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Kersfel-erTageblatt

Hersfelöer Kreisblatt

Amtlicher Mazeiger für den Kreis Hersfelö

mit beo Bellaoeu: Illaikrierles AnterdaltuagSblaLt / Nach FelerabeaS / Herd «ad Scholle / Aalerbaltuna uod Wissen Belehrung asd Karrwett / Wirtschaftliche TageSkragea.

Nr. 93

Dienstag, den 28. Januar 1930

80. Jahrgang

Reichsbank und Reichsbahn

Änderung der Dawes-Gesetze.

Nach dem Haager Abkommen sind in das bisherige deutsche Bankgesetz eine Reihe von Vorschriften einzufügen bzw. in ihm beizubehalten. Die Abänderungen sind in der Hauptsache durch das Ausscheiden der ausländischen Ver­waltungsratsmitglieder notwendig geworden. Darüber hinaus sind noch folgende Punkte bemerkenswert:

Laut Paragraph 6 wird der Präs"

ralrat nach Anhörung des Reichsbankdirektors in der Weise gewählt, daß eine Mehrheit von sieben Stimmen vorhanden sein muß. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Reichs­präsidenten, der die Ernennungsurkunde unter­zeichnet. (Das bedingte Vetorecht des Reichspräsidenten ist somit in ein absolutes umgewandelt worden.) Auch die Er­nennung der Mitglieder des Direktoriums bedarf der Bestäti­gung durch den Reichspräsidenten. Die A in t s d a u e r des Präsidenten bleibt unveränderlich. Der Präsident und die Mitglieder des Direktoriums sind wiederwählbar. Die Ab­berufung des Präsidenten oder eines Mitgliedes des Direkto­riums bedarf der Bestätigung durch den Reichspräsidenten. Paragraph 14 besagt: Der Generalrat besteht aus zehn Mit­gliedern (bisher 14, davon bisher sieben Deutsche und sieben Ausländer.) Die Mitglieder müssen deutsche Reichsangehörige sein. Nach Paragraph 16 werden die Mitglieder des General-

MWmzen und Kreiizer-Aiileihe

ident vom G e n e -

rates mit Ausnahme des Präsidenten im Wege der Koopta­tion durch die jeweils im Amte befindlichen Mitglieder des Generalrates gewählt, vorbehaltlich der Bestätigung durch die die deutsche Reichsangehörigkeit besitzenden Anteilseigner. Vor der Wahl findet durch den Vorsitzenden des Generalrates oder seinen Stellvertreter eine

Fühlungnahme mit der Reichsregierung

statt. Neu ist im Paragraph 17, daß nunmehr zu Mitgliedern des Generalrates auch Staatsbeamte bestellt werden dürfen, die sich in dauerndem Ruhestande befinden, desgl Personen, die eine staatliche Vergütung für frühere Dienstleistungen er­halten. Ein Schlußabsatz zu Paragraph 21 verpflichtet die Neichsbank und die Person des Reichsbankpräsidenten auf den Neuen Plan". Alle danach vom Januar 1930 den Zentral­banken zugewiesenen Aufgaben und Verpflichtungen werden in Deutschland von der Reichsbank wahrgenommen. Alle nach demNeuen lau" den Präsidenten der Zentralbank zuge- wlekenem ja Verpflichtungen obliegen in

Deutschland em räsidenten des Reichsbankdirektoriums. Im Paragraph 25 ist ferner neu, daß am 15. Juli (bisher am Ende des Geschäftsjahres) keinerlei Verschuldung des Reiches bei der Reichsbank vorhanden sein darf. Paragraph 27 über« weist die Kontrollbefug nisse des ausländischen Kom- misfars an den jeweiligen Präsidenten des Rechnungshofes des Deutschen Reiches.

*

Nach den im Haag getroffenen Abmachungen sind auch das bisherige Reichsbahngesetz und die Satzungen der Deutschen Reichsbahngefellschaft geändert worden. Die Haupt­änderungen betreffen das Ausscheiden des Eisenbahn­kommissars und der ausländischen Verwaltungs- r a t s m i I g l i e d e r, das Aufhören der R e p k o und die

Der Geldbedarf des Reiches.

Dr. Moldenhauer vor dem Reichstag.

Berlin, 27. Januar.

