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Hm die Neuregelung der Mietwelenr

Ein Reformvorschlag der Deutschen Volkspartei.

Aus Anlaß der vom preußischen Minister für Volkswohlfahrt in einem Entwurf dem Staatsrat vorgeschlagenen und daher zu gewärtigenden Lockerung der Wohnungszwangswirt- s ch a s t dürften nachfolgende Ausführungen, die uns von volksparteilicher Seite zugehen und die An­schauung in diesen Kreisen Widerspiegeln, von all­gemeinem Interesse sein.

Am 31 März 1930 laufen die Fristen für das Reichs- mietengesetz und das M i eterschutzgesetz ab. Die Reichsregierung hat dem Reichstag eine Gesetzesvorlage unterbreitet, welche die Verlängerung der bestehenden Ge­setzgebung um 2/ Jahr vorsieht. Den immer mehr im prak­tischen Leben in Erscheinung getretenen Mängeln der bis­herigen Gesetzgebung, die sich besonders aus der Tatsache ergeben haben, daß zahlreiche Sondervorschriften und Locke- rungsverordnungen durch die Länderregierungen erlassen worden sind und hierdurch ein Wust von neuen Bestim­mungen geschaffen worden ist, der die Uebersichtlichkeit der bisherigen Reichsgesetze außerordentlich erschwert, scheint in der Regierungsvorlage nicht Rechnung getragen worden zu fein. Seit längerer Zeit ist von einsichtigen Kreisen in allen Parlamenten versucht worden, in dieser Hinsicht Wandel zu schaffen, doch nur mit geringem Erfolg. Ein von der Reichstagsfraktion der Deutschen Volks­part e i dem Reichstag unterbreiteter Vorschlag zur Neu­regelung der Wohnungszwangswirtschaft hat daher in erster Linie eine Vereinfachung der vielfachen Bestimmun­gen zum Ziele und strebt darüber hinaus die Beseitigung längst abbaureif gewordener Einrichtungen an.

Der von der Deutschen Volkspartei eingebrachte E n t- wurf eines Gesetzes zur Regelung des M i e t- Wesens umfaßt nur insgesamt 20 Paragraphen, die in drei Abschnitte gegliedert sind.

Im ersten Abschnitt wird die H ö h e der Miete geregelt. Die hier gemachten Vorschläge weichen insofern von der bisherigen Regelung ab, als die Ausnahme-Vor­schriften, im wesentlichen die bisher in den Ländern vorge­nommenen Auflockerungen der diesbezüglichen Zwangs­wirtschaftsbestimmungen, zugrunde gelegt worden sind. Neu ist die Bestimmung, daß der Vermieter und Mieter eine freie Vertragsvereinbarung nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über ein bereits bestehendes Mietsverhältnis neu abschließen können. Diese Möglichkeit hat sich in der Praxis als unbedingt notwendig erwiesen. Der bisherige Zustand, daß zwar freie Verträge abgeschlos­sen werden können, daß dem Mieter aber jederzeit nach freiem Ermessen die Zurückziehung auf die gesetzliche Miete gestattet ist, widerspricht nicht nur dem Grundsatz von Treu und Glauben, sondern verhindert auch von vornherein die Möglichkeit, in all den Fällen, wo es die wirtschaftliche Lage der abschließenden Parteien gestattet, Wohnungen entspre­chend den neuzeitlichen Ansprüchen auszubauen. Es ist eine wichtige Aufgabe des Gesetzgebers, solchsn wirtschaftlichen Gesichtspunkten Geltung zu verschaffen und eine gesunde Entwicklung in dieser Frage zu fördern. Die weiteren Be­stimmungen des ersten Abschnitts befassen sich vor allem mit der Berechnung der gesetzlichen Miete, der Festsetzung der Friedensgrundmiete in Streitfällen, der Möglichkeit einer Berichtigung der Friedensgrundmiete und der Zu- schlagsregelüng zur Friedensgrundmiete.

