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Hersfel-erTageblatt

^WLEZMPL§EZ t vie einsaitige ptfitjeile 15 Pfennig, Sie ReklameZeile 50 Pfennig. (GrunSschrist Korpus). Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Preis­nachlaß gewährt. Zür die Schristleitung verant- wörtlich: Kranz Zunk in Hrrsfelö. Kernsprecher Nr. 8

hersfeiSrr Kreisblatt [=gSsSgjgs

Amtlicher MnAeiger für den Kreis Hersfelö iäbÄä

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mit den Nellaaea: Zllo-rlerSes Anterhaltungsdlatt / Nach deiei-ahenS / Hers and Schotte / Antrxhaltvng and WM« Delebrmrg vsö Kurzweil / WirEfchaftliche Tagesfragen.

Nr. 249 Mittwoch, den 23. Oktober 1929 79. Jahrgang

Am Beobachterfiand.

Um der schönen Augen Deutschlands willen haben Jvar Kreuzer und der schwedische Z ü n d h o l z t r u st ge­wiß uns die Anleihe nicht gewährt und der deutsche Reichsfinanzminister hat den Vertrag auch nicht aus be­sonderer Liebe zu Schweden unterschrieben. Die Schweden brauchen das Monopol, um ihre in die deutsche Zündholz- industrie hineingesteckten Kapitalien wieder rentabel zu machen und der harten Konkurrenz der Russen, deren Aus­fuhr nach Deutschland schon die Höhe eines Fünftels der deutschen Gesamtproduktion erreicht hat, endlich feste Schranken zu setzen. Und Deutschland braucht was sich in der Welt schon ziemlich herumgesprochen hat nicht bloß Geld, sondern viel Geld, sogar sehr viel Geld. Im Inland hat das Reich leider so gut wie gar keinen Kredit mehr, wie die verunglückte Auflegung der Anleihe im Mai dieses Jahres es bewies; also geht man ins Ausland, um dort die Safes zu leeren. Leicht hat man dem Reichs­finanzminister diesen jüngsten Versuch, etwas festeren, folideren Boden unter die Füße zu kriegen, gewiß nicht gemacht. Aber im Reichstag wird er bei der Beschluß­fassung über das kommende Monopolgesetz zwar viele De­batten und Vorwürfe erleben, aber trotz aller Kritik saunt einen entscheidenden Widerstand, da er ja immer nur die Finanzkrise aus dem Schreibtischkasten hervorzuholen braucht, um sich ein recht deutliches Argument zu ver­schaffen.

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Das verwünschte Geld! Diese deutsche Finanz­misere! Was nicht alles könnte Deutschland in seinem Wiederaufhauwillen leisten, wenn man nicht immer und überall auf jene Hemmnisse und Schranken stoßen würde. Nun haben die Leute dort unten am anderen User des Bodensees, der Zeppelinwerft gegenüber, auch ihren ge- wattigen L u f t s i e g errungen. Mit dem Do. X", dem Suffriefen, der 169 Menschen, doppelt soviel wie derGraf Zeppelin", durch die Luft geschleppt hat. Seine zwölf Motoren hätten noch mehr bewältigt. Jetzt kommt nun die Frage der wirtschaftlichen Ver­wertung des R i e s e n v o g e l s.. .Man hat wohl ae-

soll; aber es heißt jetzt, daß es rentabler wäre, ihn für Mittelstrecken von etwa 1000 Kilometer Länge auf Schnell- sahrt zu verwenden. Natürlich nur auf solchen Strecken, wo mit Massenverkehr an Personen und Gütern zu rechnen ist. Deutschland in der Luft voran! Und es ist stolz darauf. Wenn es uns bloß auf der festen Erde ein wenig besser ginge!

Mit welchen Augen mögen auf all diese Entwicklun­gen hoch im Äther und hienieden auf der für uns Deutsche so miserablen Erde wohl jene schauen, die einst Deutsch­lands Heraufstürmen in der Vorkriegszeit als Männer sahen oder gar leiteten. Auch jetzt taucht aus seiner selbst gewählten Vergessenheit der Name eines solchen Mannes wieder aus, unfreiwillig, da die Erkrankung des un­streitig bedeutendsten, sicherlich bedeutsamsten früheren Reichskanzlers F ü r st e n B ü l o w gemeldet wird. Es hieße, die Geschichte Deutschlands in der nachbismarckschen Zeit erzählen, wollte man das Leben dieses vielgewander­ten und vielgewandten Mannes schildern. Die Gattin, eine italienische Prinzessin, verlor er vor Jahresfrist, kurz nach bem 80- Geburtstag; enge Bande verknüpften ihn auch in der Nachkriegszeit mit der italienischen Haupt­stadt. . Auch jetzt weilt er dort, fern aller Politik.

