Kersfel-erTageblatt
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Hersfelöer Kreisblatt
Amtlicher /inzeiger für den Kreis Hersfelö mit öm Arilaaea: IlluKrierLss AKterhattvrrgsblati / Mach FeismbmS / HerS Ms Scholle / AnEerbsltoog und Wisse» Belehrung »»S Kurzweil / Wietfchaktliche Tsgesfrase».
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Monatag, den 21. Oktober 1929
79. Jahrgang
Oesterreichs Zersafftmgsreform.
Jede Verfassung ist sozusagen die juristische Formulierung für die politische Machtverteilung im Staat und daraus ergibt sich schon, daß sie nicht „für die Ewigkeit" geschaffen fein kann, sondern sich ändern muß, wenn im Staat die politische Machtverteilung sich verschiebt Das ist in Österreich der Fall. Die antisozialdemokratischen Kräfte haben sich zueinander gefunden und gehen infolgedessen dem Werk zu Leibe, das die Sozialdemokratie 1918 als herrschende Partei geschaffen hat. Nicht uninteressant ist es, daß in Österreich die Sozialdemokratie selbst diese Machtverschiebung als gegebene Tatsache anerkennt und daraus hinsichtlich der Verfassungsänderung die notwendigen Schlüsse zieht, selbst an ihr mitarbeitet.
Der neue Bundeskanzler Dr. Schober hat im Rationalrat diese Verfassungsänderung eingebracht und begründet. Will man die Vorschläge auf eine einfache Formel bringen, so kann man vielleicht sagen, daß an die Stelle der Theorie die Praxis treten soll. Es gibt kaum einen Staat, der derart die reine Theorie, die Postulate des demokratischen Gedankens restlos in seiner Verfassung verkörperte, wie das Österreich in der Neuordnung des Habsburgerreiches sehr rasch nach dem Umsturz getan hat. Man schuf die repräsentative Demokratie in ihrer konsequentesten Form, weit folgerichtiger, als dies in Deutschland geschah. Man kannte z. B. nicht das Volksbegehren, nicht den Volksentscheid, nicht die Wahl des Präsidenten durch das Volk wie in Deutschland. Das soll nun anders werden; die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen bezwecken, dem Bundespräsidenten eine größere parlamentarische und politische Machtfülle zu geben etwa in dem Umfange, wie sie der Deutsche Reichspräsident besitzt. Er wird Träger der Volkssouveränität genau so wie der Nationalrat dadurch, daß er durch das gesamte Bundesvolk gewählt wird. Er hat — was ihm bisher nicht zustand — das Recht, den Rationalrat auf- zulösen genau so, wie der Deutsche Reichspräsident dies zu verfügen berechtigt ist. aber gegen bic gegenwärtige Zusammensetzung der österreichischen Volksvertretung, die rein demokratisch ist ebenso wie der Deutsche Reichstag. Das soll jetzt nach zwei Richtungen hin anders werden, und auch hier kann man Vergleiche mit den bestehenden deutschen Rechtsverhältnissen ziehen. Man will in Österreich etwas Ähnliches
schaffen, wie es der Teutsch Landeskammer. Der Name fi
le Reichsrat ist, nämlich eine agt schon, tvie die Zusammen
setzung gedacht ist. Aber sie soll auch eine Ständekammer . fein, wie es auch der Deutsche Reichswirtschaftsrat ist. Vielleicht wird man auch in Österreich zwei Körperschaften bilden, die allerdings — anders wie in Deutschland — auch zu gemeinsamen Beratungen und Beschlußfassungen zusammentreten können. Die Rechte dieser Körperschaften werden aber noch dadurch erweitert, daß ihre Mitglieder als „geborene", also nicht durch Volkswahl bestellte Vertreter vollberechtigt in der künftigen Bundesversammlung fitzen werden. Dort werden übrigens — neben den durch Volkswahl bestellten — Abgeordneten auch die Vertreter der Landesregierungen und alle bem Wiener Stadtsenat angehörenden Mitglieder sein. Die scharfe Vetouung des Ständischen, also hauptsächlich der Wirtschaftskorpora- tionen des Volkes, ist ja eine Hauptforderung der Heimwehren gewesen.
