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Hersfel-erTageblatt

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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfelü ^-ÄrL"W,N^W

Nr. l5S Montag, den 6. Juli 1931 8L Jahrgang

Man verhandelt immer noch

Heute Abschluß des Pariser Ringens? Kamps um die Sachliesernnqen

Steuer» und Kapitklbildung

Wer in dem Plan Hoovers eines einjährigen Aufschubs der Reparationszahlungen nur eine kurz bemessene Atempause für Staat und Wirtschaft erblickt, wird den in= nerpolitischen Notweiidigkeiten, die sich aus der außen­politischen Entlastung ergeben müssen, keineswegs gerecht. Selbst wenn man im gegenwärtigen Augenblick das Primat der öffentlichen Finanzsanierung vor steuerlichen Entla- stungsmaßnahmen aus der Erkenntnis heraus anerkennen will, daß eine Wiedergesundung der Wirtschaft nur in einem finanziell gesicherten und geordneten Staatswesen mög­lich ist

darf man sich nicht dem Zwang entziehen, dieseAtem­pause" umzumünzen in einen tatkräftigen Kampf gegen die Ursachen unserer wirtschaftlichen Kot.

So muß am Ende des Reparationsfeierjahrs unter allen Umständen eine grundlegende Finanzreform stehen die wie vor Jahren so auch heute noch das eine große Ziel zu erfüllen hat die innerdeutsche Kapi­tal b i I d u n g zu erleichtern und zu fördern, um das ganze deutsche Volk in dem Kamps um seine wirtschaftliche Existenz widerstandsfähiger als bisher zu machen. Die Untersuchun­gen des Instituts für Konjunkturforschung über das Aus­maß der deutschen Kapitalbildung in den Jahren 1924/1928 haben dieser Forderung an Gewicht nichts genommen, denn der Kapitalzuwachs ist zum größten Teil der öffentlichen Hand zugute gekommen und mußte zudem von der Privat­wirtschaft finanziert werden

Die Finanznot der öffentlichen Hand läßt steuerlichen Lntlastungsmaßncchmen auch nach Jahresfrist nur ge­ringen Spielraum.

Aber dieser Spielraum. der in dem Reparationsfeierjahr er- -fl*'^^'^ nmß, ,m^^-~^^Mn4 s" i steuerlichen Maßnahmen ausgewertet werden, die der Kapi- talbildung aus breiter Grundlage zugute kommen. Dazu be­darf es nicht neuer Steuergesetze, sondern lediglich der mu­tigen Durchbrechung des heute herrschenden Grundsatzes ein­heitlicher Einkommensbesteuerung zugunsten einer unter­schiedlichen steuerlichen Belastung des erspar­ten und verbrauchten Einkommens. Die An­sätze hierzu, die in der neuen Notverordnung durch die steu­erliche Begünstigung öffentlicher Reserven geschaffen sind, können keineswegs ausreichen.

Man muß ganz allgemein jedem Steuerpflichtigen die Möglichkeit geben, denjenigen Teil feines Einkommens, den er nicht verbraucht hat, zu einem niedrigeren Satz zu versteuern als den verbrauchten Teil,

denn nur. so schafft man einen Anreiz zum Sparen, also zur Kapitalbildung, wie er besser garnicht gedacht werden kann. Zugleich erzielt man neben der für die Gegenwart außer­ordentlich wichtigen zusätzlichen Kapitalbildung eine Wir­kung, deren Bedeutung für unser staatliches und sellschaft- liches Leben kaum hoch genug veranschlagt werden kann: Wer die Möglichkeit hat, für sein Alter und für seine Kin­der etwas zurückzulegen, der fällt später mit seiner Familie der Gesamtheit nicht zur Last. Damit ist ihm so gut wie der Allgemeinheit gedient, und

das Wort vom Wohlfahrtsstaat könnte auf diese Weise allmählich aus dem deutschen Wortschatz verschwinden.