Der zweite Abschnitt umfaßt den Mieterschutz. Hier war es in erster Linie Aufgabe, die heute noch geltende völlig falsche Konstruktion der Kündigungsbestimmungen des Mieterschutzgesetzes für die Fälle der Mietzinsverwei­gerung und der Belästigung wieder auf die Grundsätze des freien' Kündigungsrechts zurückzuführen, wie sie im Bür­gerlichen Gesetzbuch niedergelegt sind. Es kann nicht im Interesse einer gerecht denkenden Mieterschaft, die weiß, daß Mietverträge innegehalten werden müssen, liegen, wenn Elemente, die mehr oder weniger bewußt vertragsuntreu handeln, aus Kosten der Gesamtheit besondere Vorteile ge­nießen. Das immer noch gültige, außerordentlich kompli­zierte Kündigungsverfahren hat im Zeichen der Verwal- tungsreform und der Rechtsvereinfachung um so weniger Daseinsberechtigung, als auch die organisierte Mieterschaft kein Interesse daran haben kann, daß leistungs- unb zah- lungsunwilligen Mietern noch'länger ein übersteigerter Kündigungsschutz zuteil wird. Der volksparteiliche Ent­wurf trägt auch dem sogenannten Eigeninteresse des Ver­mieters insofern stärker Rechnung, als der ursprüngliche Grundbestimmung des § 4 im geltenden Mieterschutzgesetz stärker herausgearbeitet und auf eine f .re Formel gebracht worden ist. Der Entwurf sagt deutlich und kurz, daß der Vermieter auf Aufhebung des Mietverbältnisses klagen kann,wenn für ihn aus besonderen Gründen ein so drin­gendes Interesse an der Erlangung des Mietraums besteht daß auch bei Berücksichtigung der Verhältnisse des Mieters die Vorenthaltung eine schwere Unbilligkeit für den Ver­mieter darstellen würde". Ueber die Aufhebungsklage ent­scheidet das Mietfchöffengericht. Die weiteren Paragra­phen des Abschnitts über Mieterschutz befassen sich mit der Erbfolge, der Regelung der Werk- und Dienstwohnungs­frage, den Räumungs- und Ausnahmevorschriften.

Der dritte Abschnitt enthält die allgemeinen und Uebergangsvorschriften. Hier sind die Be­stimmungen untergebracht worden, die auf den Gesetzes­inhalt der ersten beiden Abschnitte Miethöhe und Mie­terschutz gleichzeitig Bezug nehmen. Der § 13 schreibt die Verbindlichkeit des Gesetzes vor, der § 14 regelt die Frage der Untervermietung und der § 15 bestimmt die Zusammensetzung, das Verfahren und die Spruchgültigkeit des Mietjchöffengerichts. Die restlichen Paragraphen ent­halten die Ausführungs-, Lockerungs- und Uebergangsvor- fchriften, die im Hinblick auf die Notwendigkeit eines all­mählichen schrittweisen Abbaus der Wohnungszwangswirt­schaft erforderlich sind. Der § 19 ordnet zum Schluß die Außerkraftsetzung des bisherigen Reichsmietengesetzes, des Mieterschutzgesetzes und des Wohnungsmangelgesetzes an Wohnungsämter und Mieteinigungsämter sollen spätestens bis zum 1 Oktober 1930 aufgelöst werden Daneben ist aber der Obersten Landesbehörde anheimge­stellt, für solche Gemeinden, in denen eine Zwangsvertei­lung von Wohnraum in bestimmtem Umfang oder für be­stimmte Bevölkerungskreise noch notwendig ist, befristete Uebergangs- und Ausnahmevorschriften zu erlassen. In solchen Fällen soll die Zwangsverteilung von Wohnraum der ordentlichen Gemeindeverwaltung übertragen werden Der § 20 setzt dem Gesetz eine Frist bis zum 31. Dezember 1932.

Nach, der Auffassung in volksparteilichen Kreisen bedeu­

tet der Entwurf ein sachliches Borwärtsschretten auf dem Wege zur allmählichen Ueberwindung der Woh­nungszwangswirtschaft in all den Fällen, wo eine weitere Lockerung der bestehenden gesetzlichen Zwangs­bestimmungen sozial möglich und wirtschaftlich gerechtfertigt ist. In einem weiteren Artikel wird die in Kreisen der M i e t e r s ch a f t in der Angelegenheit vertretene Auffas­sung zum Ausdruck kommen.

Aus der Heimat.

