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Grundsätzliches zum Volksbegehren in Preußen

Der versassungsrechtliche Gang. Zahlenmäßige INöglich- keiten.

Von den drei Möglichkeiten der preußischen Verfassung, die durch ein Volksbegehren erreicht werden können (Erlaß neuer Gesetze, Abänderung Her Verfassung und Auflösung des Landtages) macht zur Zeit der Stahlhelm Gebrauch. Erstmalig ist in Preußen der Artikel 6 der Verfassung un­gezogen:Volksbegehren können darauf gerichtet sein, den Landtag auf,zulösen". Allgemein interessieren wird nun der weitere verfassungsrechtliche Gang sowie die Aussichten die­ses eingeleiteten Schrittes. Nachdem der Antrag auf Zu­lassung des Volksbegehrens mit den nötigen Unterschriften eingereicht worden ist, wurde er vom Innenminister Seoe- ring zugelassen und die Eintragunoszeit in die ausliegenden Listen auf den 8.21. April angesetzt. Wenn die Einzeich- nungsfrist beendet ist, senden die Gemeinden die Listen dem Antragsteller zurück, die sie nach Regierungsbezirken und Kreisen zu ordnen und die Eintragungen zu zählen haben. Hierauf sind die Listen bis zum 17. Juni dem Staatsminisle- num einzureichen, wo durch den Abstimmungsleiter geprüft wird, ob die gesetzlich erforderliche Zahl der Unterschriften er­reicht wurde. Eine gesetzlich vorgeschriebene Zeit für die Prüfung der Listen gibt es nicht; man kann aber schließlich die gleiche Zeit wie vorher, also acht Wochen, annehmen. Falls sich dann das Preußische Staatsministerium in der nächsten Kabinettssitzung mit dem Ergebnis befaßt, so könnte es Ende September im Preußischen Staatsanzeiger veröf­fentlicht werden. Hierauf muß das Volksbegehren dem Land­tag zur Beschlußfassung übermittelt werden, der sich inner­halb von vier Wochen zu entscheiden hat. Falls er sich durch Annahme des Antrages für das Volksbegehren entscheidet, ist das Ziel erreicht, im anderen Fall muß sofort der Volksent­scheid lind der Abstimmungstag festgesetzt werden. Wenn nun die Hälfte aller Stimmberechtigten dem Volksentscheid zu- stimmen und die Neuwahlen innerhalb zweier Monate durch- geführt sein müssen, kann man diese für Anfang Dezember erwarten, sie können aber auch durch unvorhergesehene Er­eignisse bis nach Neujahr herausgeschoben werden. Aber auch ohne diese Einschränkung braucht die Regierung die Neuwahlen nicht vor Mitte Januar auszuschreiben, und da von der Auflösung des alten bis zur Neuwahl des neuen Landtages wieder eine zweimonatige Frist liegt, sind Neuwahlen kaum vor Ende März des kommenden Jahres, also zum Zeitpunkt des legalen En­des des jetzigen Preußischen Landtages, zu erwarten. Der Regierung ist mithin ein großer Einfluß auf die längere oder kürzere Durchführung des ganzen Verfahrens einge- räumt. Die Kostenfrage ist so geregelt, daß der größte Teil des Volksbegehrens den Antragstellern, das übrige Verfah­ren der Staat und die Gemeinden zu tragen haben.

