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Hersfel-erTageblatt

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Dr fab von Lot »»«VV

Nr. 216

Dienstag, den 1S. September 1931

81. Jahrgang

Die preuWe S»«-MmriMt leröffentliihi

Brechens SNamotverordnung

Einschneidende Maßnahmen verfügt.

Berlin, 15. September

Die Notverordnung des preußischen Staatsministeriums, die die seit einiger Zeit angekündigten Sparmaßnahmen enthält, ist nunmehr erlassen worden.

Aenderun

g e s e tze anor

Die Verordnung gliedert sich in 5 Teile, deren erster gen derbe st ehenden Besoldungs- 'dnet. Die vorgesehenen Ausführungsbestim- mungen erlassen die zuständigen Minister. Dieser 1. Teil der Notverordnung umfaßt allein 13 Druckseiten der Gesetzes- fammlung, er zählt im einzelnen die vielen Beamtenkatego­rien auf die von den Besoldungsänderungen betroffen wer­den. Der 2. Teil der Verordnung beschäftigt sich mit den sonstigen Maßnahmen zur Sicherung der Haushalte. Sein 1. Kapitel handelt von dem Aufsteigen

in den Dienstaltersstufen.

Die Hauptbestimmung ist, daß die planmäßigen Beam­ten und Lehrpersonen 2 Jahre länger als in den geltenden Vorschriften vorgesehen, die Bezüge der Dienstalkersstufe erhalten, nach der sie jetzt besoldet werden.

Kapitel II bringt die Abänderung bestimmter Einzelvor- schristen der Besoldung. Danach sind zum Beispiel für Pflegekinder und Enkel Kinderbeihilfen ab 1, Oktober nicht mehr neu zu bewilligen. Kapitel III bezieht sich auf Zulagen, Beförderungsstellen und Nebenvergütungen. Kapitel IV ordnet an, daß auf die Lehrer an den wissenschaftlichen Hoch­schulen, die in den Ruhestand treten, das für die unmittel­baren Staatsbeamten jeweils geltende Versorgungsrecht An­wendung findet. Es hebt weiter das Gesetz über die Alters­grenze der Hochschullehrer auf und kürzt endlich die Bezüge der zum 1. Oktober ausscheidenden oder schon früher ausge­schiedenen Hochschullehrer um 10 Prozent. Kapitel V bringt Aenderungen des Schutzpolizeibeamtengesetzes, Kapitel VI behandelt die Lehrpersonen an Fachschulen.

Nach Kapitel VII finden Beförderungen bis auf weiteres nicht statt und dürfen Versetzungen nur vorgenommen wer­den, sofern die Besetzung einer Stelle bei den oberen In­stanzen oder bei den leitenden oder Einzelstellen anderer Be­hörden dies erforderlich macht, oder soweit dadurch Beam- kensiellen eingespart werden.

Kapitel VIII definiert die Beamteneigenschaft. Die Pa­ragraphen 2 und 3 dieses Kapitels sehen Verpflichtungen für Beamten mit Ausnahme der richterlichen Beamten und der beamteten Hochschulprofessoren und die Lehrpersonen für die Uebernahme eines anderen Amtes, das ihrer Vor­bildung entspricht, auch wenn sie mit einem ge­ringeren Dien st einkommen verbunden sind, vor. Die folgenden Kapitel dieses Teiles beschäftigen sich mit den beurlaubten Beamten, den Angestellten bei der preußischen Staatsverwaltung, ferner mit den öffentlich-rechtlichen Re- ligionsgesellschaften und mit den Theater- und Orchesterun­ternehmungen. Im dritten Teil der Verordnung wird die Ausgleichszulage behandelt. Die bisher wiedergegebenen Teile der Verordnung enden mit einer Schlußbestimmung folgenden Wortlautes:

Mit Wirkung vom 1. Oktober 1931 find die Bezüge der Beamten, Lehrpersonen und Angestellten nach den Vor­schriften des 1. bis 3. Teiles der Svarverordnung neu festzu­sehen, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung ge­troffen ist.

