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yersfel-erTageblatt

Reisfelder Kreisblatt

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfelö

Nr. 234

Dienstag, den 6. Oktober 1931

81. Jahrgang

Was die neue Notverordnung bringt

Arbeitslosenunterstützung auch in Sachleistungen Abbau der Mammutgehälter vorgesehen Spar- und Girokasse« werden reformiert

Berlin, 6. Oktober.

In der bevorstehenden Notverordnung wird über die Erleichterung der Wohlfahrlslasten der Gemeinden bestimmt, daß die Neichshilfe von 60 Millionen aus 150 Millionen er­höht wird. Hiervon erhalten die städtischen Fürsorgeoer- bände drei Viertel, die ländlichen ein Viertel. Für Unter­stützung von Gemeinden in besonderen Fällen werden wei­tere 80 Millionen Mark bereitgestellt.

Auf dem Gebiete der Arbeitslosenversiche­rung wird insofern eine einschneidende Aenderung getrof­fen, als die Unterstützung bis zu einem Drittel in Sachleistungen gewährt werden darf.

Wesentliche Einschränkungen werden an öffent­lichen Ausgaben bestimmt. So dürfen bis zum 31. April 1934 Neubauten von Verwaltungsgebäuden für Zwecke der öffentlichen Verwaltung nicht in Angriff genommen werden.

Die Senkung der Hauszins st euer, die ab 1. April 1932 erfolgen soll, dürfte zwischen 20 und 25 Pro­zent betragen. Sie soll nach dem vollen Jahresertrag ohne Berücksichtigung der niedergeschlagenen oder erlassenen Be­träge berechnet werden. Durch diese Ermäßigung soll der dem Eigentümer zur Verzinsung aufgewerteter Hypotheken und des Eigenkapitals belastende Betrag als abgegolten gelten.

Ein umfangreicher Teil der Notverordnung befaßt sich mit dem Siedlungswesen. Besonder« För­derung sollen die landwirtschaftliche Siedlung, die vorstäd- tische Kleinsiedlung und die Errichtung von Kleingärten für Erwerbslose erfahren. Zur einheitlichen Durchführung der landwirtschaftlichen Siedlung soll in jedem beteiligten Lande ein Staatskommissar bestellt werden. Die vorstädtische W Kleinsiedlung soll dem Reichskommissar obliegen. Er hat iM- >dafllr Sorge zu tragen, daß geeignetes Siedlungsland, be­sonders durch öffentliche Körperschaften, zur Verfügung ge- ^ stellt wird. Enteignung soll unter Umständen möglich fein. ^ A^LDas für die vorstädtische Kleinsiedlung benötigte Land soll in der Regel ohne erhebliche Barzahlungen erworben werden können. Kleinfiedler, die als Pächter oder Erbbauberech- tigte angesiedelt werden, sollen das Land als Eigentum er­werben können.

Ueber die Herabsetzung hoher Bezüge in der Privatwirtschaft wird u. a. bestimmt: Ver­tragliche Vergütungen, die mit der Geschäfts- oder Vermö­genslage des Dienftberechtigten oder der allgemeinen W'^rt-- schaftslage nicht mehr übereinstimmen, können durch schrift­liche Erklärung gegenüber dem Dienstverpflichteten auf einen angemessenen geringeren Betrag abgeändert werden. Die Frist zwischen der Erklärung und ihrer Wirksamkeit muß wenigstens drei Monate betragen. Der Dienstverpflichtete kann gegen die Kürzung Klage erheben, ein Schiedsgericht anrufen oder das Dienstverhältnis vorzeitig kündigen. Dies alles gilt nur für Dienstvergütungen oder Pensions- oder sonstige Bezüge, die jährlich 15 000 Mark überschreiten.

Weitere Bestimmungen bezwecken eine Beschleuni­gung der Prozeßführung. Revisionen in Straf­sachen können durch das Oberlandesgericht verworfen wer­den, wenn dieses sie einstimmig für offensichtlich unbegründet erachtet. Auch für das Privatklageverfahren ist Verein­fachung und die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens durch Beschluß vorgesehen. Die Wertgrenze für die Zustän­digkeit der Amtsgerichte in Zivilstreitigkeiten wird generell auf 1000 Mark erhöht. Die Bestimmungen über die Be­willigung des Armenrechtes erfahren aus Ersparnisgründen weitgehende Aenderung. Die Gerichlsvollziehergebühren werden erhöht. Bezüglich der geplanten Sonderge- richte beschränkt sich die Notverordnung auf eine Ermäch­tigung an die ReichsregUrung, zur Aburteilung bestimmter strafbarer Handlungen in Bezirken, in denen ein Bedürfnis dafür hervortritt, Sonders richte zu bilden.

