Hersfel-erTageblatt
Hersfelder Kreisblatt
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfelü
Nr. 70 Dienstag, den 24. März 1931
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«—a«ch« Vyussvrrtsr durch Mt Pest Mmm 1J0 Ketchs-Mark, ausschüeölich Vtstellars-, fflt fimfetb 1.20 Rrlcks-Mark bei freier Zustellung, für Kbdvl« 1.00 Reims-Mark. ♦ druck und Verlag von Ludwig Zanke Vuchöruckerei in Yerefelö, Mitglied 6 t» vdZV.
81. Jahrgang
Mißtrauen der Großmächte
Die Botschaster Englands, Frankreichs und Italiens find auch in Berlin wegen der Ioll-Union vorstellig geworden
Deutschlands Zoll-Initiative
Die Botschaster Veim Kanzler
Die eingeleitete diplomatische Fühlungsnahme über das deutsch-österreichische Abkommen ist nach nicht abgeschlossen. Reichsaußenminister Dr. Lurtius empfing die Botschafter Frankreichs, Englands und Italiens, um sie über den Stand der Dinge persönlich zu unterrichten.
Es handelt sich dabei nicht um eine Demarche der Botschafter, vielmehr hat der Reichsaußenminister die Diplomaten bereits in der vorigen Woche zu dieser Besprechung eingeladen. In unterrichteten Kreisen wird betont, daß auch in Wien von Frankreich, Italien und der Tschechoslowakei keineswegs ein formeller Protest erhoben worden ist, sondern daß nur Sondierungen erfolgt sind, bei denen die Diplomaten auf Zeitungsmeldungen aus der vorigen Woche Bezug nahmen. Sie hätten auch keinen kollektiven Schritt unternommen, sondern seien einzeln empfangen worden.
Die Einwendungen gegen das Abkomr. stützen sich im wesentlichen auf das Genfer Protokoll von 1922, in dem Oesterreich sich verpflichtet hat, gemäß Artikel 88 des Vertrages von St. Germain feine Unabhängigkeit aufrechtzuerhalten. Diese Verpflichtung läßt Oesterreich aber ausdrücklich seine Freiheit in bezpg auf Zolltarife, Handelsabkommen und in allen sein Wirtschaftssystem betreffenden Angelegenheiten.
Vorausgesetzt wird dabei, daß einem einzelnen Staat nicht „ein Sondersystem der ausschließlichen Vorteile" gewährt werde. Nun ist die Zollunion in allen Hondelsver-
das ausschließliche Ver-' fügungsrecht zusteht. Eine solche Klausel steht lediglich im deutsch-französischen Handelsvertrag, der bereits abgeschlossen wurde, ehe die europäische Zollunionsfrage akut wurde. Nach dem internatioüalen Recht hat das Fehlen dieser Klausel aber keine Bedeutung, weil eine Zollunion nie gegen die Meistbegünstigung verstößt. Da außerdem Oesterreich tein« Selbständigkeit absolut behält, können juristische, stichhaltige Einwendungen von dieser Seite her nicht erhoben werden.
Man tut beunrutzigt
Wie nicht anders zu erwarten war, hat die Bekanntgabe der deutsch-österreichischen Vorabmachungen für die Herbeiführung einer deutsch-österreichischen Zollunion in der ganzen Welt das stärkste Aufsehen erregt. Geradezu sensationell hat dieser Vertragsabschluß in den Kreisen der europäischen Staaten gewirkt, deren internationale Politik darauf gerichtet ist, ein Europa im Sinne ihrer macht- und wirtschaftspolitischen Staatenkoalition zu schaffen. Das geht mit besonderer Deutlichkeit aus dem Pariser Presseecho hervor. wo sich stark der Unterton in den politischen Betrachtungen vordrängt, daß mit den deutsch-österreichischen Plänen die Paneuropa-Jdee Briands eine andere Richtung erhalten könnte.
