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Hersfel-erTageblatt

Hersfelöer Kreisblatt

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Reisfeld

Nr. 209 Montag, den 7. September 1931 81. Jahrgang

Politischer Spruch im Haag

Mit 8 gegen 7 Stimmen: Zollunion nicht gegen Friedensverträge aber gegen Genfer Protokoll

Der Schiedsspruch

8 gegen 7 Stimmen gegen Zollunion.

Genf, 6. September.

Der Haager Schiedsspruch zur Frage der deutsch-öster­reichischen Zollunion wurde am Sonnabendvormittag in öffentlicher Sitzung des Schiedsgerichtshofes bei Anwesenheit zahlreicher Zuhörer verlesen. Fast sämtliche Mitglieder des Haager diplomatischen Korps waren erschienen. An den Tischen der Parteien hatte für Deutschland Professor Dr. B r u n s, für Oesterreich Professor Dr. K a u f f m a n n Platz genommen, während die Gegenseite nur durch ihre Haager Gesandten vertreten war.

Der Präsident A d a t c i (Japan) verlas das Gutachten in französischer Sprache.

1. Die Frage, über die der Völkerbundsrat das Gut­achten des Gerichtshofes angefordert hat, lautet:

Würde ein zwischen Deutschland und Oesterreich auf der Grundlage und in den Grenzen der in dem Protokoll vom 19. März 1931 vorgesehenen Grundsätze vereinbartes Regime mit dem Artikel 88 des Vertrages von Saint Germain und mit dem Protokoll Nummer 1 vereinbar sein, das in Genf am 4. Oktober 1922 unterzeichnet wurde?"

Mit acht gegen sieben Stimmen hat der Gerichtshof das Gutachten abgegeben, daß das fragliche Regime mit dem Genfer Protokoll nicht vereinbar wäre.

Die 8 Gegner

Von den acht Richtern, die in diesem Sinne geantwortet haben, haben sieben weiter erklärt, daß nach ihrer Ansicht das Regime auch mit dem Artikel 88 des Vertrages von wäre. Emer von ihnen (Anzi- lotti, Italien) hat eine völlig gesonderte Darlegung der Gründe abgegeben, während die anderen sechs (Guerro- S a l v a d o r, Rostrowski-P olen, Fromageot-F rank- reich, Altamira-S p a n i e n, Urrutia-C o l u m b i en , Ne- gulesco-R u m ä n i e n) eine gemeinsame Erklärung unter zeichnet haben, wonach das Regime der geplanten Zollunion geeignet wäre, die wirtschaftliche Unabhängigkeit Oesterreichs zu gefährden, und somit eine Handlung darstellen würde, die geeignet wäre, die Unabhängigkeit dieses Landes in Gefahr zu bringen.

Die 7 Befürworter der Zollunion

Andererseits haben sieben Richter (Adatci (Japan), Kellogg (Amerika), Baron Rolin-Jacquemyns (Belgien), Hurst (England), S ch ü ck l n g (Deutschland), van Eysinga (Holland), W a n g (Ehina)j gemeinsam eine abweichende Ansicht unterzeichnet, wonach sie die Ver­einbarkeit des Regimes, sowohl mit dem Artikel 88 des Ver­trages von St. Germain wie mit dem Genfer Protokoll folgern.

2. Die

Darlegung der Gründe des Gerichtshofes kann wie folgt zusammengefaßt werden:

Oesterreich ist ein empfindlicher Punkt in der europäi­schen Ordnung und seine Existenz ist ein wesentliches Element der polit schen Regelung in Europa, die dem Kriege folgte. Im Lichte dieser Er­wägung ist es angebracht, den Artikel 88 des Vertrages von St. Germain und das Protokoll von Genf zu betrachten, welche, ohne Oesterreich ein absolutes Veto mit Bezug auf die Preisgabe feiner Unabhängigkeit oder auf Handlungen, die geeignet zu ihrer Beschränkung wären, aufzuerlegen, ihm einfach die Verpflichtung auferlegen, in gewissen Fällen die Zustimmung des Völkerbundsrates zu erlangen.

