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HersfelöerTageblall Reisfelder Kreisblatt Amtlicher/inzelger für den Kreis Reisfeld

Nr. 246 Dienstag, den 20. Oktober J93J " SI. Jahrgang

Geständnis im Lübecker Prorest

Bekenntnis der Professors Deycke:Wissenschaftlicher Irrtum, dah tlalmette-Berfahren unschädlich"

Neues Psiizeioerwaltnugsgesetz

Von Justizoberinspektor Karl Fuchs, Neuß.

Am 1. Oktober 1931 ist die Generalvollmacht, die der Gesetzgeber der Polizei ausgestellt hatte, erloschen. Bis zu diesem Tage war die Bestimmung des Allgemeinen Land­rechts von 1794 in Gültigkeit:Die nötigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung der dem Publikum oder einzelnen Mit­gliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Polizei " Die vor nahezu 140 Jahren erlassene Be­stimmung ist zwar durch das am 1. Oktober 1931 in Kraft getretene Polizeiverwaltungsgesetz aufgehoben worden, lebt aber inhaltlich in § 14 fort, der wörtlich lautet:

Die Polizeibehörden haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach plichtmäßigem Ermessen notwendigen Maß­nahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem einzelnen Gefahren abzuwehren,. durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird." Der Grundge­danke des Gesetzes ist den einzelnen Bestimmungen in dem lapidaren Satze vorangestellt:Die Polizei ist Ange­legenheit des Staates." Hiermit ist klar zum Ausdruck ge­bracht, daß polizeiliche Aufgaben, die von gemeindlichen Or­ganen wahrgenommen werden, keine Angelegenheiten der Selbstverwaltung sondern staatliche Auftragsangelegen­heiten sind.

Polizeibehörden sind: die Landespolizeibehörde (Regie­rungspräsident), die Kreis- und die Ortspolizeibehörden. . Die Behörden find berechtigt, Polizeiverordnungen zu erlassen, das sind ^polizeiliche Gebote oder Verbote, die für eine bestimmte Anzahl von Fällen an eine unbestimmte Anzahl von Personen gerichtet sind". Um nicht wieder in einer Inflation von Polizeiverordnungen zu ersticken, haben dieses Recht aber nur Gemeinden, die mehr als 5 0 0 0 E i n w o h n e r haben, ferner ist hoffimm». hn^ nff^ MMlMöMNUlMl Ml? Beschränkung hinsichtlich .ihrer Geltungsdauer enthalten müssen. Die Geltung darf nicht über 30 Jahre hinaus erstreckt werden. Die Erfahrung hat gelehrt, daß eine solche Bestimmung notwendig ist, denn ei einer systematischen Nachprüfung der alten Polizeiver­ordnungen hatte sich das überraschende Ergebnis herausge­stellt, daß in unserm deutschen Vaterlande nicht weniger als eine Million Polizeiverordnungen for­mell in Kraft waren» von denenhöchstens" noch 25 000 irgendeine praktische Bedeutung hatten.

Während sich die Polizeiverordnung als Anordnung allgemeinen Inhalts an die Gesamtheit richtet (z. B. Reini­gung der Straßen innerhalb der Stadt), beschränkt sich die von der Polizeiverordnung scharf zu unterscheidende poli­zeiliche Verfügung auf einen bestimmten Fall, in dem die Beseitigung einer Störung der öffentlichen Sicher­heit oder Ordnung erforderlich ist. Droht z.-B. am Hause Nr. 10, das Gesimse des Daches abzustürzen, so wird der Eigentümer durch polizeiliche Verfügung aufgefordert, im Interesse der Verkehrssicherheit den Schaden ausbessern zu lassen. Eine polizeiliche Verfügung kann ferner erlassen werden, wenn sie zur Durchführung einer Polizeiverordnung notwendig ist. Dem davon Betroffenen steht innerhalb zweier Wochen nach Empfang das Rechtsmittel der Beschwerde zu, und zwar bei der Stelle, die die Verfügung erlassen hat.

