Hersfel-erTageblatt iSSSSS Hersfelöer Kreisbiaa ZWGMM möglich: Kranz Kunk in yrrsftlö. § Fernsprecher Nr. S Amtlicher Anzeiger für ^^|| ^CCl^ ^^V0^l^ j Kunks Vuchöruckerei in Hersfelö, Mltglieö öes VLZV. |
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Beleheaag qgö Kurzweil / Wirtschaftliche TageSfragen.
M. 244
Donnerstag, den 17. Oktober 1929
7S. Jahrgang
HinbenburgundderAoung-Man
MchsprSMenS md SoMeZchren.
Eine Erklärung Hindenburgs.
Der Reichspräsident hat soeben an den Reichskanzler das nachstehende Schreiben gelangen lassen:
„Der Reichspräsident. Berlin, den 16. Oktober 1929.
Sehr geehrter Herr Reichskanzler!
Mit steigendem Befremden habe ich die Wahrnehmung machen müssen, daß in dem Kampfe um das Volksbegehren sowohl von bem Reichsausschuß für das Volksbegehren als auch von den das Volksbegehren bekämpfenden Parteien und Gruppen meine Person und meine mutmaßliche persönliche Meinung zur Frage des sogenannten Noung- Plans in die Agitation hineingezogen wird. Von der einen Seite wird behauptet, daß ich ein Freund des Volksbegehrens wäre, und von der anderen Seite betont, daß ich mid) für die Annahme des Uoung-Plans sestgelegt hätte.
Demgegenüber stelle ich fest, daß ich niemandem die Ermächtigung erteilt oder sonst einen Anlaß dazu gegeben hätte, meine persönliche Meinung zu diesem Problem be- kamttzugeben. Ich habe im Gegenteil stets betont, daß ich mir meine endgültige Stellungnahme zu dem Uoung- Plan bis zu dem Zeitpunkt Vorbehalte, in dem diese hoch- bedeutsame Frage zur Erledigung reif ist und nach Maßgabe der Artikel 70, 72 und 73 der Reichsverfassung zur Entscheidung über eine Verkündung oder eine Aussetzung der Verkündung ver-nssungsmäßig zustande gekommener Gesetzesbeschlüsse an mich Herantritt. Und hieran halte ich nach wie vor fest.
Ich bitte Sie, Herr Reichskanzler, hiervon Kenntnis zu nehmen und das Vorstehende den am Kampf um das Volksbegehren beteiligten Parteien und Gruppen in der Ihnen geeignet erscheinenden Weise zur Kenntnis zu geben.
Mit freundlichen Grützen bin ch Ihr ergebener
-**’^*^^ Unterschrift: von Htnde»wurg^
Amtlich wird der Veröffentlichung dieses Schreibens hinzugefügt: Die Reichsregierung erwartet, daß die an der Agitation für und gegen das Volksbegehren beteiligten Gruppen, vor allem der „Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren", die Person des Herrn Reichspräsidenten entsprechend seinem Wunsche nunmehr dem Meinungsstreit um die Gesetzesanträge für das deutsche Volksbegehren fernhalten.
Die Bestimmungen der Reichsverfassung.
Die in dem Schreiben des Reichspräsidenten erwähnten Artikel der Reichsverfassung beschäftigen sich mit der Inkraftsetzung von Gesetzen.
Artikel 70 besagt:
Ssrhastung eiMs dsuischeK Sejmabgsmöweisn.
Haussuchungen und Beschlagnahmen in Bromberg.
Von mehreren polnischen Staatsanwälten und einigen Beamten der polnischen Polizei wurde eine Durchsuchung der Bureauräume der deutschen S e j m a b g e o r d n e t e n in Bromberg vorgenommen. Mehrere Wagen voll Akten wurden beschlagnahmt und abgefahren. Dann wurden die Bureauräume versiegelt und Polizeiposten davor aufgestellt. Gleichzeitig fand eine Durchsuchung der Privatwohnungen der deutschen Sejmabgeordneten Grübe und Studienrats H e i d e ck statt. Nach der Haussuchung wurde Studienrat Heidcck noch in später Abendstunde zur amtlichen Vernehmung zur Polizei bestellt.
Trotz der ausdrücklichen Versicherung, daß man ihn nicht festnehmen werde, erfolgte seine Verhaftung. Die Polizei lehnte jede Auskunft ab, in welches Gefängnis sie Heideck geschafft hat.