Selbstverständlich kann eine solche steuerliche Vergünstigung nur dann gewährt werden, wenn der Nachweis der Einkom- mensoerwendung zu Sparzwecken einwandfrei geführt wird. Neben den Sparkassen kommen für die breiten Massen in erster Linie die Versicherungsgesellschaften in Frage, die, wie der in diesen Tagen veröffentlichte Geschäftsbericht des größ­ten deutschen Versicherungskonzerns, der Allianz, zeigt, im­mer mehr sich darauf eingestellt haben, auch den breiten Massen Versicherungsmöglichkeiten zu schaffen. Das heute lahmgelegte Gefühl der Elternverantwortung für ihre Kinder würde neu belebt werden, wenn, um nur ein Beispiel her- auszugreifen, durch steuerliche Begünstigung des ersparten Einkommens von Ausbildungsversicherungen, die mit einer monatlichen Mindestprämie von nur 2 RM. getätigt werden können, in größtem Ausmaß Gebrauch gemacht werden

könnte.

«erat»»«en des Kabinetts Aussprache über die weiteren Maßnahmen.

Berlin, 6. Juli.

Das Reichskabinett hielt eine Sitzung ab, in der so­wohl die außenpolitische Lage, wie innerpolitische Fragen eingehend besprochen wurden.

An den Besprechungen nahm auch Reichsbankpräsident Dr. Luther teil. Ihr erstes Thema war die allgemeine Lage, zu der sich im besonderen die an dem Reparationsproblem ressortmäßig beteiligten Mitglieder ausführlich äußerten. In diesem Zusammenhang wurde auch die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftslage erörtert, wobei die Möglichkei­ten besprochen wurden, die zur Sanierung von Staat und Wirtschaft weiterhin noch ergriffen werden könnten.

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Noch keine endgültige Einigung

Das bisherige Ergebnis:

Washington, 6. Juli.

Schatzsekretär Mellon telefonierte Sonnabend abend abend aus Paris Unterstaatssekretär Castle, daß er der französischen Regierung am Vormittag eine neue Denk­schrift überreicht hab«.

Ein hoher amerikanischer Beamter teilte dem Vertreter des Wolffbüros mit, daß man in allen Punkten in Paris eine Einigung erzielt habe. Es bestehe nur hinsichtlich der Sachlieferungen Ungewißheit, da Frankreich die Zeit, für die Rückzahlungen des Deutschland gewährenden Dar­lehens von einer Einigung in der Frage der Sachlieferungen abhängig mache und man den genauen Text der entsprechen­den französischen Bedingungen noch nicht kenne.

Im übrigen sei man sich darin einig, daß

Deutschland den ganzen Betrag des ungeschützten Teiles der Reparationen in Form eines Darlehens an die

Deutsche Reichsbahn von der B.I.Z. sofort zurückerhalten solle. Hinsichtlich der Anleihen an die kleinen Staaten in Mitteleuropa habe man sich dahin verständigt, daß die Fe- deral Reserve Bank von New Jork, die Bank of England, und die Banque de France zehn Millionen Dollar zur Verfü­gung stellen werden. Was den Garantiefonds be­treffe, so sei man zu einer neuen Auslegung der Bestimmun­gen gelangt, auf Grund deren Frankreich nur insoweit Geld in die B.I.Z. einzahlen müsse, als die Bank an die Doung- Plan-Gläubiger auszahle. T>amit sei Frankreich nunmehr einverstanden. Bezüglich des.obenerwähnten Darlehens an die Reichsbahn hätten sich Frankreich und Amerika auf eins

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geeinigt. In den ersten zwei Jahren nach dem Feierjahr solle nichts zurückgezahlt werden und darauf alljährlich ein Zehntel der Summe. Leider bestehe nochkeinevölligeEini- gung, da Frankreich seine Zustimmung in dieser Frage von einem Eingehen der Vereinigten Staaten auf seine Forde­rungen in der Frage der Sachlieferungen abhängig mache. Amerika aber kenne die Forderungen noch nicht genau.

Das Bestreben der Vereinigten Staaten gehe dahin, so bald wie möglich die Einigung in allen Punkten bekanntge- ben zu können, so daß der Hoover-Plan alsbald in K r a f t t r e t e n würde. Dann käme die Einberufung eines Ausschusses von Finanzsachverständigen in Frage. Die Vereinigten Staaten seien geneigt, sich an diesem Aus­schuß zu beteiligen.

