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Hersfel-erTageblatt

Reisfelder Kreisblatt

Amtlicher Inzeigcr für den Kreis yersfelü

Nr. 162

Dienstag, den 14. Juli 1931

81. Jahrgang

Kein Grund zur Panik!

Ausruf der Reichrregierung

»WM in Schwierigkeiten

Las Reich garantiert die Einlagen

Berlin, 13. Juli.

Die Entwicklung hat über Sonntag einen derart sprung­haften Verlauf genommen, daß es kaum möglich ist, die einzelnen Phasen festzuhalten. Nach seiner Rückkehr aus Paris berichtete Reichsbankpräsident Dr. Luther eingehend über die in Paris herrschenden Widerstände, durch die bis­her die große internationale Kreditaktion für Deutschland verhindert worden ist.

Das Reichskabinett tagte in Permanenz, und als es am frühen Montagmorgen eine Sitzungspause eintreken ließ, war bekanntgeworden, daß sich die Darmstädter und Natio- nal-Bank in erheblichen Schwierigkeiten befand, die ein schnelles Eingreifen der Reichsregierung notwendig gemacht hat. Die Darmstädter und National-Bank teilte mit, daß sie genötigt sei, ihre Schalter am Montag geschlossen zu halten. Sie war nicht mehr in der Lage, in vollem Umfange dem Ansturm auf ihre Kassen standzuhalten. Es heißt, daß die Bank seit dem 30. Juni v. 3. 950 Millionen Mark aus- zuzahlen hatte, wovon allein 650 auf die Zeit nach dem 1. Mai d. J. entfallen. Auf den Juni entfallen davon 300 Millionen.

SersrSmW des MichrplMenten

über die Darmstädter und Nationalbank.

Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Reichsverfas- sung wird verordnet:

§ 1. Die Reichsregierung ist ermächtigt, in Ansehung der Darmstädter und Nationalbank. kommanditge- fellschaft auf Aktien, die durch die^Getdkrise in ihrer' Liquidität bedroht M, Garantien zu üverMMMT---

§ 2. Die Reichsregierung kann im Falle der Uebernahme einer Garantie anordnen, daß Arreste, Zwangsvoll­streckungen und einstweilige Verfügungen gegen das Vermögen der Bank nicht stattfinden. und daß der Konkurs über das Vermögen der Bank nicht eröffnet wird. Die gleiche Anordnung kann die Reichsregie­rung für das Vermögen eines persönlich haftenden Gesellschafters der Bank treffen, wenn sie es im In­teresse der Gläubiger der Bank für notwendig er­achtet. Eine solche Anordnung bewirkt, daß der per­sönlich haftende Gesellschafter den gleichen Beschrän­kungen unterliegt, die in dieser Verordnung und ihren Durchführungsvorschriften für die Bank ge­troffen werden.

§ 3. Die Reichsregierung ist ermächtigt, Vorschriften über die Geschäftsführung und Vertretung der Bank, über die Erfüllung von Verbindlichkeiten der Bank, über die Dienstverhältnisse und vermögensrechtlichen An­sprüche der persönlich haftenden Gesellschafter, An­gestellten und Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Bank sowie die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Rechtsoerordnungen und Verwaltungs- vorschriften zu erlassen; sie kann für Zuwiderhand­lungen gegen die von ihr erlassenen Vorschriften Ge­fängnisstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe oder eine dieser Strafen androhen.

§ 4. Maßnahmen, die gemäß dieser Verordnung oder der Durchführungsverordnungen getroffen werden, be­gründen keinen Anspruch auf Entschädigung.

§ 5. Diese Verordnung tritt am 13. Juli 1931 in Kraft. Neudeck, den 13. Juli 1931. Der Reichspräsident gez.: von Hindenburg. Der Reichskanzler: gez. Dr. Vrüning. Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen gez.: Dietrich. Der Reichs­minister des Innern gez.: Dr Wirth. Der Reichswirt­schaftsminister mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauf­tragt gez. Trendelenburg, Staatssekretär.

Auszahlungen rationiert

Alsbald nach Bekanntwerden der Iahlungsstockung bei der Darmstädter und National-Bank begann auf die Banken und Sparkassen, vor allem in den größeren Städten, ein verstärkter Ansturm des Publikums auf die Schalter elnzu- setzen. Die Reichsbank war infolge der Kreditrestriktion nicht in der Lage, die legitimen Ansprüche der Banken voll zu befriedigen. Da außerdem die Banken wegen der un­günstigen Nachrichten über die Danatbank Vorsichtsmaßnah­men treffen mußten, haben sie sich zu einer Rationierung der Auszahlung entschlossen. Eine entsprechende Verständigung zwischen Reichsbank, Privatbanken und Sparkassen ist bereits erzielt worden, so daß die Auszahlungen nicht mehr in vol­lem Umfange vorgenommen werden.

Die Seele für zwei Tage geld)lo|Jen

Mit Rücksicht auf die Bedeutung der eingetretenen Iahlungsstockung ist den Börsen die Anregung gegeben worden, den Verkehr mit Effekten und Devisen für Mon­tag und Dienstag einzustellen.

