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WMMMpHtet Mb ttehxrtflBt pttfQefle 15 Pftnnfo, Mb Reflemcjtfle 50 Pfennig. (Smn-schrtst florpne). M Vte-rrhvlangrn wird ein tntfpreAendtr prei»» Nachlaß gewährt. ♦ M die Schrifileltung verant- »orÜlch: Kranz Zunk in siersfrlö. ♦ Zernsprrchrr Nr.
hersfelder Kreisblatt
Amtlicher Mnzeiger für den Kreis Hersfelö
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Nr. 58
Dienstag, den 10. Mär; 1931
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81. Jahrgang
Abrüstung dringendste Aufgabe!
Reichswehrminifter Groener gegen Kriegsminister Maginot — Frankreich zur Abrüstung verpflichtet
Erweiterung -er Miste?
Annahme im Reichsrat. — 1,1 Milliarde verfügbar.
Berlin, 10. März.
Der Reichsrat hielt am Montag eine öffentliche Sitzung ab, in der er mit Mehrheit die Gesetzentwürfe über die Ost- Hilfe annahm. Es handelt sich um den Gesetzentwurf über Hilfsmaßnahmen für die notleidenden Gebiete des Ostens (Osihilfegefetz), Gesetzentwurf zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung und des Gesetzentwurfs über die Abwicklung der Aufbringungsumlage und die Neugestaltung der Bank für deutsche Jndustrieobligationen.
Den Ausschußbericht über das eigentliche Osthilfegesetz erstattete Ministerialdirektor von Imho ff- Bayern. In dem vorliegenden Gesetz sei der Entwurf von 1930 im wesentlichen wiederaufgenommen, doch seien neben der Hilfe für die Landwirtschaft mehr als im ersten Entwurf unmittelbare Hilfsmaßnahmen für das Gewerbe.vorgesehen.
An Mitteln für die Osthilfe stehen am 1. April 1931 durch den Etat und die Osthilfevorlage insgesamt 1 088 800 000 Mark zur Verfügung.
Das Osthilfegebist umfaßt nach der Vorlage folgende Gebiets: Ostpreußen, Grenzmark Pofen-Westpreußen, Ober- fchlefien die an den Korridor grenzenden Teile von Pommern, Brandenburg und Niederschlesien sowie einige an der sichechischen Grenze liegende Kreise Niederschlesiens und die Stadt Breslau Die von verschiedenen Seiten im Ausschuß verlangte Einbeziehung weiterer Gebietsteile wurde von der Reichsregierung aus finanziellen Gründen abgelehnt, jedoch ist in der Vorlage bestimmt, daß allgemein die Reichsregierung im Einvernehmen mit der zuständigen Landesregierung bestimmen kann, daß einzelne der im Gesetz vor- gesehenen Maßnahmen oE # r-'”"
teilen durchgeführl werden. lüe Reichsregrerung beabsichtigt, von der Ermächtigung möglichst weitgehend Gebrauch zu machen, sobald sich die Möglichkeit dazu eröffnet.
Mit Mehrheit wurde im Ausschutz beschlossen, den räumlichen Bereich der Entschuldung zu ergänzen durch Einbeziehung der Provinz Schleswig-Holstein und der östlich der Elbe gelegenen Teile der Provinzen Sachsen und der Länder Sachsen, Anhalt und Oldenburg. 3m übrigen haben die Ausschüsse keine wesentlichen Aende? rungen am Inhalt der Vorlage vorgenommen.
Auf Antrag Mecklenburg-Schwerins wurde beschlossen, Mecklenburg-Schwerin zu einem besonderen Haftungsver- band zu machen.
Reichsminister Treviranus hatte zuvor erklärt, die Regierung önne mit Rücksicht auf die beschränkten finanziellen Mittel' nicht der von den Ausschüssen beschlossenen Ausdehnung des Entschuldungsgebiets auch auf Schleswig-Holstein und Old-nbura zultimmen. Sie müßte bei Aufrechterhaltung dieses Beschlusses dem Reichstag in diesem Punkte eine Doppelvorlage unterbreiten.
Auslandsreise deutscher Industrieller erfolgreich
Moskau, 10. März.
