HersfelöerTageblatt
hersfelöer Kreisblatt
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfelö mit den Beilagen: gttastrterleS Aalerhaltungsdlati / Nach Feierabenö / HerS and Scholle / Anlerbaltsua n«S Wissen Belehrang naS Korrwell / Wirtschaftliche TageSfragen.
Nr. 139
Montag, den 17. Juni 1929
79. Jahrgang
Religiöser Frieden
Als man in Weimar die Verfassung des neuen Deutschen Reiches schuf, waren die Debatten über das Verhältnis zwischen Kirche und Staat Gegenstand schärfster Auseinandersetzungen. Beispielsweise ist der Artikel 146, der den Charakter der deutschen Volksschule behandelt, so sehr umkämpst worden, daß man erst an dem Tage, als die Verfassung in der dritten Lesung beschlossen werden sollte, eine Einigungsformel hierüber gefunden hat. Wie sehr die Auslegungen über den Wortlaut dieses Artikels auseinandergingen, zeigt am besten, daß man bisher immer noch nicht ein Ausführungsgesetz zu diesem Artikel, also ein Reichsschulgesetz, hat finden können, daß vielmehr an dem Streit über dieses Reichsschulgesetz die Koalition des letzten Reichstages zerschellt ist, weil die Deutsche Volkspartei mit den Anschauungen des Zentrums und der Deutschnationalen in dieser Frage nicht mehr einverstanden war. Damals ist auch die Frage des Reichskonkordats in die politische Debatte hineingeworfen worden, ohne daß eigentlich eine rechte Veranlassung dazu vorlag, schon aus dem Grunde nicht, weil eben die Schulfrage nicht geregelt worden war. Diese ist Reichssache, wie die Verfassung es bestimmt. Jn- folgedessen ist die Vereinbarung zwischen Preußen und der Kurie nicht darauf eingegangen, das Verhältnis zwischen der Kirche und der Schule irgendwie abzugrenzen oder zu regeln. Hier trennen sich die Geister und einen Ausgleich herzustellen vermag nur ein Reichskonkordat.
Aber die Reichsverfassung hatte noch etwas anderes bestimmt, nämlich — dem Artikel 137 zufolge — daß der Staat irgendwie hineinzureden hätte in die Art und Weise, wie jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten ordnen und verwalten wolle. Außerdem hatte dieser Artikel bestimmt, daß jede Religionsgesellschaft „ohne jede Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde" ihre Ämter verleihe, sie außerdem Körperschaft des öffentlichen Rechts bleibe, und schließlich, daß die Regelung der steuerlichen Bestimmungen der L and.
obliege. Daurir yuue man in Weimar, .crterTwarrirtt^ fassung schuf, sozusagen eine Trennung zwischen Kirche und Staat herbeiführen wollen —, nur haben sich die tatsächlichen Verhältnisse in Deutschland als viel stärker erwiesen als diese Bestimmungen. Infolgedessen war man genötigt, eine Übereinkunft mit der katholischen Kirche zu treffen, die die Rechte einerseits der Religionsgemeinschaften, andererseits des Staates irgendwie regelte.
