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AMwerl und Notverordnung

Gegen Subventionspolllik, 40-Siunden-woche und 7t eu- belastung des Mittelstandes.

Der Vorstand des Reichsverbandes des deutschen Hand­werks und das Präsidium des Deutschen Handwerks- und Gewerbikammertages traten in Hannover zusammen, um zur zweiten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 5. d. M. Stellung zu nehmen. Dabei wurde folgende Auffassung festgestellt:

Mit großer Enttäuschung muh das Handwerk feststellen, daß die von der Reichsregierung wiederholt gegebenen Zu- sicherungen, steuerliche Erleichterungen vorzunehmen, nicht nur nicht geyalten, sondern wiederum der darniederliegen­den Wirtschaft neue Steuern aufgebürdet wurden. Diese neue Belastung, ganz gleich an welcher Stelle sie auftritt, wird anstatt zu der so notwendigen Belebung der Wirtschaft zu einer katastrophalen Verschlech­terung führen. Mit neuen Steuern Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen, hält das Handswerk für ausgelassen, wie es auch jede S u b v e n t i o n s p o l i t i k als schädlich be­trachtet. Zur Gesundung der Wirtschaft bleibt eine grund­sätzliche Abkehr von den bisherigen Methoden unserer Wirt­schafts- und Finanzpolitik unbedingt notwendig.

Die Aenderungen zur Arbeitslosenhilfe genügen nicht, um in durchgreifender Weise und auf die Dauer eine Ge­sundung der Arbeitslosenversicherung zu gewährleisten. Das Handwerk fordert nach wie vor eine Zusammen­legung der Krisenfürsorge und der Wohl- fahrtserwerbslosenfürsorge, eine stärkere Be­rücksichtigung der Bedürftigkeit und eine Sonderregelung für Saisonarbeiter. Zur Einführung der 40-Stunden- w o ch e verweist das Handwerk auf seine wiederholt vorge­tragenen Bedenken. Die beabsichtigte Verkürzung der Ar­beitszeit wird nur eine weitere Ausdehnung der im Hand­werk so drückend empfundenen Schwarzarbeit mit sich brin­gen; gegen diese bringt die Notverordnung dem Handwerk keinen Schutz. Die Lockerung des Nachtbackoer- b o t s für Brotfabriken in Großstädten bedeutet einen so­zialen und kulturellen Rückschritt, dazu eine schwere, auf ein­seitigen Maßnahmen beruhende Schädigung des Bäckerhand­werks.

Die Notverordnung geht an den Bestimmungen der Reichsverfassung in Artikel 164, wonach der M i t t e l st a n d in Gesetzgebung und Verwaltung zu schützen ist, achtlos vor­über. Die Hauptlast der neuen Opfer fällt wieder auf den Mittelstand. Um so schmerzlicher vermißt das Handwerk in der Notverordnung Bestimmungen über eine Einschränkung der immer noch bestehenden Zwangswirtschaft im Woh­nungswesen und über eine Zurückdrüngung der wirtschaft­lichen Betätigung der öffentlichen Hand.

Der Reichsverband des deutschen Handwerks bedauert weiter auf das lebhafteste, daß die Reichsregierung ohne vorherige Fühlungnahme mit den Spitzenverbänden des Handwerks Bestimmungen über das Ordnungsstrafrecht der Innungen in die Notverordnung ausgenommen hat. Er sieht darin eine Unterstützung der in der Oeffentlichkeit er­hobenen Angriffe auf die Preispolitik des Handwerks, die um so weniger berechtigt sind, als die Innungen des Hand­werks wiederholt ihre Bereitwilligkeit erklärt haben, jede Einschränkung der ^iem S>eibstbMmWuns ^s einzelnen Handwerksbetriebes in der Preisgestaltung zu vermeiden. Tatsächlich sind in sehr beachtlichem Umfange vom Handwerk Preissenkungen vorgenommen worden.

Wen» die Schraube überdreht wird

katastrophaler Rückgang des Zigaretten- und Bierkonsums.

