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kersfelöerTageblatt

Hersfelöer Kreisblatt

Amtlicher Anzeiger für den kreis Hersfelö

Nr. 165

Donnerstag, den 17. Juli 1930

80. Jahrgang

Deckungsvorlagen im Reichstag gescheitert

Aber auch Reichstagsauflösung abgelehnt Ermächtigung zur Notverordnung

, yave leöiglid) Die Ablehnung der Bürgersteuer ausgefpro« neu die eine die Deckungsvorlagen der Ri

Letzte Berhandlunge«

* Berlin, 16. Juli

Die Verhandlungen mit den Sozialdemokraten, die am Dienstag begannen, wurden am Mittwoch fortgeführt. Zwischendurch nahmen die Führer der Regierungsparteien zu den von der Sozialdemokratie gestellten Bedingungen Stellung. Die Sozialdemokraten formulierten ihre Bedin­gungen dahin, daß die in der Deckungsvorlage enthaltene Kopfsteuer, die sog. Bürgerabgabe, fallen müsse und daß noch Verhandlungen über Aenderungen der Vorlagen zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung notwendig seien.

Von den Regierungsparteien wurden die Forderungen der Sozialdemokratie als Absage gewertet. Man teilte den Sozialdemokraten mündlich mit, daß man in ihrem Schrei­ben keine geeignete Grundlage für weitere Verhandlun­gen über die Deckungsvorlagen erblicke. In der darauf fol­genden Fraktionssitzung der Sozialdemokraten wurde der Ablehnungsbeschluß erneuert und die Einbringung eines Mißtrauensantrages beschlossen. Die Episode mit

den Verhandlungen nach links war geschloffen.

Nachmittag ab-

Bollmacht für den Reichskanzler

Reichspräsident von Hindenburg hat dem Reichskanzler am Wittwochvormittag die Ermächtigung erweitert und bestä­tigt, den Artikel 48 anzuwenden, wenn die Mehrheit für die i Deckungsvorlagen nicht zustande kommt, ferner den Reichs- lfzutöfen, wenn er den Erlaß des Deckungsprogramms I

lag aufzulösen, wenn er den Erlaß des Deckungsprogramms auf Grund des Artikels 48 wieder aufheben würde, oder wenn der Regierung das Mißtrauen ausgesprochen wird, oder wenn sich irgend eine politische Situation ergibt, die

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Entscheidung im Reichstag

Die Regierung verzichtet aus Weiterberatung

Berlin, 16. Juli.

Auf der Tagesordnung der Wittwochsitzung des Reichs- Ags stand zunächst der Einspruch des Reichsrats gegen das neue Amnestiegefeh. Die namentliche Abstimmung er­gibt 296 Stimmen gegen, 146 sozialdemokratische Stimmen für den Einspruch und 10 Stimmenthaltungen.

Präsident L ö b e erklärt, zur Zurückweisung des Ein­spruchs wären nach der Geschäftsordnung in diesem Falle 300 Stimmen notwendig gewesen. Da diese Zahl nicht er- reicht wurde, sei dem Einspruch des Reichsrats stattgegeben worden.

Dann wird das Baukreditgesetz für 1930 ohne Aussprache in zweiter und dritter Beratung angenommen.

Das Gesetz über die Verwendung von Inlands- g erste zur Herstellung von Malz wird dem Volkswirt­schaftlichen Ausschuß überwiesen.

Hierauf wird die zweite Beratung der Deckungsvorlage fortgesetzt.

Abg. T o r g l e r (Komm.) fordert eine Millionärs- sOeuer, eine 10prozentige Sondersteuer für alle Vermö­gen über 500 000 M.

Sszsasbemottaüsche Kampsansage

Abg. Dr. B r e i t s ch e i d (Svz.): Unsere Stellung­nahme ist nicht so sehr bedingt durch d'e Gestaltung der ein­zelnen Artikel des Gesetzes, als d irch die volitische Gesanck- situation. Einzelne Bestimmungen b« Gesetzes lehnen sich an die von uns veröffentlichten Richtlimen.

