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Hers-MerTageblatt

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Reisfeld« Kreisblatt

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Reisfeld

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Nr. 131

Montag, den 8. Juni 1931

81. Jahrgang

Der letzte Schritt der Reichsregierung"

Aenherste Belastung des deutschen Volkes Freiwillige Arbeitsdienstpflicht Tributrevisiou unerläßlich

der Reichsregierung

Die Erwartung, daß die Weltwirtschaftskrise mit dem Frühjahr 1931 abebben und damit Not und Arbeitslosig­keit aller Industriestaaten und noch mehr der Rohstoff- und Agrarländer zurückgehen werde, hat sich als trügerisch erwiesen. Deutschland ist in den Güteraustausch der Erde mit einer jährlichen Summe von 23 Milliarden Mark ver­flochten. Es kann sich allein aus der gemeinsamen Not nicht retten, unter der selbst die im Kriege siegreichen Staaten schwer leiden.

Unsere Sorgen und Schwierigkeiten sind verschärft, weil wir neben der Gesamtkrise, in der wir leben, noch die be­sondere Last tragen, als die Unterlegenen des großen Krieges Zahlungen leisten zu müssen. Diese wurden unter Voraussetzungen, die nicht eingetroffen sind, übernommen und entziehen unserer durch Krieg und Inflation verarm­ten Wirtschaft das Kapital, dessen sie notwendig zu ihrer Erhaltung und Fortentwicklung bedarf.

Kapitalentzug bedeutet Stillegung und Einschränkung von Betrieben. Arbeitslosigkeit, Rückgang des privaten Einkommens und nicht zuletzt der Einnahmen des Staa­tes. Darüber hinaus verringert sich unsere Kaufkraft am Weltmarkt um den Betrag, den wir für Tribute ohne Gegenleistungen abgeben.

Die Tributzahlungen schwächen, uns als Käufer und nötigen uns zur Drosselung der Einfuhr. Sie zwingen uns zur Steigerung der Ausfuhr, gegen welche andere Länder in immer stärkere Abwehr treten. Eine erbitterte Ver­schärfung des Kampfes um die Märkte der Welt ist die Folge.

Schwerste Lasten und Opfer muß die Reichsregierun^ dem Deutschen Volke zumuten, um die Zahlungsfä- higkeit des Reiches aufrecht zu erhalten. Diese ist die Voraussetzung für die Fortführung der deutschen Wirt­schaft; von ihr hängen Millionen und Abe.Millionen von Ärirn'^"tii»ymrrm- Sozmirenlnei'ts, Beamten uns Ange­stellten in ihrer Existenz ab.

Im In- und Ausland ist vielfach der Vorwurf erho­ben worden, daß wir nicht parsam genug gewirtschaftet hätten. Dieser Vorwurf trif t jedenfalls auf Deutschland für die Gegenwart nicht zu. Auf der ganzen Linie sind die stärksten Anstrengungen gemacht worden, die Ausgaben auf das tragbare Maß zurückzuschrauben. Nach dem Voll­zug der neuen Notverordnung werden die Ausgaben des Reichs einschließlich der Abstriche vom vorigen Jahre die Riesensumme von mehr als 1,5 Milliarden wenig r be­

tragen.

Soweit man unter den heutigen Verhältnissen über­haupt etwas voraussagen kann, wird damit der Reichs­etat für das laufende 3ahr ins Gleichgewicht gebracht. Räch dem festen Willen der Reichsregierung soll diese Notverordnung der letzte Schritt zu diesem Ziele sein.

Angesichts der Möglichkeit einer Fortdauer der Krisi dürfen Verzagtheit und Unwille nicht unsere Kräfte schwä­chen. Staatsmännische Pflicht der Reichsregierung ist es, jetzt schon Vorsorge zu treffen, kommende Schwierigkeiten zu überwinden. Daß es dabei ohne Härten. die alle Kreise des Volkes treffen, nicht gehen kann, werden die Einsichtigen begreifen. Es ist besser, in geordneten For­men Leistungen, auch wenn es schmerzlich ist, zu kürzen und Beiträge von denjenigen zu fordern, die noch ein Ein­kommen haben, als die Gefahr heraufzubeschwören, daß Zahlungen, auf denen die Lebenshaltung weiter Volks­schichten beruhen, eines Tages nicht mehr bewirkt werden können.

