Einzelbild herunterladen
 

HersfelöerTageblatt

Hersfel-er Kreisblatt

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfelö '

Nr. 161 Sonnabend, den 12. Juli 1930 80. Jahrgang

flnMigenprel«: Nt »InspaMgr prtitzelle 15 Pfennig, oft Reklamezelle 50 Pfennig. (Srunöschrist Korptu). Vrl Wiederholungen wird ein entsprechender pret»- Sachlaß gewahrt. Zür die Schristleitung^verant- w»Mch:ZranzZunk in yrrsfeld.

WtMMNMMHOMMMMttHMHMtmHIl«^^*^ KMM

Der GtaatSgerichtshof gegen Thüringen

Schulgebete des Innenministers Dr. Frick als verfassungswidrig erklärt

WLZMM RheiNlandfahtt

Das Programm für die Rheinlandreise des Reichspräsi­denten steht nunmehr fest.

Reichspräsident von Hindenburg wird Freitag, den 18. Juli abends nach S p e y e r abreisen und dort am 19. Juli an einem Festakt im Rathaus teilnehmen. Dabei werden Reichsaußenminister Dr. Curtius, der bayerische Mi­nisterpräsident Held, der badische Staatspräsident Schmitt und Oberbürgermeister L e i l i n g Ansprachen halten. Der Reichspräsident selbst wird ebenfalls sprechen. Nach einer Rundfahrt durch die Pfalz begibt sich der Reichs- , Präsident mit dem DampferHindenburg" nach Mainz, wo nach einer Rundfahrt und Teilnahme an dem Festgot­tesdienst in der Christuskirche die große Feier in der Stadt­halle stattfinden wird. Hier werden außer dem Reichsprä­sidenten sprechen Reichskanzler Dr. Brüning, Reichs­kanzler a. D. Hermann Müller, der hessische Staatsprä­sident A d e l u n g und der Oberbürgermeister der Stadt Mainz, Külb. Am Nachmittag wohnt der Reichspräsident dem Festakt im Wiesbadener Kurhaus bei. Dann folgt ein Besuch beim Reichskommissar Freiherrn Langwerth von

g Ansprachen [falls sprechen.

Fruls Schulgebete «WmgstBtMs

Die Entscheidung des Slaatsgerichtshofes.

Leipzig, 11. Juli.

Der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich verhan­delte unter dem Vorsitz des Reichsgerichtspräsidenten Dr. Bumse die verfassungsrechtliche Streitfrage zwischen dem Deutschen Reich und dem Land Thüringen über die Unver­einbarkeit des Erlasses des thüringischen Volksbildungsmini- sters Dr. Frick über die Empfehlung von Schulgebeten mit dem Artikel 148 Absatz 2 der Reichsverfassung. Dieser Ar­tikel besagt:Beim Unterricht in öffentlichen Schulen ist Be­dacht zu nehmen, daß die Empfindungen Andersdenkender nicht verletzt werden."

Die Verhandlung fand das größte Interesse bei P kum und Presse. Beanstandet waren vom Reich die G>

iubli« ebete

Nr. 2, 3 und 4 und im einzelnen die Sätze:Drum mad) uns frei von Betrug und Verrat, mach' uns stark zu befrei­ender Tat",Ich glaube, du strafst den Landesverrat und segnest der Heimat befreiende Tat",Ich weiß, daß Gott-

Simmern in Eltville.

Am 21. Juli wird Hindenburg Singen und Kreuz- nach besuchen, um sich am 22. mit dem DampferMainz" nach Koblenz zu begeben. Am Deutschen Eck wird der Reichspräsident vom Oberbürgermeister und der Koblenzer Jugend begrüßt werden. Um 12 Uhr mittags findet in der Stadthalle zu Koblenz ein Festakt statt. Ansprachen halten außer dem Reichspräsidenten der preußische Ministerpräsi­dent Dr. Braun, Reichsminister von Guerard, der Oberpräsident der Rheinprovinz und der Oberbürgermeister.