Die Anregung der Regierung ist sofort von den Vor­ständen der deutschen Börsen aufgegriffen worden; um wei­tere folgenschwere Auswirkungen zu vermeiden, blieben die Börsen am Montag und Dienstag geschlossen.

Verordnungen der Reichspräsidenten über die Darmstädter- und Nationalbank

Ausruf der Reichsregieruug

Der Hoover-Plan hat der Finanzwirtschaft des Deut­schen Reiches eine starke Entlastung verschafft. Eine große Geldsumme, auf deren Weiterbelassung das Reich Anspruch hatte, konnte den Banken zurückgegeben werden. Für die private Wirtschaft aber haben die Wochen, in denen um diesen Plan gerungen wurde, ungeheuren Schaden angerichtet. In die Milliarden gehende Summen, die vom Ausland kurz­fristig nach Deutschland geliehen waren, sind angesichts der Unsicherheit der Lage zurückgezogen worden. Auch heute ist volle Beruhigung noch nicht eingetreten. Wenn auch das Ziel sein muß, daß die deutsche Wirtschaft wieder dahin . kommt, mit eigenen Mitteln zu arbeiten, so ist es doch

jetzt notwendig, wenn nicht schwerste Stockungen ein­treten sollen, daß weitere Abzüge unterbleiben.

Die Bestrebungen der Reichsbank und der Golddiskontbank sind darauf gerichtet, möglichst langfristige Kredite des Auslandes zu erlangen, um der privaten Wirtschaft zu hel­fen, ihre Notstände zu überwinden. Trotz aller Bemühungen ist im Verlaufe dieser Vorgänge eines der größten Bankin­stitute, die Darmstädter und National-Bank. illiquid geworden. Die Reichsregierung erachtet es für ihre Pflicht, und der Reichspräsident hat hierzu die not­wendigen Vollmachten erteilt den großen Gefahren die aus dieser Jlliquidität drohen, zu begegnen. Es handelt sich nicht darum, das Vermögen der Bank zu retten, sondern

es handelt sich darum, den Hunderttausenden von Kun­den der Bank ihren Besitz zu erhalten und damit ihre Unternehmungen vor der Betriebseinstellung oder gar vor dem Untergang zu retten. Nur aus diesen Gesichts­punkten wird das Reich für etwaige Ausfälle, die ein- treten können, aufkommen.

Ht eine g^H-JtnerUätthtirhtep ünL die Geschäfte der Bank von Treuhändern der Reichsregiernckg tiumutm/ we.veu. Irgendwelche Unregelmäßigkeiten, die mit den Gesetzen in Widerspruch stehen, sind nicht festgestellt.

Es kommt darauf an, daß das deutsche Volk in dieser schweren Lage die Nerven behält und nicht durch mangeln­des Selbstvertrauen die Schwierigkeiten vermehrt.

Berlin, 13. Juli 1931 Die Reichsregierung.

Washington hilfsbereit

Unterdessen dauern die Anstrengungen fort, die franzö­sische Regierung zu einer Aenderung ihrer Haltung in bezug auf die verlangten politischen Garantien zu bewegen. Der deutsche Botschafter von Hoesch beriet I ige mit dem Mi­nisterpräsidenten Laval und dem 2lir -minister Briand Amerikas Botschafter in Berlin Tackelt teilte oem Staats­departement in Washington mit, daß d i e Lage außer­ordentlich e r n st sei.

Der stellvertretende Staatssekretär E a st l e hat darauf­hin die Erklärung abgegeben, daß die amerikanischen Ban­kiers bereit feien, an einer Hilfsaktion für Deutschland teil- zunehmen, daß sie aber die Führung in dieser Angelegenheit den europäischen Zentralbanken überließen, deren Vertreter in Basel zu diesem Zweck zusammenkämen. Es liege auf der Hand, daß jeder plan für eine banktechnische Lösung von diesen Banken ausgehen müsse, und er sehe voraus, daß die amerikanischen Bankiers bereit seien, die Unterstützung dieses wirksamen planes, der in Bafel ausgearbeitet werde, zu erwägen.

Der stellvertretende Staatssekretär, der vor Präsident Hoover und seiner Umgebung von Rapidan nach Washington zurückgekehrt war, begab sich sofort nach seinem Eintreffen ins Staatsdepartement, wo er eine Besprechung mit dem französischen Botschafter Claudel hatte. Inzwischen wird in Regierungskrisen erklärt, die amerikanische Regie­rung selbst erwäge keine Aktion. ,

Neue Hoffnung

Während das Reichskabinett seine Beratungen gegen Mittag wieder aufnahm, begab sich Reichsbankpräsident Dr. Luther auf dem Luftwege zu der bedeutungsvollen Sitzung des Verwaltungsrates der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich nach Bafel, zu der die Präsidenten und Gouverneure der Noten­banken vollständig erschienen waren. Deutschland war außer dem Reichsbankpräsidenten durch den Geheimen Finanzrat Dr. Vocke und die Verwaltungsratsmitglieder Dr. Mel­chior und R e u s ch vertreten.

