Hersfel-erTageblatt
Hersfelöer Kreisblatt
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Reisfeld
Nr. 209 Montag, den 7. September 1931 81. Jahrgang
Politischer Spruch im Haag
Mit 8 gegen 7 Stimmen: Zollunion nicht gegen Friedensverträge aber gegen Genfer Protokoll
Der Schiedsspruch
8 gegen 7 Stimmen gegen Zollunion.
Genf, 6. September.
Der Haager Schiedsspruch zur Frage der deutsch-österreichischen Zollunion wurde am Sonnabendvormittag in öffentlicher Sitzung des Schiedsgerichtshofes bei Anwesenheit zahlreicher Zuhörer verlesen. Fast sämtliche Mitglieder des Haager diplomatischen Korps waren erschienen. An den Tischen der Parteien hatte für Deutschland Professor Dr. B r u n s, für Oesterreich Professor Dr. K a u f f m a n n Platz genommen, während die Gegenseite nur durch ihre Haager Gesandten vertreten war.
Der Präsident A d a t c i (Japan) verlas das Gutachten in französischer Sprache.
1. Die Frage, über die der Völkerbundsrat das Gutachten des Gerichtshofes angefordert hat, lautet:
„Würde ein zwischen Deutschland und Oesterreich auf der Grundlage und in den Grenzen der in dem Protokoll vom 19. März 1931 vorgesehenen Grundsätze vereinbartes Regime mit dem Artikel 88 des Vertrages von Saint Germain und mit dem Protokoll Nummer 1 vereinbar sein, das in Genf am 4. Oktober 1922 unterzeichnet wurde?"
Mit acht gegen sieben Stimmen hat der Gerichtshof das Gutachten abgegeben, daß das fragliche Regime mit dem Genfer Protokoll nicht vereinbar wäre.
Die 8 Gegner
Von den acht Richtern, die in diesem Sinne geantwortet haben, haben sieben weiter erklärt, daß nach ihrer Ansicht das Regime auch mit dem Artikel 88 des Vertrages von wäre. Emer von ihnen (Anzi- lotti, Italien) hat eine völlig gesonderte Darlegung der Gründe abgegeben, während die anderen sechs (Guerro- S a l v a d o r, Rostrowski-P olen, Fromageot-F rank- reich, Altamira-S p a n i e n, Urrutia-C o l u m b i en , Ne- gulesco-R u m ä n i e n) eine gemeinsame Erklärung unter zeichnet haben, wonach das Regime der geplanten Zollunion geeignet wäre, die wirtschaftliche Unabhängigkeit Oesterreichs zu gefährden, und somit eine Handlung darstellen würde, die geeignet wäre, die Unabhängigkeit dieses Landes in Gefahr zu bringen.
Die 7 Befürworter der Zollunion
Andererseits haben sieben Richter (Adatci (Japan), Kellogg (Amerika), Baron Rolin-Jacquemyns (Belgien), Hurst (England), S ch ü ck l n g (Deutschland), van Eysinga (Holland), W a n g (Ehina)j gemeinsam eine abweichende Ansicht unterzeichnet, wonach sie die Vereinbarkeit des Regimes, sowohl mit dem Artikel 88 des Vertrages von St. Germain wie mit dem Genfer Protokoll folgern.
2. Die
Darlegung der Gründe des Gerichtshofes kann wie folgt zusammengefaßt werden:
Oesterreich ist ein empfindlicher Punkt in der europäischen Ordnung und seine Existenz ist ein wesentliches Element der polit schen Regelung in Europa, die dem Kriege folgte. Im Lichte dieser Erwägung ist es angebracht, den Artikel 88 des Vertrages von St. Germain und das Protokoll von Genf zu betrachten, welche, ohne Oesterreich ein absolutes Veto mit Bezug auf die Preisgabe feiner Unabhängigkeit oder auf Handlungen, die geeignet zu ihrer Beschränkung wären, aufzuerlegen, ihm einfach die Verpflichtung auferlegen, in gewissen Fällen die Zustimmung des Völkerbundsrates zu erlangen.