Wesentliche Bestimmungen werden auf wirtschaftlichem Gebiete getroffen. So wird eine R e f o r m des Spar- kassenwesens in die Weg« geleitet, indem die Verord­nung die Landesregierungen verpflichtet, die Organisation und den Geschäftsbetrieb der Spar- und Girokasien, der kom­munalen Kreditinstitute, der Girooerbünde und Girozentra­len mit den neuen Vorschriften, die von Reichs wegen er­lassen werden, in Einklang zu bringen. Alle diese Unterneh­mungen sind zu Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit umzugestalten. Sparkassen-Darlehen an Gemeinden, Ge- meindeverbände usw. dürfen 25 Prozent der gesamten Ein­lagen nicht übersteigen und höchstens bis zu 50 Prozent lang­fristig sein. Die Spar- und Girokassen haben 30 Prozent der Spareinlagen und 50 Prozent der sonstigen Einlagen in flüssigen Werten, aber höchstens 40 Prozent der Spareinlagen in Hypotheken anzulegen. Kein Kreditnehmer der Spar­kassen darf mehr als 1 Prozent der Einlagen bzw. nicht mehr als 20 000 Mark als Personalkredit erhalten.

Die U m s ch u l d u n g kurzfristiger Schulden von Län­dern und Gemeinden wird ausführlich geregelt. Sie soll durch Ausgabe von Schuldverschreibungen und Festsetzung von Tilgungsraten vor sich gehen. Aus dem Aufkommen der H a u s z i n s ste u e r sollen hierfür in den nächsten vier Rechnungsjahren je 12 Prozent verwendet und einem Um« schuldungsfonds für jedes Land zugeführt werden, über des­sen Verwendung die Landesregierung bestimmen soll.

Schließlich Wird der ReichskingLUMMster ermäcktiat.

Garantien auf dem Gebiet der Kreditversicherung mit der Maßgabe zu übernehmen, daß das Reich daraus höchstens mit 30 Millionen Mark zuzüglich der von ihm vereinnahmten Rückoerficherungsprämien in Anspruch genommen werden darf. Der Reichsfinanzminister erhält die Vollmacht, für all­gemeine Finanzzwecke bis zu 300 Millionen im Wege des Kredits zu beschaffen.

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Während die Schlußberatungen über die neue Notver­ordnung noch im Gange sind, beschäftigt sich ein Teil der Berliner Abendblätter bereits mit der parlamentarischen Situation, die das Kabinett Brüning bei dem Wiederzusam- mentritt des Reichstages vorfindet. Man spricht ziemlich allgemein von der Möglichkeit einer Ergänzung oder einer Umbildung des Kabinetts. Es handelt sich dabei zunächst um einen Niederschlag von Gerüchten, doch werden Möglichkeiten dieser Art nicht abgestritten, aber die Entscheidung liegt schließlich beim Kanzler und beim Reichspräsidenten. Unter diesen Umständen dürfte das, was als richtig gelten kann, nicht vor Ende der Woche praktisch akut werden.

Reichsregierung informiert die Länder

Berlin, 6. Oktober.

Amtlich wird mitgeteilt, daß heute keine öffentliche Sib»'»-I des Reichsrates, sondern eine vertrauliche Aus­sprache zwischen Reichsregierung, Länderregierungen und preußischen Provinzialvertretern stattfindet.

Es handelt sich bei dieser Zusammenkunft um eine Er- örterung bedeutsamer, die Länder interessierender Einzel­fragen, bevor der endgültige Entwurf der neuen Notverord­nung dem Herrn Reichspräsidenten zur Unterschrift vorgelegt

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Vor personellen Änderungen im Reichskabinett?

Berlin, 6. Oktober.

