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Hersfel-erTageblatt

Hersfelöer Kreisblatt

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfels

Nr. 186 Dienstag, den 11. August 1931 81. Jahrgang

Die Ernlefinanzierung

Erntebewegungssätze von der Kreditdrosselung ausgeschlossen

Der 11. August

Das deutsche Volk hat durch seine Nationalversamm­lung diese Verfassung beschlossen und verabschiedet", so lautet der letzte Artikel derVerfassung des Deutschen Reiches" vom 11. August 1919. Ihr vorangestellt ist folaender Fundamen- talsatz:Das deutsche Volk, e in i g in seinen Stäm­men und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuern und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaft­lichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung ge­geben." Und Artikel 1 sagt kurz, aber grundlegend für die politische Gestaltung des Reiches:Das Deutsche Reich ist eine Republik. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus."

Aus dem Chaos der Revolution, aus dem Niederbruch der feldgrauen Mauer rings um Deutschland ist diese Ver­fassung hervorgegangen. Um sie haben die innerpolitischen Kämpfe all die zwölf Jahre hindurch getobt einig ist sich das deutsche Volk bis heute über seine Verfassung nicht geworden. Viele Bestimmungen tragen noch die Schlacken der Zeiten ihrer Geburt, zeigen den Notcharakter, oas Suchen nach neuen Formen, das Ringen um neue politische Begriffe. Deshalb stehen noch viele deutsche Volksgenossen dieser Weimarer Verfassung fremd. sogar ablehnend gegen­über. Und doch umschließt sie den Begriff Deutschland, Va­terland, Heimat. Sie war das erste Bollwerk staatlichen Le­bens in dem Trümmerfeld revolutionärer Umwälzung.

Aber sie ist nichts Ewiges, nichts Unabänderliches.Die Staatsgewalt geht vom Volke aus." Dieser Satz ist von glei­cher Bedeutung und gleicher Berechtigung für Anhänger wie für Gegner dieser Verfassung. Es ist darum das verkehr­teste, vom staatlichen Leben abseits zu stehen, weil die Ver­fassung nicht gefällt. Die damalige Mrheheit der gewählten Volksvertreter hat sie beschlossen; eine andere Mehrheit kann ihr den Inhalt einer veränderten politischen Willens- und Meinungsbildung des deutschen Volkes geben. Nur müssen Wille und Meinung. Ziel und Richtung vorhanden sein, nicht lediglich Resignation und Verneinung.

. Der 11. August, der Geburstag der neuen Verfassung des Deutschen Reiches, ist zum deutschen Verfassungs- t a g bestimmt worden. Es war klug, daß bisher alle Regie­rungen davon abgesehen haben, den Verfassungstag zum nationalen Feiertag zu bestimmen. Feiertage sollen Frem dentage sein. Feiertagsfreude aber läßt sich nicht befehlen Wenn das Herz nicht dabei ist, ist ehrliche Freude nicht denk bar. Die Verfassungsgebung vom 11. August 1919 war eine Tat, nicht deshalb? weil eine Vergangenheit abgeschlossen wurde, sondern deshalb, weil mit dieser Verfassung der Zu stand der Verfassungslosigkeit ein Ende nahm. Aber gerade diese Verfassung verlangt und ermöglicht, daß dieses Der- fassungswerk ausgebaut, befestigt wird. Die Schöpfer dei Verfassung konnten lediglich die Grundlagen schaffen auf denen sich das neue Staatsleben entwickeln sollte, den lebenswahren und lebenswarmen Inhalt aber muß das souveräne Volk gestalten, wenn die Verhältnisse es er­forderlich machen. Kein Menschenwerk, also auch kein Ver- fassungswerk ist unabänderlich; es darf es nicht sein, wenn es den politischen Willensausdruck eines vorwärtsstrebenden Volkes wiedergeben soll. Soll aber die Verfassung kein Spielball der politischen Leidenschaften, kein Wechselbalg sein, dann müssen alle staatsbesahenden, alle verantwor­tungsbewußten Parteien den Willen zur Einigkeit, den Willen zur Reichs- und Volksfreiheit haben. Mit 36 Son- dermeinungen ist keine Staatsverfassung aufzubauen.

Deshalb ist das der Sinn des Verfassungstages: Der Staat ist das Volk; das Gebäude, darinnen es wohnt, kann nur er- und bestehen, wenn alle seine Bewohner es m i t vereinten Kräften auf- und ausbauen. Im deut­schen Staatsgebäude muß ein in seinem nationalen Wollen einiges Volk wohnen. Nationale Einigkeit ist die Vorbedingung für eine politische Verstün - digung Nach dem Fudamentalsatz der Weimarer Ver­fassungist das deutsche Volk einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerech­tigkeit zu erneuern und zu festigen und dem inneren und äußeren Frieden zu dienen . Ist es sich wirklich darin einig? Wir sollten wenigstens den Willen dazu haben und alles vermeiden, was die Einigung des deutschen Volkes in allen feinen Stämmen zu verhindern in der Lage ist.