Die zwischen dem Präsidenten des Obersten Wirtschaftsrates der Sowjetunion und den deutschen Industriellen geführten Besprechungen, die der Beseitigung der den Wirtschaftsverkehr störenden Hemmnisse und der Erwägung über weitere Vertiefung der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen dienten, haben zu einem beide Teile befriedigenden Ergebnis geführt. Im beiderseitigen Einvernehmen wurde festgestellt, daß eine möglichst weitgehende Stabilität in den Wirtschafts- beziehungender beiden Länder die beste Grundlage für einen weiteren'Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen biete, um auf diese Weise die Kontinuität der Lieferungen sicher zu stellen und dabei doch jedem Unternehmen für seine Geschäftsbeziehungen soviel Spielraum zu lassen, daß ein den tatsächlichen Bedürfnissen angepaßtes Gesamtprogramm zu möglichst voller Auswirkung kommen könne. Beide Teile haben sich dabei über die Möglichkeit der Durchführung des Zusatzprogramms von Bestellungen geeinigt, die von der Sowjetindustrie in kürzester Zeit nach Deutschland erteilt werden sollen.
Rumänisches Kabinett gegen Rattonal-Bank
Der Gouverneur abgesetzt.
Bukarest, 10. März.
Ueber die Absetzung des Gouverneurs der Rumänischen Rationalbank, B u r i l e a n u, werden folgende Einzelheiten bekannt: Die Rationalbank hatte gegen die Bestellung eines französischen, kontrollierenden Sachverständigen protestiert und der Regierung zur Kenntnis gebracht, daß sie unter dieser Bedingung die Anleiheoereinbarung nicht zur Kenntnis nehmen wurde. , ..... ,
Gestern mittag erschien nun Ministerpräsident M,ro- nescu beim König in Audienz und bot für den ^all, daß die Regierung vom Gouverneur der Nationalbank keine Genugtuung erhalte, die Demission des Kabinetts an. Der König versicherte die Regierung seines Vertrauens und unterzeichnete das Abfetzungsdskvet Burllsanu».
Groener antwortet Maginot
Frankreichs Uebermacht — darum keine Konzessionen
Berlin, 10. März.
Im Haushaltsausschuß des Reichstags ergriff Reichswehrminister Groener das Wort zu einer großangelegten Rede über den Wehretat. Der Minister führte u. a: aus:
Ich möchte ausdrücklich betonen, daß mich alle Angriffe von links und von rechts nicht dazu veranlassen können, die von mir von jeher eingehaltene Linie in der Führung der Reichswehr auch nur um Haaresbreite zu ändern. Denn ich bin der festen Ueberzeugung, daß die von mir vertretenen Grundsätze allein gewährleisten, daß die Wehrmacht über- parteiisch und dem politischen Streit entzogen bleibt. Die Wehrmacht dient dem Staat, nicht den Parteien. Daran halte ich unverbrüchlich fest.
Ebenso ist es für mich eine selbstverständliche Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Wehrmacht das erhält, was sie für die Erfüllung ihrer Hauptaufgabe, den Landesschutz, braucht. Der vorliegende Etat ist unter dem Gesichtspunkt aufgestellt, daß bei voller Berücksichtigung der Notlage unseres Volkes und bei strengster Sparsamkeit diese lebensnotwendigen Forderungen erfüllt werden, und ich bin nicht in der Lage, hierin irgendwelche Konzessionen zu machen.
RriegsWblüge langst widerlegt
Zunächst muß ich Angriffe zurückweisen, die aus dem Auslande gegen uns gerichtet worden sind. Der französische Kriegsminister Maginot hat vor der Französischen Kammer zu der Abrüstungsfrage in einer Weise Stellung genommen, die nicht unEdersvrocben bleiben hart Er bat., erklärt.-es u ruj i u h^’S e ii ii eu zu Duo au] uem ÄÜtuuuNgv- gebiet alleVölker einenAnspruch aufBehand- lung auf gleichem Fuße hätten. Herr Maginot glaubt, wenn man in der Welt die internationale Gerechtigkeit zur Herrschaft gelangen lassen wollte, sei es ebenso notwendig wie gerecht und eine Bürgschaft für die anderen Nationen, wenn diejenigen Länder, die die Angreifer gewesen seien, strengeren Beschränkungen der Rüstungen unterworfen würden, als diejenigen Nationen, die keine Angriffe begangen hätten. Unsere Stellungnahme zu der fr rannten Kriegsschuldfrag- ist wiederholt aus berufenstem Munde vor aller Welt klargestellt worden. Vor kurzem hat der Reichsaußenminister hierzu im Namen der Reichs- regierung bedeutsame Erklärungen abgegeben, die ich nicht zu wiederholen brauche.