Die Begründung analysiert nunmehr die in Betracht kommenden Bestimmungen in dem folgenden Sinne: nach Artikel 88 ist

die Unabhängigkeit Oesterreichs

als Aufrechterhaltung seiner Existenz in den gegenwärtigen Grenzen als besonderer Staat, der allein Herr seiner Ent­schlüsse ist, insbesondere auf wirtschaftlichem Gebiete, auf- zufassen. In zweiter Linie hat Oesterreich durch das Genfer Protokoll gewisse wirtschaftliche Verpflichtun­gen übernommen. Diese Verpflichtungen haben, obwohl sie sich dem Rahmen des Artikels 88 einfügen, einen eigenen Wert und eine selbständige Rechtsverbindlichkeit. Es han­delt sich insbesondere um die Verpflichtung, seine wirtschaft­liche Unabhängigkeit nicht dadurch zu beeinträchtigen, daß es einem anderen Stat eine Sonderbehandlung oder ausschließ­liche Vorteile gewährt, die seine Unabhängigkeit zu bedrohen geeignet sind.

Das Gutachten schließt hieran wörtlich folgende Aus­führungen:

Daß die Errichtung dieses Regimes an sich nicht einen Akt der Veräußerung der Unabhängigkeit Oester­reichs barstem, kann kaum bestritten werden, denn Oesterreich hört dadurch nicht auf, innerhalb feiner Grenzen ein besonderer Staat mit eigener Regierung und eigener Verwaltung zu sein, und wenn nicht mit Rücksicht auf die Gegenseitigkeit, die der geplante Ver­

trag rechtlich oder tatsächlich vorsieht, so kann man doch wenigstens mit Rücksicht auf die Kündigungsmöglichkeit sagen, daß Oesterreich juristisch die eventuelle Ausübung seiner Unabhängigkeit behält. Man kann sogar behaup­ten, wenn man sich auf den Text des Artikels 88 des Friedensvertrages bezieht, daß die Unabhängigkeit Oesterreichs im Sinne des genannten Artikels nicht eigentlich gefährdet ist und daß infolgedessen vom juri­stischen Standpunkt kein Widerspruch zu diesem Artikel besteht. Dagegen ist es schwer zu leugnen, daß die ge­plante Zolluniost eineSonderbehandlung" darstellt und daß sie für Deutschland gegenüber OesterreichVor­teile" vorsieht, von denen dritte Mächte ausgeschlossen sind.

3. Die gemeinsame

Austastung der Minderheit

akzeptiert im wesentlichen die Analyse der in Frage stehen­den Texte, wie sie im Gutachten des Gerichtshofes enthalten find. Aber die Minderheit erklärt, daß sie in dem Gut­achten keine Gründe gefunden habe dafür, wie dieses Re­gime die fragliche Unabhängigkeit gefährden könnte, wenn sie mit dem Gutachten dahin übereinstimmt, daß das von dem Wiener Protokoll vorgesehene Regime keine Veräuße­rung der Unabhängigkeit Oesterreichs darstellen würde.

Nach Ansicht der Minderheit hat sich der Gerichtshof nicht mit Erwägungen oder Folgerungen politischer Rakur 1 zu befassen, nachdem von ihm ein Gutachten über eine juri- s stische Frage eine Auslegung von Texten verlangt I worden ist. Um zu vermeiden, daß seine Schlußfolgerungen nur einen spekulativen Wert hätten, muß sich der Gerichtshof auf die Unterlagen stützen, die seiner Prüfung . unter tvorfen worden sind.