Die Einführung des Volksbegehrens und des Volksentscheids, deren Veranstaltung
übrigens nach den Vorschlägen zur Verfassungsänderung leichter möglich sein wird als in Deutschland, soll ausdrücklich ein Korrektiv für die Bundesversammlung sein, ebenso wie man dies bei der Schaffung der Weimarer Verfassung beabsichtigt hat. Neu aber ist die Bestimmung, daß der Österreicher wählen bzw. abstimmen muß, also
Österreicher wählen bzw. abstimmen
Pflicht bei den Wahlen zur Bundesversammlung
die Stimmpflicht , „
und zu den Landtagen bzw. bei bem Volksentscheid ein-
werden soll. Auch dies ist ein Vorschlag, oer in verfassungsrechtlichen Diskussionen auch sonst schon häufig
aufgetaucht ist.
Das erfreulichste an dieser Entwicklung, die das politische Leben in Österreich genommen hat, ist aber wohl die Tatsache, daß der vielgefürchtete Bürgerkrieg mit dem Ziel der Verfassungsreform vermieden worden ist, durch eine verfassungsmäßige Regelung ersetzt wurde.
Äerstarkie Gsirsidsaussuhr.
Der deutsche Außenhandel im September.
Im September 1929 betrug dieEinsuhr im reinen Warenverkehr 1038 Millionen Mark, die Ausfuhr einschließlich der Reparationssachlieferungen 1204 Millionen Mark, mithin beträgt der A u s f u h r ü b e r s ch u ß 166 Millionen Mark gegen 118 Millionen Mark im August. Die Reparationssachlieferungen beliefen sich wie im Vormonat auf 67 Millionen Mark. Die E i n f u h r ist gegenüber dem August um 34 Millionen Mark zurückgegangen, und zwar die Einfuhr von Lebensmitteln um 10, von Rohstoffen um 28 MMonen Mark. Die Ausfuhr ist gegenüber dem Vormonat um 14 Millionen Mark gestiegen, und zwar infolge einer stärkeren Getreideausfuhr (plus 14,8 Millionen Mark). Die Ausfuhr von Rohstoffen und halbfertigen Waren sowie diejenige von Fertigwaren ist dagegen leicht zurückgegangen.
Reich und Film
Die Emelka im Reichsbesch.
Hauptteil der Aktien erworben.
Das Reichsfinanzministerium bestätigt die Richtigkeit der Mitteilungen über den Übergang der Emelka-Film- Gesellschaft in Reichsbesitz. Es wird erklärt, daß weitere Einzelheiten noch nicht mitgeteilt werden könnten, daß aber die Reichsregierung dem Haushaltsausschuß des Reichstages alles erforderliche Material zuleiten werde. Auch über die endgültige Regelung der Beziehungen des Reichs zur Emelka könne noch nichts gesagt werden. Richtig sei es, daß ein jederzeitiges Optionsrecht dem Reiche eingeräumt worden fei. Das Reich hat zu den in feinem Besitz befindlichen zehn Prozent der Emelka- aktien noch weitere 51 Prozent erworben, so daß ihm fast zwei Drittel des Besitzrechts und damit die unzweifelhafte Entscheidungsmacht Zufällen.
Wie weiter zugestanden wird, erfolgte der Beschluß des Reichskabinetts zur Hauptsache aus politischen Gründen. Die Reichsregierung wollte verhindern, daß der deutsche Film, der bereits star zentralisiert ist, durch weitere Konzentration in zu einseitigem politischen Sinne auf die öffentliche Meinung einzuwirken versuche, Das
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Räumung § i n i a u 3.
Das chinesische Kriegsmimsterium teilt mit, daß nach 27sti'mdigem Kampfe zwischen den Truppen Tschiaugkai- scheks und denen Fengs die Regierungstruppen gezwungen waren, Tschangtschau, das zwischen Hankau und Tientsin liegt, zu räumen. Tschangtschau wurde von den Truppen Fengs besetzt. Die chinesischen Regierungstruppen haben mit der Räumung Hankaus begrünen.