Die Versailler These von der Alleinschuld Deutschlands ist längst von der internationalen historischen Wissenschaft widerlegt worden. Wir haben den Spruch eines wahrhaft unparteiisch zusammengesetzten internationalen Gremiums, dessen Zusammentritt die deutsche Regierung von jeher gefordert hat, nicht zu fürchten! Die Feststellung der Wahrheit wird vielmehr den Verträgen, die auf der Behauptung von Deutschlands Alleinschuld am Kriege beruhen, diese Stütze endgültig entziehen.
SeutHManta RechUanwrnch
Deutschlands Entwaffnung ist im Versailler Vertrage damit begründet worden, dah sie die Einleitung einer allgemeinen Rüstungsbeschränkung aller Rationen ermöglichen sollte. Deutschland hat diese Vorbedingung erfüllt. Wir sind abgerüstet in einem Maße, das in der Geschichte ohne Beispiel ist. Die anderen Mächte aber haben sich verpflichtet, uns auf dem Wege der Abrüstung zu folgen. Daß es sich hierbei um eine rechtlich verbindliche Verpflichtung handelt, haben maßgebende Staatsmänner der anderen Seite wiederholt bestätigt, wir haben das Recht, zu verlangen, daß die Ungleichheit der Rüstung, die durch Deutschlands Vorausleistung auf diesem Gebiet entstanden ist, gemäß den Vertragsbestimmungen durch eine entsprechende Rach- leistung der anderen Mächte ausgeglichen wird, wir haben das Recht auf denselben Grad von Sicherheit, den die anderen Staaten für sich in Anspruch nehmen. Wir erheben unsere Forderung auf allgemeine Abrüstung im Interesse des Friedens und des Wiederaufbaus von Europa, der dringendsten Aufgabe unserer Zeit. Deutschland ist bereit und ist stets bereit gewesen, an jeder Art von Abrüstung positiv mitzuarbeilen, die auf der Grundlage der Gleichberechtigung vorgenommen wird.
Herr Maginot hat nun darauf hingewiesen, daß Frankreich der Abrüstung bereits Rechnung getragen habe. Wir können die Organisationsänderungen des französischen Heeres nicht als Abrüstung anerkennen. Es handelt sich vielmehr um eine wohlerwogene Umrüstung die den Kriegserfahrungen und der rapiden Entwicklung der Kriegstechnik Rechnung tragend die Schlagkraft der französischen Armee nicht ^mindert, sondern beträchtlich vermehrt hat. Der Wert eines Heeres richtet sich durchaus nicht nach der Länge der Dienstzeit, sondern nach der Intensität der Ausbildung, nach der Stärke der ausgebildeten Reserven, nach der Zahl und der Gute des Materials. Alles dies besitzt die französische Armee im vollkommensten Maße. 1912 war sie bei zweijähriger Dienstzeit 640 000 Mann stark. Heute steht nur noch ein Jahrgang bei der Fahne und dennoch beträgt die Gesamtstärke des
Heeres fast ebensoviel!
Frankreich starrt in Waffen
Sprechen die Tausende von Tanks, von Flugzeugen, von Geschützen, die Zehnkausende von Maschinengewehren von Abrüstung? Außerdem besitzt Frankreich noch Massen an lagerndem Material aller Art. Ferner haben sich die Ausgaben der Franzosen für militärische Zwecke seit dem Kriege unaufhörlich gesteigert. 1931 betragen sie 18,2 Milli- . arden Francs, d. h. fast 3 Milliarden Reichsmark. Alle diese unleugbaren Tatsachen führen den Beweis, daß Frankreich noch nicht damit k gönnen hat, abzurüsten, daß es sich vielmehr durch seine neue Heeresorganisation das stärkste und schlagfertigste Kriegsinstrument der Welt geschaffen hat.
Noch auf eine Behauptung muß ich eingehen, die während der französischen Kammerverhandlungen gefallen ist. Der Berichterstatter hat die deutschen Landstreitkräfte auf 100 000 Mann Reichsheer, 150 000 Mann Schutzpolizei und 30 000 Mann bewaffnete Zollbeamten berechnet. Diese ^Aufstellung muß aufs schärfste zurückgewiesen werden. Abgesehen davon, daß die Zahlen falsch sind — wir haben nicht 150 000 Mann Schutzpolizei, sondetn nur 105 000 Mann und davon wieder sind nur 32 000 Mann kaserniert, und ebensowenig haben wir 30 000 Mann bewaffnete Zollbeamten — ist es unsinnig, die deutschen Polizisten und Zollbeamten zu den Landstreitkräften zu rechnen.