Die Begründung analysiert nunmehr die in Betracht kommenden Bestimmungen in dem folgenden Sinne: nach Artikel 88 ist
die Unabhängigkeit Oesterreichs
als Aufrechterhaltung seiner Existenz in den gegenwärtigen Grenzen als besonderer Staat, der allein Herr seiner Entschlüsse ist, insbesondere auf wirtschaftlichem Gebiete, auf- zufassen. In zweiter Linie hat Oesterreich durch das Genfer Protokoll gewisse wirtschaftliche Verpflichtungen übernommen. Diese Verpflichtungen haben, obwohl sie sich dem Rahmen des Artikels 88 einfügen, einen eigenen Wert und eine selbständige Rechtsverbindlichkeit. Es handelt sich insbesondere um die Verpflichtung, seine wirtschaftliche Unabhängigkeit nicht dadurch zu beeinträchtigen, daß es einem anderen Stat eine Sonderbehandlung oder ausschließliche Vorteile gewährt, die seine Unabhängigkeit zu bedrohen geeignet sind.
Das Gutachten schließt hieran wörtlich folgende Ausführungen:
Daß die Errichtung dieses Regimes an sich nicht einen Akt der Veräußerung der Unabhängigkeit Oesterreichs barstem, kann kaum bestritten werden, denn Oesterreich hört dadurch nicht auf, innerhalb feiner Grenzen ein besonderer Staat mit eigener Regierung und eigener Verwaltung zu sein, und wenn nicht mit Rücksicht auf die Gegenseitigkeit, die der geplante Ver
trag rechtlich oder tatsächlich vorsieht, so kann man doch wenigstens mit Rücksicht auf die Kündigungsmöglichkeit sagen, daß Oesterreich juristisch die eventuelle Ausübung seiner Unabhängigkeit behält. Man kann sogar behaupten, wenn man sich auf den Text des Artikels 88 des Friedensvertrages bezieht, daß die Unabhängigkeit Oesterreichs im Sinne des genannten Artikels nicht eigentlich gefährdet ist und daß infolgedessen vom juristischen Standpunkt kein Widerspruch zu diesem Artikel besteht. Dagegen ist es schwer zu leugnen, daß die geplante Zolluniost eine „Sonderbehandlung" darstellt und daß sie für Deutschland gegenüber Oesterreich „Vorteile" vorsieht, von denen dritte Mächte ausgeschlossen sind.
3. Die gemeinsame
Austastung der Minderheit
akzeptiert im wesentlichen die Analyse der in Frage stehenden Texte, wie sie im Gutachten des Gerichtshofes enthalten find. Aber die Minderheit erklärt, daß sie in dem Gutachten keine Gründe gefunden habe dafür, wie dieses Regime die fragliche Unabhängigkeit gefährden könnte, wenn sie mit dem Gutachten dahin übereinstimmt, daß das von dem Wiener Protokoll vorgesehene Regime keine Veräußerung der Unabhängigkeit Oesterreichs darstellen würde.
Nach Ansicht der Minderheit hat sich der Gerichtshof nicht mit Erwägungen oder Folgerungen politischer Rakur 1 zu befassen, nachdem von ihm ein Gutachten über eine juri- s stische Frage — eine Auslegung von Texten — verlangt I worden ist. Um zu vermeiden, daß seine Schlußfolgerungen nur einen spekulativen Wert hätten, muß sich der Gerichtshof auf die Unterlagen stützen, die seiner Prüfung . unter tvorfen worden sind.
