hersfelöerTageblatt
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Hersfelder Kreisblatt
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
Nr. 99
Mittwoch, den 29. April 1931
81. Jahrgang
Regierung in schwieriger Lage
Die Frage des Butterzolls soll vertagt werden — Sozialdemokratie gegen Brotpreiserhöhung — Sommertagung des Reichstages?
Abbau der Bauwirtschaft
Der Reichsfinanzminister Dr. Dietrich äußerte sich voi dem Berliner Kartell des selbständigen Mittelstandes über die Notwendigkeit weiterer Sparmaßnahmen. Er ging in der Beurteilung der allgemeinen Lage davon aus, daß zwe! Tatsachen der Wiederankurbelung der Wirtschaft entgegen- ständen, nämlich der Kapitalentzug durch die Tributlasten, und ferner die Einschränkung der öffentlichen B a u w i r t s ch a f t. Die letztere ist nach Dr. Dietrich u. a notwendig gewesen, „weil die öffentliche Bauwirtschaft Löhne und Preise in die Höhe getrieben hat, deren Zurückschraubung eine unbedingte Notwendigkeit ist".
Damit hat der Reichsfinanzminister eine Frage angeschnitten, von deren befriedigender Lösung nicht nur bü Herstellung billiger Wohnungen, sondern auch die Entlastung der Arbeitslosenversicherung abhängt. Bei Beratung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes im Sozialpolitischen Reichs- tagsausschuß hat ein Regierungsvertreter u. a. erklärt: „Die Saisonarbeitslosigkeit bietet an sich kein geeignetes Risiko in der Versicherung, weil der Schadensfall mit voller Sicherheit feststeht. Es wäre vom Standpunkt der Versicherung wünschenswert, daß dieser Schaden auf andere Weise abgegolten wird. Es ist Tatsache, daß auf die Verhältnisse gewisser Gruppen von Saisonarbeitern in der Entlohnung Rücksicht genommen wird." Es ist eine besondere Tatsache, daß besonders die Bauarbeiter, die das größte Kontingent der berufsüblichen Arbeitslosen stellen, unter Hinweis auf die Arbeitspause im Winter, ihre Löhne in die Höhe schnellen konnten. Nach den Ergebnissen der amtlichen Lohnerhebung steht der Bauarbeiter an der Spitze aller Arbeitnehmer einschließlich der kaufmännischen Angestellten; in Berlin erreichte er einen Stundenverdienst von 3,20 Rm Selbst, wenn man berücksichtigt, daß der Bauarbeiter im Jahre nur durchschnittlich 39, Arbeiter der Konjunkturberuf«
Uutu. uioeuen, ergror sich für gelernte Arbeiter im Baugewerbe ein durchschnittlicher Jahresverdienst von 3412,50 Rm. (in der Metallindustrie 2650,96 Rm.), für ungelernte Arbeiter 2300,61 Rm (1872 Rm.). Daß nur der geringer entlohnte Arbeiter mit seinen Beiträgen dafür einzustehen hat, daß der hoch- entlohnte Saisonarbeiter mit absoluter Sicherheit noch ein zusätzliches Einkommen aus der Arbeitslosenversicherung erhält, widerspricht jedem gesunden, sozialen Gedanken.
Die Saisonarbeitslosigkeit aber ist es, die den Etat der Reichsanstalt immer wieder ins Wanken bringt. Trotz der Zunahme der Arbeitslosigkeit könnten die Konjunkturberufe für firf)' allein den Etat der Reichsanstalt noch eben balancieren: ihre Ueberfchüsse, und vor allem die finanz- zerrüttenden Reichszuschüsse werden vor allem durch die Saisonarbeitslosigkeit aufgezehrt. Die Saisonberufe haben eine durchschnittliche kürzere versicherungspflichtige Be- schüftigungsdauer, ihr Prozentsatz an jährlich wieder- kehrenden Unterftügungen ist jedoch wesentlich höher und ihre Unterstützungsdauer länger. Dementsprechend sind ihre Beiträge insgesamt geringer und ihr Unterstützungsempfang höher, besonders da sie fast durchweg nach den Sätzen der oberen Lohnstufen unterstützt werden. Selbst nach der durch Die Novelle vom 29. Oktober 1929 vorgenommenen Herabstufung der berufsüblich Arbeitslosen in die Lohnklasseneinteilung der Krisenfürsorge werden von 100 berufsüblich Arbeitslosen 63,7, von 100 konjunkturell Arbeitlosen dagegen nur 49,2 in der oberen Gruppe der Lohnklassen unterstützt. Dies Verhältnis wird besonders deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, daß auf 100 Rm Beitrag an Unterstützung auf die Konjunkturgruppe 88,60 Rm., auf die Saisongruppe dagegen 163,90 Rm entfällt: es wird noch deutlicher, wenn man hinzufügt, daß die entsprechenden Ziffern für den Metallarbeiter 65, den Textilarbeiter 54, den kaufmännischen Angestellten 36,50, für den Bauarbeiter dagegen 208,50 betragen.
