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HersfelöerTageblatt

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hersfel-er Kreisblatt

/Amtlicher Anzeiger für den «reis hersfel-

Nr. 223 Dienstag, den 23. September 1930 so. Jahrgang

Zaleskis Dorstost in der Minderheitenfrage

Ungarn an Deutschlands Seite Serbien und Frankreich unterstützen Polen

Exportsörderung

Wenn die in den letzten Monaten an einzelnen Stellen erfolgte Auflockerung des deutschen Preisniveaus noch nicht die erhoffte günstige Wirkung auf die Gestaltung unserer Außenhandelsbilanz durch ein allmähliches Wiederansteigen der seit einiger Zeit rückläufigen Ausfuhrziffern gehabt hat, so braucht das an sich nicht allzu sehr verwundern. Die Front der Preissenkungsaktion ist noch nicht breit und noch nicht tief genug, um schon heute die Wettbewerbs­fähigkeit der deutschen Wirtschaft auf dem Weltmarkt wir­kungsvoll zu verbessern. Zeitlich liegen die einzelnen Preis­abbaumaßnahmen noch zu kurz zurück, um schon für nen­nenswerte neue Auslandsgeschäfte die Grundlage abgeben zu können. Vor allem aber macht sich gerade jetzt, wo die hier und dort tiefer gelegte Pteisebene stärkste Bemühungen des deutschen Kaufmanns und die Wiedereroberung der verloren gegangenen Auslandsmärkte erfordert, das Fehlen einer bewußten Exportförderung bitter bemerkbar. Wie stark gerade hier eine Lücke empfunden wird, dafür ist bester Beweis die anläßlich der diesjährigen Leipziger Herbstmesse erfolgte Gründung eines Exporamtes, das sich zur Aufgabe gefetzt hat, den Absatz deutscher Waren im Aus­lande durch eine rege Propaganda zu fördern.

Diese Absicht ist nur zu begrüßen, denn gerade auf dem Gebiet der Auslandspropaganda, das fast ausschließlich der privatwirtschaftlichen Initiative überlassen ist, bleibt noch manches nachzuholen. Die amtlichen Exportförde - rungsmahna ^m e n haben sich im wesentlichen daraus beschränkt, die deutschen Wirtschaftskreise über die allge­meinen Verhältnisse auf den ausländischen Märkten zu un- terrichten. Sie haben, soweit es sich hierbei um die vor allem von den Konsulaten gepflegte eingehende Berichterstattung über die allgemeine Wirtschaftsstruktur des Auslandes han- delte, zweifellos manches auch zur Anknüpfung privater ge- MIW»«cher ^egtetjungen steht bei den amtlichen Außenhandelsstellen, die das Binde­glied zwischen der einheimischen Wirtschaft und den amt­lichen Auslandsvertretungen darstellen, die Gefahr, daß sie sich Aufgaben stellen, für deren Durchführung sie weder be­rufen, noch im Interesse der Wirtschaft geeignet sind. So kann man beobachten, daß die Außenhandelsstellen sich be­mühen, ihre Auskunststätigkeit über die allgemeinen wirt­schaftlichen Verhältnisse des Auslandes hinaus auch auf ausländische Einzelfirmen auszudehnen. Dieses Bestreben mag seine sachliche Erklärung darin finden, daß naturge­mäß die Auslandsvertretungen auch über ausländische Ein­zelfirmen manches Material erhalten, das dann den Außen­handelsstellen zugeleitet wird. Die Weitergabe dieses Ma­terials aber an die Wirtschaft erscheint bedenklich. Wer weiß, welche schweren Verluste bei der Anknüpfung neuer geschäft­licher Beziehungen 'mit ausländischen Firmen erwachsen können, wenn nicht völlige Klarheit über die Kredit­würdigkeit der Auslandsfirmen besteht, wird eine besonders sorgfältige vorherige Auskunft über die be­treffende Firma für unerläßlich halten.