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* In der Preuß.-Südd. Klaffen! otterie wurden folgende Gewinne gezogen: In der Donnerstag- Nachmittagsziehung : 10 000 RM. auf Nr. 122373 351512, 3000 RM. auf Nr. 353969, 2000 RM. auf Nr. 53737 103478 120559 211734 231491 388367. In der Freitag'Bormittagsziehung: 10 000 RM. auf Nr. 16636 163550 288108, 5000 RM. auf Nr. 31461 103303 129539 336297. 3000 RM. auf Nr. 40678 71175 85742 166107 182610 200926 382336, 2000 RM. auf Nr. 2429 10934 39680 73373 118809 149465 189854 195154 277763. In der Freitag Nachmittagsziehung: 5000 RM. auf Nr. 121401 351871, 3000 RM. auf Nr 154462 260780 268610 315642 384272, 2000 RM. auf Nr. 42678 216692 370312. (Ohne Gewährt.

Hersfeld. (75jähriges Geschäftsjubiläum im Metzgerhandwerk.) Diesen schönen Er- innerungs- und Ehrentag am morgigen Tage zu begehen ist unserm Mitbürger, dem Metzgermeister Herrn Jean Herda dahier, beschieden. Am 19. Februar 1855 wurde sein Großvater Conrad Herda durch Meisterbrief, unterschrieben von den Zunftmeistern Lorenz Otto und Peter Wolfs sowie vom obrigkeitlichen Deputierten Manß und beglaubigt vom Ober-Zunftamt, unterschrieben von Schimmelpseng, als Meister des Metzgerhandwerks anerkannt und seit dieser Z»it befindet sich das selbst- ständige Metzgerhandwerk in den Händen der Familie Herda. $om Großvater ging das Handwerk auf den Vater und vom Vater auf den Sohn, den jetzigen In­haber Jean Herda, über. So wie Großvater und Vater sich einen ehrbaren einwandfreien Betrieb des Handwerks als Grundsatz wählten, so kann solches auch von dem Sohn, dem jetzigen Inhaber, wohl behauptet werden, dem es trotz der Schwere der Zeit gelungen ist, das Geschäft auf seiner beachtenswerten Höhe zu halten und möge i m ein Fortblühen in diesem Sinne beschieden sein.

Hersfeld. Ein fünfjähriges Mädchen lief beim Spiel gegen einen Radfahrer, wurde überfahren und blieb bewußtlos liegen. Das Kind mußte in ärztliche Behandlung genommen werden. Die Eltern sollten ihre Kinder immer wieder ermähnen, die Straße nicht als Spielplatz anzusehen.

Hersf.1b. (Vorsicht beim Betreten des Eises!) Als gestern Abend einige Schuljungen auf dem Schwanenteich in den Anlagen herumliefen^krachte ein Junge plötzlich bis an den Hals ein. Mit großer Mühe konnte er sich bis an das Ufer herausarbeiten. Die Eltern und Lehrer sollten immer wieder auf die Gefahren hinweisen, die hierdurch entstehen können.

Hersfeld. (E v a n g. Gemeindeabend). Der für nächsten Sonntag Abend in der Turnhalle vorgesehene Gemeindeabend wird unter der Leitung des Vorstandes des Zweigvereins Hersfeld des Evangelischen Bundes stehen und in seinem Programm seinen Gästen viel Wissenswertes, aber auch Erbauliches bringen. Der von seinen Ausführungen auf dem Landecker (30.6.1929) bekannte Professor Ehringhaus Abwehr uud Aufbau im Evangelischen Bund wird Bilder aus dem Kampf um Glaube und Heimat in Oesterreich besprechen, während im zweiten Teile des Abends das mittel­alterliche Mysterienspiel der Stadt Laustendas Kain- und Abelspiel" zur Aufführung gelangen wird. Auch der Posaunenchor wird sich wieder- in den Dienst der guten Sache stellen. (Näheres siehe Anzeigenteil).