Was
das Genfer Protokoll
anbelangt, so ist die Minderheit der Ansicht, daß Oesterreich damit im Hinblick auf eine besondere Situation die Verpflichtungen erneuert hat, die es schon im Artikel 88 eingegangen war, wobei die Formulierung zur Anpassung an diese Lage leicht abgeändert war. Im besonderen bedeutet die Klausel des Protokolls, die für Oesterreich das ^Verbot festlegt, irgendeinem Staat ein Sonderregime oder Sonder- oorteile zuzugeftehen, die feine Unabhängigkeit bedrohen könnten, in keiner Weife eine Ausweitung der im Artikel 88 enthaltenen und von Oesterreich schon angenommenen Verpflichtung. Nachdem die Minderheit eingehend die Gründe ihrer Ansicht zu diesem Punkte dargelegt hat, gelangt sie zu der Schlußfolgerung,
daß jeder Akt, der eine Verletzung der von Oesterreich im Protokoll übernommenen Verpflichtungen darslellen würde, gleichermaßen die Verletzung des Artikels 88 bedeuten müßte; und daß sonach, wenn das von dem Wiener Protokoll vorgesehene Regime mit dem Artikel 88 im Einvernehmen steht, es nicht unvereinbar mit dem Genfer Protokoll sein könnte.
Die Minderheit kann weder annehmen, daß im allgemeinen eine Zollunion eine Gefahr für die Unabhängigkeit der beteiligten Staaten darstellt, noch zugeben, daß das Regime, das im Wiener Protokoll vorgesehen ist, im Ganzen als unvereinbar mit den Verpflichtungen Oesterreichs gelten könnte, wenn keine einzelne Bestimmung dieses Protokolls das ist.
Die Analyse des Protokolls, die von der Minderheit daraufhin vorgenommen wird, und die jene vervollständigt, die in dem Gutachten des Gerichtshofes vorliegt, führt aber nicht zur Auffindung irgendeiner Bestimmung, deren vernünftigerweise vorhersehbare Folgen die Unabhängigkeit Oesterreichs bedrohen könnten, und die somit unvereinbar mit der j Aufrechterhaltung Oesterreichs als eines besonderen und unabhängigen Staates wären. * l
Dom Haag nach Genf
Zollunions-Debatte im Völkerbundsrat? — Die Finanzhilfe für Oesterreich.
Genf, 7. September.
Reichsaußenminister Dr. Eurtius halte am Sonn- abend nachmittag mit dem Generalsekretär des Völkerbundes sowie den Führern der französischen und englischen Delegationen Besprechungen, die sich auf die für heute anberaumte Stellungnahme des Völkerbundsrates zum HaagerGut- achten bezogen.
In der Pariser Morgen presse wird die Frage aufgeworfen, inwieweit sich der Völkerbundsrat heute noch mit dem deutsch-österreichischen Problem beschäftigen werde. Der Außenpolitiker des „Matin" berichtet aus Genf, V r i a n d merbe noch vor der Montagssitzung im Einvernehmen mit den Vertretern der anderen Mächte, die am Zollunionsplan interessiert seien, zu entscheiden haben, ob es angebracht sei, nun noch den Völker- b u n d s r a t mit dem Problem zu befassen. Viele alaubten, es wäre politisch klüger, sich mit den erzielten Verzichterklä- rungen zu begnügen. Das Journal dagegen ist anderer Ansicht. Der Ausfall des Haager Gutachtens und die viel au unbestimmt gehaltenen Erklärungen Schobers und Cur-
tius' machten die politische Debatte vor dem Völkerbundsrat notwendiger denn je.
Der Außenpolitiker des „Petit Parisien" berichtet seinem Blatt aus Gens, daß man dadurch, daß A d a t s ch i, I a p a n, und Rolin-Iacquemyn, Belgien, die erst für eine Unzuständigkeitserklärung gewesen seien, sich dann der deutschen These angeschlossen hätten, Gefahr laufe, die Entspannungsatmosphäre wieder in Frage zu stellen. Die „Ere Nouvelle" sagt, daß im Haag unparteiisch geurteilt worden sei. Jetzt müsse der Völkerbundsrat auf politischem Gebiet die Schlußfolgerungen aus dem Haager Urteil ziehen.