Der Zigarettenabsatz ist in Deutschland nach der letz­ten Tabaksteuer im Verlauf eines Vierteljahres von 8,8 Milliarden auf 4 Milliarden Stück zurückgegangen. Das bedeutet einen Steuerausfall allein für Zigaretten von 58 Millionen Mark. Diese Tatsache scheint dem r inanzmini- sterium doch zu denken gegeben zu haben, besonders hinsicht­lich des Zwanges, nur noch Zigaretten in Packungen ab- zugeben. Sowohl bei Händlern wie bei der großen Zahl kleiner Restaurateure stand seit jeher der lose Zigaret > tenverkauf im Vordergrund des Geschäfts, beherrschte neun Zehntel des Gesamtabsatzes.

Nun soll, und zwar b. its 1. Juli, zu dem alten Verfahren der Einzelabgabe zurückge­griffen werden. Wenn auch die Bestimmungen darüber noch nicht der Oeffentlichkeit übergeben werden konnten, so scheint soviel schon gewiß zu sein, daß der Einzelver- kauf wiederkommt und neben ihm wahrscheinlich auch Pak- kungen zu 5, zu 10, zu 25 und zu 50 Stück. Außerdem ist geplant, die nach der letzten Tabaksteuer-Verordnung verbotene 2>L- Pfennig-Zigarette wieder zu geneh­migen. Die nächste Preislage soll eine 3^-Pfennig-Ziga- rette fein, die in Packungen zu drei Stück für 10 Pfennige im Handel erscheinen wird. Der lose Verkauf wird sich allerdings auf die niedrigen Preislagen beschränken.

Auch der Bierkonsum ist infolge der dreimaligen Bier­steuererhöhung im Rechnungsjahre 1930 zusammen mit den Auswirkungen der allgemeinen Wirtschaftskrise überaus stark zurückgegangen. Während das vorangegangene Rech­nungsjahr 1929 mit 58,1 Millionen Hektoliter Bierausstoß die höchsten Ziffern der Nachkriegszeit aufwies und den Kulminationspunkt einer feit 1923 stetig ansteigenden Ver­brauchskurve bildete, trat im Rechnungsjahr 1930 (April 1930 bis März 1931) infolge der Ueberspannung der Bier- steuer ein schwerer Rückschlag ein, der selbst die schlimmsten Befürchtungen übertraf und durch den der Absatz auf den Stand von 1926 zurückgeworfen wurde. Es wurden in diesem Zeitraum insgesamt nur 48,5 Millionen Hektoliter Bier ausgestoßen, d. h. 9,6 Millionen Hektoliter gleich 16,5 Prozent weniger als im Jahre vorher. Hierbei ist zu be­rücksichtigen, daß im ersten Viertel des abgelaufenen Rech­nungsjahres die Erhöhung der Reichsbiersteuer sich nur zum Teil auswirken konnte, da die neuen Steuersätze erst im Mai 1930 in Kraft traten. Einen zutreffenden Aussckluß über das Ausmaß des Konsumrückganges ergeben erst die darauf­folgenden Quartale, die im Gesamtdurchschnitt um 21 Pro­zent hinter der gleichen Zeit des Vorjahres zurückbleiben. Der Bierausstoß 1930 beträgt also nur noch 73 Prozent der letzten Friedenserzeugung, nachdem er im Rechnungsjahr 1929 bereits 88 Prozent erreicht hatte. Das erste Vierteljahr 1931 weist gegenüber dem Vorjahre einen Rückgang um 24,3 Prozent auf, woraus heroorgeht, daß die rückläufige Bewegung noch nicht abgebremst ist.

Aus der Heimat.

Hersfeld. (V e r k e h r s u n f a l l). Gesteru abend ereignete sich an der Ecke Klausstraße-Breitenstraße ein Verkehrsunfall. Ein Radfahrer welcher in sehr schnellem Tempo die Klausstraße herunter kam, konnte die Kurve in die Breitenstraße nicht mehr fassen und fuhr gegen das Westphal'sche Haus. Beim Sturz gegen das Haus zog er sich eine Verletzung am Kopf zu. ' Nach Anlegung eines Verbandes konnte er nach Hause gebracht werden. Der Unfall hatte leicht schlimmere Folgen haben können, wenn der Radfahrer in die Schaufensterscheibe gefallen wäre.