Was

das Genfer Protokoll

anbelangt, so ist die Minderheit der Ansicht, daß Oesterreich damit im Hinblick auf eine besondere Situation die Ver­pflichtungen erneuert hat, die es schon im Artikel 88 einge­gangen war, wobei die Formulierung zur Anpassung an diese Lage leicht abgeändert war. Im besonderen bedeutet die Klausel des Protokolls, die für Oesterreich das ^Verbot festlegt, irgendeinem Staat ein Sonderregime oder Sonder- oorteile zuzugeftehen, die feine Unabhängigkeit bedrohen könnten, in keiner Weife eine Ausweitung der im Artikel 88 enthaltenen und von Oesterreich schon angenommenen Ver­pflichtung. Nachdem die Minderheit eingehend die Gründe ihrer Ansicht zu diesem Punkte dargelegt hat, gelangt sie zu der Schlußfolgerung,

daß jeder Akt, der eine Verletzung der von Oesterreich im Protokoll übernommenen Verpflichtungen darslellen würde, gleichermaßen die Verletzung des Artikels 88 bedeuten müßte; und daß sonach, wenn das von dem Wiener Protokoll vorgesehene Regime mit dem Arti­kel 88 im Einvernehmen steht, es nicht unvereinbar mit dem Genfer Protokoll sein könnte.

Die Minderheit kann weder annehmen, daß im allgemeinen eine Zollunion eine Gefahr für die Unabhängigkeit der be­teiligten Staaten darstellt, noch zugeben, daß das Regime, das im Wiener Protokoll vorgesehen ist, im Ganzen als un­vereinbar mit den Verpflichtungen Oesterreichs gelten könnte, wenn keine einzelne Bestimmung dieses Protokolls das ist.

Die Analyse des Protokolls, die von der Minderheit dar­aufhin vorgenommen wird, und die jene vervollständigt, die in dem Gutachten des Gerichtshofes vorliegt, führt aber nicht zur Auffindung irgendeiner Bestimmung, deren vernünfti­gerweise vorhersehbare Folgen die Unabhängigkeit Oester­reichs bedrohen könnten, und die somit unvereinbar mit der j Aufrechterhaltung Oesterreichs als eines besonderen und un­abhängigen Staates wären. * l

Dom Haag nach Genf

Zollunions-Debatte im Völkerbundsrat? Die Finanzhilfe für Oesterreich.

Genf, 7. September.

Reichsaußenminister Dr. Eurtius halte am Sonn- abend nachmittag mit dem Generalsekretär des Völkerbundes sowie den Führern der französischen und englischen Delega­tionen Besprechungen, die sich auf die für heute anberaumte Stellungnahme des Völkerbundsrates zum HaagerGut- achten bezogen.

In der Pariser Morgen presse wird die Frage aufgeworfen, inwieweit sich der Völkerbundsrat heute noch mit dem deutsch-österreichischen Problem be­schäftigen werde. Der Außenpolitiker desMatin" be­richtet aus Genf, V r i a n d merbe noch vor der Montags­sitzung im Einvernehmen mit den Vertretern der anderen Mächte, die am Zollunionsplan interessiert seien, zu entschei­den haben, ob es angebracht sei, nun noch den Völker- b u n d s r a t mit dem Problem zu befassen. Viele alaubten, es wäre politisch klüger, sich mit den erzielten Verzichterklä- rungen zu begnügen. Das Journal dagegen ist anderer Ansicht. Der Ausfall des Haager Gutachtens und die viel au unbestimmt gehaltenen Erklärungen Schobers und Cur-

tius' machten die politische Debatte vor dem Völkerbundsrat notwendiger denn je.

Der Außenpolitiker desPetit Parisien" berichtet seinem Blatt aus Gens, daß man dadurch, daß A d a t s ch i, I a p a n, und Rolin-Iacquemyn, Belgien, die erst für eine Unzuständigkeitserklärung gewesen seien, sich dann der deutschen These angeschlossen hätten, Gefahr laufe, die Entspannungsatmosphäre wieder in Frage zu stellen. Die Ere Nouvelle" sagt, daß im Haag unparteiisch geurteilt worden sei. Jetzt müsse der Völkerbundsrat auf politischem Gebiet die Schlußfolgerungen aus dem Haager Urteil ziehen.