Diese Übereinkunft, die Preußen jetzt, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags, getroffen hat, hat ein Beispiel gehabt in einem „Konkordat" — um diese allgemein bekannte Bezeichnung zu wählen — zwischen der Kurie und Bayern. Nur ist damals gleichzeitig eine Vereinbarung getroffen worden zwischen dem Staat und den evangelischen Kirchengemeinschaften durch ein Mantelgesetz, das grundsätzlich überhaupt das Verhältnis zwischen dem Staat und den Kirchengemeinschaften regelte. Das wird ja auch in Preußen beabsichtigt und beantragt durch alle Parteien, von den Deutschnationalen bis zu den Demokraten hin, allerdings mit einigen Unterschieden insofern,
insofern, als die 'Deutschnationalen verlangen, baj^ dem bayerischen Beispiel entsprechend, gleichzeitig mit der Vereinbarung über das Verhältnis des Preußischen Staates zur Kurie auch die evangelische Kirche eine über die schwankende politische Tagesmeinung Hinausgehende Sicherung dieses Verhältnisses zwischen Kirche und Staat erfährt, wobei man sich natürlich ohne weiteres klar darüber ist, daß ein Konkordat", also ein internationaler Vertrag zwischen gleichberechtigten Mächten — der Papst ist dabei lediglich Haupt der katholischen Kirche, nicht etwa Beherrscher des neugegründeten Kirchenstaates — kaum in Frage kommt. Die Deutsche Volkspartei und ebenso die Demokraten verlangen, daß schleunigst eine solche Vereinbarung zwischen dem Staate Preußen und der evangelischen Kirche getroffen wird, vor allem deswegen, weil mit der Revolution, als der oberste Landesbischof, nämlich der König von Preußen, staatsrechtlich ausgeschaltet wurde, sehr bald der erste Absatz des Artikels 137 der Reichsverfassung — aber auch nur wieder teilweise — zur Wirklichkeit wurde, daß „keine
Staatskirche besteht". „
Für eine 'Neuregelung des Verhältnisses kommt natürlich vor allem die evangelische Kirche in Preußen in Frage. Dabei wird der Staat selbstverständlich auch, entsprechend den Vereinbarungen mit der katholischen Kirche, den nationalen Charakter wahren dürfen. Denn nicht nur bei der Bischofswahl, sondern auch bei der Vorbildung der Geistlichen sind Zugeständnisse erfolgt, die allerdings nicht so weit gehen wie z. B. die Vereinbarungen zwischen der Kurie und dem Polnischen Staat es vorsehen, daß nämlich irgendein Geistlicher aus seiner Pfarrei entfernt wird, weil aus irgendwelchen politischen Gründen der Staat es ver- langt Aber der Staat vermag es zu verhüten, daß ein Nichtdeutscher auf einen deutschen Bischofsstuhl gesetzt wirb. An deutschen Universitäten muß der Geistttche »studiert haben, ehe er in sein Amt Hmeinkommt. Das Uttbernationale der katholischen Kirche ist geopfert dem «nationalen Gedanken, und wie hier, so werden sich auch Wei den bevorstehenden Verhandlungen zwischen dem Staat ^Preußen und der evangelischen Kirche Formen finden ■lassen, die einen Zwiespalt zwischen der Betatigung des Religiösen Gedankens und zwischen den Anforderungen, die der Staat an den Bürger stellt, zum Verschwenden bringen. ___________
Abschluß derMadriverTagung
Deutsch-polnische Einigung.
Sonnabend trat der Völkerbundrat zu seiner Schlutz- fitzung zusammen, in der nach Erledigung der beiden ersten Punkte der Tagesordnung der Vorsitzende Adatschi den auf Grund der bis zur letzten Stunde fortgesetzten Bemühungen um eine Einigung in der Frage der Liquidationen deutschen Grundbesitzes in Polen entstandenen Bericht verlas. In dem Bericht wird sestgestellt, daß die deutsche und die polnische Regierung sich dahin geeinigt haben, in kürzester Zeit direkte Verhandlungen zur Regelung der Angelegenheit unter dem Vorsitz von Adatschi aufzu- nehmen. Dieser ist berechtigt, den Effektivvorsitz bei den Verhandlungen einer ihm geeignet erscheinenden Persönlichkeit zu übertragen. In den Vorschlägen wurden die deutschen Anregungen im wesentlichen angenommen.
Die Aufhebung der Liquidation würde nach Mitteilung des polnischen Vertreters grundsätzlich die Rückgabe der liquidierten Güter au ihre früheren Eigentümer bedeuten. In den Fällen, in denen die Rückgabe auf praktische Schwierigkeiten stößt, soll sie durch die Zahlung einer angemessenen Entschädigung ersetzt werden.
Aussprache Stresemann—Zalefki.
Dr. Stresemann beantwortete noch die früheren Anspielungen Zaleskis auf die Oppelner Vorfälle und bedauerte, daß er sie in die Madrider Diskussionen hineingezogen habe. Dr. Stresemann verwies auf die energischen Maßnahmen, die die preußische Regierung sofort gegen die Schuldigen ergriffen habe, und stellte zusammenfassend fest, daß ein Staat nicht mehr tun könne. Gegen die Loyalität der deutschen Regierung könne nicht der geringste Vorwurf erhoben werden. Wenn von einer Trübung und Störung der Beziehungen zwischen den beiden benachbarten Völkern gesprochen werde, so sei dies nicht auf den
Aordisch-Deuische Woche in Kiel.