Was nun die Aussichten des jetzigen Verfahrens anbe­langt, so sind nach dem Stand der Septemberwahlen in Preußen 26 368 215 Stimmberechtigte festgestellt. Für die Annahme des Volksbegehrens sind gesetzlich ein Fünftel der Stimmberechtigten, also 5 273 643 nötig. Wenn man auch allgemein mit einem Erfolg des Volksbegehrens rechnet, so ist dies bei dem Volksentscheid eine andere Sache. Hier muh eine Stimme über die Hälfte aller Stimmberechtigten erreicht werden, wozu also nach dem Ausgang der letzten Reichstags-^ mahlen in Preußen 13184108 Stimmen erforderlich wären. Da die Vergleichszahlen nur für Preußen zur Zeit kaum ein aufschlußreiches Bild geben, wollen wir hier kurz die Zahlen der Reichstagswahlen zum Vergleich heranziehen: Hiernach wären für einen Volksentscheid im Reich 21 036 062 Stim­men nötig, davon entfielen bei der Wahl vom September auf die mit dem jetzigen Volksbegehren sympathiesierenden Par­teien insgesamt im Reich 15 022 951 Stimmen. Um nun den Volksentscheid in Preußen durch,zubringen, müßten diese Parteien versuchen, allein in Preußen, das also 15 703 907 Stimmberechtigte weniger hat, nach dem damaligen Stand 13184108 Stimmen herauszuholen. gr.

ZweSlsse Auswertungssorderunge«

Die alten Reichsbanknoten bleiben wertlos.

Berlin, 10. April.

Dom Reichswirtschaftsministerium wird mitgeteilt: Eine Anzahl von Vereinigungen, die sich meist als Verband der Reichsbankgläubiger bezeichnen, haben den Umstand, daß die Reichsbank im Rlai vorigen Jahres zur Einlösung ihrer auf Grund des Bankgesetzes vom 30. August 1924 ausgege­benen auf Reichsmark lautenden Noten verpflichtet wurde, zum Anlaß genommen, die Einlöfungspflicht auch für die früher ausgegebenen Marknoten zu fordern.

Sie haben zu diesem Zweck an die zuständigen Stellen die Bitte gerichtei, die im § 4 des Gesetzes betreffend die Reichskassenscheine und die Banknoten vom 4. August 1914 Reichsgesetzblatt S. 347 vorgesehene Aufhebung der Einlösungssperre zu veranlassen. Die Begründung dieser Eingaben läßt vermuten, daß die Interessenten sich über die wirkliche Rechtslage im unklaren befinden.

hinsichtlich der Vlarknoten ist die Reichsbank ihrer Ver­pflichtung gemäß § 3 Abs. 3 des Vankgesetzes vom 30. August 1924 ihren gesamten bisherigen Notenumlauf auf- zurufen und gegen Reichsmarknoten im Verhältnis von einer Billion Mark zu einer Reichsmark umzutaufchen, nach­gekommen. Soweit Riarknoten bL zum 5. Juli 1925 nicht umgetauscht waren, sind sie für kraftlos erklärt worden.

Das Gesetz vorn 4. August 1914 das wegen der auf Reichsmark lautenden Noten zunächst noch Geltung behielt, ist mit dem Inkrafttreten des § 31 des Bankgesetzes am 17. Mai vorigen Jahres gemäß § 53 des Bankgesetzes außer Kraft getreten Zu der von Interessenten angezweifelten Frage, ob das Bankgesetz vom 30. August 1924 rechtmäßig zustandegekommen ist, hat das Reichsgericht bereits wieder­holt Stellung genommen und entschieden, daß das Bank- | gesetz gültig ist.

Eingaben an ^junmen Stellen, die die Aufhebung des Gesetzes von, 24. August 1324 oder eine Aufwertung der nicht zun. Umtausch gelangten "ä^rtnolen auffordern, sind daher zwecklos.

Lohnherabsetzung auch in Frankreich.

Roubaix. Die Arbeitgeber der Textilindustrie haben den Gewerkschaften mitgeteilt, daß sie infolge der Wirtschafts- krise gezwungen seien, eine beträchtliche Lohnherabsetzung vorzunehmen.

Aus der Heimat.

Die ehemalige Feldartillerie in Kassel.

Der Waffentag am 9. und 10. Mai 1931.

