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HersfelöerTageblatt H^rsfel-er Kreisblatt Amtlicher Muzeiger für den Kreis Hersfel-

mit des Beilage«: Allussriertes AnterhaltungSblatt / Nach AekerabenS / Herb «ud Scholle / Auterbskluag «ab Wisse« Belebmaa «ov Karrweil / WletschaMbe Laae-efrageu.

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Rr. 190

Donnerstag, den 15. August 1929

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79. Jahrgang

Hausgehilsen und Hausangestellte.

Die Bestimmungen des neuen Gesetzentwurfes.

Schon vor einiger Zeit hatte das Reichsarbeits­ministerium den Vorentwurf eines „Gesetzes über die Be­schäftigung in der Hauswirtschaft" herausgebracht; nach mannigfachen Abänderungen ist er jüngst als offizielle Gesetzesvorlage dem Reichstag zur Beratung und Be-. schlußsassung zugeleitet worden und soll in der im Sep­tember beginnenden Tagung behandelt werden.

Wer im „Hausgehilfen" und „Hausangestellten" nicht allein und nur den Arbeitnehmer steht, sondern aus der Tatsache, daß dieser Arbeitnehmer doch immerhin zum Arbeitgeber in einem besonderen Verhältnis steht, weil er ja in dessen Familie ausgenommen ist und in seinem Hausstand beschäftigt wird, nun auch die selbstverständ­lichen Schlüsse zieht, wird es begreiflich finden, daß in dem endgültigen Entwurf manches beseitigt ist, was früher den „A r b e i t n e h m e r ch a r a k t e r" betonte. Nur wer in die häusliche Gemeinschaft des Arbeitgebers ausgenommen ist und hauswirtschaftliche Arbeiten oder Dienste für diesen verrichtet, unterliegt dem Geltungs­bereich des Gesetzes, also nicht jene Arbeitnehmer, die zwar in den Haushalt ausgenommen sind, aber, wie Knechte und Mägde, vorwiegend mit landwirtschaft­lichen Arbeiten beschäftigt werden.

Das frühere Dienstbuch wird nicht wieder eingeführt, wohl aber kann der Arbeitnehmer bei Beendigung des Dienstverhältnisses ein Zeugnis über Leistungen und Verhalten verlangen; andererseits soll wenigstens für größere Städte die oberste Landesbehör e bestimmen, daß die Hausgehilfen und -angestellten bei Antritt ihres Arbeitsverhältnisses bzw. Abschluß des Arbeitsvertrages einen polizeilich abgestempelten AusOM mit Lichtbild zwecks Identifizierung vorzuweisen haben; denn schließ­lich — sie treten doch als unbekannte Personen in den —-. .. f^aLalf air. der .falschen. Per.. ' " gibr's genug!

Recht weit — wenn er dann auch nur „Richtlinien" und „Mindestbestimmungen" geben will — geht der Ent­wurf bei der Festsetzung des Inhalts des Arbettsver­trages, über dessen Form er allerdings nichts vorschreibt. Er will die Arbeitnehmer im Haushalt gegen unange­messene Arbeitsbedingungen schützen, bestimmt aber deut­lich, daß der Hausangestellte oder -gehilfe dem Arbeit­geber außerhalb des Hauses über sein Verhalten keine Rechenschaft schuldig ist, irgendwelchen Anweisungen nicht unterliegt, soweit sie sich nicht auf Hausordnung und Arbeitsleistung beziehen und soweit der Arbeitnehmer nicht unter 18 Jahre alt ist; denn diesem gegenüber hat der Arbeitgeber die Pflicht d e r O b h u t und eines wenigstens teilweisen Ersatzes der elterlichen Erziehung.