Sonderbestimmungen für Gemeinden

und Gemeindeverbände enthält der vierte Teil. In den all­gemeinen Vorschriften des Kapitels 1 wird zunächst fest­gelegt, daß die Verwaltungsorgane der Gemeinden und Ge­meindeverbände berechtigt sind, alle zum Ausgleich ihrer Haushalte erforderlichen Maßnahmen zu treffen, einschließ­lich der Kündigung entgegenstehender Verträge mit halb­monatiger Frist, soweit sie sich auf Personalausgaben be­ziehen; Tarifverträge sind ausgenommen.

Kapitel II dieses vierten Teiles beschäftigt sich mit den Dienstbezügen, den Wartegeldern und Ruhegehältern der Beamten der Gemeinden und.Gemeindeverbände und der Versorgung ihrer Hinterbliebenen. Diese Bestimmungen laufen im wesentlichen darauf hinaus, daß die Verhältnisse bei den Gemeindebeamten den Grundsätzen angepaßt wer­den. die für die Staatsbeamten gelten.

er Be-

Der 5. und letzte Teil der Sparverordnung behandelt die Gebührenabgabe der Notare. Zum 4. Teil des Kapitels « der Verordnung sind Richtlinien für die Festsetzung dl Züge von Gemeindebeamten beigegeben, die zunächst die Stadtgemeinde Berlin, dann die Städte in 7 Größenord­nungen, weiter die Länder und Landgemeinden und schließ­lich die Provinzen behandeln und weiter über Zulagen, Aufwandsentschädigungen und Nebenbezüge bestimmt.

Berlleinerung des Landtags

3m Rahmen der preußischen Sparmaßnahmen erging eine weitere Notverordnung, durch die das preußische Wahl­gesetz dahin abgeändert wird, daß für die Wahl eines Ab­geordneten in Zukunft nicht mehr 40 000 sondern 60 000 Stimmen erforderlich sind. Für die Verrechnung der Rest- stimmen gilt in Zukunft die Schlüsselzahl von 20 000 gegen­über 30 000 bisher.

Praktisch wird sich die wahlrechtsänherpng dahin aus-

wirken, daß der im nächsten 3aljre neu zu wählende Land­tag bei gleicher Wahlbeteiligung ungefähr hundert Abgeord­nete weniger enthalten wird als der jetzige 450 Abgeord­nete starke.

Brechens Sanierung

Der Finanzminister begründet die Notverordnung.

Berlin, 15. September.

.Der preußische Finanzminister Dr. Höpker-Aschofs äußerte sich in einer Pressebesprechung über, die Lage der preußischen Finanzen und die neue preußische Notverord­nung.

mit einem

Die Lage der preußischen Finanzen, so führte er aus, war bis zum Jahre 1930 geordnet. Im Jahre 1930 trat die Wendung ein. Das Rechnungsjahr 1930 schloß infolge des Rückganges der Reichssteuerüberweisungen und der Ueber» schüsse der Forstverwaltung trotz verminderter Ausgaben Fehlbetrag von 121,3 Millionen ab. Der Haus- s Jahr 1931 war nach Berücksichtigung der ersten

halt für das Jahr 1931 war nach Berücksichtigung der ersten Gehaltskürzung im Gleichgewicht. Aber dieses Gleichgewicht wurde alsbald erschüttert durch folgendes:

1. Nach der beim Erlaß der Notverordnung vom 6. Juni 1931 aufgestellten Schätzung der Reichssteuer muß der preu­ßische Staat bei den Ueberweisungen mit einem Ausfall von 118 Millionen rechnen. 2. Die Einnahmen der Be­triebsverwaltungen, insbesondere der Forstverwaltung, wer­den um 7Q Millionen hinter dem Voranschlag zurückbleiben. 3. Auch bei der Hauszinssteuer ist mit einem Ausfall zu rechnen. Die Kassenlage erfuhr eine besondere Verschärfung dadurch, daß im Zusammenhang mit der Kreditkrise preu­ßische Schatzanweisungen in erheblichem Betrage eingelöst werden muhten. Die schwebende Schuld betrug am 31. August 1931 nur noch 212 Millionen.