Alle Kreise der alten Waffe vom schwarzen Kragen nehmen rechten Anteil an dem Zustandekommen des allgemeinen WaffentageS der ehemaligen Feldartillerie in Kassel und unterstützen die Vorbereitungen durch Wort und Schrift. Aber auch die alte Garnisonstadt Kassel rüstet sich zum Empfang. Fieberhaft wird über­all für ein gutes Gelingen des großen Treffens gear­beitet. Ein Beweis der allgemeinen Teilnahme ist, daß nicht nur die hervorragensten Generäle der Artillerie der alten Armee, sondern auch namhafte Mitglieder der Kasseler Behörden und Bevölkerung dem Ehrenausschuß beigetreten sind. U. a. gehören ihm an: General­oberst von Schobert, die Generäle der Artillerie: von Gallwitz, Graf von Pfeil, Kühne, Krafft, vom Del'men- singen, die Generalleutnants F. von Beck, Kleinschmidt, Freiherr v. Walter, General der Kavallerie von Kayser, Oberbürgermeister Stndler,' Vizepräsident Wallbaum, Hauptschristleiter H. Walter, Dr. Freiherr Waitz von Eschen und die Vorstände der hiesigen Artillerievereine.

Berechtigte Hoffnungen auf große Beteiligung hat man trotz der schlechten Zeiten, oder erst recht des­wegen,^ denn diej alten st Kameraden vom schwarzen Kragen lassen sich nicht unterkriegen und wissen auch ein Opfer zu bringen. iDie Unkosten sind auf das äußerste ^beschränkt,; sodaß jeder die Mittel zur Teil­nahme aufbringen kann. Vor allem zählt man auf die hessische Bevölkerung bei der der schwarze Kragen stets willkommen und beliebt gewesen ist. Sie müssen die Hauptmasse stellen, um eine eindrucksvolle Feier zu- standezubringen, sie müssen aus allen Städten und Dörfern herbeiströmen.

Sufdjlagßebüferen für Lultpostlendungen

Nach einer Mitteilung der Nachrichtenstelle des Reichs postministeriums werden die Zuschlagsaebühren für Luft Postsendungen nach außereuropäischen Ländern seit den 1. März nicht mehr nach dem Gewichtssatz von je 20 Gramm sondern von je 10 Gramm berechnet. Infolgedessen ermäßi gen sich die Luftpostzuschlüge für Sendungen in der unter sten Gewichtsstufe im allgemeinen um die Hälfte der frü heren Sätze. So betragen beispielsweise die Zuschlagsge bühren für Sendungen bis 10 Gramm nach den Vereinigter Staaten von Amerika 25 Rpf (früher 50 Rpf.), nach Sibi rien. China, Japan und den Philippinen 50 Rpf (frühe: 1 RM), nach Siam 70 Rf. Früher 1,40 RM), nach Vene Gisela 1,20 RM. (früher 2,30 RM), nach Nordbrasilien unl Nordchile 1,90 RM (früher 3.80 RM). Für Postkarten unl Postanweisungen wird der Gebührensatz der 1. Gewichts stufe erhoben' Für Luftpostsendungen' nach Südamerika die mit der Luft- und Seepostlinie der Compagnie Mneral, Aeropostale befördert werden, gilt auch jetzt noch die Fünf Gramm-Stufe. Ebenso sind die ermäßigten, nach Gewichts stufen von je 20 oder 50 Gramm berechneten Luftpostge bühren für Drucksachen, Geschäftspapi^re, Warenproben unl Mischsendimgen nach Algerien, Argentinien, Brasilien. Chil« usw. bestehengeblieben. Ueber die zu entrichtenden Luft postzuschläge erteilen die Postanstalten Auskunft.

HerSfeld. (Wie wird das Wetter?) Das Hochdruckgebiet, das sich von Mitteleuropa bis nach Nordskandinavien erstreckt, behält noch seinen über­wiegenden Einfluß auf unsere Witterung. Im Westen befinden sich Tiefdruckgebiete, die aber meist nordwärts abziehen und bei uns nur zeitweise^stärkere Bewölkung hervorrufen Höchstens im nordwestlichen Deutschland werden auch leichte Regenfälle eintreten. Vorhersage bis Samstag und Sonntag Abend: Zeitweise auch stärkere Bewölkung, aber im wesentlichen noch Fortdauer des trockenen Hochdruckwetters.

