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yersfelöerTageblatt

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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfelü ^.°-LLz°"^

mit Ses Settasen: Al!«striertes Aüterhattoagsdlatl / Nach Aeirradrad / Herd onO Scholle / Ameetmiwaa ave äbi«i£» Belebruas ooö Krrrrwetl / WirttchattllGe Taarstraoe»

Nr. 92 (Erstes Blatt) Sonnabend, den 19. April 1930 80. Jahrgang

Das Panzerschiff

Regienilig und Kreozerbau.

Keine Mehrbelastung.

Ziemlich lebhafte Diskussionen in der Öffentlichkeit ruft gegenwärtig die Bewilligung der ersten Rate für den Bau des Panzerkreuzers B im Reichsrat und das Einver­ständnis der Reichsregierung mit der Einstellung der Kosten in den Reichshaushalt für 1930 hervor. Bekannt­lich warf schon im letzten Jahre der Streit um die Her­stellung der beiden Panzerkreuzer lebhafte Wellen. Schließ­lich wurden Summen für den Kreuzer A ausgeworfen, dagegen der Kreuzer B vorläufig zurüügestellt und nicht in den neuen Etat cinbezogen. Die jetzige Regierung übernahm auch den Etatsentwurf, bei dem die bezügliche Position nicht auftrat, will aber nunmehr dem im Reichs­rat genehmigten Plan nicht widerstreben.

Die politische Polemik heftet sich an diese Ereignisse und sagt zum Teil heftige Kämpfe im Reichstag voraus, deutet sogar an, das eben gefestigte Kabinett Brüning werde dabei erneut einer gefährlichen Probe auf seine Lebensfähigkeit unterzogen werden.

Die Gründe des Reichskabinetts.

über die veränderte Stellung der Regierung Brüning gegenüber den Bauplänen wird von angeblich gutunter- richteter Seite mitgeteilt: Die Reichsregierung hat in ihrer Regierungserklärung am 1. April mitgeteilt, daß sie den Haushalt von der vorigen Regierung übernehme. Für den Bau des Panzerschiffes B war damals keine Rate in den Haushalt eingesetzt. Die Lage hat sich da­durch geändert, daß im Reichsratsausschuß die Bewilligung dieser ersten Rate beschlossen worden ist. Eine Doppel­vorlage ist nun für die Regierung mit Rücksicht auf die öffentliche Meinung unmöglich- Das hätte auch unbedingt eine Stellungnahme der Reichsregierung gegen den Bau des Panzerschiffes B bedeutet Das wollte aber die AlLützWöL^Mt. MvtzM.«»dr'M eÄMVt l«i Beschluß über das Marineprogramm gefaßt werden müssen. Auch die

Graf ZsppeÜn" in Kriedrichshafen.

Die 5000-Kilometex-Reife des Luftschiffs.

Das LuftschiffGraf Zeppelin" ist von seiner Spanienfahrt wieder glücklich in Friedrichshafen em- getroffen und trotz stürmischen und regnerischen Wetters glatt gelandet. Wie auf der Hinfahrt waren auch dies­mal sechzehn Passagiere an Bord, darunter der spanische General Kindelan und der spanische Major Gallarza so­wie weitere vier Herren aus Spanien. Die übrigen zehn Passagiere hatten auch den Hinflug nach Sevilla mit­gemacht.

über die Vorbereitungen und den Empfang in Se- villa sowie das einwandfreie Arbeiten der zur Verfügung gestellten Haltemannschaft des Militärs äußerte sich die Schiffsleitung sehr lobend und anerkennend. Auf dem Landungsplatz in Sevilla hatten sich Tausende von Zu­schauern eingefunden und die königliche Familie begab sich zur Besichtigung des Luftschiffes an Bord. Das Schiff wurde während des ganzen Aufenthalts, der etwa 1% Stunden dauerte, von der Landemannschaft gehalten, da der Ankermast für die beabsichtigte Südamerikafahrt wohl schon aufgestellt ist, aber noch nicht benutzt werden kann. Der Abflug ging sehr glatt vonstatten und die Rückfahrt wurde bei herrlichem Wetter und Sonnenschein an- getreten. Bei Annäherung an die französische Küste kam ein ziemlich starker Nordwind auf und das Luftschiff fuhr deshalb in nördlicher Richtung bis La Röche. Dort drehte es dann ab in östliche Richtung und bei st ä n d i g e r V e r s ch l e ch t e r u n g d e s W e t t e rs, das über Mittelfrankreich westlich Dijon und an der C6te d'or sogar in heftiges Schneetreiben »verging, flog Gras Zeppelin" in direkter Richtung über Besan-on, Basel, Konstanz dem Heimathafen Friedrichshafen zu.

Im ganzen wurden etwa 5 0 0 0 Kilometer zurückgelegt. Das Luftschiff wird jetzt über Ostern in der Halle liegenbleiben und ab Freitag zur Besichtigung frei­gegeben. Am kommendem Dienstag erfolgt die Blüten- fahrt nach dem Rheinland bis Bonn, wo bei günstigen Wetterverhältnissen eine Landung vorgesehen ist.