In ähnlicher Lage wie das Reich befinden sich Län­der und Gemeinden. Auch sie haben sich weitge­hend eingeschränkt und werden es noch mehr tun müssen. Die Reichsregieruntz gibt sich über die Schwere der von allen Bevölkerungskreisen zu bringenden Opfer keiner Täuschung hin, aber die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts der öffentlichen Haushalte und die Schonung unserer Wirtschaft im Hinblick aus ihre schwierige Lage uno den heftigen Konkurrenzkampf auf dem Weltmärkte rechtfertigen die getroffenen Maßnahmen.

Wir haben alles angespannt, um unseren Verpflichtun­gen aus dem verlorenen Kriege nachzukommen. Auch aus­ländische Hilfe haben wir hierfür in weitem Ausmaße in Anspruch genommen. Das ist nicht mehr möglich.

Die Einsetzung der letzten Kräfte und Reserven aller Be- völkerungskreise gibt der Deutschen Regierung das Recht und macht es ihr dem eigenen Volke gegenüber zur Pflicht, vor der Welt auszusprecken: Die Grenze dessen, was wir unserem Volke an Entbehrungen aufzuerlegen vermögen, ist erreicht

Die Voraussetzungen, unter denen der Neue Plan zuslande- gekommen ist, haben sich durch die Entwicklung, die die Welt genommen hat, als irrig erwiesen. Die Erleichterung, die der Neue Plan nach der Absicht aller Beteiligten dem Deut­schen Volke nach der Absicht aller Beteiligten dem Deutschen Volke bringen sollte und fürs erste auch zu bringen ver­sprach, hat er nicht gebracht. Die Regierung ist sich bewußt daß die an: auß - ^e bedrohte wirtschaftliche und finanzielle Lage des ' chs gebieterisch zur Entlastung Deutschlands von untrag um Neparationsverpflichtungen zwingt. Auch die wirtsch ' Gesundung der Welt ist hierdurch mit- beinngt.

Das deutsche Volk steht in einem entscheidenden Ringen um seine Zukunft. Vor dem Aberglauben, man könnte ohne Opfer zu einem gedeihlichen Erfolge gelangen, muß eine verantwortungsbewußte Regierung warnen. Wenn das deutsche Volk an seine Zukunft glaubt, so muß es ent- schlossen sein, dafür alles einzusetzen. Oft haben die Deut- schen in ihrer Geschichte verkannt, daß in kritischer Lage nicht der Kampf der Parteien, sondern der Wille des ge­samten Volkes, sich zu behaupten, entscheidend ist. Eine solche Stunde ist gekommen. Die Reichsregierung kann nicht glauben, daß die neue Generation so klein und die ältere so schwach geworden ist, daß sie nicht vereint imstande wären, im friedlichen Kampf um unseren Wiederaufstieg die Größe und den Idealismus deutschen Volkstums wie in früheren Schicksalsstunden zu beweisen. 3m Vertrauen auf Lebenskraft und Lebenswille des deutschen Volkes wird die Regierung handeln.

Berlin, den 5. Juni 1931.

Die Reichsregierung.

Bestimmungen der Notverordnung

Die Notverordnung enthält im einzelnen u. a. folgende Bestimmungen:

Etatficherung

Im Haushalt 1931 muh der Steuerausfall auf rund 940 Millionen Mark beziffert werden, von denen rund 500 Millionen auf das Reich, 440 Millionen auf Länder und Gemeinden entfallen. Ferner muß Deckung geschaffen wer­den für die Fehlbeträge der Knappfchaftsversicherung und der Krisenfürsorge. Letzterer belauft sich auf 245 Millionen Mark. Eine Deckung aller biefrr Frchtbr-träge du^ch dqs Reich ist nicht möglich.

Die Dienstbezüge der Reichsbeamken sowie die Ver- sorgungsbezüge der Dartegeldempfänger und Ruhegeld- empfänger werden um 48 Prozent gesenkt. Die Kürzung beträgt in der Ortsklasse A bei Bezügen bis zu 3000 IN 4 Prozent, bis zu 6000 RL 5 Prozent, bis zu 12 000 IN. 6 Prozent und über 12 000 IN. 7 Prozent. 3n den Orts­klassen B, E und D erhöht sich die Kürzung um 1 Proz.; bei den Reichsministern beträgt sie außer der Krisensteuer 8 Prozent. Die Senkung erfolgt ab 1. Juli und gilt auch für die Bezüge der Angestellten im Oeffentlichen Dienst, fer­ner wird der Kinderzuschlag der Beamten und Angestell­ten für das erste Kind auf zehn Mark statt 20 Mark fest­gesetzt.