Wie dieGermania" in ihrer Dienstagmorgenausgabe mitteilt, darf als sicher angenommen werden, daß das Reichs- Kabinett in feiner heutigen Zusammensetzung nicht mehr vor den Reichstag treten wird. Es fei nicht mehr daran zu zweifeln, daß der Reichsaußenminister in den allernächsten Tagen feinen Rücktritt nehmen werde. Darüber hinaus sei damit zu rechnen, daß noch im Laufe dieser Woche eine Um­bildung der Reichsregierung stattfindet. Es stehe allerdings noch nicht fest, ob es sich hierbei nur um die Neubesetzung der seit langem unbesetzten Ministerien handele Wirtschafts­und Justiz-, zu denen noch das Außenministerium treten würde, oder ob noch weitere personell« Veränderungen erfolgen. In jedem Fall sei aber anzunehmen, daß diese Entscheidungen noch in dieser Woche getroffen werden.

Eine Milliarde Dollar durch die B.I.Z.?

Randolph Burgeß'Rettungsplan".

Berlin, 6. Oktober.

Der hiesige Havas-Vertreter will über den sogenannten Rettungsplan" Einzelheiten erfahren haben, den Randolph Burgeß von der Federal Reserve-Bank in New York, der Konferenz der Leiter der Emissionsbanken zu unterbreiten gedenke. Es solle sich um eine Anleihe von einer Milliarde Dollar an die BJZ. handeln, die zu zwei Drittel von den Vereinigten Staaten und zu einem Drittel von Frankreich gegeben werde. Die BJZ. werde auf Grund dieser Anleihe Goldzertifikate ausgeben und diese den gegenwärtig in Schwierigkeiten befindlichen Emissionsbanken wie der Bank von England und der Reichsbank leihen. Dieser Plan sei in New Park reiflich erwogen worden, und er habe die Zu­stimmung der amerikanischen Hauptbanken und der Federal Reserve Bank erhalten.

Kriegsschulden Reparationen Abrüstungskonferenz

Das Programm der englischen Arbeiterpartei.

London, 6. Oktober.

Die Konferenz der Arbeiterpartei nahm auf Antrag des früheren Innenministers Clynes u. a. eine Entschließung an, die eine Ausdehnung der von der Oeffentlichkeit verwalteten Industrien und Dienste verlangt. Weiter wurden sofortige Schritte für die Regelung des Problems Kriegsschulden und Reparationen und die Verwaltung der Bergbauindustrie unter öffentlicher Kontrolle gefordert. Eine andere Ent­schließung verlangt, daß England auf der Abrüstungskonfe­renz weitreichende praktische Herabsetzungen beantragen werde.

rarisrecht bleibt

Der Afa-Kongreß. 500 000 Angestellte arbeitslos.

Leipzig, 6. Oktober.

Der 4. Kongreß des freigewerkschaftlichen Afa-Bundes, der Angestelltenorganisation der Freien Gewerkschaften, nahm in Leipzig unter zahlreicher Beteiligung aus dem ganzen Reiche seinen Anfang. Zu dem Geschäftsbericht hob der Bundesvorsitzende, Reichstagsabgeordneter Aufhäuser, hervor, daß im August dieses Jahres die Arbeitslosigkeit in den Angestelltenverbänden durchschnittlich 15 o. H. der Je samtarbeitslosigkeit ausgemacht habe und

die Gesamtzahl der erwerbslosen Angestellten eine halbe Million betrage.

Die durch Erwerbslosigkeit und Gehaltsabbau der Angestell­ten verlorengegangene Kaufkraft sei mit drei Milliarden Mark jährlich anzugeben. Mit großer Schärfe wandte «ich . der Redner gegen den Spruch des Reichsarbeitsgerich'<:s, wonach bei Kurzarbeit der Angestellten ohne Kündigung die Bezüge ebenfalls gekürzt werden dürften. Er unterstützte die Maßnahmen auf Einführung der 40-Stunden-Woche.

Ministerialdirektor Dr. S i tz l e r, Sprecher für das Reichskabinett, die zentralen Reichsbehörden und verschie­dene Länderregierungen, erntete stürmischen Beifall, als er sich dafür verbürgte, daß in Deutschland das unver­fälschte kollektive Tarifrecht mit dem Prinzip der Unab- dingbarkeik und des Schlichtungswesens bleiben sollte, un- beschadet der Notwendigkeit, neue Formen differenzierender sozialwirtschaftlicher Regelung herauszubilden.

