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Hersfel-erTageblatt

Nr. 292 Montag, den 14. Dezember 1931 81. Jahrgang

Atempause für die Landwirtschaft

Landwirtschaftsminister Schiele über die verordneten Schutzmaßnahmen

Schutz der Landwirtschaft

Minister Schiele erläutert die Rotmatznahmen.

Berlin, 13. Dezember

Der Reichsernährungsminister Schiele erläutert in einer Auslassung die Maßnahmen, die zum Schutze der deutschen Landwirtschaft getroffen begm. vorgesehen sind. Einleitend behandelt er die weiter verschlechterte Lage der Landwirt­schaft, durch die die Bestimmungen der neuen Notverordnung erforderlich geworden sind. Eine Ausdehnung der einschnei­denden Entschuldungsmaßnahmen nach dem Muster der Sicherungsverordnung für den Osten kam schon aus dem Grunde nicht in Betracht, weil die hierzu nötigen Stützungs- zuschüsse und Umschuldungskredite fehlen. Der Minister er­läutert dann die Maßnahmen der Notverordnung wie folgt:

Zwangsversteigerung

Das Zwangsversteigerungsverfahren hat durch die Not­verordnung allgemein, also auch für nichtlandwirtschaft- liche Grundstücke, eine Neuregelung in dreifacher Hinsicht erfahren:

Wenn ein Meistgebot hinter sieben Zehntel des Grund­stückswertes zurückbleibt, so kann der Zuschlag versagt wer­den, wenn ein Gläubiger, dessen Anspruch sich in der Rang­grenze von sieben Zehnteln hält, dies beantragt. Es sei denn, daß der betreibende Gläubiger glaubhaft macht, daß ihm durch die Bersagung ein unverhältnismäßiger Nachteil er­wachsen würde. Der Betrag, mit dem der Meistbietende mit seiner eigenen Forderung bei dem Meistgebot ausfällt, wird hinsichtlich der Sieben-Zehntel-Grenze mitgerechnet, wenn er unmittelbar hinter dem letzten, durch das Gesetz noch ge­deckten Betrag steht.

Wenn das Meistgebot eines Realgläubigers, das hinter sieben Zehntel zurückbleibt, den Zuschlag erhält, so gilt die- I« RealMubüMl gegenüber dem -.^änlichen Schuldner auch für-den Teil seiner Forderung als befriedigt, der sich innerhalb der Sieben-Zehntel-Grenze hält, aber durch das Meistgebot nicht gedeckt wird.

Ferner kann auf Antrag eines jeden, auch des nichtland- wirtschaftlichen, Schuldners, die Zwangsversteigerung des Grundstückes seitens des Gerichts auf längstens 6 Monate eingestellt werden, wenn die Nichtleistung des Schuldners auf die wirtschaftliche Gesamtlage zurückzuführen ist, die ab- zuwenden, der Schuldner nicht in der Lage war. Dagegen soll auch in diesem Falle der Zwangsversteigerung Folge gegeben werden, wenn die Einstellung des Verfahrens dem Gläubiger einen unverhältnismäßigen Nachteil bringen würde. Das letztere soll regelmäßig dann angenommen wer­den, wenn der Schuldner mit seinen Leistungen über drei Monate im Rückstand war und das Anwachsen der Rück­stände die Lage des betreibenden Gläubigers verschlechtert.

Dieser allgemein vorgesehene Vollstreckungsschutz er­fährt für den landwirtschaftlichen. Schuldner nach zwei Rich­tungen hin eine bedeutsame Erweiterung zu dem Zweck, einer Gefährdung der Ernte durch landwirtschaftliche Grund- stücks-Subhastationen vorzubeugen. Auch wenn der Schuld­ner mit seinen Leistungen über drei Monate im Rückstand ist und dem Gläubiger daraus besondere Nachteile erwach­sen, fc soll doch aus Antrag des landwirtschaftlichen Schuld­ners die Zwangsversteigerung einstweilen eingestellt wer­den, wenn die ordnungsmäßige Fortführung des Betriebes und die Einbringung der Ernte bei einer Betriebsführung durch den Schuldner gewährleistet erscheint, aber bei Ab­lehnung der einstweiligen Einstellung gefährdet sein würde. Das Gericht hat vor seiner Entscheidung die untere Ver­waltungsbehörde zu hören. Ferner kann oer Zeitraum, für den das Zwangsversteigerungsverfahren einzustellen ist, auf über 6 Monate hinaus bemessen werden, wenn die Sechs- monalefrist vor dem 30. September 1932 endigen würde.