Hersfeld. (Wie wird d as Wetter?) Durch den Kaltlufteinbruch, der am Samstag Abend unter Niederschlägen und Schneefällen bei uns einsetzte, hat sich die Wetterlage wieder vollkommen umgestaltet. Der damit verbundene Druckanstieg, der über Nordeuropa noch anhält, hat über der Nordsee und England wieder ein ausgedehntes Hochdruckgebiet entwickelt, an dessen Vorderseite in Deutschland nordöstliche Winde und wolkiges, aber meist trockenes Wetter auftreten. Südlich des Mains, wo fallendes Barometer den Einfluß einer über dem Mittelmeer liegenden Zyklone verrät, muß noch mit zeitweisen Niederschlägen, meist Schneefällen, gerechnet werden. Die Temperaturen liegen tags mit aufklarendem Himmel, zu leichtem bis mäßigem Frost. Vorhersage für Mittwoch: Wolkig bis aufheiternd, Temperaturen tagsüber nahe Null Grad, nachts leichter bis mäßiger Frost, nordöstliche Winde.

Philippsthal. Aus Anlaß der Inbetriebnahme der neuen Wasserleitung fand am Sonnabend 16 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses ein kleiner Festakt im engsten Kreise statt. Der Not der Zeit ent­sprechend wurde der so bedeutungsvolle Tage in nur einfacher und schlichter, aber doch würdiger Form be­gangen. Neben den Gemeindevertretern und den kürzlich ausgeschiedenen Gemeinderatsmitgliedern waren die am Bau beteiligten Unternehmer anwesend. Als Vertreter der OrtSkirchenbehörde nahm Pfarrer Ruetz teil. Die Kreisbehörde war durch Landrat Graf v. Wedel, Hers­feld, vertreten, außerdem nahm noch Kreis-Wiesenbau­meister Stötzel-Hersfeld sowie Bau-Inspektor Müller vom Kulturamt in Fulda teil. Bürgermeister Bahn begrüßte die Erschienenen auf das herzlichste und gab einen Rückblick auf die Wafferversorgung der Gemeinde. Landrat Graf v. Wedel dankte für die freundliche Be­grüßung und feierte das Wasserwerk als eine kulturelle

Tat, die in der heutigen finanziell schwierigen Zeit als ganz besonders hoch einzuschätzen sei. Der Gemeinde­verwaltung zollte er für ihre zielbewußte Arbeit und zähe Ausdauer volle Anerkennung, Namens des Kultur­amtes übermittelt Bauinspektor Müller der Gemeinde Philippsthal zur Vollendung des Werkes die besten Glückwünsche. Anschließend sprach noch Pfarrer Ruetz, der tags zuvor hier eintraf und anstelle des erkrankten Pfarreres Heßler die kirchliche Führung übernommen hat, die Glückwünsche der Kirchenbehörde aus. Nachdem Bürgermeister Bohn für alle Glückwünsche gedankt hatte, war der offizielle Festakt im Rathause zu Ende und die Teilnehmer fanden sich im Hessischen Wappen zu einer kleinen Nachfeier zusammen.

Kassel. Vor dem Schwurgericht begann am Sonnabend ber Prozeß gegen den Prokuristen Feindt von dem zusam­mengebrochenen Bankhaus Andree u. Herzog, Kassel, und gegen das Ehepaar Levermann. Der Hauptangeklagte Feindt wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Er schilderte zunächst seinen Lebenslauf. Am 1. Oktober 1919 trat 'er bei Andrer u. Herzog als Volontär ein und wurde schon 1922 Handlungsbevollmächtigter und Leiter der Depot­abteilung. 1923(24 wurde er Prokurist. Der Mitangeklagte Levermann ist Inhaber eines Speditionsgeschäfts. Die An­klage wirft Feindt vor, Depotdiebstähle begangen zu haben, während die Eheleute Levermann diese gestohlenen Wert­papiere für Feindt aufgehoben haben. Die Vernehmung Feindts dauert an.

Kassel. Ein folgenschweres Autounglück ereignete sich Sonntag nachmittag kurz nach 8 Uhr auf der Land­straße zwischen Gudensberg und Fritzlar. Ein Kasseler Personenkraftwagen mit einer Dame und 3 Herrn kam hinter dem Dorfe Dorla plötzlich ins Schleudern und fauste mit großer Gewalt gegen die im Grunde liegende Steinbrücke. Der hintere Aufbau des Wagens stürzte mit den Insassen ins Wasser. Ortseinwohner, die den Vorfall bemerkt hatten, holten die Insassen, von denen die Dame und ein Herr sehr schwere Schädelverletzungen erlitten hatten, aus dem Wasser heraus. Die beiden anderen Insassen hatten nur leichte Stauchungen davon- getragen. Die Schwerverletzten wurden in das Fritzlarer Krankenhaus geschafft und einer Operation unterzogen. Ihr Zustand itz ernst. Wie groß die Gewalt gewesen sein muß, mit der das Auto gegen die Steinbrücke ge­fahren ist, geht daraus hervor daß die schweren Stein­quadern der Brücke fast dreiviertel Meter beiseite ge­schoben worden sind.

