Einzelbild herunterladen
 

Hersfel-erTageblatt

Anzeigenpreis r Die einspaltige Petitzeile 15 Pfennig, die Neklamezelle 50 Pfennig. (Grunüschrist Korpus). Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Preis­nachlaß gewährt. Zür die Schrlstleitung verant- wörtlich: Kranz Kunk in Hersfeld. Kernfprecher Nr. S

Hersfelöer Kreisblstt i I.2^Reichs^a^e> ^-§r M^u,^ M flbsoi«

Amtlicher /inzeiger für den Kreis Hersfelö i 8unks BiichücuÄeret in ßersfclö, miiglkl des vLzvf

(chltchlich vestcllgelö, für stersM bei freier gefieauh^, für ^bhoier Druck und Sertag von Luüwig

mit bsa Beilagen: Illostrierles AnterhaltungsblaLL / Nach UMsmdWK / Herb und Schotts / UnterbaUnna nsd WNes WelehrMZ « KmmeLl / Wirtschaftliche TageSfraae».

Rr. 250

Donnerstag, den 24. Oktober 1929

79. Jahrgang

Briands Sturz.

Erst einmal den äußeren Vorgang, wie er sich in der Französischen Deputiertenkammer abspielte. Auf die Frage, wann die Regierung die zahlreichen Inter­pellationen über die Außenpolitik, tor allem dieHaager Konferenz, die R h e i n l a n d r ä u m u n g, den Voung-Plan usw., beantworten wolle, erklärt Briand, es sei jetzt noch nicht die Zeit dafür gekommen, da endgültige Resultate nicht vorliegen; er bäte daher, die Beratung dieser Interpellationen zu vertagen. Heftiger Widerspruch, namentlich von rechts und aus der Mitte der Kammer, schließlich auch bei den Sozialisten. Briand solle Auskunft geben zum mindesten über die Räumungs-, die Saarfrage und die Internationale Bank. Der Ministerpräsident weigert sich aber aus dem schon an­geführten, nochmals unterstrichenen Grunde, stellt die sog. Vertrauensfrage, ein paar Abgeordnete der Mitte warnen noch vor einer Regierungskrise, aber vergeblich der An­trag, die Beratung der Interpellationen auf den 15. No- vember anzuberaumen, wird mit 11 Stimmen Mehrheit angenommen. Das war die Niederlage, die Krise i st da; denn nach kurzer Beratung mit seinen Ministerkollegen geht Briand zum Staatspräsidenten Donmergue und überreicht diesem die Demission des Gesamtkabinetts, die angenommen wird. Als Parallele: im Deutschen Reichstag ist eine Verhandlung über alle die mit der Haager Konferenz zusammenhängenden Dinge auf Wunsch der Reichsregierung abgelehnt worden.

*

Ein Ministersturz ist in Frankreich weiter nichts Un- gewöhnliches; diesmal kam er aber doch ziemlich über­raschend. Und die Gründe? Sieht man sich die Mehrheit an, von der jetzt die Krise herbeigeführt wurde, so sind dieRechtsradikalen" (Gruppe Marin) dabei, aber auch die Sozialisten unter Leon Blum. Dazu noch ein großer Teil derRadikalen", die etwa unserer politischen Mitte entsprechen und, soweit sie der Regierung Briand von Anfang an kühl ablehnend gegenüberstehen sie ver­sagten ihm bei der Bildung des Kabinetts durch Stimm­enthaltung das Vertrauen als Führer dem Ada. De-^ lavier Gesmgjwast leisten, übrigens me-stärkste Gruppe in der Kammer darstellen. Aber auch aus allen anderen Parteien haben größere oder kleinere Teile der Abgeord­neten am Sturz Briands mitgewirkt. Für jede fran­zösische Regierung ist es schwer, in der Kammer über eine feste Mehrheit zu verfügen. Erstens gibt es dort fehr viele Parteien und zweitens sind die Grenzen zwischen ihnen überaus unbestimmt, haben zahlreiche Politiker oft die Parteien gewechselt. was in Deutschland ja fast als Verbrechen gilt. Man steht in Paris auch nicht wie in Deutschland auf dem Boden irgendeiner politischen Weltanschauung", sondern hat ein politisches Programm praktischster Art lind vor allem einen Führer, um den sich die Gruppe schart. Solch ein parlamentarischer Führer hat aber auch Ehrgeiz. Erwill auch mal ran". Und darum ist der jeweilige Ministerpräsident genötigt, in wichtigeren Fragen sich, durch Nachgiebigkeit hier, durch Energie dort, erst eine Mehrheit zu schaffen. Manchmal mißlingt es. Auch, wie jetzt, einem Mann von nicht nur großem parlamentarischen Geschick, sondern auch von un­zweifelhaft hohem persönlichen Ansehen, wie Briand es besitzt. *

