlichen Aeußerung unterbreitet. Die Frage an den Reichswirschaftsrat ist von der Regierung so gestellt, „ob es sich empfiehlt, die Errichtung von Waren­häusern, warenhausähnlichen Unternehmungen und Ein­heitspreisgeschäften in kleinen und mittleren Orten gesetzlich an den Nachweis eines Bedürfnisses zu binden." Da die Frage für die mittleren und kleinen Städte und ihren ge­werblichen Mittelstand von besonderer Bedeutung ist — für die Städte besonders in steuerlicher Hinsicht, weil die Kon­zerne ihre Steuern am Sitz des Gesamtunternehmens zah­len —, beschäftigen sich auch die kommunalen Spitzenver- bände mit der Frage, die bald einer Lösung nähergebracht werden soll.

Staat gegen Selbstverwaltung

Das Problem der modernen Gemeinde ist nicht allein ein solches der Finanz- und Sozialpolitik. Die Auswirkun­gen werden immer hochpolitisch sein. Im konstitutionellen Staat hatte die kommunale Selbstverwaltung den Charak­ter einer demokratischen Einrichtung — kein Wunder, daß heute einflußreiche politische Mächte die Frage prüfen, ob im Volksstaat eine solche „demokratische Zelle" noch Berech­tigung hat. In diesen Zweifeln haben mir vielleicht die Ur­sache der sich immer hemmungsloser gestaltenden Zentrali­sierung der Aufgaben bei der Staatsbürokratie zu suchen, der die kommunale Selbstverwaltung eben nur noch ausführen, des Organ ohne eigenen Willen fein soll. In einer „D e Krise der kommunalen Selbstverwaltung" betitelten Schrift ((Verlag Mohr, Tübingen) macht der Greifswalder Profe - or Dr. Arnold Köttgen jetzt den Versuch, diese Krise nickt o sehr als Folge verwaltungstechnischer Unoollkommenhei- ten, denn als Ausdruck der politischen Gesamthaltung un- serer Zeit zu begreifen. Sie findet die Ursachen dieser Krise einmal innerhalb jeder einzelnen Gemeinde selbst und zum anderen in dem noch ungeklärten Verhältnis des Staates zu der Selb stverwaltung. Die Wirk­lichkeit des heutigen politischen Lebens bestimmt der zentra- listische Staat. Während die aus dem Gemeinschaftsbewußt- sein des Volkes heraus legitimierte Selbstverwaltung mit Notwendigkeit auf die moralische Entlastung seitens selbständiger politischer Gremien (Stadtverordnete und Ma- gistrat) angewiesen ist, muß der Staat seine mangelnde Legitimität durch gesteigerte organisatorische Zusammenfas­sung aller äußeren staatlichen Machtmittel auszugleichen versuchen. Diesem Zentralismus gegenüber kann sich die Gemeinde auf die Dauer — wenn überhaupt — nur als Parteizelle noch halten, womit die Selbstverwaltung aller- dings ihren ursprünglichen Sinn verloren hat.