Hier liegen ganz besonders krasse Ungerechtigkeiten vor. Es geht nicht an, den gering entlohnten Arbeitnehmern Sozialbeiträge abzunehmen, um sie höchstbezahlten Arbeitern zuzuschieben: noch dazu solchen wie den Bauarbeitern, die in vielen Fällen überhaupt nicht als arbeitslos im eigentlichen Sinne anzusprechen sind. Die Gründe, weshalb entgegen besserer Einsicht hier das Versicherungsprinzip verlassen wurde, haben mit Wirtschafts- oder Sozialpolitik nicht das geringste zu tun. Sie liegen ausschließlich auf partei- und gewerkschaftspolitischem Gebiet. Jetzt aber, da der völlige finanzielle Zusammenbruch der Reichsanstalt die Un- Haltbarkeit der bisherigen Zustände offenbar macht, jetzt, da die Zeit der Reichszuschüsse vorüber ist, jetzt wird man mit Ernst an die Reform der Arbeitslosenversicherung Herangehen, und vor allem in der Frage Saisonarbeiter zu einer gerechten Lösung kommen müssen. Bezeichnenderweise ist durch die soeben erfolgte Herabsetzung der Löhne im Baugewerbe, die Stegerwald bereits im November 1930 als stark überhöht, ja als „Ausbeutungserscheinungen" bezeichnet hatte, die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Tatsache gelenkt worden, daß solche Erscheinungen noch im Baugewerbe, seit Jahren auch auf dem Gebiete der Arbeitslosenversicherung Vorgelegen und wesentlich zum finanziellen Zu- sammenbruche der Reichsanstalt beigetragen haben. Hier wird man deshalb einzusetzen haben, wenn man es mit der Reform der Arbeitslosenversicherung ernst meint.
Reichskabinett und Agrarzölle
Entscheidung unmittelbar bevorstehend.
Berlin, 29. April.
Das Reichskabinett nahm am Dienstag unter dem Vorsitz des Reichskanzlers und in Anwesenheit des Reichsbankpräsidenten den Bericht über die Ergebnisse der Verhandlungen entgegen, die im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft stattgefunden haben.
Darauf wurde die gesamte agrarpolitische Lage eingehend durchgesprochen.
Die Entscheidung des Reichskabinetts steht unmittelbar bevor.
Wie wir weiter erfahren, werden die Beratungen über die zollpolitischen Maßnahmen zunächst in der Form weitergeführt, daß am Mittwoch abend eine Besprechung zwischen dem Reichskanzler, dem Reichsarbeits-, dem Reichsernäh- rungs- und dem Reichsaußenminister stattfindet. In dieser Aussprache soll besonders die Frage des Schweine- und Fleischzolles noch einmal behandelt werden. Die letzte Entscheidung über die ganzen Fragen dürfte deshalb von einer Kabinettssihung zu erwarten sein, die voraussichtlich am Donnerstag stattfindet.
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Brot wird billiger — aber Kartoffelmehlzusatz.
Nach den Montag-Verhandlungen ist man allgemein der Ansicht, daß die Erhöhung des Butterzolls zurückgestellt wird, und zwar dürfte die Entscheidung kaum vor Juni fallen. Ueber die Speck-, Schmalz- und Hülsenfrucht-Zölle wird man sich am Donnerstag einigen,'-wahrscheinlich im Benehmen mit der Landwirtschaft. — In der Frage der Brotpreisregelung, die eine besondere Rolle spielt, dürfte eine Lösung gefunden sein, die das Brotgetreide verbilligt. Bestimmt wird der Brotpreis wieder auf den alten niedrigen Stand gesenkt, ohne daß das sogenannte „Konsumbrot* eingeführt wird, immerhin sollen 15 Prozent ^"^"fs^meht nostbe».
Schließlich ist geplant, mit den Zentralstellen der Bäcker- und Fleischerinnungen Verhandlungen zu führen, um die innungsmäßigen Preisbindungen aufzuheben. Es wird dadurch einzelnen Geschäften möglich sein, ihre Waren billiger abzugeben, wodurch das freie Spiel der Kräfte sich auswirken könnte. Diese Verhandlungen werden auch bestimmt Erfolg haben, da sonst die Bindungen gesetzlich aufgehoben werden.
