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hersfelSerTageblatt

Reisfelder Kreisbla«

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Reisfeld

Nr. 101 Dienstag, den 12. Mai 1931 81. Jahrgang

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Bn^tlgtnpttl«: Die einspaltige Petitzeile 15 Pfennig, 61t Rtklamyellt 50 Pfennig. (Grundschrist Korvue). Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Preis. Nachlaß gewahrt. Für die Schriftleltung verant­wortlich:-ranz Zank in yewftlö. »§ernst>recherNr/

Kriegsrecht über Madrid

Eine monarchistische Gegenbewegung? Blutige Zusammenstöße Mehrere Klöster in Brand

Der evangelische Kirchenvertrag

von Preußen und Kirchen unterzeichnet.

Berlin. 12. Mai.

Der Vertrag der Freistaates Preußen mit den evange­lischen Bundeskirchen ist am Montag unterzeichnet worden.

Der Vertrag besteht aus 13 Paragraphen und einem Schlußprotokoll. Er lehnt sich verhältnismäßig eng an den Vertrag mit der katholischen Kirche an. Artikel 1 des Ver­trages enthält das Versprechen des Staates

der Glaubensfreiheit den gesetzlichen Schutz

zu gewähren. Nach Artikel 2 werden kirchliche Gesetze unt Notverordnungen über vermögensrechtliche Fragen, dem Mi­nister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, vorgelegi werden. Der Minister kann gegen solche Gesetze Einspruch erheben, wenn sie eine ordnungsmäßige Geschäftsführung nicht gewähren. Wenn die Kirche dagegen klagt, entscheide! das im Verwallungsstreitverfahren in oberster Instanz zu­ständige Gericht. Nach Artikel 3 findet Artikel 2 auf die Satzungen der öffentlich-rechtlichen kirchlichen Verbände, An­stalten und Stiftungen mit der Maßgabe entsprechende An­wendung, daß an die Stelle des Ministers eine von diesem zu bestimmende Behörde tritt. Artikel 4 ermächtigt die Kirchen, kirchliche Aemter frei zu errichten und umzu- wandeln, falls Aufwendungen aus Staatsmitteln nicht be­ansprucht werden. Ueber eine staatliche Mitwirkung hierbei sollen noch Richtlinien vereinbart werden. In Artikel 5 wird

die Dotation der Kirchen

aus jährlich 4 950 000 Rm. festgesetzt. Die den kirchenregi- menMchen Zwecken dienenden Geb-aude-und Dienck- wohnungen sowie deren Einrichtungsgegenstände bleiben den Kirchen überlassen. Die Eigentums- und Nutzungsrechte werden auf Verlangen durch Eintragung in das Grundbuch gesichert werden. Fälle gemeinschaftlicher Benutzung werden durch besondere Vereinbarung geregelt Artikel 6 gewährleistet den Kirchen Eigentums- und andere Rechte nach Maßgabe der Reichsverfassung.

Von besonderem Interesse ist die sogenannte

Politische Klausel"

die im Artikel 7 niedergelegt ist. Dieser Artikel lautet;

Zum Vorsitzenden einer Behörde der Kirchenleitung oder einer höheren kirchlichen Verwaltungsbehörde sowie zum Inhaber eines kirchlicken Amtes, mit dem der Vorsitz oder die Anwartschaft auf den Vorsitz einer solchen Behörde verbunden ist, wird niemand ernannt werden, von dem nicht die zuständige kirchliche Stelle durch Anfrage bei der preußi­schen Staatsregierung festgeltellt hat, daß Bedenken poli­tischer Art gegen ihn nicht bestehen." Das Schlußprotokoll enthält zu diesem Artikel die Bestimmung, daß bei etwaigen Meinungsverschiedenheiten die vreußische Staatsregierung auf Wunsch die Tatsachen angivt, aus denen sie ihre Be­denken herleitet. Die Feststellung bestriklener Tatsachen wird auf Antrag einer von Staat und Kirche gemeinsam zu bestellenden Kommission übertragen. Von unterrichteter Seite wird hierzu noch mitgeteilt, daß die Kommission pari­tätisch zusammengesetzt sein wird und ihre Befugnisse sich nur auf die Feststellung von Tatsachen beschränken, während die politische Bewertung Sache des preußischen Staats- ministeriums ist.