Die Ankündigung, der Finanzminister Dr. Moldenhauer werde über die Kassenlage des Reiches im Parlament aus­führlich reden, hat sichtlich mehr auf die bei gesetzgeberischen Funktionen nur als Statisten oder bestenfalls als Opfer mit» wirkend enMassen gewirkt als aus die Volksboten selbst. Denn als Dr. Moldenhauer begann, waren die Zuhörertribünen imponierend besetzt, dagegen glänzten viele Volksboten durch gänzliche Abwesenheit. Das soll keinerlei Anspielung auf den heutigen blauen Montag sein, außerdem weiß jetzt wohl jeder­mann mit den deutschen Finanzverhältnissen einigermaßen Bescheid. Dünnem Säckelbestand stehen überaus anspruchs­volle Forderungen gegenüber. Dr. Moldenhauer proklamierte die Absicht, die wirklichen Tatsachen stets mit unverhüllter Offenheit den Herren Abgeordneten klarlegen zu wollen. Geheimniskrämerei halte er für unzweckmäßig. In diesem Augenblick rief ihm jemand aus den vorderen Parteibänken aus unerfindlichen Gründen etwas vom Berliner Presseball zu, bei dem Moldenhauer gesehen worden war. Der Finanz­minister antwortete in mit Heiterkeit aufgenommener Schlag­fertigkeit, selbst der Presfeball könne an seiner Art der Pflicht­auffassung nicht das geringste ändern. Nach der interessanten und umfassenden Darlegung, die auch Ausblicke bis in den März 1930 eröffnete, empfahl Dr. Moldenhauer die mit dem Zündwarenmonopol verbundene Kreuger-Anleihe; zur Sanie­rung der Reichsfinanzen sei sie unbedingt notwendig. Dann sprachen die Redner der Fraktionen. io.

*

Sitzungsbericht.

üOjqi^ - --g»^ Boiiiii, üt. lyunmir:

um ous tt e 11 jt u a Des großzügigen Sayierun g s- Werkes der Reichsfinanzen handelt. Den Ausfüh­rungen des Ministers über die allgemeine Finanzlage stimmt der Redner zu. Deshalb haben auch die Sozialdemokraten ihre wirtschaftsvolitischen Beden.en gegen das Monopol zu­rückgestellt und sich für die Annahme der Vorlage entschieden.

Abg. Mentzel (Dm.): Nicht der Schutz der Zündholz­industrie, sondern die Finanznot und die versprochene Kreuger- Anleihe sind für die Regierung der Antrieb zur Einbringung der Vorlage gewesen. Die Deutschnationalen sind grundsätz­lich G e g n e r e i n e s M o n o p o l s. Der Redner wendet sich weiter gegen die Vorzugsbchandlnng der genossenschaftlichen Zündholzproduktton und beantragt die Streichung der be­treffenden Bestimmungen. Die Deutschnationalen würden das Gesetz ablehnen.

Abg. Dr. Köhler (Ztr.): Das Gesetz ist notwendig zum Schutze der deutschen Zündwarenindustrtt. Ein weiterer Grund ist die heutige Finanzlage des Reiches. Übermäßig Ög sind die Bedingungen für die Kreuger-Anleihe aller- nicht. Besonders unsympathisch ist die Steuerfreiheit der Konsumgenossenschaften. Damit muß man sich wohl oder übel abfinden. Das Zentrum wird mit Rücksicht auf die

Ög sind nicht.

schwierige Finanzlage des Reiches dem Gesetz zustimmen.

Abg. Ende (Komm.) meint, die ganze Aktion sei ni anderes als eine Bereicherung des nationalen und interne inalen Kapitals zuungunsten der Arbeitermassen.

nichts

internatio-

Abg. Dr. Pfeffer (D. Vp.): Die Deutsche Volkspartei wird dem Gesetz in der Ausschußfassung zustimmen, obwohl sie grundsätzlich gegen Monopole ist: hier handele es sich aber um den Schutz der deutschen Zündwarenindustrie.

Abg. Borrmann (Wirtschaftspartei): Die Vorlage verletzt Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung, weis die Kon- me dem Einzelhandel gegenüber bevorrechtigt sind;

7 : mit Zweidrittelmehrheit Gesetz werden.