Entscheidung heute abend?

Paris, 6. Juli.

Die Morgenpre se beschäftigte sich eingehend mit den französisch-amerikanischen Verhandlungen vom Sonnabend über Hoovers Vorschlag. Aus den Berichten ergibt sich, daß eine endgültige Einigung bis jetzt noch nicht erfolgt ist und dann die Entscheidung erst im Laufe des heutigen Abends zu erwarten ist.

DerMatin" bestätigt die bereits vom Wolffbüro ge­meldete Tatsache, daß die Franzosen hinsichtlich der Rückzah­lung des ungeschützten Teiles der Annuität, der Deutschland auf dem Umweg über die Reichsbahn wieder zur Verfügung gestellt werden soll, einen Zeitraum von zwölf Jahren vor- schlagen, während die Amerikaner bekanntlich 25 Jahre for­dern. Hinsichtlich des Garantiefonds nimmt der Matin an, daß, so weit Deutschland tatsächlich den ungeschützten Teil, also 612 Millionen Mark, an die B.I.Z. entrichtet hätte und im Austausch dafür entsprechend Kredit erhalten würde, die Einzahlung für die Zukunft als Garantiefonds gelte. Fran- zösischerseits habe man den amerikanischen Delegierten hin­sichtlich der Sachlieferungen klar machen müssen, daß die in der Abwicklung begriffenen Verträge private Interes­sen aller Art berührten und daß man sie nicht durch eine brutale Maßnahme unterbrechen dürfe. Schließlich sei man dazu gelangt, daß diese Angelegenheit zwischen Deutschland und Frankreich, und zwar in Zusammenarbeit mit den ande­ren Staaten, die Sachlieferungen erhalten, geregelt werden solle. Jetzt müßten die Sachverständigen noch das neue System dem alten anpassen, und zwar werde das Aufgabe einer kurzen Konferenz sein, die schon nächste Woche zu­sammentreten werde.

Der offiziösePetit Parisien" glaubt an eine Konferenz Mitte dieser Woche. Vielleicht werde man erst das Terrain durch Fachleute säubern lassen, während die Politiker die letzte Entscheidung treffen würden. Amerika werde diesmal seine Beteiligung an dieser Beratung nicht vermeiden können.

Erneute Besprechung Flandin Mellon

Paris, 6. Juli.

Der französische Finanzminister F l a n d i n hatte gestern nachmittag in seiner Wohnung eine lange Unterredung mit dem amerikani chen Schatzsekretär Mellon und dem ame­rikanischen Botschafter Edg« über die Frage der Sach­lieferungen. Havas glaubt zu wissen, daß diese Frage noch zu regeln sei, obwohl die französische und die amerika­nisch« Auffassung sich einander beträchtlich genähert hätten.

Einzelheiten

aus der neuen amerikanischen Denkschrift.

Washington, 6. Juli.

Das Staatsdepartement veröffentlicht die Denkschrift, die Staatssekretär Mellon gestern in P a r is der französischen Regierung übergeben hat. In dieser Denkschrift heißt es, die amerikanische Regierung erfahre mit Freude, daß die französische Regierung jetzt in allen prinzipiellen Fragen mit ihr übereinstimme.

Die Regierung der Vereinigten Staaten nehme zur Kenntnis: Frankreich verzichte für ein Jahr auf Zah. lungen von Deutschland, das Prinzip der Kontinuität der ungeschützten Zahlungen werde anerkannt, während Deutschland gleichzeitig entlastet werde.

Nach dem Vorschlag der französischen Regierung sollen die N o u n g - Z a h l u n g e n der Deutschen Reichsbahngesell­schaft an die B.I.Z. weiter geleistet werden. Der Teil der Zahlungen, der zur Verteilung an die verschiedenen daran beteiligten Regierungen bestimmt ist, werde der Deutschen Reichsbahngesellschaft wieder zurückgegeben und ihr für j e d e Verwendung, auch zu

Anleihen an die deutsch« Regierung, verfügbar sein. Die Zahlung der Deutschen Reichsbahngesell- i schaft nach dem Doung-Plan schließe aber nicht den Zinsen- , dienst für die deutsche äußere Dawes-Anleihe von 1924 ein, - der von Deutschland weitergeleistet werden müsse.