Giaai und Wirtschaft.
Eine Rede des preußischen Ministerpräsidenten.
Anläßlich des 50jährigen Jubiläums des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller sprach Ministerpräsident Dr. Braun über das Thema: „Staat und Wirtschaft". Der Ministerpräsident kam u. a. auf die eigene wirtschaftliche Betätigung des Staates zu sprechen. Die Proteste dagegen seien nur dann berechtigt, wenn die staatliche Verwaltung der ganzen Natur des Wirtschaftszweiges nach sich als ungeeignet, d. h. als zu teuer und umständlich erweise. Gerade Vertreter des richtig verstandenen Gedankens einer freien Wirtschaft sollten es begrüßen, wenn der Staat hier seine Zurückhaltung aufgibt und aktiv handelnd in das wirtschaftliche Geschehen eingreift.
Der Ministerpräsident streifte dann die Steuerfragen und sprach von der Tragik, die darin liege, daß der Staat gerade in schlechten Zeiten der Wirtschaft, weil baun doppelte Anforderungen an ihn herantreten, un- geminderte Steuereinnahmen einziehcn müsse. In guten Jahren aber wiederum könne der Staat eine Reserve zum Ausgleich für Krisenjahre nicht ansammeln, weil man ihm
Der Rei(
chsprästdent hat die verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetze auszufertigen und binnen Monatsfrist im Reichsgesetzblatt zu verkünden.
Artikel 72 bestimmt:
Die Verkündung eines Reichsgesetzes ist um zwei Monate auszusetzen, wenn es ein Drittel des Reichstags verlangt. Gesetze, die der Reichstag und der Reichsrat für dringlich erklären, kann der Reichspräsident ungeachtet dieses Verlangens verkünden.
In Artikel 73 heißt es:
Ein vom Reichstag beschlossenes Gesetz ist vor seiner Ver- kündung zum Volksentscheid zu bringen, wenn der Reichspräsident binnen eines Monats es bestimmt.
Ein Gesetz, dessen Verkündung aus Antrag von mindestens einem Drittel des Reichstags ausgesetzt ist, ist dem Volksentscheid zu unterbreiten, wenn ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten es beantragt.
Ein Volksentscheid ist ferner herbeizuführen, wenn etn Zehntel der Stimmberechtigten das Begehren nach Vorlegung eines Gesetzentwurfs stellt. Dem Volksbegehren muß ein aus- gearbeiteter Gesetzentwurf zugrunde liegen. Er ist von der Regierung unter Darlegung ihrer Stellungnahme dem Reichstag zu unterbreiten. Der Volisentscheid findet nicht statt, wenn der begehrte Gesetzentwurf im Reichstag unverändert angenommen worden ist. ,
über den Haushaltsplan, über Abgabengefetze und Besoldungsordnungen kann nur der Reichspräsident einen Volksentscheid veranlassen.
Der Aeichsminister des Lnnem an den
Michsausschuß für das Volksbegehren.
Der Reichsminister des Innern hat das an ihn gerichtete Schreiben des Reichsausschusses für das deutsche Volksbegehren vom 14. Oktober 1929 folgendermaßen beantwortet:
Die Reichsregierung ist bereit, die verfassungsmäßigen Rechte der B e a m 1 e n s ch a f t vor jeder unzulässigen Beeinträchtigung zu bewahren. Nach der Rechtsprechung des Reichsdisziplinarhofes muß sich jedoch auch der Beamte bei der Ausübung seiner staatsbürgerlichen Rechte innerhalb des gebotenen Anständes und insbesondere der Strafgesetze halten. § 4 des Volksbegehrens überschreitet diese Grenzen. Indem er die Tätigkeit von Reichspräsident und Reichsregierung als Landesverrat zu brandmarken sucht, enthält er eine Beschimpfung der höchsten Organe des Reiches. Die erdrückende Mehrheit der deutschen Beamtenschaft teilt übrigens die Rechtsüberzeugung der Reichsregierung, wie sich aus den dankenswerten Aufrufen der Beamtenorganisationen ergibt.
Die Reichsregierung ist nicht in der Lage und nicht gewillt, Beamte, die durch Eintreten für diesen Paragraphen 4 des Volksbegehrens die verfassungsmäßigen Grenzen überschreiten, vor disziplinarischem Einschreiten der zuständigen Behörden zu schützen.
Anrufung des Staatsgerichtshofes.
