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hersMerTageblatt Hersfelöer Kreisblatt Amtlicher Mnzeiger für öen Kreis hersfelS

Sen Beilagen: Leimatfchollen / Illustriertes Antechaltungsblatt / Nach Feierabend / Herb und Scholle / Anterbaltung und Wissen Belehrung ai6 Kurzweil / Wirtschaftliche ÄageSfraaen.

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Monatlicher Bezugspreis: Durch die "Post bezogen 1.S0 Reichs-Mark, ausschließlich Bestellgeld, für Hersfelö 1.00 Reichs-Mark bei freier Zustellung, für Abholer 0.80 Reichs-Mark Druck und Verlag von Ludwig Zunks Buchdruckerei in Hersfeld, Mitglied des VVZV.

Nr. 296 Montag, den 19. Dezember 1927 77. Jahrgang

Das -ritte Dawes-Zahr.

Mit reichlicher Verspätung veröffentlicht jetzt der Reparationsagent seinen und seiner Unteragenten Bericht über das dritteDawes-Jahr", das bereits am 1. Sep­tember abgelaufen war. Man hat dem Erscheinen dieses natürlich wieder sehr umfangreichen Berichts mit einiger Spannung entgegengesehen im Hinblick auf die Ausein­andersetzungen, die zwischen Parker Gilbert und der deutschen Reichsregierung Ende Oktober stattgefunden hatten und die so großes Aufsehen in Deutschland und auch darüber hinaus erregten. Daß der Generalagent fest- stellt» Deutschland habe seine Verpflichtungen aus dem Dawes-Abkommen auch im dritten Jahre restlos und pünktlich erfüllt, können wir zwarmit Ge­nugtuung" aufnehmen: aber diese Genugtuung hat einen für uns sehr säuerlichen Beigeschmack!

Wichtiger aber als diese Feststellung sind die Schlußfolgerungen, die der Reparationsagent aus der ganzen bisherigen Entwicklung der Dawes-Zah- lungen zieht und die er in seinem Memorandum an die Reichsregierung bereits andeutete; man kann sie kurz dahin zusammenfassen: Parker Gilbert weiß nicht, wie er die in breiteren und immer breiteren Strömen in seine Kasse hereinslutenden deutschen Zahlungen verwerten soll, ohne die deutsche Währung durch Überweisung größerer Summen in bar an die Reparationsgläubiger zu ge­fährden. Nicht die Erfüllungsmöglichkeit des Dawes- Planes an sich ist zum Kern des ganzen Pro- b l e m s geworden, sondern dieser Bartransfer, die Ver­wendung der Gelder für deutsche Sachlieferungen, die mit Reichsmark bezahlt werden, also des Ankaufs von Devisen nicht benötigen, stößt auf immer engere Grenzen, ist jetzt auf die Hälfte der Gesamtsumme herabgesunken. Was also tun? Die Gläubiger, besonders England und Frankreich, wollen mehr bares Geld sehem

Da macht nun Parker Gilbert einen Vorschlag, der darauf hinausläuft, die deutsche Reparations­schuld endgültigfest zusetzen auf einer absoluten Grundlage, die keinerlei Maßnahmen zumSchutze des r- Drnnszer"- versteht ^LaS heißt murre anderes, als daß-

die Vorteile, die uns der Dawes-Plan hinsichtlich der Be­schränkung des Bartransfers-Stabilerhaltung der deut­schen Währung gewährt, wegfallen sollen, die deutsche Regierungunter eigener Verantwortlichkeit, ohne auslän­dische Überwachung und ohne Transserschutz" handelt. Das heißt weiter zwar eine entschiedene undentscheidende Kritik an den Grundlagen des ganzen Dawes-Planes ausüben, heißt aber vor allem: Deutschland ist verantwort­lich nicht bloß für die Aufbringung der Zahlungen, sondern auch für ihre Transserierung. Hiergegen wird man in Deutschland so theoretisch verlockend an und für sich namentlich wegen des künftigen Fortfalles jeder ausländischen Kontrolle ein solcher Vorschlag ist doch die stärksten Bedenken geltend machen müssen, solange nicht unser gesamtes Wirtschafts- und Finanzshftem aus eine ganz andere Grundlage gestellt, nämlich sehr viel besser konsolidiert sind, damit nicht durch einen Fortfall jeglichen Schutzes unsere Währung, die durch die wachsende deutsche Auslandsverschuldung und durch die große Passivität unserer Zahlungs- und Handelsbilanz schwer ' bedroht ist, nun auch noch durch einen hemmungslosen Bartransfer neuen Gefahren ausgesetzt wird.