Zu der Meldung, daß die Sozialdemokratie Mitte oder Ende Mai die Einberufung des Reichstages beantragen würde, ist festzustellen, daß noch keineswegs ein derartiger Beschluß vorliegt. Die Haltung der Sozialdemokratie wird vielmehr von den Auskünften bestimmt werden, die der Kanzler ihr vor allem über den Brotpreis und zu den sozialpolitischen Fragen geben wird.
Erst wenn sich ein Ueberblick über die Maßnahmen der Regierung gewinnen läßt, wird der sozialdemokratische Fraktionsvorstand seine Entscheidung treffen. Es liegt natürlich auf der Hand, daß man die Haltung der Sozialdemokratie in politischen Kreisen augenblicklich mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt.
Segen die Arbeitsdienstpslicht
Durchführung in der Praxis unmöglich.
Berlin, 29. April.
Das Problem der Arbeitsdienstpflicht ist durch die Stellungnahme der Brauns-Kommission wieder in der Vordergrund gerückt. Nachdem die Gewerkschaften aller drei Richtungen vor einiger Zeit im Reichsarbeitsministeriun ihren ablehnenden Standpunkt mitgeteilt haben, veröffentlicht nunmehr der Reichstagsabgeordnete Ernst Lemmer, der als Gewerkschaftsvertreter mit beim Reichsarbeitsminister war, eine längere grundsätzliche Betrachtung zur Arbeitsdienstpflicht. Darin heißt es, daß
die Einführung der Arbeiksdienstpflichl praktisch unmöglich erscheine. Das Motiv der gegenwärtigen Krise laute Arbeitsbeschaffung; es fehle nicht an Menschen, die arbeitswillig sind, sondern nur an der Möglichkeit zur produktiven Arbeit.
Die Propaganda für die Arbeitsdienstpflicht übersetze völlig die Ursache unserer sozialen Not; sie wolle am äußeren Symptom kurieren, was höchstens die Mittel und Kräfte verzetteln würde. Lemmer meist auf die Finanzschwierigkeiten für dieses Projekt hin und erinnert daran, daß außerdem bereits bei dem ersten großzügigen Arbeitsbeschaffungs- programm. 1925/26 die Durchführung daran scheiterte, daß genügende produktive Arbeitsmöglichkeiten bei auch nur leidlich rentablem Kapitalaufwand nicht zur Verfügung standen. Weiter erwähnt er u. a. die Gefahr der Berufs- entfremdung, die darin liege, daß man junge Menschen, die in Arbeit und Brot stehen, aus ihrer Beschäftigung heraus- reiße, um sie für einen gewissen Zeitraum in die Armee der Arbeitsdienstpflichtigen einzustellen.
So gut auch die Idee sein möge, die Praxis versperre brutal die Ausführung. Man könne auch nicht achtlos daran vorübergehen, daß die verantwortlichen Führer der großen wirtschaftlichen und gewerkschaftlichen Verbände gegen die Arbeitsdienstpflicht seien.
Landgemeinden und Soziallaktea Bedürftigkeitsprüfung bei Bemessung der Unterstützungen.
Baden-Baden, 28. April.
Der Gesamtvorstand des Deutschen Landgemeindetage» trat in Baden-Baden zu Beratungen über die Reichsarbeits- losenfürsorge und die finanzielle Lage der Gemeinden zusammen Der Präsident des Deutschen Landgemeindetage». Landrat a. D. Dr. G e r e k e, verlangte in einem längeren Vortrag angesichts des durch die gesteigerten Wohlfahrt»- ousgaben völlig unhaltbar gewordenen Zustandes in den meisten Gemeinden mit größter Beschleunigung eine Reform der Arbeitslosenversicherung, der Krisenunterstützung und der Wohlfahrtserwerbslosenfürsorge. Am dringlichsten erschein« die Schaffung einer Reichsarbeitslosenfürsorge, die Krisenfürsorge und Wohlfahrtserwerbslosenfürsorge zu- iammenfaffe. An einer so gestalteten Reichsarbeitslosenfür- iorge müßten grundsätzlich das Reich und die Länder in erheblichem Maße beteiligt werden. Um bei der heutigen wirtschaftlichen Notlage und Der sich aus ihr ergebenden schlechten Finanzlage des Reiches und vor allem der Gemeinden überhaupt die soziale Gesetzgebung für die Erwerbslosen grundsätzlich aufrecht erhalten zu können, müsse bU Höhe der Unterstützungen in der Reichsarbeitslosenfürsorge i nach dem Grade der Bedürftigkeit bemessen werden. Bei der Prüfung der Bedürftigkeit sei den Gemeinden ein entschei- j dendes Mitwirkungsrecht einzuräumen. Die nach dem von dem Deutschen Landgemeindetag vorgelegten Gesetzentwurf ‘ geplante Neuregelung müsse von der Reichsregierung mit ’ größter Beschleunigung, das bedeute also im Wege der Notverordnung. durchgeführt werden.