Der E n t ge l t der Hausgehilfen besteht in Bargeld und Kost nebst angemessener Unterbringung; beides muß auch bei unverschuldetem Eintritt einer Krankheit weitergewährt werden bis zu bestimmten Terminen — wenn auch keine Arbeitsleistung vorliegt —, ebenso vier Wochen vor bis zwei Wochen nach der Niederkunft, die übrigens einen wichtigen Kündigungsgrund nur dann ab- gibt, wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses weniger als sechs Monate währt. Die Schutzbestimmungen für den erkrankten Arbeitnehmer sind ausgebaut, während man davon abgesehen hat, die arbeilszeitkichen Bestimmungen des freien Arbeitsvertrages schematisch anzuwenden auf ein Arbeitsverhältnis, das ja zum großen Teil nur mit A r b e i t s „b e r e i t s ch a f l" ausgefüllt ist. Nur eine ununterbrochene neunstündige Nachtruhe ist festgelegt, für Jugendliche entsprechend mehr und die Vereinbarung von bestimmten Ruhepausen ist eine rein privatrechtliche. Andererseits steht den Hausgehilfen oder -angestellten an einem Werktag jeder Woche und an jedem zweiten Sonn- oder Festtag je ein freier Nachmittag zu und für das erste Jahr — später steigend — eine Woche 11 rlaub bei Weitergewährung des gesamten Entgelts, aber nur, wenn das Arbeitsverhältnis neun Monate bestanden hat; erst dann beginnt das erste Jahr mit Urlaubsberechtigung.

Eine Reihe besonderer Vorschriften befaßt sich mit dem Schutze der im Haushalt arbeitenden Jugendlichen und Kinder; letztere dürfen höchstens vier Stunden beschäftigt werden und nur dann, wenn sie über 12 Jahre alt sind. Bei diesen Vorschriften — und denen über Schwangerschaft — treten nun die Kontrollrechte des A r - b e i t s s ch u tz a m t e s — das übrigens noch nicht besteht, da das Arbeitsschutzgesetz vom Reichstag nicht erledigt ist — ein, aber nur „auf Anruf", also auf Beschwerde des Geschädigten oder „solcher Personen oder Vereinigungen, die ein berechtigtes Interesse am Schutz des Arbeit­nehmers haben". Also — bei Jugendlichen — Eltern, Vormünder, Wohlfahrtspfleger, Fürsorger, Lehrer, Pfarrer usw., oder die entsprechenden Berufs- und Wohl- fahrts-, aber auch die Hausfrauenvereine. Das Arbeits­schutzamt hat das Recht der Nachprüfung der Anzeige im Haushalt des Beschuldigten und auf Fristsetzung für Be­seitigung des gesetzwidrigen Zustandes. Irgendwelche Strafbefugnis — wie Polizeistrafe — hat dieses Amt aber nicht' sondern das obliegt dem ordentlichen Gericht.

Soweit in großen Zügen die Bestimmungen des Entwurfs. Er will ganz anderes als das, was früher be­stand: ein freies Arbeitsverhältnis wird geschaffen, in dem sich Dienstberechtigter und Dienstverpflichteter gleich­berechtigt gegenüberstehen. Dr. Pr.

Wann wird geräumt

Vor Bekanntgabe

der Räumungsdaten.

Der Sonnabend entscheidender Tag.

Die französischen und belgischen Sachverständi- g e n für die technische Seite der Räumungsfrage und zwar höhere Offiziere der beiden Generalstäbe, sind im Haag zu einer Besprechung zusammengetreten, um aus Wunsch Briands die endgültige französische Stellungnahme über die technische Durchführung der Räumung, Festsetzung des Anfangs- unb Endtermins zu beraten.

über die voraussichtlich von Briand zu nennende Frist für die Räumung verlautet in französischen Kreisen, daß die Franzosen in der zweiten September- Hälfte mit der Räumung beginnen, sie für die zweite Zone in der ersten Dezemberhälfte beenden und für die dritte Zone, mit der ebenfalls bereits vorher ein An­fang gemacht werden soll, etwa die gleiche Frist bean­spruchen wollen.

Das würde bedeuten, daß die Räumung in etwa acht bis zehn Monaten von heute ab beendet sein würde. Abgesehen von den weniger stichhaltigen Be­dürfnissen des Abtranspo^es, der Unterbringung der Truppe» usw. soll diese Frist vermutlich dem Zweck dienen, in der Zwischenzeit die erste TranchederAnleihe auf Grund der deutschen Uoung-Zahlungen unterzubrin­gen. Natürlich wird von französischer Seite betont, daß diese Fristen, wie die Räumung überhaupt, von der Annahme des Doung-Planes abhängen.

