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HersfelöerTageblatt

Hersfelder Kreisblatt

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfelö

Nr. 236 Donnerstag, den 8. Oktober 1031 81. Jahrgang

Regierung ohne parteimäßige Bindungen

Demission des Gesamtkabinetts erfolgt Vrünivg erneut beauftragt

ReWsresierms zurvüsetrelen

Reues Brüningkabinett ohne parteimäßige Bindungen.

Berlin, 8. Oktober.

Nach Abschluß der Arbeiten an der neuen Notverord­nung trat das Reichskabinett unter Vorsitz des Reichskanz­lers Dr. Brüning im Zusammenhang mit der Fortsetzung der Aussprache über die Genfer Tagung in eine Erörte­rung der gesamtpolitischen Lage ein.

Unter Berücksichtigung des inzwischen eingereichten Rücktrittsgesuchs des Reichsministers des Auswärtigen Dr. Lurtius beschloß das Reichskabinelt auf Vorschlag des Reichskanzlers, dem Reichspräsidenten die Gesamtdemission des Reichskabinetts anzubieten.

Der Reichskanzler benutzte den Anlaß zunächst, dem Reichsminister Dr. Curtius, sodann auch seinen übrigen Ministerkollegen für die in schweren eineinhalb Jahren ge­leistete aufopfernde Mitarbeit seinen aufrichtigsten Dank aus- zusprechen.

3m Anschluß an die Kabinettssitzung begab sich der Reichskanzler zum Vortrag zum Reichspräsidenten, der die Demission der Reichsregierung annahm und Dr. Brüning den Auftrag zur Bildung des neuen Kabinetts gab mit der Maßgabe, daß sie ohne parteipolitische Bindungen erfolgen ioll. Dabei herrschte auch Einverständnis darüber, daß es in erster Linie darauf ankommt, hervorragende Männer der Wirtschaft für das Kabinett zu gewinnen, zumal dadurch auf dem Wege über die Wirtschaft auch eine Entspannung der parlamentarischen Situation herbeigeführt werden könnte.

RegierungsbUdung unter erschwerten Umständen

Volksparteiliche Horchposten auf d-x Harzburzer Tagung" Weitere Verhandlungen mit Dr. Geßler.

Berlin, 8. Oktober.

Bei den Verhandlungen über die Bildung des neuen Reichskabinetts ist jetzt auch sicher, daß Professor W a r m - bold das Wirtschaftsministerium übernehmen wird; dage­gen sind die Verhandlungen mit Geheimrat Schmitz über das Verkehrsministerium noch nicht abgeschlossen. Die Be­setzung des Innenministeriums kann heute vormittag ent­schieden werden, wenn es dem Kanzler gelingt, die Bedenken Dr. G e ß l e r s zu überwinden. In unterrichteten Kreisen rechnet man auch weiter damit, daß das

Kabinett am Donnerstag abend fertig

sein wird. Daraus geht hervor, daß der Kanzler trotz der Erklärung der Deutschen Volkspartei seine Verhandlungen in der bisherigen Richtung fortführen wird.

Diese Auslassung hat in politischen Kreisen erhebliches Aufsehen erregt, weil sie das Problem der parlamentarischen Aussichten eines zweiten Kabinetts Brüning scharf in den Vordergrund rückte. Das um so mehr, als es zweifelhaft erscheint, ob die anderen Gruppen der gemäßigten Rechten sich hinter das Kabinett Brüning stellen werden, wenn die Volkspartei ausfällt. Weiter hört man, daß auch prominente Mitglieder der Deutschen Volksvartei als Gäste an der Harz, burger Tagung derRationalen Opposition" teilnehmen, woraus sich Schlüsse auf eine betonte Rechtsorientierung ziehen ließen.

Wie die Dinge liegen, ist es im Augenblick schwer zu sagen, ob sich die parlamentarische Entwicklung schon in den nächsten Tagen übersehen lassen wird, oder ob die endgültige Klärung erst während der Reichstagstagung eintreten wird. Sicher dürfte nur sein, daß der Kanzler nicht die Absicht hat, sich von dem Vorstoß der Deutschen Volkspartei aus der von ihm verfolgten Linie herausdrängen zu lassen.