Wie man aus Kreisen der BJZ. erfährt, wird die Lage Deutschlands als äußerst ernst betrachtet. Die Nachricht über den Schalterschluß der Darmstädter und Nationalbank hat größtes Aufsehen verursacht und wird als weiteres Fak- ium für den Ernst der deutschen Lage angesehen. Die be- ferrschende Frage ist die, wie Deutschland geholfen werden J kann und hinter dieser Frage treten alle anderen Probleme zurück.

Man hört, daß die Verlängerung des Ueberbrückungs- kredites in Höhe von 100 Millionen Dollar über den 16. Juli hinaus auf keine unüberwindlichen Schwierigkeiten stoßen dürfte, da ziemliche Einmütigkeit über die Notwen­digkeit der Verlängerung besteht. Als viel schwieriger wird die Frage angesehen, welche weiteren Kreditmöglichkeiten für Deutschland geschaffen werden können.

Zweitägige Schließung aller Geldinstitute

Berlin. 14. Juli.'

Auf Grund einer gestern vom Reichspräsidenten erlas­senen Verordnung hat die Reichsregierung angeordnet, daß alle Banken, Sparkassen und anderen Kreditinstitute mit Ausnahme der Reichsbank heute und morgen geschlossen bleiben. Die Reichsregierung und die berufenen Vertreter der Banken und Sparkassen werden im Verlauf dieser zwei Tage die nötigen Maßnahmen und Vorbereitungen treffen, damit am Donnerstag die zur Wetterführung der Wirtschaft und zur Bewirkung der

Gehalts- und Lohnzahlungen erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Die Wertpa­pierbörsen bleiben voraussichtlich bis E n d e d e r Woche geschlossen.

Reichsregierung bestimmt Bank- Feiertage

Berlin, 14. Juli.

Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung hat der Reichspräsident mit sofortiger Wirkung folgende Ver­ordnung erlassen:

Die Reichsregierung ist ermächtigt, Bankfeiertage zu erklären. Sie bestimmt, für welche öffentlichen und pri­vaten Kreditinstitute und Einrichtungen die Bankfeiertage gelten und welche Rechtswirkungen mit ihnen verbunden sind.

Berlin, 14. Juli.

Die Großbanken sind übereingekommen, auch weiterhin Auszahlungsrestriktionen in demselben Umfange anzuneh- men, wie sie gestern im Laufe des Tages angewandt wor­den find.

Erneuerung des

Rediskontkredits

B.J.Z. anerkennt die Notwendigkeit der finanziellen Unter- stützuug Deutschlands.

Basel, 14. Juli.

Die gestern um 10 Uhr abends wieder aufgenommenen Verhandlungen des Verwaltungsrates der B.I.Z. gingen gegen 11 Uhr zu Ende. Die Bankleitung gibt ein abschließen­des Kommunique heraus, das folgenden Wortlaut hat:

Der Verwaltungsrat hat von der Darstellung Kenntnis genommen, die der Präsident der Reichsbank, Dr. Luther, von der Situation in Deutschland und von der deutschen Wirtschafts- und Finanzlage gegeben hat, die trotz der durch die Abzüge von in Deutschland angelegten kurzfristigen Ka- pitalien hervorgerufenen Krise befriedigend ist. In Anbe- tracht des Umstandes, daß sich die deutsche Regierung an die verschiedenen Regierungen wegen finanzieller Unterstützung an ihren entsprechenden Märkten gewandt hat, erklärt sich der Verwaltungsrat überzeugt von der Notwendigkeit einer solchen Unterstützung und unter den gegenwärtigen Umstän­den bereit, an dieser Hilfe mitzuwirken und sich mit allen den Zentralbanken zur Verfügung stehenden Mitteln zu stärken. In der Zwischenzeit hat der Verwaltungsrat den Präsiden­ten ermächtigt, in Uebereinstimmung mit den anderen betei­ligten Instituten die Beteiligung an dem der Reichsbank kürz- lich gewährten Rediskontkredit zu erneuern.

Washington, 14. Juli.

In amerikanischen Regierungskreisen wird Deutschlands Lage mit größter Spannung verfolgt. Auch die Frage, wie sich die vorübergehenden Hilfsmaßnahmen für Deutschland auf die-künftige politische Lage Europas auswirken werden, wird erörtert.

In diesem Zusammenhang wird eine deutsch-französische Verständigung zur Behebung der politischen Spannung zwischen den beiden Ländern als eine notwendige Folge .der gegenwärtigen Krise angesehen.

Im Staatsdepartement wurde allerdings eine Erklärung darüber abgelehnt, ob irgendwelche Anregungen in diesem Sinne auf diplomatischem Wege erfolgt seien. Der Vor­stand der Bundesreservebank hat noch gestern eine Sitzung abgehalten, doch lehnte es der Gouverneur der Bank ab, einen Kommentar zu Deutschlands Lage zu geben oder zu Meldungen darüber, daß die Reservebanken eine Hilfsaktion planten, Stellung zu nehmen.