Wie in deutschen zuständigen Kreisen erklärt wird, war man von vornherein darauf gefaßt, daß man Deutschland verdächtigen würde, mit dieser Zollgemeinschaft ein hochbedeutsames politisches Ziel zu verfolgen. Die Interventionen Frankreichs, Italiens und der Tschechoslowakei in Wien haben das in kürzester Zeit bestätigt. Man ist auch davon überzeugt, daß es nicht bei diesen drei getrennt geführten Schritten bleiben wird. Der deutsche Außenminister hat angesichts dieser künstlich hervorgerufenen „Beunruhigung" 'der diplomatischen Welt eine Reihe von Gründen angeführt, die Deutschland und Oesterreich veranlaßten, einen Schritt zu tun, der nicht lediglich im deutschen und österreichischen, sondern im gesamten Interesse Europas liegt. Der Außenpolitiker des „Matin", Sauerwein, betonte u. a., daß Deutschland das am Erfolg der Paneuropa-Kommission am meisten interessierte Land sei und daß es daher bereit wäre, mit allen Kräften an dem großen
Wer! der friedlichen Einigung Europas mitzuarbeiten. Leider müsse man feststellen, daß die seit vier Jahren andauernden internationalen Bemühungen zur Lösung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten Europas ohne Erfolg geblieben und gescheitert seien. Die Wirtschaftskon- ferenz des Völkerbundes habe mit einem glatten Mißerfolg geendet.
Dieses negative Resultat habe also gezeigt, daß ein Kol- lektio-Abkommen unter den europäischen Staaten erst nach langen, schwierigen Bemühungen zustande kommen könne
„Das Ziel, das wir alle verfolgen, die Einigung aller europäischen Staaten, wird viel ^>ch^r zu erreichen sein, wenn wir regionale Verträge abschließen zwischen einigen Staaten oder einigen Staatengruppen, deren Interessen viel offensichtlicher und viel enger nuteinan- der verbunden sind. Deutschland und Oesterreich haben daher beschlossen, diesen Weg mit einer e r st e n p r a k - t i s ch e n Tat einzuschlagen.
Sie haben ein Abkommen abgeschlossen, wonach die beiden Länder sofort in Verhandlungen eintreten, um einen Vertrag abzuschließen, dessen Ziel es ist, ihre Haltung in> der Zoll- und Wirtschaftspolitik zu Harmoncheren. Diese Ver- Handlungen haben als Grundlage die in gemeinsamen. Ein
verständnis von beiden Regierungen angenommenen Richtlinien und sind beherrscht von dem Prinzip der absoluter Achtung vor der unbedingten wirtschaftlicher Unabhängigkeit der beiden Länder.
Außerdem — und das ist besonders wichtig vom Standpunkt der Arbeiten der Paneuropa-Kommission — sind beide Regierungen bereit, ihre Aktion zu erweitern und mit andern Ländern über gleiche Abkommen zu verhandeln. Auf diese Weise werden die deutsche und die österreichische Regierung, das hoffe ich aufs lebhafteste, zur Verwirklichunx der fundamentalen Idee der Vereinigten Staaten von Europa beitragen, einer Idee, die nicht nur die wirtschaftliche Einigung, sondern auch die Konsolidierung des Friedens in Europa und in der Welt zum Ziele hat."
„Es lebe der praktische Geist"
In der französischen Presse wird die österreichischdeutsche Zoll- und Handelsangleichung in der Hauptsache unter rein poltischen Gesichtspunkten kommentiert. „Re- publique" schreibt u. a„ eine strenge Auslegung des Artikels 88 des Friedensvertrages von St. Germain würde I einen Gegenstand der Diskussion über die rechtliche Zuläs- sigkeit des neuen Vertrages abgeben, wenn erstens das neue 1 Abkommen einzig und allein auf die beiden vertragschließenden Teile Wien und Berlin beschränkt und zweitens, wenn es nach der alten Methode für 99 Jahre abgeschlossen wäre. Das Abkommensei aber erstens offen; denn jede Nation könne ein gisiches Abkommen mit Deutschland abschließen, und zweitens werde es nur auf drei Jahre abgeschlossen, sei also revisionsfähig. Man müsse daher französischerseits kaltes Blut bewahren und überzeugt i sein, daß das Ergebnis an üH weder tragisch noch beun- ' ruhigend sei. Wir, so erklärt das Blatt, fragen die PMtM" f fische Regierung, weshalb sie nicht bereits versucht hat, et- j was Aehnliches zu unternehmen, um eine Annäherung mit einem der Nachbarn Frankreichs herbeizuführen.
Der praktische Geist sei in Berlin zu finden. Es lebe der praktische Geist! Die Pflicht des Quai d'Orsay sei jetzt vorgezeichnet, nämlich Verhandlungen mit Deutschland auf- zunehmen, um zwischen Deutschland und Frankreich etwas Aehnliches einzuführen, wie den österreichisch-deutschen Vertrag.