Zu solcher Auskunftsbeschaffung genügen aber nicht die­jenigen Untersuchungen, die die in ihren Nachforschungen gegenüber privaten Auslandsfirmen verständlicherweise ge­hemmte amtliche Auslandsvertretung über eine ausländische Firma anstellen kann, sondern es gehört dazu eine aus den verschiedensten Quellen zusammengetragene, bis in die un­wichtigsten Einzelheiten hineingehende Nachforschung, zu der nur die auf jahrzehntelange Erfahrung gestützten, mit einem großzügigen und bis ins feinste gegliederten Apparat ver­sehenen Auskunfteien in der Lage sind. Die Vereine Credit­form haben sich aus diesem Grunde mit Schärfe gegen diese Form der amtlichen Exportförderung gewandt, nicht etwa allein deshalb, weil sie darauf Hinweisen, daß amtliche Stel­len nicht berufen sind, in den Aufgabenkreis der privaten Wirtschaft einzugreifen und damit auc^ auf diesem Gebiet eine kalte Sozialisierung zu versuchen, sondern vor allem deshalb, weil sie die notwendigen Mängel der amtlichen Auslandsberichterstattung über einzelne Firmen und die daraus der Gesamtwirtschaft erwachsenden Gefahrenquellen klar erkennen. Exportförderung tut not, heute mehr denn je. Mancherlei Aufbauarbeit ist auch auf diesem Gebiet, das durch den Krieg besonders stark gelitten hat, noch zu leisten. Aber man setze diese Arbeit an dem richtigen Punkte an und vermeide alle überflüssige Doppelarbeit.

Die beste Lösung scheint auch hier wieder der goldene M i t t e l w e g zu sein. Wirtschaft wie Regierung haben im beiderseitigen'volkswirtschaftlichen Interesse die nationale Aufgabe, auf Grund ihrer bisherigen Feststellungen jene Voraussetzungen für eine stärkere Exportförderung zu schaf­fen, die sich aus der amtlichen Beobachtung und der priva­ten Erfahrung feststellen lassen. Man wird nicht völlig der amtlichen Auskunfterteilung entraten können, schon deshalb nicht, weil das Auslandsgeschäft davon abhängig ist, welche handelspolitischen Bereinbarungen zwischen Deutschland und den in Frage kommenden Staaten bestehen. Genau so wie bei der Ausarbeitung von Handelsverträgen die behördlichen Wirtschaftssachverständ igen mit den Vertretern der Privatwirtschaft engstens zusammenar­beiten, wird auch die Frage der Exportförderung nur in beiderseitiger vertrauensvoller Zusammenar­beit geklärt werden können. Es muß nur auf beiden Sei­ten der gute Wille zum gleichen Ziel vorhanden sein.

Kurtius gegen Zalelli

Briand verteidigt den polnischen Standpunkt

Genf,: 23. September.

In der Sitzung des 6. Ausschusses fand d'ie Aussprache über die Minderheiten ihren Fortgang. Das große Er­eignis des Tages war eine Rede des Reichsaußenministers Dr. C u r t i u s , der das Wort ergriff,

nachdem der polnische Außenminister Z a l e s k i in einem Nachwort zur zweiten Rede Kochs bemerkte, er könne sich nicht erklären, weshalb die deutsche Delegation die ganze Debatte herbeigeführt habe und dagegen Ein­spruch erhob, daß der deutsche Resolutionsentwurf als

Ergebnis der Debatte bezeichnet werde.

Reichsaußenminister Dr. Curtius erklärte u. a., die deutsche Delegation habe nicht die Aenderung der Madrider Beschlüsse beantragt, 'sondern nur der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß sie zu gegebener Zeit einer Prüfung unter­zogen würden.

Das Primäre beim Minderheitenschutz bleibe immer die allgemeine Garantie des Völkerbundes, die in den Ver­trägen lediglich ihre Anwendungsbestimmungen ge- funden habe.

Dann wandte sich Curtius gegen die Auffassung des griechi­schen Außenministers Michalakopoulos, einem Verfechter der längst abgetanen Astimilationstheorie. Die Assimilierung stehe im Widerspruch zu den Interessen und Aufgaben des Völkerbundes. Die deutschen Vertreter hätten immer auch ron den Minderheiten loyale Pflichterfüllung verlangt.

Mit der Aufrollung der Minderheitenfrage habe die deutsche Vertretung ein Vermächtnis Skresemanns et- füllt.

--spräche habe zu einer Klärung der Auffassung und einer Stärkung des Bertrguens den Völkerbund geführt.