Universitätstag.
Der Nordisch-Deutsche Universitätstag, die erste der Veranstaltungen der in Kiel stattfindenden Nordisch- Deutschen Woche für Kunst und Wissenschaft, wurde mit einem Empfang eingeleitet. Die Gäste und Ehrengäste, darunter diplomatische und konsularische Vertreter der vier nordischen Staaten, Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland, die Abordnungen von Professoren und Studenten aus diesen Ländern, die Vertreter der Ministerien des Reichs und der deutschen Länder, die Delegierten der deutschen Universitäten wurden von Geheimrat Professor Dr. A n s ch ü tz begrüßt.
Preußischer Staatsminister Dr. Becker führte u. a. aus: Geistige Führer von fünf nordischen Nationen haben sich mit führenden Männern des deutschen geistigen Lebens zusammengefunden, um sich kennenzu- lernen und Gedanken auszutauschen. Wir haben es leichter als die Mitglieder internationaler Zusammenkünfte, der denen politische oder wirtschaftliche Fragen durch Vereinbarung geregelt werden follen. Wir haben nichts zu vereinbaren; aber gerade weil die Welt keme bestimmten Resultate von uns erwartet, und weil wir an keme Richtlinien und Instruktionen gebunden sind, tragen wir vor uns selbst und vor unseren Völkern die Verantwortung, daß wir hier nicht nur Feste feiern, sondern daß wir durch Wort und Haltung irgendwie mitarbeiten an, der Gottheit lebendigem Kleid, an dem Friedensziel eines zwar differenzierten, aber im Dienst am Geist ewigen Europa.
Reichsminister Dietrich überbrachte am Sonntag bei der Eröffnung der Nordischen Woche die Grüße und Wünsche der Reichs- und der preußischen Regierung und bat davon Kenntnis 3« nehmen dav Reichsminister Stresemann ihn beauftragt habe, fernem besonderen Bedauern darüber Ausdruck zu geben, dasi^er infolge seiner Anwesenheit in Madrid nicht an der Nordisch-Deutschen Woche teilnehmen könne. . ,.
praktische Versuche wirischafilichen Wohnungsbaus.
Die Eröffnung der „Wuwa".
Die Werkbundausstellung „Wohnung and Werk- raum" Breslau 1929 (Wuwa) wurde in Breslaurr- öffnct Oberbürgermeister Dr. Wagner begrüßte du Munster unb Vertreter der Behörden und führte u a aus: W r haben hie Ausstellung acwagt, um durch die ^at Mitzuhetsen, vag das P ob em des Meck'mäßigsten und wirtschaftlichsten Wohnungsbaues durch praktische Versuche seiner Losung en,9SS“e* von Guörard als Vertreter des
Dr Wagner An herzliches Glückwunschtelegramm des Reichsvräsidenten.
bedauerlichen Zwischenfall selbst, sondern auf seine systematische, fortdauernde Ausnutzung zu polnischen Propagandazwecken zurückzuführen.
Der polnische Außenminister Zalcski stimmte dem Bericht zu und gab dabei in einer kurzen, wegen ihrer Mäßi- gundg vielbeachteten Erklärung die Versicherung ab, daß er durchaus bereit sei, im Geiste der Versöhnlichkeit mit dem deutschen Ratsmitglied alle Streitfragen zu erörtern, die zwischen den beiden Ländern bestehen, um durch eine gegenseitige Verständigung die Beziehungen zu regeln und die Schwierigkeiten zu beheben.
In einer kurzen Ansprache dankte der Ratspräsident der spanischen Regierung für die gewährte Gastfreundschaft und erklärte die 55. Ratstagung für geschlossen.
Die Rückreise Stresemanns.
Reichsaußenminister Dr. Stresemann wird am Montag Madrid verlassen und sich nach Barcelona zur Besichtigung der Ausstellung begeben. Die Weiterreise nach Deutschland erfolgt über Paris, wo am Donnerstag von Briand ein Essen zu Ehren Dr. Stresemanns gegeben werden soll.