Artikel 8 bis 10 regeln die

Vorbildung und die Anstellung der Geistlichen.

Der Vertrag verlangt, daß ein Geistlicher als Vorsitzender oder Mitglied eine Behörde der Kirchenleitung oder einer höheren kirchlichen Verwaltungsbehörde, ferner als Leiter oder Lehrer an einer der praktischen Vorbildung der Geist­lichen gewidmeten Anstalt nur angestellt werden kann, wenn er a) die deutsche Reichsangehörigkeit hat, b) das Reife­zeugnis besitzt, c) ein mindestens dreijähriges theologisches Studium an einer deutschen staatlichen Hochschule zurück­gelegt hat.

Für die Einstellung als Pfarrer gelten die z u a), b) und el für die Anstellung als Hilfsgeistlicher im Pfarramtlichen Dienst mindestens die zu a) und b) genannten Erfordernisse

Nach Artikel 11 wird vor der Anstellung eines ordent­lichen oder außerordentlichen Professors an einer evangelisch­theologischen Fakultät der kirchlichen Behörde Gelegenheit zu gutachtlicher Aeußerung gegeben werden. Die Ernennung der evangelischen Universitätsprediger geschieht durch bis Staatsbehörde im Einvernehmen mit der Kirchenbehörde

Artikel 12 enthält

dieBerstandigungdttausei"

wonach Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung von Bestimmungen auf freundschaftliche Weise beseitigt werden sollen. Die Art einer solchen Regelung soll von Fall zu Fall ausgemacht werden. Schließlich bestimmt Arukel 13, daß der Vertrag mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft tritt

Unmittelbar nach der Unterzeichnung wurde der Vertrag dem Preußischen Staatsrat zugeleitet, der ihn in seiner Voll-

M

ngung vom iu. Mai veravscyieoen bürste. Der Vertrag geht dann an den Preußischen Landtag, dem die Genehmi­gung verfassungsmäßig zusteht. Es ist kaum zweifelhaft, daß der Landtag den Vertrag annehmen wird. Die preußische Staatsregierung begrüßt das Zustandekommen des Ver­trages mit Genugtuung, weil er der Befriedigung des Ver­hältnisses von Staat und Kirche dient und man hofft, daß er einmal vorbildlich werden wird für die Regelung in den übrigen deutschen Ländern.

Monarchistische Gegenbewegung?

Blutige Zusammenstöße. Belagerungszustand verhängt

Madrid, 12. Mai.

Im Laufe des Sonnabend und Sonntag kam es in Madrid zu ernsten Zusammenstößen zwischen Monarchisten und Republikanern. Von monarchistischer Seite war zur Vorbereitung der Corteswahlen eine große Propagandaktion beschlossen worden, die u. a. die Verbreitung von Wahlauf­rufen durch Propagandaautos vorsah. Diese Autos waren mit Fahnen in den Farben der Monarchie geschmückt Die Insassen der Autos brachten Hochrufe auf den König und Niederrufe auf die Republik aus. Dadurch wurde eine er­bitterte Stimmung unter den Republikanern ausgelöst, so daß es in kurzer Zeit zu Zusammenstößen kam. Die monar­chistischen Propagandaautos wurden angehalten und in Brand gesteckt. Die Monarchisten hatten sich inzwischen in ihrem Parteilokal versammelt. Gegen diese monarchistisch« Zentralstelle wie auch gegen die monarchistische Zeitung ABC" richtete sich die Wut der republikanischen Menge. Gendarmen und Polizisten hatten den Schutz der Häuser üb«rnonutien^ -- -^ - . - - -

plötzlich fiekrTaus den Fenstern Ses^elküngsgebautes mehrere Schöffe. Wie es heißt sollen diese von Leuten der Zeitung abgegeben worden sein, von anderer Seite wird behauptet, daß die in dem Gebäude stationierte Gendarme­rie geschossen habe. Als die Haltung der Menge immer drohender wurde, versprach der Generalstaatsanwalt vom Balkon des Hauses aus eine sofortige Untersuchung. Bei einet Haussuchung wurden mehrere Waffen gesunden, was die sofortige Schließung der ZeitungABL" und die Verhaf­tung des Besitzers, des Marquis de Luca de Tena, ;ur Folge hatte. Während einer Aussprache des Innenministers wurde ein Mann durch einen Revolverschutz schwer verwundet. Der Täter wurde von der Menge gelyncht, bevor Polizei ein­greifen konnte.'