Ztegenhaiu. Einige wildernde Hunde fielen während der Nacht in eine Schafherde ein und zerrissen wertvolle Tiere. Die Herde strömte auseinander und sommerte sich an der Straßenkreuzung beim Kaufhaus Höxter, wo sie von ihrem Schäfer aufgefunden wurde.

Tiefenort (Werra). Der Arbeiter Johannes Laun aus Dönges fuhr mit seinem Rade, seinen zehnjährigen Sohn vor sich, nach Tiefenort. Auf der steilen Straße brach die Vordergabel und beide wurden im hohen Bogen auf die Straße geschleudert. Der Vater schlug mit dem Kopf auf die Straße; dabei drang ihm die kurze Pfeife, die er während der Fahrt rauchte, durch den Gaumen. Mit noch anderen schweren Verletzungen wurde er besinnungslos dem Arzt in Tiefenort zugeführt. Der Sohn kam mit leichten Verletzungen davon.

Jesberg (Bez. Kasse). In der Iesberger Mühle geriet am Dienstag morgen der Sohn des Müllers beim Schmieren in das Mühlenwerk. Der junge Mann f erlitt schwere innere und äußere Verletzungen, Er wurde > nach Marburg gebracht, wo eine Operation vorgenommen werden muß. Mit bem Aufkommen des Verunglückten wird gerechnet.

Ttockheim a. M Als der Mühlenbesitzer Dölzer mit seinem Mehlfuhrwerk die hiesige Mainfähre benutzte, scheuten die Pferde. Der Fährmann Reinhard Bauer wollte sie halten. Dabei stürzte er und kam {so un­glücklich zu Fall, daß der schwer beladen« Wagen ihm über die Brust fuhr. Im Aschaffenburger Krankenhaus wurde der Verletzte nach einigen Stunden durch den Tod von seinen Schmerzen erlöst. Der Unglücksfall trifft die Fährerfamilie um so härter, als vor zwei Jahren der Sohn ebenfalls auf der Fähre tödlich ver­unglückte.

Hoya. Auf der Straße von Hoya und Syke ver­unglückte der Reichswehrsoldat Niebuhr aus Gehlbergen (KreiS Hoya) mit seinem Motorrad tödlich. Er geriet in den Lichtkegel eines ihm entgegenkommenden Autos und wurde so geblendet, daß er mit voller Wucht auf

einen Kartoffelwagen äuffuht. Niebuhr war sofort tot. Sein Mitfahrer, gleichfalls ein Gefreiter, erlitt schwere, jedoch nicht lebensgefährliche Verletzungen.

Mittelhausen b. Weimar. In der Nacht waren Diebe in das Haus des Fleischermeisters Aderholdt ein­gedrungen. Als sie mit ihrer Beute davoneilen wollten, wurde der Fleischermeister durch ein Geräusch geweckt. Er machte Licht und trat ans Fenster. Die fliehenden Einbrecher warfen darauf zwei Handgranaten die glück­licherweise bei ihrer Explosion nur Sachschaden an- richteten. Man scheint ihnen inzwischen bereits aus die Spur gekommen zu sein.

Frauensee. Ein Unglücksfall, der einem jungen Menschen das Augenlicht rauben kann, ereignete sich hier. Die Gutsarbeiter streuten Kalkstickstoff.' Als ein junger Arbeiter einen Sack ausschüttete, wurde ihm Kalkstickstoff ins Auge geweht, wodurch eine gefährliche Entzündung entstand. Er wurde dem Krankenhaus in Meinigen zugeführt. Ein Auge wird wohl verloren sein.

Herford. Einen grausigen Fund machte beim Füllen der Iauchegrube ein Anwohner der Finkenstraße. In einem Paket fand er die Leiche eines neugeborenen Kindes. Der kleine Leichnam war in Kleidungsstücke eingehüllt. Alle Anzeichen deuten darauf hin, daß das Kind von seiner Mutter sofort nach der Geburt getötet worden ist. Die Nachforschungen der Polizei nach der Täterin waren bisher erfolglos.

