HersfelöerTageblatt
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Hersfelöer Kreisblatt
Amtlicher Anzeiger für den Kreis HersfelS
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Nr. 280
Montag,"den 30. November 1931
81. Jahrgang
Wer rettet den Weltfrieden?
Während der BSlkerbundsrat in Paris noch immer einen Ausweg im Oftkonslikt sucht, finden vor Tientfin blutige Kämpfe statt
Die Zahltmgssrist in Aufwertungssachen
Zum Ablauf der Antragsfrist am 30. November.
Von Justizoberinspektor Karl Fuchs, Neuß.
Der Reichspräsident hat auf Grund der durch Artikel 48 der Reichsverfassung erteilten Vollmacht am 10. November 1931 die Verordnung über die Zahlungsfrist in Aufwertungssachen erlassen, Schuldner, die den Antrag auf Bewilligung einer Zahlungsfrist nicht rechtzeitig gestellt oder den Antrag zurückgenommen haben, ohne sich mit dem Gläubiger über die Rückzahlung geeinigt zu haben, können den Antrag bis zum Ablauf des 30. November 1931 bei der Aufwertungsstelle nachholen. Voraussetzung ist, daß die Gründe für das Gesuch um Bewilligung der Zahlungsfrist infolge der Veränderung der allgemeinen Wirtschaftslage eingetreten sind. Was hiermit gemeint ist, bedarf keiner weiteren Ausführungen, wenn man sich an die Ereignisse erinnert, die im Laufe des Sommers zur vorübergehenden Schließung der Banken, Sparkassen und der Börse führten. Ein bestimmter Termin, wann diese Krise begonnen hat, und wann sie in ihrer ganzen Bedeutung zu übersehen war, läßt sich nicht angeben. Sicher ist jedoch, daß sie jedermann bis zum 1. Oktober 1931 zum Bewußtsein gekommen ist. Daher findet die Verordnung keine Anwendung, wenn die Frist für die Stellung der Antrags auf Bewilligung der Zahlungsfrist nach dem 30. September 1931 abgelaufen oder der gestellte Antrag nach diesem Tage zurückgenommen ist.
Nach dem Gesetz über die Fälligkeit der Auf- wertungshypotheken kann der Gläubiger die Zahlung des Aufwertungsbetrages vor dem 1. Januar 1935 nur verlangen, wenn er mit einer einjährigen Frist Drift- lich gekündigt hat. Die Kündigung ist nur für den Schluß des Kalendervierteljahres zulässig, ei(tmulig zum 31. Dezember 1931. Sie hat spätestens am dritten Werktag der Frist zu erfolgen. Zum 31. Dezember 1931 werden also die zu Beginn des Jahres gekündigten Hypotheken fällig. Zahlreiche Schuldner haben es unterlassen, innerhalb der Frist von drei Monaten nach Erhalt der Kündigung die Bewilligung einer Zahlungsfrist nachzusuchen, weil sie sich damals wirtschaftlich stark genug fühlten, den Betrag bei Fälligwerden zahlen zu können. In zahlreichen anderen Fällen haben die Aufwertungsstellen den Antrag abgelehnt, weil nach der damaligen Wirtschaftslage dem Schuldner die Rückzahlung der Hypotheken zugemutet werden konnte. Seitdem haben sich die Verhältnisse aber geändert, und die Schuldner sind durch die katastrophale Entwicklung der Wirtschaftslage überrascht worden. Daher ist ihnen nun« mehr erneut eine kurzbemessene Frist zur Nachholung des Antrages bewilligt worden.
Der Antrag auf Bewilligung der Zähln n g s f r i st ist nur zulässig, wenn der Aufwertungsbetrag der Hypothek 100 Goldmark übersteigt. Der Antragsteller soll seinen Antrag begründen und angeben, welche Schritte er zur Herbeiführung einer Einigung mit dem Gläubiger unternommen hat. Die Aufwertungsstelle darf eine Zahlungsfrist nur bewilligen, wenn der Antragsteller über die zur Rückzahlung erforderlichen Mittel nicht verfügt und auch nicht in der Lage ist, sie sich zu Bedingungen zu verschaffen, die ihm billigerweise zugemutet werden können. Aber auch auf die Lage des Gläubigers ist Rücksicht zu nehmen. Die Bewilligung der Zahlungsfrist darf für den Gläubiger nicht zu einer unbilligen Härte führen. Solche Umstände können — wie die amtliche Begründung zum Fälligkeitsgefetz ausführt, — beispielsweise sein: hohes Alter, Krankheit oder Hilfsbedürftigkeit des Gläubigers. Nach Lage des Einzelfalles wird auch der Umstand berücksichtigt werden können, daß der Gläubiger das Kapital benötigt, um eigene Verpflichtungen zu erfüllen.