Hersfetd. (Ein Stadt klatsch vor Gericht.) Längere Zeit vor Beginn der Sitzung war schon der Sitzungssaal von Zuhörern überfüllt. Man merkte allen an, daß irgend etwas Klitzliches zur Verhandlung kommen sollte. Es standen nur 5 Privatklagen an, die ein Polizeibeamter B. gegen einen Milchhändler W , einen Bäckermeister K, ein Fräulein R., Frau M. und Frau K. angestrengt hatte, weil die Beschuldigten in der Stadt ein Gerücht, die Frau des P ivatklügers habe mit Pfarrer H. etwas vor und derselbe wäre deshalb von Hersfeld fort, verbreitet hatten. Der Milchhändler W. erklärte, daß es ihm ferngelegen habe, der Ehre der Ehefrau des Privatklägers in irgend einer Weise nohe- zutreten und über dieselbe könne er nichts Nachteiliges sagen. AufGrunddieserErklärung schlössen dieParteien einen Vergleich; der Beschuldigte übernahm die Kosten des Ver­fahrens. Die Beschuldigte FrauM. erzielte Freispruch da es ihr nicht nachgewiesen werden konnte, daß sie das obige Gerücht verbreitet hatte. Der Bäckermeister K. erhielt auf Grund der Beweisaufnahme wegen übler Nachrede eine Geldstrafe von 50 Mark. Dem Fräulein R. wurde auch nach stattgefundener Beweisaufnahme nachgewiesen, daß sie den Stadtklatsch verbreitet hatte. Sie erhielt eine Geldstrafe von 20 Mark. Ebenso wurde der Frau K. nachgewiesen, daß sie das Stadt­gespräch weiter erzählt hatte. Sie erhielt eine Geldstrafe von 15 Mark. Die heutige Hauptverhandlung hat bewiesen, daß man auch durch Fragestellung, ob ein Gerücht wahr fei, eine unwahre Tatsache verbreiten könne. Es möge für jedermann eine Warnung sein, sich vor Weiterverbreitung derartiger Stadtgerüchte zu hüten.

HerSfeld. (Wi e wird das Wetter?> Die Tiesdruckrinne über Nordwesteuropa füllt sich weiter auf, sodaß über dem westlichen >md mittleren Europa bei schon recht ausgeglichenem und ziemlich hohem Luftdruck ruhiges und auch vielfach ausgeheitertes Wetter einge­treten ist. Bei südwestlicher Luftzufuhr überschreiten die heutigen Mittagstemperaturen schon vielfach 30 Grad Celsius. Er ist aber zu erwarten, daß mit dein weiteren. Vordringen des hohen Luftdrucks nach Woiben hin die kälteren ozeanischen Lustmassen tiefer nach dem Festlande eindringen. Dabei kommt es voraussichtlich nochmals zu gewittrigen Störungen und Schauern, doch wird sich danach dann ziemlich beständiges und vorerst trockenes Wetter ein stellen. — Vorhersage für Sonnabend und Sonntag: Zunächst im ganzen trockenes und vielfach heiteres Wetter wahrscheinlich.

Kassel. Der 29jährige Maschinenschlosser Paul Ziegner hatte sich wegen des Ueberfalts auf die Stahlhelnier in der Nacht zrim 16. Mai vor dem Großen Schöffengericht zu verantworten Er beftritt die Tat und gab genau an, wie er den Abend verbracht hat. Trotzdem er nur von einer 16jährigen Zeugin belastet wurde, beantragte der Staatsanwalt fünf Jahre Zuchthaus mnd fünf Jahre Ehrverlust. Nach IV2 ständiger Beratung verkündete das Gericht das auf Freisprechung lautende Urteil mit der Begräudung, daß sich auf die Aussagen der Zeugin P. allein eine Verurteilung nicht ausbauen lasse.

Kassel. Die Krawalle des Mittwoch abend in der Altstadt hatten noch ein unerwartetes Nachspiel insofern, als man Donnerstag abend gegen 8 Uhr erst den 80 Jahre alten Invaliden Anton Nau erschossen in seiner Wohnung in der Marktgasse 36 auffand. Da der Mann allein in seiner Wohnung lebte, hatte niemand etwas von dem tragischen Vorfall gemerkt. Es wird angenommen, daß der alte Invalide durch einen Querschläger der von der Straße aus abgegebenen Schüsse getötet worden ist. Nau hatte den Feldzug 1870 mitgemacht und führte ein gänzlich abgeschlossenes und ruhiges Leben.

