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Hersfel-erTageblatt

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Hersfelöer Kreisblatt

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfel-

Monatvcher Vezugsvrels: durch die Pell tgogtalJO Reichs-Mark, ausschließlich BefttOgtid, Le Aetefeld 1.20 Reichs-Mark bei freier Zustellung, für fidholer 1.00 Reichs-Mark. druck und Verlag von Luvwig Zunks Vuchdruckerei in Hersfeld, Mitglied des VdZV.

Nr. 10

Dienstag, den 13. Januar 1931

81. Jahrgang

Schiedsspruch für die Reichsbahnarbetter

220 000 Bahnarbeiter erreichen die 48-Stundenwoche Streikgefahr im Bezirk Dresden

Die Ergebnisse der Ostreise

Um Lietrichs Bim

* Der Dietrichsche Plan, die Arbeitslosigkeit nach einem besonderen und neuartigem System durch Lohnzuschüsse zu bekämpfen, hat in den letzten Tagen nicht aufgehört, die Oeffentlichkeit zu beschäftigen, und tut es gerade jetzt in noch höherem Maße, nachdem Einzelheiten über die Vor­schläge des Finanzministers bekanntwerden. Danach scheint das Dietrichsche Projekt über die Idee des bekannten Lohn- prämiensystems nicht Hinauszugehen. Ueber die grundsätz­lichen Gefahren des Lohnprämiensystems dürfte ziemlich all­gemeine Einigkeit bestehen. Wollte man es grundsätzlich für die ganze Wirtschaft einführen und die Zahl der Lohnzu­schüsse von Normativbestimmungen abhängig machen, deren Erfüllung jeden einzelnen Betrieb zur Empfangnahme der Zuschüsse berechtigte, so könnte es auch selbst bei der bestge­meinten Organisation nicht ausbleiben, daß entweder un­geheure Schwierigkeiten und Langwierigkeiten bei der Er­mittlung der Zuschußbedürftigkeit oder aber demoralisierende Ungerechtigkeiten bei ihrer schnellen Ausführung die Folge wären.

Welchen Maßstab sollte man denn für die Gewährung von Lohnprämien überhaupt nehmen? Etwa die Neuein- stellung von Arbeitskräften über die vorhandene Belegschaft eines bestimmten Stichtages hinaus? Läge dann der Stich­tag in der Vergangenheit, wie will man denn die inzwischen eingetretenen strukturellen Veränderungen der Wirtschaft, die Betriebsstillegungen, Produktionsübertragungen und dergleichen berücksichtigen? Liegt der Stichtag in der Zu­kunft, so ist sicher, daß die Unternehmer zunächst einmal einen Teil ihrer Arbeiterschaft sofort entlassen, um ihn später wieder neu einzustellen. Und wie steht es mit den Betrieben, die ihre Belegschaft vermindern müssen? Sie ^aüfstm-doch auch Prämien erhalten, wvnn sie dadurch in die Lage versetzt werden können, die Kündigung wieder rück­gängig zu machen. Fehlleitungen des Kapitals, mangelnde Uebereinstimmung von Produktion und Absatz, Uebersetzung der Betriebe statt Rationalisierung sind die nächstliegenden Folgen einer Wirtschaftspolitik, die die natürlichen Regula­toren des Wirtschaftsprozesses, nämlich Zins- und Renta­bilität, auszuschalten sucht. Wie man die Dinge auch in Theorie und Praxis betrachten mag, die Bedenken sind so groß, daß sie selbst den richtigen Kern der Dietrichschen Kon­struktion in den Hintergrund treten lassen.

Sie werden auch nicht durch die Tatsache entkräftet, daß der Reichsfinanzminister das System der Lohnprämien auch nicht allgemein zur Durchführung bringen, sondern daß er, soweit man aus seinen neuesten Darlegungen entnehmen kann, die Lohnzuschüsse nur bei einzelnenleicht überseh­baren Produktionszweigen", die besonders wichtige Produkte herstellen, einzusetzen beabsichtigt. Es ist nicht schwer, zu er­raten, daß der Reichsfinanzminister hierbei vermutlich in erster Linie an die E i s e n i n d u st r i e gedacht hat, bei welcher der Bericht des Enqueteausschusses die Binsenwahr­heit festgestellt hat, daß eine Senkung der Inlandspreise wünschenswert wäre. Sollte das wirklich die. Absicht des Reichsfinanzministers gewesen sein, so ist sie überholt, denn dem Vernehmen nach wird der Lohnsenkung im Ruhrberg­bau unverzüglich eine Senkung der Eisen- preise um den gleichen Betrag erfolgen. So findet das Dietrichsche Projekt denn auch von dieser Seite keinerlei Stütze mehr, und es erübrigt sich zu sagen, wie überaus be­denklich es gewesen wäre, wenn man im Ernst eine Sen­kung der Eisenpreise vermittels der Dietrichschen Lohnzu­schüsse versucht hätte.

