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HersfelöerTageblatt

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Hersfelöer Kreisblatt

Amtlicher Anzeiger für den Kreis HersfelS

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1.00 Retchs-Mark. druck und Verlag von Lubwig Kunk« Vuchörnckerei in yersftlb, Mitglied dee VVZV.

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Nr. 280

Montag,"den 30. November 1931

81. Jahrgang

Wer rettet den Weltfrieden?

Während der BSlkerbundsrat in Paris noch immer einen Ausweg im Oftkonslikt sucht, finden vor Tientfin blutige Kämpfe statt

Die Zahltmgssrist in Aufwertungssachen

Zum Ablauf der Antragsfrist am 30. November.

Von Justizoberinspektor Karl Fuchs, Neuß.

Der Reichspräsident hat auf Grund der durch Artikel 48 der Reichsverfassung erteilten Vollmacht am 10. No­vember 1931 die Verordnung über die Zahlungsfrist in Aufwertungssachen erlassen, Schuldner, die den Antrag auf Bewilligung einer Zahlungsfrist nicht rechtzeitig gestellt oder den Antrag zurückgenommen haben, ohne sich mit dem Gläubiger über die Rückzahlung geeinigt zu haben, können den Antrag bis zum Ablauf des 30. November 1931 bei der Aufwertungsstelle nachholen. Voraussetzung ist, daß die Gründe für das Gesuch um Bewilligung der Zahlungs­frist infolge der Veränderung der allgemeinen Wirtschafts­lage eingetreten sind. Was hiermit gemeint ist, bedarf keiner weiteren Ausführungen, wenn man sich an die Er­eignisse erinnert, die im Laufe des Sommers zur vor­übergehenden Schließung der Banken, Sparkassen und der Börse führten. Ein bestimmter Termin, wann diese Krise begonnen hat, und wann sie in ihrer ganzen Bedeutung zu übersehen war, läßt sich nicht angeben. Sicher ist je­doch, daß sie jedermann bis zum 1. Oktober 1931 zum Be­wußtsein gekommen ist. Daher findet die Verordnung keine Anwendung, wenn die Frist für die Stellung der An­trags auf Bewilligung der Zahlungsfrist nach dem 30. Sep­tember 1931 abgelaufen oder der gestellte Antrag nach die­sem Tage zurückgenommen ist.

Nach dem Gesetz über die Fälligkeit der Auf- wertungshypotheken kann der Gläubiger die Zah­lung des Aufwertungsbetrages vor dem 1. Januar 1935 nur verlangen, wenn er mit einer einjährigen Frist Drift- lich gekündigt hat. Die Kündigung ist nur für den Schluß des Kalendervierteljahres zulässig, ei(tmulig zum 31. De­zember 1931. Sie hat spätestens am dritten Werktag der Frist zu erfolgen. Zum 31. Dezember 1931 werden also die zu Beginn des Jahres gekündigten Hypotheken fällig. Zahl­reiche Schuldner haben es unterlassen, innerhalb der Frist von drei Monaten nach Erhalt der Kündigung die Bewil­ligung einer Zahlungsfrist nachzusuchen, weil sie sich da­mals wirtschaftlich stark genug fühlten, den Betrag bei Fälligwerden zahlen zu können. In zahlreichen anderen Fällen haben die Aufwertungsstellen den Antrag abgelehnt, weil nach der damaligen Wirtschaftslage dem Schuldner die Rückzahlung der Hypotheken zugemutet werden konnte. Seitdem haben sich die Verhältnisse aber geändert, und die Schuldner sind durch die katastrophale Entwicklung der Wirtschaftslage überrascht worden. Daher ist ihnen nun« mehr erneut eine kurzbemessene Frist zur Nachholung des Antrages bewilligt worden.