Dadurch wird für den Außenstehenden die ganze Sache reckt kompliziert. Wird es diesmal aber ganz besonders, weil die Mehrheit, von der Briand gestürzt wurde, aus den verschiedensten Elementen zusammengesetzt, von eben­so verschiedenen Gründen beeinflußt ist. Von der Rechten ' S tief hinein in die Mitte: Mißtrauen gegen die Politik : r-ci'ds gegenüber Deutschland. Auf der Linken: die

Tendenz zum Sturz eines Ministers, der mit einem Fuß auf der Rechten stand. Und im übrigen: c ne Menge ungestillten Regierungsehrgeizes.Ote-toi, (Ute so my mette", lautet ja ein französisches Sprichwort; ,>bc auf, damit ich mich hinsetze". Auf den Minister- präsidentenstuhl nämlich. Ob sich Briand wieder darauf- setzen wird, ist durchaus möglich, wenn er auch zurzeit behauptet,die Nase gründlich voll" zu haben. Vielleicht macht Tardieu das Rennen, was eine leise Rechis- schwenkung bedeuten würde. Oder als Führer der größten Oppositionspartei. Deladier, dem Briand das Amt anzubieten rät. Das wäre eine leichte Links­schwenkung. Aber viel anders wird auf alle Fälle die französische Politik auch dann nicht werden, wenn ein mehr nach links oder mehr nach rechts eingestelltes Kabinett kommt.

*

Eine übrigens nicht unerhebliche Frage: Ist Briand gestürzt, weil die Beziehungen zu England so k chl ge­worden sind? Das mag möglicherweise im Hintergrund st-dm. ___________

Einsturzkaiastrophe irr Beuchen.

Fünf Arbeiter verschüttet, 14 verletzt.

Am Mittwoch ereignete sich beim Neubau der städti­schen Badeanstalt in Beuchen ein schweres Einsturz­unglück. Durch eine einstürzende Betondecke im ersten Stockwerk des Neubaues wurden fünf Arbeiter verschüttet, von denen einer noch Lebenszeichen von sich gab. Weiter wurden 14 Arbeiter verletzt, davon vier schwer. Der Oberbürgermeister benachrichtigte die Staatsanwaltschaft. Diese leitete die Ermittlungen sofort ein. Die Bergungs­arbeiten wurden sofort ausgenommen.

Spruch des Staatsgerichtshofs

Einstweilige VerMung gegen Preußen abgelehnl.

Das Leipziger Urteil.

Reichsgerichtspräsident Dr. Bumke verkündete am Mittwoch nachmittag als Vorsitzender des Staatsgerichts- Hofes zu Leipzig in der Verfassungsstreitsache zwischen der preußischen Landtagsfraktion der Deutschnationalen Volkspartei und dem Lande Preußen folgende Entschei­dung:Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Ver­fügung wird zurückgewiesen." Die Klage hatte sich gegen den Erlaß des preußischen Staatsministeriums gewandt, durch welchen die Beamten vor Unterzeichnung des Volks­begehrens gewarnt wurden. Es wurde eine einstweilige Verfügung gegen diesen Erlaß verlangt, auch des In­halts, daß die Staatsregierung weitere Kundgebungen dieser Art zu unterlassen, die bisherigen Anweisun­gen aber zurückzuziehen hätte.

Bei Beginn der Verhandlung hatten die Vertreter des Staates Preußen wie der klägerischen Partei das Recht ihrer beiderseitigen Auftraggeber darzulegen ver­sucht. Es lag auch ein -Antrag vor, den Reichsausschuß für das Volksbegehren als Mitkläger zuzulassen. Der Staatsgerichtshof beschloß jedoch, den Anschluß des Reichsausschusses für das Volksbegehren zurückzuweisen, da er keine preußische Landesstelle fei und deshalb einer Verfassungsstreitigkeit innerhalb des Landes Preußen nicht als Partei beitreten könne. Einen preußischen Regie- rungsantrag auf Vertagung der Angelegenheit wies der Staatsgerichtshof ebenfalls ab.

Im weiteren Verlauf kamen die verschiedenen Auf­fassungen wiederholt zu ausführlicher Darlegung und es wurde beschlossen, der preußische Ministerpräsident Braun solle nähere Erklärungen über die Auslegung gewisser

nungsaufrufeZ^gestenT"' ------------------------------

Aus der Begrimöung des SiaaLsgerichishofes.