Die Lage spitzte sich im Laufe des Sonntag immer mehr zu. Der Innenminister versuchte, durch Ansprachen an die erregte Menge beruhigend zu wirken. was aber nicht ge­lang. In Madrid wurden an zwei verschiedenen Stellen Zeitungskioske der katholischen ZeitungEl Debate" ver­brannt. Ein Demonstrationszug extremer Elemente zog mit den Rufen:Nieder mit dem Klerus",Entwaffnet die Gen- darmerie!" durch die Straßen des Zentrums. Die Taxichauf- feure traten in den Streik, nachdem verlautete, daß ein Taxichauffeur angeblich von' Monarchisten tödlich verletzt wurde. Auch die Straßenbahnen haben den Betrieb einge­stellt.

Im Laufe des Sonntag abend nahm die Lage einen geradezu bedrohlichen Charakter an. Auf der Callt de Toledo wurden

drei Waffenläden geplündert

und die gestohlenen Schußwaffen gegen die Gendarmen« gerichtet. Die Plünderer sollen angeblich Kommunisten ge­wesen sein, die mit Hacken ausgerüstet waren. Zwischer Kommunisten und Gendarmerie kam es zu einer Schießerei Polizei und Gendarmerie besetzten schließlich die wichtigster Punkte der Stadt. Nach einer Mitteilung des spanischer Innenministers betrug die Zahl der verletzten Personen ins gesamt sieben. Unter ihnen befanden sich drei Schwer­verletzte. Die Hauptwut der Republikaner richtet sich gegen die ZeitungABC", deren Gebäude man in Brand zv stecken versuchte. Auch gegen die Gendarmerie hat sich eint starke Erbitterung entwickelt, da man sie verdächtigt, mit der Monarchisten zu sympathisieren. Daraus erklärt sich auch das Verlangen nach Auflösung der Gendarmerie. Vielfach will man beobachtet haben, daß sich in den republikanischen Reihen eine ernste Mißstimmung gegen die republikanisch« Regierung bemerkbar mache, der man vorwirft, zu nach­sichtig gegen die Monarchisten vorgegangen zu sein. Mehr­fach wurde der

Rücktritt de» Innenministers gefordert,

weiter die Ausweisung der religiösen Orden aus Spanien

Der Staatsanwalt in Madrid hat abermals eine Straf­verfolgung gegen General Berenguer, und zwar wegen Fälschung eingeleitet. General Berenguer ist wieder in da« Militärgefängnis eingeliefert worden.

Am Montag spitzte sich die Lage weiter zu. Um die Mittagszeit ist es der Menge trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gelungen, den Plan der Inbrandsteckung des 3efuiten!loffere in der Gran Via in die Tat umzusetzen. Das Gebäude steht in Flammen. Line ungeheuere Menschenmenge hatte sich vor dem Kloster angesammelt.

Die Regierung Mt den Belagerungszustand verhängt.

Klöfterftvr« ii Madrid

Die Stadt gleicht einem Kriegslager.

pari», 12. Mai.

Obwohl eine offiziöse spanische Erklärung die Vorgänge in Madrid als möglichst harmlos hinzustellen sucht und die Haltung der Madrider Bevölkerung als Protest gegen die Provokationen der Monarchisten bezeichnet, laufen die aus Madrid eintrefsenden Meldungen äuherst ernst. Die Wut der Bevölkerung namentlich gegen den Besitz der Orden», gesellschaften hat dahin geführt, daß auch da» Larmeliter- Kloster und die Iesuiten-Universität in Brand gesteckt wor­den sind. Insgesamt stehen zehn Klöster in Brand.

