Hersfel-erTageblatt
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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfelü ^-ÄrL"W,N^W
Nr. l5S Montag, den 6. Juli 1931 8L Jahrgang
Man verhandelt immer noch
Heute Abschluß des Pariser Ringens? — Kamps um die Sachliesernnqen
Steuer» und Kapitklbildung
Wer in dem Plan Hoovers eines einjährigen Aufschubs der Reparationszahlungen nur eine — kurz bemessene — Atempause für Staat und Wirtschaft erblickt, wird den in= nerpolitischen Notweiidigkeiten, die sich aus der außenpolitischen Entlastung ergeben müssen, keineswegs gerecht. Selbst wenn man im gegenwärtigen Augenblick das Primat der öffentlichen Finanzsanierung vor steuerlichen Entla- stungsmaßnahmen aus der Erkenntnis heraus anerkennen will, daß eine Wiedergesundung der Wirtschaft nur in einem finanziell gesicherten und geordneten Staatswesen möglich ist
darf man sich nicht dem Zwang entziehen, diese „Atempause" umzumünzen in einen tatkräftigen Kampf gegen die Ursachen unserer wirtschaftlichen Kot.
So muß am Ende des Reparationsfeierjahrs unter allen Umständen eine grundlegende Finanzreform stehen die wie vor Jahren so auch heute noch das eine große Ziel zu erfüllen hat die innerdeutsche Kapital b i I d u n g zu erleichtern und zu fördern, um das ganze deutsche Volk in dem Kamps um seine wirtschaftliche Existenz widerstandsfähiger als bisher zu machen. Die Untersuchungen des Instituts für Konjunkturforschung über das Ausmaß der deutschen Kapitalbildung in den Jahren 1924/1928 haben dieser Forderung an Gewicht nichts genommen, denn der Kapitalzuwachs ist zum größten Teil der öffentlichen Hand zugute gekommen und mußte zudem von der Privatwirtschaft finanziert werden
Die Finanznot der öffentlichen Hand läßt steuerlichen Lntlastungsmaßncchmen auch nach Jahresfrist nur geringen Spielraum.
Aber dieser Spielraum. der in dem Reparationsfeierjahr er- - ■fl*'^^'^ nmß, ,m^^-~^^Mn4 s" i—• steuerlichen Maßnahmen ausgewertet werden, die der Kapi- talbildung aus breiter Grundlage zugute kommen. Dazu bedarf es nicht neuer Steuergesetze, sondern lediglich der mutigen Durchbrechung des heute herrschenden Grundsatzes einheitlicher Einkommensbesteuerung zugunsten einer unterschiedlichen steuerlichen Belastung des ersparten und verbrauchten Einkommens. Die Ansätze hierzu, die in der neuen Notverordnung durch die steuerliche Begünstigung öffentlicher Reserven geschaffen sind, können keineswegs ausreichen.
Man muß ganz allgemein jedem Steuerpflichtigen die Möglichkeit geben, denjenigen Teil feines Einkommens, den er nicht verbraucht hat, zu einem niedrigeren Satz zu versteuern als den verbrauchten Teil,
denn nur. so schafft man einen Anreiz zum Sparen, also zur Kapitalbildung, wie er besser garnicht gedacht werden kann. Zugleich erzielt man neben der für die Gegenwart außerordentlich wichtigen zusätzlichen Kapitalbildung eine Wirkung, deren Bedeutung für unser staatliches und sellschaft- liches Leben kaum hoch genug veranschlagt werden kann: Wer die Möglichkeit hat, für sein Alter und für seine Kinder etwas zurückzulegen, der fällt später mit seiner Familie der Gesamtheit nicht zur Last. Damit ist ihm so gut wie der Allgemeinheit gedient, und
das Wort vom Wohlfahrtsstaat könnte auf diese Weise allmählich aus dem deutschen Wortschatz verschwinden.