Zum Schluß erklärte Eurtius die Bereitwilligkeit Deutschlands» über die Ausdehnung des Grundsatzes der Minderheitenschutzverträge positiv zu verhandeln. Zunächst einmal stellten aber die Verträge ein Servitut für die neu geschaffenen Staaten Ost- und Südeuropas dar, die sonst überhaupt nicht hätten ins Leben treten können.

Dann folgte eine scharfe Rede des südslawischen De­legierten Marin kowitsch, der jede Aenderung des Be­schwerdeverfahrens ablehnte und erklärte, gegen den Bericht und die deutsche Resolution 6* stimmen. Graf Apponyi schloß sich in vollem Umfange den Worten des deutschen Ver­treters an.

Schließlich ergriff Briand das Work. Er äußerte Be­denken gegen den deutschen Entschließungsentwurf, da man aus ihm gegenüber dem Sekretariat den Vorwurf einer Schiebung bei der Behandlung von Minderheitenbeschwer- den herauslesen könnte. Dann versuchte Briand dieGe­rechtigkeit" des gegenwärtigen Verfahrens zu beweisen.

Die Urheber der Friedensverträge hätten durch den Minderheitenschutz niemals innerhalb der Staaten kleine, ständig revolutionierende Staaten schaffen wollen. Wenn auch Briand sich bemühte, sich nach beiden Seiten hin aus­gleichend und vermittelnd zu zeigen, so war die Quintessenz seiner Rede doch der gut gemeinte Rat, es müsse immer mehr auf eine Befriedung und Ueberbrückung der Gegen- sätz« hingearbeitet werden. Die Minderheiten sollten sich ihren Staaten an passen". Das Ideal der Min- derheitenpolitik sei die fortschreitende Heranziehung der Minderheiten zu allen staatsbürgerlichen Aufgaben.

Auf welche Weise die Reibungsflächen verschwinden sollen, wenn die bisher betriebene Minderheitenpolilik in | gewissen Staaten forkdauert und man forkfährt, den Min­derheiten gewaltsam ihr Volkstum zu rauben, das bleibt Briands Geheimnis.

Litauen protestiert gegen die Memel- Beschwerve

Genf, 23. September. Der litauische Außenminister hat in einem Schreiben gegen den deutschen Antrag, die Memel- beschwerde auf die Tagesordnung des Völkerbundsrates zu setzen, Einspruch erhoben, da sich Reichsaußenminister Dr. Curtius nicht an die Verfahrensregeln gehalten habe, die sich aus Artikel 17 der Memelkonvention ergäben. Außerdem könnten die von dem deutschen Außenminister vorgebrachten zwei Petitionen nach Ansicht der litauischen Regierung in kei­ner Weise Gegenstand von Erörterungen vor dem Rate bil­den, da das Petitionsrecht hinsichtlich etwaiger Verstöße ge­gen die Pariser Konvention den Bewohner dieser Teile Li­tauens nicht zugestanden worden sei.

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Hierzu wird von zuständigen deutschen Kreisen erklärt:

Die litauische Regierung scheint geltend machen zu wol­len, daß die deutsche Regierung keine eigene Beschwerde er­hoben, sondern lediglich eine Petition aus dem Memelgebiet an den Rat weitergeleitet habe. Die deutsche Regierung hat jedoch gemäß dem Memelstatut und dem ihr gleich nach.dem

Eintritt Deutschlands in den Völkerbund im September 1926 zuerkannten Recht von sich aus die Verletzung des Memel- statuts zur Sprache gebracht. Die Petition aus dem Memel­gebiet hat dabei lediglich die Bedeutung einer Materialsamm­lung, deren Maßgeblichkeit nicht bestricken werden kann.

Die litauische Behauptung, daß es sich bei der deutschen Beschwerde um die Ausübung eines nicht bestehenden Peli- kionsrechtes der Memelländer handelt, ist daher zurückzu- weisen.