In den Fällen, in denen sich Gläubiger und Schuldner über die Rückzahlung geeinigt haben, fei es außergerichtlich oder durch einen Vergleich vor der Auf- wertungsstelle, bleibt es bei diesen Vereinbarungen. Der Schuldner kann also nicht nachträglich auf Grund der Notverordnung die Bewilligung einer Zahlungsfrist beantragen.
Französische Verstimmung
Paris, 30. November.
Der Abgeordnete Quichard hat eine Interpellation ein- gebracht, in der er fragt, welche Maßnahmen die französische Regierung zu ergreifen gedenke, angesichts der Schutzzölle, die England auf die Einfuhr von Früchten und srischem Gemüse von Frankreich nach Großbritannien zu legen beabsichtige.
Zur Reise des französischen Finanzministers Flandin nach London und zur englischen Zollerhöhung schreibt „Journal", es sei offenbar, daß diese Reise zeitlich mit der Notwendigkeit zusammenfalle, schleunigst ernste Meinungsverfchie- denheilen zwischen Großbritannien und Frankreich zu beschwören.
Frankreich sei geneigt, die Zusammenarbeit mit England fortzusetzen, aber man dürfe nicht vergessen, daß Frankreich wenn man es dazu zwinge, sehr wohl fähig sei, Schlag um Schlag zurückzugeben.
Beherzigende Worte Dr. Groeners.
Berlin. Reichsinnen- und Reichswehrminister Dr. G r o e n e r sprach im Rundfunk über den Glauben an Deutschland. Der Minister zeichnete zu Beginn seiner Ausführungen ein Bild der gegenwärtigen politischen und wirtschaftlichen Lage, die durch politschen Haß, heftigste Gegensätzlichkeiten und durch Verwirrung und Hoffnungslosigkeit gekennzeichnet sei. Das deutsche Volk befinde sich in einer ganz schweren wirtschaftlichen und politischen Krise, deren Ursachen teils außerhalb Deutschlands, teils im eigenen Hause zu suchen seien. Mit Allheilmitteln und Protesten könne man die Notstände nicht beseitigen. Er rühme durchaus nicht eine Slaakskunst mit Notverordungen, die Regierung sei jedoch unter den heutigen Umständen zur Sicherung des Staates gezwungen, den Weg der Notverordnungen zu gehen. Der Wunsch brenne ihm im Herzen, die gegenwärtige Verzweif- lungsstimmung zu bekämpfen und den unerschütterlichen Glauben an die Zukunft Deutschlands in jedem Deutschen wachzurufen.
Unbedingt notwendig sei uns Deutschen ein gesunder Optimismus, den wir dazu brauchten, um als Volk und
Nation wieder einem Aufstieg entgegenzugehen.
Der feste Grund, auf den sich dieser Optimismus stützen müsse, sei der Staat, die deutsche Republik. Die staatliche Macht werbe ohne Zögern gegen diejenigen eingesetzt werden, die versuchen sollten, den Staat zu unterhöhlen oder durch seinen Zusammenbruch eine günstigere staatliche Grundlage für den Wiederaufstieg zu schaffen. Der Kampf um politische Anschauungen müsse mit geistigen Kräften ausgefochten werden, aber nicht mit Waffen.