AusWZriiger Ausschuß einberufen.
Dr. Stresemann hat den Reichstagspräsidenten Löbe telegraphisch ersucht, den Auswärtigen Ausschuß erst zum 22. Juni cinzuberuscu, um ihm nach der anstrengenden Reise von 48 Stunden einige Tage der Ruhe zu geben, ehe die große Aussprache über die Pariser Verhandlungen im Auswärtigen Ausschuß beginnt. Im Mittelpunkt der diplomatischen Verhandlungen steht jetzt die von vielen Staaten gewünschte politische Konferenz zur Behandlung der R h e i n l a n d f r a g e. Auf deutscher Seite scheint man Baden-Baden als Konferenzort zu wünschen.
Gegen die Pariser Abmachungen.
Der Vorstand der Deutschnationalen Volkspartei hat in Übereinstimmung mit der Reichstagsfraktion beschlossen, auf Grund des Art. 72 der Verfassung im Reichstage den Antrag zu stellen, die Verkündung des beabsichtigten Genehmigungsgesetzes auf zwei Monate auszu- setzen. Dadurch soll versucht werden, den Weg für ein Volksbegehren gegen den Abschluß der Pariser Repara- tionsabmachungen freizumachen. Sollte es nicht gelingen, die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für dieses Volksbegehren zu schaffen, so werden die Deutschnationalen ein Volksbegehren einbringen, das den Widerruf der Kriegsschuldlüge gesetzlich vorschreibt.
Die Beteiligung an der Regierung.
Auf der Tagung wurde weiter folgender Beschluß gefaßt: „Der Parteivorstand ist einmütig der Auffassung, daß es das Recht und die Pflicht des Parteivorstandes und seines Vorsitzenden ist, die Richtlinien der Politik der Deutschnationalen Volkspartei entscheidend festzulegen. Dazu gehört insbesondere die Entscheidung über die Frage einer Beteiligung an der Regierung." Dieser Antrag wurde gegen die Stimme des Reichstagsabgeordneten Hartwig gegen alle übrigen angenommen.
Preußische Generalshnode emSerusen.
Konkordataussprache am 2 2. Juni.
Die Preußische Generalsynode ist jetzt endgültig auf den 22. Juni zu einer außerordentlichen Tagung nach Berlin einberufen worden, um zu der durch die Unterzeichnung des Konkordats neugeschaffenen Lage Stellung zu nehmen. Diese Einberufung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Beschluß des K i r ch en f e n a t s, da dem Preußischen Staatsrat einseitig der Vertrag mit der Kurie zugeleitet worden sei, während die Staatsregierung über die Vorlage eines evangelischen Staatsvertrages noch keinerlei Fühlung mit den evangelischen Landeskirchen
ausgenommen hat. . ,.:,
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KundgebuNg der Rheinländer.
Räumung der besetzten Gebiete.
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Die Sonntag vom Reichsverband der Rheinländer in Stuttgart anläßlich ihrer achten Jahrestagung verunstaltete Kundgebung vereinte Tausende von Männern und Frauen zu einem erhebenden Treubekenntnis für die besetzten Rheinlande und einem eindringlichen Appell an die früheren Feindländer, an das Weltgewifsen und an die deutsche Regierung, daß Rhein und Saar bald frei sein mögen.
Staatspräsident Dr. Bolz hielt die Begrüßungsrede, die in der Forderung zur Räumung des Rheinlandes gipfelte. Das gleiche Verlangen stellte in seiner Ansprache der Vorsitzende des Rheinländerverbandes Dr. Kaufmann. Eine Entschließung wurde angenommen, die zum Schluß besagt: „Wir fordern: als deutsches Recht die sofortige bedingungslose Räumung; die Ablehnung jeder Gegenleistung für den Abzug der Besatzung; die Verweigerung jeder Art Sonder- kontrolle. Wir erwarten: die sofortige Rückkehr des Saargebiets; die Zurückweisung jedes Gedankens an einen Saar- Freistaat nach Danziger Muster; die Verweisung jeder Wirtschafts- und zollpolitischen Bindung des Saargebiets an Frankreich." ^