Schantungprovinz, Tschentjojuan, hat die chinesische Zentralregierung benachrichtigt, daß er sich der Aufstandsbewegung Fengs gegen Tschiangkaifchek angeschlossen habe. Seine Truppen besetzten die Städte Penpu und Juschou. Außerdem hat der General Tschentjojuan den Hafen Tsingtau besetzt und die dortigen Vertreter der Nankingregierung verhaftet. Der frühere Präsident der Chinesischen Republik, Tuantschijui, ist in Tschifu eingetroffen und erklärte, daß er eine neue Regierung im Auftrage des Generals Feng für den Kampf a-a-m Nanking bilden werde.
Besteuerung der öffentlichen Vürirde.
Erklärungen des preußischen Finanzministers.
Im Gemeindeausschuß des Preußischen Landtages nahm der preußische Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff Gelegenheit, die Frage der Besteuerung der öffentlichen Betriebe zu klären. Es fei ein Irrtum, wenn man an- nehme, die öffentlichen Betriebe wären in Preußen von Steuern befreit. Sie seien vielmehr den preußischen Steuern uneingeschränkt unterworfen. Grundsätzlich äußerte sich der Minister dahin, daß man den Gemeinden die öffentlichen Versorgungsbetriebe nicht nehmen dürfe.
Bei der Abstimmung erklärten sich die Deutschnationalen und die Deutsche Volkspartei für einen Antrag des Zentrums, der unter anderem die Gleichstellung der öffentlichen Betriebe in wirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht mit den privaten Betrieben fordert. Die fozialdemokrati- schen Vertreter lehnten alle Anträge der b ' eA-chen Parteien ab.
Aussuhmherschuß im Gsptsmber.
WW^ Der deutsche Außenhandel.
Im September 1929 betrug die Einfuhr im reinen Warenverkehr 1038 Millionen Mark, die Ausfuhr einschließlich der Reparationssachlieferungen 1204 Millionen Mark. Das Statistische Reichsamt errechnet somit einschließlich der Reparationssachlieferungen einen Ausfuhr- überfchuß der Handelsbilanz im September von 166 Millionen Mark, der den Ausfuhrüberschuß im (118 Millionen Mark) um 48 Millionen Mark übersteigt. Die Repara- tionsfachlieserungen belaufen sich wie im Vormonat auf 67 Millionen Mark. Der tatfächliche Ausfuhrüberschuß, bei dem die Reparationssachlieferungen abgefetzt sind, beträgt aber 99 Millionen Mark gegenüber 51 Millionen Mark im Vormonat. Die Einfuhr ist gegenüber dem August um 34 Millionen Mark zurückgegangen.
CnilaffLMgm in der BomHenssfärs.
Sechs Haftbefehle ausgehoben.
In der Voruntersuchungssache wegen der Sprengstoff- anschläge sind die gegen die Mitglieder der sogenannten Thimm-Gruppe, Erich Thimm, Herbert Mittelsdorf, Kurt Roßtäuscher, Heinrich Bauder und Willi Wilske erlassenen Haftbefehle vom Untersuchungsrichter aufgehoben worden. Auf die von Herbert Plaaß gegen den ablehnenden Beschluß der Dritten Strafkammer des Landgerichts I Berlin eingelegte weitere Beschwerde hat der 3. Strafsenat des Kammergerichts den. gegen Plaaß erlassenen Haftbefehl
sei namentlich zur jetzigen Zeit des Volksbegehrens gegen den Uoung-Plan wichtig.
Einstimmiger Kabmeitsbeschluß.
Der Entschluß zum Ankauf der Emelka erfolgte auf einstimmigen Beschluß des Reichskabinetts hin. Das Reichsfinanzministerium sagt noch dazu, es habe nicht die Bedenken übersehen, die gegen eine wirtschaftliche Be- tätrgung der öffentlichen Hand gerade auf dem schwierigen Filmgebiet sprechen. In vorliegendem Falle hätte jedoch unter allen Umständen aus politischen Gründen zugegriffen werden müssen, um zu verhindern, daß der letzte selbständige Rest der deutschen Filmindustrie in den Besitz der Ufa (Hugenberg-Konzern) überging.