Das ist also die FordernngdesVerfassungs- t g Yss: Seid einig, einig, einig Ilt.

Bericht über die Romfahrt

Berlin, 11. August.

Reichskanzler Dr. Brüning und Reichsaußenminister Dr. Lurtlus sind Montag morgen mit dem fahrplanmäßi­gen Zuge in Berlin eingelroffen.

Am Nachmittag ist das Reichskabinett zu einer Sitzung zusammengetreten. Reichskanzler Dr. Brüning und Reichsminister Dr. Curtius berichteten über ihren Besuch in Rom. Das Kabinett beschäftigte sich außerdem mit der Frage der Abänderung der Presfenotverordnung vom 17. Juli.

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Die Pressenotverordnung gemildert

Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird für das Reichsgebiet verordnet:

Artikel 1

Der § 1 der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung po- litischer Ausschreitungen vom 17. 3uli 1931 (Reichsgesetz- blatt 1 $. 371) wird wie folgt abgeändert:

1. Absatz erhält die Fassung:

Der verantwortliche Schriftleiter und der Verleger einer periodischen Druckschrift sind verpflichtet, auf Verlangen einer obersten Reichs- oder Landesbehörde amtliche Kundgebungen und amtliche Entgegnungen auf die in der periodischen Druck­schrift mitgeteilten Tatsachen ohne Einschaltung oder Weg- lassung unentgeltlich aufzunehmen. Die oberste Landesbe- Hörde kann die Aufnahme einer Kundgebung nur im Einver- nehmen mit dem Reichsminister des Innern verlangen.

2. Absatz 2 Satz 2 wird durch die Vorschrift ersetzt: Ueber die Art und Weise des Abdrucks erläßt der Reichs­minister des Innern allgemeine Bestimmungen; er kann die Zahlung einer Vergütung vorschreiben, soweit der Abdruck einen bestimmten Umfang übersteigt.

Artikel 2 s

Wird gegen das Verbot einer periodischen Druckschrift das auf Grund des Gesetzes zum Schuhe der Republik oder i auf Grund der Verordnungen zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen erlassen ist, Beschwerde eingelegt, so ist, ! wenn die Beschwerde nicht spätestens am fünften Tage nach s ihrer Einlegung der Stelle zugeleitet ist, die sie dem Reichs­gericht vorzulegen hat, das Verbot ohne fachliche Nachprü­fung sofort auszuheben.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Der Reichsminister des Innern wird ermächtigt, die Zweite Verordnung zur Bekämpfung politischer Ausschrei­tungen in der aus Artikel 1 ergebenden Fassung unter dem heutigen Datum bekannt zu machen.

Berlin, 10. August 1931.

(Folgen Unterschriften.)

Die neuen Ausführungsbestimmungen

§i

Kundgebungen und Entgegnungen, deren Aufnahme auf Grund von § 1 der Zweiten Verordnung des Reichs­präsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen ver­langt wird, sollen nicht mehr als 500 Worte umfassen. Für die überschießenden Zeilen sind die üblichen Einrückgebühren zu ersetzen.

Die Kundgebung oder Entgegnung ist an der vom Ein­sender bestimmten Stelle, mit der von ihm bestimmten Ueberschrift, in der von ihm bestimmten Schriftgröße und in dem von ihm bestimmten Schriftgrad zum Abdruck zu bringen.

Der Einsender soll darauf Bedacht nehmen, nur solche Anforderungen bezüglich des Abdruckes zu stellen, die sich im Rahmen der der periodischen Druckschrift zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten halten.

§ 2

Vor dem Erlaß jeden Verbotes einer periodischen Druck­schrift ist zu prüfen, ob der erstrebte Zweck nicht schon durch eine Verwarnung und eine amtliche Entgegnung erreicht werden kann. In leichteren Fällen, bei denen der angerich­tete Schaden gering ist und anzunehmen ist, daß lediglich fahrlässiges Handeln vorliegt, ist statt eines Verbotes zu­nächst eine Verwarnung auszusprechen, sofern der Verlag sich sofort bereit erklärt, durch unverzügliche Veröffentlichung einer den verletzten oder gefährdeten Interessen Rechnung tragenden Erklärung den schaden wieder gutzumachen.

Berlin, den 10. August 1931.

Der Reichsminister des Innern gez.: Dr. Wirth.

Die Agrarmatznahmen

der Reichsregierung

Erntebewegungssätze von der Kreditdrosselung ausgenommen.

Berlin, 10. August 1931.

Reichsernährungsminister Dr. Schiele sprach am Montag abend im Rundfunk über aktuelle Fragen der Agrar­politik, insbesondere über die Probleme der Erntefinan- z i e r n n g und die auf diesem Gebiet von der Reichsregie- rung eingeleiteten Maßnahmen.