Während der Nacht zum 23. Juli fährt der Herr Reichs­präsident nach Trier, wo er am 23. Juli, vormittags 9 uhr. e.mwgfediaii-a^^ Huldigung

der Schuljugend auf dem Domfreihof an dem Festakt in der Neuen Sportanlage teilnimmt. Hier werden der Regie­rungspräsident, der Oberbürgermeister, der Preußische Staatsminister Dr. Hirtsiefer, Reichsminister Dr. W i r t b und am Schluß der Reichspräsident sprechen. Am Nachmittag fährt der Reichspräsident mit Sonderzug nach E u s k i r ch e n und D ü r e n , wo kurze Aufenthalte zur Begrüßung vorgesehen sind, nach Aachen, wo er 4.26 Uhr nachmittags ankommt. Nach einer Rundfahrt durch die Stadt und kurzem Besuch des großen Reitturniers findet im Kaisersaal des Rathauses ein Festakt statt, bei welchem der Oberbürgermeister, der Preußische Staatsminister Dr. Hirt- siefer und der Reichspräsident selbst sprechen werden Am 23 Juli, 11,10 Uhr abends, tritt der Reichspräsident dann die Rückreise nach Berlin an. ,

Der Reichspräsident wird auf dieser Reise von Staats- -ekretär Dr. M e i ß n e r und Oberstleutnant v. Hinden­burg begleitet sein. Als Vertreter der Reichsregierung wird'Reichsminister Dr. Curtius an dieser Reise des Herrn Reichspräsidenten teilnehmen.

losigkeit und Landesverrat unser Volk zerrissen und vernichtet hat". Schon die Bezeichnung dieser Empfehlungen als Ge­bete bezeichnet das Reichsministerium des Innern als ver­fassungswidrig. Außerdem sei darin eine Tendenz gegen die Juden und die sozialdemokratische Partei zu finden, was auch aus den Erläuterungen des Ministers Dr. Frick in den Verhandlungen des Thüringer Landtages hervorgehe.

Land Thüringen steht demgegenüber auf dem kt, die Auffassung sei abzulehnen, daß diese Ge­bete parteipolitisch aufgefaßt würden und daß Minister Dr. Frick diese Gebete empfohlen habe, um die Interessen seiner Partei zu fördern. Es sei auch nicht angängig, daß man die Gebete selbst ausgehen. Da müsse man aber festesillen, daß die beanstandeten Sätze jeder Staatsbürger unterschreiben

Das

Standpunkt,

Rach mehrstündiger Beratung verkündete Beichsgerichks- präfident Dr. Bumse kurz nach 17 Uhr die Entscheidung des Skaaksgerichtshofes dahin, daß die im Amtsblatt des thürin­gischen Ministeriums für Volksbildung vom 22. April 1930 veröffentlichte Empfehlung von Schulgebeten vom 16. April 1930, soweit sie sich auf die Gebete 2, 3 und 4 bezieht, mit Artikel 148, Abs. 2, der Reichsverfassung nicht vereinbar sei.

Die KstaßrsNSe von Neurode

Reurode, 11. Juli.

Es steht nunmehr leider fest, daß die furchtbare Gruben- katastrophe insgesamt tatsächlich 151 Todesopfer gefordert hat, 83 davon sind geborgen. Die Bergungsmannschaften haben immer noch mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämp- fen; sie sind jetzt an die eigentlichen Zerstörungen und Brüche herangekommen. Umgeworfene Wagen deuten die Wucht des

Rettungsmannschaften die größten Schwierigkeiten in den Weg, so daß es immer noch nicht möglich war, bis zu den anderen Opfern der Katastrophe vorzudringen.

Einer der wenigen Ueberlebenden ist mit den anwesen­den Bergräten wieder eingefahren, um an Ort und Stelle die Vorgänge bei dem Unglück zu schildern. Er erlitt jedoch in der Grube einen Rervenschock und mußte wieder zu Tage gebracht werden.