Der Ufakonzern bildete neben der Emelka die erste und größere Kapitalkonzentration im Filmgeschäft auf dem deutschen Markt. In letzter Zeit war mehrfach die Rede sowohl vom drohenden Übergang der Emelka an das Ausland wie von einer Vereinigung mit dem Ufaunternehmen. Welche Gesamtsumme das Reich bei der Übernahme der Emelka-Aktien aufzubringen hat, ist zurzeit noch nicht einwandfrei bekannt; hier muß man die Aufklärungen im Haushaltsausfchuß des Reichstages abwarten. Die Commerz- und Privatbank führte das Überganqsqeschäft im Aufträge des Reiches aus.
ausgeyoven. Gegen sämtliche in dieser Angelegenheit aus der Untersuchungshaft Entlassenen besteht jedoch der Tatverdacht fort. Die Untersuchung nimmt ihren Fortgang. Zurzeit befinden sich noch 14 Personen in dieser Sache in Untersuchungshaft.
Mvells Zum Gcheckgessh.
Gesetzentwurf im Reichstag.
Das Reichsjuftizminffterium und das Reichsfinanz- ministerium haven dem Reichstag eine Novelle zum Scheck- gesetz und Wechselsteuergesetz vorgelegt, die den Zweck verfolgt, der Vordatierung von Schecks wirksamer als bisher entgegenzutreten. Bisher suchte das Scheckgesetz der Vordatierung dadurch entgegenzuwirken, daß vordatierte Schecks von der Stempelfreiheit ausgenommen wurden. Diese Maßnahme hat nicht dazu geführt, daß die Unsitte, vordatierte Schecks in den Verkehr zu bringen, aufhörte. Die neue Vorlage bestimmt nun, daß Schecks, die vor dem Tage, der auf dem Scheck als Tag der Ausstellung verzeichnet ist, dem Bezogenen zur Einlösung vorgelegt werden, als am Tage der Vorlegung ausgestellt gelten. Der Gesetzgeber erwartet, daß dadurch der Hauptgrund der Vordatierungen wegfällt, nämlich die befristende Wirkung. In der Vorlage wird weiter die Stempelpflicht vordatierter Schecks wieder aufgehoben. Da das Wechselsteuergesetz infolge der in den letzten Jahren getroffenen zahlreichen Abänderungen außerordentlich unübersichtlich geworden ist, bestimmt die Vorlage gleichzeitig, daß das Wechsel- peucrgesetz in seiner jetzt geltenden Fassung neu Wannt ge? :i :;W.
Mer Jahre Kerker für Halsmann.
Abermals verurteilt.
Der erneute Prozeß in Innsbruck gegen den Studenten H a l s m a n n wegen der Beschuldigung des Vatermordes endete mit folgendem Spruch: Die auf Mord lautende Hauptfrage wurde mit sieben Ja- und mit fünf Neinstimmen beantwortet, die aus Totschlag lautende Eventualfrage mit acht Stimmen ja und vier Stimmen nein. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten nach dem Verdikt der Geschworenen zu vier Jahren Kerker.
Zum dritten Male stand der Student Phila Halsmann von den Jnnsbrucker Geschworenen. Weit über die Grenzen Österreichs hinaus hat der Gegenstand dieses Prozesses leidenschaftliche Erregung verursacht. Auf einem harm- losen Saumweg hat Vater Halsmann seinerzeit den Tod gefunden. -Die Leiche wies schwerste Schädelwunden auf. Der Sohn, der einzige Begleiter des Vaters, wurde als- bald als mutmaßlicher Mörder verhaftet. Die jetzige Verteidigung stellte die These auf, daß Vater Halsmann zwar als Opfer eines Mordes, eines Raubmordes, gefallen wäre, aber von fremder Hand, nicht durch Verschulden feines Sohnes.
Dis Gklareks beschweren sich.
Sie möchten den Konkurs verhüten.
Seitens der Verteidigung der Brüder S k l a r e k ist gegen den vom Berliner Magistrat gestellten Konkurs- antrag, dem vom Gericht stattgegeben wurde, Beschwerde eingelegt worden. Die Beschwerde wird damit begründet, daß der Konkurs über das persönliche Vermögen der drei Brüder von einem nicht zuständigen Gericht verhängt worden sei. Weiterhin beschweren sich die Brüder Sktarek darüber, daß das Gericht dem Konkursantrag überhaupt stattgegeben habe. Von einer Überschuldung ihrer Firma könne keine Rede sein, da nach ihrer Ansicht ihre Liegenschaften, der Rennstall, die ausstehenden Forderungen, i te Warenvorräte usw. einen die Passiven übersteigenden Wert hätten.