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HersfelöerTageblatt Hersfelöer Kreisblatt Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfelö

mit den Beilagen: Illustriertes Auterhaltungsdlatt / Nach Feierabend / HerS und Scholle / Auterballnua und Wissen Belehrn«« und Karzwell / Wirtschaftliche Daoesfrageu.

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Nr. 20 Donnerstag, den 24. Januar 1920 70. Jahrgang

Der Zankapfel.

Das Reichsarbeitsgericht fällte nach Verhand­lung der Berufung im Arbeitskonflikt Nordwest folgendes Urteil:Das Urteil des Landesarbeits­gerichts Duisburg vom 24. November 1928 wird aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 12. November 1928 wird zurückgewiesen. Der in der Streitsache der Parteien ergangene Schiedsspruch vom 26. Oktober ist nichtig."

Der Konflikt in der Eisenindustrie, der am 1. Novem­ber vorigen Jahres ausgebrochen war, ist praktisch durch den Schiedsspruch des Reichsinnenministers beigelegt worden, aber eben auch nur praktisch. Wegen der juristischen Seite des Streites war bekanntlich das Gericht angerufen worden und dies hat jetzt in letzter In­stanz gesprochen, nachdem die erste den Arbeitgebern, die zweite den Arbeitnehmern recht gegeben hatte; die letzte Instanz, das Reichsarbeitsgericht, hat wieder den Stand­punkt der Arbeitgeber zu dem ursprünglichen Spruch des Schiedsrichters und seiner Verbindlichkeitserklärung durch den Neichsarbeitsminister gebilligt.

Das ist um so interessanter, als diese Entscheidung des Neichsarbeitsgerichtes fast unmittelbar mit Ausführungen des jetzigen Reichsarbeitsministers Wissell über das Schlichtungswesen zusammenstößt: beide Seiten vertreten nämlich einen fast gegensätzlichen Standpunkt. Während Minister Wissell geäußert hatte, ein für verbind­lich erklärter Schiedsspruch stelle eine Gesamtverein-

Senatspräsident Oegg, der das Urteil des Reichsarbeitsgerichts zum Ruhrschiedsspruch verkündete.

barung, also einen neuen Tarifvertrag dar, der natürlich schon bestehende tarifliche Bindungen beseitige, erklärt das Reichsarbeitsgericht geradedasGegenteil. Außer­dem weist der Minister alle Reformvorschläge ab, obwohl er keineswegs verkenne, daß besonders die Verbindlich­keitserklärung nur ein Notbehelf fei. Aber sie will er am wenigsten missen, weil sie gute Ergebnisse, und zwar für alle Beteiligten, gezeigt habe und geradezu notwendig dafür sei, der Wirtschaft folgenschwere soziale Er­schütterungen zu ersparen.

Natürlich kommt für das Reichsarbeitsgericht Zweck und Ziel der Schlichtungsordnung nicht in Frage, son­dern lediglich die juristische Beurteilung darüber, ob ihre Bestimmungen eingehalten worden sind oder nicht. In der Begründung zu seinem Spruch übt das Gericht Kritik an den nach seiner Ansicht lückenhaften Bestimmungen, ver­weist auf Verfahrenmängel und berührt dann den Kern­punkt des Streites zwischen den Eisenindustriellen und ihren Arbeitern; die Tatsache nämlich, daß der Schieds­spruch lediglich durch den Schlichter allein gefällt sei, aber nicht durch eine Mehrheit der Schlichtungs- k a m m e r. Das widerspreche dem Sinn des Gesetzes, weil dies eine kollegiale Willenskundgebung der Kammer verlange. Eine Minderheit aber könne nur dann einen Spruch fällen, wenn das Gesetz dies ausdrücklich ermög­liche; das gelte natürlich auch dann, wenn diese Minder­heit ein einzelner ist.

