Hrrsfel-erTageblatt
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Hersfelder Kreisblatt
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
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Nr. LSI
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Sonnabend, den 12. Dezember 1931
81. Jahrgang
Amerika hält die Tasche zu
Während in Basel Deutschlands Verhältnisse geprüft nnd in Berlin über die Kredite verhandelt wird, zeigt sich im amerikaniscken Parlament heftiger Widerstand gegen weitere Zugeständnisse
Zunächst Brot- und Fleiichpreirlentung
Goerdeler über seine Aufgabe.
Berlin, 12. Dezember.
Der neue Reichskommissar für Preisüberwachung, Dr. Goerdeler, stellte sich der Presse vor und machte dabei Mitteilungen über die von ihm zunächst zu ergreifenden Maßnahmen. Er betonte einleitend, daß er es ablehnen müsse, sich als Preissenkungskommissar bezeichnen zu lassen. Er betrachte sich als Reichskommissar für die Preisüberwachung.
Die Preise könnten nicht einfach durch Diktat herabgesetzt werden. Ausgeschlossen sei es, noch einen Pfennig an Reparationen aus dem deutschen Volke und der zusammengebrochenen Wirtschaft herauszuholen. Seine Aufgabe werde es sein, die verbilligenden Bestimmungen der Notverordnung restlos durchzuführen und dafür zu sorgen, daß die Preise, die der Verbraucher zu zahlen habe, gerecht seien. Der Verbraucher müsse die Gewähr haben, daß alle Faktoren der Preisberechnung mit unerbittlicher Gerechtigkeit überprüft würden.
An eine Rückkehr zur Zwangswirtschaft sei nicht gedacht worden. Es handele sich jetzt darum, die Kaufkraft mit den Warenmengen in ein möglichst günstiges Verhältnis zu bringen. All« Senkungsmöglichkeiten der Notverordnung müßten so schnell wie möglich dem letzten Verbraucher zugute kommen. Einer gerechten Preisbildung könnten verschiedene Dinge entgegenstehen: Erstens Maßnahmen, denen entgegenzuwirken, Sache der Reichswirtschaftspolitik sei; zweitens Maßnahmen der öffentlichen Hand und Ueber» lastung durch öffentliche Abgaben aller Art. Soweit es sich um allgemeine Steuerlasten handele, liege hier die Not- wendigkeit vor. die Haushalte in Ordnung zu halten. In- uwt*w- bre-Utnfaßfieuer einer Preissenkung Einhalt tut", das werde sich bei den einzelnen Warengattungen verschieden auswirken. Besonders treffe das zu für Gas- und Elektrizitätspreife Umsatzsteuerpflichtiger Werke. Hier würden eingehende Berechnungen unter Zuziehung von Sachverständigen vorgenommen werden. Einer Senkung der Gas- und Elektrizitätspreife sowie der Verkehrstarife stehe jedoch die Tatsache entgegen, daß die Einnahmen der öffentlichen Hand zwangsläufig dazu bestimmt feien, die Lasten für die Wohlfahrtserwerbslosen zu tragen. Die Tätigkeit des Reichskommissars könne aber selbstverständlich an öffentlichen Versorgungsbetrieben nicht vorübergehen, zumal bei den Verkehrsunternehmungen infolge der Beförderungs- steuer gewisse Möglichkeiten vorlägen.
Einer gerechten Preissenkung könnten ferner Hindernisse entgegenstehen, die von einzelnen Wirtschaftsgruppen selbst oder zwischen den einzelnen Gruppen eingeschaltet seien. Diesen Hindernissen rücke die neue Notverordnung auf den Leib. Den Innungen sei verboten. Preise zu vereinbaren und festzusetzen; der einzelne Handwerksmeister müsse selbst den gerechten Preis auskalkulieren. Hier schaffe die neue Notverordnung starke Impulse für eine Abwärtsentwicklung der Preise. In der Zinssenkungsfrage sei das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Die Besprechungen zwischen dem Reichskommissar für das Bankwesen und den beteiligten Kreisen seien noch nicht abgeschlossen.