Ganz unannehmbar ist für uns die Bürgersteuer, die man bester Kopf- oder Negersteuer nennen müßte. Bleibt sie im Gesetz, dann lehnen wir die ganze Vor­lage ab.

Für uns ist die Vorlage auch unannehmbar, weil sie ver­knüpft ist mit einer Verschlechterung der Sozialpolitik. Der Konsequenzen unserer Ablehnung sind wir uns bewußt. Die Regierung Brüning ist von Anfang an eine Minderheits- regierung gewesen.

Wir haben unzweideutig unsere Bereitwilligkeit erklärt, an der parlamentarischer Verabschiedung der Deckungsvor­lage mitzuarbeiten. Die Regierungsparteien scheuen sich offenbar, den Grund für ihre ablehnende Haltung öffentlich m tzuteilen.

Die Verhandlungen sind gescheitert. Unsere ablehnende Haltung zur Deckungsvorlage steht damit fest.

Der Reichskanzler beabsichtigt, zur Durchführung seiner Vor­lage den Artikel 48 anzuwenden. Wir halten das für ver­fassungswidrig, denn Artikel 48 soll dem Staat helfen, aber nicht einer Regierung aus der selbstverschuldeten Verlegen­heit helfen.

Wir werden sofort die Aufhebung der Notverordnung beantragen und werden dann abwarten, ob die Deutsch- nationalen ihre Opposilionsstellung aufgeben werden.

Abg. Esser (Ztr.): Tatsächlich fwtb die Verhandlungen dadurch zum Scheitern verurteilt gewesen, daß die Sozial­demokraten den dritten Satz ihres Schreibens in eine ulti­mative Form gekleidet haben.

Abg. Dr. Breitscheid (Soz.) erwidert, der dritte Satz

chen. Diese Steuer sei aber in der Regierungsvorlage gar nicht enthalten gewesen.

Die entscheidende Abstimmung

Artikel 2 der Deckungsvorlage (Reichshilfe) kommt nun zur namentlichen Abstimmung. Die Abstimmung er­gibt die Ablehnung des Artikels mit 256 gegen 204 Stimmen.

Dagegen haben die Sozialdemokraten, Deutschnationa­len, Kommunisten, Nationalsozialisten und die beiden Mit­glieder der Volkspartei gestimmt.

Der Präsident stellt die Ablehnung fest und erteilt dem Reichskanzler das Wort. /

Reichskanzler Dr. B r ü n i n g: Namens der Reichs­regierung habe ich zu erklären, daß die Reichsregierung auf1 die Fortführung der Behandlung der Vorlage keinen Werk legt.

Darauf wird der Antrag der Wirtschaftspartei auf Reichstagsauflöfung gegen die Wirtschaftspartei und die Nationalsozialisten abgelehnt.

Der kommunistische Wißtrauensantrag gegen das Reichskabinett wird in namentlicher Abstimmung mit 244 gegen 59 Stimmen bei 151 Stimmenthaltungen abge­lehnt.

Die Deutschnationalen haben gegen den Antrag ge­stimmt, die Sozialdemokraten haben Stimmenthaltung geübt.

Die Sitzung wird sodann durch eine halbstündige Pause unterbrochen.

Nach Wiedereröffnung der Sitzung wird die zweite Beratung des Osthilsegesetzes fortgesetzt.

Gesetz verschlechtert^worden. MBNw®^-' ~----

Abg. Siegfried (Wirtschaftspt.) begrüßt die Vor- läge. Die Osthilfe sei zu einer Herzensangelegenheit des gan­zen deutschen Volkes geworden.

Artikel 48 in Kraft gesetzt

Die Maßnahmen der Reichsregierung zur Deckung des Reichshaushalls.

Berlin, 17. Juli. Der Reichstag hat am 15. Juli den Artikel 1 der Regierungsvorlage zur Deckung des Haushalts angenommen und damit festgelegt, daß zum Ausgleich der Aufwendungen im ordentlichen Reichshaushalt, die sich in- folge der schlechten Wirtschaftslage ergeben, für die Zeit bis zum 31. März 1931 von den Einnahmen der Personen des öffentlichen Dienstes und der Ledigen ein Betrag und von den einkommensteuerpflichtigen Personen einmalige, außer- ordentliche Zuschläge zur Einkommensteuer zu erheben sind.