Die Deutschnationale Pressestelle teilt mit, daß die deutschnationale Landtagsfraktion, veranlaßt durch die tm Landtag abgegebene Erklärung des preußischen Ministerpräsidenten Braun, daß er eine Eintragung der Beamten für das Volksbegehren als unzulässig ansehen müsse, nunmehr unverzüglich den Staatsgerichtshof anzurufen beabsichtige.
sonst aus der Wirtschaft heraus mit Recht vorwerfen würde, daß er thesauriere und dadurch die Arbeit der Wirtschaft und Kapitalbildung störe.
Ein zweites Argument gegen den Staat sei das der zu weit getriebenen Sozialpolitik, der überspannten Fürsorge für den Arbeiter und Angestellten Aus diesen Vor- würfen gegen den Staat spräche eine völlig falsche Einschätzung der Grundlagen nicht allein des Staates, sondern auch der Wirtschaft selbst. Ein ganz wesentlicher Bestandteil unserer Wirtschaftschancen bestehe aus dem großen Heer g^ ausgebildeter, gelernter Facharbeiter, die gerade im industriellen Deutschland eine wohl durch kein anderes Land über- troffene Erziehung zur Qualitätsarbeit genossen hätten.
Die Wirtschaft brauche einen starken Staat, der die Macht habe und gewillt sei, zur Förderung des Gemeinwohls sie vor Störungen und Schädigungen zu bewahren.
Wirrwarr in Afghanistan.
Wer wird König?
Aus Kabul verlautet, die Vertreter verschiedener Stämme hätten Nadir Khan erklärt, daß sie den jüngsten Bruder Aman Ullahs, Asad Ullah Khan, zum afghanischen König vorschlügen. Nadir Khan erwiderte, über die Besetzung des Thrones werde die Nationalversammlung entscheiden. Somit hat Afghanistan zwei Thronanwürter: R a dir Khan und AsadUllah. Die Kandidatur Aman Ullahs scheidet, wie erklärt wird, jetzt völlig aus, da er s ehr unbeliebt und während der Zeit des Bürgerkrieges aus Afghanistan geflohen fei.
Wie weiter genM'xf wird, wurde Habib Ullah in einem Käfig nach Kavgebracht. Ein oberstes Gericht, das von der Regierung ^cair Khan gebildet wird, werde sich mit der Untersuchung der Rolle befassen, die Habib Ullah in Kabul gespielt b. "e Ihm Wie seinen Verwandten drohe die Todesstrafe.
Granatexplofion bei einem spanischen Manöver.
Madrid. Aus Las Palmas wird gemeldet, daß infolge einer Granatexplofion bei den Manövern eines Regiments von Las Palmas bei der Ortschaft Trübe ein Leutnant und zwei Unteroffiziere getötet und sechs Soldaten schwer verletzt worden sind.
Sie MtoW des „Graf Zeppelin".
91 n f Nebel folgt Sonneuschein.
Der Start des Lnftschiffes „Graf Zeppelin" zur Balkanfahrt, der Dienstag abend erfolgte, gestaltete sich zn einem außergewöhnlichen Schauspiel angesichts des dichten Bodennebels, der über dem Bodenseegebiet lagerte. Die Nebelschwaden waren so dicht, daß man kaum von einem Ende zum anderen Ende der geöffneten Luftschiffhalle sehen konnte. Auf der» Gelände gestattete der Nebel über eine Strecke von zehn Metern keine Sicht. Das Ausbringen des Luftschiffes ging aber trotz der schlechten Sichtverhältnisse ohne jede Schwierigkeit vonstatten. Auch der Aufstieg ging glatt vor sich. Das Luftschiff, von dem vom Boden aus in kurzer Entfernung nur die, Positionslichter zn erkennen waren, verschwand bereits in wenigen Metern Höhe im Nebel, der bis etwa 150 Meter hinaus- reichte. Bei mondheller Nacht wurde um 10.25 Uhr
München erreicht.