Die Vorgänge der letzten Wochen, so sagte der Minister, hätten auch die Landwirtschaft schwer getroffen. Deshalb gelte es, zu verhindern, daß weitere Teile der deuffchen Land­wirtschaft leistungsunfähig werden und versinken, bevor wir festes Land unter den Füßen hätten. Die agrarpolitiimen Maßnahmen der Reichsregierung hätten in den letzten Wochen und Tagen in erster Linie dem faisonmäßig im Vor­dergrund stehenden Problem dsr.BWküMg und FjMNLrr'

rung der Ernte gegolten. Die Reichsregierung habe die notwendigen Schritt« eingeleitet, um ein Ueberangebot in der Landwirtschaft zu verhindern und auf der anderen Seite die Aufnahmefähigkeit des Marktes für das herandrängende Angebot zu verstärken.

Gegenüber den Versuchen, die Landwirtschaft zur be- schleunigten Abwicklung der Ernte zu veranlassen, müsse be- tont werden, daß Landwirt und Verbraucher mit Zuversicht der Entwicklung des Roggen- und des Weizenmarktes ent­gegensehen können. Beim Roggen stände einer Ernte von 7,2 Millionen Tonnen ein ebenso- großer Bedarf und beim Weizen einem Bedarf von etwa 4,8 Millionen Tonnen eine Ernte von nur 4,5 Millionen Tonnen mit einem sich in­folgedessen ergebenden Einfuhrzuschuhbedarf von 300 000 Tonnen gegenüber.

Um durch Verringerung des Geldbedarfes der Landwirt­schaft eine allmähliche Verwertung der Ernte zu ermöglichen, habe sich die Reichsbank bereit erklärt, die von ihr rediskon­tierten landwirtschaftlichen Wechsel zu verlängern. Weiter werde dem Landwirt die Beschaffung von Geld durch Lom­bardierung seiner Erntevorräte zu eigens hierfür verbillig­ten Zinssätzen ermöglicht. Zur Verringerung des Ange­botsdrucks der Landwirtschaft sei ferner die Getreideindustrie- und Kommissions-A.-G. durch Bereitstellung von 50 Millio­nen Mark mit entsprechender Zinsoerbilligung wieder in die Lage versetzt worden, Bevorschufsungsgeschäfte zu tätigen. Um für Handel und Mühlen ausgedehnte Kreditmöglichkeiten für die Erntebewegung zu schaffen, habe sich die Reichsbank bereit erklärt, die Erntebewegungssätze von der allgemeinen Kreditdrosselung auszunehmen. Eine gleiche Zusicherung läge zu dem gleichen Zweck für die Getreide-Industrie- und Kommissionsbank-A.-G. im Umfange von 50 Millionen Mark vor.

Zur Ueberwindung des Saisondrucks am Roggenmarkt fei in erster Linie an eine Magazinierung von notfalls eini­gen hunderttausend Tonnen gedacht. Weiter werde in Kürze die Möglichkeit geschaffen werden; Roggen auszufichrE^Ser Vorzugszollsatz bei der Wiedereinfuhr dieses Aus­tauschgeschäftes werde eine Mark je Doppelzentner betragen. In gleicher Weife wie beim Roggen werde auch beim Wei­zen ein Austauschexport bei einem Wiedereinfuhrzoll von zwei' Mark je Doppelzentner eingeleitet. Das Reich werde sowohl die Erntebewegungskredite sowie die zur Bevorschus­sung und Durchführung der Lombardierung nötigen Kredite aus eigenen Mitteln für die Dauer eines Reichsbankdis- tonts von zehn Prozent und darüber um sechs Prozent ver­billigen. Soweit der Reichsbankdiskontsatz unter zehn Pro­zent sinkt, ermäßigt sich die Reichsverbilligung von sechs Prozent entsprechend. Hierzu komme eine zusätzliche Ver- billigungsleiftung der Reichsbank, über deren Umfang die Verhandlungen noch andauerten.

Der Minister schloß damit, daß er der Hoffnung Aus­druck gab, daß es dem Zusammenwirken der einzelnen Maß­nahmen gelinaen werde, die verhängnisvollen Wirkungen der Geld- und Kreditkrise für die Landwirtschaft weitest- gehend zu mildern und damit der Landwirtschaft die Wege für eine angemessene Verwertung ihrer Ernte zu ebnen.

Die Kommunisten-Unruhen in Berlin.

Im Zusammenhang mit dem Volksentscheid kam es beson­ders am Bülowplatz in Berlin zu schweren kommunistischen Unruhen, bei denen zwei Polizeioffiziere getötet wurden. Oben links: Die Polizei bringt in das Karl Liebknecht-Haus ein; unten links: Eine widerspenstige Demonstrantin wird al geführt; rechts: Die beiden erschossenen Polizeioffiziere. Hauptmann Lenk und Hauptmann Anlauf, darunter der schwerverwundete Polizeihauptwachtmeister Willig.