Zwangsverwattung

Das Zwangsverwaltungsverfahren hat eine einfachere und mit geringeren Kosten verbundene Ausgestaltung dahin erfahren, daß das Gericht den Schuldner, der für eine ord­nungsmäßige Betriebsführung die Gewähr bietet, zum Zwangsverwalter bestellen soll. Der Schuldner ist dabei gleichzeitig der Aufsicht einer Aufsichtsperson zu unterstel­len, die die Gläubigerinteressen wahrzunehmen hat. Das Ge- richt hat vor seiner Entscheidung die Gläubiger zu hören. In erster Reihe ist der nach der Entscheidung des Gerichts hierzu befähigte landwirtschaftliche Schuldner zum Zwangs­verwalter zu bestellen und erst, wenn der Schuldner dafür nicht in Betracht kommt, der von dem erststelligen Realkre- ditinstitut vorgeschlagene Verwalter.

Der Sicherung der kommenden Ernte dient weiter die Vorschrift, daß Anschaffungen von Düngemitteln, Saatgut und Futtermitteln, die der Zwangsverwalter oder, wenn der Schuldner zum Verwalter bestellt ist, der Schuldner mit Zustimmung der Aufsichtsperson macht, im Zwangsverstei- gerungsfalle den Vorrang haben.

Zwangsoollstrettung in beweglichen Gegenständen

Endlich sind die starren Vorschriften über den Kreis der unpfändbaren Gegenstände in einer für die Fortfüh­rung des Betriebes wichtigen Richtung gelockert worden. Die Notverordnung trifft Vorkehrung, daß Zwangsvoll- streckungsmahnahmen in beweglichen Gegenständen dA

landwirtschaftlichen Betriebes seitens des Gerichts aufzuhe- ben sind, wenn durch die Zwangsvollstreckung, wie die un­tere Verwaltungsbehörde bescheinigen muß, dem Schuldner die zur ordnungsmäßigen Fortführung der Wirtschaft bis zur Ernte benötigten Mittel entzogen würden und die Ge­währ dafür besteht, daß der Schuldner den Erlös aus der Veräußerung der Gegenstände der ordnungsmäßigen Fort­führung der Wirtschaft zuführen wird. In der gleichen Weise wie die Eigentümer sind auch die landwirtschaft­lichen Pächter geschützt.

Bei der Ausgestaltung der Schutzmaßnahmen ist dar­auf Bedacht genommen, daß nur in das Zwangsvollstrek- kungsverfahren und in dieses nicht weiter eingegriffen wird, als es die Rücksicht auf die Sicherung der kommenden Ernte erfordert.

Die Gläubigerforderungen als solche bleiben unverän­dert bestehen. Vermögenswerte des Landwirts, die nicht zu den lebenswichtigen Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebes gehören, unterliegen nach wie vor dem Zugriff des Gläubigers. Außerdem ist zu erwarten, daß die neue Notverordnung des Reichspräsidenten u. a. durch die Sen- kung der Unkosten und insbesondere der Zinsen die Bilanz vieler landwirtschaftlicher Betriebe verbessert.

Die Vorschriften sind dazu bestimmt, im ganzen Reichs­gebiet, also auch im Osthilfegebiet, zur Anwendung zu kom­men, soweit nicht die weitergehenden Schutzvorschriften für die Ostgebiete Platz greifen.

Es ist selbstverständlich, daß eine Atempause nur dann Sinn hat, wenn sie auch wirklich dazu benutzt wird, neue Kraft zu sammeln. Der der Landwirtschaft gewährte Voll­streckungsschutz kann, abgesehen von der Unerlählichkeit im Interesse der Volksernährung nur verantwortet werden, wenn gleichzeitig das Notwendige zur Wiederherstellung der Ertragssähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe ge­schieht. Darüber hinaus wird die Reichsregierung insbeson- derL im Interesse der bäuerlichen Veredelungswirtschaft be­schleunigt die wirksamen Gegenmaßnahmen treffen. die H<^ aus dem Vorgehen anderer Länder auf dem Gebiete der Währung und der Devisenbewirtschaftung ergeben.