Man behaupte, Deutschland wolle versuchen, Ungarn, Rumänien und die Tschechoslowakei in diesen Block einzube- ziehen, um daraus ein Mitteleuropa zu machen. Möge Frankreich daraus ein Europa schlechthin machen trotz England und trotz den französischen Reaktionären.
Die Londoner Presse beschäftigt sich ausführlich mit den deutsch-österreichischen Wirtschaftsabmachungen, wobei sie insbesondere auch auf die Befürchtungen Hinweisen, die wegen dieser Abmachungen in anderen Ententestaaten gehegt würden.
Bedenken des Retchslmdbunder
Er befürchtet ein „Loch im Süden".
Der Präsident des Reichslandbundes, Graf von K a l ck - reuth hat an den Reichskanzler ein Schreiben gerichtet, in dem es u. a. heißt: „Der Reichslandbund ist feit langem für ein deutsch-österreichisches Zollabkommen eingetreten und begrüßt es daher jetzt als einen Ausdruck der Zusammengehörigkeit beider Länder. Die Einzelheiten der geplanten Zollunion sind aus den Pressemitteilungen noch nicht zu entnehmen, jedoch sind einzelne Ausführungen geeignet, bei uns Befürchtungen heroorzurufen.
Die bisherigen Mitteilungen lassen erkennen, daß an der zwischenstaatlichen Grenze beider Länder Zölle in Zukunft grundsätzlich nicht mehr erhoben werden sollen. Es fehlt jedoch jede Erklärung darüber, inwieweit eine Sicherung gegen das Einströmen agrarischer Waren anderer Länder über Deutsch-Oesterreich geboten wird. Die Gefahr eines „Loches im Süden" liegt daher sehr nahe.
Die Regierung hat wiederholt die Notwendigkeit für Deutschland betont, eine Zollgesetzgebung einzuführen, mit welcher die deutsche Zollhöhe nach den Erfordernissen der Weltmarktlage angepaßt werden könne. Nun soll für Deutsch-Oesterreich und Deutschland ein übereinstimmender Zolltarif und ein übereinstimmendes Zollgesetz, die künftig nur auf Grund einer Vereinbarung zwischen beiden Ländern abgeändert werden können, eingeführt werden. Diese Absicht scheint uns im Widerspruch zu den Erfordernissen einer autonomen und raschen Aenderung der deutschen Zollsätze im Bedarfsfalls zu stehen und damit auch im Widerspruch zu den vorstehend erwähnten Ermächtigungsforderungen der Reichsregierung.
Sehr bedenklich erscheint uns die Erklärung, daß Deutschland jederzeit bereit fei, mit jeder europäischen Regierung Verhandlungen über gleichartige Regionalverträge aufzunehmen. So müssen wir von vornherein dagegen Einspruch erheben, daß derartige Verträge mit Staaten geschlafen werden, in denen deutsche Minderheiten unter administrativen Maßnahmen zu leiden haben. wir müssen schon jetzt nachdrücklichst Verwahrung einlegen, daß die deutsche Landwirtschaft mit Vertragsverhandlungen mit weiteren europäischen Staaten im Sinne eines zollfreien oder zoll- begünstigten Verkehrs, der unsere Autonomie einschränkt, überrascht wird."
Montag-Verhandlungen des Reichskanzlers
Roch keine volle Einigung.
Berlin, 24. März.
Reichskanzler Brüning bemühte sich am Montag abend, durch Verhandlungen mit den Führern der Reichstagsfraktionen die noch schwebenden politischen Streitfragen zu lösen.
Besondere Bedeutung kam einem Empfang der Führer der DVP. und der Konservativen beim Reichskanzler zu. Dabei wurde namentlich die Frage erörtert, was geschehen solle, nachdem im Reichstagsplenum die Steueranträge der Sozial- demokraten angenommen worden sind. Ein parlamentarischer Ausweg zeige sich nicht, infolgedessen ist damit zu rechnen, daß der Kampf um die Steuererhöhungen nunmehr in den Reichsrat verlegt wird.