*

Das Haager Urteil wird vom Amsterdamer A l g e - meenHandelsblad scharf kritisiert. Das Blatt erklärt, man müsse sich über die Weise wundern, in der die Mehr­heit, die schon in ihrer Zusammensetzung eine stark p o - l i t i s ch e Färbung aufweise, das Wagnis unternommen habe, ohne jede nennenswerte Begründung die deutsch-öster­reichische Zollunion als gegen das Genfer Protokoll ver­stoßend zu erklären. Das Blatt tritt übrigens in einem ' anderen Artikel für die Wiedereinbeziehung Deutschlands in die Reihe der kolonialen Mächte ein.

Deutschlands Vertreter in Genf

Genf, 7. September.

Die deutsche Reichsregierung wird auf der heute begin­nenden zwölften Völkerbunds Versammlung durch den Reichsaußenminister Dr. Eurtius vertreten sein. Die weiteren Hauptdelegierten sind der ehemalige Botschafter in Washington, Graf Bernstorff und Ministerialdirektor Dr. Gau s. Stellvertretende Delegierte sind die Gesandten von Mutius, Göpvert und oon^We«zi«k»r^ DM iMMMWWW Ein Teil Der veurfryen Sachvern-märgern die an der Ratstagung und an der Tagung des Europaausschusses teil- genommen haben, sind aus Ersparnisgründen bereits wieder nach Berlin zurückgereist.

Briand in Genf

Genf, 7. September.

Der französische Außenminister Briand ist gestern abend zur Teilnahme an den Arbeiten des Völkerbundes hier eingetroffen. In feiner Begleitung befanden sich u. a. der neue Unterstaatssekretär für die nationale Wirtschaft, Gig- noux, und ber Unterstaatssekretär im Kolonialministerium, Diagne.

Henderson bleibt Vorsitzender der Abrüstungskonferenz

London, 7. September.

Laut Manchester Guardian istHendersons Stellung als Vorsitzender der kommenden Abrüstungskonferenz durch die Bildung der nationalen Regierung in" England nicht berührt worden. Henderson werde Vorsitzender blei­ben, bis die Konferenz einen neuen Vorsitzenden wähle.

Was tut Frankreich für Enropa?

Richt Worte, Taten sind erforderlich.

London, 7. September.

Der erste Lord der Admiralität in der vorigen Regie­rung, Alexander, erklärte, dem Diktat der nationalen Regierung in England müsse Wider st and entgegenge­setzt werden. Zur Entwicklung der Finanzlage be­merkte er, Frankreich mit seiner riesigen Gold­reserve sei jetzt in der Lage, den Londoner Banken Be­dingungen zu diktieren. Richt dafür habe man im Welkkrieg gefochten.

Die New Parker Evening Po st schreibt, es liege in Frankreichs Macht,

eine Geste der internationalen Freundschaft zu machen, welche die Lage Europas beinahe über Rächt umgestalten würde. Durch großzügigere Finanzhilfe, die frei von politischen Bedingungen wäre, durch eine versöhn­lichere Haltung gegenüber den Problemen, die immer noch eine Ursache deutsch-französischer Reibungen bilden, und durch eine Aenderung der Abrüstungspolitik könnte Frank­reich dem Geiste der Freundschaft, den Stimson in Europa gefunden zu haben glaube, neue Bedeutung geben.

Die Unruhen in Barcelona

Barcelona, 7. September.

Nach einem Havasbericht ist trotz des Beschlusses, daß der General st reik beendet werden soll, die Arbeit am Sonnabend noch nicht allgemein wieder ausge­nommen worden. Die Verkehrsmittel, die Fabriken und die Werkstätten sind noch nicht wieder in Betrieb.

Bisher sind 150 Personen, die verhaftet wurden, an Bord eines Transportschiffes übergeführt worden, das für die Unterkunft der Gefangenen bestimmt ist. Bei den Zusammenstößen der letzten Tage sind in Barcelona sieben Tote und 20 Verletzte zu verzeichnen gewesen.

Bei einer Haussuchung im Versammlungslokal der Bauarbeitergewerkschaft und in benachbarten Gebäuden sind 4 0 Revolver, 8 0 Handgranaten und eine Anzahl Gewehre gefunden worden.