Der Antrag auf Bewilligung der Zäh­ln n g s f r i st ist nur zulässig, wenn der Aufwertungsbetrag der Hypothek 100 Goldmark übersteigt. Der Antragsteller soll seinen Antrag begründen und angeben, welche Schritte er zur Herbeiführung einer Einigung mit dem Gläubiger unternommen hat. Die Aufwertungsstelle darf eine Zah­lungsfrist nur bewilligen, wenn der Antragsteller über die zur Rückzahlung erforderlichen Mittel nicht verfügt und auch nicht in der Lage ist, sie sich zu Bedingungen zu ver­schaffen, die ihm billigerweise zugemutet werden können. Aber auch auf die Lage des Gläubigers ist Rück­sicht zu nehmen. Die Bewilligung der Zahlungsfrist darf für den Gläubiger nicht zu einer unbilligen Härte führen. Solche Umstände können wie die amtliche Begründung zum Fälligkeitsgefetz ausführt, beispielsweise sein: hohes Alter, Krankheit oder Hilfsbedürftigkeit des Gläubigers. Nach Lage des Einzelfalles wird auch der Umstand berück­sichtigt werden können, daß der Gläubiger das Kapital be­nötigt, um eigene Verpflichtungen zu erfüllen.

In den Fällen, in denen sich Gläubiger und Schuldner über die Rückzahlung geeinigt haben, fei es außergerichtlich oder durch einen Vergleich vor der Auf- wertungsstelle, bleibt es bei diesen Vereinbarungen. Der Schuldner kann also nicht nachträglich auf Grund der Not­verordnung die Bewilligung einer Zahlungsfrist bean­tragen.

Französische Verstimmung

Paris, 30. November.

Der Abgeordnete Quichard hat eine Interpellation ein- gebracht, in der er fragt, welche Maßnahmen die französische Regierung zu ergreifen gedenke, angesichts der Schutz­zölle, die England auf die Einfuhr von Früchten und srischem Gemüse von Frankreich nach Großbritannien zu legen beabsichtige.

Zur Reise des französischen Finanzministers Flandin nach London und zur englischen Zollerhöhung schreibtJour­nal", es sei offenbar, daß diese Reise zeitlich mit der Notwen­digkeit zusammenfalle, schleunigst ernste Meinungsverfchie- denheilen zwischen Großbritannien und Frankreich zu be­schwören.

Frankreich sei geneigt, die Zusammenarbeit mit England fortzusetzen, aber man dürfe nicht vergessen, daß Frankreich wenn man es dazu zwinge, sehr wohl fähig sei, Schlag um Schlag zurückzugeben.

Beherzigende Worte Dr. Groeners.

Berlin. Reichsinnen- und Reichswehrminister Dr. G r o e n e r sprach im Rundfunk über den Glauben an Deutschland. Der Minister zeichnete zu Beginn seiner Aus­führungen ein Bild der gegenwärtigen politischen und wirt­schaftlichen Lage, die durch politschen Haß, heftigste Gegen­sätzlichkeiten und durch Verwirrung und Hoffnungslosigkeit ge­kennzeichnet sei. Das deutsche Volk befinde sich in einer ganz schweren wirtschaftlichen und politischen Krise, deren Ursachen teils außerhalb Deutschlands, teils im eigenen Hause zu suchen seien. Mit Allheilmitteln und Protesten könne man die Notstände nicht beseitigen. Er rühme durchaus nicht eine Slaakskunst mit Notverordungen, die Regierung sei jedoch unter den heutigen Umständen zur Sicherung des Staates ge­zwungen, den Weg der Notverordnungen zu gehen. Der Wunsch brenne ihm im Herzen, die gegenwärtige Verzweif- lungsstimmung zu bekämpfen und den unerschütterlichen Glauben an die Zukunft Deutschlands in jedem Deutschen wachzurufen.

Unbedingt notwendig sei uns Deutschen ein gesunder Optimismus, den wir dazu brauchten, um als Volk und

Nation wieder einem Aufstieg entgegenzugehen.

Der feste Grund, auf den sich dieser Optimismus stützen müsse, sei der Staat, die deutsche Republik. Die staatliche Macht werbe ohne Zögern gegen diejenigen eingesetzt werden, die versuchen sollten, den Staat zu unterhöhlen oder durch seinen Zusammenbruch eine günstigere staatliche Grundlage für den Wiederaufstieg zu schaffen. Der Kampf um politische An­schauungen müsse mit geistigen Kräften ausgefochten werden, aber nicht mit Waffen.