Die Ursache des Mglücks

ist naturgemäß noch nicht amtlich ermittelt worden. Berg­arbeiter geben die Schuld zunächst der Schrämmaschine, die arbeitete, als der Kohlensäureausbruch erfolgte. Diese Ma­schine, die einen Keil in den SIöa bineinfräst, wird dort an-

Bergmannslos.

Augehörige und Kollegen warten am Fuße des Heim- gesuchten Kurt-Schachts, aus dem noch fortwährend die geborgenen Leichen herausgetragen werden.

Kohlenfaureäusbruchs an, mit der er die unter Tage Ar­beitenden vernichtete. Die Strecke ist mit Auswursmaffen vollkommen zugefchütket und muß in mühseliger Arbeit langsam freigelegt werden.

Die Bergungsarbeiten

Bei den Bergungsarbeiten auf der Wenzeslaus-Grube sind in der Abteilung 17 weitere 1 2 Tote geborgen worden. Sie wurden im Zechengebäude der Wenzeslaus- Grube aufgebahrt. Nach wie vor stellen sich der Arbeit der

Die große Bergwerkstatastrophe.

Drei Bergleute, die sich noch retten konnten und so dem Schicksal entgingen, das ihre Kollegen betroffen hat.

gewandt, wo die Kohlensäure nicht so stark ist, daß mit dem Schiehoerfahren gearbeitet werden müßte. Es kann natür­lich geschehen, daß ein plötzlicher Riß entsteht, und daß durch diesen Riß Kohlensäuremassen ausbrechen. Ob einer der Ver­unglückten selbst etwa mit der Hacke gearbeitet hat, wird sich

>hl niemals feststellen lassen, da die Beteiligten sämtlich

wo

tot sind.

Flaggen aus Halbmast

Das Preußische Staatsministerium hat angeordnet, daß Sonntag, den 13. Juli 1930. dem Taae der BeikeNuna

am Sonntag,

der Opfer bes Grubenunglücks in NeurodeTn Schlesien, alle staatlichen und kommunalen Dienstgebäude, die Gebäude der übrigen Körperschaften sowie die Gebäude der öffentlichen^ Schulen nach der Bestimmung der Verordnung vom 29. Juni 1929 Halbmast zu beflaggen sind.

Spenden für die Hinterbliebenen

Der Staatssekretär in der Reichskanzlei Dr. Pünder hat dem Regierungspräsidenten in Breslau mitgeteilt, daß der Reichskanzler zur Linderung der ersten Not für die von der Katastrophe in Hausdorf Betroffenen 5000 Reichsmark über- wiesen hat.

Der Hamburger Senat hat an die Belegschaft der Wen­zeslaus-Grube ein Beileidstelegramm gerichtet und beschlos­sen, beim Bürgerausschuß einen Betrag von 10 000 Rm. für die Hinterbliebenen der verunglückten Bergleute zu be­antragen.

Der Kreis Neurode hat eine Unterstützungsaktion inso­fern eingeleitet, als für jeden ledigen Toten 60 M. und für jeden verheirateten Toten 80 M. gezahlt werden sollen. Außerdem wird für jedes Kind der Hinterbliebenen Familien ein Betrag von 20 M gezahlt. Die Kreisverwaltung ist auch bemüht, für diejenigen Bergleute, die infolge der Ka­tastrophe nicht arbeiten können, zu sorgen.

Anläßlich der Grubenkatastrophe nimmt die Reichsge- chäftsstelle der Deutschen Nothilfe, Berlin W 8. Wilhelm- traße 62, im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden ür die Hinterbliebenen der ums Leben gekommenen Berg- euse und für die Verletzten Geldspenden entgegen. Die Ein- g von Spenden wird erbeten auf das Postscheckkonto v > 156 000 oder auf KontoDeutsche Nothilfe, Gruben- m.ststü: Neuroder Steinkohlenbezirk" bei der Zentrale der Denn'.Heu Bank- und Diskonto-Gesellschaft in Berlin.

