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hersfelder Kreisblatt

Amtlicher Mnzeiger für den Kreis Hersfelö

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Nr. 58

Dienstag, den 10. Mär; 1931

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81. Jahrgang

Abrüstung dringendste Aufgabe!

Reichswehrminifter Groener gegen Kriegsminister Maginot Frankreich zur Abrüstung verpflichtet

Erweiterung -er Miste?

Annahme im Reichsrat. 1,1 Milliarde verfügbar.

Berlin, 10. März.

Der Reichsrat hielt am Montag eine öffentliche Sitzung ab, in der er mit Mehrheit die Gesetzentwürfe über die Ost- Hilfe annahm. Es handelt sich um den Gesetzentwurf über Hilfsmaßnahmen für die notleidenden Gebiete des Ostens (Osihilfegefetz), Gesetzentwurf zur Förderung der landwirt­schaftlichen Siedlung und des Gesetzentwurfs über die Ab­wicklung der Aufbringungsumlage und die Neugestaltung der Bank für deutsche Jndustrieobligationen.

Den Ausschußbericht über das eigentliche Osthilfegesetz erstattete Ministerialdirektor von Imho ff- Bayern. In dem vorliegenden Gesetz sei der Entwurf von 1930 im wesentlichen wiederaufgenommen, doch seien neben der Hilfe für die Landwirtschaft mehr als im ersten Entwurf un­mittelbare Hilfsmaßnahmen für das Gewerbe.vorgesehen.

An Mitteln für die Osthilfe stehen am 1. April 1931 durch den Etat und die Osthilfevorlage insgesamt 1 088 800 000 Mark zur Verfügung.

Das Osthilfegebist umfaßt nach der Vorlage folgende Gebiets: Ostpreußen, Grenzmark Pofen-Westpreußen, Ober- fchlefien die an den Korridor grenzenden Teile von Pom­mern, Brandenburg und Niederschlesien sowie einige an der sichechischen Grenze liegende Kreise Niederschlesiens und die Stadt Breslau Die von verschiedenen Seiten im Ausschuß verlangte Einbeziehung weiterer Gebietsteile wurde von der Reichsregierung aus finanziellen Gründen abgelehnt, je­doch ist in der Vorlage bestimmt, daß allgemein die Reichs­regierung im Einvernehmen mit der zuständigen Landes­regierung bestimmen kann, daß einzelne der im Gesetz vor- gesehenen Maßnahmen oE # r-'"

teilen durchgeführl werden. lüe Reichsregrerung beabsich­tigt, von der Ermächtigung möglichst weitgehend Ge­brauch zu machen, sobald sich die Möglichkeit dazu er­öffnet.

Mit Mehrheit wurde im Ausschutz beschlossen, den räumlichen Bereich der Entschuldung zu ergänzen durch Ein­beziehung der Provinz Schleswig-Holstein und der östlich der Elbe gelegenen Teile der Provinzen Sachsen und der Länder Sachsen, Anhalt und Oldenburg. 3m übrigen haben die Ausschüsse keine wesentlichen Aende? rungen am Inhalt der Vorlage vorgenommen.

Auf Antrag Mecklenburg-Schwerins wurde beschlossen, Mecklenburg-Schwerin zu einem besonderen Haftungsver- band zu machen.

Reichsminister Treviranus hatte zuvor erklärt, die Re­gierung önne mit Rücksicht auf die beschränkten finanziellen Mittel' nicht der von den Ausschüssen beschlossenen Aus­dehnung des Entschuldungsgebiets auch auf Schleswig-Hol­stein und Old-nbura zultimmen. Sie müßte bei Aufrecht­erhaltung dieses Beschlusses dem Reichstag in diesem Punkte eine Doppelvorlage unterbreiten.

Auslandsreise deutscher Industrieller erfolgreich

Moskau, 10. März.