In einer Aeußerung der Bayerischen Volkspartei heißt es u. a.: Die Bayerische Volkspartei habe bisher stets die Arbeit des Reichskanzlers Dr. Brüning unterstützt. Sie be­fürchte jedoch, daß in der augenblicklichen Situation Wege gegangen werden, die die Bayerische Volkspartei in eine un­haltbare Lage gegenüber der Reichspolitik bringen müßten. Es sei unmöglich, Maßnahmen zu decken, die mit den poli­tischen und wirtschaftlichen Interessen Bayerns für unver­einbar angesehen werden müßten.

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Der Aeltestenrat des Reichstages ist nunmehr endgültig für Montag nachmittag 5 Uhr einberufen worden. Auf der Tagesordnung steht die Besprechung der Geschäftslage des

Reichstages.

Neue Notverordnung in Kraft

Die mit dem Datum des 6. Oktober vom Reichspräst- dentenzur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen unt zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen" erlassene dritt« Notverordnung ist am 7. Oktober im Reichsgesetzblatt er- chienen und damit mit dem gleichen Datum in Kraft ge- etzt worden. Die Verordnung gliedert sich in acht Teile Der erste enthält Abänderunaen der Verordnunaen bei

Reichspräsidenten vom 1. Dezember 1930 und vom 5. Jun 1931. In ihm sind auch die Maßnahmen zur Erleichterunx der Wohlfahrtslasten der Gemeinden enthalten Der zweit« Teil betrifft Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenversichsrunx und Krifenfürsorge, der dritte das Haushalts- und Schulden- wesen, darunter die Umschuldung kurzfristiger Schul­den von Ländern und Gemeinden und die Pensiönskürzun- gen. Der vierte Teil behandelt Wohnungs - und S i e d lungswesen.der fünfte Handels- und Wirtschaftspolitik darunter vor allem Aenderungen für die Kreditpolitik bet Spar- und Girokasfen 'usw und Bestimmungen über die Herabsetzung übermäßig hoher Verdienstvergütungen in der Privatwirtschaft. Der sechste Teil bezieht sich auf Fra­gen der Rechtspflege, der siebente enthält neue Bestimmun­gen zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen und der achte die Schlußbestimmungen.

In einem amtlichen Begleittext wird gesagt, daß das Ziel aller Vorschriften, die erlösten werden mußten,

die Festigung und, soweit erforderlich, die Wiederher­stellung der Solidarität der gesamten Staatswirtschaft und darüber hinaus, soweit möglich, auch der Privat­wirtschaft war.

Vor allem mußte danach getrachtet werden, die Ausgaben an die Einnahmen in den Wirtschaftsbetrieben der öffent­lichen Hand und in der Volkswirtschaft allgemein anzupas- sen. Darüber hinaus mußten Hilfen dort eingesetzt werden, wo besondere Notlagen zu bekämpfen waren.

Die neue Rotverordnung soll also gewissermaßen jene Maßnahmen vorbereiten, die nunmehr ein neues Kabinett zur Aufstellung eines umfassenden Wirtschaftsprogramms er­lassen muß. Das bisherige Kabinett hat sich nicht dazu ent­schließen können, das ganze Wirtschaftssystem auf eine neue Grundlage zu stellen. Es sind hierfür aber weitreichende Beratungen geführt worden, die nun von der nächsten Re­gierung ihre Auswertung finden müssen Parher roirb-eiu- noch von der alten Regierung eingesetztes kleines Wirkschafts- gremium das Ergebnis der bisherigen Besprechungen übec- prüfen.

Durch die Besprechung der Notverordnung in der Län­derkonferenz sind noch am Dienstag einige Abänderun­gen des Kabinettsentwurfs vorgenommen mor­den. Diese beziehen sich in der Hauptsache auf die

hiljsmabrmhmen für die Gemeinden

die durch die gesteigerten Lasten der Wohlfahrtsfürsorge er­forderlich geworden sind. Die Regierungsvorlage hatte vor­gesehen, daß die insgesamt zur Verfügung stehenden 230 Millionen nicht generell auf alle Gemeinden aufgeteilt wer­den sollten in der Erwägung, daß nicht alle Gemeinden große Wohlfahrtslasten haben. Während die Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen in einigen Gebieten, wie z. B. im Freistaat Sachsen, im Rheinland, in Berlin und in einigen Städten des Ostens, besonders in Breslau, sehr hoch sind | betrügt die Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen in Württem^ berg nur etwa ein Neuntel derjenigen in Sachsen l