Als sich das Surren der Propeller immer stärker bemerkbar machte, öffneten sich überall die Fenster; die Leute eilte» auf die Straßen und jubelten dem Luftschiff, das mit östlichem Kurs weitersuhr, zu. Um 0.30 überflog der „Graf Zeppelin" die österreichische Stadt Wels. Die Fahrt ging dann donauabwärts. Um 1.35 Uhr passierte das Luftschiff St. P ö l t e n und fetzte seine Fahrt längs der Westbahnstrecke
über den Wiener Wald nach Wien
fort, das es in der Zeit von 2.05 bis 2.15 Uhr in knapp hundert Meter Höhe überflog. Bei dem schönen warmen, etwas dunstigen Nachtwetter mit immerhin ziemlich gün- stigen Sichtverhältnissen hatten sich viele tausend Menschen auf den Straßen, Häusern und freien Plätzen, besonders auf dem Stephansplatz in Erwartung des Luft- schiffes eingefunden. Und weiter ging es nach Ungarn hinein. In B u d a p e st erwartete bis in die frühen Morgenstunden hinein eine vieltausendköpfige Menschenmenge den Lustriesen. Aber er kam nicht. Erst beirr Morgengrauen erfuhr man, daß er sich
in dem dichten Nebel, der über West- und Nordungarn lag, verirrt hatte. Um 4.30 Uhr überflog „Graf Zeppelin" Stuhlwelßew bürg in Richtung Belgrad, wo er um 7.50 Uhr erschien und die alte Festung, das Zentrum der Stadt un> den deutschen Heldenfriedhof überflog. D^ Bevölkerung verfolgte das Schauspiel mit großer Begeisterung. In hohem Fluge, teilweise über den Wolken wurde dann die prächtige Gebirgslandschaft zwischen Belgrad und Sofia überquert. Der Nebel war o*- wichen und
hell strahlte die Sonne.
„Graf Zeppelin" über Sofia.
Sofia. Die Nachricht, daß der „Graf Zeppelin" Sofia überfliegen werde, verbreitete sich mit Windeseile und auf Plätzen und an Straßen bildeten sich bald Menschenansammlungen, um das LEtschiff zu erwarten. Als es am Horizont erschien, begannen die Glocken der großen Newsky-Kathedrale zu läuten und bei der Menge brach ein unbeschreiblicher Jubel aus. An den Führer des Luftschiffes wurden viele Glückwunschdepeschen gesandt. Nachdem es zwei Kreise um das königliche Schloß und um den Mittelpunkt der Stadt gezogen hatte, fuhr der „Graf Zeppelin" mit nördlichem Kurs weiter. Ein Flugzeuggeschwader hatte ihm das Ehrengeleit gegeben.
„Graf Zeppelin" über Kronstadt.
Kronstadt, über dem alten deutschen Kronstadt erschien hGraf Zeppelin" überraschend und lockte alles, was Beine at, auf die Straßen. Die Begeisterung der Bevölkerung äußerte sich in Tucherschwenken und Hochrufen. Das Luft- schsff entschwand in Richtung Hermannstadt und Banal.
Die Arbeitslosigkeit steigi weiter.
Nicht nur in den Saisonbetrieben.
Das Steigen der Arbeitslosigkeit hat sich in der Woche vom 7. bis 12 Oktober leicht verstärkt. Eine geringe Entlastung trat nur noch in Brandenburg ein; sonst setzte sich nunmehr in allen Bezirken, in den landwirtschaftlichen früher als in den Vorjahren, die rückläufige Bewegung durch.
Das Nachlassen des Beschäftigungsgrades war vor allem in den Saisonbetrieben der Industrie der Steine und Erden und im Baugewerbe spürbar; auch in der Metallwirtschaft überwogen die Zugänge an Arbeitslosen; zudem erhöhte sich nach Quartalsschluß der Andrang der arbeitsuchenden Angestellten. In einigen Konsumgüterindustrien schritt der saisonmäßige Aufstieg der Beschäftigung fort; doch war er zu schwach, um die entgegengesetzten Bewegungen des Marktes auszugleichen.
Die Zahl der Hauptunterstützungsempfänger in der versicherungsmäßigen Arbeitslosenunterstützung dürfte aus 765 000 (am 30. Sepiember 748 610) gestiegen sein. ' .. ---------- . _^MMi
Autiageerhebung gegen den „Füllfedertönig" Winkler.
Wien. Nach einer Blättermeldung hat die Staatsauwaki- schaft gegen den sogenannten Füllfederkönig Winkler als llr« Heber der fingierten S e l b st m o r d g e s ch i ch t e vom Königsscc Anklage wegen Irreführung der Behörden erhoben. Die Untersuchung wird vom Bezirksgericht Hosgastetu geführt werden, bei dem gegen Winkler bereits ein Verfahren wegen Falschmeldung anhängig ist.