Zwangsmittel dürfen erst dann angewendet werden, wenn sie vorher angedroht sind. Eine Geldstrafe gibt es nicht mehr, an ihre Stelle ist die Z w a n g s st r a f e getreten, die für die Ortspolizeibehörden auf 50 RM. be­grenzt ist. Läßt der Eigentümer des Hauses Nr. 10 unge­achtet der polizeilichen Aufforderung das Dach nicht aus­bessern, so kann die Polizeioehörde eine Zwangsstrafe fest­setzen; außerdem kann sie auf Kosten des Hauseigentümers die Arbeit durch einen Dritten ausführen lassen und den Kostenbetrag im Verwaltungszwangsverfahren einziehen. Für den Fall der Nichtbeitreibbarkeit des Zwangs­geldes kann eine Zwangshaft angedroht werden. Es ist eine begrüßenswerte Neuerung, daß es dem davon Be­troffenen freigestellt ist, die Zwangshaft durch Arbeit für die Gemeinde abzuwenden; an Stelle einer Zwangshaft von einem Tag tritt alsdann ein Arbeitstag.

Polizeiliche Strafverfügungen konnten wegen einer Reihe von Uebertretungen (erinnert sei nur an den groben Unfug) schon immer erlassen werden; jetzt soll in leichteren Füllen von einer Bestrafung abgesehen und statt dessen eine gebührenfreie polizeiliche Verwarnung erteilt werden. Während bisher eine polizeiliche Strafoer- fügung nur durch den Antrag auf gerichtliche Entscheidung angegriffen werden konnte, gibt das neue Gesetz dem Be­schuldigten die Möglichkeit, statt dessen bei der Vorgesetzten Polizeiaufsichtsbehörde Beschwerde binnen zwei Wochen zu erheben Diese Bestimmung wird sicherlich von manchen begrüßt werden, deren Sache es nicht ist, sich wegen einer Kleinigkeit als Angeklagte vor die Schranken des Gerichts au stellen; zudem wird sie eine erhebliche Befreiung der Gerichte von Bagatellsachen mit sich bringen.

Es ist nicht zu verkennen, daß dieses neue Gesetz, das einen Markstein in der Geschichte der Polizei bildet, dem Rechtsempfinden der heutigen Zeit 'weitgehend Rechnung trügt. Bei sinngemäßer Anwendung werden sich zweifellos die Beziehungen der Polizei zum Staatsbürger noch freund­schaftlicher gestalten, als es der Polizei bisher gelungen ist

Groener als Hüter der Staats- Autoritüt

Berlin, 20. Oktober.

Reichsminister Groener äußerte sich gegenüber dem Chefredakteur des WDB. über die wichtigsten Pläne, die er mit der Uebernahme der Leitung des Reichsministeriums des Innern verbindet:

Wir müssen im kommenden Winker alle Kräfte anspan­nen, um den inneren Bestand des Reiches, die Autori­tät des Staates und die wirtschaftlichen Grundlagen unserer Existenz so zu festigen, daß das deutsche Volk und mit ihm die Reichsregierung in der Lage ist, in klarer Erkenntnis der Größe der Entscheidungen Opfer für eine freie Zukunft zu bringen.

Diesem Leitgedanken, dem der Reichskanzler schon in seiner Reichstagsrede Ausdruck gegeben hat, müssen alle unsere Handlungen untergeordnet werden. Als Reichswehrminister habe ich darauf gehalten, daß die Wehrmacht als sicherer Hort der staatlichen Ordnung unbeirrt von den Wandlungen ' der Tagespolitik ihren Weg geht und schon allein durch ihre Existenz zum Ausdruck der inneren Sicherheit des Staates und der Verfassung wird. An dieser Aufgabe der Wehrmacht ändert sich nichts.

Ich lehne es ab, etwa die Wehrmacht als Polizeitruppe des Reichsinnenministeriums verwenden zu wollen.