Bei den Ländern, Gemeinden und sonstigen Körperschaften des Oeffentlichen Rechts, bei Reichsbahn und R e i ch s b a n k werden entsprechende Kürzungen vor­genommen. Zu den Kürzungen bei diesen Körperschaften treten weitere Kürzungen, wenn die Dienstbezüge höher liegen als bei dem entsprechenden Personenkreis im Reichs- dienst.

Im Versorgungsetat werden Abstriche vorge­nommen, die auf neun Monate 85 Millionen betragen. Die wesentlichen Bestimmungen sind Wegfall einer Kinderzu­lage für Leichtbeschädigte, gestaffelte Kürzung der Ortszu­lagen und Verschärfung der Ruhensvorschriften, falls neben der Rente ein Einkommen aus öffentlichen Mitteln bezogen wird. Ausgenommen bleiben die völlig erwerbsunfähigen Kriegsbeschädigten.

Die gegenüber dem Jahre 1930 bereits um rund 300 Millionen verminderten Ausgabensätze bei den Cinzeletats werden um weitere rund 120 Millionen Herabgesetzt. Auf der Einnahmeseite ist die

Wiederherstellung der Zuüerfteuer

von 21 Mark für 100 Kilogramm vorgesehen. Dazu kommt Erhöhung der Zollsätze für Mineralöle, der Sähe für die Statistische Abgabe und ab 1. Oktober monatliche Zahlung der Umsatzsteuer für Personen, deren Umsatz im letzten Jahre mehr als 20 000 Mark betrug.

Ferner ist zur Sicherung des Haushalts eine beschleu­nigte Beendigung des Entschädigungsverfahrens für Kriegs- schüden durch Festsetzung einer Ausschlußfrist für Neuanmel- dungen vorgesehen. Außerordentliche Ausgaben müssen für zwei Jahre in den ordentlichen Haushalt eingestellt werden. Praktisch bedeutet das die Aufhebung des außerordent­lichen Haushaltes auf zwei Jahre.

Aenderung der Arbeitslosenversicherung

Die Notverordnung weist darauf hin, daß in der Ar­beitslosenversicherung im Rechnungsjahr 1931 mit einem Fehl­betrag von etwa 400Mill., in der Krisenfürsorge mit einem solchen von rund 245 Mill. Reichsmark gerechnet werden muß, soweit das Reich die Kosten der Krisenfürsorge zu tragen hat. Da neue Einnahmen nicht be'chafft werden konnten, feien folgende Maßnahmen unerläßlich gewesen:

Die Unterstützungen werden in allen Lohn- klassen durch eine fünfprozentige Kürzung des Einheif-lobnes gesenkt. Arbeitslose aus Berufen mit

berufsüblicher Arbeitslosigkeit erhalten versicherungsmähige Unterstützung nur auf die Dauer von 20 Wochen und nur in Höhe der Sähe der Krisenfürsorge. Die Wartezeiten werden allgemein verlängert, die Pflicht zur Arbeitsauf­nahme verschärft und die Möglichkeiten, die Unterstützung von einer Arbeitsleistung abhängig zu machen, erweitert. Jugendliche bis zu 21 Jahren ebenso Ehefrauen erhalten Arbeitslosenunterstützung nur, wenn ihr Unterhalt nicht aus sonstige Weise gesichert ist. Gegen eine Abwanderung Arbeitsloser in die Großstädte werden Sicherungen ge­troffen.

In Verbindung mit der Sanierung der Invalidenver­sicherung will die Reichsregierung im kommenden Winter dem Reichstage eine organische Vereinfachungs- und Ver- billigungsreform der Sozialversicherung vorlegen.

Die neue Krisensteuer

Das Aufkommen aus der zur Einführung gelangenden Krisensteuer soll der Wiederankurbelung der Produktion dienen. In einer Zeit höchster Gefahr glaube die Reichs- regierung die notwendigen Maßnahmen nicht auf die Ar­beitslohnempfänger beschränken zu können, sondern auch die übrigen Berufsstände, einschließlich der Gewerbetreibenden, heranziehen zu müssen.