Wendet sich also die Reichsarbeitskammer hiermit gegen Mängel der inneren Willensbildung der Kammer, die aber von ihr als Revisionsinstanz nicht nachgeprüft werden konnten, so tadelt sie des weiteren den Standpunkt der Vorinstanz, daß die Schlichtungsbehörden befugt seien, in bestehende Tarifverträge einzu greifen, wenn dies im höheren Staatsinteresse zur Herbeiführung des Arbeits­friedens geboten erscheine. Vielmehr sei als schlichtungs- fähige Sache nur ein Gesamt interessenstreit und nur über Gegenstände zu betrachten, die nicht bereits durchvertragsrechtliche, also tariflicheBindun- gengeregelt seien. Das war nämlich der zweite Ein- wurf,' den die Arbeitgeber gegen den ursprünglichen Schiedsspruch und damit seine Verbindlichkeitserklärung vorgebracht hatten: er greife in einen bestehenden Mantel­tarifvertrag ein und sei deswegen rechtsungültig. Das Reichsarbeitsgericht billigt dies durch die Feststellung, daß

Glaöt und LanS

Höhere" Städter -

einfache" Landbewohner.

Tagung des Preußischen Landgemeindetages West.

Vorstand und Hauptausschuß des Preußischen Land­gemeindetages West sind in Berlin zu einer Tagung zu- sammengetreten, die mit einer Sitzung des Hauptaus­schusses begann. Auf dieser Sitzung sprach Staatsminister a. D. Dr. D r e w s überProbleme der Verwaltungs- reform im Reich und in Preußen". Der Redner ging zu­nächst ausführlich auf das vom preußischen Minister des Innern jüngst entwickelte Reformprogramm ein. Er be­grüßte es außerordentlich, daß der Minister die restlose Durchführung der grundsätzlichen Gleichstellung von Stadt und Land verwirklichen will. Die in früheren Zeiten vielleicht gerechtfertigte Differenzierung zwischen demhöheren" Städter und demeinfachen" Land­bewohner muß im heutigen Volksstaat unter allen Umstän­den aufhören. Im dringenden Interesse des platten Landes liegt es, daß das Ausscheiden kreis­angehöriger Städte aus dem Landkreise nicht mehr wie bisher ein- für allemal von einer bestimmten Einwohner­zahl, sondern von Fall zu Fall von den tatsächlichen Verhält­nissen abhängig gemacht wird. Grundsatz jeder rationellen Verwaltungsreform muß sein, daß der Gemeinde alle Aufgaben und Tätigkeiten übelsten werden, die in wirt­schaftlich vernünftiger Weise von ihr wahrgenommen werden können. Zur Eingemeindungspolitik äußerte er, daß für die Eingemeindung von Landgemein­den in Städte nicht die Wünsche der letzteren hinsichtlich künftiger Ausbreitungsmöglichkeiten ausschlagebend sein dürfen.

ein SüiUcht-^vers^ureu. u^m eingeleitet werden könne zu dem Zweck, einen bestehenden Tarif oder Teile von ihm abzuändern, WZil das eine Durchbrechung des Grundsatzes der Vertragstreue bedeuten würde. Es habe sich beim Eisenkonflikt um tarifwidrige Wirtschaftskämpfe gehandelt und die Ansicht des Berufs­gerichts würde zu einer Begünstigung tarifwidriger Lohn­kämpfe und zu einer Unter Höhlung der Ver­tragstreue führen. Wenn jede Tarifpartei einen be­stellenden Vertrag als ihren Interessen nicht entsprechend einfach negieren dürfe, würde dies eine starke Unsicherheit und eine Gefäbrdung des Wirtschaftsfriedens herbei- führen. Der Schlichtungsausschuß seiüberseineZu- ständigkeit hinan sgegangen und sein Spruch müsse für nichtig erklärt werden.

Diese Entscheidung des Reichsarbeitsgerichts hat also einen mehr als nur theoretischen Wert. Vorschläge für eine Reform des bestehenden Schlichtungswesens sind ja von Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite bereits gemacht worden und die Entscheidung des Reichsarbeitsgerichtes dürfte neues Material für die Lösung der schwierigen Frage bieten.

Wird her ^anaWunnel gebaut?

Bahdwin empfiehlt eine überparteiliche Untersuchung.