*

Wie weiter aus Sevilla gemeldet wird, hat König Alfons den Aufenthalt des LuftschiffsGraf Zeppelin" in Sevilla benutzt, um das Innere des Luftschiffs zu be­sichtigen; beim Betreten des Luftschiffs wurde ihm ein Ehrentrunk kredenzt.

Die Luftschiffleitung richtete nach der Abfahrt, als der Zeppelin bereits Lissabon erreicht hatte, ein Be- grüßungs- und Danktelegramm an den König. Der König gab in seiner Antwort seiner be­sonderen Genugtuung über die Eindrücke bei seinem Be­such an Bord Ausdruck und wünschte alles Gute für den weiteren Verlauf der Reise.

Der königliche Leibarzt Dr. Megras, der mrt dem Graf Zeppelin" aus Friedrichshafen gekommen ist, hat dem König im Auftrag Dr. Eckeners eines von dessen Büchern mit der persönlichen Widmung des Verfassers überbracht.

Mutter Germania lehrt Michel das Große Abc.

Wer A sagen gelernt hat, wird auch B sagen lernen.

frühere Regierung ist grundsätzlich für den Bau des Pan­zerschiffes gewesen, hat aber aus finanziellen Gründen beschlossen, die Einsetzung der ersten Rate auf das nächste Jahr zu verschieben. Die Regierung Brüning hat nun auf dem Standpunkt gestanden, daß diese Frage endlich einmal bereinigt werden muß. Daher beschloß sie, dem Reichstag den Beschluß des Reichsrats als Grundlage für seine Beratungen zu übermitteln. In der Kabinetts- sitzung ist kein formeller Beschluß gefaßt worden. Die An­sicht des Kabinetts ist euer einstimmig gewesen. . Aus­drücklich wird darauf hingewiesen, daß durch die erste Rate Oft das Panzerschiff B in Höhe von 2,9 Millionen Mark keine neue'- finanziLZe.Belastung des Haushaltes erfolgn .Da» in Frage wmmenoe Geld wird bei anderen Posten des Reichswehrministeriums eingespart werden.

Rheinlandreise des Reichspräsidenten.

Nach der N ä u m u n g.

Die vom Reichspräsidenten nach der Räumung beab­sichtigte Reise in die zweite und dritte Zone des besetzten Gebietes ist für die Woche vom 20. bis 27. Juli vor­gesehen. Als Hauptorte für den Besuch des Reichs­präsidenten sind der Reihenfolge nach Speyer, Mainz, Koblenz, Trier und Aachen in Aussicht genommen.

Thüringen erhält seine Anschüsse.

Der Konflikt beigelegt.

Dem Neichsminister des Innern, Dr. Wirth, hat die thüringische Regierung zu dem bekannten Konflikt mit der Reichsregierung eine längere Erklärung zugehen lassen. Daraufhin hat Dr. Wirth die bisherige Einstellung der Zuschüsse für Polizeizwecke und sonstiger Überweisungen an Thüringen aufneboben. Staatssekretär Z w e i g e r t

Staatssekretär Zweigen, der als Beansiragler des Reichsinnenministers nach Ostern in Weimar in einer Aussprache mit Dem thüringischen Staatsminister Dr. Frick die vom Reich beanstandeten Zu­stände in der thüringischen Polizei überprüsen wird.__ wird nach Ostern die Besprechungen mit dem thüringischen Staatsministerium aufnehmen, mit denen Thüringen sich einverstanden erklärt hat.

In der an Dr. Wirth gesandten Erklärung heißt es, daß die Landesregierung das erlassene thüringische Er­mächtigungsgesetz für durchaus, einwandfrei hält, infolge der entstandenen Meinungsverschiedenheit aber bereit ist, die Entscheidung des Reichsgerichts anzurufen und diesen Schritt gemeinsam mit der Reichsregierung zu tun. Weiter glaubt die thüringische Regierung sich zu der Er­

wägung berechtigt, nachdem dargelegt sei, daß bei der Landespolizei eine Verletzung der Bedingungen, für die Gewährung 'von Reichszuschüssen für Polizeizwecke nie­mals stattgefunden habe, daß sich der Reichsinnenminister durch diese Darlegungen für befriedigt erklären werde. Deshalb ersucht die thüringische Regierung, die seinerzeit vom Reichsminister Severing ausgesprochene Zuschuß­sperre aufzuheben. Ebenso bittet Thüringen darum, die einstweilige Einstellung von Überweisungen aus Fonds­mitteln an Thüringen zurückzuziehen.

. Die thüringische Regierung hat ferner die Reichs­regierung wissen lassen, daß sie hinter der Erklärung des Ministers Frick, Herr Severing könne lange warten, bis er eine Antwort auf sein Schreiben erhalten werde, nicht gestanden habe und auch jetzt nicht hinter ihr stehe. Irgendein Nationalsozialist sei in die thüringische Landespolizei nicht eingetreten.