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Der Reichslandbund hat folgendes Brieftelegramm an den Reichskanzler gerichtet:Steigende Dumpingeinfuhren an Vieh und Butter, insbesondere aus Dänemark, drohen, die bäuerliche Veredelungswirtschaft vollends zu ruinieren. Der Reichslandbund bittet um sofortiges schärfstes Einschrei­ten hiergegen."

Rei-stagserllärung gegen die Tribute?

Parlamentarische Mehrheit für die Notverordnung.

Berlin, 13. Dezember.

Im verlaufe der finanzpolitischen Aussprache erklärte der sozialdemokrakische Abgeordnete Keil, daß die Massen der Bevölkerung an Steuern im Jahre 1931 rund eine Mil­liarde mehr zu zahlen hätten als 1929, der Besitz dagegen eine halbe Milliarde weniger. Eigentlich sei jetzt die Zeit gekommen, wo der Reichstag in würdiger, entschiedener und unzweideutiger Form eine Kundgebung an die Welt richten müsse, daß die Weiterzahlung der Trbute für Deutschland unmöglich sei.

Aus den Erklärungen der Parteien im Haushaltsaus­schuß ergibt sich jetzt schon, daß eine Aufhebung der Not­verordnung im Wege einer vorzeitigen Relchstagseinberu- sung ausgeschlossen ist.

Nachdem der Redner der Wirtschaftspartei sich im wesentlichen zustimmend geäußert hatte, erklärte auch der sozialdemokratische Abgeordnete Dr. Hilferding, die Sozial- demokraten feien zwar Gegner vieler Bestimmungen der Notverordnung, sie würden aber nicht ihre Aufhebung be­treiben, weil sie aus staatspolitischen Gründen den Sturz der jetzigen Regierung und ihre Ablösung durch ein faschi­stisches Regime verhindern wollten.

Keine Eesanbung ohne Tributregelung Hugenberg über die Notverordnung.

Berlin, 13. Dezember

Dr. Hugenberg schreibt in derDeutschen Zeitung" über die neue Notverordnung:

Was im einzelnen bei diesen Notverordnungen heraus- kommt, ist nicht entscheidend. Entgegen allen unseren War­nungen treibt die heutige Notverordnungspolitik die Her­absetzung der Lebenshaltung der Gesamtbevölkerung weiter, ohne vorher die Tributfrage geklärt zu haben.

Alle Gelegenheiten, die sich vor den letzten Notverord­nungen dazu boten, hat man verpaßt, Gesundung bringen sie übrigens schon deshalb nicht, weil Uoungplan und Not­verordnungen aus demselben schwarz-rot-mittelparteilichen Geiste des Sozialismus heraus geboren sind. Jede neue Notverordnung zeigt aufs neue, wie furchtbar der Fehler des Uoungplanes war. Der fehlerhafte Zirkel des Sozia­lismus, der aus feiner Natur heraus dem Bedürfnis der Nation nicht gerecht werden kann, erzeugt eine sozialistische Operation nach der anderen. Nur über die Nation, nicht aus dem Sozialismus heraus, der in dieser Notverordnung wie­derum herrscht, ist über bie Not hinwegzukommen. ,

Reichskanzler zur Kreditpolitik

Deutschland muß exportieren! Verwendung der Anleihen.

Berlin. Auf bem Jahvesbankett der amerikanischen Handelskammer verlas Reichswirtschaftsminister Professor Dr. W a r m b o l d eine Rede des im letzten Augenblick ver­hinderten Dr. Brüning. In den Ausführungen wird auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten hingewiesen, die vor allem Deutschland durch die ausländischen Schulden erleidet. In diesem Zusammenhang verweist der Kanzler auf die Not- wendigkeit Deutschlands, zu exportieren, um als ehrlicher Schuldner feine Kredite zurückzahlen zu können. Es sei aber ein Widersinn, wenn vor allem die Länder, die von Deutsch­land Schuldenzahlungen erwarten, mit allen Mitteln die deutsche Ausfuhr verhindern wollen. Entweder man läßt UNS exportieren, dann können wir bezahlen, oder man ver­hindert unseren Export, dann macht man uns die Zahlun­gen politischer Schulden unmöglich. Der Kanzler widerlegt dann den Vorwurf, als ob Deutschland eine leichtfertige An­leihepolitik betrieben und die ausländischen Anleihen unsach­gemäß und verschwenderisch verwandt hätte. Von den in ben Jahren 1924 bis 1930 aufgenommenen 18,5 Milliarden Mark an In- und Ausländsanleihen feien nur 265,2 Millio­nen Mark fürLuxusausgaben" verwandt worden. Hier­unter müsse man verstehen: Kunst- und Wissenschaft, Bade­anstalten, Leibesübungen und Sport, Jugendwohlfahrt, Gar­ten- und Parkanlagen sowie bie Pflege von Kurorten. In diesen 265,2 Millionen Mark seien allerdings keine Woh- nungsbauten enthalten. Doch könne man diese unmöglich als Luxusaufwendungen ansehen. Wenn die Entwicklung der Weltwirtschaft dann eine andere Richtung genommen hat, so haben wir uns eben gemeinsam getäuscht, und nicht I der eine den anderen. Trck dem j. b bie deutschen Anleihe- nehmer in jedem Fall ihren Verpflichtungen nachgekommen,