Eines jedenfalls geht aus Parker Gilberts Bericht hervor: der Dawes-Plan steht schon jetzt mitten in der Krise.

Zm Siiliit in

Ablehnung des Schiedsspruchs durch die Arbeitgeber.

Die StillegungSdrohung bleibt aufrechterhalten.

In einer Begründung der Ablehnung des Schieds­spruchs in der Eisenindustrie durch die Arbeitgeber wird u. a. darauf hingewiesen, daß in dem Teil des Schieds­spruchs, der die Arbeitszeit regelt, die Röhrengießereien und Hochöfengießereien nicht berücksichtigt seien. Es sei unmöglich, in diesen Betrieben in der 3XAchtstunden> Schicht zu arbeiten, da sonst ein erheblicher Produttions­ausfall zu befürchten sei. Sinngemäß müsse für diese Be­triebe die gleiche Regelung eingeführt werden wie für die Hammer- und Preßwerke und die entsprechenden Walz­werke.

Weiterhin geht die Begründung auf die durch den Schiedsspruch vorgenommene Erhöhung der Lohnzu­schläge für Mehrarbeitvon 12,5 auf 25 Prozent ein. Die Arbeitgeberseite habe, um ein Entgegenkommen zu zeigen, freiwillig eine Erhöhung von 12,5 auf 15 Pro­zent angeboten, sie müsse darum nach dem ganzen Gang der Verhandlungen über die unerwartete Erhöhung auf 25 Prozent bestürzt sein. Die Exportfähigkeit sowohl der eisenschaffenden wie der eisenverarbeitenden Industrie, deren mißliche Lage auch von den Gewerkschaften an­erkannt worden sei, werde bei Bestehenbleiben des Spruchs weiter verringert. Stattdessen billige aber der £%J^^gj^jRMggSgig^g§M^

1,38 Milliarden Reichsmark gegen 1,17 Milliarden Reichsmari rm zweiten Reparationsjahre beliefen. Der Anteil der Über­tragung in fremder Währung betrug 49,45 Prozent, der Rest entfallt aus Sachlieferungen. Das Kapitel 3 handelt von der Reichsbahn. Solange die Ausgaben nicht durch Betriebsein­nahmen finanziert werden können, könne sich die Reichsbahn durch kurzfristige Bankenkredite helfen.

Ha- virrttLLiaptrvl-ch^Lelt. -best HauShaV-«sL°»VrLss1^ KstmM die Notwendigkeit flüssigen Kapitals für die moderne Wirtschaft. Das flüssige Kapital sei aber in Deutschland durch die Inflation vernichtet worden. Die allgemeine Wiederher­stellung setzt die Stabilität der Währung und wohlgeordnete Finanzen voraus Der Haushalt des Reiches für 1928/29 weist anerkennenswerte Fortschritte aus, namentlich im Bruch mit der seitherigen Tradition außerordentlicher Ausgaben, die aus Anleihen genommen werden. Ernsthafte Anstrengungen sind also nach den Feststellungen Parker Gilberts unternommen worden Kapitel fünf spricht vorn Umfang der öffentlichen Schuld Es wird festgestellt, daß die gesamte Schuld der öffentlichen Körperschaften in Deutschland elf Milliarden Reichsmark beträgt.

Kapitel sechs befaßt sich mit Kredit und Währung. Die Besserung der Konjunktur hat sich in der Hauptsache auf den Jnlandsmarkt beschränkt. Die Verbrauchspreise sind in der letzten Zeit gestiegen. Die Zunahme der Jnlandskonjunktur führt zu einer Steigerung der Einfuhr und dies wiederum zu einer erweiterten Kredilinanspruchnahme. Kapitel sieben beschäftigt sich mit dem Außenhandel. Der Reparationsaus­schuß stellt fest, daß Deutschland noch für einige Zeit aus­wärtiger Anleihen benötigen wird. Besonders schwierig sei in diesem Zusammenhang das Problem der inneren Preis­steigerung.

Nach einer in Kapitel 8 gegebenen eingehenden Schilderung der Wirtschaftslage Deutschlands kommt der Generalagent dann zu seinen

Schlußfolgerungen.