Gelnhausen. Im Kreisort Wolserborn hatte sich in den letzten Tagen ein 29jähriger Landwirt bei der Arbeit eine kleine Wunde an der Hand zugezogen, der er weiter keine Beachtung schenkte. -Bald barauf trat Fieber bei ihm ein. In der darauffolgenden Nacht erlag er unter furchtbaren Schmerzen einer Blutv rgistung.

Landershausen. Der 66jährige Ortsdiener Umbach wurde von dem Leichenauto, das die am Sonnabend tödlich verletzte Gärtnersfrau Metz nach Sandershausen brächte, übersatten, wobei er einen dreifachen Bruch des Unterschenkels und schwere innere Verletzungen davontrug. Sein Zustand ist bedenklich.

Steinbach Hallenberg (Kr. Schmalkalden). In einer der letzten Nächte wurde die Wohnung des Bürgermeisters Henze von unbekannten Tätern mit Steinen bombardiert, wobei drei große Fensterscheiben Zertrümmert wurden Fast gleichzeitig wurde ein gleicher Angriff auf die Fenster des hiesigen Vollziehungsbeamten Behringer verübt.

Beverungen (Oberweser). Eine Zigeunerbande, die mit über 20 Wagen in unsrer Stadt weilte, ver» ursachte einen heftigen Streit mit hiesigen Einwohnern. Die Gesellschaft hatte in einem Lokal schon kräftig „gefeiert" unb befand sich in schwer angetrunkenem Zustande. Sie wollte nun aus der Wiese des Bade­meisters C. D. an der Weser lagern. Dieser verbat sich dieses natürlich, und schsn war eine Schlägerei in

vollem Gange. Die hiesige Polizei war den zahlreichen Zigeunern gegenüber völlig machtlos, so daß das Ueberfallkommando von Höxter zu Hilfe eilen mußte. Diesem gelang es denn auch, die erbitterten Einwohner wieder zu beruhigen und die ungebetenen Gäste über die Stadtgrenze abzuschieben.

(Heismar (Kreis Göttingen). Beim Spielen aus der Straße wurde ein dreijähriges Kind von einem Motorradfahrer erfaßt, zu Boden gerissen und ein Stück geschleift. In schwerverletztem Zustande wurde das Kind der Götlinger Klinik zugesührr.

Dillenburg. Im Kreisort Eibelshausen verbrühte sich ein 2Vs Jahre alter Knabe mit kochendem Wasser derart, daß er seinen schweren Verletzungen bald darauf erlag.

Selbst unb Werbers verurteilt

Wegen Verächtlichmachung des preußischen Staates.

Berlin, 12. Juni.

Vor dem Schöffengericht Berlin-Mitte wurde am Don­nerstag der Prozeß gegen die beiden Bundesführer des Stahlhelm, Seldte und Düsterberg, sowie gegen den Hauptschristleiter K l e i n a u wegen Vergehens gegen das Republikschutzgesetz durchgeführt. Die Anklage stützt sich aus den Inhalt eines Aufrufs, der von den Genannten im An­schluß an die Einbringung des Stahlhelm-Volksbegehrens erlassen wurde und in dem von dem „undeutschen Zwischen- reich des bismarckfeindlichen Marxismus" die Rede ist. Die Verteidigung hatte den Wahrheitsbeweis für die in dem Aufruf enthaltene Behauptung angeboten und dafür die Ladung einer großen Anzahl prominenter Zeugen bean­tragt. Das Gericht hatte jedoch die Ladung von Zeugen abgelehnt.