3m Interesse der Wahrhaftigkeit wäre es dringend zu wünschen, daß diese gegenstandslosen Behauptungen, die schon jetzt in der französischen Kammer selbst Widerspruch f gefunden haben, endgültig aus dem Bereich ernster Verhandlung ausscheiden.
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Fragen hugenbergs. — Polenvertrag nicht ohne Reichstag.
Berlin, 10. März.
Der deutschnationale Parteiführer Dr. Hugenberx richtete in einer Rede auf dem Parteitag des Deutschnationalen Landesverbandes Lippe in Lemgo u. a. folgende Fragen an die Regierung:
Entspricht es den heutigen Begriffen politischen An- standes, wenn nunmehr der Wille des Kabinetts den polnischen Handelsvertrag in Kraft zu setzen, dadurch verhüllt wird, daß ein angeblich zum Besten der Landwirtschaft bestimmtes Gesetz (Zollermächtigungsgesetz) so gefaßt wird, daß damit die vorläufige Inkraftsetzung des polnischen Handelsvertrages ohne besondere Befragung des Reichstags möglich wird?
Von unterrichteter Seite wird dazu erklärt daß es bei der gegenwärtigen unübersichtlichen Lage, des Weltmarktes gar keine andere Möglichkeit gegeben habe, um die Land- roirtfd>aft zu schützen, als die Regierung durch Zollermächtigungen instand zu setzen, sofortige Zollmaßnahmen zu ergreifen. Nur durch Sofortmaßnahmen, die nicht erst den um« stündlichen Weg der parlamentarischen Erledigung zu passieren haben, werde es im Bedarfsfalls möglich sein, den jeweils erforderlichen Zollschutz zu erreichen.
Ein Beweis dafür, daß die gegenwärtige Regierung die Aollermächtigungen nicht zum Schaden der Landwirtschaft ausnutzen werde, sei im übrigen auch die Tatsache, daß bis bisher für bestimmte Gebiete bestehenden Ermächtigungen nur zu Zollheraussehungen und in keinem Falle zu Herabsetzungen benutzt worden seien.
Amtlich wird weiter mitgeteilt, daß die Reichsregierung nicht beabsichtigt, ohne besondere Befragung des Reichstags dxn polnischen Handelsvertrag vorläufig in Kraft zu setzen.
Wollte Hindenvurg zmMreten?
In seiner Rede hat Hugenberg weiter erklärt:
„Läßt es sich nach heutigen Begriffen entschuldigen, daß der Minister Schiele mir durch einen Abgeordneten, der die Sachlage nicht voll übersehen konnte, am 17. Juli 1930 vor der Abstimmung über die Notverordnungen des Kabinetts Brüning ankündigen ließ, daß, wenn die Deutschnationalen nicht den Aufhebungsantrag zu Falle bringen, der Reichspräsident zurücktreten werde?"
Hierzu gibt der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Schiele folgende Erklärung ab mit dem Bemerken, daß ihn der Herr Reichspräsident ausdrücklich dazu ermächtigt habe:
„Der Herr Reichspräsident hat im Juli 1930 vor der Abstimmung über die Aufhebung der Rotverordnung sich in einer Unterhaltung mit mir (Schiele) dahin geäußert, daß er, falls im Reichstag der Antrag auf Aufhebung der Rot- verordnung — und zwar mit den Stimmen der Deutsch- nationalen — beschlossen würde, nur zwei Möglichkeiten sehe, entweder selbst von seinem Amt zurückzutreten oder den Reichstag aufzulösen. Der Herr Reichspräsident ermächtigte mich ausdrücklich, dies den Herren der deutschnationalen Fraktion mitzukeilen und Hinzuzufügen, daß er. angesichts der w—en einer derartigen Reuwabl des Reichstags bestehenden Bedenken ernstlich den Gedanken seines Rücktritts erwäge, falls der Reichstag die vom Reichsvrä- sidenten im Interesse des Landes erlassenen, lebenswichtigen Verordnungen aufhebe."