Im Britischen Unterhause, das nach der Weihnachts­pause wieder zusammengetreten ist, erklärte Premier­minister B a l d w i n in Beantwortung einer Anfrage, daß die Regierung zu der Überzeugung gelangt sei, daß die Frage des Baues eines

Tunnels unter dem Ärmelkanal

einer erneuten gründlichen Prüfung unterzogen werden müsse. Die wirtschaftliche Seite der Frage müsse gemein­sam mit der Frage der Reichsverteidigung untersucht werden. Es sei aber notwendig, eine überpartei­liche Untersuchung zu veranstalten, damit die Entschei­dung einer Regierung nicht durch eine spätere Regierung umgestoßen werde. Baldwin ersuchte deshalb M a c d o - n a l d und L l o y d George als Führer der Oppo- sitionsvarteien, bei der kommenden Prüfung des Planes mit der Regierung zusammenzuarbeiten. Bezüglich der Frage der Reichsverteidigung werde der Reichsverteidi­gungsausschutz sein Gutachten abzugeben haben.

Es sei daran erinnert, daß im Jahre 1924 während der Amtszeit Macdonalds der Plan eines Tunnels unter dem Kanal auf Antrag des Reichsverteidigungsausschusses einstimmig abgelehnt worden ist. Jetzt soll, wie der Ab­geordnete W i l l i a m B u l l, einer der Hauptförderer des Planes, versichert, in beiden Häusern des britischen Parla­ments eine sichere Mehrheit dafür bestehen. Eine von der Times" veranstaltete Rundfrage scheint das zu bestätigen.

Das französische Tunnelbaukomitee

zeigt sich in einerEntschließung" erfreut über die Sinnes­änderung in England und betont, daß es einen zustim­menden Beschluß der englischen' Regierung als das wert­vollste Werkzeug der Annäherung zwischen Frankreich und England und als die endgültige Garantie des Friedens in Europa begrüßen würde.

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Rhcinlandanfrage im Unterhause.

Oberst Wedgewood Benn richtete im Unter­hause an den Außenminister Chamberlaindie Frage,

Sodann behandelte der Redner die F r a g e der Reichsrefo rm. Er wies auf die großen Gefahren hin, die darin liegen, daß die Behördenapparate des Reiches und der Länder sich vielfach schneiden. Den Reforment­wurf desBundes znr Erneuerung des R e i ch e s" lehnte er ab, weil Norddeutschland in ein­seitigster Weise benachteiligt würde. Drews glaubt, daß Preußen sich im höheren deutschen Interesse aus dem Altar des deutschen Vaterlandes opfern müsse. Aber seine Provinzen müssen den bisherigen Län­dern im Prinzip als gleichberechtigte Gebilde zur Seite gestellt werden. Alle Ausgaben, die nur von einem wirk­lichen Grotzstaat verwaltet werden können, müßten aus das Reich übergehen, das zur Ausführung seiner Gesetze un­mittelbare Befehlsgewalt über jeden Länderbeamten haben müsse. Den Ländern würden vor allem die Kultur­fragen reserviert bleiben. Drews glaubt, daß man, genau wie Bismarck es tat, die endgültige Reichsreform den süddeutschen Staaten, so bedauerlich dies sei, nur durch Einräumung gewisser Reservatrechte abkaufen müsse.

Als zweiter Redner sprach Ministerialrat Dr. Surön überJnterkommunalen Lastenausgleich". Er gelangte zu dem Vorschlag, daß den leistungsschwachen Gemeinden die Differenz zwischen ihrem eigenen Kopf­betrag und dem durchschnittlichen Kopfbetrag zugelegt wer­den soll. Daneben könne man unter Berücksichtigung des Umstandes, daß in ärmeren Ge.neind-' d»? Au.sanb-u ' -r- hältnismäßig hoch seien, die Erfahrungstatsache berücksich­tigen, daß in Gemeinden mit ärmerer Bevölkerung die Zahl der Kinder in der Regel einen relativ größeren Pro­zentsatz der Gesamtbevölkerung ausmache. Deshalb sei es zweckmäßig, bei der Berechnung des Kopfbetrages für ärmere Gemeinden ' künstlich erhöhte Einwohnerzahl zugrunde zu leaen.