Tardieu fetzet Sie Parlamente die Ferien

Paris, 12. Juli. 3n der Kammer und im Senat wurde Freitag abend überraschend ein Dekret über die Schließung der Parlamentssession verlesen.

Die Kammer beriet den ganzen Nachmittag über die Frage der Reform der Kommunal- und Departementsfinan- zen, zu der zwei Tagesordnungen vorlagen. Minifterpräfi- den T a r d i e u sprach sich für die Tagesordnung des Demo­kraten Simon aus, die der Regierung das Vertrauen aus= drückte, daß sie die Reform der Kommunal- und Departe­mentsfinanzen durchführen werde und den Uebergang zur Tagesordnung forderte. Gegen die andere Tagesordnung Bonnet, die die Regierung aufforderte, einen Teil der Kom­munal- und Departementsfinanzen auf das Staatsbudget zu übernehmen, stellte Tardieu die Vertrauensfrage. Diese Tagesordnung wurde mit 316 gegen 268 Stimmen abge­lehnt und hierauf die Vertrauenstagungsordnung Simon widerspruchslos angenommen. Darauf verlangt der sozia­listische Abgeordnete Fevrier Beratung der sozialistischen In­terpellation über den Postbeamtenstreik, kurzerhand erhob sich Tardieu und verlas ohne jede weitere Erklärung das Schlußdekret. Der Kammer bemächtigte sich eine ziemliche Erregung. Es wurden von den linksstehenden Parteien Proteste laut unter Hinweis darauf, daß wichtige Gesetzes­vorlagen, wie der Gesetzentwurf betreffend die Kolonialan- leihe vnd andere, nicht mehr verabschiedet worden seien. Eine Debatte entspann sich auch über die Annahme des Schlußprotokolls, die schließlich mit 310 gegen 273 Stimmen erfolgte. Die Verlesung des Schlußdekrets im Senat ging ohne Opposition vor sich.

Paris, 12. Juli. Infolge Schließung der Parlamenls session sind die von der Regierung angeforderten

Kredite für die nationale Verteidigung nicht verabschiedet worden. Die einfache Einbringung der Vorlage, die übrigens von den zuständigen Ausschüssen ge­billigt worden ist, gibt aber der Regierung das Recht, vor­behaltlich einer nachträglichen Ratifizierung die von ihr für notwendig erachteten Mittel bereitzustellen.

Österreichs günstiges Abkommen mit Italien

Wien, 12. Juli. Amtlich wird bekanntgegeben, daß die zur Bereinigung finanzieller und wirtschaftlicher Fragen in den letzten Tagen in Rom geführten öslerreichisch-iialieni- chen Verhandlungen zu einem günstigen Abschluß gelangt sind. Es wurde vereinbart, daß die Wiedererstattung der Schuld aus den ersten Lebensmittellieferungen Österreichs im Winter 1918)19 an Italien in 30 Annuitäten in einem Ge-

der

is tm

genwartswert von 16 bis 17 Millionen Goldfrank erfolgen wird, was einem nicht unbedeutenden Nachlaß gegenüber den italienischen Forderungen bedeutet. Ferner wurde das Abkommen von 1922 über die Verwaltungsschuld im Ver­hältnis zu Italien ohne eine Gegenleistung Oesterreichs auf­gehoben. Desgleichen verzichtet Italien in Uebereinstimmung mit dem Haager Abkommen auf jede Forderung aus dem Mittel der Okkupations-Lire. Endlich wurde die Aufhebung der Prüfungs- und Ausgleichsämter sowie des Gemischten italienisch-österreichischen Schiedsgerichtshofes im Verhält­nis zwischen Österreich und Altitälien vereinbart.