Selbstverständlich kann eine solche steuerliche Vergünstigung nur dann gewährt werden, wenn der Nachweis der Einkom- mensoerwendung zu Sparzwecken einwandfrei geführt wird. Neben den Sparkassen kommen für die breiten Massen in erster Linie die Versicherungsgesellschaften in Frage, die, wie der in diesen Tagen veröffentlichte Geschäftsbericht des größten deutschen Versicherungskonzerns, der Allianz, zeigt, immer mehr sich darauf eingestellt haben, auch den breiten Massen Versicherungsmöglichkeiten zu schaffen. Das heute lahmgelegte Gefühl der Elternverantwortung für ihre Kinder würde neu belebt werden, wenn, um nur ein Beispiel her- auszugreifen, durch steuerliche Begünstigung des ersparten Einkommens von Ausbildungsversicherungen, die mit einer monatlichen Mindestprämie von nur 2 RM. getätigt werden können, in größtem Ausmaß Gebrauch gemacht werden
könnte.
«erat»»«en des Kabinetts Aussprache über die weiteren Maßnahmen.
Berlin, 6. Juli.
Das Reichskabinett hielt eine Sitzung ab, in der sowohl die außenpolitische Lage, wie innerpolitische Fragen eingehend besprochen wurden.
An den Besprechungen nahm auch Reichsbankpräsident Dr. Luther teil. Ihr erstes Thema war die allgemeine Lage, zu der sich im besonderen die an dem Reparationsproblem ressortmäßig beteiligten Mitglieder ausführlich äußerten. In diesem Zusammenhang wurde auch die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftslage erörtert, wobei die Möglichkeiten besprochen wurden, die zur Sanierung von Staat und Wirtschaft weiterhin noch ergriffen werden könnten.
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Noch keine endgültige Einigung
Das bisherige Ergebnis:
Washington, 6. Juli.
Schatzsekretär Mellon telefonierte Sonnabend abend abend aus Paris Unterstaatssekretär Castle, daß er der französischen Regierung am Vormittag eine neue Denkschrift überreicht hab«.
Ein hoher amerikanischer Beamter teilte dem Vertreter des Wolffbüros mit, daß man in allen Punkten in Paris eine Einigung erzielt habe. Es bestehe nur hinsichtlich der Sachlieferungen Ungewißheit, da Frankreich die Zeit, für die Rückzahlungen des Deutschland gewährenden Darlehens von einer Einigung in der Frage der Sachlieferungen abhängig mache und man den genauen Text der entsprechenden französischen Bedingungen noch nicht kenne.
Im übrigen sei man sich darin einig, daß
Deutschland den ganzen Betrag des ungeschützten Teiles der Reparationen in Form eines Darlehens an die
Deutsche Reichsbahn von der B.I.Z. sofort zurückerhalten solle. Hinsichtlich der Anleihen an die kleinen Staaten in Mitteleuropa habe man sich dahin verständigt, daß die Fe- deral Reserve Bank von New Jork, die Bank of England, und die Banque de France zehn Millionen Dollar zur Verfügung stellen werden. Was den Garantiefonds betreffe, so sei man zu einer neuen Auslegung der Bestimmungen gelangt, auf Grund deren Frankreich nur insoweit Geld in die B.I.Z. einzahlen müsse, als die Bank an die Doung- Plan-Gläubiger auszahle. T>amit sei Frankreich nunmehr einverstanden. Bezüglich des.obenerwähnten Darlehens an die Reichsbahn hätten sich Frankreich und Amerika auf eins
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geeinigt. In den ersten zwei Jahren nach dem Feierjahr solle nichts zurückgezahlt werden und darauf alljährlich ein Zehntel der Summe. Leider bestehe nochkeinevölligeEini- gung, da Frankreich seine Zustimmung in dieser Frage von einem Eingehen der Vereinigten Staaten auf seine Forderungen in der Frage der Sachlieferungen abhängig mache. Amerika aber kenne die Forderungen noch nicht genau.
Das Bestreben der Vereinigten Staaten gehe dahin, so bald wie möglich die Einigung in allen Punkten bekanntge- ben zu können, so daß der Hoover-Plan alsbald in K r a f t t r e t e n würde. Dann käme die Einberufung eines Ausschusses von Finanzsachverständigen in Frage. Die Vereinigten Staaten seien geneigt, sich an diesem Ausschuß zu beteiligen.