Die bisher ergriffenen Maßnahmen der Finanzreform sind ermutigend. Die wahre Antwort wird aber von den praktischen Resultaten abhängen. Glücklicherweise sei die Aufgabe einfach. Das Urteil über die Lage kann aber nicht nur auf die äußeren Schwierigkeiten begründet werden, sondern muß auch die Schwäche des Transfer- schutzsystems berücksichtigen. Die Tatsache dieses Schutzes hindere die öffentlichen Stellen, die volle Veranwortung ihrer eigenen Handlungsweise zu übernehmen. Die Un­gewißheit der Höhe der deutschen Reparationsschuld führe überall zur Unterdrückung der normalen Initiative und der im eigenen Interesse Deutschlands liegenden Refor­men. Das von den Sachverständigen vorgesehene Schutz­system ist, so führt der Generalagent schließlich aus, nur Mittel zum Zweck gewesen, nämlich ein dringendes Gegenwartsproblem zu lösen und Transferresultate zu erzielen. Der einzige Weg hierzu ist aber die end­gültige Festsetzung der deutschen Repara- t i o n s s ch u l d auf einer absoluten Basis ohne Transfer­schutz. über den Zeitpunkt dieser Festsetzung haben die Sachverständigen natürlich nichts gesagt. Wir leben noch in der Versuchszeit. Weitere Erfahrungen sind nötig. Das Vertrauen, der wesentlichste Faktor zu einer gegen­seitig befriedigenden Endregelung, besteht bereits. Proben hierfür liegen vor. Aber keines der großen Probleme kann nach Meinung des Generalagenten endgültig gelöst werden, bevor nicht Deutschland vor die endgültige Auf­gabe gestellt ist, unter eigener Verantwortung, d. h. Hhne ausländische Aufsicht und ohne Transferschutz, zu handeln.

Zulassung von looooo ausläudisHen Landarbeitern.

Reichsratsabstriche am Wehretat. . Der Reichsrat hielt in Berlin unter dem Vorsitz? des Reichsfinanzministers Dr. Köhler eine Sitzung ab in der zunächst das vom Reichstag beschlossene Gesetz über

Der Bericht des lleparalionsagenten.

»'Geist freundschaftlicher Verständigung."

Der Bericht des Reparationsagenten, der in acht Kapitel zerfällt, zählt 172 Seiten. Es kommt dann hinzu ein Anhang mit statistischem Material sowie der bekannte Briefwechsel zwischen dem Reparationsagenten und der Reichsregierung, so daß der Gesamtbericht im englischen Text insgesamt 239 Seiten umfaßt. Der Bericht beginnt mit einer Einleitung, es folgen dann die acht Kapitel und eine allgemeine Schlußfolgerung.

Der Bericht wird in deutscher Übersetzung erst in etwa zwei Wochen vorliegen. Nach einem vorläufigen Auszug wird in der Einleitung festgestellt, daß der Plan und die Übertragung normal funktionieren. Es folgt dann eine Schilderung der Entwicklung der öffentlichen Finanz- und Kreditgebarung in Deutschland, wie es seinerzeit aus dem Memorandum bekanntgeworden ist. Diese Entwicklung, erklärt der Reparationsagent, brächte es mit sich, daß er am 20. Oktober ein Memorandum der deutschen Regierung übermittelte, dessen Veröffentlichung in beiderseitigem Einvernehmen zusammen mit der Ant­wort beschlossen wurde. Gilbert erkennt an, daß die Re­gierung inzwischen genügende Schritte zur Besserung der Lage unternommen hat. Vor und seit der Über­reichung des Memorandums sind die aufgeworfenen Fragen j)ft mit dem Finanzminister und anderen Mit­gliedern der deutschen Regierung besprochen worden. Es hat sich hierbei nur um Fragen der Finanzpolitik, der Finanzverwaltung und nicht um Fragen persönlichen Kontakts oder persönlicher Verhältnisse gehandelt. Die Beziehungen zwischen der Regierung und der Dawes- Orgamsation sind tatsächlich nach wie vor durch den Geist freundschaftlicher Verständigung gekennzeichnet.

Kapitel 1 handelt von der loyalen Lieferung der Repa-

-/Ettens des Deutschen Reiches. In dem folgenden I Kapitel 2 zitiert der Reparationsagent die Transfer(über- welsunüs-)fummey, die sich im dritten Revarationsiabr -mt |

Schiedsspruch den Arvettern einen Lohnausgleich zu, ver die Werke erheblich über die nur bedingten wirtschaft­lichen Vorteile hinaus belastet, die die Werke durch die Sonntagsarbeit erzielen können. Daher müßten die beiden Schiedssprüche über Arbeitszeit und Löhne ab­gelehnt werden.

Die Funktionäre des Deutschen Metallarbeiterver­bandes nahmen in einer stark besuchten Versammlung in Bochum Stellung zu dem Schiedsspruch für die nordwest­liche Gruppe. Es wurde eine Entschließung gefaßt, in der es heißt: Der Schiedsspruch für die Löhne und die Arbeitszeit in der nordwestlichen Gruppe ist für den Deutschen Metallarbeiterverband unannehmbar.