Abg. Fischbeck (Dem.): Gegenüber den bisherigen Be­stimmungen des Sperrgesetzes ist in der Ausschußfassung der Monopolvorlage eine Verbesserung zugunsten des Einzel- andels erstell worden.

den

sumvereI ..........

deshalb könne sie nur

Die zweite Beratung d auf der Tagesordnung. Als

des Zündholzmonopolgesetzes steht

... _ .. . s Berichterstatter gibt Abgeordneter

Er sing (Z.) Aufschluß über die Verhandlungen des Aus­schusses. Dann nimmt

neuen Bestimmungen über die Reparationssteuer von jährlich 660 Millionen Reichsmark, die die bisherige direkte Repara- i^ünsverschuldung der Reichsbahn ab löst. Bemerkenswert ist ferner unter Paragraph 3 (Aktien), daß die Gesellschaft be- eschasfung von Geldmitteln für die Verbesse-

tätigt ist, zur ...... .

rang usw. der Reichsbahnanlagen und der Betriebsmittel

oder für sonstige außerordentliche Aufwendungen das Grund­kapital durch Ausgabe weiterer Vorzugsaktien (Gruppe B) zu erhöhen, deren Gesamtbetrag für einen Zeitraum von je zehn Jahren, gerechnet von der ersten Ausgabe solcher Vorzugs­aktien ab, zwei Millionen Reichsmark nicht übersteigen darf. Die Erhöhung des Grundkapitals bedarf der Zu­stimmung der Reichsregierung.

Tonnage oder Kategorien?

Einstellung englischer Kreuzerbauten.

Die Führer der Delegationen zur Seeab - r ü st u n g s k o n f e r e n z traten zusammen, um das Pro­gramm der Konferenz zu prüfen. Man glaubt zu wissen,, daß die Delegierten ein Schriftstück vor sich zu liegen hatten, das nähere Angaben enthielt über die Beratung der letzten Woche zur Frage, ob die Rüstungsetn- schränk u n g nach der Gesamttonnage oder nach Schiffs­kategorien erfolgen sollte.

Wie die Admiralität bekanntgibt, ist beschlossen wor­den, den Bauauftrag für die beiden 10 000-Tonnen- Kreuzer, deren Bau nach Mitteilung Macdonalds im Juli vorigen Jahres vorläufig eingestellt worden war, end­gültig zurückzuziehen. ..........

Das deutsch-polnische Liquidationsablommen.

Berlin. Der Wortlaut der deutsch-polnischen Vereinbarun­gen über die Liquidationen vom 31. Oktober 1929. die gleich­zeitig mit den Haager Gesetzen dem Reichstag vorgelegt werden sollen, wird jetzt bekanntgegeben. Die Abmachungen, die die deutsche Regierung mit Polen in dieser Angelegenheit ge­troffen hat, haben ihr namentlich von rechtsstehender Seite schwere Angriffe eingetragen. Nach dem Abkommen erklärt die deutsche Regierung den Verzicht auf alle mit dem Kriege oder dem Friedensvertrag im Zusammenhang stehenden For­derungen finanzieller oder vermögensrechtlicher Art sowohl des Staates wie seiner Staatsangehörigen, die wegen

steiler oder vermögensrechtlicher Art sowohl ._________ rte seiner Staatsangehörigen, die wegen

irgendeines Vorganges aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Boung-Planes unmittelbar oder mittelbar gegen Polen geltend gemacht worden sind oder künftig geltend gemacht werden könnten, einschließlich der Reklamationen, die im be­sonderen auf solche Vorgänge bezügliche Abkommen an­erkannt sind. Die polnische Regierung erklärt, auf jede Liqui­dation deutscher Güter, Rechte und Interessen in Polen, die die polnische Regierung auf Grund oder nach Maßgabe der Be­stimmungen des Friedensvertrages vorgenommen hat oder vornehmen könnte, zu verzichten, soweit sich diese Güter, Rechte und Interessen am 1. September 1929 noch in der Hand ihrer Eigentümer oder ehemaligen Eigentümer befinden.