Reichsinnenminister Groener erinnerte an den Aus­spruch Dr. Brünings, daß ein Volk sich in schwerer Zeit zu gemeinsamem Tragen, Helfen und Schaffen zusammenfinden müsse. Nur die Schicksalsverbundenheit aller vermöge die materielle Not zu überwinden, sie müsse aber auch in der ge­samten Politik eines Staates nach innen und nach außen zum Ausdruck kommen. Das deutsche Volk habe keinen Grund zum Verzagen, so lange es seiner eigenen Kraft und seinen Fähigkeiten auf wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Gebiete vertraue. Deutschlands große Vergangenheit müsse der seelische Rückhalt in den Tagen der Gegenwart sein. Groe- ner richtete am Schluß einen Appell zur Einigkeit und gegen­seitigen Hilfe, um vor allem das Schicksal der vielen Arbeits­losen zu lindern. Der Minister schloß seine Rede mit dem Schwur Fichtes:Du sollst an Deutschlands Zukunft glauben, an Deines Volkes Auferstehn.."

Der Oberreichsanwalt beantragt

gerichtliche Voruntersuchung wegen der Vorfälle in Hessen.

Berlin, 30. November.

In dem Strafverfahren wegen der bekannten Vorgänge in Hessen hat der Oberreichsanwall die Eröffnung der gericht­lichen Voruntersuchung weaen Vorbereitung zum Hochverrat beantragt. Zum Untersuchungsrichter ist von dem Reichs­gerichtspräsidenten der Reichsgerichtsrat Zoeller bestellt worden.

Dr. Best vom Dienst suspendiert

Eine amtlich« hessische Darstellung.

Darmstadt, 30. November.

Auf Grund der Vorfälle in Hessen hat der hessische 3u- skizminister den Gerichtsassessor Dr. Best mit sofortiger Wir­kung außer Verwendung gefeM. Best kehrt nicht mehr in den hessischen Justizdienst zurück.

Die hessische amtlicye Pressestelle stellt gegenüber den Artikeln Dr. B e st s und des Leiters der Pressestelle des Gaues Hessen der NSDAP., Berger, zu den Beschuldi­gungen wegen Vorbereitung zum Hochverrat durch die Na­tionalsozialistische Partei fest:

Die in Frage kommenden Dokumente sind zweifellos das Ergebnis von Besprechungen zwischen allen maßgeben- den Führern der NSDAP. Die Behauptung, daß die haus- suchungen ergebnislos verlaufen seien, ist völlig aus der Luft gegriffen. Im Interesse der Sicherstellung des Untersuchungs- ergebnisses können weitere Angaben nicht gemacht werden.

Die Behauptung Dr. Bests, er habe im Rahmen der na­tionalsozialistischen Parteiorganisation direkt überhaupt keine Funktion ausgeübt, ist mehr als auffällig. In Wirklichkeit ist Dr. Best als Leiter der Rechtsabteilung des Gaues Hes­sen Mitglied der Gauleitung und als solches an der Führung der Partei maßgeblich beteiligt. Eine solche Stellung kann man im Rahmen der NSDAP. natürlich nur dann inneha- ben, wenn man das volle Vertrauen der Reichsleitung genießt. Aus alledem ergibt sich, daß es den Tatsachen wider­spricht, wenn Dr. Best jetzt den Versuch macht nachzuweisen, daßder fragliche Entwurf mit der NSDAP. oder irgend­welchen Stellen dieser Organisation nie etwas zu tun gehabt hat".

Nach einer Verordnung des ungarischen Volkswohlfahrts- ministers haben die unter die Gesellschaftssteuerpflicht fallen­den Steuerzahler zur Deckung der Kosten der Nothilfeaktion 1931/32 eine einmalige Notsteuer in Höhe von 15 Pro­zent zu entrichten.

Der bedrohte Weltfrieden

Paris, 29. November.

Die Ereignisse auf dem Kriegsschauplatz im Fernen Osten drohen, die nur ohnehin wenig Erfolg versprechende Vermittlungsaktion des Völkerbundsrats vollends hinfällig zu machen und dem Völkerbund, dessen Ohnmacht niemals offener zutage getreten ist als in diesen kritischen Tagen, den letzten Rest seiner kümmerlichenAutorität" zu rauben.

Während sich der Völkerbundsrat damit abmüht, eine Einigung über eine Resolution von mehr als zweifelhaftem praktischen Wert zustande zu bringen, die sowohl China als auch Japan Rechnung tragen soll, donnern bei Tientsin die Kanonen, rattern die Maschinengewehre. Aber vom Krieg im Fernen Osten wird auf der Pariser Ratstagung offiziell wenigstens nicht gesprochen. Man will ja angeb- lich alle Mittel anwenden, um den Ausbruch eines Krieges zu verhindern... Wer rettet den Weltfrieden?