Hourberg. Herabstürzende Gesteinsmassen ver­schütteten am Sonnabend im Steinbruch der Firma Dauster bei Homberg einen Steinbrucharbeiter. Der Verunglückte konnte nur als Leiche geborgen werden. Er hinterläßt Frau und drei unmündige Kinder.

Mengeringhause». Der Untersekundaner Otto Engelhardt rettete unter eigener Lebensgefahr ein Kind des Metzgermeisters Renner aus dem Mengeringhäufer Teich. Die beiden Kinder des Metzgers hatten sich damit vergnügt, in einer großen Wanne auf dem Teich herum- zurudern, als eines der Kinder das Gleichgewicht verlor und ins Wasser stürzte.

Offenbach Die Offenbacher Zeitung berichtet folgendes Ereignis: Am Donnerstag abend hatte in der Großen Hasenbachstraße ein Vater seiner 17jährigen Tochter den abendlichen Ausgang untersagt. Als gegen 8 Uhr derBräutigam" des Mädchens sie abholen wollte und unter ihrem Fenster pfiff, ging das Mädchen in das nach dem Hofe gelegene Schlafzimmer und wollte dort durch das Fenster zum Hof hinabklettern, ohne daß ihre Eltern etwas davon merkten. Das Mädchen blieb aber mit ihren Kleidern an einem Wäschehaken hängen und konnte sich trotz allen Zappelns nicht besnim. Um Hilfe zu rufen, wagte sie nicht, da das sonst ihr Vater gehört hätte. Glücklicherweise kam die Mutter ins Zimmer und sah die Bescherung. Die Eltern mußten in den Hof hinuntereilen und ihre zwischen Himmel und Erde hängende Tochter, die sich nicht nur an dem Haken die Kleider zerrissen, sondern auch noch eine Rißwunde sich zugezogen hatte, befreien. Mit dem Klopfer" bekam sie von dem erzürnten Vater noch obendrein einen Denkzettel zum Gaudium der Nachbar­schaft, während derBräutigam" stillschweigendver­duftete".

Die Wregelmia durch Miller FriS

Weimar, 17. Februar.

Ueber die Maßregelung des Weimarer Oberstudiendi­rektors Dr. Siefert, eines führenden Mitgliedes der Deutschen Volkspartei in Thüringen, wird noch bekannt, daß Dr. Siefert gegen sich die Einleitung eines Disziplinar­verfahrens beantragt hat. Minister Frick hat von dem Schulleiter verlangt, daß das durch ihn ausgesprochene Ver­bot zu der rechtsradikalen JugendvereinigungA d l e r u n d Falken" in einer Schulversammlung zurückgsnom- men werden sollte. In Thüringen befindet sich zurzeit noch die Schulordnung für mittlere und höhere Schulen vom 5. August 1925 in Geltung. Die VereinigungAdler und Falken" wird von der nationalsozialistischen Presse ganz offen als ein Bestandteil der nationalsozialistischen Bewe­gung bezeichnet. Nach den Bestimmungen der Schulord­nung dürfen Schüler aber Vereinigungen, die gegen die be­stehende Staatsform gerichtet sind und in denen"Regierun- gen des Reiches und der Länder verächtlich gemacht wer­den, nicht angehören.

Ein 108sähriger Ehekandidat.

Belgrad, 18. Februar. Der 108jährige Schlächter Ibra­him G o j a n in der Gemeinde Djakovica ist eine neue Ehe eingegangen. Gojan ist trotz seines hohen Alters kernge­sund. In seiner ersten Ehe, vor 82 Jahren geschlossen, hatte er zehn Kinder. Seine jetzige Frau ist 30 Jahre alt.

Nachts überfallen!

Hustenreiz läßt Sie nicht tolafen. Die natürlichen Jny's Vo-ener Pastillen -eben dMen die ersehnte Ruhe wieder.