Die Einnahmen und Ausgaben der kommenden Monate müssen bei dieser Sachlage ins Gleichgewicht gebracht wer­den und können ins Gleichgewicht gebracht wxrtzLS wenn, 1. Die Reichssteuerüberweisungen nicht noch weiter zurück­gehen, oder das Reich den Ländern einen entsprechenden Ausgleich gibt; 2. Wenn der Ausfall bei der Hauszinssteuer durch eine andere Verteilung der Hauszinssteuermittel aus­geglichen wird; 3. Wenn namhafte Ersparnisse vorgenom­men werden.

Die Ersparnisse bei den sachlichen Ausgaben werden nach den mit den Ressorts getroffenen Vereinbarungen für den Rest des Jahres rund 50 Millionen betragen. Die Per­sonalausgaben des preußischen Staates sind durch die erste Gehaltskürzung um 83,4 Millionen, durch die zweite Ge­haltskürzung um 74,3 Millionen gesenkt worden; sie werden durch die heutige Notverordnung um weitere 46 Millionen gesenkt, alles auf das Jahr berechnet.

Zum Schluß erläuterte der Minister die wesentlichsten Bestimmungen der Notverordnungen.

Beschränkung der Arbeitslolensiirlorge Umgestaltung und Leistungsbeschränkung durch Verordnung.

Berlin, 15. September.

Wie verlautet, ist damit zu rechnen, daß in kurzer Zeit durch eine neue Notverordnung eine erhebliche Einschrän­kung und Umgestaltung der Arbeitslosenversicherung verfügt wird. Obgleich die Vorverhandlungen noch nicht endgültig abgeschlossen sind, kann doch als wahrscheinlich gelten» daß die Erwerbslosenfürsorge ihres bisherigen Versicherungs- charakters, der einen Rechtsanspruch für den Erwerbslosen auf Unterstützung in sich schließt, sehr stark entkleidet wird.

Der Zwang zur weiteren Drosselung der Ausgaben für die Erwerbslosen, so wird erklärt, lasse nur die Wahl zwi­schen zwei Wegen: Entweder generelle Einführung der Be- dürftigkeitsprüfung für jeden Erwerbslosen vor Zuweisung der Unterstützung, oder weitere Einschränkung der Unter­stützungssätze und Kürzung der UnterstützungsFeit. Im ersten Falle würde es sehr wesentlich auf die Auslegung des Ge- griffes Bedürftigkeit ankommen. Man kann Bedürftigkeit schon dann als gegeben ansehen, wenn der Erwerbslose keine eigenen Vermögenswerte besitzt, oder auch erst dann, wenn er auch nicht über das bescheidenste Eigentum verfügt, und insbesondere keine Angehörigen hat, die ihn unterstützen könnten. Sollte die allgemeine Bedürftigkeitsprüfung ein» geführt werden, dann wäre die Arbeitslosenfürsorge völlig von dem Charakter einer Versicherung befreit. In der Po­lemik würde man sie dann als Armenfürsorge bezeichnen können. Es wird an zuständiger Stelle daran erinnert, daß bereits in einem früheren Stadium, als man noch nicht vonArbeitslosen-Versicherung", sondern nur vonEr- werbslosen-Fürsorge" sprach, bereits eine sehr starke Be­dürftigkeitsprüfung gehandhabt wurde, obgleich auch seiner­zeit die Mittel der Erwerbslosenfürsorge sich vor allem aus den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusam- mensetzten.

Bei der bevorstehenden Neuregelung ist auch damit zu rechnen, daß die Erwerbslosen nach Ablauf der gekürzten Unterstützungszeit aus der Erwerbslosenfürsorge in die zu- sammenzufassende Krisen- und Wohlfahrts-Fürsorge über- wiesen werden, wobei sie abermals gekürzte Unterstützungs­sätze erhalten würden. 3n dieser Anschlußunterstützung be­steht ohnehin bereits eine Bedürftigkeitsprüfung.

Besondere Mfmerksamkeit verdient in diesem Lusam-

menyang noch oas Problem Der Gewährung von Natu - ralunterstützungen an die Erwerbslosen. Das Reichsarbeitsministerium hat hierzu bisher den Groß- und den Einzelhandel gehört und wird noch weiter mit Konsum- organisationen, Gewerkschaften und anderen Interessenten verhandeln.