Bei der darauf erfolgten Abstimmung über Artikel 2 hat sich eine Mehrheit über die Einzelausgestaltung dieser Vorschriften nicht gefunden. Den für die Vorlage der Reichs- regierung über die Reichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes abgegebenen 204 Stimmen der hinter de Regie- rung stehenden Parteien standen 256 Stimmen der Sozial- demokraken, Deutschnationalen, Kommunisten und National- sozialisier, entgegen. Die Einzelheiten der Durchführung der Reichshilfe haben danach die parlamentarische Mehrheit nicht erreicht.

Die Regierung hak darauf auf die Weiterberatung der zur Deckung des Reichshaushalts bestimmten Gesetze ver­zichtet. Ein gegen sie eingebrachter Mißtrauensankrag ist mit einer Mehrheit von 240 gegen 59 Stimmen abgelehnt worden.

Die Deckung des Reichshaushalts ist ein unbedingtes Er­fordernis für die Aufrechterhaltung geordneter Staatsfinan- zen und für die Kreditwürdigkeit des Reiches und der Wirt- schaft. Sie ist auch unbedingte Voraussetzung für die weitere Durchführung der Fürsorge für die Arbeitslosen und eine unabweisbare Notwendigkeit in einer Zeit, in der die wirt­schaftliche Lage der Welt in fast allen Ländern schwere Ge- fahren für die Staatsfinanzen bietet. Daher hat der Herr Reichspräsident die Voraussetzung für die Anwendung des Artikels 48 der Reichsverfassung für gegeben erachtek und auf Antrag der Reichsregierung die zur Deckung des Haus­halts erforderlichen Maßnahmen getroffen. Damit ist ein fester Ausgangspunkt für die weitere staatliche Tätigkeit und für die Erledigung der dringend erforderlichen parlamenta­rischen Arbeiten, insbesondere für die Verabschiedung des Reichshaushalts und für die Durchdringung des Osthilfege- fetzes, geschaffen.

Der Herr Reichspräsident hat gemäß der Reichsverfas­sung von den auf Grund des Artikels 48 getroffenen Maß­nahmen dem Reichstag unverzüglich Kenntnis gegeben. Diese Maßnahmen bestehen in zwei Verordnungen, von de-

eichsregierung nebst

Bürgerabgabe und die zweite die Gemeindegelränkesteuer umfaßt.

Die finanzielle Sanierung der Gemeinden ist ebenfalls eine unabwendbare Notwendigkeit, um die Auszahlung der hat der Herr Reichspräsident die Anwendung des Artik *8 48 ten empfanget sicherzustellen. Auch gerade aus diesem Grunde hat der Herr Reichspräsident die Anwendung des Artikels 48 der Reichsverfassung für geboten erachkel.

Wieder Stahlhelm in Rheinland und Westfalen

Berlin, 17. Juli. Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit: Im Verlauf des 16. Juli fand im Preußischen Ministerium des Innern mit bevollmächtigten Vertretern der Bundesleitung des Stahlhelms, Bund der Frontsoldaten, eine längere Besprechung statt. Hierbei wurde vom preußi­schen Ministerium des Innern erneut den Vertretern des Stahlhelms dargelegt, daß die gewünschte Wiederzulassung des Stahlhelms in den Provinzen Rheinland und Westfalen von einer eindeutigen Erklärung der Bundesleitung abhän­gig gemacht werden müßte, die eine bindende Zu age ent­halte, daß in Zukunft Verstöße gegen bestehende Ge etze nicht mehr vorkommen würden.

