kersfel-erTageblatt
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hersfelöer Kreisblatt
Amtlicher /inzeiger für den Kreis Hersfel-
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mit den Beilagen: AlluSrierteS AnterhsttuagSblatt / Nach FeKrabevS / Herd and Scholle / AnzerbaUuov nav wissen Beledrvng and Kurzweil / WirtschattUGe Saaesfreeen
Nr. 94
Mittwoch, den 23. April 1930
80. Jahrgang
Lilesmy Seneralöirefetor der % 3.3.
Der Präsident der Weltbank.
Deutschland gegen die Wahl eines Franzosen.
In Basel trat der Verwaltungsrat der Bank für internationale Zahlungen zu einer ersten Sitzung zusammen. Der Vizepräsident des Organisationskomitees erstattete den Bericht über die Organisationsarbeiten, die so weit gediehen sind, daß die Bank nunmehr ihre Tätigkeit ausnehmen kann. Der Verwaltungsrat trat sodann in eine Aussprache über die Wahl des G e n e- r a l d i r e k t o r s des neuen Instituts ein, wobei Reichsbankpräsident Dr. Luther eine motivierte Erklärung abgab, in der die deutsche Delegation sich gegen die Wahl eines Franzosen zum Generaldirektor aus- sprach. Dr. Luther betonte, daß diese Stellungnahme eine prinzipielle sei und sich nicht gegen die Person des Direktors Pierre Quesnay von der Bank von Frankreich richte.
Dann wurde Direktor Quesnay ins Sitzungszimmer berufen, wo ihm mitgeteilt wurde, daß er zum Generaldirektor ernannt sei. Die Wahl Quesnays zum Generaldirektor erfolgte mit allen gegen eine Stimme.
Zur Verwaltngsratstagung der B.J.Z.
Vorläufig nur informelle Beschlüsse. — Der deutsche Protest gegen die Wahl Quesnays.
Bafel, 23. April. Ueber das Ergebnis der gestrigen Verhandlungen des Verwaltungsrates der B.J.Z. erfahren wir aus Kreisen des Verwaltungsrates folgendes: Hervorgehoben werden muß, daß es sich nicht um eine offizielle oder formelle Sitzung des Verwaltungsrates handelt, da die englische und die italienische Regierung den Poungplan noch nicht ratifiziert haben, so daß also die Zahl der notwendigen Ratifikationen nicht erbracht wurde. Die Nichtratifizierüng durch Italien dürfte zusammenhängen mit den in Paris schwebenden Verhandlungen bezüglich der Ostreparationen. Die Beschlüsse, Die der Verwauungsrat suche, haben also informellen Charakter, werden aber, wenn die genügende Zahl
Das Staatsgefängnis von Ohio in Flammen.
27 6 Todesopfer, fast 400 Verletzte.
Durch eine Feuersbrunst von furchtbaren Ausmaßen ist ein großer Teil des Staatsgefängnisses in C o l u m - b u s sOhio) in Asche gelegt worden. Nach den bisherigen Feststellungen haben bei diesem Brande 276 Personen, zuin größten Teil Sträflinge, einen qualvollen Tod gefunden, während fast 400 Gefangene verletzt wurden, sehr viele so schwer, daß sie kaum mit dem Leben davon- kommen dürften.
Das Feuer entstand im Westflügel des Gefängnisses, und es kam sofort zu einem unbeschreiblichen Durcheinander. Die Türen wurden schließlich aufgebrochen und ungefähr 500 Menschen waren imstande, auf den Hof zu flüchten; die Gefangenen stürzten aus den Zellen nach den Ausgängen. Sie machten im allgemeinen nicht den Versuch, die durch den Brand entstandene Verwirrung zur Flucht zu benutzen. Die meisten leisteten den Wächtern und Feuerwehrleuten bei der Bekämpfung der Flammen Beistand und bemühten sich, die Toten und Sterbenden zu erreichen, die noch im Innern des Gefängnisses lagen.
Die Wärter ergreifen die Flucht.
Angeblich wurden die Wärter bei Ausbruch des Feuers kopflos und ergriffen die Flucht. Sie überließen die Gefangenen ihrem Schicksal. In verzweifelter Ohn- mächt pochten die Sträflinge an die Wände, zertrümmerten die Fenster und schrien um Hilfe. Viele Gefangene erlitten Nervenzusammenbrüche. Big Bill Norton, ein berüchtigter Verbrecher, ergriff die Schlüssel eines Wärters, öffnete die Türen und gab so den Gefangenen die Möglichkeit, sich zu retten. Viele andere Gefangene, Wärter und Feuerwehrleute vollbrachten Wunder von Tapferkeit, durch die das Unglück wenigstens etwas ge- milder i wurde.