Ihre vornehmste Aufgabe bleibt, den Staat gegen Angriffe von außen zu schützen und trotz der unzulänglichen Mittel, die uns die Verträge gelassen haben der lebendige Aus­druck des Wehrwillens des ganzen Volkes zu sein. Das ge­meinsame Ziel aller aufbauwilligen positiven Kräfte erfor­dert, daß der Willkür in der politischen Betätigung Schran­ken gezogen werden, wenn sie auf den gewaltsamen Umsturz Gegner und blutige Auseinandersetzung^ bSr^ÄNtsWMH'r untereinander müssen unmöglich gemacht werden. Ich werde j mich nicht scheuen, zur Erfüllung dieser Aufgabe

im Rotfalle drakonische Ausnahmebestimmungen vom Reichspräsidenten zu erbitten. In diesem Geiste werde ich die zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen erlassenen Verordnungen handhaben. Ich hoffe dabei, daß die überwiegende Mehrheit der Presse, der politischen Par- seien und Verbände durch die Achtung dieser Grenzen den politischen Kampf unter das sachliche Ziel der Existenz und der Freiheit des Deutschen Reiches zu stellen und damit dem verfassungsmäßigen Recht der freien Meinunos- äußerung seine Bedeutung wiedergegeben wird. Dann wird es auch möglich fein, die Fülle der einengenden Bestimmungen abzubauen und die Grenzen poli­tischer Betät' ungsmöglichkeiten klar zu gestalten. Dann kann sich die Kizei darauf beschränken, gegenüber Ausschrei­tungen und Gewalttätigkeiten vorzugehen. Dafür werde ich allerdings mit meiner ganzen Kraft sorgen, daß wenn die Staatsgewalt eingesetzt werden muh, sie auch mit aller härte durchgreift.

Je mehr wir einen fruchtlosen Kampf im Innern vermeiden und verhindern, desto mehr können wir die Kräfte einsetzen, zur Ueberwindung der Not durch positive Maßnahmen.

Eine der wichtigsten Aufgaben, die uns neben den wirt- schaftspolitischen Maßnahmen der Reichsregierung der Rotwinter stellt, sehe ich in der Linderung der leiblichen und seelischen Rot der jugendlichen Erwerbslosen.

Die organisatorischen Möglichkeiten und die Geldmittel für diese Aufgabe sind zu gering, um von Staats wegen allein wirksame Maßnahmen schaffen zu können. Allen Verbän­den und Gruppen, die Jugendliche in ihren Reihen haben, er­wächst die Aufgabe, in dieser Frage positive Mitar- b e i t zu leisten. Es wird meine vornehmste Aufgabe als Reichsinnenminister sein, alle Bemühungen und Versuche, die gemacht werden, um die Jugend von derStraßerweg- zubringen, sie zu Zuckt und Ordnung zu erziehen, sie körperlich zu ertüchtigen und in ihrer geistigen Haltung wehr­haft zu machen, soweit wie möglich zu unterstützen. Die Ju­gend braucht Ideale. Sie soll die Freiheit haben, für sie zu leben, wenn sie nicht gegen den Staat gerichtet sind, sondern auf Deutschlands Zukunft.

Los von England Eypern fordert Vereinigung mit Griechenland.

Athen, 20. Oktober.

Aus Rikosia, der Hauptstadt Eyperns, kommt die Rach- richt, daß der Führer der Griechen, der Metropolit Kilsous, sein Abgeordnetenmandat niedergelegt hat. Er prokla­mierte die Vereinigung Eyperns mit Griechenland und for­derte die Bevölkerung der Insel zum Widerstand gegen die englische Regierung auf. Das Vorgehen des Metropoliten hat große Begeisterung hervorgerufen. Der Rücktritt der übrigen griechischen Avgeordneten wird erwartet.

Eypern steht seit 1878 durch Vertrag mit der Türkei unter englischer Verwaltung. 1914 wurde es dem englischen Kolonialreich endgültig einverleibt. Seit 1925 ist es eng­lische Kronkolonie unter einem englischen Gouverneur. Die Bevölkerung besteht zu vier Fünfteln aus Griechen, zu einem Fünftel aus Türken.

Grandi für Mussolini

Keine Verschiebung des italienischen Gegenbesuches.

Berlin, 20. Oktober.

Aon amtlicher Seite wird mitgeteilt: Reichskanzler Dr. Brüning hat am Montag durch den deutschen Botschafter Dr. von Schubert dem Chef der italienischen Regierung, Herrn Mussolini, und dem Minister des Auswärtigen, Herrn Grandi, die Einladung zu einem Besuch in Berlin übermit­teln lassen.