Das Programm des englischen Kriegsministeriums sieht vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung vor, daß die Zurückziehung der britischen Truppen aus dem Rheinland am 1 ö. Sep t . mb er beginnen soll. In der dritten Dezemberwoche, 'Jfo noch vor Weihnachten, dürfte sie beendet sein. .jgÄjÄegjMwjeÄ

Sollte bis S o n n a b e n d in den finanziellen Fragen tatsächlich eine Einigung erzielt werden, so würde dann am Sonnabend eine neue Ministerbesprechung der vier Besatzungsmächte stattfinden, auf der die englischen, fran­zösischen und belgischen Delegierten ihre

Räumungsdaten bekanntgeben würden.

Belgien und Frankreich machen jedoch die Festsetzung d's Termins ausschließlich von dem Ergebnis der finanziellen Verhandlungen abhängig. So, wie die Lage sich heute darstellt, erscheint es, daß sich

das Schicksal der Konferenz am Sonnabend entscheiden wird. Eine Einigung. in den finanziellen Fraaen zwischen England und Frankreich wird aller V^r-

Rußland in Erwartung

des „Gras Zeppelin".

Vorbereitungen in Amerika.

Wie aus Moskau gemeldet wird, haben die Orts­gruppen des Vereins zur Förderung der Luftfahrt und der chemischen Kriegsführung im Bereiche der Sowjet­union zum Empfang des „Graf Zeppelin" auf der ganzen voraussichtlich zu überfliegenden Strecke die Vorbereitun­gen für den Wetterdienst getroffen. Auf dem Moskauer Flughafen sind ebenfalls alle technischen Maßnahmen getroffen worden, die nötigenfalls auch eine Landung des Luftschiffes ermöglichen würden. Die große Wetterwarte bei Leningrad wird mit dem Luftschiff in ständiger Verbindung bleiben. Nach dem überfliegen des Urals werden nacheinander die Wetterwarten in Omsk und in Chabarowsk den Wetterdienst übernehmen. Zum Empfang des Luftschiffes werden Kleinflugzeuge an die Grenze der Sowjetunion entsandt.

In der Moskauer Bevölkerung wird die Ankunft des „Graf Zeppelin" mit größter Span­nung erwartet. Die Zentrale des Vereins zur Förderung der Luftfahrt hat schon jetzt Mühe, die Anfragen der Pro­vinz über die Richtung, die das Luftschiff nehmen wird, zu beantworten. Der Flug des Luftschiffes über das Gebiet der Sowjetunion soll durch Funkübertragung der ganzen Bevölkerung beschrieben werden.

In Washington hat das Marineamt umfassende Sicherheitsmaßnahmen für den letzten T e i l des Weltrundfluges des „Graf Zeppelin" getroffen. Sämtliche Ankermasten auf Hawai und an der Pacific- küste sind in Bereitschaft gesetzt worden, obwohl man ver­mutet, daß der Zeppelin 1200 Meilen nördlich von Honolulu den Stillen Ozean passieren wird. Auch die Ankermasten in Fort Lewis und Takoma in Washington und Fort Worth in Texas werden in Bereitschaft gehalten. Ein weiterer Ankermast wird von Texas nach Minesfield bei Los Angeles gebracht werden. Aus Lakehurst sind Offiziere nach Los Angeles gesandt worden, um dort Mannschaften für die Landung des Luftschiffes einzuüben. Das Marineamt hat Dr. Eckener über die Erfahrungen unterrichtet, die man 1924 bei der Atlantik-Pacific-Fahrt der „Shenandoah" über die Berge Neu-Mexikos ge­macht hat. -

aussicht nach zur Folge haben, daß in der nächsten Wocae die großen politischen Fragen wieder entschei­dend in den Vordergrund der Konferenz gerückt werden.

Entspannung in der Finanzkommission.