*

Um sein stilles Haus herum wirbelt es desto mehr von bisweilen keineswegs erfreulichem Getriebe. In der Berliner italienischen Botschaft hat sich nämlich allerhand Unangenehmes ereignet; was, weiß man aber nicht genau. Nur das eine, daß der Botschafter und ein großer Teil des Personals ersetzt worden sind oder werden. Und es heißt, daß irgendwelche dunklen Kräfte den italienischen Geheimcode gestohlen haben, nur, für wen, wann und ob überhaupt ist natürlich unbekannt. Aber die italienischen Staats­depeschen konnten entziffert, mitgelesen werden. So etwas passiert zwar nicht alle Tage, aber doch nicht ganz selten. Sogar einer unserer größten Staatsmänner ist einmal auf diese Weise in eine nicht gerade angenehme Lage ver­setzt worden. Vismarck, als er in Petersburg preußischer Botschafter war. Und gestohlen, genauer gesagt, heimlich abgeschrieben, hatte den preußischen Staatscode aus­gerechnet die russische politische Geheimpolizei.

China beschlagnahmt die Osthank.

Nach russischen Mitteilungen.

Einer russischen Meldung aus Eharbin zufolge haben die chinesischen Behörden gewaltsam von den Geldern, den Akten und sonstigem Eigentum der Liquidationskom­mission für die Bank des Fernen Ostens Besitz ergriffen. Sämtliche Angestellten wurden ihres Dienstes enthoben. Über den Vorsitzenden der Kommission wurde Zimmerarrest verhängt. Zur Erledigung der Angelegen­heiten der Bank wurde eine chinesische Kommission er­nannt und die Gläubiger wurden aufgefordert, Zahlun­gen lediglich an diese Kommission zu entrichten. Die chinesischen Behörden weigern sich, über die Besitzergrei­fung ein Protokoll aufzunehmen.

Beamte und Volksbegehren

politische Rechte der Beamten.

Verhandlungen vor dem Staatsgerichtshof.

Die Verhandlung vor dem Leipziger StaatsgerichtS- Hof für das Deutsche Reich in der Verfassungsrechtsstreit­sache der preußischen Landtagsfraktion der Deutsch­nationalen Partei gegen das Land Preußen begann mit ziemlicher Verspätung. Die Klage ging auf Erlaß eines Feststellungsurteils, durch das das Recht jedes Beamten, sich als wahlberechtigter Staats­bürger an einem verfafsungsgemäß zugelassenen Volks­begehren zu beteiligen, ausdrücklich sichergestelit wird. Ferner wird der Erlaß einer einstweiligen Verfügung verlangt, durch die dem preußischen Staatsnrinisterium ausdrücklich untersagt werden soll, weitere Kundgebungen gegen die Beteiligung der Vc- amten am Bolksbegehren zu erlassen. Die bereits er­folgten Anweisungen sollen zurückgezogen werden.

Den Vorsitz führte Reichsgerichtspräsident Dr. Bumke; außerdem fungieren sechs Beisitzer. Zu Beginu der Ver- Haudlung stellte der Vorsitzende, Dr. Bumke, fest, eine Verhandlung zur Sache fei nur dann möglich, wenn beide Parteien einverstanden seien. Die Geschäftsordnung des Staatsgerichtshofes schreibt eine 14tägige Ladungsfrist vor. Der Vertreter der klägerifchen Partei, Rechtsanwalt Dr. Seelmann, stimmt zu. Ministerialdirektor Dr. Badt, der Vertreter der preußischen Regierung, widerspricht; in­folgedessen kann sich die Verhandlung diesmal nicht aus die Sache selbst erstrecken. Reichsgerichtspräsident Dr. Bumke bringt eine Erklärung des Reichsansschusses für das Volksbegehren zur Kenntnis. Danach will der Reichs­ausschuß sich der Klage gegen das Land Preußen an- schließen. Der preußische Vertreter widerspricht der Zn- lassnug, ebenso der Verhandlung über die einstweilige Verfügung, da durch den Erlaß einer solchen im Sinne der Klage die Entscheid: na vorweggenommen werde.