Blutige Kämpfe um Tientsin

Die japanische Völkerbundsdelegation brächte den Rats- mitgliedern zur Kenntnis, daß zwischen den chinesischen und japanischen Truppen auf der ganzen Verteidigungslinie von Tientsin Feindseligkeiten im Gange seien, die noch andauern.

Das japanische Truppenkommando habe dringend Ver­stärkungen angefordert, da die Lage der japanischen Kon­tingente kritisch werde. In der Gegend von Tientsin stün­den etwa 40 000 Mann chinesischer Truppen mit zehn Ge- chützen, während die japanischen Truppenverbände sich auf fünf Kompagnien, von denen nur drei in Tientsin selbst tationiert seien, beschränkten. Diese Situation beunruhige die japanische Regierung.

Die Schlacht tobte nach amtlichen Berichten den ganzen Freitag über und setzte am Sonnabendmorgen um 7 Uhr mit größter Heftigkeit wieder ein. Chinesische Minenwerfer, Maschinengewehre und leichte Feldartillerie sollen die japa­nische Konzessionszone beschossen haben. Die japanischen Truppen haben das Feuer mit Maschinengewehren und 75-Millimeler-Geschützen erwidert.

Beruhigung im Fernen Osten?

Chinesisch-japanische Friedensverhandlungen.

Nanking, 30. November.

Die chinesisch-japanischen Verhandlungen für eine fried­liche Regelung der Lage haben in T i e n t i n begonnen.

In Nanking wird offiziell erklärt, daß die chinesische Re­gierung in ihrer Zustimmung zu dem Resolutionsentwurf des Völkerbundes den Befehlshaber der chinesischen Streitkräfte angewiesen habe, im Sinne der Völkerbundsentschließung zu handeln.

Der japanische Botschafter in Washington teilte Staatssekretär Stimson mit, daß der größte Teil der ja­panischen Truppen bereits von Tsitsikar abtransportiert sei, daß keine japanische Armee gegen Tschintschau marschiere und daß die Meldungen von Bombenabwürfen japanischer Flie­ger über Tschintschau vollkommen frei erfunden seien.

Die neutralen Beobachter

Der Völkerbundsrat nimmt an, daß die Japaner die Räumung schon durchgeführt haben, wenn die Studien­kommission an Ort und Stelle eintreffen wird. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, dann würd« die Kom­mission einen Jnterimsbericht über die Sicherheitsverhältnisse in der Mandschurei zu erstatten haben, der als Grundlage für die Räumungsverhandlungen dienen könnte.

Der amerikanische Staatssekretär S t i m s o n hat Briand mitteilen lassen, daß der amerikanische Militärattache mit den übrigen neutralen Beobachtern in Tschintschau Hand in Hand arbeiten werde.

Neutrale Zone in der Mandschurei?

Paris. Briand teilte den Delegierten Chinas und Ja­pans mit, daß die im Rat vertretenen Regierungen ihren Be­obachtern, die sie in die Gegend von Tschintschau entsenden, die Instruktion erteilen würden, eine neutrale Zone zu schaf­fen. Die Beobachter würden auch versuchen, mit den Kom­mandanten der chinesischen und japanischen Truppen in Ver­bindung zu treten. Der chinesische Völkerbundsdelegierte Dr. Sze erklärte, seine Regierung nehme diese Anregung dan­kend entgegen und habe bereits den Befehlshaber der chine­sischen Streitkräfte angewiesen, sich mit den neutralen Be­obachtern in Verbindung zu setzen.

Dr. Sze übermittelte am Sonntag dem Rat eine Bot­schaft aus Nankina über den fortgesetzten Vormarsch der Ja- paner auf Tschintschau.

Einbruch ins Reichsversicherunssamt

40 000 Mark erbeutet.

Berlin. In der Nacht zum Sonntag haben bisher unbe- kannte Täter einen Einbruch in die Kassenräume des Reichs- versicherungsamts verübt. Sie erbeuteten 40 900 Mark Lohn- LLlder, mit Wen sie M&M enttarnen._______^_ J