Die zwischen dem Präsidenten des Obersten Wirtschafts­rates der Sowjetunion und den deutschen Industriellen ge­führten Besprechungen, die der Beseitigung der den Wirt­schaftsverkehr störenden Hemmnisse und der Erwägung über weitere Vertiefung der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen dienten, haben zu einem beide Teile befriedigenden Ergebnis geführt. Im beiderseitigen Einvernehmen wurde festgestellt, daß eine möglichst weitgehende Stabilität in den Wirtschafts- beziehungender beiden Länder die beste Grundlage für einen weiteren'Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen biete, um auf diese Weise die Kontinuität der Lieferungen sicher zu stellen und dabei doch jedem Unternehmen für seine Geschäftsbezie­hungen soviel Spielraum zu lassen, daß ein den tatsächlichen Bedürfnissen angepaßtes Gesamtprogramm zu möglichst vol­ler Auswirkung kommen könne. Beide Teile haben sich da­bei über die Möglichkeit der Durchführung des Zusatzpro­gramms von Bestellungen geeinigt, die von der Sowjetindu­strie in kürzester Zeit nach Deutschland erteilt werden sollen.

Rumänisches Kabinett gegen Rattonal-Bank

Der Gouverneur abgesetzt.

Bukarest, 10. März.

Ueber die Absetzung des Gouverneurs der Rumänischen Rationalbank, B u r i l e a n u, werden folgende Einzelheiten bekannt: Die Rationalbank hatte gegen die Bestellung eines französischen, kontrollierenden Sachverständigen protestiert und der Regierung zur Kenntnis gebracht, daß sie unter die­ser Bedingung die Anleiheoereinbarung nicht zur Kenntnis nehmen wurde. , ..... ,

Gestern mittag erschien nun Ministerpräsident M,ro- nescu beim König in Audienz und bot für den ^all, daß die Regierung vom Gouverneur der Nationalbank keine Genug­tuung erhalte, die Demission des Kabinetts an. Der König versicherte die Regierung seines Vertrauens und unterzeich­nete das Abfetzungsdskvet Burllsanu».

Groener antwortet Maginot

Frankreichs Uebermacht darum keine Konzessionen

Berlin, 10. März.

Im Haushaltsausschuß des Reichstags ergriff Reichs­wehrminister Groener das Wort zu einer großangelegten Rede über den Wehretat. Der Minister führte u. a: aus:

Ich möchte ausdrücklich betonen, daß mich alle Angriffe von links und von rechts nicht dazu veranlassen können, die von mir von jeher eingehaltene Linie in der Führung der Reichswehr auch nur um Haaresbreite zu ändern. Denn ich bin der festen Ueberzeugung, daß die von mir vertretenen Grundsätze allein gewährleisten, daß die Wehrmacht über- parteiisch und dem politischen Streit entzogen bleibt. Die Wehrmacht dient dem Staat, nicht den Parteien. Daran halte ich unverbrüchlich fest.

Ebenso ist es für mich eine selbstverständliche Pflicht, da­für zu sorgen, daß die Wehrmacht das erhält, was sie für die Erfüllung ihrer Hauptaufgabe, den Landesschutz, braucht. Der vorliegende Etat ist unter dem Gesichtspunkt aufgestellt, daß bei voller Berücksichtigung der Notlage unseres Volkes und bei strengster Sparsamkeit diese lebensnotwendigen For­derungen erfüllt werden, und ich bin nicht in der Lage, hier­in irgendwelche Konzessionen zu machen.

RriegsWblüge langst widerlegt

Zunächst muß ich Angriffe zurückweisen, die aus dem Auslande gegen uns gerichtet worden sind. Der französische Kriegsminister Maginot hat vor der Französischen Kammer zu der Abrüstungsfrage in einer Weise Stellung genommen, die nicht unEdersvrocben bleiben hart Er bat., erklärt.-es u ruj i u h^S e ii ii eu zu Duo au] uem ÄÜtuuuNgv- gebiet alleVölker einenAnspruch aufBehand- lung auf gleichem Fuße hätten. Herr Maginot glaubt, wenn man in der Welt die internationale Gerech­tigkeit zur Herrschaft gelangen lassen wollte, sei es ebenso notwendig wie gerecht und eine Bürgschaft für die anderen Nationen, wenn diejenigen Länder, die die Angreifer ge­wesen seien, strengeren Beschränkungen der Rüstungen unterworfen würden, als diejenigen Nationen, die keine Angriffe begangen hätten. Unsere Stellungnahme zu der fr rannten Kriegsschuldfrag- ist wiederholt aus berufen­stem Munde vor aller Welt klargestellt worden. Vor kurzem hat der Reichsaußenminister hierzu im Namen der Reichs- regierung bedeutsame Erklärungen abgegeben, die ich nicht zu wiederholen brauche.