--Verfügung; Dr. W b^oKrnMj, d;e Zuständigkeit des Staatsgerichtshofes fei überhaupt zweifelhaft. Rah längerer Beratung verkündete der

Gtaaisgerrchtsho? foHerröen Beschluß:

1. Der Anschluß des ReichsauSschusses für das Volks­begehren wird zurückgewiefen. Nach der ständigen Recht­sprechung des Staatsgerichtshoses seien Verfaffungs» streitigkeiten innerhalb eines Landes nur solche Streitig­keiten, die zwischen den Stellen des Landes entstehen. Der ReichsauSsWttz beschränke sich aber nicht auf Preußen, sondern erstrecke feine Organisationsrötigteit auf das ganze Reich. Er sei also keine preußische Landes stelle und könne deshalb keiner VerfoffnngSstreitigeit innerhalb eines Landes als Partei beitrelen.

2. Ferner hat der StoMSgerich-Shyf beschlossen, den Antrag der preußischen Reoierrma auf Beringung ab« zulehncn. Entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des StaatSgerichtShofeS beziehe sich die FristSestimmimg des § 6 nicht auf Erledigung den Anträgen auf Erlast von einstweiligen Verfügungen. Es fei daher also zuerst in die Beilhandlung einztUreten und zu versuchen, den Antrag zur Erledigung zu bringen. Dabei bleibe Vor­behalten im Laufe der Verhandlungen zu prüfen ab sich nicht doch die Vertagung entpfchie.

Nunmehr wird

in die Verhandlung eingetreten.

Der Klagevertreter,. Rechtsantvalt Seelmann, führt aus, ohne Zweifel sei die preußische deutschnationale Land­tagsfraktion berechtigt, diese Klage zu erheben. Die Frage der Zuständigkeit des Staatsgerichtshofes sei gegeben, denn die preußische Regierung habe gegen Beamte, die das Volksbegehren unterzeichnen, disziplinarische Maß­nahmen angedroht. Es handele sich also um einen V e r -

f a s s u n g s st r e i t und um einen Zweifel über die stimmungen des preußischen Staatsrechtes, die in Reichsverfassung gleichmäßig und einheitlich mit änderen Ländern geordnet seien.

Der Rechtsvertreter verbreitete sich dann über

Be- dsr den

den

Paragraph 4 des Volksbegehrens, der keine Verun­glimpfung der jetzigen Minister und staatlichen Unter­händler darstelle, sondern nur Vorsorge für die Zukunft treffen wolle. Eine einstweilige Verfügung gegen die

Michsmimster Schätze! gegm kas

Volksbegehren.

Rede durch Rundfunk.

Reichspostminister Schätzl hielt am Dienstag abend im Berliner Rundfunk eine Rede über das Volksbegehren. Er besprach die Einzelheiten und die verschiedenen Para­graphen des verlangten Gesetzes und sagte zusammen- fassend, daß der Young-Plan in finanzieller Richtung dem deutschen Volk unverkennbar gegenüber dem Dawes- Plan eine fühlbare Minderung der Lasten bringe. Wer jede Tributbelastung ablehne, der öffne nicht etwa dem deutschen Volk die Tore der Freiheit, sondern er rufe nur die früheren Gewaltmaßnahmen, Sanktionen und Diktate der Besatzungsmächte' wieder auf den Plan. Er treibe Katastrophenpolitik.

Anordnungen der preußischen Regierung sei eine Staats­notwendigkeit.

Preußens Vertreter, Ministerialdirektor Dr. Badt, erklärte, es handele sich hier überhaupt nicht um eine echte einstweilige Verfügung. Die Zuständigkeit des Staats­gerichtshofes sei nur dann gegeben, wenn es sich um Streitigkeiten über solche Bestimmungen der Reichsver­fassung handele, die eine Ergänzung der Landesverfassung bildeten. In der preußischen Verfassung, seien aber keine Beamtenrechte festgelegt. Dr Badt bestritt ferner die Aktiv­legitimation der deutschnationalen Landtagsfraktion. Es handele sich um eine nichtvorgesehene Klage, die einem jeden Staatsbürger das Recht geben könne, sich auf dem Umwege über eine Fraktion an den Reichsgerichtshof zu wenden. Nur eine Legitimation des Reichsausschusses für das Volksbegehren könne in Frage kommen; aber diese sei bereits durch den heutigen Beschluß des Ge­richtshofes abgelehnt worden.