Reichsinnenminister Groener erinnerte an den Ausspruch Dr. Brünings, daß ein Volk sich in schwerer Zeit zu gemeinsamem Tragen, Helfen und Schaffen zusammenfinden müsse. Nur die Schicksalsverbundenheit aller vermöge die materielle Not zu überwinden, sie müsse aber auch in der gesamten Politik eines Staates — nach innen und nach außen — zum Ausdruck kommen. Das deutsche Volk habe keinen Grund zum Verzagen, so lange es seiner eigenen Kraft und seinen Fähigkeiten auf wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Gebiete vertraue. Deutschlands große Vergangenheit müsse der seelische Rückhalt in den Tagen der Gegenwart sein. Groe- ner richtete am Schluß einen Appell zur Einigkeit und gegenseitigen Hilfe, um vor allem das Schicksal der vielen Arbeitslosen zu lindern. Der Minister schloß seine Rede mit dem Schwur Fichtes: „Du sollst an Deutschlands Zukunft glauben, an Deines Volkes Auferstehn.."
Der Oberreichsanwalt beantragt
gerichtliche Voruntersuchung wegen der Vorfälle in Hessen.
Berlin, 30. November.
In dem Strafverfahren wegen der bekannten Vorgänge in Hessen hat der Oberreichsanwall die Eröffnung der gerichtlichen Voruntersuchung weaen Vorbereitung zum Hochverrat beantragt. Zum Untersuchungsrichter ist von dem Reichsgerichtspräsidenten der Reichsgerichtsrat Zoeller bestellt worden.
Dr. Best vom Dienst suspendiert
Eine amtlich« hessische Darstellung.
Darmstadt, 30. November.
Auf Grund der Vorfälle in Hessen hat der hessische 3u- skizminister den Gerichtsassessor Dr. Best mit sofortiger Wirkung außer Verwendung gefeM. Best kehrt nicht mehr in den hessischen Justizdienst zurück.
Die hessische amtlicye Pressestelle stellt gegenüber den Artikeln Dr. B e st s und des Leiters der Pressestelle des Gaues Hessen der NSDAP., Berger, zu den Beschuldigungen wegen Vorbereitung zum Hochverrat durch die Nationalsozialistische Partei fest:
Die in Frage kommenden Dokumente sind zweifellos das Ergebnis von Besprechungen zwischen allen maßgeben- den Führern der NSDAP. Die Behauptung, daß die haus- suchungen ergebnislos verlaufen seien, ist völlig aus der Luft gegriffen. Im Interesse der Sicherstellung des Untersuchungs- ergebnisses können weitere Angaben nicht gemacht werden.
Die Behauptung Dr. Bests, er habe im Rahmen der nationalsozialistischen Parteiorganisation direkt überhaupt keine Funktion ausgeübt, ist mehr als auffällig. In Wirklichkeit ist Dr. Best als Leiter der Rechtsabteilung des Gaues Hessen Mitglied der Gauleitung und als solches an der Führung der Partei maßgeblich beteiligt. Eine solche Stellung kann man im Rahmen der NSDAP. natürlich nur dann inneha- ben, wenn man das volle Vertrauen der Reichsleitung genießt. Aus alledem ergibt sich, daß es den Tatsachen widerspricht, wenn Dr. Best jetzt den Versuch macht nachzuweisen, daß „der fragliche Entwurf mit der NSDAP. oder irgendwelchen Stellen dieser Organisation nie etwas zu tun gehabt hat".
Nach einer Verordnung des ungarischen Volkswohlfahrts- ministers haben die unter die Gesellschaftssteuerpflicht fallenden Steuerzahler zur Deckung der Kosten der Nothilfeaktion 1931/32 eine einmalige Notsteuer in Höhe von 15 Prozent zu entrichten.
Der bedrohte Weltfrieden
Paris, 29. November.
Die Ereignisse auf dem Kriegsschauplatz im Fernen Osten drohen, die nur ohnehin wenig Erfolg versprechende Vermittlungsaktion des Völkerbundsrats vollends hinfällig zu machen und dem Völkerbund, dessen Ohnmacht niemals offener zutage getreten ist als in diesen kritischen Tagen, den letzten Rest seiner kümmerlichen „Autorität" zu rauben.
Während sich der Völkerbundsrat damit abmüht, eine Einigung über eine Resolution von mehr als zweifelhaftem praktischen Wert zustande zu bringen, die sowohl China als auch Japan Rechnung tragen soll, donnern bei Tientsin die Kanonen, rattern die Maschinengewehre. Aber vom Krieg im Fernen Osten wird auf der Pariser Ratstagung — offiziell wenigstens — nicht gesprochen. Man will ja angeb- lich alle Mittel anwenden, um den Ausbruch eines Krieges zu verhindern... Wer rettet den Weltfrieden?