ob er in der Lage sei, über den Verlauf der Besprechungen bezüglich der Räumung des Rheinlandes Auskunft zu geben, und ob er dem Hause irgendwelche Informationen (über die Reparationsfrage zu geben habe. Chamberlain erwiderte, daß in der Frage der Rheinlandräumung keine ^Veränderung gegenüber dem Stand vor der Vertagung des Hauses und seiner letzten Erklärung im Dezember einge­treten sei. Die Anfrage über die Reparationsfrage be­antwortete Churchill, indem er nur erklärte, daß die Bildung des Sachverständigenausschusses erfolgt sei.

Schwarz-weiß-rot und Schwarz-rot-gold.

Aus dem Strafrechtsausschuß.

Im Strafrechtsausschuß des Reichstags erklärte bei Beratung des § 165, der die Beschimpfung der Reichs- oder Landesfarben wie auch die Verletzung von Hoheitszeichen mit Gefängnis- oder Geldstrafe bedroht, Reichsjustiz­minister Koch-Weser, daß er mit Entschiedenheit für die Aufrechterhaltung des strafrechtlichen Schutzes der Reichs- und Landesfarben eintrete. Er erachte es als seine Pflicht, etwaigen Fehlurteilen mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln entgegenzuwirken. Mit dem Oberreichsanwalt stehe er zu diesem Zwecke in ständiger Fühlung. In den meisten Fällen seien übrigens, wie aus der Statistik und den Berichten der Presse zu entnehmen sei, ernste Strafen ausgesprochen worden. Den Antrag, die alten Reichsfarben unter den Schutz des Strafrechts zu stellen, könne er nicht . befürworten. Einen strafrechtlichen Schutz könne der > Staat aber nur den Farben gewähren, die er sich zu < seinen Hoheitszeichen erwählt habe. Ein praktisches Be­dürfnis, die Handelsflagge den Reichsfarben gleichzu- stellen, sei nicht hervorgetreten. Soweit ein Schutz der Handelsflagge und der übrigen Hoheitszeichen des Reiches notwendig sei, sei er in der Vorschrift des Absatzes 2 des § 165 enthalten, die den tätlichen Angriff oder den be­schimpfenden Unfug an einem Hoheitszeichen unter Strafe stelle. In der Abstimmung wurden die Anträge der Deutschnationalen und der Deutschen Volkspartei, die auch die Farben Schwarz-Weiß-Rot in den besonderen ge­setzlichen Schutz einbeziehen wollten, abgelehnt. § 165 wurde in der Fassung der Regierungsvorlage unverändert angenommen.

Aman Mahs vergebliche Hilferufe.

Die Wirren in Afghanistan.

Daily Expreß" berichtet aus Karachi, es verlaute dort, daß der vormalige König Aman Ullah vor seiner Ab­dankung sowohl an die britische als auch an die russische Regierung appellierte und sie um Unterstützung zur Unter­drückung der Aufständischen bat. Beide Regierungen hatten jedoch erklärt, ihre Politik der Nichteinmischung in dre Angelegenheiten Afghanistans lasse die Entsendung von Truppen nicht zu.

Wie aus Kabul gemeldet wird, hat Habib Ullah einen Befehl zur Verhaftung König Aman Ullahs, seiner Ver­wandten und sogar seiner Großmutter erlassen. Er hat demjenigen, der Aman Ullah'und seine Verwandten ge­fangen nimmt, eine große Belohnung versprochen. Den Führern der Stämme hat er erklärt, daß er ohne Kampf die Macht in Kabul Aman Ullah nicht überlassen werde. Er beabsichtigt, Aman Ullah noch einmal zum Verlassen Afghanistans aufzufordern und, falls er dieser Aufforde­rung nicht Folge leiste, ihn durch eine militärische Unter­nehmung dazu zu zwingen.