Zum Paragraph 4 des Volksbegehrens meinte der Redner, die bisherige Gesetzgebung reiche vollständig aus, um Minister, die gegen die Verfassung verstoßen hätten, zur Verantwortung zu ziehen. Der Paragraph könne nur den Sinn haben, die bisherigen Negierungs- mikglieder als wert zu bezeichnen, daß sie mit Zuchthaus bestraft würden. Die preußische Regierung wäre lediglich dem dringenden Appell des Volkes gefolgt, die Führung gegen das Volksbegehren zu übernehmen, und habe des­halb ihre Kundgebung erlassen.

Es trat dann eine mehrstündige Pause in den Ver­handlungen ein.

Die Wiederaufnahme der Verhandlungen nach der Pause sollte mit der vom preußischen Ministerpräsideüt Braun erbetenen Erklärung über die Auslegung ge­wisser Stellen seines an die preußischen Beamten gerich­teten Aufrufs beginnen. Der preußische Vertreter Doktor Badt beantragte jedoch abermals Vertagung der Ver­handlung. Er erklärte, daß seine Äußerungen ohne die MftSFW^^ * Handlung auf Mittwoch zu vertagen. Er habe den ernst­lichen Versuch gemacht, den

Ministerpräsidenten Braun telephonisch zu erreichen, es sei ihm aber nicht gelungen, der Ministerpräsident weile außerhalb Berlins. Sicher könne die vom Minister- Präsidenten geforderte Erklärungsäußerung erst am Mitt­woch dem Staatsgerichtshof zur Verfügung gestellt wer­den. Der Vorsitzende wies darauf hin, daß noch eine ganze Reihe wichtiger Punkte zu erörtern seien, die mit der Erklärung des- Ministerpräsidenten nicht in unmittel­barem Zusammenhänge ständen und er schlug vor, die Verhandlungen weiter zu führen. Dies geschah.

Ministerialrat Dr. Badt gab eine Erklärung ab, in der er den grundsätzlichen Standpunkt der preußischen Staatsregierung zur Sache darlegt. Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes, des Großen Disziplinar­senats und des Reichsdisziplinarhofes besagen, daß für die Beamten die Frage entscheidend sei, ob sie ihre Be­amtenpflichten nicht verletzten. Daher könne ein Beamter sich an einem Volksbegehren nur insoweit beteiligen, als er damit nicht gleichzeitig gegen seine Beamtenpflicht verstoße.

Ministerialrat Badt schloß mit der Erklärung, daß die Warnung des Ministerpräsidenten an die Beamten­schaft über ihren Charakter als Warnung nicht hinaus­gegangen fei. Als ein Verbot fei sie nicht anzusehen, sondern lediglich als eine Warnung des Inhalts, daß der Beamte, der trotzdem sich am Volksbegehren beteilige, da­mit disziplinarische Ahndung riskiere.

Der Kommissar der Reichsregierung, Kaisenberg, erklärte, nach Aufforderung der Reichsregierung, die Zu­ständigkeit des Staatsgerichtshofes für eine einstweilige Verfügung sei hier nicht gegeben. Der andere Regierungs­vertreter, F ö r st e r, hielt die Beamten nicht für berech­tigt, sich am Volksbegehren zu beteiligen.

Rechtsanwalt S e e l m a n n, der Klagevertreter, blieb bei feinen früheren Darlegungen.

Nach weiteren Darlegungen der verschiedenen Beauf­tragten wurde die Weiterverhandlung auf Mittwoch 'ertagt.

Die deutsch-französischen Saar- verhandlungen.

Bevorstehender Beginn.

Wie der PariserTemps" berichtet, hat Minister­präsident V r i a n d dem deutschen Botschafter von Hoesch erklärt, daß die französische Delegation bereit sein würde, mit der deutschen Delegation für die Saarverhandlungen zusammenzutreffen und die Bedingungen bekanntzugeben, die die französische Regierung für die vorzeitige Regelung des Saarproblems stellt.

SeßttüdigunßsM für XemNMit

Berlin. Wie das Berliner Tageblatt meldet, wird be­kannt, daß die fünfjährige Zuchthausstrafe des vor etwa einem Jahr wegen Spionage verurteilten dänischen Hauptmanns Lembourn in eine fünfjährige Festungshaft umgewandelt worden ist. Hauptmann Lembourn befindet sich bereits seit längerer Zeit auf der Festung Gollnow. Es sei beabsichtigt, thm den Rest der Strafe ganz zu erlassen.