Wie bleibt mein Kiub gesund?

Von Prof. Dr. L a n g st e i n - Berlin.

Wollen wir die Krankheiten der Kinder verhüten and bekämpfen, so müssen wir davon ausgehen, daß sie stark altersbebingt sind, so daß z. B. für einen Säugling andere Vorsichtsmaßregeln gewählt werden müssen als für das Schulkind. Im Mittelpunkt der Schutzmaßnahmen steht im frühen Kindesalter die Ernährungsfrage. Richtige Ernäh­rung verbürgt gutes Gedeihen, Wachstum und Schutz vor akuten Infektionskrankheiten. Sowohl zu kräftige Kost als auch zu magere Kost sind für Kinder gefährlich. Zur Ertüch- tigung des Kindes gehört aber auch eine zweckmäßige Um­welt, der leider die wirtschaftliche Not oft eine Grenze setzt. Es muß versucht werden, für das Kind aus ungünstigen Wohnungen das menschenmögliche herauszuholen. Ist die Umwelt kaum zu verändern, so müssen die Kinder möglichst viel ins Freie gebracht werden, um Licht, Luft und Sonne zu genießen. Besonders gefährlich für das Kind find die in feiner Umgebung sich aushaltenden kranken Personen. Die große Mehrzahl der Erkrankungen der Atmungsorgane der Kinder, welche zur tödlichen Lung .entzündung führen kön­nen, ist durch kranke Erwachsene bedingt. Eine besondere Bedeutung gebührt der Zahnpflege. Zur Gesundheit der Kinder trägt es auch bei, wenn ihnen genügend Ruhe gelassen wird. Dazu gehört auch vor allem ein ausreichen­der Schlaf. Alle die genc den Maßnahmen dienen zur Ertüchtigung des kindlichen Körpers und zu einer Abwehr gegen Erkrankungen; denn es ist natürlich ausgeschloffen, _ inan_Dori_bsn_Sinbern .um zeüeic Preis die Bakterien fernhalten kann, die es krank machen. Von speziellen wich­tigen Erkrankungen seien genannt die englische Kraukbeit. die Erkältungskrankheit und die Tuberkulose. Die englische Krankheit wird vor allem dadurch verhütet, daß man Suf das Kind die ultravioletten Strahlen der Sonne einwirken läßt. Auch vor der Tuberkulose lassen sich die Kinder bis zu einem gewissen Grade schützen, wenn sie mehr in Berüh­rung mit Tuberkelbazillen aushustenden Menschen gelangen und wenn sie im Säuglingsalter nur abgekochte Milch zu trinken bekommen Dies gilt auch für die anderen Infek­tionskrankheiten. So wird die Lungenentzündung beim Kinde gewöhnlich dadurch hervorgerufen, daß ein katarrha­lisch ertränkter Erwachsener das Kind ansteckt. Unsere Schutzmaßnahmen dürfen sich aber nicht nur dahin er­schöpfen, Krankheiten überhaupt zu verhüten, sondern sofort bei Ber n einer Krankheit Maßnahmen zu treffen, um schwere ^.ade der Erkrankungen und Komplikationen aus- zuschalten. Um das zu bewirken, muß die Beobachtung der Mutter und der Pflegenden geschärft werden, damit sie so­fort erkennen, daß sich ein Kind nicht wohl fühlt, und daß sie dann die Aufgabe haben, das Kind möglichst zu isolie­ren, zu messen und einen Arzt zu rufen. Bei einem der­artigen Vorgehen wird eine viel größere Anzahl von Kin­derkrankheiten leichter und ohne Komplikationen verlaufen als bisher.

Der fliegende B riefst des Prozenten.

Während der Kreuzfahrt des Präsidenten Hoover zwischen )er Inselgruppe der Antillen wurde ihm die Briefpost je­weils durch ein Kleinluftschiff überbracht, das auf d«, KreuzerArizona", der den Präsident« teufe Mtafc