Nach weiteren Einzelbc Kimmungen über Zinsendienst be- i sagt die amerikanische Denkschrift, die Regierung der Ver- - einigten Staaten nehme zur Kenntnis, daß

I 25 Millionen Dollar von der ungeschützten Annuität, die an die B.I.Z. eingezahlt worden seien, für Anleihezwecke an die mitteleuropäischen Staaten

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einigten Staaten nicht für gerechtfertigt, nehme aber zur Kenntnis, daß die französische Regierung einen Kredit seitens der Zentralbanken als angemessenen Ersatz für die ursprüng­liche französische Anregung ansehe. Die amerikanische Regie­rung weise jedoch darauf hin, daß ein Schritt der Zentral­banken nicht zum Gegenstand einer Vereinbarung zwischen den Regierungen gemacht werden könne.

Was die Tilgung der ausgesetzten Zahlungen anbelangt, so nehme die amerikanische Regierung zur Kenntnis, daß die französische Regierung jetzt bereit sei, wenn diese

Rückzahlungen, von dem Ende des Moratoriums an ge­rechnet, auf zwei Jahre aufgeschoben

werden. Sie sollen nach dieser Frist, so heißt es in der Denk­schrift, in einer Zeit von zehn Jahren in gleichen jähr­lichen oder halbjährlichen Beträgen erfolgen. Die amerika­nische Regierung sei mit dieser Tilgungsfrist einverstanden unter der Voraussetzung, daß gewisse andere Fragen in be­friedigender Weise erledigt würden. Was den

Garantiefonds

anbetreffe, deute die französische Regierung jetzt an, daß sie diese Frage aus der Debatte schaffen könne, so weit die ameri­kanische Regierung in Betracht komme.

' Die Frage, was aus den bestehenden, in der Zeit zwi­schen dem 1. Juli 1931 und dem 30. Juni 1932 fällig werden­den

Sachlieferungsverträgen

werden solle, soll späterer Erörterung zwischen Sachverstän­digen überlassen bleiben. Frankreich habe sich damit einver­standen erklärt, daß es während der Jahre der Zahlungs­einstellung ausnichtsAnspruch erheben wolle.

Der Schluß der Denkschrift besagt, aus dem alten gehe hervor, daß anscheinend in der Hauptfrage die beiden Re­gierungen im wesentlichen übereinstimmen, nämlich: dem Prinzip der Kontinuität der ungeschützten Zahlungen, der Art, auf die man Deutschland vollkommene Ent­lastung durch die Rückgabe als Anleihen der bei der D.J.Z. eingefaßten Summe gewähre; dem Prinzip der gänzlichen Einstellung aller Zahlungen für die Dauer eines Jahres und der Zeitspanne für die Tilgung der ein­gestellten Zahlung.

Die anderen Fragen scheinen nicht derart schwerwiegen­den Charakters, daß sie einen Grund für die weitere Ver­schiebung einer endgültigen Vereinbarung zwischen den bei- den Regierungen darstellen, vor allem, da sie lediglich tech­nische Fragen -m Zusammenhang mit dem Poung-Plan mit l sich bringen würden, an dem die Vereinigten Staaten nicht beteiligt seien. Die amerikanische Regierung biete eine po­sitive Form der Verhandlungen an, und zwar so, daß die französische Regierung den Vorschlag des Präsidenten an- nehme und alle technischen Fragen, in denen man sich bisher nicht verständigt habe, an ein Sachverständigen- k o m i t e e der Finanzministerien der hauptsächlich beteilig­ten Mächte verweise, diesem aber die Anweisung gebe, daß es die Fragen im Sinne des H o o v e r -Vorschlages erledige.

Zwei Tote, ein Schwerverletzter bei einer Benzinexplosion. Budweih (Böhmen), 6. Juli.

In einer Gemeinde bei K a p l i tz ereignet« sich eine hef- tige Benzinexplosion, bei der zwei Personen getötet und eme schiver verletzt wurden. , , ,