Die doppelt belegte Strafanstalt.
Das Gefängnis, das nur für 2000 Sträflinge vorgesehen ist, hatte fast 5000 Insassen. Das Feuer brach um 18 Uhr aus, gerade zu der Zeit, als die Sträflinge aus den Eßräumen in die Zellen zurückgeführt wurden. Die Flammen schössen in dem Gebäude an drei Stellen gleichzeitig auf, so daß Brandstiftung als erwiesen angesehen werden kann. Wenige Minuten nach Ausbruch des Feuers standen bereits drei Gefängnisabteilungen, in denen ausschließlich Gefangene mit Strafen von 25 Jahren bis zu lebenslänglichem Zuchthaus untergebracht waren, in Flammen. Der erste Löschzug, der an der Brandstelle eintraf, fand ein wahres Inferno vor. Die Toten und Verwundeten wurden über eiligst hergestellte Strickleitern geborgen. Einige Leitern rissen jedoch und die Retter wie die Opfer stürzten in die Tiefe.
von Ratifikationen vorliegt, später ohne weitere Diskussion genehmigt werden.
Das Amt des Vizevorsitzenden ist ein reines Ehrenamt und hat auf den Geschäftsgang der Bank keinen größeren Einfluß als ein anderes Mitglied des Verwaltungsrates. Für die Leitung der Geschäfte und die Politik der Bank ist der Verwaltungspräsident in erster Linie verantwortlich und hat das Recht, durch alleinige Unterschrift die Bank zu engagieren, in den übrigen Fällen sind doppelte Unterschriften notwendig.
Zum Generaldirektor wurde, wie bereits kurz gemeldet Pierre Quesnay mit allen gegen die Stimmen der deutschen Delegationsmitglieder gewählt. Deutscherseits wurde durch Reichsbankpräsident Dr. Luther eine Erklärung abgegeben, in der gegen diese Wahl Stellung genommen wurde. Dadurch sei das ganze System der Parität der Bank, d. h. der Parität zwischen Deutschland und Frankreich und der sich daraus ergehenden Zusammenarbeit in gewissem Sinne verletzt worden.
Ein wichtiger Punkt, der vom Verwaltungsrat noch behandelt wurde, betraf die Frage der weiteren Zuziehung von Zentralbanken zur Aktienzeichnung außer den sieben Großbanken. Für diese Aktienzeichnung liegen aus verschiedenen Ländern Anmeldungen vor. Es wurde beschlossen, die Nie- - derländische Bank, die Schweizerische Nationalbank und die Schwedische Notenbank zur Zeichnung einzuladen.
Was die Frage der Emittierung der Aktien betrifft, so werden Frankreich, Belgien, England und Italien die Aktien zur öffentlichen Zeichnung auflegen, während Deutschland die Aktien für sich behalten wird. Japan und die Vereinigten Staaten werden die Aktien ohne öffentliche Subskription auf ein Syndikat von Banken verteilen. Die Aktienver- teilung der Bank wird so erfolgen, daß 16 000 Aktien von der Bank übernommen werden und daß sich die amerikanische und die japanische Gruppe ebenfalls je 16 000 Aktien zuteilen lassen. Die übrigen Gründungsländer werden ihre 16 000 Aktien dem Publikum zur Zeichnung vorlegen.
Generaldirektor R e u s ch von der Gute Hoffnungs- Hütte, eine weiteres Mitglied der deutschen Delegation konnte an der gestrigen Sitzung wegen eines wä«#*«^. sehenen Ereignisses nicht teilnehmen.
Eine Heidin.
Wahre Heldentaten vollbrachte die Tochter des Ge- fängnisdirektors. Sie gab Revolver, Maschinengewehre und Munition an die kopflos gewordenen Wächter aus, beruhigte die Gefangenen und wies den Krankenschwestern, Ärzten und Soldaten geeignete Plätze an, bis das Feuer die Wohnung ihres Vaters selbst bedrohte. Die Katastrophe erreichte ihren Höhepunkt, als die Wollspinnerei von Gefangenen in Brand gesteckt wurde. Der Leiter der Feuerwehren drohte daraufhin mit der Zurückziehung sämtlicher Löschzüge. Erst nachdem ihm die Sicherheit der Feuerwehrmannschasten gewährleistet erschien, gab er Weisung zur Fortsetzung der Arbeiten. Militär mußte immer wieder die schreiende Menge der Gefangenen zurückdrängen.