Mussolini und Hoover zum Londoner Vertrag

Rom, 18. April. Mussolini, dem Grandi über die Lon­doner Abrüstungskonferenz berichtete, billigte Grandis Hal­tung und zollte ihr Anerkennung. Man nimmt hier an, daß Grandi und Sirianni zur Schlußsitzung der Konferenz, die auf kommenden Dienstag festgesetzt ist, wieder nach London fahren werden.

Rew Zork, 18. April. Präsident H o o v e r hatte mit den Parteiführern im Senat eine Unterredung über den Londoner Marinevertrag. Er teilte mit, daß er den Vertrag dem Senat noch in dieser Session zur Notifizierung über- weisen möchte. Die Senatsführer hatten jedoch um.Zeit zur Prüfung des Vortrages gebeten, ehe sie sich binden und end­gültig die Beratung in dieser Session gutheißen könnten.

Sie indische Selb-ändigleitSbewegung.

Schwere Strafen wegen Verletzung

Gandhi hat es Mgelchnti chas Präsidium des All- indischen Kongresses an Stelle des zu Gefängnis oer-. urteilten bisherigen Kongreßpräsidenten Jawaharlal

Rehru zu übernehmen. Aus Gandhis Ersuchen tritt

Motilal Rehru, der Vater Ja^aharlals, an dessen Stelle.

Wie aus Navfari gemeldet wird, erklärte Gandhi Freiwilligen, die in Indien hergestellten Kleiderstoff als Ersatz für ihre zerrissene Kleidung verlangten, sie sollten sich wie Millionen ihrer Landsleute mit eine m bloßen Lendentuch begnügen. Auf Gandhis Aufforderung hin haben sich ein Dutzend Frauen der Frau Gandhis angeschloffen, um vor Läden, in denen alkoholhaltige Getränke zum Verkauf gelangen, Posten zu stehen. Sie sind Mitglieder einer Frauengefellschaft, die sich verpflichtet hat, ihre ganze Zeit dem K o m p f e für die nationale Selbständigkeitsbewegung zu opfern und nicht nach Hause zurückzukehren, bis diese Bewegung ihr Ziel erreicht hat.

Sechs Führer der Widerstandsbewegung in Karatschi wurden zu sechs Monaten bis zu zwei Jahren schweren Kerkers verurteilt. Nach einer Meldung aus Allahabad erhielt der Führer der Widerstandsbewegung in Benares, Sampurnand, 18 Monate, während drei andere Mit­glieder der Bewegung wegen Verletzung des Salz­monopols zu 16 Monaten schweren Kerkers verurteilt wurden. Aus Surat wird gemeldet, daß der Präsident des dortigen Kongreßkomitees, Mehta, und der Schatz­meister dieses Komitees, Marfatia, die in ihren Reden die Bevölkerung zur Übertretung der Salzgesetze auf­gefordert hatten, dies mit 12 Monaten schweren Kerkers zu büßen haben. Mitglieder der Stadtbehörde von Surat erklärten, eine strenge Bestrafung sei erforderlich, um andere Anhänger der Bewegung abzuschrecken.

Der russisch-englische Handelsvertrag.

Einzelheiten.

Das jetzt unterzeichnete vorläufige Handelsabkommen zwischen England und der Sowjetunion, das bis jum Abschluß eines endgültigen Vertrages in Kraft bleibt, enthält folgende wesentliche Bestimmungen:

Der Artikel 1 legt die beiderseitige M e i st b e g ü n st t - g u n g mit gewissen Ausnahmen hinsichtlich der russischen Grenzstaaten fest. In dem Artikel 2 stimmt die britische Re­gierung zu, daß Sowjettußland eine Hande'sdel e g a tib n in England errichtet. Die beiden Leiter dieser Handelsdele­gation^ erhalten dieselben diplomatischen Vorrechte wie der Sowjetbotschafter. Die Handelsdelegation ist für alle Ge­schäfte verantwortlich, die von den von der Sowietregierung entsandten Personen durchgeführt werden. Streitfragen werden vor britischen Gerichten verhandelt. Für den künftigen Vertrag wird gleichfalls die Meistbegünstigung eingeführt, jedoch mit Ausnahme der Fischereirechte, Der Ein- und Aus- Wanderung und der Schiffe, die den britischen Dominien an­gehören. Artikel 4 bestimmt, daß das Abkommen nach gegen­seitiger Vereinbarung durch einfachen Notenaustausch auf die britischen Dominien ausgedehnt werden könne. In Artikel 5 wird die gleiche Möglichkeit für die britischen Kolonien, Protck- lorate und Mandatsgebiete vorgesehen, sofern vorher Die Sowjetregierung durch den britischen Botschafter in Moskau entsprechend verständigt wurde. Artikel 6 enthält eine Sonder- bestimmung für I n d i e n , in der sich die Sowietregierung ausdrücklich verpflichtet, für Indien keine Gegenseitigkeit zu verlangen, wenn sie nicht von der englischen Regierung aus­drücklich zugestanden wird.