In der

Vernehmung der Angeschuldigten

erklärte zunächst der Bundesführer. S e l d t e, daß er zu dem Aufruf nichts zu sagen habe, weil er voll und ganz auf seinem Boden stehe. Oberstleutnant Düsterberg sagte u. a. aus, daß seine sechsmonatigen Erfahrungen als Mit­glied der Waffenstillstandskommission in Spaa seine Stel­lung in der Nachkriegszeit bestimmt hätten. Die Worte .des Aufrufs halte er aufrecht und fei bereit, jede Konse­quenz zu ziehen, weil diese Worte in jeder Hinsicht der Wahrheit entsprächen. Der Angeklagte K l e i n a u er­klärte, daß er in jeder Hinsicht die volle Verantwortung für den Aufruf übernehme.

Der Oberstaatsanwalt hielt den Nachweis für erbracht, daß die Angeklagten sich in subjektiver und objektiver Hin­sicht des Vergehens gegen Paragraph 5 Ziffer 1 des Re­publikschutzgesetzes schuldig gemacht hätten. Er beantragte gegen Seldte und Düsterberg an Stelle einer an sich ver­wirkten Gefängnisstrafe von zwei Monaten je 800 Mark Geldstrafe, gegen Kleinau an Stelle von einem Monat Ge­fängnis 400 Mark Geldstrafe.

Bei der Srafzumessung wünschte der Oberstaatsanwalt zu berücksichtigen, daß sich der Stahlhelm bisher von solchen Angriffen zurückgehalten habe, und daß dies das erste Ver­fahren sei, das gegen diesen Bund und gegen die Ange­klagten durchgeführt werde.

In seinem Plädoyer wies der Verteidiger Dr. E b e r- s i n g unter anderem darauf ym, Saß ^unh das Republik- schutzgesetz die Meinungsfreiheit derart eingeschränkt werde, daß selbst der sorgenvolle Ausdruck eines Patrioten über das, was noch kommen könne, hier zur Anklage gebracht werde. Durch dieses Gesetz solle verhindert werden, daß die Weltanschauungen der Opposition und Regierung mit gleichen Waffen um die Macht ringen könnten.

Der beanstandete Aufruf gelte dem Marxismus, und zwar den geistigen Strömungen des Marxismus und nicht den einzelnen Regierungen. Auch die Sozialdemokraten betrachteten den augenblicklichen Staat nur als Uebergang für den von ihnen herbeigesehnten Sozialismus.

Das Urteil

lautete: wegen gemeinschaftlichen vergebens gegen Para­graph 5 Ziffer 1 des Gesetzes zum Schuhe der Republik werden die Skahlhelmführer Seldte und Düsterberg an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von zwei Monaten zu je 800 Mark Geldstrafe, haupt- schriftleiker kleinau an Stelle von drei Wochen zu 300 Mark Geldstrafe verurteilt. Alle Exemplare der Bei­lage der Zeitung der „Stahlhelm", in der der Aufruf er- schienen ist, werden eingezogen.

Aufruhr-Anzeichen Blutige Unruhen im Westen.

In Gelsenkirchen

durchzogen am Mittwoch mehrere Trupps junger Kom­munisten ebenfalls in den späten Abendstunden die Straßen mit den Rufen: „Nieder mit der Brüning-Regierung", „Nieder mit Oberbürgermeister Zimmermann". Gleichzeitig forderten sie auf, die Schaufensterscheiben einzuschlagen. Das Ueberfallkommando griff aber schnell ein und zerstreute die Menge. An verschiedenen Stellen mußte vom Gummi­knüppel Gebrauch gemacht werden. Drei Rädelsführer wur» den festgenommen.

In Barmen wie in Elberfeld flackerten die Unruhen vom Vortage erneut auf. So hatten sich um 9 Uhr abends im Stadtviertel Neubach in Elberfeld etwa 800 Personen angesammelt, die jedoch zerstreut werben konnten. Eine Anzahl von ihnen wurde nach Waffen durchsucht, einige sind zur Polizei gebracht worden. Gegen 9.45 Uhr abends schritt die Polizei erneut in diesem Stadt­viertel ein, um größere Ausschreitungen zu verhüten. Die Beamten wurden mit Steinen beworfen und mußten wie­derholt vom Gummiknüppel Gebrauch machen. Auch in der Innenstadt von Barmen kam es in den späten Abendstunden wiederholt zu größeren Zusammenrottungen, bei denen die Ordnung aber nicht gestört mürbe., Einige Personen wurden wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt festgenommen.

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