Endlich könne der Bildung gerechter Preise auch schlechter Will« entgegenstehen. Wenn dieser angetroffen werde, so werde rücksichtslos durchgegriffen werden. Andererseits aber brauche kein anständiger und verständiger Gewerbetreibender, Kaufmann und Handwerker zu fürchten, daß er einer Willkür ausgesetzt sein werde. Eine wichtige Aufgabe falle auch den Hausfrauen zu. Es werde unverzüglich an» geordnet werden, daß in Schaufenstern, in Läden, auf den Märkten und in Räumen, in denen der tägliche Bedarf be» friedigt werde, Preisverzeichnisse ausgehängt und die Waren mit Preisen versehen würden. Daran knüpfte Goerdeler die dringende Bitte, die für das Weihnachtsfest geplanten Einkäufe zu tätigen; auf vielen Gebieten sei bereits die Preisgestaltung von selbst heruntergegangen.
Dr. Goerdeler erklärte zum Schluß, seine nächste Maßnahme werde eine Prüfung der Brot- und Fleischpreise, der Preise der Beförderungsunternehmungen und der Gas- und Elektrizitätspreife fein. Er hoffe dabei auf die Unterstützung eines kleinen Kreises sachverständiger Mitarbeiter sowie aus die Zusammenarbeit mit Reichs- und Länderministerien, lehne es aber entschieden ab, eine neue, kostspielige Wasserkopfbehörde zu schaffen. Ob und in welchem Umfange er von dem Recht Gebrauch machen werde, seine Befugnisse den obersten Landesbehörden zu übertragen oder im Benehmen mit ihnen besondere Beauftragte zu bestimmen, lasse sich noch nicht übersehen. Die Hauptsache sei, daß bestimmte Ziele ins Auge gefaßt würden und daß man diesen Zielen mit wirtschaftlich« Erfolge versprechenden gerechten Mitteln zu- strebe.
Präsident Zamora vereidigt.
Madrid. Der neue Präsident der spanischen Republik, Zamora, hat im Parlament den Eid auf die Verfassung abgelegt.
Fleischoerbilliguag für Arbeitslose
Was die Durchführungsbestimmungen besagen.
Berlin. 12. Dezember
Im Rahmen der Winterhilfe und zugleich als eine Hilfsmaßnahme für die Landwirtschaft hat die Reichsregierung Mittel zur Verfügung gestellt, die der hilfsbedürftigen Bevölkerung für die nächsten Wochen den Bezug frischen Rind- oder Schweinefleisches zu einem verbilligten Preise ermöglichen sollen. Die näheren Bestimmungen enthält ein gemeinsamer Erlaß des Reichsarbeitsministers und des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft.
Danach sind zur Teilnahme an der Fleischverbilligung berechtigt alle Hauptunterstützungsempfänger der Arbeitslosenversicherung und der Krisenfürsorge, die Familienzu- schläge erhalten, ferner die von der öffentlichen Fürsorge laufend als Hauptunterstützte in offener Fürsorge Unterstützten. die einen eigenen Haushalt führen und ausschließlich auf Rente und Zusatzrente angewiesen sind.
Die Verbilligung wird auf Grund eine Bezugsscheines gewährt, der nicht übertragbar ist. Ausgegeben werden die Bezugsscheine für die Hauptunterstützungsempfänger der Arbeitslosenversicherung und der Krisenfürsorge durch die Arbeitsämter, für die von der öffentlichen Fürsorge laufend unterstützten Personen und für die Empfänger von Zusatz
rente nach dem Reichsversorgungsgesetz durch die Dienststellen der öffentlichen Fürsorge. Bezugsstellen für verbilligtes Fleisch sind alle Verkaufsstellen von Frischfleisch, die sich bereiterklären, den Bezugschein in Zahlung _ men und den sonst gegebenen Vorschriften zu entsprechen. Es kommen also außer den Fleischerläden auch Konsum
zu neh-
vereine, Warenhäuser usw. als Verkaufsstellen in Betracht. Die Verkaufsstellen werden durch Aushang kenntlich ge
Die Verbilligung wird ausschließlich für frisches Rind- oder Schweinefleisch gewährt; Wurstwaren sind von der Verbilligung ausgeschlossen. Jeder Berechtigte rann wöchentlich ein Pfund, Unterstützte mit vier und mehr Zuschlagsempfängern können wöchentlich zwei Pfund verbilligten Fleisches erhalten. Auf geringere Mengen als ein Pfund wird eine Verbilligung nicht gewährt. Der verbilligte preis muh 30 Reichspfennige unter dem Tagespreis oder, sofern bereits örtlich besonders verbilligte Preise für Unterstützungsempfänger vereinbart sind, 30 Reichspfennige unter diesem vereinbarten preis liegen.