Für den ablehnenden Bescheid gegenüber dein Verlangen der preußischen deutschnationalen Landtagsfraktion, eine einst­weilige Verfügung betr. des Volksbegehrens gegen die preu­ßische Regierung zu erlassen, führte der Vorsitzende des Staats­gerichtshofes in der Begründung u. a. folgendes an:

Der Staatsgerichtshof habe bisher nur zwei ähnliche solche Verfügungen erlassen; die eine in einem Privatstreit zwischen zwei Ländern, die andere in einem Streit zwischen dem Reich und mehreren Ländern. Es könne dahingestellt bleiben, ob Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes überhaupt Raum für eine einstweilige Verfügung des Staalsgerichtshofes bieten. Im vorliegenden Falle sei der Erlaß einer Verfügung total ausgeschlossen, weil ihre Be­schränkung auf die Regelung eines einstweiligen Zustandes unmöglich sei. Sie würde zugleich eine Entscheidung über die Ha u p t s a ch e enthalten. Die Frage der Befugnis der preu­ßischen Beamten, ohne Rücksicht auf ihre Beamtenstellung sich in die Listen für das Volksbegehren einzuzeichnen und später an der Volksabstimmung teilzunehmen, sei auch gerade Gegen­stand des Hauptklagcantrages und bilde den Streitpunkt der Parteien. Es würde also schon im voraus der sachliche Streit entschieden werden. Das könne nicht geschehen. Deshalb er­weise es sich als unmöglich, die beantragte einstweilige Ver­fügung zu erlassen."

Exklärungen Brauns.

Zu Beginn der Mittwochverhandlung gab der preußische Vertreter, Ministerialdirektor Dr. Badt, im

Thüringens Mgiemng zurückgetreten.

Landtagsneuwahl im Dezember.

Nachdem der Abgeordnete Krüger namens der demo­kratischen Abgeordneten den Austritt aus der bürgerlichen Regierungskoalition erklärt hatte, legten die dem Land- btmb und der Wirtschaftspartei angehörenden drei Staats- rate Maüeldey, Port und Krause ihre Ämter im Kabinett ebenfalls nieder. Daraufhin erklärten die übrigen Mitglieder des Kabinetts ebenfalls ihren Rücktritt.

Die Landtagsauflösung dürfte infolge des Regie­rungssturzes unmittelbar bevorstehen. Als Termin für die Landtagsneuwahlen werden der 1. und der 15. De­zember genannt. Die Krife entstand durch die vom Land­bund und der Wirtschaftspartei gestellten Anträge, zum Noung-Plan im Landtag Stellung zu nehmen. Das be­trachteten die Demokraten als Vorstoß gegen die von ihnen mitgetragene Koalition und führten durch ihren Wider­spruch den Regierungsrücktritt herbei.

pfatzränmMg geht ungehmderi weiter.

Unzutreffende G e r ü ch t e.

Die verbreitete Nachricht, wonach das französische Oberkommando auf Veranlassung des Kriegsministeriums die Abmarschbefehle für die aus der Pfalz wegzuziehen- den Truppen zurückgenommen habe, daß im Gegenteil für die bereits weggezogenen Truppen neue Rekruten­formationen in die Pfalz gelegt werden sollten und daß schließlich arich im Mainzer Brückenkopf die Truppenver- minderung zum Stillstand gekommen sei, ist in allen Teilen unzutreffend.

Namen des preußischen Ministerpräsidenten eine Er­klärung ab.

Der Ministerpräsident sei der Auffassung, eine authen­tische Interpretation seiner im Preußischen Landtag ab­gegebenen Regierungserklärung erscheine nicht nötig, da es sich jetzt nur um die einstweilige Verfügung handeln könne. Die deutschnationale Landtagsfraktion hätte bei den mehrtägigen Debatten im Landtag Zeit genug gehabt, der­artige Aufklärungen zu verlangen. Dieses Verlangen wäre zweifellos beantwortet worden. Wenn die Klägerin es vorgezogen habe, den Umweg über den Staatsgerichts- Hof zu wählen, um den Ministerpräsidenten innerhalb dieses Verfahrens zu irgendwelchen Verlautbarungen zu zwingen, so sehe der Ministerpräsident keinen Anlaß, ihr auf diesem Wege zu folgen. Wenn der Staatsgerichtshof für eine demnächstige Entscheidung in der Hauptsache die Beantwortung einer Frage für zweckmäßig halte, so er­warte der Ministerpräsident die Vorlegung einer bestimmt formulierten schriftlichen Frage. Er werde dann dafür Sorge tagen, daß bis zum Termin schriftliche Beantwor- tung erfolgt.