Die größte Feuersbrunst der letzten Jahrzehnte.
Der Brand in Columbus stellt die folgenschwerste Feuersbrunst dar, die die Vereinigten Staaten in den letzten Jahrzehnten erlebt haben. Er ist, was die Zahl der Opfer anbelangt, nur zu vergleichen mit dem Brand im Jroquois Theater in Chikago 1903 und der Erdbeben- und Brandkatastrophe von San Franzisko 1906, wo 400 bis 500 Menschen umkamen Im Gegensatz zu diesen Katastrophen war bei dem Brand in Columbus der Sachschaden verhältnismäßig gering.
Nach den letzten Feststellungen sind bei dem Brande des Zuchthauses in Columbus 317 Personen ums Leben gekommen.
über die Schreckensszenen beim Brande werden noch folgende Einzelheiten gemeldet: Ein straf- gefangener Neger warf ein Seil in das Zellenfenster eines Hilferufenden Sträflings, kletterte an dem Seil hinauf uud zertrümmerte die Eisentür. Eine der grauenhaftesten Einzelphasen bei dem Brande war die, wie eine Gruppe von 6 0 Strafgefangenen des oberen Stockwerkes schreiend in den Flammen umkamen, während die Wärter verzweifelte, Befreiungsversuche machten.
Die behördlichen Ermittelungen.
Columbus (Ohio), 23. April. Die Behörden haben bereits die ersten Schritte getan, um zu ermitteln, worauf es zurückzuführen ist, daß die Brandkatastrophe im Staatsgs- fängnis eine so außergewöhnlich hohe Zahl von Todesopfern gefördert hat. Ein Wärter, der sich angeblich geweigert haben soll, Hilfe leistenden Sträflingen, als sie zu den Zellen in dem brennenden Gebäudeteil vordringen wollten, die Zellen- schlüssel auszuhändigen, ist bereits vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Das Oeffnen der Zellentüren durch die Schließer hat anscheinend erst begonnen, nachdem die Feuerwehr in das Gebäude hereingelassen worden war. Die Feuerwehr ist übrigens auf dem Gefängnishof von einigen Sträflingen angegriffen worden, die versuchten, den von der Feuerwehr mitgeführten Betriebsstofftank in Brand zu setzen. Von den Sträflingen, die in den Zellen für die zum Tode Verurteilten untergebracht waren, ist keiner umge- । kommen.
Schluß der Londoner Konferenz.
Zweck nur teilweise erreicht.
Im St-James-Palast zu London wurde Montag die seit längerer Zeit tagende Konferenz der Seemächte Amerika, Frankreich, Großbritannien, Italien und Japan durch eine Schlußsitzung geschlossen. Der Zweck der Konferenz, eine alsbaldige Herabminderung der Rüstungen zur See zu erzielen, wurde kaum erreicht. Vielmehr unterzeichnete man einen Vertrag, der Anbahnungen zu einem Stillstand in dem bisherigen Wettrüsten schaffen soll.
Im Gegensatz zur Eröffnung der Konferenz vor drei Monaten, die im dichtesten Londoner Nebel erfolgte, strömte Heller Sonnenschein durch die Fenster des St. - James - Palastes. Die Schlußsitzung machte einen sehr feierlichen Eindruck. Alle Delegierten erschienen im Gehrock und im Zylinder. Als erster traf Macdonald ein.
Reden und Unterzeichnung.
Pünktlich um 10.30 Uhr erhob sich M a c d o n a l d und erklärte einige technische Punkte mit Bezug auf den Entwurf des Vertrages und eines erläuternden Schreibens, das er an den Völkerbund schicken werde. Macdonald verkündete hierauf, daß die nächste Flottenkon- ferenz im Jahre 1935 stattfinden werde, außer wenn besonders glückliche Ereignisse stattfinden, die sie nicht not- wendig machen. Wir sind so weit gegangen, Ivie wir augenblicklich gehen konnten, und wir sind zusammengekommen, um unsere Punkte, in denen wir Übereinstimmung erzielt haben, zusammenzustellen und sie in einem Vertrag niederzulegen. Die Probleme, die sich nicht lösen ließen, müssen weiter in Angriff genommen werden.