jelbst, als im Frühjahr unerwartet die kurzfristigen Kredite g^l-^chMwurs«^ Ä**»^»uu; Wt Gläubiger bie Nerven behalten hatten. wäre die Kreditkrife vom Sommer nicht so gewaltig geworden! Deutschland habe in den letzten Jahren die äußersten Anstrengungen gemacht, um im eigenen Lande Ordnung zu schaffen. Alle Anstrengungen sind aber vergeb­lich, wenn sich die anderen Länder in der jetzigen Not nicht solidarisch fühlen. Leider ist von einer solchen Solidarität noch nichts zu spüren, sondern im Gegenteil wird der Wirt- schaftskampf immer heftiger. Den Vorwurf, daß die deutsche Regierung die Kapitalflucht nicht wirksam genug bekämpft habe, wies der Kanzler zurück und erklärte, daß niemaird, wisse, wie hoch das geflüchtet« Kapital fei. Fest stehe aber, daß es bei weitem nickt an bie Summe heranreicht, bie manchmal genannt werde.

Nach der Verlesung dieser Rede sprach der amerikanische Botschafter S a ck e t t über die Ursachen der Arbeitslosigkeit.

Als Hauptgrund führle er eine wesentlich gesteigerte Pro­duktion in den letzten 15 Jahren an, während sich die Kon­sumentenschaft weit geringer vermehrt hat. Dieses Mißver­hältnis müsse bei relativ stabilen Märkten zu ständiger Ar­beitslosigkeit führen und könne nur durch Markterweiterung beseitigt werden.

Die Gewerkschaften bei Stegerwald

Berlin. Die Vertreter der drei gewerkschaftlichen Spitzenverbände hatten mit dem Reichsarbeitsminister Dr. Stegerwald eine Besprechung über den sozialpolitischen Teil der Notverordnung und bie Senkung der Warenpreise. Es wurde darauf hingewiesen, daß ber Termin des 10. Ja­nuar 1927 nicht als unabänderliche Zwangsvorschrift ange­sehen werden könne. Ungeachtet dieses Termins müsse es Arbeitsgebern und Arbeitnehmern erlaubt sein, sich durch freie Vereinbarung über ein höheres Niveau zu einigen. Der Schlichter müsse den ihm in der Verordnung gelassenen Spielraum ausnutzen, um Härten zu beseitigen.

Am heutigen Montag werden bie Gewerkschaftsvertre­ter vom Reichskanzler empfangen.

England gegen Polens Wünsche Zaleskis ergebnisloser Besuch in London.

London, 13. Dezember.

Der polnische Außenminister Zaleski wurde vor seiner in- zwischen erfolgten Rückreise vom englischen König empfangen. Ueber den Inhalt der Unterredungen Zaleskis ist bisher sehr wenig an die Oeffentlichkeit durchgesickert. Zaleski soll sehr stark den Gedanken eines politischen Waffenstillstandes und eines Ost-Locarnos propagiert haben. Englischerseits habe man ihm jedoch bedeutet, daß bei der gegenwärtigen Lage eine weitere Ausdehnung der englischen Verpflichtungen in Europa nicht angebracht erscheine.

Anscheinend ist man in England von dem Besuch Za­leskis etwas enttäuscht, da sich so gut wie gar keine Anhalts­punkt« für eine Lösung der europäischen Schwierigkeiten im Sinne eines Entgegenkommens von feiten Polens ergeben haben. Bei den Verhandlungen soll angeblich auch festge- stellt worden sein, daß Polen wegen seiner Kriegsschulden ein Interesse an der Verlängerung des Hoovermoratoriums habe.