Der erste Bezugsschein, der mit vier Wochenabschnitten versehen ist, wird Mitte Dezember ausgegeben. Jedem Wochenabschnitt ist die Gültigkeitsdauer aufgedruckt; nach Ablauf der Gültigkeitsdauer können die Scheine nicht mehr benutzt werden. Der erste Abschnitt hat wegen der Weihnachtsfeiertage ausnahmsweise eine Gültigkeitsdauer von zwei Wochen.
Braunlohlen-reislenluug beschlossen
Das Mitteldeutsche Braunkohlensyndikat hat beschlossen, auf Grund der neuen Notverordnung die Braunkohlenpreise mit Wirkung ab 11. Dezember zu senken. Der Umfang der i, da erst das Ausmaß
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ig bet Frachtsätze her Reichsbahn festzustellen ist. flelbische Braunkohlensyndikat hat beschlossen, die ab 1. Januar
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Lieferungen am 11. Dezember bereits zu dem 1932 gültigen preis abzurechnen.
Löhne und Gehälter
nach der letzten Notverordnung.
Berlin. Zur Allgemeinoerständlichmachung der neuen Notverordnung werden zur Zeit Rundfunkvorträge fühender Politiker und Wirtschaftler verunstaltet. So sprach am Freitag abend der Staatssekretär im Reichsarbeitsministerium, G« ib, über wichtige wirtschaftliche Fragen der Notverordnung. Er erläuterte die Lohnsenkunasbestimmungen. Für Arbeitnehmerbezüge, die nicht durch Tarifverträge bestimmt sind, gilt die Vorschrift der Notverordnung: „Alle Löhne und Gehälter werden, soweit sie am Tage des Inkrafttretens der Vorschrift tarifverbindlich geregelt sind, mit Wirkung vom 1. Januar 1932 auf den Stand vom 10. Januar 1927 ge« senkt" nicht. Die Möglichkeiten chrer Senkung bestimmen sich also nach den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Grundsatz der
Senkung der Tariflöhne und Gehälter
auf den Stand vom 10. Januar 1927 fei aber in verschiedener Beziehung abgewandelt. Die Kürzung dürfe nicht mehr als 10 v. H. oder, wo seit dem 1. Juli 1931 keine tarifvertragliche Kürzung eingetreten sei, 15 v. H. betragen. Bei den Löhnen und Gehältern im r ''
der Stand vom 10. Januar 1927 unberücksichtigt. ... — den um 10 bzw. 15 Prozent grundsätzlich gekürzt. Löhne und Gehälter, die am 10. Januar 1927 nicht tarifvertraglich geregelt waren, werden, wie die Sätze im Kohlen- und Kalibergbau, ebenfalls um 10 bzw. 15 Prozent gesenkt. Die vorgesehenen Senkungen werden am 1. Januar 1932 von selbst eintreten. Es bedürfe also nicht einer Herabsetzung im Wege der Schlichtung. In erster Linie hätten die Tarifvertrags- parteienM ah 1, Januar geltenden Sätze zMWLMLE
Kohlen- und Kalibergbau bleibe 1927 unberücksichtigt. Sie wer-
nau schriftlich sestzuiegen, so daß Die Festlegung einen mach- trag zum Tarifvertrag bilde. Für diese Festlegung sei bw zum 19. Dezember 1931 Zeit. Die Festsetzung der neuen Sätze durch den Schlichter sei nur als letztes Sattel gedacht, falls seitens der Tarifvertragsparteien keine Einigung zustande komme. Der Schlichter habe überall, wo das Ergebnis der Kürzungsvorschriften bis zum 19. Dezember nicht festgelegt sei, Klarstellung vorzunehmen. Der Schlichter fei hierbei frei von Verfahrensvorschriften. Auch sönne er Unebenheiten bereinigen, die sich aus der Veränderung der Lohn- und GHaltssätze ergeben. Der Schlichter könne weiter, wenn am 10. Januar 1927 kein Tarifvertrag bestand, eine andere Regelung treffen. Die Festsetzung des Schlichters sei bindend für alle Beteiligten und gelte ab 1. Januar 1932 als tarifvertragliche Bestimmung.