Die Krisensteuer soll für die Zeit vom 1. Juli 1931 bis zum 31. Dezember 1932 in Kraft sein und insgesamt 775 Millionen Mark einbringen, von denen 385 Millionen auf das Rechnungsjahr 1931 entfallen. 1932 kann die Steuer gegebenenfalls aufgehoben oder abgemildert werden.

Die Krisensteuer gliedert sich in zwei Teile, eine Steuer für die Lohnempfänger und eine Steuer der Veranlagungs- pflichtigen.

Die krisensteuer beträgt bei einem Monatsarbeitslohn bis zu 300 Mark 1 Prozent des Bruttoarbeilslohnes, steigt in Stufen von je y$ Prozent für je weitere 100 Mark bis zu 700 Mark monatlich auf 3 Prozent, bis zu 1000 Mark nui 3,5 Prozent, bis zu 1LM_IUarl.Mtf 4 präsent. btL^U 3000 Mark auf 4^ Prozent und beträgt über 3000 Mark 5 Prozent.

Die Krisensteuer der Veranlagungspflichtigen beträgt bis zu einem Jahreseinkommen von 3600 Mark 0,75 Pro­zent, bis zu 6000 Mark 1 Prozent, bis 20 000 Mark 1,5 prosit, bis 100 000 Mark 2 Prozent, bis 250 000 Mark 2,5 Prozent, bis 500 000 Mark 3 Prozent, bis zu 1 000 000 Mark 3,5 Prozent und über eine Million Mark 4 Prozent.

Bei den veranlagten Gehaltsempfängern tritt die Kri­sensteuer der Veranlagten zur Krisenlohnsteuer hinzu. Ge­haltseinkommen bis zu 16 000 Mark find jedoch von der doppelten Belastung ausgenommen. Für Landwirte sind besonders geltende Bestimmungen zu berücksichtigen.

Wohlfahrtslasten der Gemeinden

Die Notverordnung befaßt sich ferner eingehend mit den Wohlfahrtslasten der Gemeinden und der Gemeindever- bände. Unter Hinweis darauf, daß bei einer Arbeitslosen­zahl von über vier Millionen inmitten der Krise eine grund­legende Organisationsänderung undurchführbar sei, die Er­leichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden und Ge­meindeverbände indes en eine besonders dringliche Aufgabe darstelle, betont die Notverordnung, daß nur die Hälfte der Gesamtaufwendung für Wohlfahrtserwerbslofenlasten im Betrage von etwa 700 Millionen in den Etats der Ge­meinden gedeckt ist, und somit für die andere Hälfte ein Ausgleich geschaffen werden müsse.

Zu diesem Zweck werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, so ;. B. die Aufhebung der Lohnsteuererstat- lungen erstmals für 1931. Um die Einheitlichkeit der Ge- samtpolitik sicherzustellen, werden ferner neue Grundsätze über Umfang und Mittel der Staatsaufsicht ausgestellte

Auf dem Gebiete der Wohnungswirtschaft beabsichtigt die Reichsregierung, die Reichsbürgschaft für die nachstelli- gen Beleihungen zur Unterstützung des Baumarktes in weitgehendem Umfang einzusetzen. Ferner soll von einer Ermäßigung der Hauszinssteuer insoweit abgesehen werden, als der Hauseigentümer die für die höhere Verzinsung er­forderlichen Mittel aus den ihm in der gesetzlichen Miete , zufließenden Beträgen bestreiten kann. Diese Regelung soll schon mit Wirkung vom 1. Januar 1932 ab gelten.

Weitere Bestimmungen der Notverordnung stellen eine von der bayrischen Regierung gewünschte Abänderung des Steuervereinheitlichungsgesetzes dar. In der Frage der Zollmaßnahmen kündigt die Notverordnung an, zur Ver­meidung von Unzuträglichkeiten auf dem innerdeutschen Markte für die Versorgung mit Düngemitteln erscheine eine Ermächtigung der Reichsregierung zu Schutzmaßnahmen in Form von Zöllen oder zur Marktregulierung erforderlich.

Reichsfinanzminister Dietrich über die Notverordnung

Das sinkende Lohnniveau.

Berlin, 8. Juni.

Reichsfinanzminister Dr. Dietrich sprach am Sonn­abend im Rundfunk über die neue Notverordnung der Reichsregierung. Nach einem Hinweis auf die Schädlichkeit der Miesmacher und Schwarzseher, die dauernd von Zu- sammenbruch redeten, fuhr der Minister u. a. fort: Wenn