Ausruf M Winterhilfe

Berlin, 15. September.

Der Reichspräsident, die Reichsregierung und die Wohlfahrtsverbände erlassen folgenden Aufruf zur Winter­hilfe:

Die Not ist da. Sie ist in allen Berufen und Ständen. Sie ist auch im Hause des Fleißigen und Sparsamen, wenn er keine Arbeit findet. Und Millionen in Deutschland, die arbeiten möchten, finden keine Arbeit. Der Zusammenbruch droht heute nicht mehr einzelnen, sondern dem ganzen Volke.

Der Streit um die Schuld an der Not hilft uns nicht weiter. Er macht keinen hungrigen satt. Wir wollen nicht streiten, wir wollen helfen!

Die Liebe zum Nächsten und die Sorge um die Zukunft unseres Volkes und damit auch um die eigene Zukunft müssen zusammenwirken, das letzte, was Zeder hergeben kann, herauszuholen, und es einzufetzen im Kampfe gegen die Not.

Geld, Lebensmittel, Kleider, Wäsche, Holz und Kohlen alles kann helfen, Not zu lindern, wenn es im rechten Sinne und am rechten Ort gegeben wird.

Keiner darf sagen: Ich kann nichts geben, mir geht es selber schlecht genug. Wenn du nicht mithelfen willst, der Not zu wehren, wird es dir bald noch schlechter gehen. Etwas zu geben hat jeder. Wer sonst gar nichts hat, hat noch seine Zeit und seine Hände, um mitzuhelfen, daß von dem, was andere geben können, nichts umkommt und alles an Ort und Stelle gebracht wird. An allen Orten im deutscher Vaterland, in allen Bezirken, Provinzen und Ländern wer­den Sammelstellen eingerichtet Dorthin gebt eure Gaben. Dort meldet euch zum Helferdienst. Hilfe ist überall nötig. Auch dafür wird gesorgt, daß jeder für die Kreise eintreten kann, deren Not ihm sonders am Herzen liegt

Nur gebt auch wirklich! Gebt, soviel ihr entbehren könnt! Führt mit uns den Kampf gegen die Not! Wir wollen helfen!

Deutsche Liga der Freien Wohlfahrtspflege: Zentral- ausschuß für die Innere Mission der deutschen Evangelischen Kirche, Deutscher Caritasoerband, Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden, Deutsches Rotes Kreuz, 5. Wohlfahrtsver- band. Christliche Arbeiterhilfe.

Die außerordentliche wirtschaftliche Notlage, die gegen­wärtig die ganze Welt Heimsucht, hat unser Vaterland be­sonders hart.getroffen. Wir werden diese Nöte überwinden, wenn das Volk in Hilfsbereitschaft und Opfersinn zusam- mensteht. Reichspräsident und Reichsregierung richten da­her an alle, die helfen können, die dringende Bitte, dem Aufruf zur Winterhilfe bereitwilligst Folge zu leisten. _ Es geschieht dies auch in der Hoffnung, daß solche Liebestätig- keit zur inneren Versöhnung unseres Volkes beitragen möchte. Die Hilfe soll die große Not lindern, aber sie soll auch neues menschliches Vertrauen schaffen unter den deut­schen Volksgenossen selbst und für das deutsche Volk in der Welt. Der Reichspräsident: von Hindenburg.

Für die Reichsregierung: Dr. Brüning, Reichskanzler.

Wer nicht für ein bestimmtes Gebiet geben, aber dort helfen will, wo die Not besonders groß ist, der überweise seinen Beitrag an die Deutsche Liga der Freien Wohlfahrts­pflege, Berlin N. 24, Oranienburger Straße 13/14 oder auf deren PostscheckkontoAbteilung Winterhilfe Berlin Nr. 33 643.'

Dr. pfriemer, der Führer des Staatsstreich».

Die Führer der Heimwehr, Dr. Pfriemer und Dr. Rauter, haben in Obersteiermark einen Staatsstreich inszeniert, der aber bereits nach zwölf Stunden abgeblasen werden mußt».

Dr. Pfriemer, der Leiter der Bewegung, ist geflüchtet, ,