Entscheidung heute abend?
Paris, 6. Juli.
Die Morgenpre se beschäftigte sich eingehend mit den französisch-amerikanischen Verhandlungen vom Sonnabend über Hoovers Vorschlag. Aus den Berichten ergibt sich, daß eine endgültige Einigung bis jetzt noch nicht erfolgt ist und dann die Entscheidung erst im Laufe des heutigen Abends zu erwarten ist.
Der „Matin" bestätigt die bereits vom Wolffbüro gemeldete Tatsache, daß die Franzosen hinsichtlich der Rückzahlung des ungeschützten Teiles der Annuität, der Deutschland auf dem Umweg über die Reichsbahn wieder zur Verfügung gestellt werden soll, einen Zeitraum von zwölf Jahren vor- schlagen, während die Amerikaner bekanntlich 25 Jahre fordern. Hinsichtlich des Garantiefonds nimmt der Matin an, daß, so weit Deutschland tatsächlich den ungeschützten Teil, also 612 Millionen Mark, an die B.I.Z. entrichtet hätte und im Austausch dafür entsprechend Kredit erhalten würde, die Einzahlung für die Zukunft als Garantiefonds gelte. Fran- zösischerseits habe man den amerikanischen Delegierten hinsichtlich der Sachlieferungen klar machen müssen, daß die in der Abwicklung begriffenen Verträge private Interessen aller Art berührten und daß man sie nicht durch eine brutale Maßnahme unterbrechen dürfe. Schließlich sei man dazu gelangt, daß diese Angelegenheit zwischen Deutschland und Frankreich, und zwar in Zusammenarbeit mit den anderen Staaten, die Sachlieferungen erhalten, geregelt werden solle. Jetzt müßten die Sachverständigen noch das neue System dem alten anpassen, und zwar werde das Aufgabe einer kurzen Konferenz sein, die schon nächste Woche zusammentreten werde.
Der offiziöse „Petit Parisien" glaubt an eine Konferenz Mitte dieser Woche. Vielleicht werde man erst das Terrain durch Fachleute säubern lassen, während die Politiker die letzte Entscheidung treffen würden. Amerika werde diesmal seine Beteiligung an dieser Beratung nicht vermeiden können.
Erneute Besprechung Flandin — Mellon
Paris, 6. Juli.
Der französische Finanzminister F l a n d i n hatte gestern nachmittag in seiner Wohnung eine lange Unterredung mit dem amerikani chen Schatzsekretär Mellon und dem amerikanischen Botschafter Edg« über die Frage der Sachlieferungen. Havas glaubt zu wissen, daß diese Frage noch zu regeln sei, obwohl die französische und die amerikanisch« Auffassung sich einander beträchtlich genähert hätten.
Einzelheiten
aus der neuen amerikanischen Denkschrift.
Washington, 6. Juli.
Das Staatsdepartement veröffentlicht die Denkschrift, die Staatssekretär Mellon gestern in P a r is der französischen Regierung übergeben hat. In dieser Denkschrift heißt es, die amerikanische Regierung erfahre mit Freude, daß die französische Regierung jetzt in allen prinzipiellen Fragen mit ihr übereinstimme.
Die Regierung der Vereinigten Staaten nehme zur Kenntnis: Frankreich verzichte für ein Jahr auf Zah. lungen von Deutschland, das Prinzip der Kontinuität der ungeschützten Zahlungen werde anerkannt, während Deutschland gleichzeitig entlastet werde.
Nach dem Vorschlag der französischen Regierung sollen die N o u n g - Z a h l u n g e n der Deutschen Reichsbahngesellschaft an die B.I.Z. weiter geleistet werden. Der Teil der Zahlungen, der zur Verteilung an die verschiedenen daran beteiligten Regierungen bestimmt ist, werde der Deutschen Reichsbahngesellschaft wieder zurückgegeben und ihr für j e d e Verwendung, auch zu
Anleihen an die deutsch« Regierung, verfügbar sein. Die Zahlung der Deutschen Reichsbahngesell- i schaft nach dem Doung-Plan schließe aber nicht den Zinsen- , dienst für die deutsche äußere Dawes-Anleihe von 1924 ein, - der von Deutschland weitergeleistet werden müsse.