Blutige Kämpfe um Tientsin
Die japanische Völkerbundsdelegation brächte den Rats- mitgliedern zur Kenntnis, daß zwischen den chinesischen und japanischen Truppen auf der ganzen Verteidigungslinie von Tientsin Feindseligkeiten im Gange seien, die noch andauern.
Das japanische Truppenkommando habe dringend Verstärkungen angefordert, da die Lage der japanischen Kontingente kritisch werde. In der Gegend von Tientsin stünden etwa 40 000 Mann chinesischer Truppen mit zehn Ge- chützen, während die japanischen Truppenverbände sich auf fünf Kompagnien, von denen nur drei in Tientsin selbst tationiert seien, beschränkten. Diese Situation beunruhige die japanische Regierung.
Die Schlacht tobte nach amtlichen Berichten den ganzen Freitag über und setzte am Sonnabendmorgen um 7 Uhr mit größter Heftigkeit wieder ein. Chinesische Minenwerfer, Maschinengewehre und leichte Feldartillerie sollen die japanische Konzessionszone beschossen haben. Die japanischen Truppen haben das Feuer mit Maschinengewehren und 75-Millimeler-Geschützen erwidert.
Beruhigung im Fernen Osten?
Chinesisch-japanische Friedensverhandlungen.
Nanking, 30. November.
Die chinesisch-japanischen Verhandlungen für eine friedliche Regelung der Lage haben in T i e n t i n begonnen.
In Nanking wird offiziell erklärt, daß die chinesische Regierung in ihrer Zustimmung zu dem Resolutionsentwurf des Völkerbundes den Befehlshaber der chinesischen Streitkräfte angewiesen habe, im Sinne der Völkerbundsentschließung zu handeln.
Der japanische Botschafter in Washington teilte Staatssekretär Stimson mit, daß der größte Teil der japanischen Truppen bereits von Tsitsikar abtransportiert sei, daß keine japanische Armee gegen Tschintschau marschiere und daß die Meldungen von Bombenabwürfen japanischer Flieger über Tschintschau vollkommen frei erfunden seien.
Die neutralen Beobachter
Der Völkerbundsrat nimmt an, daß die Japaner die Räumung schon durchgeführt haben, wenn die Studienkommission an Ort und Stelle eintreffen wird. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, dann würd« die Kommission einen Jnterimsbericht über die Sicherheitsverhältnisse in der Mandschurei zu erstatten haben, der als Grundlage für die Räumungsverhandlungen dienen könnte.
Der amerikanische Staatssekretär S t i m s o n hat Briand mitteilen lassen, daß der amerikanische Militärattache mit den übrigen neutralen Beobachtern in Tschintschau Hand in Hand arbeiten werde.
Neutrale Zone in der Mandschurei?
Paris. Briand teilte den Delegierten Chinas und Japans mit, daß die im Rat vertretenen Regierungen ihren Beobachtern, die sie in die Gegend von Tschintschau entsenden, die Instruktion erteilen würden, eine neutrale Zone zu schaffen. Die Beobachter würden auch versuchen, mit den Kommandanten der chinesischen und japanischen Truppen in Verbindung zu treten. Der chinesische Völkerbundsdelegierte Dr. Sze erklärte, seine Regierung nehme diese Anregung dankend entgegen und habe bereits den Befehlshaber der chinesischen Streitkräfte angewiesen, sich mit den neutralen Beobachtern in Verbindung zu setzen.
Dr. Sze übermittelte am Sonntag dem Rat eine Botschaft aus Nankina über den fortgesetzten Vormarsch der Ja- paner auf Tschintschau.
Einbruch ins Reichsversicherunssamt
40 000 Mark erbeutet.
Berlin. In der Nacht zum Sonntag haben bisher unbe- kannte Täter einen Einbruch in die Kassenräume des Reichs- versicherungsamts verübt. Sie erbeuteten 40 900 Mark Lohn- LLlder, mit Wen sie M&M enttarnen._______^_ J