Preislenkung erster Erfordernis

Die christlichen Gewerkschaften zur Lage.

Esten, 6. Oktober.

Mit der ernsten und stark zugespitzten gegenwärtigen Lage befaßte sich eine Haup tvo rstandssitzung des Gesamtver- oanoes her christlichen Gewerkschaften Deutschlands. Ueber den Verlauf der Sitzung teilt der Gesamtoerband u. a. mit:

Es bestand Einmütigkeit darüber, daß den immer rücksichtsloser auftretenden Bestrebungen, die Folgen der Wirtschaftskrise in erster Linie auf die bereits am meisten notleidenden Schichten abzuwälzen, schärfstens begegnet wer­den müsse. Dabei wurde die Erwartung ausgesprochen, daß die Reichsregierung diesen Bestrebungen, insbesondere auch den die Rechte der Arbeitnehmer drohenden Forderungen, die kürzlich von den Spitzenverbänden der Arbeitgeber er­hoben wurden, nicht Rechnung trägt. Diese Erwartung glaubte der Hauptvorstand um so mehr aussprechen zu müssen, als die seitherige Kürzung der Sozialleistungen und der Löhne in Verbindung mit Kurzarbeit und sonstigen Einschränkungen bereits ein Ausmaß erreicht hat, das, wenn nicht die Existenz breitester Volksschichten auf das äußerste gefährdet werden soll, nicht mehr gesteigert werden darf.

Diesen gewaltigen Kürzungen steht ein Ausgleich durch Preissenkungen auch nicht annähernd gegenüber. Es müsse deshalb eine der dringendsten nächsten Aufgaben sein, die preise, insbesondere für die wichtigsten Bedarfsgegen­stände, zu senken. Entschiedene Ablehnung fand die von den Spitzenverbänden der Arbeitgeber verlangte individuelle Lohngestaltung und Beseitigung der Verbindlichkeitserklä- rung.

Uebereinstimmend wurde weiter zum Ausdruck ge­bracht, daß die sich immer wiederholenden Forderungen an« tisozialer und scharfmacherischer Kreise auch im Interesse des Gesamtwohles keine Verwirklichung finden dürften, denn die Erfüllung dieser Forderungen bedeute Rechtlosmachung der Arbeitnehmer, Steigerung der Not und größte Ge­fährdung der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung."

Forderungen des Eewerkschastrringes

Bad Münster am Stein, 6 Oktober.

Die Reichskonferenz der Landesverbände des Gewerk- schaftsringes Deutscher Arbeiter-, Angestellten- und Beam­tenverbände nahm Stellung zur wirtschafts- und sozialpoli­tischen Lage. Referate von Ernst Lemmer und Maria Hel» lersberg legten dar, daß der von den Wirtschaftsverbänden der Unternehmer erneut geforderte

Einbruch in das Tarifrecht und eine weitere Drosselung der Sozialleistungen ein Irrweg

sei, der als solcher durch die-bisherigen Ereignisse eindeutig bestätigt worden sei. Er müsse den Zustand der Ver- brauchslosigkeit, an dem die deutsche Wirtschaft kranke, ver­schärfen, und damit den Schrumpfungsprozeß und die Ar­beitslosigkeit ins Unerträgliche steigern. Die bedrohte Lage der gesamten Arbeitnehmerschaft erfordere geschlossene Ab­wehr. Die Vertreter der Landesverbände des Gewerkschafts- ~ ia der

ringes sähen in der kürzlich erfolgten Erklärung Spitzengewerkschaften einen ersten Schritt zu gemeinsamem Handeln. Ihm müsse aus der Not der Stände heraus eine enge Zusammenarbeit folgen mit dem Ziel, schnell und ent« schloffen die sich mehrenden Angriffe auf di« Lebensrechte der oeutschen Arbeitnehmer abzuwehren. Es gelte der ge­schlossenen Angriffsfront der Wirtschaftsverbände der Ar­beitgeber ebenso die geschlossene Abwehrfront der Gewerk- schaf en entgegenzustellen.

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