Die Versailler These von der Alleinschuld Deutschlands ist längst von der internationalen historischen Wissenschaft widerlegt worden. Wir haben den Spruch eines wahr­haft unparteiisch zusammengesetzten internationalen Gre­miums, dessen Zusammentritt die deutsche Regierung von jeher gefordert hat, nicht zu fürchten! Die Feststellung der Wahrheit wird vielmehr den Verträgen, die auf der Be­hauptung von Deutschlands Alleinschuld am Kriege beruhen, diese Stütze endgültig entziehen.

SeutHManta RechUanwrnch

Deutschlands Entwaffnung ist im Versailler Vertrage damit begründet worden, dah sie die Einleitung einer all­gemeinen Rüstungsbeschränkung aller Rationen ermöglichen sollte. Deutschland hat diese Vorbedingung erfüllt. Wir sind abgerüstet in einem Maße, das in der Geschichte ohne Beispiel ist. Die anderen Mächte aber haben sich verpflich­tet, uns auf dem Wege der Abrüstung zu folgen. Daß es sich hierbei um eine rechtlich verbindliche Verpflichtung han­delt, haben maßgebende Staatsmänner der anderen Seite wiederholt bestätigt, wir haben das Recht, zu verlangen, daß die Ungleichheit der Rüstung, die durch Deutschlands Vorausleistung auf diesem Gebiet entstanden ist, gemäß den Vertragsbestimmungen durch eine entsprechende Rach- leistung der anderen Mächte ausgeglichen wird, wir haben das Recht auf denselben Grad von Sicherheit, den die an­deren Staaten für sich in Anspruch nehmen. Wir erheben unsere Forderung auf allgemeine Abrüstung im Interesse des Friedens und des Wiederaufbaus von Europa, der drin­gendsten Aufgabe unserer Zeit. Deutschland ist bereit und ist stets bereit gewesen, an jeder Art von Abrüstung positiv mitzuarbeilen, die auf der Grundlage der Gleichberechtigung vorgenommen wird.

Herr Maginot hat nun darauf hingewiesen, daß Frank­reich der Abrüstung bereits Rechnung getragen habe. Wir können die Organisationsänderungen des fran­zösischen Heeres nicht als Abrüstung anerken­nen. Es handelt sich vielmehr um eine wohlerwogene Um­rüstung die den Kriegserfahrungen und der rapiden Ent­wicklung der Kriegstechnik Rechnung tragend die Schlag­kraft der französischen Armee nicht ^mindert, sondern be­trächtlich vermehrt hat. Der Wert eines Heeres richtet sich durchaus nicht nach der Länge der Dienstzeit, sondern nach der Intensität der Ausbildung, nach der Stärke der ausgebildeten Reserven, nach der Zahl und der Gute des Materials. Alles dies besitzt die französische Armee im voll­kommensten Maße. 1912 war sie bei zweijähriger Dienst­zeit 640 000 Mann stark. Heute steht nur noch ein Jahrgang bei der Fahne und dennoch beträgt die Gesamtstärke des

Heeres fast ebensoviel!

Frankreich starrt in Waffen

Sprechen die Tausende von Tanks, von Flugzeugen, von Geschützen, die Zehnkausende von Maschinengewehren von Abrüstung? Außerdem besitzt Frankreich noch Massen an lagerndem Material aller Art. Ferner haben sich die Ausgaben der Franzosen für militärische Zwecke seit dem Kriege unaufhörlich gesteigert. 1931 betragen sie 18,2 Milli- . arden Francs, d. h. fast 3 Milliarden Reichsmark. Alle diese unleugbaren Tatsachen führen den Beweis, daß Frank­reich noch nicht damit k gönnen hat, abzurüsten, daß es sich vielmehr durch seine neue Heeresorganisation das stärkste und schlagfertigste Kriegsinstrument der Welt geschaffen hat.

Noch auf eine Behauptung muß ich eingehen, die wäh­rend der französischen Kammerverhandlungen gefallen ist. Der Berichterstatter hat die deutschen Landstreitkräfte auf 100 000 Mann Reichsheer, 150 000 Mann Schutzpolizei und 30 000 Mann bewaffnete Zollbeamten berechnet. Diese ^Auf­stellung muß aufs schärfste zurückgewiesen werden. Abge­sehen davon, daß die Zahlen falsch sind wir haben nicht 150 000 Mann Schutzpolizei, sondetn nur 105 000 Mann und davon wieder sind nur 32 000 Mann kaserniert, und ebensowenig haben wir 30 000 Mann bewaffnete Zollbe­amten ist es unsinnig, die deutschen Polizisten und Zoll­beamten zu den Landstreitkräften zu rechnen.