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Das Haager Urteil wird vom Amsterdamer A l g e - meenHandelsblad scharf kritisiert. Das Blatt erklärt, man müsse sich über die Weise wundern, in der die Mehrheit, die schon in ihrer Zusammensetzung eine stark p o - l i t i s ch e Färbung aufweise, das Wagnis unternommen habe, ohne jede nennenswerte Begründung die deutsch-österreichische Zollunion als gegen das Genfer Protokoll verstoßend zu erklären. — Das Blatt tritt übrigens in einem ' anderen Artikel für die Wiedereinbeziehung Deutschlands in die Reihe der kolonialen Mächte ein.
Deutschlands Vertreter in Genf
Genf, 7. September.
Die deutsche Reichsregierung wird auf der heute beginnenden zwölften Völkerbunds Versammlung durch den Reichsaußenminister Dr. Eurtius vertreten sein. Die weiteren Hauptdelegierten sind der ehemalige Botschafter in Washington, Graf Bernstorff und Ministerialdirektor Dr. Gau s. Stellvertretende Delegierte sind die Gesandten von Mutius, Göpvert und oon^We«zi«k»r^ DM iMMMWWW Ein Teil Der veurfryen Sachvern-märgern— die an der Ratstagung und an der Tagung des Europaausschusses teil- genommen haben, sind aus Ersparnisgründen bereits wieder nach Berlin zurückgereist.
Briand in Genf
Genf, 7. September.
Der französische Außenminister Briand ist gestern abend zur Teilnahme an den Arbeiten des Völkerbundes hier eingetroffen. In feiner Begleitung befanden sich u. a. der neue Unterstaatssekretär für die nationale Wirtschaft, Gig- noux, und ber Unterstaatssekretär im Kolonialministerium, Diagne.
Henderson bleibt Vorsitzender der Abrüstungskonferenz
London, 7. September.
Laut Manchester Guardian istHendersons Stellung als Vorsitzender der kommenden Abrüstungskonferenz durch die Bildung der nationalen Regierung in" England nicht berührt worden. Henderson werde Vorsitzender bleiben, bis die Konferenz einen neuen Vorsitzenden wähle.
Was tut Frankreich für Enropa?
Richt Worte, Taten sind erforderlich.
London, 7. September.
Der erste Lord der Admiralität in der vorigen Regierung, Alexander, erklärte, dem Diktat der nationalen Regierung in England müsse Wider st and entgegengesetzt werden. Zur Entwicklung der Finanzlage bemerkte er, Frankreich mit seiner riesigen Goldreserve sei jetzt in der Lage, den Londoner Banken Bedingungen zu diktieren. Richt dafür habe man im Welkkrieg gefochten.
Die New Parker Evening Po st schreibt, es liege in Frankreichs Macht,
eine Geste der internationalen Freundschaft zu machen, welche die Lage Europas beinahe über Rächt umgestalten würde. Durch großzügigere Finanzhilfe, die frei von politischen Bedingungen wäre, durch eine versöhnlichere Haltung gegenüber den Problemen, die immer noch eine Ursache deutsch-französischer Reibungen bilden, und durch eine Aenderung der Abrüstungspolitik könnte Frankreich dem Geiste der Freundschaft, den Stimson in Europa gefunden zu haben glaube, neue Bedeutung geben.
Die Unruhen in Barcelona
Barcelona, 7. September.
Nach einem Havasbericht ist trotz des Beschlusses, daß der General st reik beendet werden soll, die Arbeit am Sonnabend noch nicht allgemein wieder ausgenommen worden. Die Verkehrsmittel, die Fabriken und die Werkstätten sind noch nicht wieder in Betrieb.
Bisher sind 150 Personen, die verhaftet wurden, an Bord eines Transportschiffes übergeführt worden, das für die Unterkunft der Gefangenen bestimmt ist. Bei den Zusammenstößen der letzten Tage sind in Barcelona sieben Tote und 20 Verletzte zu verzeichnen gewesen.
Bei einer Haussuchung im Versammlungslokal der Bauarbeitergewerkschaft und in benachbarten Gebäuden sind 4 0 Revolver, 8 0 Handgranaten und eine Anzahl Gewehre gefunden worden.