Reichsfinanzminister Moldenhauer

das Wort. Er gibt einen Überblick über die Geschichte der Zündwarenwirtschaft. Er betont, daß die Zündholzfabrikanten selber in dem geplanten Monopol das Mittel sehen, um ihre Wirtschaft wieder in geordnete Bahnen zu bringen. Ein aus­reichender Einfluß Deutschlands in der Monopolgesellschaft ist gesichert; der Gewinn kommt dem Reiche zugute. Die deutsche Zahlungsbilanz wird dadurch gestärkt, daß die Ein­fuhr von draußen ausgeschlossen bleibt. Für die Arbeiter­schaft werden neue Arbeitsmöglichkeiten geschaffen. Das Reich hat starken Einfluß aus die Preisgestaltung. Die Genossen­schaften bleiben wie bisher zwar außerhalb des Monopols, geben aber erhebliche Sonderabgaben von 60 Mark pro Kiste an das Reich ab. Die Regierung hält es für richtig, aus Gründen der Kassenlage für die Vorteile, die bei der Schaf­fung des Monopols auch den der schwedischen Seite gehören­den Zündholzfabriken zufließen, eine gewisse Gegenleistung durch

Gewährung einer langfristigen Anleihe

zu verlangen. Die Anleihe beträgt bekanntlich 125 Millionen Dollar bei 6 Prozent Verzinsung und 93proz. Auszahlungs­kurs.

Der Minister tommt dann aus die Verhandlungen im Haushaltsausschuß zurück und streift die dort aufgeworfene Frage, ob Deutschland die Anleihe überhaupt brauche. Dabei ging er auf

die Gesamikaffenlage des Reiches ein.

Bei seinem Antritt habe er das Finanzprogramm der Regie­rung vorgefunden, das

900 Millionen Steuersenkung für die Wirtschaft vorgesehen hatte und 450 Millionen Schuldentilgungsfonds. Beide Ver­pflichtungen müssen erfüllt werden. Die Schuldentilgung muß allerdings im Vordergründe bleiben. In den letzten Monaten sind die Einnahmen an Steuern stark hinter den Schätzungen zurückgeblieben. Die ursprüngliche Absicht, den Ausfall des Jahres 1928 im Jahre 1929 abzudeckon, konnte deshalb nicht verwirklicht werden; aber gerade vom Standpunkte der Wirt­schaft aus ist

eine endgültige Bereinigung der Etats- und Kassenlage dringend notwendig.

Der normale Kassenbedarf des Reiches entsteht dadurch, daß Geldeingang und Geldausgang sich nicht völlig aneinander an­passen lassen.

Etwa 450 Millionen beträgt der Betriebsmittelbedarf; 250 Millionen davon belasten nur zu bestimmten Terminen, 200 Millionen aber dauernd die Kasse. Wenn im ordentlichen Haushalt ein Defizit entsteht, erhöht sich dieser Bedarf, oder wenn Anleihen zur Deckung der außerordentlichen Ausgaben nicht ausgenommen werden können. Der Kassenbedarf des Reiches wird Ende März 1700 Millionen betragen. Davon stehen an Deckungsmitteln 1510 Millionen zur Verfügung. Davon müssen noch 1010 Millionen konsolidiert werden. Da noch 100 Millionen vorhanden sind, ergibt sich zur

Überwindung des Ultimo März ein Bedarf von 90 Millionen. Zu dessen Deckung sind die erforderlichen Verhandlungen ein­geleitet.

Finanzminister Dr. Motd.«; riet kam dann noch zu einem Überblick auf die Zeit ciä Ende September 1930, wie er dies

______ Wenn die Herren von rechts einen

twerwlummguer Fuiu11zschwrlgteIIe > i zeigen ronnren, ann wäre darüber zu reden. Sie können es aber nicht und deshalb stimmen die Demokraten dem Gesetz zu. Abg. Rauch (Bayer. Vp.)! Hier wird in Wahrheit nicht über ein Monopolgesetz, sondern über eine Anleihe zur Sanie­rung der ReichsfinaNzen entschieden. Ich muß indessen be­tonen, daß wir jeden späteren Versuch verurteilen, weitere Monopole einzuführen.

Abg. Neddenriep (Chr.-Nat. Bauernpt.): Die Ablehnung des Zündwarenmonopols durch meine Partei geschieht, weil das Monopol ein Verstoß gegen wichtige nationale Interessen

artet geschieht, weil

bedeutet.