Schon die bisherige Debatte wird Herrn Dietrich gezeigt haben, daß es außerordentlich starker praktischer Sicherun­gen vor Mißgriffen und Fehlleitungen und ganz neuer prak­tischer Vorschläge bedürfen wird, um die Bedenken zu ent­kräften, die sich gegen seine grundsätzliche Idee erhoben haben. Diese Bedenken werden, wie wir zuverlässig erfahren, auch zunächst von der Stelle geteilt, die es zunächst angeht, nämlich der Reichsanstalt für Arbeitslosen­versicherung, die sich in diesen Tagen mit dem Plane beschäftigt und ihn, besonders in den gewerkschaftlichen Gruppen, ganz entschieden a b g e! e h n t hat. An Stelle der et ms phantastischen Vorschläge des Reichsfinanzministers würde sich zur Behebung der Arbeitslosigkeit vermutlich bes­ser eine kräftige Senkung der Eisenbahntarife empfehlen, die für die Allgemeinwirtschaft weit wichtiger ist, als es Kohlen- und Eisenpreise zusammen sind.

Zwischenlösung der Abrnstnngrsrage?

London, 13. Januar.

Der Genfer Korrespondent desDaily Herold" meldet: Man spricht hier davon, daß eine Gruppe kleiner Mächte unter Umstünden einen Vorschlag zu Gunsten eines euro­päischengentlemen agreement" vorbringen wird, das eine Stabilisierung der Rüstungen bis nach Beendigung der großen Abrüstungskonferenz herbeiführen soll.

Dem Gedanken wird hier große Beachtung geschenkt, befürchtet man doch, daß viele Staaten in der Zeit bis zum Zusammentritt der großen Konferenz ihre Rüstungen in aller Eile wesentlich steigern werden, um bei den verhand- langen wichtigere Tauschobjekte zu gewinnen.

Schiedsspruch bei der Reichsbuhu

48-Stundenwoche für Werkstättenarbeiter.

Berlin, 13. Januar.

In dem schon seit längerer Zeit schwebenden Arbeits- zeikkonflikt bei der Reichsbahn ist von der Schlichterkammer ein Schiedsspruch gefällt worden. Er bestimmt auf Grund des neuen Reichsbahngesetzes für die in den größeren Güter- böden und Werkstättenbekrieben beschäftigte Arbeitergruppe sowie für kleinere Gruppen von Arbeitern (insgesamt etwa 220 000 Mann) grundsätzlich die 48-Stundenwoche. an Stelle einer Arbeitszeit, die bisher bis zu 56 Stunden ging.

In dringenden Fällen kann die Reichsbahnverwaltung eine Mehrarbeitszeit bis zu 130 Stunden im Jahr ver­langen, ebenso können die im Sonntagsdienst beschäftig­ten Arbeiter bis zu 56 Stunden herangezogen werden. Für die andere Gruppe, die im Betriebs- und Verkehrsdienst tätig ist, etwa 180 000 Arbeiter, bleibt die Arbeitszeit wie bisher.

Streit der söchNche« Eisenbahner?

Dresden 13. Januar

Der Streit zwischen der Reichsbahndirektion Dresden und den Eisenbahnarbeitern wegen der beabsichtigten Ein­führung von Feierschichten hat sich in bedrohlicher Weise verschärft. Die Arbeiter hatten unter dem ausdrücklichen Vorbehalt ihrer Rechte aus den Einzelarbeitsverträgen und dem Tarifvertrag sich den Maßnahmen der Verwaltung be­dingt gefügt.

Dies hat die Reichsbahn aber nicht als Zustimmung an­gesehen und infolgedessen in Sachsen über 10 000 Ar­iern gekündigt.

Im Deutschen Hygiene-Museum tagte eine vom Einheits- verband der Eisenbahner Deutschlands einberufene außer­ordentliche Bezirkskonferenz, die sich mit der Angelegen­heit beschäftigte. Die Konferenz billigte einmütig die von der Organisation bereits getroffenen Abwehrmaßnahmen. Sie betrachtet es als gewerkschaftliche Pflicht, mit allen Mitteln Maßregelungen lediglich wegen eines Rechtsvorbehalts zu verhindern. In einer einmütig gefaßten Entschließung wurden die Ortsgruppen aufgefordert, unverzüglich alle Vor­bereitungen zur Aufnahme des Arbeitskampfes zu treffen, der alle Eisenbahnarbeiter Sachsens umfassen würde.