Deshalb ist vorgesehen, fünf verschiedene Grötzengrnp ven innerhalb der Gefamtgemeinden zu bilden und danach die Auszahlungen an die Gemeinden vorzunehmen, soweit sie über 50 Prozent des Durchschnitts dieser Gruppen an! wohlfahrtserwerbslosen aufweisen. Von verschiedenen Län­dern ist gefordert worden, daß sie einen Einfluß auf die Auszahlungen gewinnen. Man hat daher ein Kompromiß geschlossen, wonach 150 Millionen nach den ursprünglichen Vorschlägen der Reichsregierung zur Verteilung kommen, während 80 Millionen den Ländern überwiesen werden, die die Verteilung nach ihrem Gutdünken vornehmen können.

Bürger st euer und Getränke st euer sollen weiterhin erhoben werden. Bei der

Arbeitslosenversicherung

werden gewisse Härten beseitigt. Lohnsenkungen der letzten Zeit zum Beispiel werden sich nicht sofort in vollem Um­fange auf die Höhe der Unterstützungen auswirken, die bis zu einem Drittel in Sachleistungen bestimmter Art gewährt werden können. Bei einem regelmäßigen Wechsel von Belegschaften kann den zeitweise aussetzenden Arbeit- nehmern Arbeitslosenunterstützung gewährt werden, wenn auch nicht in voller Höhe. Aenderv -gen in den Sätzen und in der Gesamtdauer der Unterstützung sind in der Notverord­nung selbst nicht vorgeschlagen, da diese bereits vom Vor­land der Reichsanstalt festgesetzt morben um 1 : b»^ not­wendig werdenden Mehraufwendungen in der. (verlänger­ten) Krifenfürsorge wird die Reichsregierung Mittel bereitstellen.

Die bereits angekündigte Senkung der Haus­zins st e u e r beträgt 20 Prozent.

Die Notverordnung beschäftigt sich weiter eingehend mi! der planmäßigen Ansiedlung arbeitsloser Landarbeiter und mit der Ansiedlung geeigneter Erwerbsloser in den Rand­gebieten größerer Städte.

Die Vorschriften über die Kapitalherabsetzung in erleichterter Form sollen der deutschen Privatwirtschaft die Anpassung ihres Stammkapitals und ihrer Bilanzen an die veränderte Wirtschaftslage erleichtern.

Aus den neuen Bestimmungen über den U e b e r l a n d- verkehr mit Krattfabr^euaen ist bervorzuheben,

Die neuen Männer

baß für die Beförderung von Gütern für Dritte auf End fernungen über 50 Kilometer der staatliche Genehmi­gung szwang eingeführt wird mit der Maßgabe, daß kein Unternehmer die einheitlich für das ganze Reich festge­setzten Beforderungspreise unterbieten darf.

Zur Mobilisierung der Ernte ist eine Ermächtigung uor- gejeßen, das Recht der indoffablen Lagerscheine ähnlich wie den Getreldelagerscheinen nach Bedarf weiterauszuge- stalten.

_ .Ferner bestimmt die Notverordnung, daß alle Wirt- Ichaftsbetriebe der öffentlichen Hand, soweit es sich nicht um Aktiengesellschaften handelt, einer regelmäßigen Prü- werd sachverständige Bilanzprüfung unterzogen

So verschieden der Inhalt der neuen Notverordnung ist, so einheitlich, heißt es am Schluß, sei ihre Aufgabe: der Regierung und der Bevölkerung die Einstellung und Um­stellung auf die harten Notwendigkeiten der gesamten Lage zu ermöglichen. Entscheidende Schritte in dieser Richtung werden baldigst zu tun sein.