In den Abendstunden des 16. Juli ging bei dem Preußi­schen Ministerium des Innern die nachstehende Erklärung der Bundesführung des Stahlhelms, vom 1. Bundesführer Seldte und 2. Bundesführer Duesterberg gezeichnet, ein:

Erklärung:

1. Die Bundesführer des Stahlhelms haben erneut von

der Auffassung des preußischen Staatsministeriums über die Vorgangs. die zu W HoKWno des.«St»hlh»ims in der Rhernprovmz um^Jm^ ~---------- - ' -^-^

Kenntnis genommen.

g «Den,

2. Unter Zugrundelegung dieser Auffassung geben die Bundesführer des Stahlhelms die Erklärung ab, daß sie in Zukunft solche Uebungen, wie sie im Oktober 1929 zur Auf­lösung Anlaß gegeben haben, unterlassen werden. Sie ver- - sichern ferner, daß eine den Vorschriften des Gesetzes vom 22. März 1921 zuwiderlaufende Betätigung, namentlich auch die Ausbildung und Uebung der Mitglieder im Waffenhand- werk und im Gebrauch von Kriegswaffen, im Stahlhelm nicht geduldet wird. Der Stahlhelm wird sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, daß diese Verbote restlos befolgt werden, und daß Mitglieder, die den Verboten zuwiderhan­deln, aus dem Bunde ausgeschlossen werden.

3. Insbesondere werden die Bundesführer dafür Sorge tragen, daß im Falle der Neubildung des Stahlhelms in der Rheinprovinz und in der Provinz Westfalen nur solche Lan­desverbände und Unterorganisationen gebildet werden, bei denen die Gewähr dafür geboten ist, daß die Anordnungen und Zusicherungen der Bundesführung von allen Mitglie­dern befolgt werden.

Berlin, dem 16. Juli 1930.

der 1. Bundesführer: gez.: Franz Seldte,

der 2. Bundesführer: gez.: Duesterberg.

Auf diese Erklärung hin ließ der preußische Minister des Innern der Bundesführung des Stahlhelms folgendes Schreiben zugehen:

Nachdem die Bundesführung des Stahlhelms, Bund der Frontsoldaten, die Erklärung abgegeben hat, daß in Zu­kunft die Veranstaltungen solcher und ähnlicher Uebungen, wie sie zu der Auflösungsverfügung vom 8. Oktober 1929 An­laß gegeben ijaben, sowie die Beschäftigung mit militärischen Dingen im Sinne des Gesetzes vom 22. März 1921, nament­lich auch die Ausbildung und Uebung der Mitgliederr im Waffenhandwerk und im Gebrauch von Kriegswaffen, im Stahlhelm verboten ist, und daß der Bund sich mit allen Mitteln für die künftige Befolgung dieser Anordnungen ein­setzen wird, werden der Neubildung von Organisationen des Stahlhelms in der Rheinprovinz und in der Provinz West­falen von der Polizei keine Hindernisse bereitet werden.

Die preußische Staatsregierung setzt dabei im Vertrauen auf die gegebenen Zusicherungen voraus, daß der etwa neu zu gründende Stahlhelm in den genannten beiden Pron' -en damit einen wesentlich anderen Charakter laben wird als die seinerzeit aufgelösten Teile des Bundes. '^

Die preußische Staatsregierung erachtet es im übrigen als selbstverständlich, daß die Wiederzulassung des Bundes nicht zum Anlaß neuer Angriffe gegen die Staatsreoierung genommen wird, und daß schwebende Beschwerdeverfahren seitens des Stahlhelms gleichfalls als erledigt angesehen werden.

gez.: Dr. Waentig."

Gleichzeitig hat der preußische Minister des Innern die Nachgeordneten Behörden in der Rheinprovinz und in der Provinz Westfalen hiervon unterrichtet und mitgeteilt, daß eine etwaige Neubildung des Stahlhelms in den genannten beiden Provinzen nicht zu beanstanden sei.

Der Reichspräsident reist

auch ins Rheinland

Berlin, 17. Juli. Wie wir erfahren, wird nach der nun­mehr erfolgten Aufhebung des Verbotes des StafjlMms, Bund der Frontsoldaten, für Rheinland-Westfalen die Reise des Reichspräsidenten in der ursprünglich in Aussicht ge­nommenen Form stattfinden. .