Bis in die späten Abendstunden verhandelten Regie- rungsmitglieder mit den Sachverständigen der Parteien dann noch über die Zollvorlage, die die Regierung ermächtigen soll, von sich aus Zölle herauf und herunter zu setzen. Die Hauptfrage ist dabei, ob die Zollermächtigung an bestimmte Bedingungen geknüpt werden soll und an welche, insbesondere, ob der Reichsrat bei der Anwendung der Zollermächtigung eingeschaltet werden soll und ob dabei noch der Lebens- Haltungsindex eine Rolle spielen soll. Zur Frage der Spar* ermächtigung ist weiter zwischen den verschiedenen Fraktionen und der Regierung eine Einigung darüber erfolgt, daß von dieser Sparermächtigung die gesetzlich gebundenen Ausgaben nicht erfaßt werden sollen.
Strittig bleibt auch noch die Frage der Vertagung des Reichstages. Angestrebt wird eine Einigung mit den Par- .**•», Xm^u, ^..bu^ ver Vertagung des Reichstages das Parlament nur auf Vereinbarung zwischen Reichstagspräsidium und Reichsregierung wieder einberufen werden soll, so bald sich die Notwendigkeit dafür herausstellt.
vsthilfe im Ausschub angenommen
Vollmacht für die Reichsregierung.
Berlin, 24. März.
Im Haushaltsausschuß des Reichstags wurden die Osthilfegesetze beraten. Es handelte sich dabei in der Hauptsache um die Prüfung der finanziellen Auswirkung der vom Ostausschuß gefaßten Beschlüsse. Die Beschlüsse der Ostausschusses wurden in ihren wesentlichen Punkten wie- deraufgehoben.
Als Ergebnis der in den letzten Tagen mit der Regierung stattgefundenen Besprechungen wurde beschlossen, alle Angaben über das räumliche Geltungsgebiet der Osthilfemaßnahmen überhaupt aus der Vorlage herauszunehmen und der Regierung entsprechende Ermächtigungen zu geben.
Das geschah sowohl beim § 1, der die allgemeinen Hilfsmaßnahmen betrifft, als auch beim § 14, der die Entschuldung behandelt. Beim § 1 wurde beschlossen, daß die Reichsregie- rung im Einvernehmen mit der zuständigen Landesregierung die Gebiete bestimmt, in welchen die Maßnahmen oder einzelne von ihnen durchgeführt werden; sie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der zuständigen Landesregierung das Anwendungsgebiet auch auf weitere östliche Landesteile auszudehnen. Die Entschul- dungsmaßnahmen werden auf das Gebiet der Verordnung vom 8. August beschränkt. Auch hier kann die Regierung im Einvernehmen mit den Ländern das Anwendungsgebiet nach Maßgabe der vorhandenen Mittel auf weitere östliche Landesteile ausdehnen.
Beim § 19 wuroe ein Antrag der bürgerlichen Parteien angenommen, der die Höhe der jährlichen Z i n s- und Tilgungszahlungen auf 4^ Prozent in den ersten fünf Jahren und auf 514 Prozent in den weiteren Jahren begrenzt. Ferner wurde die Tilgungsdauer auf 33 Jahre erhöht. § 20, der vom Ostausschuß gestrichen war, wurde in der Weise wiederhergestellt, daß von den Schuldnern, die in Höhe von 10 Prozent des Entschul- dungsdarlehns für Ausfälle haften, durch die Bank ein Zuschlag von % Prozent zu den jährlichen Leistungen erhoben wird. § 27 über die Umlagen der Haftungsverbände mürbe gestrichen und durch eine Bestimmung ersetzt, wonach die Umlage für die Bürgschaften und die zur Deckung der Verwaltungskosten und zur Bildung von Rücklagen den Satz von 0,5 Prozent jährlich nicht überschreiten darf. Beim § 28 wurde die vom Ostausschuß beschlossene Aenderung wieder beseitigt, wonach für den Fall, daß Haftungsverbände nicht gegründet sind, eine Vertretung der Landwirtschaft aus den landwirtschaftlichen Organisationen zu bilden ist
3m übrigen wurde das Gesetz im wesentlichen in der Fassung des Ostausschusses angenommen, dazu eine Entschließung, wonach für die im Zusammenhang mit der Osthilfe aufgenommenen hyvotheken keine Staatsgebühren erhoben werden sollen. Auch das Siedlungsgesetz wurde ohne wesentliche Aenderungen genehmigt. Beim Jndustriebank- gesetz wurde entgegen den Wünschen der Regierung die Bestimmung aufrechterhalten, wonach für die Aufnahme der Kreditgewährung zur Förderung der landwirtschaftlichen Produktion und Abiatzorganisation die Dank der Genehmigung -er Reichsregierung und des Reichsrats bedarf.