Es muh gelingen, das gesamte Preisniveau rasch aus die verringerte Kaufkraft der Abnehmer einzustellen, die Produkttonskosten ausreichend herabzusetzen und zu dem natürlichen Verhältnis der Preise der einzelnen Warengrup- pen zurückzukehren, das sich aus den volkswirtschaftlichen Zusammenhängen und aus dem Gebrauchswert der Waren im großen Rahmen des gesamten Wirtschaftsverkehrs ergibt. Auch im Außenhandel und in der Devisenbewirtschaftung muß der außerordentlichen Lage Rechnung getragen und den Mahnungen des Layton-Berichtes gefolgt werden, der vor vermeidbaren Einfuhren warnt.

Die übrigen Punkte der Notverordnung haben wir be­reits vor einigen Tagen veröffentlicht.

Zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen

Einzelheiten aus der letzten Rolverordnung.

Berlin, 8. Oktober.

Ueber die politischen Bestimmungen der neuen Notver­ordnung sagte Ministerialdirigent Dr. H ä n tz s ch e l im Rundfunk u. a.: -Die dritte Notverordnung zur Sicheruirg

der Wirtschaft und Finanzen ist zugleich die dritte Notver­ordnung zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen.

Bei Zersetzungsschristen, die anonym oder ohne Ur­sprungsangaben erscheinen, wird in Zukunft auch der Ver­such, an deren Verbreitung mitzuwirken, mit Gefängnis bis zu einem Jahre und im Rückfall nicht unter drei Monaten bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Verleger, Setzer, Drucker und Verbreiter derartiger illegaler Schriften müssen sich diese sorgfältig daraufhin ansehen, ob sie auch das rich­tige Impressum fragen; denn auch fahrlässige Unkenntnis ist strafbar. Jeder, der von dem Vorhandensein solcher Schrif­ten Kenntnis bekommt, ist verpflichtet, der Polizei Anzeige zu erstatten, bzw. solche Zersetzungsschristen abzuliefern. Die Unterlassung wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre be- droht. Daß Zeikungsverbote dadurch unwirksam gemacht wurden, daß den Abonnenten eine der gleichen Richtung an­gehörende andere Zeitung als Ersatz zugestellt wurde, wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Es werden jetzt and) alle Ersatzblätter, die unter Duldung der Verleger den Be­ziehern einer verbotenen Druckschrift zugehen, verboten wer­den können.

Die zahlreichen Ueberfälle auf politisch Andersdenkende wurden dadurch besonders begünstigt, daß radikale Partei­organisationen ihre Anhänger teils in bestimmten Verkehrs­lokalen zu bestimmten Zeiten versammelten, teils sogar m kasernenmäßig hergerichteten Räumen als geschlossene Trupps unterbrachten. Solche Stätten und Stützpunkte für Gewalttätigkeiten gegen Andersdenkende können polizeilich geschlossen werden, wenn dies für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung geboten erscheint. Die Möglichkeit der Schließung ist sowohl für Wohnräume wie für Gast­stätten gegeben, in letzterem Falle bis zu einer Dauer von drei Monaten. Gastwirte können für unzuverlässig im Sinne SW Schankstättengesetzes erklärt werden, so daß sie keine Konzession mehr erhalten. Im Besitz von Waffen betroffene und bis zu ihrer Aburteilung wieder entlassene Personen be= gingen häufig in der Zwischenzeit neue Gewalttätigkeiten. In Zukunft können sie bis zur Hauptverhandlung in polizei­lichen Gewahrsam genommen werden.

Die Strafen für Hochverratsdelikte werden verschärft, auch solche für literarischen Hochverrat. Für diesen war bis- her nur Festungshaft vorgesehen, sofern nicht ehrlose Ge­sinnung vorlag. In Zukunft kann auch für literarischen Hochverrat auf Gefängnis erkannt werden.

Auch das Gebiet des Films wird in den Kreis der Neu­regelung einbezogen. Weiter gibt die neue Notverordnung der Reichsregierung die Möglichkeit zur Einrichtung von Sondergerichten, um besonders staatsgefährliche Delikte, wie Terrorakte, Steuerdefraudationen und Wirtschaftsverbreä>en, z. B. Bilanzverschleierung, zur Aburteilung zu bringen. End­lich können die in der Verfassung festgelegten Grundrecht« außer Kraft gesetzt werden. Das letzte Wort über die neue Notverordnung spricht der am 13. d. LL zusammentretende RÄchskag.