Keine ArbeitsdienitpUcht

Berlin, 13. Januar.

Das Reichsarbeitsministerium hatte die Spitzenverbände und einzelne Persönlichkeiten ja einer Aussprache über die Frage der Arbeitsdienstpflicht eingeladen. Staatssekretär Dr. Geib wies daraufhin, daß man sich bei dieser Aus­sprache nur mit der speziellen Frage der Ärbeitsdienstpflichi befassen wolle, nicht aber auch mit den Anregungen des Finanzministers Dietrich über eine produktivere Gestaltung der Arbeitslosenfürsorge.

Ministerialrat Dr. L e h f e l d t wies darauf hin, daß in der Arbeitslosenversicherung zurzeit je Kopf und Monat ein­schließlich der Verwaltungskosten rund 80 Reichsnmrk ge­zählt würden. Die Arbeitsdienstpflicht würde erheblich mehr kosten. Würden in der Arbeitsdienstpflicht auch nur 50 Rpfg. Lohn gezahlt, so stelle sich der Aufwand auf rund 1590 RM jährlich. Würde Tariflohn gezahlt, so ergäbe sich eine wei­tere Erhöhung um mindestens 1350 RM im Jahre. Be­sonders wichtig sei die Frage der Materialkosten. Die Kosten eines Dienstpflichtigen würden sich bei günstigster Berechnung auf kaum weniger als 10 RM je Arbeitstag stellen, also auf 3000 RM im Jahr. Mithin kosteten 100 000 jugendliche Dienstpflichtige mindestens 300 Millionen RM im Jahr gegenüber etwa 72 bis 80 Millionen RM Unterstützungsaufwand.

Ein Jahrgang jugendlicher männlicher Dienstpflichtiger, der abzüglich der zu Befreienden etwa 450 000 Dienst­pflichtige umfassen würde, würde mindestens 1,35 Mil­liarde RM kosten. In einer eingehenden Aussprache lehnten die Vertreter der Wirtschaftsverbände der Ar­beitgeber und der Arbeitnehmer die Einführung der Ar­beitsdienstpflicht, insbesondere aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen ab.

Die Ablehnung erfolgte aber auch aus dem Grunde, weil man sich erfahrungsgemäß von einer erzwungenen ^beii | keine befriedigenden Ergebnisse versprechen könne. Außer­dem bezweifelte man, ob überhaupt genügend Arbeitsge- ' legenheiten beschafft werden könnten, ganz abgesehen von [ den schon erwähnten Schwierigkeiten der Kapitalbeschaffung. Allgemein wurde gefordert, daß das Material ^über die Frage veröffentlicht werde. Im Anschluß an die Frage der Arbeitsdienstpflicht wurde die Frage erörtert, inwieweit die Bestrebungen auf Einführung eines freiwilligen Arbeits­dienstes, insbesondere für jugendliche Arbeitslose gefördert werden könnten. Die meisten Vertreter hatten auch gegen diese Art des Arbeitsdienstes ähnliche Bedenken wie gegen die Arbeitsdienstpflicht. Die Versammlung gab schließlich dem Wunsche Ausdruck, daß das Reichsarbeitsministerium auch weiterhin den jugendlichen Arbeitslosen seine besondere Fürsorge arrgedeihen läge.

Eine Aeußerung des Reichskanzlers.

Berlin, 13. Januar.

Reichskanzler Dr. B r ü n i n g äußerte sich über seine Ostreise einem Vertreter des W.T.B. gegenüber u. a.:

Die Fühlungnahme mit Vertretern aller Kreise der Grenzgebiete hat dem Bilde von der örtlichen Not, der Wir­kung der bisherigen Hilfsmaßnahmen und den dringenden Erfordernissen nächster und fernerer Zukunft neue und rich­tunggebende Züge eingefügt. Die Verwaltungsmaßnahmen und die Entschließungen der Ministerien des Reiches und von Preußen, die in enger Verbindung mit den örtlichen Stellen durchzuführen sind, werden mit möglichst geringen Mitteln möglichst starke Wirkungen auslöfen müssen.