Abg. Stöhr (Nat.-Soz.): Auch die Kreuger-Anleihe wird die Finanznot nur für kurze Zeit aufhalten. Die National­sozialisten können der Vorlage nicht zustimmen, wenn die von ihnen eingebrachten Abänderungsanträge nicht angenommen werden.

Abg. Dr. Best (Volksrechtspartei) verliest eine Erklärung, wonach seine Partei die Vorlage ablehnt; ebensogut lehnt Abg. Arteldt (Dt.-Hann.) die Vorlage ab.

In der Abstimmung Wirt« die Vorlage im wrsenttichen in ver Ausschutzfassung angenommen. Auf Antrag der Regie- rungspartettu wird die zchuprozentige Preiserhöhung für Ex­portware gestrichen.

Dr f- vertagt sich darauf auf Dien-? . < ;

Die Rot der Pächter vor dem preußischen Landtag.

(118. Sitzung.)

rt. Berlin, 27. Januar.

Der Preußische Landtag führte zunächst die Einzel­aussprache zur zweiten Lesung des Berget als durch.

Die Abstimmungen über den Bergelat sollen am Dienstag erfolgen.

Es folgte die zweite Lesung des Haushalts der

Domänenverwaltung.

Der Hauptausschuß, für den Abg. Weißermel (Dtn.) be­richtete, verlangt in zahlreichen Anträgen vor allem Stützung der Domänenbetriebe in den gefährdeten östlichen Gebieten,

in Ostpreußen, Pommern, der Grenzmark Posen-Westpreußen und Schlesien durch wohlwollende Revistion der Pachtrück- stände. Für die Schaffung selbständiger bäuerlicher Existenz­grundlagen sollen S t r e u p a r z e l l e n gegeben werden. Weiter werden fünf Millionen für den Bau von Arbeiter- wohnungen aus den Staatsdomänen, Ausbau der staat­lichen Bäder, Seßhaftmachung derjenigen deutschrussischen Auswanderer auf Domänenbesitz, deren Unterbringung in Kanada nicht gewährleistet ist, fünf Millionen für Meliora

wra-

Hotten aus den Staatsdomänen usw. gefordert.

In der allgemeinen Aussprache wies Minister Dr. Steiger daraus hin, daß die Not der Landwirtschaft natürlich auch den Eingang der Domänenpachten beeinflusse. Von dem 11,1 Millionen Mark betragenden Gesamtpachtauskommen seien nicht weniger als

daraus hin, daß

6,3 Millionen Mark im Rückstände.

Der Minister lehnte ein generelles Abkommen mit dem Domänenverband zur Unterstützung der Pächter ab und erklärte, daß er an den bisherigen Pachtsätzen fest­halten müsse. Dagegen werde man nach Prüfung von Fall zu Fall eine verstärkte, langfristige, größtenteils zinsfreie Stun­dung gewähren. Für Siedlungszweckc seien fünf Domänen bereitgestellt worden. Der Wohnungsbau für Land-

zinsfreie Stun- d c seien fünf

us jede Liquid Polen, die die

auch bereits im Haushaltsausschuß getan hat. Seine Äußi rungen hatten >as Ergebnis, daß die K r e u g e r - A n l e i h zur Konsolidierung der Kassenlage dingt erforderlich sei.

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u n b e -

Die Stellung der Parteien.

Abg. Dr. Hertz (Soz.): Die Sozialdemokraten haben das Sündwarenmonsvoi mit gemischten Gefühlen ausgenommen, hre Zustimmung ist nur darauf zurückzuführen. daß es sich

arbeiter habe eine wesentliche Förderung eriabrer

Abg. Neddermeyer (Komm.) lehnt den Etat ab, weil darin mit keinem Wort der Not der Kleinpächter und Domänen- arbeiter gedacht sei.

Abg. Meyer-Wiesbaden (D. Vp.) erklärte, die Notlage der Landwirtschaft verlange

wohlwollende Behandlung der Pachtrückstände.

Er fordert u. a., daß auch die gemeindlichen Bäder im be­setzten Gebiet vom Staate unterstützt" würden.

Abg. v. Detten (Wirtschaftspartei) wandle sick) gegen eine allgemeine Frachtensenkung."