3m Interesse der Wahrhaftigkeit wäre es dringend zu wünschen, daß diese gegenstandslosen Behauptungen, die schon jetzt in der französischen Kammer selbst Widerspruch f gefunden haben, endgültig aus dem Bereich ernster Ver­handlung ausscheiden.

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Fragen hugenbergs. Polenvertrag nicht ohne Reichstag.

Berlin, 10. März.

Der deutschnationale Parteiführer Dr. Hugenberx richtete in einer Rede auf dem Parteitag des Deutschnatio­nalen Landesverbandes Lippe in Lemgo u. a. folgende Fra­gen an die Regierung:

Entspricht es den heutigen Begriffen politischen An- standes, wenn nunmehr der Wille des Kabinetts den polni­schen Handelsvertrag in Kraft zu setzen, dadurch verhüllt wird, daß ein angeblich zum Besten der Landwirtschaft be­stimmtes Gesetz (Zollermächtigungsgesetz) so gefaßt wird, daß damit die vorläufige Inkraftsetzung des polnischen Handels­vertrages ohne besondere Befragung des Reichstags möglich wird?

Von unterrichteter Seite wird dazu erklärt daß es bei der gegenwärtigen unübersichtlichen Lage, des Weltmark­tes gar keine andere Möglichkeit gegeben habe, um die Land- roirtfd>aft zu schützen, als die Regierung durch Zollermächti­gungen instand zu setzen, sofortige Zollmaßnahmen zu er­greifen. Nur durch Sofortmaßnahmen, die nicht erst den um« stündlichen Weg der parlamentarischen Erledigung zu passie­ren haben, werde es im Bedarfsfalls möglich sein, den je­weils erforderlichen Zollschutz zu erreichen.

Ein Beweis dafür, daß die gegenwärtige Regierung die Aollermächtigungen nicht zum Schaden der Landwirtschaft ausnutzen werde, sei im übrigen auch die Tatsache, daß bis bisher für bestimmte Gebiete bestehenden Ermächtigungen nur zu Zollheraussehungen und in keinem Falle zu Herab­setzungen benutzt worden seien.

Amtlich wird weiter mitgeteilt, daß die Reichsregierung nicht beabsichtigt, ohne besondere Befragung des Reichstags dxn polnischen Handelsvertrag vorläufig in Kraft zu setzen.

Wollte Hindenvurg zmMreten?

In seiner Rede hat Hugenberg weiter erklärt:

Läßt es sich nach heutigen Begriffen entschuldigen, daß der Minister Schiele mir durch einen Abgeordneten, der die Sachlage nicht voll übersehen konnte, am 17. Juli 1930 vor der Abstimmung über die Notverordnungen des Kabinetts Brüning ankündigen ließ, daß, wenn die Deutschnationalen nicht den Aufhebungsantrag zu Falle bringen, der Reichs­präsident zurücktreten werde?"

Hierzu gibt der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Schiele folgende Erklärung ab mit dem Be­merken, daß ihn der Herr Reichspräsident ausdrücklich dazu ermächtigt habe:

Der Herr Reichspräsident hat im Juli 1930 vor der Abstimmung über die Aufhebung der Rotverordnung sich in einer Unterhaltung mit mir (Schiele) dahin geäußert, daß er, falls im Reichstag der Antrag auf Aufhebung der Rot- verordnung und zwar mit den Stimmen der Deutsch- nationalen beschlossen würde, nur zwei Möglichkeiten sehe, entweder selbst von seinem Amt zurückzutreten oder den Reichstag aufzulösen. Der Herr Reichspräsident er­mächtigte mich ausdrücklich, dies den Herren der deutsch­nationalen Fraktion mitzukeilen und Hinzuzufügen, daß er. angesichts der wen einer derartigen Reuwabl des Reichs­tags bestehenden Bedenken ernstlich den Gedanken seines Rücktritts erwäge, falls der Reichstag die vom Reichsvrä- sidenten im Interesse des Landes erlassenen, lebenswichtigen Verordnungen aufhebe."