Der Chef der italienischen Regierung hat Herrn Reichs­kanzler Dr. Brüning für die freundliche Einladung seinen herzlichen Dank ausgesprochen und ihm mitgeteilt, daß er, indem er sich Vorbehalte, seinen Besuch zu einem anderen Zeitpunkt zu erwidern, den Minister des Auswärtigen mit seiner Vertretung beauftrage. Als Zeitpunkt für den Be­such des Ministers Grandi in Berlin ist der 25. und 26. Ok­tober vereinbart worden. Herr Grandi wird von seiner Gemahlin und einigen Beamten des Ministeriums des Aus­wärtigen begleitet sein.

Nach dieser Mitteilung ist die in der Presse verbreitete Nachricht falsch, Grandi habe mit Rücksicht auf die Notwen­digkeit feiner Anwesenheit in Genf seinen Besuch verschoben.

Amerikanische Pläne

Vermutungen über die Washingtoner Besprechungen.

Paris, 20. Oktober

In Paris liegen verschiedene Nachrichten aus New Park vor, nach denen man^ sich in amerikantscherr Kreisen ernstlich den befaßt. Der New Parker Berichterstatter desPetit Parisien" erfährt u. a., daß

man beabsichtige, sämtliche Schulden der Regierungen untereinander zu kommerzialisieren.

Man zweifle jedoch daran, ob es im Augenblick möglich sei, in der Oeffentlichkeit Papiere über so große Summen un­terzubringen. Man hebe außerdem hervor, daß ein Teil der Reparationen ausschließlich dazu bestimmt sei, die Schul­den an Amerika zu zahlen, und daß man sich amerikanischerseits daher entschließen müsse, deutsche

Bonds in Zahlung ju nehmen.

Wahrscheinlich werde man für diese Bonds die Garantie der übrigen europäischen Mächte verlangen. Die vollstän­dige Aufhebung sämtlicher Schulden werde in amtlichen amerikanischen Kreisen überhaupt nicht ins Auge gefaßt

Präsident hoover beabsichtige, mit Laval einen Weg zu finden, der die Wiederaufnahme der Zahlungen mit Ab­lauf eines Moratoriums ermögliche. Dabei könne man mit einer wesentlichen Herabsetzung der Schulden rechnen, hoo­ver sei außerdem entschlossen, das Moratorium zu verlän­gern, wenn es nicht gelinge, einen Mittelweg zu finden.

Paris-Berlin

Besuch des Präsidenten des Pariser Stadtrates.

Berlin, 20. Oktober

Der Präsident des Pckrifer Stadtrates, Francois La- tour, traf am Montagvormittag mit Begleitung auf dem Bahnhof Friedrichftraße in Berlin ein. Zum Empfang der französischen Gäste hatten sich Oberbürgermeister Sahm, Stadtverordnetenvoisteher Haß und Stadtbaurat Adler ein» gefunden. Nach der Begrüßung begabe sich die Gäste ins Hotel Adlon, wo sie während ihres Berliner Aufenthalts wohnen werden.

Mittags fand im Berliner Rathaus ein Empfang der französischen Gäste statt, bei dem zwischen den beiden Ober­bürgermeistern Ansprachen gewechselt wurden. Dr. Sahm erklärte, daß er diesen Besuch als zielbewußte Fortsetzung des Besuches der leitenden französischen Staatsmänner in Berlin ansehe. Es gelte das hohe Ziel, unter Beiseitestellen alles Trennenden, dessen Vorhandensein zu leugnen falsch wäre, in gemeinsamer Arbeit einander näherzukommen zum Heile der beiden Nationen, ja zum Heile der ganzen Welt. Nur internationale Solidarität könne alle vor dem Chaos bewahren.

Präsident L a t o u r brächte in seiner Erwiderung zum Ausdruck: Der Gedanke einer engen wirtschaftlichen Zu­sammenarbeit, welche mit soviel Verständnis durch die verantwortlichen Führer unserer beiden Läirder begonnen worden ist, wird von uns mit aller Kraft gefördert werden. Wir haben viel voneinander zu lernen. Wir wollen nicht nur von Ihnen Auskünfte über Verwaltungs-, Wohnungs­und Siedlungsfragen erbitten, sondern wir wollen uns be­mühen, eine tiefere Kenntnis als bisher von Ihrem sozia­len Leben zu erhalten, das so außerordentlich verschieden ist von dem unsrigen.

Am Abend fand ein Empfang bei dem französischen Botschafter statt.