Nach weiteren Einzelbc Kimmungen über Zinsendienst be- i sagt die amerikanische Denkschrift, die Regierung der Ver- - einigten Staaten nehme zur Kenntnis, daß
I 25 Millionen Dollar von der ungeschützten Annuität, die an die B.I.Z. eingezahlt worden seien, für Anleihezwecke an die mitteleuropäischen Staaten
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einigten Staaten nicht für gerechtfertigt, nehme aber zur Kenntnis, daß die französische Regierung einen Kredit seitens der Zentralbanken als angemessenen Ersatz für die ursprüngliche französische Anregung ansehe. Die amerikanische Regierung weise jedoch darauf hin, daß ein Schritt der Zentralbanken nicht zum Gegenstand einer Vereinbarung zwischen den Regierungen gemacht werden könne.
Was die Tilgung der ausgesetzten Zahlungen anbelangt, so nehme die amerikanische Regierung zur Kenntnis, daß die französische Regierung jetzt bereit sei, wenn diese
Rückzahlungen, von dem Ende des Moratoriums an gerechnet, auf zwei Jahre aufgeschoben
werden. Sie sollen nach dieser Frist, so heißt es in der Denkschrift, in einer Zeit von zehn Jahren in gleichen jährlichen oder halbjährlichen Beträgen erfolgen. Die amerikanische Regierung sei mit dieser Tilgungsfrist einverstanden unter der Voraussetzung, daß gewisse andere Fragen in befriedigender Weise erledigt würden. Was den
Garantiefonds
anbetreffe, deute die französische Regierung jetzt an, daß sie diese Frage aus der Debatte schaffen könne, so weit die amerikanische Regierung in Betracht komme.
' Die Frage, was aus den bestehenden, in der Zeit zwischen dem 1. Juli 1931 und dem 30. Juni 1932 fällig werdenden
Sachlieferungsverträgen
werden solle, soll späterer Erörterung zwischen Sachverständigen überlassen bleiben. Frankreich habe sich damit einverstanden erklärt, daß es während der Jahre der Zahlungseinstellung ausnichtsAnspruch erheben wolle.
Der Schluß der Denkschrift besagt, aus dem alten gehe hervor, daß anscheinend in der Hauptfrage die beiden Regierungen im wesentlichen übereinstimmen, nämlich: dem Prinzip der Kontinuität der ungeschützten Zahlungen, der Art, auf die man Deutschland vollkommene Entlastung durch die Rückgabe als Anleihen der bei der D.J.Z. eingefaßten Summe gewähre; dem Prinzip der gänzlichen Einstellung aller Zahlungen für die Dauer eines Jahres und der Zeitspanne für die Tilgung der eingestellten Zahlung.
Die anderen Fragen scheinen nicht derart schwerwiegenden Charakters, daß sie einen Grund für die weitere Verschiebung einer endgültigen Vereinbarung zwischen den bei- । den Regierungen darstellen, vor allem, da sie lediglich technische Fragen -m Zusammenhang mit dem Poung-Plan mit l sich bringen würden, an dem die Vereinigten Staaten nicht beteiligt seien. Die amerikanische Regierung biete eine positive Form der Verhandlungen an, und zwar so, daß die französische Regierung den Vorschlag des Präsidenten an- nehme und alle technischen Fragen, in denen man sich bisher nicht verständigt habe, an ein Sachverständigen- k o m i t e e der Finanzministerien der hauptsächlich beteiligten Mächte verweise, diesem aber die Anweisung gebe, daß es die Fragen im Sinne des H o o v e r -Vorschlages erledige.
Zwei Tote, ein Schwerverletzter bei einer Benzinexplosion. Budweih (Böhmen), 6. Juli.
In einer Gemeinde bei K a p l i tz ereignet« sich eine hef- tige Benzinexplosion, bei der zwei Personen getötet und eme schiver verletzt wurden. , , ,