Sie würden sich mit der Z i n s f r a g e zu befassen haben. Die Herabsetzung der Zinsen der alten Umschuldungs- hypotheken auf den Zinsbetrag der neuen wird zur Entschei­dung stehen. Die Vereinbarungen zwischen den örtlichen Kreditinstituten über die Zinshöhe, die für Ostpreußen unter Leitung des Reichsbankpräsidenten abgeschlossen worden sind, werden durch entsprechende Verhandlungen auf die anderen Ostprovinzen ausgedehnt werden müssen.

Die Kapitalbeschaffung für die örtlichen Be­triebe wird zum Gegenstand ernster Beratungen mit den in Frage kommenden Kreditinstituten zu machen sein. Wie weit bei Schulden, die aus Anlaß dringendster Notstände einge­gangen worden sind, Entgegenkommen möglich ist, bedarf in diesem Zusammenhang rascher Klärung. Mängel, die sich in der Organisation des Kreditwesens, insbesondere bei Wei- terleitung der Kredite zentraler Stellen durch die Genos­senschaften, ergeben haben, müßten beseitigt werden. Mittel des Betriebssicherungsfo^)s sind im Rahmen des Möglichen sofort dort einzusetzen, wo die Not besonders groß und die Aussicht auf Erfolg gegeben ist. Zahlreich sind die Wünsche, die auf der Reise entgegengenommen wurden. Sie liegen auf dem Gebiete der V e r k e h r s p o l i t i k, der Steuer­politik und der U n t e r st ü tz u n g in Sonderfällen. Die Windbruchgebiete sind eine schwere Gefahr für den Bestand des deutschen Waldes. Die Reichsregierung wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen müs­sen, daß die notwendigen Mittel bereitgestellt werden, um diese Gefahr zu bekämpfen. Auch die anderen Anträge wer­den mit aller Sorgfalt zu prüfen und beschleunigt zu ent­scheiden sein.

Es wird alles geschehen, was in den Kräften der Regie­rung steht, um die möglichen Maßnahmen rafch wirksam werden zu lassen. Die Vorlage des Entwurfes eines neuen Osthilfegejetzes sieht unmittelbar bevor. Von der verständ­nisvollen Mitarbeit der Bevölkerung hängt aber der Erfolg zum wesentlichen Teile ab.

Rvhrschiedrlvrvch verbindlich

Berlin, 13. Januar.

3m Lohnkonflikt im Ruhrkohlenbergbau hat der Reichs- arbeiksminisker den Schiedsspruch vom 10. Januar im öffent­lichen Interesse für verbindlich erklärt.

Sevlation in Golassowitz

Die Hauptbeschuldigten sind polnischer Rationalität!

Rybnik, 12. Januar.

Die Montagsverhandlung vor der Strafkammer gegen die acht Bauern von Golassowitz, die der Tötung des Po- lizeikommandanien Sznapka beschuldigt sind, endete mit einer unerwarteten Sensation. Auf Verlangen der Verteidi­ger befragte das Gericht die Angeklagten nach ihrer Na­tionalität.

Unter allgemeiner Bewegung im Zuhöcerraum bekann­ten sich drei der acht Angeklagten, darunter auch der Hauptbeschuldigte Kuhla, zur polnischen Rationalität. Damit ist also der polnische Versuch, den bedauerlichen Golassowitzer Raufhandel politisch gegen die deutsche Minderheit auszuschlachten, vollkommen zusammenge­brochen.

In der Anklageschrift wivo ausdrücklich gesagt, daß die Be­weggründe des Ueberfalles auf Sznapka nur in der politi­schen Agitation, in dem Gegensatz der Nationalitäten und in dem Haß der Mitglieder der nationalen Minderheit gegen den polnischen Staat zu suchen seien. Diese Beschuldigung, die in der polnischen Presse noch in bedeutend verstärktem Maße wiederholt wurde, hat sich nun als völlig haltlos erwiesen.

Der Richterspruch über Golassowitz

Rybnik, 13. Januar.

In dem Golassowitzer Prozeß wurde am Montag das Urteil gefällt. Das Gericht verurteilte die beiden Hauptange- klagten, die geständig waren, wegen Raufhandels zu

je eineinhalb Jahren Gefängnis, einen dritten schwerbelasteten Angeklagten zu einem Jahr Gefängnis und vier Rebenangeklagte zu sechs Monaten Ge­fängnis. Der achte Angeklagte, dessen Alibi durch Zeugen­aussagen erwiesen worden war, wurde freigesprochen. Be­rufung wird von keiner Seite eingelegt. j