Eine zur Veröffentlichung gelangende offizielle Er­klärung von Arbeitgeberseite weist nochmals darauf hin, daß die Ankündigung der Stillegung in der Eisenindustrie aufrechterhalten werde und die Frage der Kündigung noch in keiner Weise entschieden ist.

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Schiedsspruch für das Niederschlesische Kohlenrevier.

In den Lohnverhandlungen im Niederschlesischen Kohlenrevier wurde der Schiedsspruch gefällt. Danach werden das Waldenburger und das Neuroder Kohlen­revier getrennt behandelt. Es tritt für beide am 1. Januar und am 1. April 1928 eine Lohnerhöhung in Kraft. Bei­spielsweise werden die Handwerkerschichtlöhne ab 1. Januar um etwa 10 Prozent und ab 1. April um weitere 4 Prozent erhöht.

die W e i h n a ch t s b e i h i l f e für Sozial- und Klein­rentner, die Novelle zum Reichsversorgungsgesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz, die deutsch-dänischen Zollver­einbarungen für genießbare Eingeweide, die Zollände- rung für Autobestandteile und das Gesetz über Ausfuhr ,&!Up3teü^WtätiqW __,____

Genehmtgttwurde auch eine Verordnung desArbeits- ministers,' wonach auch im nächsten Jahre 100 000 aus­ländische Landarbeiter , im Notfalle noch 10000 mehr, zugelassen werden. In namentlicher Abstimmung wurden sodann nach der Beratung des Etats die Ansätze für den Panzerkreuzer und für das Reichswehrministe- rium mit 36 gegen 32 Stimmen gestrichen.

Eine gleiche Mehrheit fanden auch die übrigen Strei- chungen zum Etat des Reichswehrministeriums, trotzdem vor beiden Abstimmungen der persönlich erschienene Reichswehrmiuister Dr. Geßler sein möglichstes getan hatte, um diese Posten als unbedingte Notwendigkeit darzustellen.

Insgesamt wurden entsprechend dem preußischen Antrags 16,9 Millionen Mark gestrichen.

Die WahLvorschläge Der Splitter- parieien anerkannt.

Die Entscheidungen des Staatsgerichtshofes.

Der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich hat durch seinen Präsidenten Ogg folgende Entscheidung ver­künden lassen: In dem Streit der Aufwertungs­und Volksrechtspartei Mecklenburg gegen das Land Mecklenburg ist dahin entschieden worden:

1. Die Verordnung vom 5. Mai 1927 und die Ab­änderung des mecklenburgischen Landtagswahlgesetzes vom 30. Januar 1919 verstößt gegen § 35 des mecklenburg- strelitzschen Landesgrundgesetzes.

2. § 8 Absatz 2 Satz 13 des Landtagswahlgesetzes verstoßen in der ihnen durch die Verordnung vom 5. Mai 1927 gegebenen Fassung gegen die Reichsverfassung.

3. Die weiteren Anträge der Parteien werden zurück­gewiesen.

Im gleichen Sinne ist entschieden worden in der Klagesache der Volksrechtspartei Hamburg gegen das Land Hamburg.

Die Entscheidung des Staatsgerichtshofes hat weit­tragende politische Bedeutung und sie wird wahrschein­lich auch für die beklagt gewesenen Staatsregierungen politische Folgen haben. In Mecklenburg-Strelitz, in Hamburg und in Hessen waren an die

Zulassung von Wahlvorschlägen

für die letzten Landtagswahlen unter Abänderung der bestehenden Landeswahlgesetze und zwn Teil auch in Widerspruch mit den Bestimmungen der Reichsverfassung Bedingungen geknüpft, durch die es einzelnen kleinen Parteien nicht möglich war, ihre Wahlvor­schläge ein zubringen. Es handelt sich in Meck­lenburg-Strelitz und in Hamburg um die Aufwertungs­partei, in Hessen um die Reichspartei des deutschen Mittel­standes und die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiter­partei. Die Bedingungen lagen in der Richtung, daß eine bedeutende Zahl von Unterschriften für die betreffenden Wahlvorschläge neben einer hohen Kaution gefordert wurden, außerdem mußten die Unterschriften in Hessen auf den Bürgermeisterämtern geleistet werden. Die drei Staatsregierungen werden sich über eine nach­trägliche Korrektur ihres Vorgehens nun direkt mit den Parteien auseinanderzusetzen haben.