Die Mittwochsitzung des Finanzausschusses im Haag brächte vor allem die angekündigten ausführ­lichen Darlegungen L o u ch e u r s , die eine Reihe zahlen­mäßiger Einwände gegen die englischen Besorgnisse in der Sachlieferungsfrage enthielten. Das Haupter­gebnis der Aussprache war, daß Sonnabend die ver­schiedenen geplanten

Unterausschüsse zu den Finanz- und Wirtschaftsfragen und die Organisationskomitees, die nach dem Poung- Plan für die verpfändeten Einnahmen, für die Frage der Reichsbahn und diejenige der Reichsbank vorgesehen sind, eingesetzt werden sollen. Das Organisationskomitee für die Internationale Bank bleibt zunächst noch offen. Jedenfalls ist aber dieses Ergebnis insofern von Wichtigkeit, als damit der Widerstand Snowdeus gegen die Verwirklichung des Aoung-Planes in seinen Einzelheiten vor Erreichung einer Verständigung über die drei bekannten englischen Einwände aufgegeben ist

Der Finanzausschuß selbst hat sich bis Sonnabend vertagt; das bedeutet nach dem Vorhergesagten nH . nwa eine Unterbrechung, sondern eine

Aufteilung der Arbeit

zur Verwirklichung der erwähnten nächsten Ziele. In­zwischen finden in verschiedenen Gremien E i n z e l b e - sprechungen dieser Fragen statt und zugleich werden die Erörterungen fortgesetzt, die bereits mit Besprechun­gen zwischen Hilferding und Loucheur und zwi­schen Curtius, Hilferding und Snowden in Gang gekommen sind. Der Gesamteindruck ist der, daß und Wirtschaftsfragen bemüht, für die sowohl von fran­zösischer wie von englischer Seite offenbar ein

größeres Maß von Entgegenkommen gesichert scheint. Auf englischer Seite wird jedm falls eine entschieden entgegenkommendere Haltung gegeigt als in den letzten Tagen. Die Ursache hierfür sieht man in dem Telegramm Macdonalds, das entgegen der allgemeinen Auffassung tatsächlich die Bedeutung gehabt hat, daß das englische Kabinett den Erfolg der' Haager Konferenz für notwendig erachtet und deshalb Snowden eine weniger hartnäckige Haltung in der Finanz-, frage empfiehlt. , _ .......... " ;.....P P^.,. «

Dr. Cileners Adfchiedsesien.

Friedrichshofen. 91m Mittwoch nachmittag fand aus Einladung Dr. Eckeners, der den Abflug zur Weltfahrt aus Donnerstag früh festgesetzt hatte, ein Essen im Kurgartenhotel statt, zu dem in erster Linie neben den Offizieren des „Gras Zeppelin" die Vertreter der auswärtigen Regierungen geladen waren.

«-Graf Zeppelin" fährt über Berlin.

Friedrichshafen. Dr. Eckener teilte am Mittwoch abend auf einem Tee-Empfang, den der Luftschiffbau für die 20 Fahrgäste des Luftschiffes und für die Presse verunstaltete, mit, daß der Aufstieg des „Graf Zeppelin" zur Fahrt nach Tokio Donnerstag früh 4 Uhr 30 stattfinden werde. Das Luft­schiff wird zunächst Kurs auf Berlin nehmen unb die Reichs­hauptstadt überfliegen.

Schwimmende Flughäfen im Atlantik.

Wie in Newyork verlautet, wird demnächst mit dem Bau einer Reihe von schwimmenden Docks begonnen werden, die zwischen der amerikanischen Küste und den Bermuda-Jnseln und zwischen den Bermudas und der europäischen Küste verankert werden und als Flughäfen dienen sollen. Die Herstellung der gewaltigen Veranke­rungskabel ist bereits in Angriff genommen worden.

Wirischastshemmungen durch die ;

Haager Konferenz« ^MM

Amerikanische Beurteilung der deutschen WirtschäM'age:

Das Handelsamt in Washington gibt den Bericht des amerikanischen Handelsattaches in Berlin, Allport, bekannt, in dem dieser die deutsche Wirtschaftslage wie folgt beurteilt: Ende Juli und Anfang August war die deutsche Wirtschaftslage durch eine gewisse Geschäftsstille gekennzeichnet, die zumeist der Saison entspreche, aber in gewissem Grade auf die Ungewißheit über den Ausgang der Haager Konferenz zurückzuführen sei. Dies trage da­zu bei, die mäßige Aufwärtsbewegung der letzten Monate auszuhalten. Die Finanzlage sei jetzt weniger angespannt als im Mai und Juni. Die Staatsfinanzen befänden sich allgemein in einer besseren Verfassung. ,