Der Vertreter der preußischen Regierung, Dr. Badt, brächte nunmehr eine Reihe von Gründen gegen den Erlaß einer einstweiligen Verfügung vor. Die preußische Re­gierung sei zu ihrem Vorgehen berechtigt gewesen, da § 4 des Volksbegehrens nur den Zweck einer Brandmarkung der jetzigen Minister verfolge.

Rechtsanwalt Dr. Seelmann, der Vertreter der Klägerin, bestritt das und betonte, der § 4 sei ausschließ­lich nur für die Zukunft bestimmt. Da das Volksbegehren zugelassen sei, müßten auch die Beamten das Recht haben, sich daran innerhalb der Grenzen der Disziplinargesetze zu beteiligen.

Nachdem die verschiedenen anwesenden Vertreter der preußischen Regierung nochmals ihre abweichenden Mei­nungen vorgetragen hatten, wurde die Verhandlung ge-

Gpaliung bei den Beamien Preußens.

Wegen des Volksbegehrens.

Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit: Die Mitglieder des Berufsvereins der höheren Verwaltungs­beamten Preußens sind am Vormittag des 23. d. Mts. zusammengetreten. Sämtliche Anwesende haben dem Be­rufsverein ihren Austritt mit einem Schreiben erklärt, in dem es heißt:

Wir unterzeichnete Beamte des preußischen Mini­steriums des Innern, die Mitglieder des Berufsvereins höherer Verwaltungsbeamter Preußens sind, verurteilen aufs schärfste die Haltung unserer Berufsorganisation zur Frage des VolksbegehrensFreiheitsgesetz". In Über­einstimmung mit den Verlautbarungen der Reichs- und Staatsregierung halten wir es mit dem Treueverhältnis des Beamten zum Staat nicht für vereinbar, dieses Volks­begehren zu unterstützen. Der Reichsbund der höheren Beamten, der Reichsverband der höheren Verwaltungs­beamten und auch der Berufsverein haben es abgelehnt, zum Volksbegehren Stellung zu nehmen. Wir lehnen es ab, uns weiter von einer Organisation vertreten zu lassen, die in einer Schicksalsfrage des deutschen Volkes nicht die erforderliche Verantwortungs- und Entschlußfreiheit hat aufbringen können und erklären deshalb unseren Aus­tritt aus dem Berufsverein höherer Verwaltungsbeamten Preußen."

Das französische Oberkommando hat keinerlei Rück- nahmebefehle gegeben, sondern die von vornherein beab­sichtigten Maßnahmen werden ordnungsgemäß und wie vorgesehen durchgeführt. Zwei Gruppen Artillerie, etwa 600 Mann, sind bereits aus Lachen-Speherdorf nach Frankreich abtransportiert worden. Nachdem die jetzt zur Entlassung kommenden alten Mannschaften nach Frankreich zurückgekehrt sind, wird von den acht französi- schen Jnfnnterieregimentern in der dritten Zone je ein Restbataillon (Gerippe) nach Frankreich zurückgezogen, nimmt dort seine Rekruten auf und verbleibt in Frankreich. Hierdurch tritt also eine Verminderung der Truppenstärke um acht Bataillone ein. Schließlich wird ein Pionier­bataillon aus Speyer nach Frankreich zurückgezogen.

812000 aus WohrfahrtsHnsfmarken.

Neue Aus schüt tung.

Der Reichsarbeitsausschuß der Deutschen Nothilfe hat den Ausgleichsfonds aus dem Ertrage der Wohlfahrts­briefmarken 1928 in Höhe von 200 000 Mark zur Unter­stützung von Notleidenden aller Bevölkerungskreise aus­geschüttet. Der gesamte Ertrag der Wohlfahrtsbriefmarken 1£28 betrug 812 000 Mark. Hiervon ist der größere Teil bereits im vorigen Winter durch die örtlichen Wohlfahrts­stellen zur Linderung von Notständen verwendet worden. Die diesjährigen Wohlfahrtsbriefmarken und eine Bild­postkarte mit eingedruckter Wohlfahrtsbriefmarke gelangen am 1. November d. I. zur Ausgabe und find bis zum 30. Juni 1930 zur Flankierung aller Postsendungen gültig. Vor allem soll aus den Erträgnissen der neuen Wohlfahrts­briefmarken die Erholungsfürsorge für ''' '\r und Jugendliche gefördert werden.