Nach Macdonald ergriff der Amerikaner S t i m s o n das Wort, um zu erklären: Der Vertrag setzt unsere Flottenbeziehungen zu dem Britischen Reich auf gerechter, dauerhafter Grundlage fest und stellt mit unseren japanischen Nachbarn Beziehungen her, die eine wachsende Freundschaft mit diesem großen Lande verbürgt. Erfreulicherweise setzen Frankreich und Italien ihre Verhandlungen fort in der Hoffnung, ein Fünf- mächteabkommen über die Einschränkung der Flotten-
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ferenz sei auf zeitweilige Schwierigkeiten gestoßen, die nicht gestatteten, sofort eine so große Lösung zu erzielen, als man vielleicht gewünscht hätte. Briand sprach sein Bedauern darüber aus, daß der Dreimächtevertrag keine größere Ausdehnung gefunden habe. Die französische Regierung werde jedoch alle Anstrengungen unternehmen, um die letzten Schwierigkeiten zu überwinden
Der italienische Botschafter in Vertretung des Delegierten Grandi führte aus, die faschistische Auffassung habe stets die Herabsetzung dir Rüstungen auf den niedrigstmöglichen Stand befürwortet. Italien sehe mit Vergnügen dem Augenblick entgegen, an dem die Verhandlungen mit dem befreundeten Nachbarland wieder ausgenommen werden.
Um 12.40 Uhr wurde der Vertrag von den Delegierten unterzeichnet.
Aus Sem Verträge.
Der abgeschlossene Vertrag stellt einen Dreimächtepakt zwischen Amerika, Großbritannien und Japan dar, den die nicht übereingekommenen Staaten Frankreich und Italien . mit unterzeichneten, ohne sich selbst zu binden. Der Vertrag zerfällt außer den Vorbestimmungen in fünf Teile und in eine Reihe von Anhängen.
Der erste Teil enthält Weisungen für die Baupause in Schlachtschiffen, die Versenkungen, die Flugzeugmutterschiffe. Der zweite Teil beschäftigt sich mit den Unterseebooten, deren Höchsttonnage auf 2000 Tonnen festgesetzt wird. Jeder Ver- tragsstaat soll die Ermächtigung erhalten, drei Unterseebote von 2800 Tonnen aufzulegen. Es ist bestimmt, daß die vertragschließenden Mächte sich verpflichten, vor der Kiellegung jedes neuen Kriegsschiffes den Vertragspartner in Kenntnis zu setzen. Teil drei enthält den englisch-amerikanisch-japanischen Vertrag mit dem wichtigsten Teil des Londoner Vertrages, Der Flöttentabelle.
An Grotzkreuzern erhalten: Amerika 180 000, England 146 800, Japan 108 000 Tonnen; an kleinen Kreuzern: Amerika 143 500, England 192 200, Japan 100 450 Tonnen; an Zerstörern: Amerika 150 000, England 150 000, Japan 105 000 Tonnen; an Unterseebooten: Amerika 52 700, England 52 700, Japan 52 700 Tonnen. Ferner wird bestimmt, daß Amerika 18, England 15 und Japan 12 große Kreuzer besitzen dürfen.
In diesem Teile ist auch enthalten die
Vorbehaltsklausel für England.
Darin wird bestimmt, daß jede Macht, die sich durch Neubauten einer anderen,. nicht dem Dreimächtevertrag angehörenden Macht in ihrer Sicherheit gefährdet glaubt, ihrem Vertragspartner mitteilen soll, wieviel Neubauten sie braucht, daß sie die Gründe hierfür anzugeben hat und daß sie infolgedessen das Recht hat, die Neubauten vorzunehmen. Teil vier beschäftigt sich mit der Vermenschlichung des Unterseebootkrieges und Teil fünf mit der Inkraftsetzung des Vertrages.
Kein Verbot der Maifeiern.
Kein Kundgebungsverbot in Preußen.
Wie von zuständiger preußischer Stelle verlautet, ist nicht geplant, das für den ganzen Bereich Preußens aufgehobene Verbot öffentlicher Kundgebungen für den 1. Mai wieder einzuführen.