In einer ausgiebigen Aussprache, an der sich alle Ber- ireter der einzelnen Landesverbände beteiligten, wurde über- i einstimmend aus die Notwendigkeit beMtennigisr sVUs-.n^tz, r nahmen yingewiejen. Das Ergebnis der Aussprache würd« in einer Entschließung zusammengefaßt, in der u: a. di« Forderung nach Schaffung einer Reichsarbeitslosenfürsorg« erhoben und im einzelnen festgelegt wird, daß an den Kosten einer derartigen Reichsarbeitslosenfürsorge das Reich mit mindestens 50 %, die Länder mit mindestens 35 % und bis Gemeinden mit höchstens 15 % zu beteiligen seien. Mit bei Durchführung der Reichsarbeitslosenfürsorge seien die Arbeitsämter zu beauftragen, solange ihnen bie Arbeitsvermittlung obliegt. Die Höhe der Unterstützungen in der Reichsarbeitslv'enfürsorge sei nach dem Grade der Bedürftigkeit zu bemessen. Eine schematische Festsetzung der Unterstützungen nach Lohnklassen müsse abgelehnt werden. Im Interesse der Erhaltung unserer sozialen Gesetzgebung für die Erwerbslosen dürfe bei der Finanznot des Reiches, der Länder und der Gemeinden die Reichsarbeitslosenfürsorge Unterstützungen nur in der Höhe gewähren, daß der notwendige Lebensbedarf sichergestellt ist.
Der Gesamtvorstand des Deutschen Landgemeindetages wird beauftragt, bei der Reichsregierung dafür einzutreten, daß der von ihm vorgelegte Gesetzentwurf über eine Reichsarbeitslosenfürsorge mit größter Beschleunigung verabschiedet und zur Durchführung gebracht wird. Die Neuregelung müsse angesichts der Gefahr des finanziellen Zusammen- bruches einer großen Zahl von Gemeinden und Gemeinde- verbänden sowie angesichts der Unmöglichkeit, einen geordneten Haushaltsplan aufzustellen, spätesten» Anfang Juni in Kraft treten.
Zunahme der Wohlsahrtserwerdslosen in den deutschen Landkreisen.
Während der März einen nicht unerheblichen Rückgang der Zahl der Arbeitslosen- und Krisenunterstützungsempfän- ger gebracht hat, haben die Wohlfahrtserwerbslosen auch in den deutschen Landkreisen an Zahl weiter zugenommen. In den deutschen Landkreisen wurden nach einer Statistik des Deutschen Landkreistages am 31 März 1931 347 000 laufend unterstützte Wohlfahrtserwerbslose festgestellt. Gegenüber dem Stande vom 28. Februar 1931 (342 000) bedeutet dies eine Steigerung um 5000 oder 1,5 %. Demnach hat im Gegensatz zur Arbeitslosenversicherung und zur Krisenfürsorge, die im März eine Entlastung erfahren haben, die finanzielle Belastung der Landkreise durch die Wohlfahrtserwerbslosenfürsorge sich weiter erhöht.
150-
Berlin, 29. April.
Ein unter Leitung der Reichsbank stehendes Konsortium wird demnächst 150 Millionen Rm. öprozentiger KchaK- anweisungen der Deutschen Reichspost, fällig 1. Oktober 1933, zum Kurse von 96 Prozent zur Zeichnung auflegen.
Die Postschatzanweisungen sind reichsmündelsicher und lombardfähig: sie sind mit yalbjähriaen Zinsscheinen, fällig am 1. April und 1. Oktober, ausgestattet, deren erster am 1. Oktober d. J. fällig wird. Der zur Ausgabe gelangende Berrag dient in Höhe von 100 Millionen Rm. zur Einlösung der am 15. Juni und 15. Juli b. J. fällig werdenden unverzinslichen Reichspostschatzanweisungen. Darüber hinaus sind die der Post zufließenden Mittel zum Ausbau ihrer Anlagen bestimmt.