Um die Reform des Völkerbunds- Sekretariats

Genf, 23. September. Die fachlichen Beratungen über die Reform des Völkerbundssekretariats ergaben die gleichen tiefgehenden Meinungsverschiedenheiten, die innerhalb des Dreizehner-Ausschusses im Sommer dieses Jahres hervorge­treten sind. Ueber die rein administrative Reform, die sich auf die Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen und die Sicherung der Zukunft der Beamten des Sekretariats beziehen, ist man sich im allgemeinen einig, nur wurden gegen die beantragte starke Gehaltsaufbesserung Bedenken erhoben. Die eigentlichen Schwierigkeiten traten erst bei den rein politischen Fragen hervor, die mit der Organisation der obersten Leitung des Sekretariats im Sinne einer möglichst großen Sicherung der Internationalität dieser Leitung zu- sammenhüngen. Frankreich und England, die den General­sekretär und den stellvertretenden Generalsekretär, die einzi­gen für die Politik des Sekretariats verantwortlichen Beam­ten stellen, wollen den gegenwärtigen Zustand aufrechterhal­ten und nur durch Vermehrung der Abteilungsdirektoren eine Aenderung eintreten lassen. Die beiden Mächte traten damit als Anwälte der. kleinen Staaten auf, die bei dieser Vermehrung der Direktorenposten ausschließlich berücksichtigt werden sollen. Dem Minderheitsbericht machten fast alle Redner den Vorwurf, daß er eine ungleiche Behandlung der großen und kleinen Staaten bezwecke und den bereits im Völkerbundsrat ständig vertretenen Mächten auch durch die

der Betuanisie der Untergeneral­sekretäre den beherrschenden Einfluß im Seiremriut M/M» wolle.

Das Ergebnis der Aussprache läßt sich dahin zusammen­fassen, daß vorläufig nur die erwähnten Verwaltungsrefor- men in einem gewissen Umfange werden verwirklicht werden können, während die großen politischen Fragen, die sich um die Aufrechterhaltung oder Beseitigung des englisch-franzö- sischen Uebergewichts im Sekretariat drehen, noch nicht zur Entscheidung reif zu sein scheinen.

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Starke Gegensätze im Genser Abrüstungsausschuß.

Genf, 23. September. Der Abrüstungsausschuß der Völkerbundsversammlung hat mit der Beratung des Kon­ventionsentwurfes über die Verstärkung der kriegsverhüten- den Maßnahmen begonnen. Schon bei der Behandlung des ersten Artikels zeigte sich, daß die alten Gegensätze, die seiner­zeit im Sicherheitskomitee das Zustandekommen eines Ein- Heitsentwurfes verhindert haben, weiter bestehen. Die deut­sche Regierung hat einen Antrag eingebracht, der die gegen­sätzlichen Meinungen auszugleichen sucht, damit noch auf der jetzigen Völkerbundsversammlung ein einheitlicher Konven- tionsentwurs zustande kommt. Die Hauptschwierigkeit bildet die von Frankreich vertretene Sanktions- und Konlrollidee, für die sich der Vertreter Frankreichs wieder unnachgiebig eingesetzt hat und gegen den von dem Vertreter Englands ebenso entschieden Einspruch erhoben worden ist.

Ein Prüfungsausschuß, dem u. a. Dr. Breitscheid, Lord Cecil und Marcell Heraud angehören, soll nun versuchen, eine einigende Formel finden.

LandtagkaMebung seiordert

In Preußen und Hamburg . . .

Berlin, 23. September.

Im Preußischen Landtag ist die folgende nationalsozia­listische kleine Anfrage Kube eingegangen:

«Auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des

Preußischen Landtags sieht u. a. der wichtige Gesetzent­wurf wegen der Neuregelung der kommunalpolitischen Ver­hältnisse Berlins. Die Reichstagswahlen vom 14. Septem­ber d. 3. haben ergeben, daß die gegenwärtige Regierung, die diesen außerordentlich tiefgreifenden Gesetzent­wurf eingebrachl hat, trotz Hinzuziehung der Deutschen Volkspartei keine Mehrheit mehr in der Bevölkerung hak.

Ich frage das Staatsminifterium: Ist es bereit, den Ge­setzen der Demokratie Rechnung zu tragen, den Preußischen Landtag aufzulösen und den mehr als 4 Millionen national­sozialistischen Wählern in Preußen, die gegenwärtig nur durch sechs Abgeordnete vertreten sind, das verfassungsmäßig vorgesehene Mikbestimmungsrecht endlich zu geben?"

Auch in Hamburg wurde ein Antrag wegen Auslösung der Bürgerschaft aus denselben Gründen eingebracht.