Zwischen der Menge und der Polizei kam es aus diesem Anlaß zu einem heftigen Zusammenstoß, bei dem auf beiden Seiten geschossen wurde. Die Zahl der Opfer steht noch nicht fest. Die Regierung hat nicht nur über Madrid den Krieg». Zustand verhängt, sondern auch die Verhaftung sämtlicher Monarchisten angeordnet, die für die Vorfälle vom Sonntag verantwortlich gemacht werden. Sämtliche Börsengeschäfte in ganz Spanien sind auf Anweisung der Regierung ein­gestellt worden. Madrid gleicht einem Kriegslager; überall patrouillieren Polizei und Militär zu Fuß und zu Pferde.

Franrößsche »erbrehvvpskiivlte

Das Echo der Lurtius-Rede.

pari», 12. Mai.

Die Pariser Presse widmet der Rede des deutschen Außenministers Dr. Lurtius große Aufmerksamkeit. Man : ist bemüht, aus seinen Worten eine Rückwirkung der Briand- | schen Argumentation herauszulesen in dem Sinne, als ver- j leidige er die Position Deutschlands und Oesterreichs in der 1 Ära-: 5er ?.^rh?r--r?~**- ^^^*^ <!Fnwb »,

I wie bisher. In der französischen Rechtspresse Derbem man, aus der Zusicherung des deutschen Außenministers, sichan allen anderen Vorschlägen und allen umfassenden Plänen für die Sanierung der europäischen Wirtschaft intensiv zu be­teiligen", ein Aufgeben der Zollunionsidee zu schlußfolgern.

Auch in der Briand nahestehenden Presse kommt eine ähnliche Beurteilung der Curtiusschen Ausführungen zum Ausdruck. NurHomme Libre" will in den Ausführungen Dr. Curtius vor der ausländischen Presse trotz des ge­mäßigten Tones inhaltlich nichts anderes feststellen als eine sehr kluge Neuauflage der Rede vom 31. März.

Einiges Aufsehen hat in der französischen Öffentlichkeit die Tatsache gefunden, daß in einer sozialistischen Versamm­lung, in der Herriot sprach, ein sozialistischer Professor der Rechtsfakultät in Lyon herriot entgegentrat und erklärte, daß nach seiner Auffassung das deutsch-österreichisch« Zoll- abkommen keinerlei aggressiven Charakter habe.

2 Monate Gefängnis Nr Dr. Goebbels

Berlin, 12. Mai.

Die Grohe Strafkammer de» Landgericht» II vernrteittr ; den Reichstagsabgeordneten Dr. Goebbels wegen Beleibt - i gung des Polizeivizepräsidenten Dr. Weih zu zwei Monate« I Gefängnis. Die Verurteilung erfolgte in fünf Fällen, wäh­rend in einem Falle auf Freispruch erkannt wurde.

Mlow-Memoiren in England verboten

London, 12. Mai.

Die Denkwürdigkeiten der Fürsten Bülow sind in Eng­land beschlagnahmt worden. Ihre Verbreitung wurde ver­boten.

Offenbar hängt das Verbot mit einem Schritt des be- . kannten englischen Sportsmannes Lord Lonsdale zu­sammen, der dem Verlagshaus, das den ersten Band der englischen Uebersetzung der Memoiren des Fürsten Bülow veröffentlicht, mitteilen ließ,-daß er, falls das Buch in feiner jetzigen Form erscheine, Klage wegen verleumderischer Be­leidigung erheben würde. In den Memoiren heißt es u. a. von Lord Lonsdale, König Eduard VII. habe ihn ben größten Lügner in England genannt.

Selens neuester Hebelgriff

Warum der polnische Flieger landete.

Berlin, 12. Mai.

Ueber die Landung des polnischen Militärfliegers im Kreise Preußisch-Holland haben die amtlichen Ermittlungen ergeben, daß der Flieger sich verflogen hatte, da er keine Karte mitführte und dann wegen Oelmangels landen mußte. Die Untersuchungen haben tatsächlich ergeben, daß sich im Oeltank nur noch eine sehr geringe Menge Oel befand, während noch 150 Liter Brennstoff vorhanden waren. Die Maschine wurde in Ordnung befunden, also auch der Kom­paß, von dem erst behauptet wurde, daß er nicht in Ord­nung gewesen sei.

Der deutsche Gesandte in Warschau ist angewiesen worden, energische Vorstellungen wegen der neuerlichen Arenzverl-tzung zn erheben.