Um den regelmäßigen Wiederaufbau unserer Wirtschaft zu gewährleisten, bestimme die Notverordnung, daß die Laufdauer der Tarifverträge bis zum 30. April 1932 verlängert werde, falls sie nicht auf längere Zeit abgeschlossen seien oder die Parteien etwas anderes vereinbarten.
Ohne Aussuhrüberschub keine Tribute
Die Kanzlererklärung vor der ausländischen Presse.
London, 12. Dezember
Die Londoner Presse veröffentlicht nunmehr Einzelheiten aus den Erklärungen, die Reichskanzler Pr. Brüning den Vertretern der ausländischen Presse über die Notverordnung gemacht hat. Der Reichskanzler befaßte sich zunächst mit der nationalsozialistischen Bewegung und betonte, daß er alle verfassungsmäßigen Mittel anwenden werde, um ungesetzliche Unternehmungen zu unterdrücken. Das Wachstum der nationalsozialistischen Bewegung erkläre MrgiiX^ Siebes SeuttcheVott 17 Jahre lang habe ertragen murfen. Echt deutsch fei es, in schlechten Zeiten von besseren Dingen zu träumen und utopistischen Ideen zuzujubeln.
Durch eine Reihe von Aeußerungen nationalsozialistischer Führer sei die Lage ernst geworden. In Uebereinstimmung mit dem Wehr- und Innenminister wolle er jedoch die Tatsache betonen, daß die Regierung die Zügel fest in der Hand habe. Wenn die Welt die Gefahr der nationalsozialistischen Bewegung sehr ernst nehme, so könne sie diese Gefahr mit einem Schlage dadurch beseitigen, daß sie Deutschland helfe, wie es vom Standpunkt der Menschlichkeit aus notwendig sei.
Dr. Brüning begründete dann die neue Notverordnung und meinte, daß sich das Ausland über kurz oder lang mit ähnlichen Ideen befassen werde müssen. Deutschland sei durch die Weltlage hierzu gezwungen worden. Wegen seiner Auslandsschulden könne das Reich die Mark nicht denselben Weg gehen lassen, wie das englische Pfund. Deutschland müsse sich auf die neue englische Zollpolitik einstellen. Wenn die Dinge so weitergingen, so würde bald jedes Land seine eigene Wirtschafts- und Finanzpolitik treiben.
Der Kanzler wandle sich dann den Tributen zu und warf die Frage auf, wie Deutschland seine ausländischen Zahlungen leisten könne, wenn man ihm seinen Ausfuhrüberschuß unmöglich mache und wenn es keinen Geldüberschutz habe. Bedauerlicherweise sei es schwiecia, in politischen Erörterungen hierauf eine Antwort zu finden. Die Wirtschaftler wüßten, was sie zu antworten hatten. Wenn Deutschland gezwungen werde, die Tribute aus dem Ausfuhrüberschuß und nicht mehr aus geborgtem Geld zu bezahlen, so würden neue Störungen des Welthandels unvermeidlich fein.
ium Schluß die Hoffnung auf
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Der Reichskanzler sprach zum Sch! eine Zusammenarbeit der Völker und < und weitsichtige Lösung der die ganze Tributfrage auf der Grundlage eines für Deutschland annehmbaren Abkommens aus.
lemeine nenoen
Bafel erörtert den Neichshaurhalt
Bafel, 13. Dezember
Der Beratende Sonderausschuß der BJZ hat in Anwesenheit aller Mitglieder eine Sitzung abgehalten, in der Graf Schwerin noch einmal die Lage des Reichshaushalts erläuterte.
Die deutsche Delegation hat dem Ausschuß ein Memorandum überreicht, das eine Zusammenfassung der von Ministerialdirektor Graf Schwerin von Krosigk in der Sitzung mündlich gemachten Darlegungen über die Lage des Reichshaushaltes darstellt. Dieses Schriftstück umfaßt 15 Seiten und wird durch zwei Tabellen ergänzt.
Landtag stürzt Hessens Regierung
Darmstadt. Der Hessische Landkagnahm den nationalsozialistischen und deutschnationalen Mitztrauensan- trag gegen das Gefamtkablnett sowie den Antrag der Nationalsozialisten auf Abberufung des Innenministers Leusch- ner an. Hierauf vertagte Präsident Werner den Landtag auf unbestimmte Zeit. ---------